KUA/110/2025
Ehrenhof 5, Kunstpalast - Übertragung des Gebäudeunterhalts und der Instandhaltung für den Altbau: Bericht zur bestimmungsgemäßen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Informationsvorlage
3750 Zeichen
KUA/110/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Ehrenhof 5, Kunstpalast - Übertragung des Gebäudeunterhalts und der Instandhaltung für den Altbau: Bericht zur bestimmungsgemäßen Verwendung des Zuschusses Fachbereich: 09/0 - Dezernat für Kultur und Integration Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bauausschuss 24.06.2025 Kenntnisnahme Kulturausschuss 26.06.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Mit der Stiftung Museum Kunstpalast wurde unter Aufhebung des Betriebsüber- leitungsvertrages vom 29.11.2001 auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 11.10.2018, Vorlage 41/ 134/2018-1 – Ehrenhof 5, Museum Kunstpalast – Über- tragung des Gebäudeunterhalts und der Instandhaltung für den Altbau auf die Stiftung Museum Kunstpalast, am 31.05.2019 bzw. 05.06.2019 der Nutzungs- und Betriebsüberlassungsvertrag abgeschlossen. Demnach werden für Maßnahmen der Unterhaltung des städtischen Gebäudes der Stiftung ab 2019 jährlich Mittel in der Zuschussposition 2525206/53151000 in Höhe von 625.000 EUR zur Verfügung gestellt. Über die Höhe dieses jährlichen Zuschusses wird formell im Zuge der jährlichen Haushaltsberatungen entschieden. Davon sind alle Instandhaltungsmaßnahmen zu bestreiten (also Wartung, Inspek- tion, Instandsetzung und Verbesserungen). Von diesem Betrag entfielen bisher jährlich ca. 380.000 EUR auf Wartungen, die bis 2018 von der Stadt beauftragt wurden und seit 2019 von der Stiftung beauftragt werden müssen. Hinzu kommen alle bisher von der Stadt erbrachten Eigenleistungen und sonstige Aufträge, die für das Thema Instandhaltung erteilt werden müssen. Mit den verbleibenden Mitteln soll die Stiftung erforderliche Maßnahmen abdecken, auch größere. Die Stiftung ist daher verpflichtet, in einem Jahr nicht verbrauchte Zuschüsse in zweckgebundene Rück- lagen einzustellen. Die bestimmungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist jährlich nachzuweisen sowie dem Bauausschuss und dem Kulturausschuss zu berichten. Seite 2 Der ausgezahlte Zuschuss von 625.000 EUR wurde wie folgt verwendet: Nr. Maßnahmen / Kostenpositionen Finanzierung EUR [brutto] gerundet 1 Wartung und Instandhaltung Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage und Videoanlage 41.198 2 Aufschaltung BMA/EMA zu Polizei/Feuerwehr, Fehlalarme 2.704 3 Sonstige Wartungen und Instandhaltungen bei Heizung, Klima-, Lüftungsanlage, Aufzüge 178.198 4 Wartung und Instandhaltung Dach 24.726 5 Servicepersonal der Ehrenhof Service-Gesellschaft für die Durchführung von Reparatur-/Wartungsmaßnahmen 20.387 6 Sonstiges, insbes. Instandsetzung Schließsystem, Wände, Beleuchtung 136.404 7 Einstellung in Rücklagen für nicht verbrauchten Zuschuss 221.383 gesamt 625.000 Die satzungskonforme Verwendung der Mittel der Stiftung Museum Kunstpalast wird regelmäßig im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der Stiftung geprüft; die Prüfung für 2024 findet im dritten Quartal 2025 statt. Aufgrund des Abschlusses der Sanierungsarbeiten und der Neueröffnung des Kunstpalasts im November 2023 sind 2024 abweichend von den Vorjahren wieder in größerem Umfang Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen angefallen (403.617 EUR). Der Rest wurde der Rücklage zugeführt (221.383 EUR). Die Rücklagen betrugen Ende 2024 damit etwa 500.000 EUR. Aus diesen Rücklagen und aus den Zuschüssen für das Jahr 2025 sollen 800.000 EUR für die Deckung von Mehrkosten des Sanierungsprojekts umgewidmet werden. Der diesbezügliche 3. Änderungsbeschluss zum Sanierungsprojekt wird in Kürze vorgelegt. Ende 2025 dürften damit keine Rücklagen mehr vorhanden sein. Ab 2026 soll die Höhe des jährlichen Zuschusses reduziert werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- KUA/110/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 26.05.2025
- Erstellt
- 26.05.2025 15:06