AN/0111/2024
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates von Frau Palm, als sachkundige Einwohnerin
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Ergänzungsantrag Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt
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Ute Palm sachkundige Einwohnerin im Ausschuss Kunst und Kultur Vorsitzende Frau Elfi Scho-Antwerpes Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Ausschuss Kunst und Kultur - Sitzung am 30.01.2024 Antrag Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt (3533/2023) hier: Ergänzungsantrag Antrag: Der Ausschuss Kunst und Kultur möge die Vorlage in der durch die Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik geänderten Fassung beschließen. Zusätzlich möge der Ausschuss folgende Forderungen beschließen: Das Ziel, Teilhabe in Kultur, wird verpflichtend für Kölner Kulturstätten; es sind Verantwortliche zu benennen. Alle Maßnahmen müssen konkret mit ausreichenden Ressourcen für Perso- nal und Finanzierung im Haushalt angesetzt werden. Der Bestand ist hinsichtlich der gegebenen Teilhabe-Möglichkeiten zu prü- fen. Machbare Vorschläge zur Verbesserung sind vorzulegen. Spätestens alle 2 Jahre ist dem Ausschuss Kunst und Kultur, dem Aus- schuss Soziales, Seniorinnen und Senioren und der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik ein Bericht über den Status zur Teilhabe vorzule- gen. Die Zielgruppen, insbesondere die Vertreter*innen der Menschen mit Behin- derungen, sind frühzeitig zu beteiligen. Zudem sind Fachplaner*innen einzu- binden. Begründung: Das Leitbild und die Kerngedanken, die diesem bezüglich Teilhabe und notwen- dige Maßnahmen zur Verbesserung zu Grunde liegen, sind positiv und werden von den Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik begrüßt und ausdrücklich unterstützt. Aktuell werden unter anderem behinderte Menschen durch die Gegebenheiten in den Kulturstätten der Stadt Köln oft an einer selbstbestimmten gleichberechtigten Teilhabe gehindert. Häufig werden beispielsweise weder die Räumlichkeiten noch die angewendete Museumsdidaktik bzw. die Präsentation von Kultur den Ansprü- chen von Inklusion und Barrierefreiheit gerecht. Für den Bereich der Museen muss leider festgestellt werden, dass eine mehrere Jahre zurückliegende Initiative des ’Arbeitskreis Barrierefreies Köln’ (AKBK) trotz intensiver Bemühungen nicht zum Ziel geführt hat, dass Teilhabe möglich oder gesichert wäre. Das vorgelegte Leitbild in seinem Entwurf kann nur die theoretische Grundlage und Ausgangspunkt für festzulegende Maßnahmen und deren genaue Ausgestaltung sein. Diese Maßnahmen müssen konkret, mess- und bewertbar und mit nachvoll- ziehbaren Ressourcen in Form von Personal und Finanzierung verknüpft werden. Bleibt das aus, bleibt das Leitbild eine Absichtserklärung ohne Umsetzung. Das verwendete Attribut „barrierearm“ beinhaltet, dass Barrieren unvollständig ab- gebaut werden. Es darf daher kein Bestandteil bei der Planung der Maßnahmen werden. Die Verwendung dieses Begriffs halten die behinderten Menschen für fragwürdig und lehnen ihn ab. Die gewählten Formulierungen eröffnen die ungute Möglichkeit, im aktuellen schlechten Status zu verharren. Der Bestand wird bei Fehlen von Umgestaltung, Erneuerung, Sanierung etc. von den Zielen des Leitbildes nur unzureichend be- rührt. Als Folge muss befürchtet werden, dass nur unzureichend oder im schlech- testen Fall überhaupt nicht an dem Ziel ‚Sicherstellung von Teilhabe in Kultur‘ gear- beitet wird. Es wird nicht deutlich gemacht, dass zukünftige Budgets angepasst / erhöht wer- den müssen, um zusätzliche Aufgaben im laufenden Betrieb oder bei Investitionen in Gebäude und Ausstattung erforderlich sind. Die Verwendung des Begriffs ‚ange- messen‘ im Zusammenhang mit der anteiligen Finanzierung bezüglich Verbesse- rung der Teilhabe eröffnet Widerständen die Möglichkeit, unzureichende Maßnah- men mit Verweis auf Budgetprobleme zu begründen. Ehrenamtlich tätige behinderte Menschen müssen sicher beteiligt werden; Fach- planer für Inklusion und Barrierefreiheit sind trotzdem unverzichtbar. Behinderte Menschen können nur Rückmeldungen und Vorschläge bei der Entwicklung kon- kreter Maßnahmen einbringen. Das kann aber das professionelle Wissen nicht er- setzen. Die Implementierung und Umsetzung des Leitbildes muss für alle Kulturstätten der Stadt Köln verpflichtend sein und sollte den verantwortlichen Führungskräften als Zielvereinbarung gesetzt werden. Die Arbeit des Museumsdienstes bzw. das Knowhow zur Inklusion und Teilhabe darf nicht als beratende Empfehlung verstan- den werden. Alle öffentlich verfügbaren Informationsangebote - also das gesamte gedruckte Material und alle Internetseiten - müssen barrierefrei angeboten und mit Fristset- zung barrierefrei im Sinne geltender Verordnungen und DIN umgesetzt werden. Teilhabe beginnt schon bei der Vorbereitung eines geplanten Besuchs einer Kultur- stätte bzw. -veranstaltung. Zur Qualitätssicherung muss ein Bericht der über den Stand der Teilhabe und den Status der Maßnahmen, die geplant oder in Umsetzung sind, regelmäßig dem Rat vorgelegt werden (spätestens alle 2 Jahre). Gez. Ute Palm Sachkundige Einwohnerin im Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag der Stadt- arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln, 18.01.2024
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0111/2024
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 18.01.2024
- Erstellt
- 18.01.2024 15:41