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2828/2017

Anfrage zur Situation des Hauses Bergisch-Gladbacher Str. 93 sowie dessen Bewohner*innen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.09.2017

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6209 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
/ 
56 / 562/5 
Vorlagen-Nummer  29.09.2017 
 2828/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 05.10.2017 
 
Anfrage zur Situation des Hauses Bergisch-Gladbacher Str. 93 sowie dessen Bewohner*innen 
Herr Dr. Litvinov stellt im Hinblick auf die derzeitige Situation des Gebäudes Bergisch  
Gladbacher Straße 93 folgende schriftliche Anfrage (AN/1231/2017). 
 
Im Haus Bergisch-Gladbacher Straße 93 wohnen Menschen aus Bulgarien zur Miete,  
die zur ethnischen Minderheit der „Roma“ gehören. Viele Angehörige der Roma werden sowohl  
aufgrund ethnischer Zuschreibungen als auch aufgrund ihrer sozialen Situation marginalisiert und  
stehen so im Schnittfeld zweier Formen gesellschaftlicher Ausgrenzung, die sich wechselseitig  
verstärken. Aus diesem Grund mussten diese Menschen ihre Heimat verlassen und sie haben  
nun eine Unterkunft im o.g. Haus gefunden. 
Die Situation mit diesem Haus ist stadtweit bekannt – es hat erhebliche bauliche Mängel: dort  
existiert Brandgefahr, es gibt keine ordentliche Strom- und Wasserversorgung, die Wände haben  
Schimmel, die Fenster sind zum Großteil zerschlagen, es fehlen mehrere Türen. Darüber hinaus  
ist ein erhebliches Müllaufkommen zu beobachten. Somit besteht für die dort lebenden  
Bewohner*innen eine Gefahr für Leib und Leben. 
Obwohl das Haus auch von der Bauaufsicht der Stadt Köln bemängelt wurde, wurde bis jetzt  
weder seitens des künftigen Vermieters noch von kommunaler Seite etwas unternommen, um  
für die dort lebenden EU-Bürger*innen einen menschenwürdigen Verbleib zu gewährleisten. 
 
Aufgrund dessen bittet Herr Dr. Litvinov um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um die unhaltbaren Zustände für die Bewohner*innen 
des o.g. Hauses zu beenden? 
2. Ist die Stadt Köln bereit, im Falle drohender Obdachlosigkeit bei Räumung kurzfristig eine Un-
terbringung zu Verfügung zu stellen? 
3. Was hat die Stadt für die Integration der Bewohner*innen des Hauses bereits unternommen 
und – wenn ja – welche weiteren Schritte sind in dieser Richtung seitens der Kommune ge-
plant? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu 1.: Die Problematik der Immobilie Bergisch Gladbacher Str. 93 und der damit verbundene Han d-
lungsbedarf sind sowohl der Wohnungsaufsicht als auch der Bauaufsicht der Stadt Köln b e-
reits seit längerem bekannt. Die Verwaltung war auch unter den neue n Eigentümerverhältnis-
sen bereits tätig und hat ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet. Darüber hinaus fand am 
13.07.2017 eine Begehung der Liegenschaft durch das Ordnungsamt statt. Hierbei wurden 
erhebliche Vermüllungen des angrenzenden Hofes festgeste llt, die durch die Bewohner veru r-
sacht wurden. Auch hier werden ordnungsbehördliche Maßnahmen folgen, sollte die ang e-
kündigte Beseitigung nicht erfolgen.  
 
Um perspektivisch eine Verbesserung der Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner zu

2 
 
erreichen, fand Ende August auf Initiative des Amtes für Wohnungswesen ein gemeinsamer 
Austausch der involvierten Ämter mit den sozialen Akteuren vor Ort sowie einem Vertreter der 
neuen Eigentümerin des Objektes statt. Im weiteren Kontakt werden gemeinsam Möglichke i-
ten zur Verbesserung der Situation ausgelotet und Ideen hierzu konkretisiert. Der Umse t-
zungsprozess der noch zu definierenden Lösungsansätze wird seitens der Wohnungsaufsicht 
des Amtes für Wohnungswesen zielgerichtet begleitet. Dem Integrationsrat wird hierü ber wei-
terhin berichtet.  
 
Zu 2.: Die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Gebäudes liegt in der Verant-
wortlichkeit des Eigentümers. Hieraus ergibt sich eine Verkehrssicherungspflicht, die Beseiti-
gung von Missständen und Verwahrlosung nach dem Wohnungsaufsichtsgesetzt, die Beseiti-
gung brandschutztechnischer Mängel sowie die Beseitigung von Gefahren und Störungen der 
öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Stadt Köln hat auf die Beseitigung solcher Missstän-
de hinzuwirken und hat dies auch bereits getan. Die Obdachlosigkeit der Anwohner droht für 
den Fall, dass die Verwaltung die Wohnung für unbewohnbar erklärt. Derzeit laufen allerdings 
die ordnungsbehördlichen Verfahren und gemeinsam mit dem Eigentümer wird eine Strategie 
entwickelt, wie die Situation vor Ort nachhaltig verbessert werden kann.  
Erst wenn diese Maßnahmen nicht greifen, die Beseitigung der Missstände technisch nicht 
möglich ist bzw. für die Bewohnerschaft erhebliche gesundheitliche Gefahren drohen, kann es 
zu einer Unbewohnbarkeit kommen.  
 
Für den Fall, dass die Stadt eine Unbewohnbarkeit der Liegenschaft Bergisch  
Gladbacher Straße 93 aussprechen muss, obliegt es grundsätzlich dem hierfür verantwortli-
chen Verfügungsberechtigten des Objektes eine alternative Wohnversorgung für seine Mieter 
sicherzustellen. Nur soweit es weder dem Verfügungsberechtigten noch den betroffen Mietern 
selbst möglich ist, sich anderweitig zu versorgen, greift als „Ultima Ratio“ die gesetzliche, 
kommunale Verantwortung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit auf Grundlage des Ord-
nungsbehördengesetzes (OBG) zur Unterbringung jedes in Not geratenen Bürgers. Hierdurch 
ist in Deutschland sichergestellt, dass niemand Obdachlosigkeit zu befürchten hat. 
 
Zu 3.: Aufgrund der EU-Zugehörigkeit der Bewohner sowie dem privaten Wohnverhältnis der Be-
wohner sind seitens der Stadt Köln keine eigenveranlassten Schritte zur Integration erfolgt. 
Jedoch werden durch die Stadt Köln verschiedene Soziale Projekte angeboten. Eines davon 
ist das ESF-Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“, welches als Bestandteil des Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) vorwiegend, jedoch nicht ausschließlich die Men-
schen aus Rumänien und Bulgarien im Blick hat. Das Projekt bietet mit der arbeitsmarktakti-
vierenden Beratung sowie den präventiv ausgerichteten (Grund-) Bildungs­angeboten einen 
Beitrag zur Armutsbekämpfung in den Sozialräumen. 
 Weitere Angebote werden über freie Träger wie zum Beispiel dem Jugendladen angeboten. 
Diese Angebote sind darauf ausgelegt, dass die betreffenden Personen selbstständig diese 
Angebote annehmen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Integrationsrat
TOP 3.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gladbacher Straße 93
  • Bergisch Gladbacher Straße 93
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
2828/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.09.2017
Erstellt
12.09.2017 11:01