BV7/152/2025
Modulanlage Karlsbader Straße - Anfrage der SPD-Fraktion -
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Antwort der Verwaltung
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9.2 Anlage 1 zu Vorlage BV7/152/2025 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 04.11.2025 Modulanlage Karlsbader Straße Anfrage der SPD-Fraktion Frage 1: Bis zu welchem Jahr kann mit dem Abbau der baurechtlich nicht genehmigten Anlage gerechnet werden und wie lange ist die Duldung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig? Antwort zu 1: Gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, Unterkünfte für neu zugewiesene Geflüchtete in ausreichender Zahl be- reitzuhalten und zu unterhalten. Ferner besteht die Verpflichtung, Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) eine Unterbringung anzubieten. Die Ordnungsbehörden können gemäß Ordnungsbehördengesetz § 14 Absatz 1 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Modulanlage Karlsbader Straße 11 wird ersetzt, sobald der Landeshautstadt Düs- seldorf ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht um die Verpflichtung der Un- terbringung gemäß FlüAG und OBG auch ohne die Modulanlage Karlsbader Straße 11 erfüllen zu können. Ein genaues Abbaudatum kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Frage 2: Was unternimmt die Stadt, um den Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten in der Stadt zu beheben? Antwort zu 2: Um weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und um den Mangel an Unter- bringungsmöglichkeiten aktiv anzugehen wird beim Amt für Migration und Integra- tion intensiv nach Immobilien und Grundstücken gesucht, welche sich für eine Unter- bringung insbesondere für wohnungslose Menschen eignen. Die Akquise von Liegen- schaften zur Unterbringung von Amt 54 sucht dafür selbsttätig und in Zusammenar- beit mit Maklern und dem Liegenschaftsamt sowie in bedarfsorientierter Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt und dem Stadtplanungsamt nach geeigneten Objekten in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Um darüber hinaus auch langfristig für freie Kapazitäten in den Unterkünften zu sor- gen, vermittelt das Amt für Migration und Integration wohnungslose Menschen aus den Unterkünften über die in Punkt 3 beschriebenen Programme „Probewohnen“ und „Endlich ein ZUHAUSE!“ in Wohnungen. Frage 3: Mit welchem Konzept wird versucht, die Obdachlosen in der Karlsbader Straße wieder in die Gesellschaft zu integrieren? Antwort zu 3: Für die Eingliederung der Klient:innen in den ersten Wohnungsmarkt und somit auch in die Gesellschaft bietet die Stadtverwaltung Düsseldorf zwei etablierte Programme an: 1. Für das Konzept „Probewohnen“ mietet die Abteilu ng Leistung und Unterbrin- gung des Amtes für Migration und Integration Wohnungen an und gibt diese an in Obdachlosenunterkünften lebende Menschen weiter. Bei der Anmietung wird geprüft, ob die Wohnung den Kriterien (Wohnungsgröße und Mietpreis) des Sozialgesetzbu- ches II entspricht. In der Regel dauert das Probemietverhältnis zwei Jahre. Das Ziel ist, dass die Wohnung mietvertraglich von den Bewohnerinnen und Bewohnern über- nommen werden kann. Rechtlich gilt die Wohnung in den ersten beiden Jahren als ordnungsbehördliche Unterbringung. In dieser Zeit werden die Bewohnerinnen und Bewohner sozialarbeiterisch und wirtschaftlich beraten. Die Mitarbeitenden des Am- tes stehen auch den Vermieter:innen als Ansprechpersonen zur Verfügung. 2. Die Landesinitiative "Endlich ein ZUHAUSE!" ist ein Kooperationsprojekt der Stadtverwaltung Düsseldorf, Caritasverband Düsseldorf e.V., Diakonie Düsseldorf, franzfreunde - Franziskanische Sozialwerke Düsseldorf gGmbH und SKM – gemein- nützige Betriebsträger- und Dienstleistungs-GmbH. Gefördert wird das Projekt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein- Westfalen und der Europäischen Union. In diesem Projekt werden Menschen in allen Wohnungsnotlagen unterstützt, da das Projekt für obdachlose, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Men- schen geschaffen wurde. Familien und Alleinstehende werden hierbei unterstützt ein eigenes Zuhause zu finden und dort zu leben. Begleitet werden die betroffenen Men- schen von einem multiprofessionellen Team bestehend aus Sozialarbeiter:innen und Immobilien-Fachkräften. Mit Anmeldung für das Projekt werden die Betroffenen im ganzen Prozess der Wohnungsanmietung vor und nach dem Einzug in die neue Woh- nung begleitet. Bis es jedoch zu einer Vermittlung einer Wohnung, u. a. durch eines der beiden Pro- gramme kommt, ist der Sozialdienst in den Unterkünften für die soziale Betreuung der Bewohner:innen zuständig. Der in der Karlsbader Straße tätige Sozialarbeiter arbeitet mit den Bewohner:innen zusammen und geht verschiedenste Problematiken, von Leistungsbezug, Arbeitsver- mittlung, Hilfen für die Pflege bis hin zu Beratung in Schuldensituationen an. Die oberste Aufgabe des Sozialdienstes ist es immer die Personen in eigenen, regulären Wohnraum zu vermitteln. Hierzu wird eine Einschätzung vorgenommen, ob zusätzli- che Unterstützungsmaßnahmen wie betreutes Wohnen oder ambulante Pflege bean- tragt werden müssen. Auch eine Facheinrichtung kann hier bspw. bei psychischen Er- krankungen oder sozialen Schwierigkeiten geeigneter, als eine Mietwohnung sein. Falls die betreffende Person für die Wohnkonzepte „Probewohnen“ und „Endlich ein Zuhause“ geeignet ist bzw. motiviert werden konnte, wird ein Erfassungsbogen ge- meinsam ausgefüllt, indem die verschiedenen Unterstützungsbedarfe festgehalten werden. Zudem werden sämtliche, nötige Unterlagen beantragt und zusammenge- fasst. Anschließend wird die Person auf die Warteliste gesetzt und ein gemeinsames Erstgespräch mit den Mitarbeitenden aus den entsprechenden Wohnkonzepten ge- führt. Neben der Vermittlung in Wohnraum ist eine Aufgabe des Sozialdienstes, nach Mög- lichkeit, die sozialen Kontakte der Bewohner:innen zu erweitern, indem der Kontakt zu Vereinen, Initiativen und Bürgerhäusern hergestellt wird. Dadurch wird versucht, die Integration in die Gesellschaft auch während der Zeit einer Obdachlosenunter- bringung zu fördern.
Anfrage
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BV7/152/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.10.2025 SPD-Fraktion Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 04.11.2025 Betrifft: Modulanlage Karlsbader Straße - Anfrage der SPD-Fraktion - Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Bis zu welchem Jahr kann mit dem Abbau der baurechtlich nicht genehmigten Anlage gerechnet werden und wie lange ist die Duldung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig? 2. Was unternimmt die Stadt, um den Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten in der Stadt zu beheben? 3. Mit welchem Konzept wird versucht, die Obdachlosen in der Karlsbader Straße wieder in die Gesellschaft zu integrieren? Sachdarstellung: Nach Aussage der Verwaltung ist die Modulanlage Karlsbader Straße zwar baurechtlich nicht genehmigt, aber geduldet und nach §14(1) Ordnungsbehördengesetz rechtmäßig. Für die Nutzung der Modulanlage sei weiterhin eine temporäre Unterkunft avisiert. gez.: Thors Haedecke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV7/152/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 15.10.2025
- Erstellt
- 15.10.2025 13:07