Mandari Insight

1117/2019

Erfahrungsbericht zur Inklusionsvereinbarung 2017

Mitteilung Ausschuss 30.04.2019

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Erfahrungsbericht 2017_AVR

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Mitteilung Ausschuss

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Erfahrungsbericht 2017_AVR

32543 Zeichen

Dezernat I – Personal- und Verwaltungsmanagement 
 
 
 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 
 
 
Erfahrungsbericht zur  
Situation von behinderten und schwer-
behinderten  
Beschäftigten der Stadt Köln 2017

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 2 
 
 
Kontakt  
 
 
Personal- und Verwaltungsmanagement 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
Telefon: 0221/221-26765 
Telefax: 0221/221-22961 
 
Ansprechpartnerin bis 2018: 
Tanja Daniels 
 
Ansprechpartnerin ab 2019: 
Petra Sauer 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Erfahrungsbericht zur Inklusionsvereinbarung wurde in enger Zusammenarbeit mit  
der Gesamtschwerbehindertenvertretung erstellt. 
 
 
 
Stand: 02/2019 
Auswertungsdatum: 31.12.2017 
 
 
 
 
 
 
 
Die Oberbürgermeisterin 
 
Dezernat I – Personal- und Verwaltungsmanagement

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 3 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
1. Ausgangssituation 4 
2. Kennzahlen und Statistiktrends 5 
2.1 Schwerbehinderte Beschäftigte nach Frauen und Männern 5 
2.2 Schwerbehinderte Beschäftigte nach Altersstrukturen 6 
2.3 Die Beschäftigungsquote seit 2009 7 
2.4 Die Beschäftigungsquote der Dezernate 8 
2.5 Leitungsfunktionen 8 
2.6 Demografische Entwicklung 9 
2.7 Leistungsbeurteilungen 10 
3. Begründung und Beendigung von Beschäftigtenverhältnissen 10 
3.1 Einstellung von Beschäftigten 10 
3.1.1 Initiativbewerbungen 11 
3.1.2 Einstellungen im Ausbildungsbereich 11 
3.1.3 Barrierebefreite Eignungsprüfungen für Bewerberinnen und Bewerber mit 
Behinderungen 12 
3.2 Ende von Beschäftigungsverhältnissen 12 
3.2.1 Schwerbehinderte Beschäftigte in Altersteilzeit 13 
3.2.2 Umsetzungen von Beschäftigten mit Vermittlungspriorität 13 
3.2.3 Leistungsgewandelte Beschäftigte 14 
4. Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen 14 
4.1 Externe Ausgleichsabgabe und Integrationsfonds 14 
4.1.1 Behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen 14 
4.1.2 Barrierefreies Intranet 14 
4.1.3 Co-Finanzierung aus den Mitteln des Integrationsfonds 15 
4.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben 15 
4.3 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen 16 
5. Präventive Maßnahmen 16 
5.1 Mobiles Arbeiten als Chance für schwerbehinderte Beschäftigte 17 
5.2 Schulungen 17 
5.3 Kooperation von Gesamtschwerbehindertenvertretung und Verwaltung 17 
5.4 Fortbildungen der Gesamtschwerbehindertenvertretung 18 
6. Ausblick 18

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 4 
 
 
1. Ausgangssituation 
 
Laut dem letzten Bericht der Bundesagentur für Arbeit aus 2017 (Blickpunkt Arbeits-
markt) ist der öffentliche Dienst mit einer Beschäftigungsquote von in sgesamt 6,6 % 
Vorreiter - gegenüber der Privatwirtschaft mit einer Quote von insgesamt 4,1 % (Inst i-
tut der deutschen Wirtschaft Köln e.V., 2018)  - bei der Beschäftigung von Menschen 
mit Behinderung. 
Die Beschäftigungsquote der Stadtverwaltung Köln lag im Jahr 2017 bei 8,24 % und 
damit erneut über der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtquote von 5 %. 
 
Seit dem 01.12.2016 ist die städtische Inklusionsvereinbarung in Kraft. 
Die Inklusionsvereinbarung ist nach § 166 SGB IX ein verpflichtendes Instrument , um 
die Zusammenarbeit der kommunalen und externen Akteure zu fördern, insbesondere 
im Hinblick auf die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am A r-
beitsleben und trägt dazu bei, die Beschäftigten - insbesondere die Führungskräfte - 
für das Thema weiter zu sensibilisieren. 
 
Mit dieser Inklusionsvereinbarung verdeutlicht die Stadtverwaltung Köln, dass 
sie nicht nur die Belange der schwerbehinderten Menschen im Blick hat, so n-
dern auch die der behinderten Beschäftigten. 
 
