2822/2022
Beantwortung einer Anfrage von Frau Pöttgen (FDP), betr.: Wohnbebauung Erlenweg 39
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2898 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 2822/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 Beantwortung einer Anfrage von Frau Pöttgen (FDP), betr.: Wohnbebauung Erlenweg 39 Frage 1: Welche Maßnahmen zum Schutz der Wohnungen, insbesondere in den unteren Stockwerken, bei Starkregen-Ereignisse wurden im Bauantrag berücksichtigt? Antwort: Nach der BauO NRW liegt der präventive Schutz baulicher Anlagen vor schädlichen Einflüssen von außen im Verantwortungsbereich der Bauherrschaft. Die Bauordnung stellt dazu keine konkreten An- forderungen -auch nicht zum Thema Starkregen. Die Bauherrschaft muss dies durch Sachverständi- ge (Entwurfsverfassende etc.) im Detail klären und einplanen lassen. In den Bauantragsverfahren zu den benachbarten Gebäuden neben der Kirche am Erlenweg, war die Thematik des Schutzes vor äußeren Einflüssen nach den Verfahrensvorschriften der BauO NRW nicht Prüfgegenstand. Frage 2: Wurden nach dem Starkregen-Ereignis im Juli 2021 bei diesen Wohngebäuden noch zusätzliche wei- tere Schutzmaßnahmen eingeplant? Antwort: Dazu liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Wurden bei der Genehmigung des Bauantrags die Kapazitäten des Abwasser-Kanals betrachtet und reichen diese aus? Antwort: Das Baugenehmigungsverfahren selbst wird durch die Stadt Köln, Bauaufsichtsamt durchgeführt. Für die Prüfung der abwassertechnischen Erschließungssituation als Teil des Baugenehmigungsverfah- rens sind die StEB Köln zuständig. Die Aufnahmefähigkeit des Abwassers durch die öffentliche Abwasseranlage wurde im Rahmen der Beteiligung geprüft. Die Prüfung ergab, dass ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. Frage 4: 2 Gibt es von Seiten der StEB besondere Maßnahmen, um die Wohnungen in den unteren Stockwer- ken bei Regen und insbesondere bei Starkregen zu schützen? Antwort: Von Seiten der StEB Köln gab es keine besonderen Maßnahmen. Der Objektschutz ist Angelegenheit des Eigentümers (Bauherrn). Durch den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage wird das Objekt nicht gefährdet. Frage 5: Welche Maßnahmen im Hinblick auf „Schwammstadt“ wurden bei diesen Gebäuden umgesetzt? Antwort: Die StEB Köln haben keine Maßnahmen im Hinblick auf „Schwammstadt“ umgesetzt. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen obliegt hier ebenfalls dem Eigentümer (Bauherrn). Hier wurden durch den Bauherrn Versickerungsanlagen auf beiden Grundstücken vorgesehen, die einen Teil des Ober- flächenwassers (Dach-, Balkon-, Fahrradstellflächen) aufnehmen. Das übrige Niederschlagswasser wird in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet. Zu Vermeidung von Überlastungssituationen wur- de die Einleitungsmenge und –Geschwindigkeit von dem Grundstück Erlenweg 43 c begrenzt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Erlenweg 39
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Details
- Aktenzeichen
- 2822/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.09.2022
- Erstellt
- 29.08.2022 10:47