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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion zur Sitzung des Rates am 13.02.2025 (AN/0212/2025) betreffend "Autonomes Zentrum - Wann und wie erfolgt der Umzug?"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 0470/2025 vom 13.02.2025

Stand: Am 03.04.2025 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/1/Ob Vorlagen-Nummer 13.02.2025 0470/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 13.02.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion zur Sitzung des Rates am 13.02.2025 (AN/0212/2025) betreffend "Autonomes Zentrum - Wann und wie erfolgt der Umzug?" Die AfD-Fraktion Köln stellt zur Sitzung des Rates am 13.02.2025 die folgenden Fragen: 1. Wie ist der Sachstand um die Planung und Ausgestaltung des Umzugs? 2. Wann ist der Umzug genau geplant? 3. Mit welchen Kosten für die Herrichtung aber auch den Umzug rechnet die Verwaltung? 4. Welche Vorgaben zur Nutzung des neuen Standorts durch Linksextreme z.B. der Inter- ventionistischen Linken hat die Verwaltung gemacht? 5. Wie sind die Anwohner in Kalk in den Umzugs- und Ansiedlungsprozess des Autono- men Zentrums eingebunden? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung verweist auf die Vorlagen zur Verlagerung des Autonomen Zentrums (Vorla- gen 1563/2024 und 3401/2024 (nicht öffentlich). Zuletzt hat der Rat in seiner Sitzung am 14.11.2024 unter der Vorlagen-Nummer 1653/2024 im nichtöffentlichen Teil den Beschluss für die Verlagerung des Autonomen Zentrums an den neuen Standort In den Reihen 16 in Köln-Kalk gefasst. Auf den Beschluss und die Ausführun- gen in der Beschlussvorlage wird verwiesen, da diese den Sachstand zum Umzug, den (Her- richtungs-) Kosten und den künftigen Nutzungszweck beinhalten. Der Umzug erfolgt, sobald die in der Beschlussvorlage 1653/2024 dargestellten Voraussetzungen vorliegen. Grund- stücksangelegenheiten werden in der Regel in nichtöffentlicher Sitzung behandelt (§ 2 Absatz 4 lit. b der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung der Stadt Köln). Durch die Beschlussfassung werden die notwendigen Voraussetzungen für die Verlagerung des Autonomen Zentrums an den neuen Standort In den Reihen 16 in Köln-Kalk geschaffen. Dies ist eine essentielle Voraussetzung für die termin- und planmäßige Herrichtung des Grün- zugs am Eifelwall im städtebaulich bedeutsamen Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 03.04.2025

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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