Darüber hinaus unterstützt die Stadt Köln Präventionsangebote und -maßnahmen zur 
Erhaltung der Gesundheit ihrer Beschäftigten, um einer Behinderung so gut wie mög-
lich vorzubeugen. 
 
Die Stadtverwaltung Köln arbeitet be i der Umsetzung dieser Vereinbarung  eng mit 
der Gesamtschwerbehindertenvertretung, dem Gesamtp ersonalrat sowie der Inklus i-
onsbeauftragten zusammen – ganz unter dem Motto: 
 
„Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sonder n 
dass der Zwerg eine Leiter bekommt.“  
(Reinhard Turre)

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 5 
 
 
 
 
2. Kennzahlen und Statistiktrends 
 
Die Summe aller Beschäftigungsverhältnisse zum Stichtag: 31.12.2017 mit Aushilfen, 
Praktikanten und Beurlaubten betrug 20.858. 
 
Die Stadtverwaltung Köln beschäftigte zum 31.12.2017  
 
1.546 
 
schwerbehinderte/gleichgestellte Frauen und Männer. 
 
Darüber hinaus beschäftigt die Stadt Köln Menschen mit einer Behinderung ohne den 
Status der Schwerbehinderung sowie von einer Behinderung bedrohte Mensch en im 
Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX. 
 
 
 
2.1 Schwerbehinderte Beschäftigte nach Frauen und Männern  
 
Anteile Frauen/Männer 2017 
936 davon waren Frauen (= 61 %) und 610 waren Männer (= 39 %). 
 
Die Frauenquote aller Beschäftigten in 2017 betrug 63,8 % 
(= 13.317 Beschäftigte).  
 
Frauenquote 
Von allen beschäftigten Frauen in 2017 waren 7,03 % schwerbehindert.  
 
Männerquote aller Beschäftigten 
36,2 % aller Beschäftigten in 2017 waren Männer  
(= 7.541 Beschäftigte). 
 
Männerquote 
Von allen beschäftigten Männern in 2017 waren 8,09 % schwerbehindert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anzahl schwer- 
behinderter  
Beschäftigter steigt 
stetig an 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteil an Frauen ist 
höher

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.2 Schwerbehinderte Beschäftigte nach Altersstrukturen 
 
Krankheiten verursachen die meisten schweren Behinderungen. Schwerbehinderte 
Menschen sind daher meist älter. I n Folge des demografischen Wandels wird ihre 
Zahl steigen (Bericht: Blickpunkt Arbeitsmarkt, Bundesagentur für Arbeit, 2017). 
 
Das Alter und die Altersstruktur der Beschäftigten stehen in engem Z usammenhang 
mit dem Krankenstand und der Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 
Die Beschäftigten in der Altersgruppe der 56 bis 60 - Jährigen sind auch in der Stadt-
verwaltung Köln überdurchschnittlich von einer Schwerbehinderung betroffen (s. 
nachstehende Grafik). 
 
 
Hierfür ist vor allem die allge meine demografische Entwicklung verantwortlich. Hinzu 
kommen die körperlichen Anforderungen in gewerblich -technischen Bereichen, die  
dazu führen, dass insbesondere der Anteil der Männer in dieser Altersgruppe stark 
ansteigt.

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 7 
 
 
 
Der höhere Anteil an Frauen von den Gesamtbeschäftigten im Vergleich zu den 
männlichen Beschäftigten , spiegelt sich auch unter dem Gesichtspunkt einer g e-
schlechtsspezifischen Betrachtung der schwerbehinderten Menschen wider. 
 
2.3 Die Beschäftigungsquote von 2009 bis 2017 
 
Die Schwerbehindertenquote lag im Jahr 2017 bei rechnerisch 8,24%. 
Seit 2004 ist die gesetzliche Pflichtquote dauerhaft überschritten. 
 
 
1Das Datenmaterial der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bas iert auf der jeweiligen 
Jahresmeldung nach dem Schwerbehindertenrecht an die Agentur für Arbeit und den Landschaftsve r-
band Rheinland nach dem SGB IX 
 
Die Grundsätze der Inklusionsvereinbarung tragen dazu bei, die geforderte Mindest -
Beschäftigungsquote von 5 % (§ 154  SGB IX) durch geeignete Maßnahmen zu s i-
chern bzw. mit mindestens 2 % deutlich zu überschreiten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln  
erreicht 8,24 % 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gesetzliche Soll Norm: 
5% Mindest-
Beschäftigungsquote

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 8 
 
 
2.4 Die Beschäftigungsquote der Dezernate 
 
Bei einem Vergleich der Beschäftigungsquoten der Dezernate ergeben sich Unte r-
schiede. Jeder Vergleich muss aber auch die unterschiedlichen Strukturen, die D e-
zernatsaufgaben und die Größe der Geschäftsbereiche berücksichtig en. Eine Ei n-
flussnahme auf die Beschäftigungsquote innerhalb eines Dezernates ist nur bedingt 
möglich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jedes Dezernat hat im Berichtsjahr die Pflichtquote von 5,00 % überschritten. 
 
