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2218/2023

Städtebauliches Planungkonzept Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn; Anhörung der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,

Beschlussvorlage Ausschuss 02.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 31.08.2023, TOP 7.6

Anlage 4_Niederschrift zur Abendveranstaltung

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Anlage 2.1_Übersicht Städtebaulicher Entwurf September 2022

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2.3_Detail Städtebaulicher Entwurf September 2022

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Anlage 3_Flyer Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 5_Stellungnahmen 3(1)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage_1:Geltungsbereich

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Anlage 2.2 Übersicht städtebaulicher Entwurf_Juni 2023

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Anlage 7 Auszug aus dem Beschlussprotokoll 9.1 StEA 31.08.2023

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Anlage 6_Stellungnahmen_4 (1)

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Ansehen

Anlage 4_Niederschrift zur Abendveranstaltung

19182 Zeichen

/ 2 
Die O
berbürgermeisterin 
Stadtplanungsamt 
61, 61/1 
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus 
50679 Köln 
NIEDERSCHRIFT
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
"Nac
htigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn 
Ver
anstaltungsort: Aula des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums in Köln-Porz-Wahn 
Ter
min: 22.03.2023 
Beg
inn: 19:00 Uhr 
Ende
: 20:50 Uhr 
Bes
ucher*innen: circa 105 Bürgerinnen und Bürger 
Teilnehmer*innen: Podium: 
Her r Kleinemeier, Stadtplanungsamt 
Frau Stiller, Bezirksbürgermeisterin Porz 
Herr Prof. Selva, Architekt 
Frau Morka, Stadtplanungsamt 
Ni ederschrift: 
He rr Zimmermann, Stadtplanung Zimmermann GmbH 
Frau Neumann, Stadtplanung Zimmermann GmbH 
Herr Knust, Stadtplanung Zimmermann GmbH 
Anlage 4

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn 
- 2 - 
 
 
/ 3 
Frau Stiller, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Porz, begrüßt um 19:00 Uhr die anwe-
senden Bürgerinnen und Bürger. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks 
Protokollerstellung aufgezeichnet wird und das Vorgehen zur Abgabe der Stellungnahmen wäh-
rend und nach der Veranstaltung wird erläutert.  
 
Um 19:05 Uhr beginnt Herr Kleinemeier, Stadtplanungsamt, mit der Vorstellung des Podiums. 
Neben Frau Stiller, Bezirksbürgermeisterin Porz, und Herr Prof. Selva, Architekt, bilden Herr 
Kleinemeier und Frau Morka vom Stadtplanungsamt das Podium. Darüber hinaus sitzen Vertre-
ter von Seiten der Vorhabenträgerinnen in der ersten Reihe des Publikums. Das Protokoll über-
nehmen Herr Zimmermann und Frau Neumann vom Büro Stadtplanung Zimmermann. Herr 
Kleinemeier erläutert in der Funktion des Moderators erneut den Ablauf der Veranstaltung und 
die Handhabung der Wortmeldezettel. 
 
Frau Morka, Stadtplanungsamt präsentiert ab 19:10 Uhr das Verfahren zur Aufstellung eines 
Bebauungsplanes und den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens Nachtigallenstraße. 
 
Ab 19: 22 Uhr stellt Herr Prof. Selva das städtebauliche Konzept vor. Zu Beginn  werden die 
überörtliche Einbindung und die verkehrliche Anbindung des Quartiers aufgezeigt. Es folgt die 
geplante Bebauungsstruktur mit Angaben zu Nutzungen und Geschossigkeiten  der Gebäude. 
Anschließend wird die verkehrliche Erschließung inklusive der Stellplätze präsentiert. Die Größe 
der Geschossfläche aller Gebäude und die Anzahl der Wohneinheiten definieren laut Kooperati-
ven Baulandmodell der Stadt K öln die Anforderungen an die Dimension ierung der öffentlichen 
Grün- und Spielflächen. Die Präsentation endet mit Vorstellung der Maßnahmen zur klimafreund-
lichen Quartiersentwicklung. 
 
Frau Stiller bedankt sich für den Vortrag und eröffnet um 19:31 Uhr die Diskussion. 
 
1. N.N. fragt nach, ob die vorhandenen Nutzungen in den Containern und das angrenzende 
Vereinsheim des SC Neptun Porz in der Planung berücksichtigt werden und ob nach Reali-
sierung des Bauvorhabens im Vereinsheim auch weiterhin Veranstaltungen wie beispiels-
weise Partys stattfinden können. Auch möchte er wissen, ob die vorhandenen Nutzungen 
durch die neue Bebauung verschattet werden. 
 
Frau Morka erwidert, dass bei Planungsverfahren umgebende Nutzungen mit in den Blick 
genommen werden müssen. Eine Verschattung des Vereinsheims ist aufgrund der geplan-
ten Gebäudehöhe der Kindertagesstätte (zweigeschossig) nicht zu befürchten.  
 
2. N.N. weist auf die starke Verkehrsbelastung der Frankfurter Straße und der St.-Sebastia-
nus-Straße hin. Durch die Planung werde die bereits angespannte Situation weiter ver-
schärft. Zur Entlastung rege er den Bau von Entlastungsstraßen und Radwegen und die 
Verlängerung der Linie 7 an. Zunächst müsse die Infrastruktur verbessert werden, bevor 
neuer Wohnraum geschaffen werde. 
 
Frau Morka und Herr Kleinemeier erwidern, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens eine 
Verkehrsuntersuchung durchgeführt wird, die die Verkehrssituation im Umfeld erheben wird. 
Auch soll ein Mobilitätskonzept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. Sie weisen 
darauf hin, dass die vorhandenen Verkehrsprobleme in Porz nicht in diesem Bebauungs-
planverfahren gelöst werden können. Dies betrifft auch die Verlängerung der Linie 7. Die 
Verlängerung der Linie 7 habe keinen großen Einfluss auf die vorliegende Planung, weil 
diese nicht in Nähe zum Plangebiet verlaufen würde.  
 
3. N.N. hat mehrere Fragen schriftlich notiert, welche nacheinander von Herrn Kleinemeier 
vorgelesen und beantwortet werden  
 
a. Ist das Baugrundstück voll erschlossen?

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn 
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/ 4 
Antwort: Ja, das Baugrundstück ist voll erschlossen. 
 
b. Wie viel kostet ein m² Bauland?  
Antwort: Hierzu können zum derzeitigen Stand des Verfahrens noch keine Angaben ge-
macht werden. 
 
c. Ab wann kann ein Antrag für ein Einfamilienhaus beim Bauamt frühestens gestellt wer-
den?  
Antwort: Dazu muss zunächst der Bebauungsplan beschlossen werden. Dieser Prozess 
wird voraussichtlich erst in zwei bis drei Jahren abgeschlossen sein. 
 
d. Wird eine Schwerbehinderung bei der Verteilung der Baugrundstücke positiv berücksich-
tigt?  
Antwort: Da es sich um ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren handelt, werden 
sich die Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag zur Umsetzung der Planung inner-
halb einer gewissen Frist verpflichten müssen. Auf die spätere Vergabe der Häuser und 
Wohnungen hat die Stadt keinen Einfluss. 
 
e. Welche Anforderungen ergeben sich aus dem Kooperativen Baulandmodell und der Kli-
maschutzleitlinie?  
Antwort: Das Kooperative Baulandmodell trifft unter anderem Festsetzungen zur Größe 
von Grünflächen, welche im Rahmen des Bauvorhabens zu errichten sind. Aus der Klima-
schutzleitlinie ergeben sich unter anderem Anforderungen an die Energieeffizienz der Ge-
bäude. 
 
f. Ist im Planungskonzept ein kleiner Supermarkt geplant?  
Antwort: Nein, ein Supermarkt ist nicht Bestandteil der Planung, weil das Plangebiet laut 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln außerhalb eines zentralen Versorgungs-
bereichs liegt. 
 
4. N.N. bezweifelt, dass die geplanten Gebäudehöhen angemessen für eine Stadtrandlage 
seien und fragt, warum die niedrigen Höhen der angrenzenden Bestandsbebauung nicht be-
achtet würden. Schließlich grenze das Plangebiet auch an ein Naturschutzgebiet. 
 
Herr Prof. Selva antwortet, dass die Planung bereits dem Gestaltungsbeirat der Stadt Köln 
vorgelegt wurde. Auf dessen Anmerkung hin soll die Geschossigkeit zur Bestandsbebauung 
hin reduziert werden. Das Konzept ist noch zu überarbeiten. Generell hat die vorgelegte 
Planung das Ziel, einen Übergang zwischen der angrenzenden Bestandsbebauung und den 
höheren Gebäuden im Zentrum des Quartiers darzustellen. 
 
N.N. erwidert, dass es in Wahn nur Gebäude mit einer Höhe von maximal vier Geschossen 
gebe und dementsprechend die Planung nicht zum Ortsbild passe. Des Weiteren möchte er 
wissen, warum die Erschließung des Plangebiets nicht aus Richtung Norden erfolge, um 
den Verkehr auf der Nachtigallenstraße und am Kreisverkehr an der Frankfurter Straße zu 
entlasten. 
 
Frau Morka erwidert, dass es sich bei dem nördlichen Weg um einen Wirtschaftsweg han-
delt, der so nicht für einer Erschließung geeignet ist. Zudem sollen durch die Erschließung 
des Quartiers ausschließlich über die Nachtigallenstraße Durchgangsverkehre vermieden 
werden. In jedem Fall wird die geplante Erschließung nochmal durch Fachgutachter über-
prüft. 
 
Zum Thema städtebauliche Dichte verweist N.N. auch auf das im benachbarten Elsdorf lie-
gende Plangebiet Fuchskaule, welches über Gebäudehöhen von maximal drei Geschossen

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn 
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verfüge. Generell lasse sich das Problem des fehlenden Wohnraums in Köln nicht aus-
schließlich durch eine hohe Dichte bei Neubauprojekten lösen. 
 
Herr Kleinemeier ergänzt bezüglich des Plangebiets Fuchskaule, dass dort auch vierge-
schossige Gebäude (zuzüglich Staffelgeschoss) Teil des Planungskonzepts sind. Im Ge-
gensatz zur Fuchskaule liegt das Plangebiet Nachtigallenstraße nicht in einer Randlage und 
ist dementsprechend grundsätzlich für dichtere Bebauung geeignet. Die Verdichtung und 
die Verteilung der Baumassen werden im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptes noch 
überprüft.  
 
