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BV7/154/2025

Sanierung Sportplatz Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße 230 - Stellungnahme Amt für Schule und Bildung -

Bezirksvertretung Informationsvorlage 16.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7, Sitzung am 04.11.2025, TOP 10.12

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

4417 Zeichen

BV7/154/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Sanierung Sportplatz Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße 230  
- Stellungnahme Amt für Schule und Bildung - 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 7 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 7 04.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Auf dem weitläufigen Grundstück der Gemeinschaftshauptschule Graf -Recke-Straße 
230 befindet sich u.a. ein eingezäunter Ballspielplatz. Dieser ist aufgrund des 
üppigen umliegenden Baumbestandes (Laub und Wurzelwuchs) so stark beschädigt, 
dass eine Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler nicht gefahrenfrei möglich 
wäre und er daher gesperrt wurde. 
 
Beauftragt durch die Bezirksverwaltung 7 (BV7/154/2024) wurde ein 
Landschaftsarchitekturbüro mit der Untersuchung und Erstellung einer 
Kostenschätzung zur Sanierung des Platzes durch die Verwaltung befasst. Neben 
dem Wunsch der allgemeinen Herrichtung des Sportplatzes sollte auch die Nutzung 
durch den anliegenden Tennisverein, insbesondere die Möglichkeit des 
Rollstuhltennis, geprüft werden. 
Eine grundlegende Sanierung des Sportplatzes würde nach fachlich fundierter 
Schätzung Kosten in Höhe von rund 585.000 Euro erzeugen. Die 
Untersuchungskosten hierfür beliefen sich auf 15.992,47 EUR. 
 
Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme wäre hierbei der vollständige Rückbau 
des vorhandenen und beschädigten Asphaltbelags. Dieser Belag ist 
wasserundurchlässig und entspricht somit nicht mehr den heutigen technischen und 
ökologischen Anforderungen an den Aufbau von Sportflächen. Für eine 
zukunftsfähige Nutzung wäre ein wasserdurchlässiger Aufbau zwingend erforderlich, 
da nur so eine ausreichende Entwässerung gewähr leistet und Schäden durch 
stehendes Wasser oder Frost langfristig vermieden werden könnten. 
Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde zudem festgestellt, dass die vorhandene 
Schottertragschicht in Bezug auf Höhenlage und Verdichtung erhebliche Mängel 
aufweist. Um eine dauerhaft belastbare und funktionstüchtige Grundlage für die neue 
Sportfläche zu schaffen, wäre daher der vollständige Ausbau und die Herstellung 
einer neuen, normgerechten Schottertragschicht notwendig.  
Darüber hinaus wäre der in die Jahre gekommen e Ballfangzaun nicht mehr 
wirtschaftlich. Instand zu setzen. Stattdessen wäre die vollständige Demontage der 
bestehenden Zaunanlage und die anschließende Errichtung eines neuen 
Ballfangzauns erforderlich.

Seite 2 
Ein weiterer Bestandteil der erforderlichen Arbeite n beträfe die auf dem Sportplatz 
vorhandenen Baumwurzeln sowie den dichten Grünbewuchs entlang der 
Grundstücksgrenze. Diese Pflanzen weisen ein stark ausgeprägtes Wurzelwerk auf, 
dass sich teilweise weit unterirdisch ausgebreitet hat. Zwar wäre vorgesehen,  die 
Wurzeln im Bereich des Spielfeldes im Rahmen der Sanierung zu entfernen, jedoch 
bestünde die Gefahr, dass aus dem Randbereich heraus erneut Wurzeln in die 
Spielfläche hineinwachsen und dort mittelfristig wieder Schäden verursachen 
würden. Eine dauerha fte Lösung könnte nur durch eine umfassendere Beseitigung 
und durch geeignete Begrenzungsmaßnahmen des angrenzenden Bewuchses erzielt 
werden. 
Für die vorgenannte fachgerechte Herstellung eines modernen Sportplatzes stehen 
weder durch Zusagen Dritter aus Fö rderprogrammen oder von Vereinen, noch im 
städtischen Kernhaushalt ansatzweise auskömmliche Mittel zur Verfügung. 
Gleichzeitig ist ein Ballsportplatz weder Standard an städtischen Schulen, noch 
wurde dieser Wunsch explizit durch die Schule priorisiert. Ein e Umsetzung dieser 
Maßnahme kann daher nicht empfohlen werden. 
 
Die Schule wünschte sich in fortlaufenden Gesprächen eine Umgestaltung des 
Schulhofes, nicht explizit begrenzt auf den stillgelegten Sportplatz, sodass die 
Schülerinnen und Schüler mehr Möglic hkeiten für Ballspiele erhalten. Mit den 
bereitgestellten Haushaltsmitteln wurden daher ein Ballfangnetz und zwei 
Basketballkörbe sowie zwei Fußballtore installiert. Somit stehen den Kindern dank 
dem Engagement der Bezirksvertretung 7 schon heute zwei Klei nspielfelder für 
Basketball und Fußball auf der Schulhoffläche zu Verfügung. 
 
Das Amt für Schule und Bildung schlägt vor, die Schule im Rahmen eines 
partizipativen Prozesses einzubinden und dabei weitere wirtschaftlich leistbare 
Optionen zur Außengestaltung herauszuarbeiten und diese schulisch zu priorisieren.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2025 Bezirksvertretung 7
TOP 10.12 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
BV7/154/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
16.10.2025
Erstellt
16.10.2025 08:51