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AN/0111/2024

Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates von Frau Palm, als sachkundige Einwohnerin

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 18.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 30.01.2024

Ergänzungsantrag Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt

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Ergänzungsantrag Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt

5101 Zeichen

Ute Palm    
sachkundige Einwohnerin im Ausschuss Kunst und Kultur  
Vorsitzende 
Frau Elfi Scho-Antwerpes 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
 
Ausschuss Kunst und Kultur - Sitzung am 30.01.2024 
 
Antrag 
Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt (3533/2023) 
hier: Ergänzungsantrag 
 
Antrag: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur möge die Vorlage in der durch die Stadtarbeitsge-
meinschaft Behindertenpolitik geänderten Fassung beschließen. 
Zusätzlich möge der Ausschuss folgende Forderungen beschließen: 
 Das Ziel, Teilhabe in Kultur, wird verpflichtend für Kölner Kulturstätten; es 
sind Verantwortliche zu benennen. 
 Alle Maßnahmen müssen konkret mit ausreichenden Ressourcen für Perso-
nal und Finanzierung im Haushalt angesetzt werden. 
 Der Bestand ist hinsichtlich der gegebenen Teilhabe-Möglichkeiten zu prü-
fen. Machbare Vorschläge zur Verbesserung sind vorzulegen. 
 Spätestens alle 2 Jahre ist dem Ausschuss Kunst und Kultur, dem Aus-
schuss Soziales, Seniorinnen und Senioren und der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik ein Bericht über den Status zur Teilhabe vorzule-
gen. 
 Die Zielgruppen, insbesondere die Vertreter*innen der Menschen mit Behin-
derungen, sind frühzeitig zu beteiligen. Zudem sind Fachplaner*innen einzu-
binden. 
 
Begründung: 
Das Leitbild und die Kerngedanken, die diesem bezüglich Teilhabe und notwen-
dige Maßnahmen zur Verbesserung zu Grunde liegen, sind positiv und werden von 
den Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik begrüßt und ausdrücklich unterstützt. 
Aktuell werden unter anderem behinderte Menschen durch die Gegebenheiten in 
den Kulturstätten der Stadt Köln oft an einer selbstbestimmten gleichberechtigten 
Teilhabe gehindert. Häufig werden beispielsweise weder die Räumlichkeiten noch 
die angewendete Museumsdidaktik bzw. die Präsentation von Kultur den Ansprü-
chen von Inklusion und Barrierefreiheit gerecht. Für den Bereich der Museen muss 
leider festgestellt werden, dass eine mehrere Jahre zurückliegende Initiative des 
’Arbeitskreis Barrierefreies Köln’ (AKBK) trotz intensiver Bemühungen nicht zum

Ziel geführt hat, dass Teilhabe möglich oder gesichert wäre. 
Das vorgelegte Leitbild in seinem Entwurf kann nur die theoretische Grundlage und 
Ausgangspunkt für festzulegende Maßnahmen und deren genaue Ausgestaltung 
sein. Diese Maßnahmen müssen konkret, mess- und bewertbar und mit nachvoll-
ziehbaren Ressourcen in Form von Personal und Finanzierung verknüpft werden. 
Bleibt das aus, bleibt das Leitbild eine Absichtserklärung ohne Umsetzung. 
Das verwendete Attribut „barrierearm“ beinhaltet, dass Barrieren unvollständig ab-
gebaut werden. Es darf daher kein Bestandteil bei der Planung der Maßnahmen 
werden. Die Verwendung dieses Begriffs halten die behinderten Menschen für 
fragwürdig und lehnen ihn ab. 
Die gewählten Formulierungen eröffnen die ungute Möglichkeit, im aktuellen 
schlechten Status zu verharren. Der Bestand wird bei Fehlen von Umgestaltung, 
Erneuerung, Sanierung etc. von den Zielen des Leitbildes nur unzureichend be-
rührt. Als Folge muss befürchtet werden, dass nur unzureichend oder im schlech-
testen Fall überhaupt nicht an dem Ziel ‚Sicherstellung von Teilhabe in Kultur‘ gear-
beitet wird.  
Es wird nicht deutlich gemacht, dass zukünftige Budgets angepasst / erhöht wer-
den müssen, um zusätzliche Aufgaben im laufenden Betrieb oder bei Investitionen 
in Gebäude und Ausstattung erforderlich sind. Die Verwendung des Begriffs ‚ange-
messen‘ im Zusammenhang mit der anteiligen Finanzierung bezüglich Verbesse-
rung der Teilhabe eröffnet Widerständen die Möglichkeit, unzureichende Maßnah-
men mit Verweis auf Budgetprobleme zu begründen. 
Ehrenamtlich tätige behinderte Menschen müssen sicher beteiligt werden; Fach-
planer für Inklusion und Barrierefreiheit sind trotzdem unverzichtbar. Behinderte 
Menschen können nur Rückmeldungen und Vorschläge bei der Entwicklung kon-
kreter Maßnahmen einbringen. Das kann aber das professionelle Wissen nicht er-
setzen. 
Die Implementierung und Umsetzung des Leitbildes muss für alle Kulturstätten der 
Stadt Köln verpflichtend sein und sollte den verantwortlichen Führungskräften als 
Zielvereinbarung gesetzt werden. Die Arbeit des Museumsdienstes bzw. das 
Knowhow zur Inklusion und Teilhabe darf nicht als beratende Empfehlung verstan-
den werden. 
Alle öffentlich verfügbaren Informationsangebote - also das gesamte gedruckte 
Material und alle Internetseiten - müssen barrierefrei angeboten und mit Fristset-
zung barrierefrei im Sinne geltender Verordnungen und DIN umgesetzt werden. 
Teilhabe beginnt schon bei der Vorbereitung eines geplanten Besuchs einer Kultur-
stätte bzw. -veranstaltung. 
Zur Qualitätssicherung muss ein Bericht der über den Stand der Teilhabe und den 
Status der Maßnahmen, die geplant oder in Umsetzung sind, regelmäßig dem Rat 
vorgelegt werden (spätestens alle 2 Jahre). 
 
Gez. Ute Palm 
Sachkundige Einwohnerin im Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
Köln, 18.01.2024

Beratungsverlauf (1)

30.01.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0111/2024
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
18.01.2024
Erstellt
18.01.2024 15:41