5. N.N. möchte wissen, ob die bereits bestehende Überlastung der umliegenden Straßen bei 
der Planung berücksichtigt wurde und nennt exemplarisch die Nachtigallenstraße. Die für 
das Plangebiet vorgesehene Anzahl von einem Stellplatz pro Wohneinheit solle aus seiner 
Sicht auf zwei pro Wohneinheit erhöht werden. Außerdem weist er auf das bereits zum ge-
genwärtigen Zeitpunkt bestehende Problem fehlender Kapazitäten an Schulplätzen in den 
umliegenden Schulen hin, welches bei Realisierung der Planung weiter verschärft werde. 
Auch sei für ihn der Mehrwert des geplanten öffentlichen Parks für die Bürger*innen nicht 
erkennbar. Eine Bebauung mit Einfamilienhäusern und entsprechend weniger Wohneinhei-
ten halte er deswegen für geeigneter.  
 
Bezüglich der Kapazitäten der umliegenden Schulen antwortet Frau Morka, dass das Stadt-
planungsamt mit dem zuständigen Amt im Austausch steht, derzeitige Prognosen aber von 
einer Bedarfsdeckung ausgehen. 
 
Herr Kleinemeier ergänzt, dass sich die Situation mit den fehlenden Schulplätzen erst in 
einigen Jahren verändern wird.  
 
N.N. fragt, wie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens informiert 
werde.  
 
Frau Morka antwortet, dass ein Verkehrsgutachten erst dann erstellt wird, wenn der städte-
bauliche Entwurf überarbeitet und beschlossen ist. Im Rahmen der gesetzlich verpflichten-
den Offenlage des Bebauungsplans besteht dann nochmal die Möglichkeit zur Einsicht in 
alle erstellten Gutachten und die Gelegenheit zur Stellungnahme. 
 
Des Weiteren ergänzt Herr Kleinemeier, dass alle Anregungen aus der heutigen Veranstal-
tung aufgenommen werden. Es ist jedoch möglich, dass das Planungskonzept im weiteren 
Verlauf des Verfahrens nochmal geändert wird. Abhängig davon müssen dann auch die 
Gutachten angepasst werden. Während der Offenlage sind alle Gutachten öffentlich einseh-
bar. 
 
N.N. wirft ein, dass von zwei Fahrspuren eine durch parkende Lastkraftwagen blockiert sei. 
Dies führe zu erheblichen Problemen insbesondere für den Busverkehr, ein geordneter Ver-
kehrsfluss sei unmöglich. 
 
Herr Kleinemeier erwidert, dass auch dieser Einwand geprüft werde. Die Offenlage des Be-
bauungsplans erfolgt erst in ein bis zwei Jahren. Neben einer analogen Bekanntmachung 
werden die Unterlagen dann auch im Internet veröffentlicht, sodass eine Einsicht für jeden 
möglich ist. 
 
6. N.N. fragt, warum die Gebäude mit geringer Höhe überwiegend in Nähe zum nördlich an-
grenzenden Landschaftsraum stehen, während sich die höchsten Gebäude in Nähe der 
südlich angrenzenden Bestandsbebauung anordnen.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn 
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Herr Prof. Selva antwortet, dass mit der Höhenentwicklung der Gebäude auf das Umfeld 
des Plangebiets reagiert wird und dementsprechend zur nördlich angrenzenden Landschaft 
ein weicher Übergang mit geringeren Gebäudehöhen entsteht. Höhere Gebäude im Inneren 
des Plangebietes erzeugen zudem mehr Verkehr im Inneren des Plangebietes. Der ruhende 
Verkehr soll am Eingang ins Plangebiet abgefangen und in einer Tiefgarage mit ca. 220 
Stellplätzen untergebracht werden.  
 
N.N. wirft noch ein, dass die Nachtigallenstraße schon im Bestand überlastet sei und durch 
die Planung noch mehr Parkplätze nachgefragt werden. Es müsse mit 2-3 Autos je Einfami-
lienhaus gerechnet werden. 
 
Herr Kleinemeier ergänzt, dass im Anschluss an die vorhandenen Reihenhäuser auch nur 
2-3 Geschosse geplant sind. Er merkt an, dass der Besucherverkehr nicht auf der Nachti-
gallenstraße untergebracht wird, sondern Stellplätze für Besucher im Plangebiet geplant 
sind. 
 
7. N.N. möchte Angaben zur Anzahl der Wohnungen und zur Höhe der Gebäude erfahren. Bei 
300 Wohneinheiten rechne er mit 1000 neuen Einwohnern in Wahn und diese Zahl sei an-
gesichts des kleinen Plangebiets zu hoch. Er schlägt vor, die Anzahl der Wohneinheiten auf 
die Hälfte zu reduzieren, dann finde die Planung auch die Akzeptanz der Bürgerinnen und 
Bürger. 
 
Herr Kleinemeier nimmt die Anregung zur Kenntnis, weil die eingebrachten Themen bereits 
ausführlich diskutiert wurden.  
 
Herr Prof. Selva merkt an, dass die Einwohnerzahl des zukünftigen Quartiers zwischen 600 
bis 700 liegen wird. 
 
8. N.N. fragt, ob es einen Termin für den Baubeginn gebe und in welchem zeitlichen Rahmen 
ein Projekt dieser Größenordnung realisiert werde. Zudem merkt sie an, dass sie die ge-
plante Anzahl von einem Stellplatz pro Wohneinheit als nicht ausreichend einschätze. 
 
Herr Kleinemeier antwortet, dass es bis zum Baubeginn noch einige Jahre dauern kann. 
Eine verbindliche Aussage kann zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens noch nicht getroffen 
werden. Dies kann erst erfolgen, wenn die städtebauliche Struktur nicht mehr zur Diskus-
sion steht. 
 
Herr Prof. Selva ergänzt, dass die reine Bauzeit nochmal zwei bis zweieinhalb Jahre in An-
spruch nehmen wird. 
 
9. N.N. fragt, ob die Zielvorgabe von 320 Wohneinheiten bereits politisch beschlossen sei oder 
noch zur Debatte stehe. Abhängig davon möchte er zusätzlich wissen, ob eine Anpassung 
der geplanten Geschosshöhen überhaupt möglich sei.  
 
Herr Kleinemeier verneint eine politische Festlegung der Anzahl der WE.  
 
10. N.N. äußert Bedenken, dass die geplante Anzahl von einem Stellplatz pro Wohneinheit aus-
reichend sei.  
 
Herr Kleinemeier nimmt die Ausführung zur Kenntnis. Die Anzahl der WE und der Stellplätze 
ist vom städtebaulichen Konzept abhängig. 
 
11. N.N. bemängelt, dass die bestehenden Parkplätze bei Veranstaltungen auf dem nahe gele-
genen Sportplatz oder in der nahe gelegenen Sporthalle nicht ausreichen und zu weit weg

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn 
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liegen. Die geplante Bebauung kritisiert er als zu hoch und zu massiv sowie den geplanten 
Park als überflüssig. Und die Erschließung des Plangebiets solle von Norden aus erfolgen. 
 
Herr Neuberger erwähnt, dass er als Mitglied der Bezirksvertretung Porz einige Anträge ge-
stellt habe, um die angespannte Parkplatzsituation an der Nachtigallenstraße zu entschär-
fen. Konkret sollen neue Stellplätze für Lastkraftwagen an der Autobahn und am Grengeler 
Mauspfad entstehen. 
 
12. N.N. möchte wissen, ob auch die Verkehrslage im benachbarten Elsdorf berücksichtigt 
werde. 
 
Frau Morka antwortet, dass im Rahmen des Verkehrsgutachtens geprüft wird, welcher Un-
tersuchungsraum zu berücksichtigen ist. 
 
13. N.N. regt ausreichend Standorte für die Müllentsorgung im Gebiet an, damit einer Vermül-
lung des Quartiers, insbesondere des zentralen Parks, vorgebeugt werde. 
 
14. N.N. fragt, ob die brachliegende Fläche südlich des Vereinsheims auch bebaut werden soll. 
 
Herr Kleinemeier antwortet, dass diese Fläche nicht Teil des Plangebiets ist. 
 
15. Laut N.N. bestehen weiterhin offene Fragen beim Thema Verkehr. Er hinterfragt in erster 
Linie die Unterbringung der Stellplätze in Tiefgarage und ist auch vom Konzept der „Kiss & 
Ride Parkplätze“ für die Kita nicht überzeugt. 
 
Herr Prof. Selva erwidert nach dem erneuten Beitrag zum Thema Verkehr, dass sich die 
gesamte Gesellschaft unter anderem auch vor dem Hintergrund des Klimawandels Gedan-
ken darüber machen müsse, wie viel und welche Art von Mobilität zukünftig gebraucht wird. 
Die Planung entspricht mit einem Stellplatz pro Wohneinheit aktuellen Leitbildern der Stadt-
planung. Mehr Stellplätze werden die bestehenden Verkehrsprobleme weiter verschärfen. 
Um die notwendigen Klimaziele zu erreichen ist es erforderlich auch im Bereich Verkehr an-
ders zu denken. 
 
16. N.N. kritisiert die geplante Bebauung als zu dicht, weil unter anderem Wege zwischen den 
Gärten der Neu- und Bestandsbebauung fehlen. 
 
Frau Morka antwortet, dass zwischen den Gärten der Neu- und Bestandsbebauung Wege-
verbindungen, die ebenfalls zur Entsorgung des Grünschnitts genutzt werden können, ent-
stehen sollen. Diese seien jedoch auf der vorgelegten Planzeichnung nicht dargestellt. 
 
17. N.N möchte den Zeitplan des Projektes erfahren. 
 
Herr Kleinemeier antwortet, dass es keinen konkreten Zeitplan gibt und er zu diesem 
Thema auch keine Prognose abgeben wird.  
 
18. N.N. fragt, welche Änderungsvorschläge der Gestaltungsbeirat zur Planung gemacht habe 
und ob diese öffentlich einsehbar seien. 
 