2.5 Leitungsfunktionen 
 
Gesamtstädtisch übten 1.306 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2017  eine Lei-
tungsfunktion aus, davon waren 74 (5,67 %) schwerbehindert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernate im Jahresdurchschnittsvergleich 2017 
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 9 
 
 
 
 
 
 
 
2.6  Demografische Entwicklung 
 
Auch im Berichtsjahr 2017 haben die geburtenstarken Jahrgänge nicht zu einer signi-
fikanten Erhöhung des Durchschnittsalters der Beschäftigten geführt.  
Der Anstieg verläuft sowohl bei den schwerbehinderten Menschen wie auch in der 
Gesamtverwaltung sehr moderat.  
Die Effekte der verstärkten Ausbildungsaktivitäten und der Personalakquise wirken 
fort. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Demografie-Faktor

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 10 
 
 
 
 
 
2.7 Leistungsbeurteilungen 
 
Bei den Leistungsbeurteilungen von behinderten Menschen sind die rechtlichen Best-
immungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX zu beachten. Eine behinderungsbeding-
te Leistungsminderung ist in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen. 
 
Im Jahr 2017 wurden 241 schwerbehinderte Personen beurteilt. 
Die durchschnittliche Bewertung der schwerbehinderten Beschäftigten lag bei 2,3.  
 
Bei den Mitarbeitenden, die nicht von einer Schwerbehinderung betroffen waren, stell-
te sich die Situation 2017 wie folgt dar: Es wurden insgesamt 3.977 Beschäftigte b e-
urteilt. Die durchschnittliche Bewertung der Mitarbeiterinnen un d Mitarbeiter ohne 
eine Schwerbehinderung lag bei 2,21. 
 
Damit ergeben sich im Jahr 2017 keine signifikanten Unterschiede in der Bewertung 
der Arbeitsleistung beider Beschäftigtengruppen. 
 
3. Begründung und Beendigung von Beschäftigtenverhältnissen 
 
3.1 Einstellung von Beschäftigten 
 
Eine Quotenerhöhung über externe Einstellungen von schwerbehinderten Menschen 
setzt selbstverständlich die fachliche Eignung bzw. die notwendige berufliche Qualifi-
kation voraus. 
 
Neben der gesetzlichen Verpflichtung die Agentur für Ar beit bei einer extern zu 
besetzenden Stelle frühzeitig einzuschalten, informiert die Stadtverwaltung 
Köln gleichzeitig neben dem Integrationsfachdienst (IFD) und dem Berufsförd e-
rungswerk Köln weitere IFD im Einzugs gebiet des Landschaftsverbandes 
Rheinland um eine größ tmögliche Anzahl an potentiellen schwerbehinderten 
und gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern zu erreichen. 
 
Im Stellenbesetzungsverfahren werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Be-
werber grundsätzlich zu den Auswahlgesprächen eingeladen, wenn die fachliche Eig-
nung nicht offensichtlich fehlt. 
 
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz, haben in 
diesem Fall ebenfalls die Möglichkeit, in einem Auswahlgespräch von sich zu übe r-
zeugen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Meldung freier Stellen 
über das Kölner Stadt-
gebiet hinaus

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 11 
 
 
 
 
 
 
Eingestellte schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 2017 
 
 
Anzahl eingestellter schwerbehinderter Menschen in 2017:                                  40. 
 
3.1.1 Initiativbewerbungen 
 
Im Jahr 2017 haben sich 153 schwerbehinderte Menschen initiativ bei der Stadt Köln 
beworben. Davon waren 74 weiblich und 79 männlich. 
Insgesamt wurden 14 Bewerberinnen und Bewerber eingestellt, die sich im Jahr 2017 
initiativ beworben hatten (Zum Stichtag 31.12.2017 = 4; im Laufe des Jahres 2018 = 
10). 
 
3.1.2 Einstellungen im Ausbildungsbereich 
 
Im Ausbildungsbereich ist die Anzahl der Bewerbungen von Jahr zu Jahr sehr unte r-
schiedlich. Im Jahr 2017 erhöhte sich die Zahl der Bewerbungen von schwerbehi n-
derten Menschen gegenüber 2016 um knapp 4,6 %. Insgesamt gingen 181 Bewer-
bungen ein.  
 
