BV7/154/2025
Sanierung Sportplatz Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße 230 - Stellungnahme Amt für Schule und Bildung -
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Informationsvorlage BV
4417 Zeichen
BV7/154/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Sanierung Sportplatz Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße 230 - Stellungnahme Amt für Schule und Bildung - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 04.11.2025 Kenntnisnahme Auf dem weitläufigen Grundstück der Gemeinschaftshauptschule Graf -Recke-Straße 230 befindet sich u.a. ein eingezäunter Ballspielplatz. Dieser ist aufgrund des üppigen umliegenden Baumbestandes (Laub und Wurzelwuchs) so stark beschädigt, dass eine Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler nicht gefahrenfrei möglich wäre und er daher gesperrt wurde. Beauftragt durch die Bezirksverwaltung 7 (BV7/154/2024) wurde ein Landschaftsarchitekturbüro mit der Untersuchung und Erstellung einer Kostenschätzung zur Sanierung des Platzes durch die Verwaltung befasst. Neben dem Wunsch der allgemeinen Herrichtung des Sportplatzes sollte auch die Nutzung durch den anliegenden Tennisverein, insbesondere die Möglichkeit des Rollstuhltennis, geprüft werden. Eine grundlegende Sanierung des Sportplatzes würde nach fachlich fundierter Schätzung Kosten in Höhe von rund 585.000 Euro erzeugen. Die Untersuchungskosten hierfür beliefen sich auf 15.992,47 EUR. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme wäre hierbei der vollständige Rückbau des vorhandenen und beschädigten Asphaltbelags. Dieser Belag ist wasserundurchlässig und entspricht somit nicht mehr den heutigen technischen und ökologischen Anforderungen an den Aufbau von Sportflächen. Für eine zukunftsfähige Nutzung wäre ein wasserdurchlässiger Aufbau zwingend erforderlich, da nur so eine ausreichende Entwässerung gewähr leistet und Schäden durch stehendes Wasser oder Frost langfristig vermieden werden könnten. Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde zudem festgestellt, dass die vorhandene Schottertragschicht in Bezug auf Höhenlage und Verdichtung erhebliche Mängel aufweist. Um eine dauerhaft belastbare und funktionstüchtige Grundlage für die neue Sportfläche zu schaffen, wäre daher der vollständige Ausbau und die Herstellung einer neuen, normgerechten Schottertragschicht notwendig. Darüber hinaus wäre der in die Jahre gekommen e Ballfangzaun nicht mehr wirtschaftlich. Instand zu setzen. Stattdessen wäre die vollständige Demontage der bestehenden Zaunanlage und die anschließende Errichtung eines neuen Ballfangzauns erforderlich. Seite 2 Ein weiterer Bestandteil der erforderlichen Arbeite n beträfe die auf dem Sportplatz vorhandenen Baumwurzeln sowie den dichten Grünbewuchs entlang der Grundstücksgrenze. Diese Pflanzen weisen ein stark ausgeprägtes Wurzelwerk auf, dass sich teilweise weit unterirdisch ausgebreitet hat. Zwar wäre vorgesehen, die Wurzeln im Bereich des Spielfeldes im Rahmen der Sanierung zu entfernen, jedoch bestünde die Gefahr, dass aus dem Randbereich heraus erneut Wurzeln in die Spielfläche hineinwachsen und dort mittelfristig wieder Schäden verursachen würden. Eine dauerha fte Lösung könnte nur durch eine umfassendere Beseitigung und durch geeignete Begrenzungsmaßnahmen des angrenzenden Bewuchses erzielt werden. Für die vorgenannte fachgerechte Herstellung eines modernen Sportplatzes stehen weder durch Zusagen Dritter aus Fö rderprogrammen oder von Vereinen, noch im städtischen Kernhaushalt ansatzweise auskömmliche Mittel zur Verfügung. Gleichzeitig ist ein Ballsportplatz weder Standard an städtischen Schulen, noch wurde dieser Wunsch explizit durch die Schule priorisiert. Ein e Umsetzung dieser Maßnahme kann daher nicht empfohlen werden. Die Schule wünschte sich in fortlaufenden Gesprächen eine Umgestaltung des Schulhofes, nicht explizit begrenzt auf den stillgelegten Sportplatz, sodass die Schülerinnen und Schüler mehr Möglic hkeiten für Ballspiele erhalten. Mit den bereitgestellten Haushaltsmitteln wurden daher ein Ballfangnetz und zwei Basketballkörbe sowie zwei Fußballtore installiert. Somit stehen den Kindern dank dem Engagement der Bezirksvertretung 7 schon heute zwei Klei nspielfelder für Basketball und Fußball auf der Schulhoffläche zu Verfügung. Das Amt für Schule und Bildung schlägt vor, die Schule im Rahmen eines partizipativen Prozesses einzubinden und dabei weitere wirtschaftlich leistbare Optionen zur Außengestaltung herauszuarbeiten und diese schulisch zu priorisieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV7/154/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 16.10.2025
- Erstellt
- 16.10.2025 08:51