Herr Kleinemeier erwidert, dass die Gebäudehöhen insbesondere im Bereich der Nachti-
gallenstraße überarbeitet werden sollen. Konkrete Höhenvorgaben wurden nicht gemacht. 
Der Gestaltungsbeirat sei ein nicht öffentliches Gremium. Die Planung werde dem Gestal-
tungsbeirat nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB er-
neut vorgelegt.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn 
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19. N.N. spricht das Thema Altlasten an und möchte wissen, was diesbezüglich auf die Anwoh-
ner zukomme. Im Plangebiet befand sich früher eine Mülldeponie. 
 
Frau Morka erwidert, dass die Problematik bekannt ist und in Form von Probebohrungen 
untersucht wird. Die daraus resultierenden Ergebnisse fließen in ein Sanierungskonzept ein. 
Falls erforderlich wird der belastete Boden fachgerecht entsorgt. 
 
N.N. fragt ergänzend, ob bereits Bohrungen durchgeführt wurden und zu welchem Ergebnis 
diese gekommen seien. 
 
Herr Dr. Voß wird, als Vertreter einer der beiden Vorhabenträgerinnen, um seine Einschät-
zung gebeten und er führt dazu aus, dass bezüglich aller Vorkommen im Boden die Vorga-
ben der Bundesbodenschutzverordnung eingehalten werden. Bei der Altlast handelt es sich 
überwiegend um Asche und Bauschutt. Methangase oder andere Ausgasungen wurden 
nicht vorgefunden. Die Altlast soll abgedichtet und mit Erdboden bedeckt werden. Ergän-
zend davon wird auf den Bau von Kellern im Bereich der Altlast verzichtet. Im Bereich der 
Altlast sind allerdings überwiegend Grünbereiche geplant. 
 
Herr Kleinemeier bedankt sich für den sachlichen und konstruktiven Austausch und erinnert an 
die Möglichkeit auch schriftlich Stellung zu nehmen. 
 
Frau Stiller stellt um 20:51 Uhr fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Sie bedankt 
sich für die angeregte Diskussion, wünscht einen guten Heimweg und schließt die formale Ver-
anstaltung. Zudem erläutert Sie, dass noch bis zum 06.04.2023 schriftliche Stellungnahmen 
zum Verfahren abgegeben werden können.  
 
 
gez. am 28.06.2023        gez. am 28.06.2023                
Frau Stiller        Frau Neumann 
(Bezirksbürgermeisterin)      (Schriftführerin)

Anlage 2.1_Übersicht Städtebaulicher Entwurf September 2022

931 Zeichen

Übersicht Städtebaulicher Entwurf September 2022
Situation Modellfoto
Zahlen/Fakten
Öffentliche
Freifläche
10 EFH
Öffentliche
Freifläche
Öffentliche
Freifläche
KITA
Aussen-Spielfläche
1110m2
Öffentliche Spielfläche   1 500 m2
V
VI
III
VI
V
V
IV
VII
V
IV
21 EFH
V
IV
V
IV
II
III
Einfahrt & Ausfahrt
Tiefgarage 100PP
Einbahnstrasse
Einbahnstrasse
Einbahnstrasse
Müll Standort
Unterflurbehälter
Standplatz 6m x 15m
Müll Standort
Unterflurbehälter
Standplatz 6m x 15m
Stellplätze für Bring- und Holverkehr Kita
Parkbucht für Hol- und Bringverkehr
Stellplätze Carsharing + E-Mobility
4-zügige Kita
Einfahrt & Ausfahrt
Tiefgarage 110PP
II
III
GFGESAMT: 29 300m2
GFGESAMT/90: 325 WE
WE*2.3:  748 Einwohner
WEGESAMT: 325
WEEFH:  30
WEWOHNUNGEN:  173
WEGEFÖRDERT:  117
Wohneinheiten
Öffentl. Grünfläche
GrünflächeSOLL: 7 480m 2
GrünflächeIST: 7 400m 2
Öffentl. Spielfläche
SpielflächeSOLL: 1 496m 2
SpielflächeIST: 1 500m 2
Stellplätze 294 PP
Anlage 2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

12592 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 2218/2023 
Freigabedatum 
 02.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn; Anhörung 
der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs und 
Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 
Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn aus dem Ein-
leitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.10.2015 geringfügig in 
das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). Die Änderung bezieht sich auf den 
Ausschluss zweier Flurstücke (insgesamt ca. 150 m²), die zwischenzeitlich an einen 
Vorderlieger der Reihenhausbebauung an der Frankfurter Straße verkauft wurden. 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlagen 2.2 und 2.3 „Städtebauliches Konzept (Stand Juni 2023)“ einen Be-
bauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stel-
lungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
 
Die Vorhabenträgerin BIP/INTERHOMES Nachtigallenstraßen GmbH beabsichtigt auf der ak-
tuell landwirtschaftlich genutzten Plangebietsfläche zwischen der Wohnbebauung an der 
Frankfurter Straße im Westen und dem Wahn Bad im Osten etwa 300 Wohneinheiten zu er-
richten. Die Nachverdichtung soll in Form von mehrgeschossigen Baukörpern als Mehrfami-
lien- sowie Reihenhäuser erfolgen. Dabei werden 30 % der entstehenden Geschossfläche för-
derfähige Wohnungen sein. 
 
Für das Plangebiet wurde von der Vorhabenträgerin das Architekturbüro Luca Selva AG aus 
Basel beauftragt einen städtebaulichen Entwurf zu verfassen. Dabei war das Ziel einen attrak-
tiven Wohnstandort zu schaffen, der sich an der umgebenden Bebauung orientiert, aber auch 
eine eigene Adresse ausbildet. Zudem waren die öffentlichen Grün- und Spielflächen gemäß 
Kooperativem Baulandmodell nachzuweisen und eine im Flächennutzungsplan der Stadt Köln 
dargestellte Grünverbindung zu schaffen. Der Nachweis der erforderlichen Betreuungsplätze 
wird durch eine dreizügige Kindertagesstätte, die auch Bedarfe aus der umliegenden Wahner 
Bevölkerung decken wird, am östlichen Eingang zum Quartier erbracht. 
 
Für das Vorhaben "Nachtigallenstraße" ist die Schaffung von neuem Planungsrecht in Form 
eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich. Dieser kann aus den aktuell gültigen Darstel-
lungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. 
 
Verfahren 
 
Zwischen dem 05. Mai 2015 und dem 12. Juni 2015 wurde die Beteiligung der Behörden und 
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchge-
führt. Auf der Grundlage eines ersten Bebauungskonzeptes mit etwa 170 Wohneinheiten in 
Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern wurden Stellungnahmen zur Ermittlung von Betroffen-
heiten und weiterführenden Hinweisen eingeholt (Anlage 6).  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat dann in seiner Sitzung am 15. Oktober 
2015 im Rahmen eines Beschlusses zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach § 12 
Absatz 2 Baugesetzbuch mit dem Arbeitstitel: "Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn be-
schlossen, dass für das Gebiet eine Entwicklung von Wohnraum vorzunehmen ist. Darüber 
hinaus wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 
BauGB in Form einer Versammlung (Modell 2) beschlossen (Vorlagen-Nr.: 1337/2015). 
Der Beschluss wurde ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht.  
 
Am 18. Juni 2020 hat der Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung die Maßgabe der Erhö-
hung der Dichte, im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Verkauf der westlichen städti-
schen Plangebietshälfte, formuliert. Zudem beinhaltet die Beschlussformulierung die Forde-
rung den überarbeiteten Entwurf im Gestaltungsbeirat vorzustellen. Der Rat hat dies in seiner 
Sitzung am 18. Juni 2020 beschlossen.

3 
Die Vorstellung des nach den Maßgaben des Rates überarbeiteten Entwurfs (Anlage 2.1) im 
Gestaltungsbeirat fand am 06. September 2022 statt. 
 
Im Zeitraum zwischen dem 22. März und dem 06. April 2023 wurde der Öffentlichkeit die Ge-
legenheit gegeben zum Planungskonzept mit dem Stand von September 2022 Stellung zu 
nehmen. Vorab wurde am 22. März 2023 eine Abendveranstaltung in der Aula des Maximi-
lian-Kolbe-Gymnasiums durchgeführt, bei der das Vorhaben mit Stand vom September 2022 
vorgestellt und Gelegenheit zur Äußerung von Fragen und Hinweisen gegeben wurde (Anla-
gen 4 und 5). 
 
Überarbeitung des Entwurfs mit Stand vom September 2022 
 
Aus der Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs mit Stand von September 2022 (Anlage 
2.1) am 06. September 2022 im Gestaltungsbeirat gingen folgende Empfehlungen für die 
Überarbeitung hervor:  
 Die städtebauliche Setzung und Grundidee werden positiv bewertet. 
 Die Auftaktsituation in das Quartier soll überarbeitet werden. Hierbei gilt es insbeson-
dere die Stellung der Baukörper, die Geschossigkeit und die Adressbildung zu berück-
sichtigen und zu überdenken (Einbeziehung der näheren Umgebung und bessere Ver-
bindung des Bestands und des Plangebiets). 
 Die Außenanlagen sollen auf der vorgelegten Basis weiter qualifiziert und ausgearbei-
tet werden, dabei sollen vor allem folgende Aspekte bearbeitet oder überprüft werden: 
o Die Wegeverbindung zwischen West und Ost genauer herausarbeiten (Anbin-
dung an östlich angrenzendes Schulareal ermöglichen). 
o Die Grünstruktur als verbindendes Element präzisieren (Trennung der öffentli-
chen und privaten Räume berücksichtigen) 
o Die Eingangssituation zum Quartier überarbeiten (im Entwurf von September 
2022prägen Stellplätze den Eingangsbereich) 
o Aufenthaltsqualität der Straßenräume im gesamten Quartier überprüfen (Quar-
tiersplatz / Nachbarschaftsplätze als Angebotsergänzung zu Grünflächen) 
 