Berufszweig Bewerbungen schwer-
behinderter Menschen in 2017   Einstellungen schwer-
behinderter Menschen 2017   
Verwaltung 2,3 % 1,6 % 
Marktgängig 3,6 % 1,7 % 
Projekte 2,04 % 0 % 
IT 4,1 % 0 % 
Gesamt 2,7 % 1,6 % 
 
Von sämtlichen 6.717 Bewerberinnen und Bewerbern erhielten 317 Personen einen 
Ausbildungsplatz. Demnach war fast jede 22. Bewerbung erfolgreich. 
 
Eine Bevorzugung bei Einstellungen schwerbehinderter Menschen ist nur bei gleicher 
Eignung möglich. So haben 2017 insges amt 5 Menschen mit einer anerkannten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eintritte/ 
Beschäftigungsver-
hältnisse

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 12 
 
 
Schwerbehinderung ein Ausbildungsangebot erhalten. Von diesen haben schlussend-
lich 4 Personen die Ausbildung angetreten, 1 Person wird ihre Ausbildung aus pe r-
sönlichen Gründen voraussichtlich erst 2018 antreten. 
 
Am 31.10.2017 befanden sich insgesamt 17 Nachwuchskräfte mit einer nachgewi e-
senen Schwerbehinderung in einer Ausbildung bei der Stadt Köln. 
Im Ausbildungsjahr 2017/2018 entsprach die Quote an schwerbehinderten Auszubil-
denden, Praktikantinnen und Praktikanten demnach 1,27 %. 
 
Zu den Prüfungen in 2017 waren insgesamt 187 Auszubildende zugelassen, darunter 
2 Auszubildende mit einer Schwerbehinderung. 
183 Nachwuchskräfte haben die Prüfung bestanden und wurden anschließend übe r-
nommen – darunter auch die beiden schwerbehinderten Auszubildenden. 
 
3.1.3 Barrierebefreite Eignungsprüfungen für Bewerberinnen und  Bewerber 
mit Behinderungen  
 
Bei den barrierebefreiten Eignungsprüfungen geht es um ein angepasstes Testve r-
fahren für Menschen mit Handicap, welches den Ansprüchen des All gemeinen 
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entspricht. 
Seit 2016 werden die Eignungstests durch das Münchener Geva-Institut durchgeführt.  
Die schwerbehinderte Bewerberin, der schwerbehinderte Bewerber führen eine Tes t-
vorschau selbständig und gegebenenfalls mit den Hilfsmitteln oder mit einer Assi s-
tenz am eigenen Computer durch, die sie oder er später auch für den Test nutzen 
wird. 
Sollte ein Online -Bewerbertest nicht das geeignete Verfahren sein, stellt die Stad t-
verwaltung eine individuelle Lösung bereit. 
So besteht beispielsweise die Möglichkeit, ein Lesegerät zu benutzen, auditiv getestet 
zu wer den oder die Testinstruktionen in leichter Sprache zu e rhalten.  
 
Es ist von Bedeutung, für jeden Betroffenen eine individuelle Anpassung zu erarbei-
ten, welche zugleich dem Quervergleich mit anderen Interessentinnen und Interes-
senten mit vergleichbaren Einschränkungen standhält.  
 
3.2 Ende von Beschäftigungsverhältnissen 
 
Austritte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 2017 
 
 
 
 
 
Übernahme  
von Auszubildenden

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 13 
 
 
 
 
 
Anzahl ausgeschiedener schwerbehinderter Menschen in 2017                             146. 
 
3.2.1 Schwerbehinderte Beschäftigte in Altersteilzeit 
 
Bei der Stadt Köln gibt es die Option der Altersteilzeit. Sie gilt als besondere Form der 
Teilzeitarbeit und ermöglicht den Beschäftigten und s omit auch den schwerbehinde r-
ten Beschäftigten der Stadt Köln einen gleitenden Übergang in den R uhestand.  
 
Bei der Verteilung der Arbeitszeit hatten die Beschäftigten bis Ende 2017 eine Wah l-
möglichkeit. Sie konnten entweder über den gesamten Zeitraum der A ltersteilzeit 
halbtags arbeiten (Teilzeitmodell) oder das Blockmodell mit Arbeits - und Freiste l-
lungsphase wählen. 
 
Im Jahr 2017 waren insgesamt 23 schwerbehinderte Beschäftigte der Stadt Köln in 
Altersteilzeit. Davon wählten 2 Beschäftigte das Teilzeitmode ll und 21 Beschäftigte 
das Blockmodell. 
 
