Mandari Insight

KUA/110/2025

Ehrenhof 5, Kunstpalast - Übertragung des Gebäudeunterhalts und der Instandhaltung für den Altbau: Bericht zur bestimmungsgemäßen

Informationsvorlage 26.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.22

Informationsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Informationsvorlage

3750 Zeichen

KUA/110/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Ehrenhof 5, Kunstpalast - Übertragung des Gebäudeunterhalts und der 
Instandhaltung für den Altbau: Bericht zur bestimmungsgemäßen Verwendung des 
Zuschusses 
Fachbereich: 
09/0 - Dezernat für Kultur und Integration   
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Miriam Koch   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bauausschuss 24.06.2025 Kenntnisnahme 
Kulturausschuss 26.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Mit der Stiftung Museum Kunstpalast wurde unter Aufhebung des Betriebsüber-
leitungsvertrages vom 29.11.2001 auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 
11.10.2018, Vorlage 41/ 134/2018-1 – Ehrenhof 5, Museum Kunstpalast – Über-
tragung des Gebäudeunterhalts und der Instandhaltung für den Altbau auf die 
Stiftung Museum Kunstpalast, am 31.05.2019 bzw. 05.06.2019 der Nutzungs- und 
Betriebsüberlassungsvertrag abgeschlossen.  
 
Demnach werden für Maßnahmen der Unterhaltung des städtischen Gebäudes der 
Stiftung ab 2019 jährlich Mittel in der Zuschussposition 2525206/53151000 in Höhe 
von 625.000 EUR zur Verfügung gestellt. Über die Höhe dieses jährlichen Zuschusses 
wird formell im Zuge der jährlichen Haushaltsberatungen entschieden. 
 
Davon sind alle Instandhaltungsmaßnahmen zu bestreiten (also Wartung, Inspek-
tion, Instandsetzung und Verbesserungen). Von diesem Betrag entfielen bisher 
jährlich ca. 380.000 EUR auf Wartungen, die bis 2018 von der Stadt beauftragt 
wurden und seit 2019 von der Stiftung beauftragt werden müssen. Hinzu kommen 
alle bisher von der Stadt erbrachten Eigenleistungen und sonstige Aufträge, die für 
das Thema Instandhaltung erteilt werden müssen. Mit den verbleibenden Mitteln soll 
die Stiftung erforderliche Maßnahmen abdecken, auch größere. Die Stiftung ist daher 
verpflichtet, in einem Jahr nicht verbrauchte Zuschüsse in zweckgebundene Rück-
lagen einzustellen.  
 
Die bestimmungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist jährlich nachzuweisen 
sowie dem Bauausschuss und dem Kulturausschuss zu berichten.

Seite 2 
Der ausgezahlte Zuschuss von 625.000 EUR wurde wie folgt verwendet: 
 
Nr. Maßnahmen / Kostenpositionen Finanzierung 
EUR [brutto] 
gerundet 
1 Wartung und Instandhaltung Brandmeldeanlage, 
Einbruchmeldeanlage und Videoanlage 
41.198 
2 Aufschaltung BMA/EMA zu Polizei/Feuerwehr, Fehlalarme 2.704 
3 Sonstige Wartungen und Instandhaltungen bei Heizung, 
Klima-, Lüftungsanlage, Aufzüge  
178.198 
4 Wartung und Instandhaltung Dach 24.726 
5 Servicepersonal der Ehrenhof Service-Gesellschaft für die 
Durchführung von Reparatur-/Wartungsmaßnahmen 
20.387 
6 Sonstiges, insbes. Instandsetzung Schließsystem, Wände, 
Beleuchtung 
136.404 
7 Einstellung in Rücklagen für nicht verbrauchten Zuschuss  221.383 
 gesamt 625.000 
 
Die satzungskonforme Verwendung der Mittel der Stiftung Museum Kunstpalast wird 
regelmäßig im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der Stiftung geprüft; die 
Prüfung für 2024 findet im dritten Quartal 2025 statt. 
 
Aufgrund des Abschlusses der Sanierungsarbeiten und der Neueröffnung des 
Kunstpalasts im November 2023 sind 2024 abweichend von den Vorjahren wieder in 
größerem Umfang Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen angefallen 
(403.617 EUR). Der Rest wurde der Rücklage zugeführt (221.383 EUR). Die 
Rücklagen betrugen Ende 2024 damit etwa 500.000 EUR. 
 
Aus diesen Rücklagen und aus den Zuschüssen für das Jahr 2025 sollen 800.000 EUR 
für die Deckung von Mehrkosten des Sanierungsprojekts umgewidmet werden. Der 
diesbezügliche 3. Änderungsbeschluss zum Sanierungsprojekt wird in Kürze 
vorgelegt. Ende 2025 dürften damit keine Rücklagen mehr vorhanden sein. 
 
Ab 2026 soll die Höhe des jährlichen Zuschusses reduziert werden.

Beratungsverlauf (2)

24.06.2025 Bauausschuss
TOP 6 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Kulturausschuss
TOP 7.22 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KUA/110/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
26.05.2025
Erstellt
26.05.2025 15:06