Die Öffentlichkeit gab neben den Wortbeiträgen im Rahmen der Abendveranstaltung am 22. 
März 2023 in Form von 20 schriftlichen Stellungnahmen (Anlage 5) Hinweise zu folgenden 
Themenschwerpunkten: 
 Überprüfung der Dichte und der Höhe der Bebauung, qualitätsvolle Fassadengestal-
tung 
 Überprüfung der Erschließung und der Anzahl der Stellplätze 
 Untersuchung der Altlasten und auf Kampfmittel 
 Übergang zu den Reihenhäusern an der Frankfurter Straße: mehr Abstand sowie 
„Mistweg“  
 Verbesserung der Infrastruktur in der Umgebung: Überlastung des Straßennetzes, 
bessere Radwege, Schulplätze 
 Qualität und Größe der Grünfläche, Lage des öffentlichen Spielplatzes 
 Berücksichtigung Bedürfnisse älterer Menschen: Barrierefrei, behindertengerecht 
 Wohnungsmix, sozialer Wohnungsbau 
 Verlorener Lebensraum Fauna, Frischluft, Überschwemmung bei Starkregen 
 
In Ableitung der genannten Rückmeldungen aus dem Gestaltungsbeirat und der Bürgerinnen 
und Bürger wurde der städtebauliche Entwurf nochmals überarbeitet (Anlagen 2.2 und 2.3). 
Insbesondere die Geschossigkeit entlang der Nachtigallenstraße und die Eingangssituation in 
das Quartier wurden konzeptionell angepasst. Die im ursprünglichen Entwurf kritisch gese-
hene Höhe der Baukörper mit bis zu sieben Geschossen wurde auf fünf Geschosse reduziert. 
Gleichzeitig wurde die Erschließung des Plangebietes nochmal überarbeitet. Die seinerzeit 
angedachte Schleifenerschließung erfolgt nun über zwei unabhängige Stichstraßen mit ent-
sprechenden Wendemöglichkeiten. Einerseits führt dies zu einer Reduktion von notwendigen 
Erschließungsflächen, sodass die Flächenversieglung verkleinert wird. Andererseits gewinnt 
die zentrale Grünfläche an Qualität, da keinerlei Querungen und Unterbrechungen durch den 
motorisierten Individualverkehr mehr vorgesehen werden. Weiterhin wurde die öffentliche

4 
Spielfläche ins Zentrum des Quartiers gerückt, sowie die gewünschte Wegeverbindung an das 
östlich angrenzende Schulzentrum Wahn mitgedacht und ermöglicht.  
 
Vorgaben für die Weiterführung des Verfahrens  
 
Der städtebauliche Entwurf wird hinsichtlich der Empfehlungen des Gestaltungsbeirats und 
gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung zu den Hinweisen aus den Beteiligungsschritten 
nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB weiter qualifiziert. Zudem werden folgende Aspekte 
gutachterlich untersucht und konzeptionell berücksichtigt: 
 Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept inkl. Förderung nachhaltiger Mobilität, 
 Lärmgutachten (Lärm durch MIV, Flugverkehr, Bäderbetrieb), 
 Grünordnungsplan / Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, 
 Artenschutzprüfung und Untersuchung des Baumbestands 
 Untersuchung zur Starkregenvorsorge und dem Grundhochwasser-/Überflutungsnach-
weis 
 
Bezüglich der Versorgung mit Schulplätzen ist nach neusten Prognosen (Juli 2023) davon 
auszugehen, dass durch das Vorhaben Bedarfe ausgelöst werden, die die derzeit vorhande-
nen Kapazitäten übersteigen würden. Die zusätzlichen Bedarfe wurden jedoch bereits durch 
die Schulentwicklungsplanung erfasst und sind in die sich in der Prüfung befindende Erweite-
rungsempfehlungen eingeflossen. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird diese Einschät-
zung laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.  
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission 
stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe-
reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, 
soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die An-
wendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. 
Es sind emissionsmindernde Maßnahmen wie die Einhaltung der Gebäudestandards gemäß 
den Klimaleitlinien der Stadt Köln und der Einsatz von Photovoltaik vorgesehen. Ebenso wer-
den eine Dachbegrünung, Retentionsdächer, eine klimafreundliche Materialisierung, eine 
CO2-freie Wärmeerzeugung sowie die Förderung von Carsharing vorgesehen.  
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung (Vollverfahren) statt. Hier-
für werden verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Bebauungsplanunterla-
gen zu entnehmen sind. 
 
Vorgabenbeschluss / Verwaltungsvorschlag: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
(Anlagen 2.2 und 2.3) und der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchungen sowie den Anre-
gungen aus der Bürgerbeteiligung einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und das vor-
habenbezogenen Bebauungsplanverfahren mit dem geänderten Geltungsbereich gemäß An-
lage 1 fortzuführen. 
 
Vorberatungen 
 
Beschluss über die Einleitung und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
(1337/2015) 
08.09.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz) (7.2.4)  einstimmig zugestimmt 
01.10.2015 Stadtentwicklungsausschuss (10.3)  einstimmig zugestimmt

5 
Beschluss über den Verkauf des städtischen Grundstücks Gemarkung Wahn, Flur 8, 
Flurstück 228 (3338/2019) 
18.06.2020 Liegenschaftsausschuss (9.2.2)  mit Maßgabe bei Enthaltung der 
       Fraktion Die Linke zugestimmt 
18.06.2020 Rat (23.4)     Mehrheitlich gegen die Stimmen 
der  
AfD Fraktion und bei Stimm-ent-
haltung der Fraktion Die Linke zu-
gestimmt 
 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 
2.1 Übersicht städtebauliches Planungskonzept Stand September 2022 
2.2 Übersicht städtebauliches Planungskonzept Stand Juni 2023 
2.3 Detail städtebauliches Planungskonzept Stand Juni 2023 
3 Flyer zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
4 Niederschrift der Abendveranstaltung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB 
5 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 
BauGB 
6 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ge-
mäß § 4 Abs. 1 BauGB

Anlage 2.3_Detail Städtebaulicher Entwurf September 2022

1441 Zeichen

135.0 m2
120.0m2
75.0 m2
115.0 m2
120.0m2
120.0m2
95.0 m2
120.0m2
95.0 m2
135.0 m2
135.0 m2
145.0m2
145.0m2
135.0m2
Nachtigallenstraße
Golfplatz
Vereinsheim
Sichtschutzwall
Verbindung
Fussweg
Öffentl. Freifläche
6’850.0 m2
Verbindung
Fussweg
V
19 EFH
8 PP
Bring- und Holverkehr KITA
4 PP
Car-Sharing
7 PP
8 PP
20 PP
V
V
V
V
V
III
III
III
III
13 PP
12PP
Tiefgarage
100 PP
Tiefgarage
70 PP
KITA Spielfläche
1’000.0 m2
II
vierzügige KITA
8 PP
Sammelcontainer
Unterflursystem
Altglas, Papier
3 PP
Öffentl. Spielfläche
1’300.0 m2
Öffentl. Freifläche
0 10 50 100
Situation 1:500
Detail Städtebauliches Planungskonzept Juni 2023
GFGESAMT: 27 000m2
GFGESAMT/90: 300 WE
WE*2.3:  690 Einwohner
WEGESAMT: 300
WEEFH:  19
WEWOHNUNGEN:  172
WEGEFÖRDERT: 108
Wohneinheiten
Öffentl. Grünfläche
GrünflächeSOLL: 6 800m 2
GrünflächeIST: 6 850m 2
Öffentl. Spielfläche
SpielflächeSOLL: 1 380m 2
SpielflächeIST: 1 300m 2
BIP
WEGESAMT WOHNUNGEN: 160-170 WE
PPSOLL BEWOHNER:  110-120 PP
PPIST:  145 PP
Bewohner Tiefgarage 100 PP
Bewohner oberirdisch  20 PP
Besucher/Öffentlich  12 PP
KITA   8 PP
Car Sharing  4 PP
Stellplätze
StellplätzeGESAMT: 265 PP
StellplätzeINTERHOMES: 120 PP
StellplätzeBIP:  145 PP
Interhomes
WEGESAMT WOHNUNGEN: 120-130 WE
PPSOLL BEWOHNER:  85-90 PP
PPIST:  120 PP
Bewohner Tiefgarage  70 PP
Bewohner oberirdisch  20 PP
Besucher/Öffentlich  11 PP
EFH  19 PP
Öffentliche Freifläche
Öffentliche Spielfläche
Private Grünläche
Private Spielfläche
Anlage 2.3

Anlage 3_Flyer Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

4216 Zeichen

Für die Bebauung der Fläche ist ein Bebau-
ungsplanverfahren notwendig. Die Veran-
staltung ist Bestandteil der frühzeitigen 
Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem 
Verfahren. Bei diesem Schritt informieren 
wir Sie bereits zu Beginn des Verfahrens 
über die Planungsabsichten. Anhand Ihrer 
Anregungen können nach Abwägung wei-
tere Vorgaben für die Planung der Bebau-
ung gemacht werden.
Gegen Ende des Verfahrens erhalten Sie   
erneut die Gelegenheit, eine Stellungnah-
me innerhalb einer bestimmten Frist abzu-
geben. 
Hinweise zum Verfahren
Es lädt ein:
Frau Sabine Stiller
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 
Porz
Die Veranstaltung findet statt:
Mittwoch, den 22. März 2023
um 19.00 Uhr in der Aula
des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums in der 
Nachtigallenstraße 19-21, 51147 Köln.
Auskünfte erteilt das 
Stadtplanungsamt:
Telefon: 0221/221-22855
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-koeln.de
Schriftliche Stellungnahmen können bis 
einschließlich 06.04.2023 an die Bezirks-
bürgermeisterin des Stadtbezirks Porz, 
Frau Sabine Stiller, Bezirksrathaus Porz, 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
oder an sabine.stiller@stadt-koeln.de per 
E-Mail gerichtet werden.
Informationen zum Bebauungsplanverfah-
ren im Stadtbezirk Porz finden Sie auch im 
Internet unter: 
http:/ /www.stadt-koeln.de/leben-in-ko-
eln/planen-bauen/bebauungsplaene/
Vorstellung des Konzepts
„Nachtigallenstraße“ 
in Köln-Porz-Wahn
Städtebauliches 
Planungskonzept
Einladung zur 
Informationsveranstaltung
am 22. März um 19.00 Uhr
Stadtplanungsamt der Stadt Köln 
in Zusammenarbeit mit 
Stadtplanung Zimmermann GmbH
Anlage 3