Am 31.12.2017 befanden sich von den 21 Beschäftigten im Blockmodell 11 in der 
Arbeitsphase und 10 in der Freistellungsphase. 
 
3.2.2 Umsetzungen von Beschäftigten mit Vermittlungspriorität 
 
Bei Personal mit Vermittlungspri orität handelt es sich generell um Mitarbeit erinnen 
und Mitarbeiter, die derzeit aus unterschiedlichen Gründen nicht bewe rtungsadäquat 
planmäßig eingesetzt sind bzw. deren Stelle mit einem entsprechenden Stellenpla n-
vermerk versehen ist. 
Darüber hinaus kann  sich die Vermittlungspriorität aus einem notwendigen Aufg a-
benwechsel aus persönlichen Gründen ergeben. 
 
Im Jahr 2017 erfolgten insgesamt 110 Umsetzungen von Mitarbeiterinnen und Mita r-
beitern der Stadt Köln mit Vermittlungspriorität, einschließlich der eig enbetriebsähnli-
chen Einrichtungen. 6 von ihnen (5,45 %) waren schwerbehindert.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Austritte/ 
Beschäftigungsver-
hältnisse

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 14 
 
 
 
3.2.3 Leistungsgewandelte Beschäftigte  
 
Trotz aller präventiven Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit  kann es erfor-
derlich sein, dass Mitarbeitende aus gesundheitlichen Grün den in ihrem bisherigen 
Tätigkeitsfeld dauerhaft nicht mehr eingesetzt werden können. 
In diesem Zusammenhang zeigt das Konzept „für leistungsgewandelte bzw. von Leis-
tungswandlung bedrohte Mitarbeitende im pädagogischen Bereich bei 513/Kita“ Pe r-
spektiven auf, um die im Kita -Bereich nicht mehr einsetzbaren Mitarbeitenden für a n-
dere städtische Bereiche zu qualifizieren. 
 
Im November 2017 haben 5 Mitarbeitende im Alter von 42 bis 54 Jahren im Rahmen 
des Kita-Konzepts mit einer zweijährigen Umschulung zur Verwaltungsfachangestell-
ten begonnen. 
Darunter sind 4 Beschäftigte mit einer Behinderung/Schwerbehinderung. Eine Mitar-
beitende erfüllte die Voraussetzungen des Konzepts aufgrund der langen Beschäfti-
gungszeit im Kita-Bereich von über 15 Jahren. 
 
4. Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen 
 
4.1 Externe Ausgleichsabgabe und Integrationsfonds 
 
Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht b e-
schäftigen, haben gem. § 77 Abs. 2 SGB IX für jeden unbesetzten Pflichtarbeit splatz 
für schwerbehinderte Me nschen monatlich eine Ausgleichsabgabe in Höhe von min-
destens 125,- € zu bezahlen. 
Die Stadt Köln hatte aufgrund der Quotenerfüllung - wie in den Vorjahren - auch für 
das Jahr 2016 keine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt des Landschaftsver-
bandes Rheinland zu entrichten. 
Wer als Arbeitgeber einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für einen schwerbehinder-
ten Menschen neu schafft, kann dafür vom LVR-Integrationsamt Zuschüsse zu den 
Investitionskosten erhalten.  
Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 über das Integrationsamt des LVR insgesamt 
217.135,81 € erhalten (siehe auch 3.2).  
 
Die Agentur für Arbeit hat im Jahr 2017 Ausbildungszuschüsse in Höhe von insge-
samt 22.110,- € für schwerbehinderte Auszubildende geleistet. 
 
4.1.1 Behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen 
 
Für behinderte Menschen sind die jeweils geeigneten Arbeitsbedingung en anzustre-
ben. 
Wenn behinderte Menschen Schwierigkeiten im Beruf haben, kann dies daran liegen, 
dass der Arbeitsplatz nicht behinderungsgerecht ist.  Hier ist es dann geboten, den 
Arbeitsplatz so weit wie möglich behindertengerecht zu gestalten. Hierdurch werden 
Belastungen abgebaut, die Voraussetzung für eine höhere Leistungsfähigkeit  ge-
schaffen und somit weiteren gesundheitlichen Schäden vorgebeugt. 
 
4.1.2 Barrierefreies Intranet 
 
Die Schaffung von barrierefreien Programmen und Programmoberflächen ist ein er-
klärtes Ziel der Stadtverwaltung Köln. 
An der Realisierung arbeiten das Amt für Informationstechnik und das Amt für Pres-
se- und Öffentlichkeitsarbeit eng mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung zu-
sammen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kita-Konzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
externe Ausgleichsab-
gabe 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Behindertengerechte 
Arbeits- 
platzausstattung

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 15 
 
 
Grundlagen bilden neben den gesetzlichen Vorgaben die Inklusionsvereinbarung und 
die Prüfung gemäß BITV. In den kommenden Jahren wird außerdem der BITi-Test 
zur Beurteilung der Barrierefreiheit von Anwendungssoftware einzubeziehen sein. 
 
