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Mehrkosten für den Neubau der Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße in Köln Ehrenfeld
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 2807/2021 vom 17.12.2021
Stand: Am 03.02.2022 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 17.12.2021 2807/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 18.01.2022 Finanzausschuss 31.01.2022 Rat 03.02.2022 Mehrkosten für den Neubau der Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße in Köln Ehrenfeld Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2021/2022 Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 (Vorlagen-Nr. 0390/2020) den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 882.000 € brutto beschlossen. Nach Abschluss der weiteren Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme verteuert sich die Maßnahme um insgesamt rund 432.400 € brutto. Die Summe der Mehrkosten verteilt sich wie folgt: Gewerk aus Baubeschluss aktuell Differenz 1. Bauleistung 687.300 € 1.058.200 € + 370.900 € 2. Objekt- u. Tragwerksplanung 95.100 147.600 € + 52.500 3. Baugrundgutachten 25.900 23.100 € - 2.800 4. Baustoffprüfung 6.300 € + 6.300 5. Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordination 5.800 6.500 € + 700 6. Bauüberwachung 22.500 35.200 € + 12.700 7. Fertigungsüberwachung 11.500 € + 11.500 8. Prüfstatik 9.700 26.000 € + 16.300 9. Projektsteuerung 35.700 entfällt -35.700 Summe 882.000 1.314.400 + 432.400 Allgemeines Die Kostenermittlung für den Baubeschluss zum Neubau der Brücke über die Weinsbergstraße er- folgte vor Beginn der Corona-Pandemie. Die Baukostenberechnung wurde mit Stand vom 23.01.2020 dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt 2 und diente als Grundlage für die Ermittlung der Gesamtprojektkosten für den Baubeschluss. Im März 2020 hat das Rechnungsprüfungsamt die Kosten bestätigt. Erläuterungen zu den einzelnen Gewerken der Tabelle 1. Bauleistung: Die öffentliche Ausschreibung der Bauleistung ist nur auf geringes Interesse bei den Baufir- men gestoßen, lediglich ein Bieter hat ein Angebot abgegeben. Die erhöhte Angebotssumme wird der aktuellen Marktsituation zugeschrieben. Neben der po- sitiven Auftragslage der Unternehmen wurde die Verknappung der Baurohstoffe pandemiebe- dingt nochmals deutlich verschärft. Die Kostensteigerungen und Lieferengpässe werden auch von dem beauftragten Objektplaner bei einer Vielzahl von anderen, bereits laufenden Baumaßnahmen bestätigt. 2. Objekt und Tragwerksplanung Die Honorarermittlung auf Basis der HOAI steht in unmittelbarer Beziehung zu den anrechen- baren Kosten der Bauleistung. 3. Baugrundgutachten Aufgrund eindeutiger Baugrundverhältnisse und in Abstimmung mit dem Gutachter konnte der Untersuchungsaufwand geringfügig reduziert werden. 4. Baustoffprüfung Das südliche Überbauende kann auf dem Bestandsfundament der ehemaligen Eisenbahnbrü- cke gegründet werden. Dabei wird die neue Widerlagerbank auf das alte Fundament abge- setzt. Hierzu wurde die Baustoffqualität der Bestandswiderlager geprüft. 5. Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) Die Honorarkosten für den SiGeKo stehen in direkter Beziehung zu den anrechenbaren Bau- kosten. 6. Bauüberwachung Die Honorarkosten für die Bauüberwachung stehen in direkter Beziehung zu den anrechenba- ren Baukosten. 7. Fertigungsüberwachung Zur Steigerung der Bauqualität und mit Blick auf die Dauerhaftigkeit des Gewerks soll zur Re- duzierung von Unterhaltungskosten eine Fertigungsüberwachung beauftragt werden. Diese setzt sich zusammen aus der Leistung eines Schweißfachingenieurs zur Beurteilung des Stahlbaus und der Leistung eines Beschichtungsinspektors zur Prüfung der fachtechnischen Ausführung der Stahlbeschichtung. Diese Leistung wurde erst nach dem Baubeschluss in Fol- ge des weiteren Planungsprozesses für erforderlich angesehen. Die Investition mindert nach- folgende Instandsetzungskosten. 8. Prüfstatik Im Zuge der Planung wurde das Leistungsbild es Prüfingenieurs erweitert. Zudem steht die Honorierung in direktem Zusammenhang mit den gestiegenen anrechenbaren Kosten. 3 9. Projektsteuerung Die Leistung wird durch die Fachdienststelle erbracht. Budget und neue Gesamtkosten Die neuen Gesamtkosten für den Neubau der Brücke über die Weinsbergstraße betragen rund 1.314.400 € brutto. Sie setzen sich zusammen aus den Baukosten einschließlich den Baunebenkosten in Höhe von rund 1.058.200 € brutto sowie den Planungsleistungen in Höhe von rund 256.200 € brutto. Gegenüber dem Baubeschluss (prognostizierte Gesamtkosten: 882.000 € brutto) ermitteln sich die Mehrkosten auf rund 432.400 € brutto. Finanzierung Die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von 432.400 € erfolgt in 2022 bei der Finanzstelle 6901- 1202-4-0210, Neubau Brücke Weinsbergstraße im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit gem. § 9 Ziffer 1, Satz 1 der Haushaltssatzung 2022 durch Wenigerauszahlungen in gleicher Höhe bei Finanz- stelle, 6901-1202-4-0400, Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV -, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Auf Grund von Anpassungen der Bauabläufe bei dem Ersatzneubau der Brücke Liebigstraße ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt ab- sehbar, dass die dort im Haushaltsplan 2022 veranschlagten Mittel nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe abfließen werden. Die dargestellte Finanzierung steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 18.800 € wird das De- zernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. im Teilergebnisplan Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Förderung Der Neubau der Brücke über die Weinsbergstraße wird gemäß den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtli- nie Nahmobilität FöRi-Nah) in Verbindung mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes gefördert. Der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein entsprechender Förderbescheid (inkl. der Mehrkosten) wurde der Stadt Köln am 1. Dezember 2021 überreicht. gez. Reker
Beratungsverlauf
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