Situation 1:500
V
VI
III
VI
V
V
IV
VII
V
IV
V
IV
IV
II
III
II
III
0 10 50 100
Auf einer aktuell landwirtschaftlich ge-
nutzten Fläche nördlich der Nachtigallen-
straße und östlich des Wahnbads sollen 
in etwa 300 neue Wohnungen entstehen. 
Das Vorhaben reagiert auf den hohen Be-
darf an Wohnraum. Die Wohnungen sol-
len sowohl in Reihen- bzw. Hofhäusern 
als Einfamilienhaus als auch in Mehrfami-
lienhäusern untergebracht werden. 30% 
der Wohnungen sind öffentlich gefördert.
Aufgrund seiner Nähe zur S-Bahn, zu Ein-
kaufsmöglichkeiten und zu Schulen ist der 
Standort sehr gut für die Schaffung zu-
sätzlicher Wohnungen geeignet.
Die etwa 3 Hektar große Fläche erstreckt 
sich zwischen der Bebauung an der Frank-
furter Straße, dem Golfplatz, dem Wahn-
bad bzw. Schulzentrum Wahn und der 
Nachtigallenstraße.
Die neue Bebauung soll sowohl ein eigen-
ständiges, lebenswertes Quartier bilden 
als auch für die angrenzende Nachbar -
schaft einen Mehrwert bieten. So wird 
die neue Bebauung von einem Grünzug 
mit einem großen Spielplatz durchzogen. 
Der Grünzug soll wie ein öffentlicher Park 
gestaltet und nutzbar sein. Er ermöglicht 
auch eine sichere und ruhige Anbindung 
an den nördlich gelegenen Freiraum. Dar-
über hinaus wird beabsichtigt eine vierzü-
gige Kindertagesstätte zu errichten. 
Die verkehrliche Erschließung des Vorha-
bens erfolgt über eine Anbindung an die 
Nachtigallenstraße mittels einer Ringer -
schließung. Von dieser zweigen Zufahrten 
zu den Einfamilienhäusern bzw. Tiefgara -
genzufahrten der Mehrfamilienhäuser und 
Fußwege in die zentrale Grünfläche ab.
Stellplätze für PKW und Fahrräder werden 
den Einfamilienhäusern auf den Grund-
stücken zugeordnet. Der Stellplatzbedarf 
der Mehrfamilienhäuser wird über die 
Tiefgarage gedeckt (ca. 200 Stellplätze). 
Die Zufahrt erfolgt über die Planstraße. 
Stellplätze für Besucher*innen werden im 
Straßenraum nachgewiesen.
Anlass und Ziel der Planung Städtebauliches Konzept Rahmenbedingungen
In der ersten Planungsphase gab es be-
reits behördliche Abstimmungen zu den 
Rahmenbedingungen, die im weiteren 
Verfahren untersucht werden müssen. 
Unter anderem folgende Themen sind da-
bei zu betrachten: die Verkehrssituation 
vor Ort und durch neue Verkehre entste-
hender Lärm, Geruchsimmissionen, Ar -
tenschutz und Baumbestand, Umgang mit 
Starkregen, Altlasten, Förderung nachhal-
tiger Mobilität und Klimaanpassung.
Der Flächennutzungsplan stellt den Be-
reich bereits überwiegend als Wohnbau-
fläche (W) dar. 
Deutsche Grundkarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Modellfoto Städtebauliches und freiräumliches Planungskonzept

Anlage 5_Stellungnahmen 3(1)

72417 Zeichen

Anlage 5
/ 2 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
D
arstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 – Arbeitstitel: „Nachtigallenstraße“ in Köln-Porz 
– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
D
ie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 
22.03.2023 im Maximilian-Kolbe-Gymnasium in Köln-Porz und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. 
Z
eitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzuse-
hen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
I
m Zeitraum der Beteiligung sind 20 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
N
achfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt.  
D
ie Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
A
us Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Dichte 
Die Anzahl von 320 Wohneinheiten sowie der geplanten 
Geschosse ist - insbesondere angrenzend an die Nachti-
gallenstraße - viel zu hoch. 
Ja Die Anzahl der Wohneinheiten ist Ergebnis eines politischen Be-
schlusses (Fehler! Linkreferenz ungültig.). Vom Liegenschafts-
ausschuss wurde die Schaffung von mehr Wohnraum gefordert. 
Die im ursprünglichen Konzept vorgesehenen 174 Wohneinhei-
Anlage 5

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ten sind vor dem Hintergrund des Wohnungsmangels, des scho-
nenden Umgangs mit Grund und Boden und aus Gründen des 
Klimaschutzes nicht konsensfähig. Das städtebauliche Konzept 
wurde im Hinblick auf die Geschossigkeiten überarbeitet, die 
Mehrfamilienhäuser sollen maximal fünf Geschosse erhalten. 
1.2 Infrastruktur 
Die Parkplätze sind bereits ausgelastet ebenso kommt es 
in der Rushhour bereits zu Rückstauen aufgrund einer ho-
hen Auslastung der Nachtigallenstraße. Bis zur Auffahrt 
an der Kreuzung Albin-Köbes-Straße und Heidestraße be-
nötigt man bis zu 15 Minuten. Diese Verkehrssituation 
wird sich durch das neue Wohngebiet deutlich verschär-
fen. 
 
Ja 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine 
Verkehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plan-
gebietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung 
der geplanten zusätzlichen Wohnungen. Im Plangebiet sollen Be-
sucherparkplätze in ausreichender Anzahl geschaffen werden, 
um den Parkdruck in der Nachbarschaft nicht weiter zu erhöhen. 
Auch soll ein Mobilitätskonzept Hinweise zur Verbesserung der 
Situation geben. 
2 
2.1 
Ruhender Verkehr 
Die wenigen Besucherparkplätze können die vielen Zweit-
autos der Haushalte nicht auffangen und im Umfeld ist der 
wenige Parkraum häufig durch Besucher*innen belegt. 
 
Ja 
 
Im Plangebiet sollen auch Besucherparkplätze in ausreichender 
Anzahl geschaffen werden, um den Parkdruck auf die Nachbar-
schaft nicht weiter zu erhöhen.  
2.2 Soziale Infrastruktur 
Die Grundschulen von Wahn und Wahnheide sind bereits 
mehr als ausgelastet und im Einzugsgebiet entstehen be-
reits an diversen Stellen neue Wohnung und Häuser. Die 
dadurch hinzukommenden Kinder werden ohne weitere 
Kitas und Grundschulen bereits nicht betreut werden kön-
nen. Es sollte erst der eklatante Mangel an Betreuungs- 
und Bildungsplätzen behoben werden, ehe neue Familien 
zuziehen.  
 
Ja 
 
Die Kapazität in der Planungsregion „Wahn, Wahnheide, Lind, 
Libur“ ist aktuell im Bestand rechnerisch auskömmlich. Durch das 
Vorhaben an der Nachtigallenstraße entstehen zusätzliche Be-
darfe, die bereits durch die Schulentwicklungsplanung erfasst 
wurden und in die sich in der Prüfung befindenden Erweiterungs-
empfehlungen eingeflossen sind. Im weiteren Bebauungsplanver-
fahren wird diese Einschätzung fortlaufend überprüft und gegebe-
nenfalls angepasst werden. 
Für die Deckung des Betreuungsbedarfs in Kindertagesstätten 
(Kita) wird eine dreizügige Kita im Südosten geplant. Hier werden 
nicht nur Plätze für die Bewohnerschaft des neuen Quartiers, 
sondern auch für die Wahner Nachbarschaft zur Verfügung ste-
hen.  
3 
3.1 
Verändertes Planungskonzept  
Nein

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Das Konzept wurde seit dem Beschluss über die Einlei-
tung des Bebauungsplanverfahrens im Jahr 2015 in ganz 
erheblicher Weise zum Nachteil für Nachbarschaft und 
Umwelt verändert. Das ursprüngliche Planungskonzept 
sah insgesamt 89 Einfamilien- bzw. Reihenhäusern sowie 
86 Geschosswohnungen vor. Das Konzept orientierte sich 
mit einem Geschosswohnungsbaukörper und überwiegen-
der Einfamilienhausbebauung an der Umgebung und be-
wahrte die raumprägenden Bestandsbäume und -sträu-
cher. Der Kinderspielplatz sollte sich im sozialen Zentrum 
des Plangebiets befinden. Das Grünkonzept sah Umrah-
mungen der Grundstücke mit Hecken und vor.  
 
Mit dem neuen Planungskonzept ist fast eine Verdopplung 
der Wohnungen vorgesehen, was unüberwindbare städte-
bauliche Spannungen in Bezug auf die Umgebungsbe-
bauung auslösen wird. 
 
Das Planungsziel wie auch seine geplante Umsetzung wi-
dersprechen den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung 
nach Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewoh-
nerstrukturen, entwickeln den vorhandenen Ortsteil nicht 
gemeinwohlverträglich fort und missachten die Belange 
des Umweltschutzes mit Blick auf Menschen, Tiere, Pflan-
zen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie dem Wir-
kungsgefüge zwischen ihnen. 
Die Planung, auf deren Basis der Einleitungsbeschluss gefasst 
wurde, sah auf der Fläche 174 Wohneinheiten vor, die in etwa 
hälftig in Einfamilienhäusern und hälftig in einem Geschosswoh-
nungsbaubaukörper untergebracht waren. Nachdem die frühzei-
tige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden 
nach § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt wurde, fanden umfangrei-
che Verhandlungen mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln 
statt. Schließlich wurde der Verkauf auch im Liegenschaftsaus-
schuss in der Sitzung vom 18.06.2020 behandelt (Vorlagen-Nr.: 
Fehler! Linkreferenz ungültig.). Aus dieser Sitzung ging die 
Vorgabe hervor, dass der städtebauliche Entwurf überarbeitet 
werden soll, mit dem Ziel an der Nachtigallenstraße eine höhere 
Ausnutzung der städtischen Flächen zu ermöglichen. 
 
In der darauffolgenden Überarbeitungsphase wurde unter mehr-
facher Beteiligung verschiedener Fachdienststellen der Entwurf 
mit dem Stand aus September 2022 erstellt. Dieser sieht mit ins-
gesamt 325 Wohneinheiten, die zum größten Teil in Geschoss-
wohnungsbauten untergebracht sind, eine deutlich größere 
Dichte gegenüber der Ursprungsplanung vor.  
 