4.1.3 Co-Finanzierung aus den Mitteln des Integrationsfonds 
 
Zur Kompensation von Behinderungen steht eine Vielzahl von technischen und elek t-
ronischen Arbeitshilfen zur Verfügung. 
Sollen Arbeitsplätze behinderungsgerecht angepasst werden, ist von den Dienstste l-
len vorrangig zu prüfen, ob nicht je nach Einzelfall Mittel bei der A rbeitsverwaltung, 
den Rententrägern, den Krankenkassen oder beim Integrat ionsamt beantragt werden 
können, um diese Anpassungen zu finanzieren. 
 
In den meisten Fällen tritt der Landschaftsverband Rheinland ( LVR) in die Koste n-
übernahme mit einer Förderhöhe von circa 80% der Gesamtkosten ein.  
 
Sämtliche vom Landschaftsverband Rheinland gewährten Zuschüsse sind 
zweckgebunden und stehen den Dienststellen als eigenes Budget zur Verf ü-
gung. 
 
Mit der Integrationsvereinbarung wurde 2002 zudem ein eigener Integrationsfonds (= 
interne Ausgleichsabgabe) als eine zusätzliche Leistung zur gesetzlichen Vorgabe 
entwickelt. Der Integrationsfonds wurde auch in die seit 01.12.2016 in Kraft getretene 
Inklusionsvereinbarung aufgenommen, um au ch weiterhin Bedarfe abzudecken,  die 
nicht von der gesetzlichen Norm erfasst sind. 
Die Mittel der internen Ausgleichsabgabe werden nach dem Subsidiaritätsprinzip 
grundsätzlich nachrangig eingesetzt. 
Die verbleibenden Restkosten, in der Regel 20  % der Gesamtkosten, die früher die 
Dienststellen se lbst aufbringen mussten, werden aus Mitteln des Integrat ionsfonds 
beglichen, sofern noch ausreichend dotiert.  
 
4.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben  
 
Arbeitgeber können finanzielle Zuschüsse erhalten, zum Beispiel für Hilfsmittel oder 
als Lohnkosten- und Eingliederungszuschüsse. 
In 2017 wurden gesamtstädtisch Drittmittel i n Höhe von  217.135,81 € durch die 
Dienststellen abgerufen, die direkt den beschäftigten Menschen mit Handicap zu Gu-
te kommen und einen großen Beitrag zu Entlastung des städ tischen Haushalts leis-
ten. So hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unter anderem Lohnkosten, 
Softwareanpassungen, personelle Unterstützungen und behindertengerechte Aus-
stattungen der Arbeitsplätze bezuschusst. 
 
Das folgende Diagramm zeigt die Verteilung der Zuschussleistungen im Kalenderjahr 
2017.

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 16 
 
 
 
 
4.3 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen 
 
Auf eine eventuell zu zahlende Ausgleichsabgabe sind zum Teil Aufträge an ane r-
kannte Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten anrechenbar. 
Die Stadtverwaltung Köln erfüllt die gesetzliche Beschäftigungsquote seit 2004 und 
muss seither keine Ausgleichsabgabe za hlen. Die Dienststellen vergeben geeignete 
Aufträge an die Werkstätten für behinderte Menschen in Wahrnehmung ihrer sozialen 
Verantwortung. 
 
 
Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen 
2014 142.804,62 € 
2015 117.003,05 € 
2016 174.746,52 € 
2017 170.464,01 € 
 
Bei einem Großteil der erteilten Aufträge handelte es sich um die Digitalisi erung von 
Akten, Druck und Lieferung von Broschüren, Flyern und Plakaten. Einen kleineren 
Anteil an Aufträgen machte die Lieferung von Gartenbänken u. ä. für den Grünbereich 
aus. 
Die Auflage von Broschüren, Flyern und Plakaten, sowie die Lieferung von Garte n-
bänken, sind immer vom jeweiligen Erfordernis abhängig. Die Auftragsvergabe in 
diesen Bereichen unterliegt daher jährlichen Schwankungen. So konnte im Jahr 2016 
das Auftragsvolu men um 57.743,47 € gesteigert werden, während in den Jahren 
2014/2015 zunächst ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen war. 
Durch den enormen Fortschritt in der Abarbeitung der zu digitalisierenden Daten wu r-
den weniger Auftragsvergaben in 2017  erteilt. Aufgrund dessen ist ein kleiner Rüc k-
gang des Auftragsvolumens, im Vergleich zum Jahr 2016, zu verzeichnen. 
 
