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2822/2022

Beantwortung einer Anfrage von Frau Pöttgen (FDP), betr.: Wohnbebauung Erlenweg 39

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.09.2022, TOP 7.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2898 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2822/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage von Frau Pöttgen (FDP), betr.: Wohnbebauung Erlenweg 39 
Frage 1: 
 
Welche Maßnahmen zum Schutz der Wohnungen, insbesondere in den unteren Stockwerken, bei 
Starkregen-Ereignisse wurden im Bauantrag berücksichtigt? 
 
Antwort: 
 
Nach der BauO NRW liegt der präventive Schutz baulicher Anlagen vor schädlichen Einflüssen von 
außen im Verantwortungsbereich der Bauherrschaft. Die Bauordnung stellt dazu keine konkreten An-
forderungen -auch nicht zum Thema Starkregen. Die Bauherrschaft muss dies durch Sachverständi-
ge (Entwurfsverfassende etc.) im Detail klären und einplanen lassen.    
 
In den Bauantragsverfahren zu den benachbarten Gebäuden neben der Kirche am Erlenweg, war die 
Thematik des Schutzes vor äußeren Einflüssen nach den Verfahrensvorschriften der BauO NRW 
nicht Prüfgegenstand. 
 
Frage 2: 
 
Wurden nach dem Starkregen-Ereignis im Juli 2021 bei diesen Wohngebäuden noch zusätzliche wei-
tere Schutzmaßnahmen eingeplant?  
 
Antwort: 
 
Dazu liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.  
 
Frage 3: 
 
Wurden bei der Genehmigung des Bauantrags die Kapazitäten des Abwasser-Kanals betrachtet und 
reichen diese aus? 
 
Antwort: 
 
Das Baugenehmigungsverfahren selbst wird durch die Stadt Köln, Bauaufsichtsamt durchgeführt. Für 
die Prüfung der abwassertechnischen Erschließungssituation als Teil des Baugenehmigungsverfah-
rens sind die StEB Köln zuständig. 
Die Aufnahmefähigkeit des Abwassers durch die öffentliche Abwasseranlage wurde im Rahmen der 
Beteiligung geprüft.  
Die Prüfung ergab, dass ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. 
 
Frage 4:

2 
 
 
Gibt es von Seiten der StEB besondere Maßnahmen, um die Wohnungen in den unteren Stockwer-
ken bei Regen und insbesondere bei Starkregen zu schützen? 
 
Antwort: 
 
Von Seiten der StEB Köln gab es keine besonderen Maßnahmen. Der Objektschutz ist Angelegenheit 
des Eigentümers (Bauherrn). Durch den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage wird das Objekt 
nicht gefährdet.  
 
Frage 5: 
 
Welche Maßnahmen im Hinblick auf „Schwammstadt“ wurden bei diesen Gebäuden umgesetzt? 
 
Antwort: 
 
Die StEB Köln haben keine Maßnahmen im Hinblick auf „Schwammstadt“ umgesetzt. Die Umsetzung 
entsprechender Maßnahmen obliegt hier ebenfalls dem Eigentümer (Bauherrn). Hier wurden durch 
den Bauherrn Versickerungsanlagen auf beiden Grundstücken vorgesehen, die einen Teil des Ober-
flächenwassers (Dach-, Balkon-, Fahrradstellflächen) aufnehmen. Das übrige Niederschlagswasser 
wird in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet. Zu Vermeidung von Überlastungssituationen wur-
de die Einleitungsmenge und –Geschwindigkeit von dem Grundstück Erlenweg 43 c begrenzt.

Beratungsverlauf (1)

05.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Erlenweg 39

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Details

Aktenzeichen
2822/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.09.2022
Erstellt
29.08.2022 10:47