In Verbindung mit den Forderungen nach Kooperativem Bauland-
modell ist darüber hinaus ein großzügiger öffentlicher Grünzug, 
der nicht nur eine Verbindungsfunktion aufweist, sondern auch 
ein Ort der Gemeinschaft für die Quartiersbewohnerschaft, aber 
auch die angrenzende Wahner Bevölkerung darstellen wird, ent-
standen. Zusätzlich erweitert sich das Angebot an öffentlichen 
Spielflächen sowie an Kinderbetreuungsplätzen durch die Unter-
bringung eines öffentlichen Spielplatzes und einer vierzügigen 
Kindertagesstätte. Darüber hinaus überzeugt das überarbeitete 
Entwurfskonzept mit einem deutlichen Zugewinn an räumlichen 
Qualitäten. Die ursprüngliche Planung entlang von Eigentums-
grenzen wurde aufgegeben und ein zusammenhängendes Stadt-
quartier entwickelt. Der Entwurf überzeugt durch eine klare Ad-
ressbildung zur Nachtigallenstraße, einer behutsamen Einbin-

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
dung in die Nachbarschaft der westlich angrenzenden Reihen-
häuser, sowie einer abnehmenden Dichte und Durchlässigkeit 
zum unmittelbar nördlich angrenzenden Freiraum.  
3.2 Entwicklung der Fläche 
Grundsätzlich wird der Entwicklung der Fläche zuge-
stimmt. Auch das Angebot von 30% gefördertem Woh-
nungsbau gemäß Kooperativem Baulandmodell zur Er-
weiterung für sozial schwächere Menschen wird begrüßt. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. An dieser Stelle wird 
jedoch klarstellend darauf hingewiesen, dass sich das Angebot 
von gefördertem Wohnungsbau nicht ausschließlich an Men-
schen mit niedrigerem sozialem Status richtet. Adressat*innen 
sind alle Bevölkerungsgruppen mit einem unterdurchschnittlichen 
Einkommen, wozu häufig auch Rentner*innen, Studierende, Men-
schen mit Behinderung, Alleinerziehende oder Haushalte mit ei-
nem niedrigen Erwerbseinkommen zählen und die sich auf dem 
angespannten freien Kölner Wohnungsmarkt nicht mehr adäquat 
mit Wohnraum versorgen können. 
3.3 Massive Verdichtung 
Ein hoher politischer Handlungsdruck hat zur Erhöhung 
der Wohnungen geführt. Zudem wird eine über ein ange-
messenes Maß hinausgehende hohe wirtschaftliche Ge-
winnerwartung des Investors vermutet. 
 
Es werden zu viele Wohnungen auf zu engem Raum ge-
schaffen. Die hohe Anzahl an neuen Bewohnerinnen und 
Bewohnern wird zu sozialen Spannungen führen. Daher 
sollte die Anzahl der Wohnungen um mindestens etwa 50 
% reduziert werden. Diese Bedenken wurden ebenfalls 
bei der Informationsveranstaltung am 22.03.2023 geäu-
ßert. Die Stadt Köln sollte eine sozialverträglichere, men-
schenfreundlichere und umweltgerechtere Bauplanung 
anzielen. 
 
Nein 
 
Insbesondere im Kontext des Klimawandels, dem ausgerufenen 
Klimanotstand innerhalb der Stadt Köln sowie den beschlossenen 
Klimaleitlinien schien der ursprünglich vorgesehene Anteil an Ein-
familienhausbebauung im Rahmen einer nachhaltigen Stadtent-
wicklung nicht mehr zeitgemäß. Die im Vergleich zur ursprüngli-
chen Planung höhere Ausnutzung und Dichte – insbesondere der 
städtischen Grundstücke – wird insbesondere auch aus Perspek-
tive der Stadtentwicklung befürwortet. 
 
3.4 Dimensionierung und Standortauswahl 
Die geplanten Wohnblocks mit bis zu sieben Stockwerken 
sind deutlich zu hoch sowie zu massiv dimensioniert und 
fügen sich nicht in die Umgebung ein. Es sollten vermehrt 
Einfamilienhäuser, wie beispielsweise Reihenhäuser im 
 
Ja/Nein 
 
Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos-
sigkeiten überarbeitet; es sollen maximal fünf Geschosse reali-
siert werden. Fünf Geschosse werden als ein verträgliches Maß 
erachtet.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
östlichen Grundstücksteil, geschaffen werden. Die maxi-
male Geschosshöhe im Planungsgebiet darf vier Ge-
schosse nicht überschreiten.  
Zudem ist die rückwärtige Seite der bestehenden Einfami-
lienhausbebauung an der Frankfurter Straße bislang 
durch zahlreiche Bäume und Sträucher geprägt und stellt 
eine Ruhezone dar. 
Mit der Umsetzung des Planungsentwurfs würde sich das 
einschneidend ändern. Umso wichtiger ist es, die schüt-
zenswerten Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner 
an der Frankfurter Straße im Blick zu behalten, die beste-
hende Vegetation in der nord-westlichen Ecke des Plan-
gebiets zu erhalten und einen größeren Abstand der 
neuen Bebauung zum Bestand vorzusehen. 
 
Die in der Stellungnahme genannten Bäume und Sträucher befin-
den sich überwiegend nicht mehr im Plangebiet und bleiben er-
halten. Im weiteren Planverfahren wird geprüft, ob die wenigen 
Bäume und Sträucher innerhalb des Plangebietes erhalten wer-
den können oder an anderer Stelle im Plangebiet durch Ersatz-
pflanzung auszugleichen sind. 
 
 
3.5 Standort Spielplatz 
Der Spielplatz sollte dort angelegt werden, wo er auch von 
allen neuen Bewohnerinnen und Bewohnern am besten 
erreicht werden kann, in die Mitte der neuen Wohnbebau-
ung in dem geplanten Grünstreifen – nördlich oder südlich 
der geplanten neuen Erschließungsstraße. Nur so kann 
der Spielplatz zum sozialen Mittelpunkt der Familien des 
neuen Wohnviertels werden. Am aktuellen Standort stört 
er die aktuelle Bewohnerschaft und berücksichtigt den 
Baumbestand nicht. 
 
Ja 
 
Die Lage des öffentlichen Kinderspielplatzes wurde im Rahmen 
der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs korrigiert und in 
die zentrale Grünfläche integriert. So kann der Spielplatz zum so-
zialen Mittelpunkt der Familien des neuen Wohnviertels werden. 
Es wird klargestellt, dass Kinderlärm kein Lärm im Sinne des Ge-
setzes ist, sondern es sich um hinzunehmende menschliche Äu-
ßerungen handelt. 
 
3.6 Infrastruktur 
Die Verkehrsinfrastruktur des Ortes Wahn und der Nachti-
gallenstraße sowie Frankfurter Straße ist schon heute zu 
den Stoßzeiten vielfach überlastet. Der hinzukommende 
an- und abfahrende Verkehr kann im Norden von Wahn 
nicht mehr abgewickelt werden. 
 
Die Parkplatzsituation im engeren Umfeld des Plangebiets 
ist bereits heute angespannt. Die geplante Anzahl der 
Stellplätze ist nicht ausreichend.  Ein schlüssiges und 
tragfähiges Verkehrs- und Stellplatzkonzept fehlt. 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Ja 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine 
Verkehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plan-
gebietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung 
der geplanten zusätzlichen Wohnungen. Auch soll ein Mobilitäts-
konzept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. 
 
Im Plangebiet sollen neben Stellplätzen für die Bewohner auch 
Besucherparkplätze in ausreichender Anzahl geschaffen werden, 
um den Parkdruck auf der Nachtigallenstraße nicht weiter zu er-

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
Die Wahner Grundschule in der Adolph-Kolping-Straße ist 
bereits heute an ihrer Kapazitätsgrenze und würde eine 
so hohe zusätzliche Anzahl an Schüler*innen nicht auf-
nehmen können. Probleme nicht nur verkehrstechnischer, 
sondern auch sozialer Art dürften in der Kumulation von 
Realschule, Gymnasium, Schwimmbad und neu hinzu-
kommender Kindertagesstätte in und an der Albert-
Schweizer-Straße auftreten.  
höhen. Der konkrete Bedarf wird mittels eines Verkehrsgutach-
tens sowie der Erstellung eines Mobilitätskonzepts im weiteren 
Verfahren ermittelt werden. 
 
Die Kapazität in der Planungsregion „Wahn, Wahnheide, Lind, 
Libur“ ist aktuell im Bestand rechnerisch auskömmlich. Durch das 
Vorhaben an der Nachtigallenstraße entstehen zusätzliche Be-
darfe, die bereits durch die Schulentwicklungsplanung erfasst 
wurden und in sich in der Prüfung befindenden Erweiterungsemp-
fehlungen eingeflossen sind. Im weiteren Bebauungsplanverfah-
ren wird diese Einschätzung fortlaufend überprüft und gegebe-
nenfalls angepasst werden. 
3.7 Umweltsituation 
Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Altlasten 
nicht ausreichend. Der in der Bürgerinformation am 
22.03.2023 erläuterte Plan, die Mülldeponie mit einer 
Plane abzudecken und dann neues Erdreich aufzuschüt-
ten, ist in keiner Weise ausreichend, um die neuen Be-
wohner*innen – aber auch die Bewohner*innen der Be-
standsimmobilien – vor (Umwelt-)Gefahren, die bei einer 
Bebauung auftreten können, zu schützen. Es sollten wei-
tere Bodenuntersuchungen und eine umfangreiche Sanie-
rung der Bodenschichten vorgenommen werden.  
 
Der geplante Grünzug gleicht die ökologischen Verluste, 
wie den Lebensraum für Tiere, der durch die Vegetation 
geboten wird, nicht aus. Zusätzlich zu dem geplanten 
Grünzug müssten so viele Bäume und Sträucher der 
Randbegrünung wie möglich erhalten bleiben, die Dimen-
sionen der Baukörper deutlich reduziert, auf eine verbes-
serte Durchgrünung des Viertels geachtet und eine mög-
lichst geringe Flächenversiegelung angestrebt werden. 
 