Im Intranet der Stadt Köln ist eine Übersicht aller bundesweit anerkannten Werkstä t-
ten für behinderte Menschen unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten veröffentlicht, 
um eine Beauftragung von Werkstätten für behinderte Menschen zu fördern. 
 
5. Präventive Maßnahmen 
 
Die Prävention bei der Stadt Köln zielt unter anderem darauf ab, die Gesundheit der 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufträge sichern 
Werkstattarbeitsplätze

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 17 
 
 
Beschäftigten zu verbessern und arbeitsbedingten Gesundheit sgefahren vorzube u-
gen. 
Um dieses Ziel zu erreichen , hat die Stadt Köln ein umfangreiches Maßnahmenpr o-
gramm erstellt. 
Hierzu gehören unter anderem Schulungen und fach- und personenbezogene Qualifi-
zierungsmaßnahmen für Beschäftigte , so etwa zu Stress -, Zeit - oder Konfliktm a-
nagement.  
Beratungsangebote und Coaching ergänzen die präventiven Maßnahmen im persö n-
lichen Bereich. 
Darüber hinaus  verfügt die Stadt Köln über ein betriebliches Gesundheitsmanag e-
ment, zu dem auch das betriebliche Eingliederungsmanagement BEM gehört. 
 
5.1 Mobiles Arbeiten als Chance für schwerbehinderte Beschäftigte 
 
Die Arbeitswelt ist im Wandel. Herkömmliche Arbeitsmodelle verlieren zunehmend an 
Attraktivität. Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinnt an Bedeutung. Das verlangt 
eine neue Au sgestaltung der Arbeit, sowohl für behinderte als auch nichtbehinderte 
Beschäftigte. 
 
 
Die am 01.02.2013 in Kraft getretene Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten bei der 
Stadt Köln verfolgt unter anderem die Zielsetzung der Verbesserung der Teilhabe 
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.  
Gerade für schwerbehinderte Menschen bietet Mobiles Arbeiten die Chance, behi n-
derungsbedingte Nachteile auszugleichen und somit die Teilhabe am Arbeitsleben zu 
verbessern. 
Sind an häuslichen Arbeitsplätzen besondere Arb eitsmittel erforderlich, werden diese 
ebenfalls gefördert. 
 
5.2 Schulungen 
 
Die steigenden Anforderungen an die Verwaltung führen auch zu gesteigerten Anfo r-
derungen an die Personalqualität und -flexibilität. Um diesen Anforderungen gerecht  
zu werden, verfügt die Stadt Köln über ein gesamtstädtisches Perso nalentwicklungs-
konzept. 
 
Die städtische Personalentwicklung hat in diesem Zusammenhang unter anderem die 
Aufgabe, schwerbehinderte Menschen - gemäß den gesetzlichen Vorschriften (SGB  
IX) und der Inklusionsvereinbarung - in ihrer beruflichen Entwicklung zu fö rdern, ihre 
Chancengleichheit zu verbessern und sie  durch geeignete Fortbildungsa ngebote zu 
qualifizieren. 
Die individuellen Bedürfnisse von schwerbehinderten Menschen werden bei der Teil-
nahme an Fortbildung sangeboten stets berücksichtigt.  Insbesondere hierfür werden 
vielfältige Hilfsmittel vorgehalten. 
 
5.3 Kooperation von Gesamtschwerbehindertenvertretung und Verwaltung 
 
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV), in Zusammenhang mit den örtl i-
chen Schwerbehindertenvertretungen, ist für die Belange und die Vertretung der Inte-
ressen der schwerbehinderten Menschen zuständig und auch Ansprechpartnerin für 
die Stadtverwaltung Köln als Arbeitgeberin. 
Beide Seiten haben das Ziel, die Teilhabe der schwerbehinderten Me nschen in den 
Dienststellen zu verbessern und die Einstellung schwerbehinderter Menschen zu fo r-
cieren. Hierzu bedarf es einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. 
Die Verwaltung und die GSBV tauschen sich regelmäßig über die Vorgänge aus,  die 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mobiles Arbeiten 
ermöglicht flexibles 
Arbeiten

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 18 
 
 
die schwerbehinderten Beschäftigten betreffen. Sie beraten und verhandeln  gemein-
sam, um die bestmögliche Lösung im Sinne der Beschäftigten zu erreichen. 
 