 
 
 
Ja 
 
Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden in enger Abstim-
mung mit der Unteren Bodenschutzbehörde im Umwelt- und Ver-
braucherschutzamt ergänzende Bodenuntersuchungen, insbe-
sondere eine Oberboden-Untersuchung gemäß BBodSchG 
durchgeführt. Von den Ergebnissen hängt dann das Konzept für 
den Umgang mit den Altlasten ab. 
 
 
 
 
 
Das Plangebiet ist überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die in 
der Stellungnahme genannten Bäume und Sträucher befinden 
sich überwiegend nicht mehr im Plangebiet und bleiben erhalten. 
Im weiteren Planverfahren wird geprüft, ob die wenigen Bäume 
und Sträucher innerhalb des Plangebietes erhalten werden kön-
nen oder an anderer Stelle auszugleichen sind. Der geplante 
Grünzug wird ökologisch hochwertig gestaltet, mit zusätzlichen 
Bäumen und Pflanzen, und der Öffentlichkeit zugänglich ge-
macht. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die geplanten Ein-
griffe vollständig innerhalb des Plangebietes ausgeglichen wer-

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die derzeitig den unbebauten Feldern innewohnende 
Funktion der Kühlung der Luft und Weiterleitung der Luft 
geht durch die Bebauung verloren. Vor diesem Hinter-
grund sollte eine aufgelockerte und durchgrünte Bebau-
ung gewählt werden. 
den können, da eine landwirtschaftliche Fläche einen nur gerin-
gen Biotopwert hat und die geplante Grünfläche um ein Vielfa-
ches ökologisch hochwertiger ist. Dies gilt es im weiteren Plan-
verfahren gutachterlich zu untersuchen und entsprechende Maß-
nahmen zur Schaffung einer ökologisch wertvollen Grünfläche 
festzusetzen. 
 
In der überarbeiteten Planung ist der Anteil der versiegelten Ver-
kehrsfläche reduziert worden und der öffentliche Grünraum wird 
nicht mehr von einer öffentlichen Straße durchschnitten. 
 
Wesentliches Ziel der Planung ist die Herstellung einer ökolo-
gisch hochwertigen und klimawirksamen Grünfläche innerhalb 
des besiedelten Bereichs, die auch als Luftschneise fungieren 
und Abkühlung spenden kann.  
4 
4.1 
 
Die Stellplatzversorgung ist unzureichend dimensioniert. 
Laut Vorschriften sind 1 Stellplatz pro Wohneinheit festge-
schrieben. 
 
 
Ja 
 
Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird die Planung weiter auf 
der Basis gutachterlicher Ergebnisse qualifiziert. Die Anzahl der 
Stellplätze orientiert sich dabei an der Stellplatzsatzung der Stadt 
Köln. Diese orientiert sich an der Anzahl 1 St je WE, weitere Re-
duzierungen durch die Nähe zu Haltestellen des ÖPNV und 
durch ein (noch zu erstellendes) Mobilitätskonzept sind aber 
möglich.  
4.2 Die Bebauung fügt sich nicht hinsichtlich der Gebäude-
höhe in die nähere Umgebung ein. An der Nachtigallen-
straße stehen ausschließlich vierstöckige Bauten. Das 
Hochhaus Nachtigallenstraße / Ecke St. Ägidiusstraße 
liegt außerhalb der nahen Umgebung und kann somit, 
auch als einzelnes Hochhaus, nicht mit in die Höhenbe-
rechnung mit einbezogen werden. Der Neubaubereich, 
der an die Gärten an der Frankfurter Straße angrenzt, ist 
demnach auch an den Altbestand anzupassen, somit 
max. zweigeschossig. 
Ja Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos-
sigkeiten überarbeitet; die geplanten Mehrfamilienhäuser werden 
maximal fünf Geschosse erhalten, wobei das oberste Geschoss 
durch Rücksprünge gestaltet werden soll. Die Hausgruppen/ Rei-
henhäuser im westlichen Plangebiet erhalten maximal drei Ge-
schosse, um den Übergang zu den zweigeschossigen Bestands-
bauten zu gestalten.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
4.3 Zum Thema Altlasten und ehemalige Mülldeponie wird 
vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Gesundheit der 
jetzigen Anwohner rund um das zu entstehende Neubau-
gebiet in keinster Weise gefährdet werden darf. Im Zuge 
der Erdbauarbeiten kann es jederzeit zu Ausdunstungen 
des alten Mülls kommen. Dies ist strikt zu vermeiden. 
Ja Die Altlast ist bekannt. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplan-
verfahrens werden weitere Untersuchungen durchgeführt und 
Maßnahmen zum Umgang mit den Altlasten benannt, um eine 
Gesundheitsgefährdung der bestehenden und künftigen Bewoh-
nerschaft auszuschließen. 
 
4.4 Am kleinen Feldweg Ecke Frankfurter Straße haben sich 
schon 2022 zwei Verkehrsunfälle mit Fußgängern bzw. 
Radfahrern ereignet, daher ist aus unserer Sicht, auch auf 
Grund des zu schnellen Fahrens der Autos auf der Frank-
furter Straße, hier eine Querungshilfe erforderlich. 
Nein Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung werden die Auswirkun-
gen des neuen Quartiers auf die Verkehrssituation untersucht. 
Abhängig vom Ergebnis werden dann Maßnahmen abgeleitet, die 
auch außerhalb des Planungsgebietes liegen können.  
5 
5.1 
 
Thema MIV 
Es gibt bereits große Probleme bei der täglich vorbeifah-
renden Anzahl an PKWs und LKWs. Die gesicherte Ein-
/Ausfahrt der Häuser an der Frankfurter Str. wird durch 
Rückstau und parkende PKW sowie LKW behindert. 
 
 
 
Lange Staus zu den Bring- und Holzeiten und für die Kin-
der gefährliche Situationen sind im Zusammenhang mit 
der Adolph-Kolping-Grundschule zu nennen. Darauf ist 
die Sankt-Ägidius-Str. nicht ausgelegt. 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine 
Verkehrsuntersuchung durch ein anerkanntes Fachbüro erarbei-
tet, die die bestehende und die künftige Verkehrssituation auf der 
Nachtigallenstraße und auf den umliegenden Straßen und Kno-
tenpunkten erfasst und bewertet. Auch soll ein Mobilitätskonzept 
Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. 
 
Die Verkehrssituation in der St.-Ägidius-Straße ist nicht Bestand-
teil dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Stellungnahme wird an 
das zuständige Fachamt weitergeleitet. 
5.2 Thema ÖPNV 
Die Taktung der Busse sowie der Ausbau des ÖPNV 
sollte geprüft werden. 
 
Nein 
 
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung werden die Auswirkun-
gen des neuen Quartiers auf die vorherrschende Verkehrssitua-
tion untersucht. Abhängig vom Ergebnis werden dann Maßnah-
men abgeleitet, die auch das bestehende ÖPNV-Angebot betref-
fen können. 
5.3 Thema Gebäudehöhe  
Teilweise 
 
Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos-
sigkeiten überarbeitet; an der Nachtigallenstraße und um die

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bis zu 7-stöckige Häuser sind absolut inakzeptabel und 
nicht passend zum weiteren Umgebungsbild. Eine Be-
grenzung auf 4- bis 5-stöckige Häuser wäre hier ange-
bracht. 
zentrale Grünfläche herum sollen maximal fünf Geschosse reali-
siert werden.  
5.4 Thema Schulplätze 
Es wird bezweifelt, dass nach Abschluss der Baumaßnah-
men in der Nähe genügend Schulplätze zur Verfügung 
stehen. Bereits heute ist die Aufnahme an einer nahegele-
genen Schule, speziell bei den weiterführenden Schulen, 
nicht gesichert. Auch der Ausbau des Gymnasiums an der 
Nachtigallenstraße verzögert sich. Wann ist hier mit einer 
Fertigstellung zu rechnen? 
 
Ja 
 
Die Deckung des Schulplatzbedarfs wird im laufenden Verfahren 
im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut ge-
prüft werden. 
 
Eine Aussage zur Fertigstellung des Ausbaus des Gymnasiums 
kann seitens des Stadtplanungsamtes nicht getroffen werden. 
5.5 Thema Lärmsituation durch Feiern im Vereinsheim des 
SC Neptun 
Bereits in der Vergangenheit kam es vor, dass sehr laute 
Musik aufgrund von Vermietungen für Feierlichkeiten im 
Vereinsheim des SC Neptun, für abendliche Ruhestörun-
gen gesorgt hat. Dies könnte zu einem Problem für die 
neue Bewohnerschaft werden. 
 
 
Ja 
 
 
Das Vereinsheim des SC Neptun wird im noch zu erarbeitenden 
Immissionsgutachten als Emittent im Rahmen seiner genehmig-
ten Nutzungen eingestellt. Je nach Ergebnis der Lärmuntersu-
chung sind ggf. Festsetzungen zum Lärmschutz im Plangebiet zu 
treffen. 
5.6 Thema Altlasten auf dem Feld 
Im Plangebiet befand sich eine Mülldeponie. Es wird um 
einen gründlichen Umgang mit den Altlasten gebeten. 
 
Ja 
 
Die Altlast ist bekannt. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wer-
den weitere Untersuchungen durchgeführt, um Maßnahmen für 
einen gesicherten Umgang zu ermitteln. 
5.7 Thema Weltkriegsbombenfund 
Es bestehen Sorgen, dass eine oder mehrere Kampmittel 
gefunden werden. Wie wird damit umgegangen? 
 
Ja 
 
In den Bebauungsplan wird folgender Hinweis aufgenommen: 
 
„Innerhalb des Plangebietes ist mit Bombenblindgängern/Kampf-
mitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von Bauarbeiten (circa 6 Wo-
chen) ist das Amt für öffentliche Ordnung, Gliederungsziffer 
322/40 (allgemeine Ordnungsangelegenheiten) unter Benennung 
des Aktenzeichens sowie der Bebauungsplan-Nummer einzu-
schalten. Die Anfrage kann per E-Mail an kampfmittel@stadt-
koeln.de erfolgen.“

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Damit ist sichergestellt, dass das Plangebiet vor Baubeginn mög-
liche Blindgänger untersucht wird. 
5.8 Verschiedene Fragen 
1. Wie wollen Sie den Schul-/KITA-Verkehr vernünftig 
steuern, wenn zukünftig neben dem Gymnasium an glei-
cher Stelle auch noch eine KITA gebaut wird? 
 