5.4 Fortbildungen der Gesamtschwerbehindertenvertretung 
 
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) als Interessenvertret ung bzw. Ve r-
trauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschä ftigten informiert 
regelmäßig über Intranet und Stadt intern zu aktuellen Themen im Bereich Gesun d-
heit, Behinderung und Schwerbehindertenrecht.  
 
Schulungen der GSBV für die örtlich en Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und 
ihre Stellvertretungen finden regelmäßig statt und haben einen großen Zuspruch.  
 
6. Ausblick 
 
Die Stadtverwaltung Köln arbeitet stetig an einer Arbeitsatmosphäre, die alle Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter gleichermaßen fördert.  
Es gilt die Stärken und Fähigkeiten der Beschäftigten in den Vordergrund zu stellen 
und nicht die Behinderung. 
Die Barrierefreiheit und den maßgeschneiderten Arbeitsplatz zu einer Selbstverständ-
lichkeit zu machen ist hierbei eine wichtige Voraussetzung. 
 
So startet die Verwaltung in 2018 mit einem Inklusionsprojekt. Jungen Menschen mit 
einem Förderbedarf und/oder einer Behinderung wird die Möglichkeit g egeben, eine 
Ausbildung im dem Berufsbild Fachpraktiker in bzw. Fachpraktiker für Bürokommuni-
kation zu absolvieren. 
Das Projekt wird während der Durchführung durch die Gesamtschwerbehindertenve r-
tretung unterstützt. 
 
Beim Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion gilt es die Mitarbeiter-
schaft mitzunehmen. 
 
Insbesondere die Führungskräfte benötigen ein umfassendes Grundwissen zu dem 
Thema, um sie für die Belange ihrer behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 
sensibilisieren. 
Damit die Führungskräfte in die Lage versetzt werden, die Inklusion der behinde rten 
Beschäftigten bestmöglich zu unterstützen, bietet die Stadtverwaltung ab 2018 ver-
pflichtende Schulungen für aktive und angehende Führungskräfte an. 
 
Die Inklusionsvereinbarung legt fest, dass einmal im Jahr im Rahmen eines Erfa h-
rungsberichtes schriftlich an den Rat (Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts-
fragen/Vergabe/Internationales) über die Umsetzung und Realisierung der Inklusions-
vereinbarung sowie die Ausschöpfung und Verwendung der Mittel in enger Zusa m-
menarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung berichtet wird.  
Dem Ausschuss für Soziales und Senioren wird wunschgemäß ebenfalls der Erfa h-
rungsbericht vorgelegt. 
 
Die Steuerungsgruppe zur Inklusionsvereinbarung tagt mindestens zweimal im Jahr 
und erörtert die anliegenden aktuellen Themen. 
 
Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sind: 
 
- die Gesamtschwerbehindertenvertretung 
- die Leiterin/der Leiter der Verwaltung 
- die/der Beauftragten der Arbeitgeberin 
 
 
 
 
 
 
 
GSBV  
informiert 
regelmäßig 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Inklusionsprojekt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulung der Füh-
rungskräfte verpflich-
tend 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Steuerungsgruppe zur 
Inklusionsvereinba-
rung

Die Oberbürgermeisterin 
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2017 Seite 19 
 
 
- der Gesamtpersonalrat  
- die Leitung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und 
- das Amt für Personal, Organisation und Innovation als Geschäftsführung. 
 
„Inklusion lässt sich nicht einfach verordnen. Sie hängt wesentlich auch von 
den Einstellungen, Erfahrungen und Vorurteilen ab. Es muss in den Köpfen 
noch viel passieren, bis wir die Andersheit von Menschen als Gleichheit e rle-
ben.“ 
(Barbara Fornefeld, Professorin für Rehabilitationswissenschaft an der Unive r-
sität Köln) 
 
Die Stadtverwaltung Köln  befindet sich in einem Ve ränderungsprozess und arbeitet 
stetig daran, die Inklusion als Leitprinzip umzusetzen.

Mitteilung Ausschuss

985 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/113/3 
 
Vorlagen-Nummer  30.04.2019 
 1117/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.05.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.07.2019 
 
Erfahrungsbericht zur Inklusionsvereinbarung 2017 
Mit der Inklusionsvereinbarung unterstützt die Stadt Köln als Arbeitgeberin das Ziel, behinderte und 
schwerbehinderte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern. 
 
Im Rahmen eines Erfahrungsberichts ist dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales einmal im Jahr über die Umsetzung und Realisierung der Inklusionsver-
einbarung zu berichten. 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erhalten 
den Erfahrungsbericht auf eigenen Wunsch. 
 
Der Erfahrungsbericht ist als Anlage beigefügt. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (3)

13.05.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.07.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1117/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.04.2019
Erstellt
21.03.2019 12:03