2. Wie viel Abstand wird zwischen unseren Gärten der 
Reihenhäuser Frankfurter Str. und den Gärten der Rei-
henhäuser der neuen Bebauung sein? Wie stellen Sie hier 
sowohl Privatsphäre als auch den Zugang zu den Gärten 
sicher? 
 
3. Wann ist frühestens mit dem Start der Bebauung zu 
rechnen? 
 
4. Wie lange würde die Bebauung ungefähr dauern? (Er-
fahrungswert Ihrerseits) 
 
5. Wie wird von Ihnen/der Stadt Köln sichergestellt, dass 
die Anwohner weiterhin über die Fortschritte des Bebau-
ungsprozesses informiert werden? 
6. Wo kann ich mich als Anwohner selbst über die Fort-
schritte des Bebauungsprozesses informieren? Internet, 
Kontakt per E-Mail/Telefon etc. 
 
Ja 
 
Zu 1: Das Verkehrsaufkommen wird gutachterlich ermittelt, die 
Verträglichkeit muss sichergestellt werden.  
 
 
Zu 2: Zwischen den bestehenden und den geplanten Gärten wird 
ein Mistweg zur Entsorgung der Gartenabfälle den Zugang zu 
den Gärten sicherstellen. 
 
 
 
Zu 3: Eine gesicherte Aussage ist dazu nicht möglich. 
 
 
Zu 4: Eine gesicherte Aussage ist dazu nicht möglich. 
 
 
Zu 5 und 6.: In der zweiten Stufe des Bebauungsplanverfahrens 
wird der Entwurf des Bebauungsplanes für einen Monat öffentlich 
ausgelegt. Die Offenlage wird ortsüblich bekannt gemacht (Ta-
gespresse, Amtsblatt). Während der Offenlage erhält die Öffent-
lichkeit erneut die Möglichkeit Stellung zur Planung zu nehmen. 
Zudem werden Informationen auf der Website des Stadtpla-
nungsamtes der Stadt Köln geteilt. Konkrete Fragen außerhalb 
der offiziellen Bürgerbeteiligung können an Fehler! Linkreferenz 
ungültig. gerichtet werden. 
6 
6.1 
 
Fahrradverkehr: 
Weder die Nachtigallenstraße noch die Frankfurter Straße 
sind fahrradfreundlich. Zunächst müssten sämtliche Rad-
wege im Umfeld des neuen Gebietes erneuert sowie zu-
sätzliche sichere und ausreichend breite, durchgängige 
 
 
Nein 
 
 
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung werden die Auswirkun-
gen des neuen Quartiers auf die vorherrschende Verkehrssitua-
tion untersucht. Abhängig vom Ergebnis werden dann Maßnah-
men abgeleitet, die auch außerhalb des Plangebiets liegen kön-
nen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Radwege geschaffen werden, bevor dort noch mehr Men-
schen leben sollen.  
6.2 ÖPNV: 
Die Buslinien sind bereits überlastet zudem ist die Anbin-
dung an die Straßenbahn zu langsam. Man könnte auch 
über eine Schnellbuslinie nachdenken, vom Bahnhof 
Wahn bis Porz Markt über die Frankfurter Str.. 
 
Kenntnisnahme 
 
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung werden die Auswirkun-
gen des neuen Quartiers auf die vorherrschende Verkehrssitua-
tion untersucht. Abhängig vom Ergebnis werden dann Maßnah-
men abgeleitet, die auch das bestehende ÖPNV-Angebot betref-
fen können. 
6.3 MIV: 
Die Umgebung (Heidestraße) ist bereits stark frequentiert 
und dies würde durch eine zusätzliche Bebauung ver-
schärft. 
 
ja 
 
Die Auswirkungen auf den MIV werden durch ein Verkehrsgut-
achten ermittelt. 
7 
7.1 
Altlasten: 
Liegen Altlasten vor und wenn ja, in welchem Umfang? 
Wie wird mit den Altlasten umgegangen? Eine Tiefgarage 
stellt in belastetem Boden eine Gefahr für die Anwohner-
schaft dar. 
 
Ja 
 
Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden in enger Abstim-
mung mit der Unteren Bodenschutzbehörde im Umwelt- und Ver-
braucherschutzamt ergänzende Bodenuntersuchungen, insb. 
eine Oberboden-Untersuchung gemäß BBodSchG durchgeführt. 
Daraus werden Maßnahmen für einen fachgerechten Umgang, 
der eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner und künftigen 
Bewohner ausschließt, abgeleitet. 
7.2 Geschossigkeit: 
Sieben Geschosse sind für Wahn, für Porz, für Köln heut-
zutage völlig ausgeschlossen! 
 
Ja 
 
Das städtebauliche Konzept wird im Hinblick auf die Geschossig-
keiten derzeit noch überarbeitet; an der Nachtigallenstraße und 
um die Grünfläche herum sollen maximal fünf Geschosse reali-
siert werden. 
7.3 Anzahl der Wohneinheiten und Überlastung: 
Die Infrastruktur wird nicht entsprechend der Nachverdich-
tungsvorhaben in Porz-Wahn angepasst.  
 
Es besteht die Sorge vor einer Verschlimmerung der Situ-
ation. Die Ziele sollten sein: Vermeidung sozialer Anspan-
nungen, Streben nach menschenfreundlichem Bauen, 
Höhe der Häuser passend zur direkten Umgebung, Infra-
struktur behutsam mitwachsend. 
 
Teilweise 
 
Die Anzahl der Wohneinheiten und damit die Dichte ist Ergebnis 
eines längeren Abstimmungsprozesses, Die im ursprünglichen 
Konzept vorgesehenen 174 Wohneinheiten sind vor dem Hinter-
grund des Wohnungsmangels, des schonenden Umgangs mit 
Grund und Boden und aus Gründen des Klimaschutzes nicht 
konsensfähig. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfah-

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
rens werden Untersuchungen und Abstimmungen mit Fachbehör-
den unternommen, die die Verträglichkeit des Vorhabens sicher-
stellen.  
7.4 Umwelt- und Klimaschutz: 
Die Planung ist nicht nachhaltig und berücksichtigt vor-
handene Grünstrukturen nicht. Der Grünzug ist nicht aus-
reichend. Die alte Planung ging erheblich behutsamer mit 
dem Areal um hinsichtlich Flächenversiegelung, Lärmbe-
lästigung, Umgehen mit Hitze, Starkregen  
 
ja 
 
Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich ge-
nutzt, es handelt sich um eine Ackerfläche mit niedrigem Bio-
topwert. Der Großteil der sichtbaren Bäume und Sträucher befin-
det sich nicht mehr im Plangebiet, sondern auf dem Nachbar-
grundstück. Durch die Anlage einer großen zentralen Grünfläche 
mit Baumpflanzungen wird das Plangebiet ökologisch aufgewer-
tet. Zusätzlich sind intensive Dachbegrünungen und insgesamt 
eine Durchgrünung des Plangebietes geplant. Auch Retentions-
räume für den Starkregenfall sollen ins Plangebiet intergiert wer-
den. Die Leitlinien für Klimaschutz der Stadt Köln finden ebenfalls 
Anwendung.  
8 
8.1 
 
Grundsätzliches 
Die Fläche ist sehr gut für eine Bebauung geeignet und 
sollte daher für eine Verringerung des Wohnungsmangels 
genutzt werden. 
 
Es war verwunderlich, dass der Öffentlichkeit im Rahmen 
der Öffentlichkeitsveranstaltung eine Planung vorgelegt 
wurde, die bereits von den Vortragenden als zu hoch ein-
gestuft wurde. Die Vermutung liegt nah, dass man hier 
wohl den Bedarf an einer überarbeiteten und aktuellen 
Planung für die Öffentlichkeit nicht für wichtig ansah. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Zum einen sollte ein hohes Maß an Transparenz gewahrt werden 
und zum anderen war das Stadtplanungsamt an der Meinung der 
Öffentlichkeit zu dem Entwurfsstand mit der höheren Bebauung 
interessiert. 
8.2 Städtebau/ Einbindung in die nähere Umgebung: 
Eine Planung von Mehrfamilienhäusern mit bis zu 7 Ge-
schossen ist an der bestehenden Bebauung vorbeige-
plant. 
Das bestehende Mehrfamilienhaus mit den 8 Geschossen 
kann nicht als Referenz genommen werden, da es selbst 
eine Ausnahme als Solitär ist. Das Mehrfamilienhaus am 
Kreisverkehr und die Mehrfamilienhäuser gegenüber der 
 
Ja 
 
Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos-
sigkeiten überarbeitet; für die Mehrfamilienhäuser sollen maximal 
fünf Geschosse realisiert werden. Das Höhenkonzept sieht damit 
eine Staffelung von maximal drei Geschossen im Anschluss an 
die Bestandsbebauung im Westen und nach Norden zur freien

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Planungsgebietes mit ihren 4 Geschosse plus Dachge-
schoss geben die Gebäudehöhe für das Neubauquartier 
an der Nachtigallenstraße vor und sind zu übernehmen. 
An der Nachtigallenstraße sollten die Mehrfamilienhäuser 
nur 4 Geschosse plus Staffel-/ Dachgeschoss (5 Ge-
schosse), nach innen auf 3 Geschosse plus Staffel-/Dach-
geschoss (4 Geschosse) und letztendlich auf Einfamilien-
häuser mit 2 Geschossen entwickelt werden.  
Landschaft auf maximal fünf Geschosse für die Mehrfamilienhäu-
ser entlang der Nachtigallenstraße und an der öffentlichen Grün-
fläche vor. 
 
8.3 Verkehr 
Die Frankfurter Straße am Kreisverkehr ist schon überlas-
tet und würde bei einer zu großen Erhöhung der Bevölke-
rung komplett versagen. Die jetzige Planung sieht die Er-
schließung des Quartiers genau über das Nadelöhr Kreis-
verkehr Frankfurter Straße/ Nachtigallenstraße vor. Wa-
rum wurde nicht nördlich die Haupterschließung mit Ne-
benerschließung von der Nachtgallenstraße aus geplant, 
um das schon bekannte Verkehrsproblem nicht weiter zu 
verschärfen. Die Anwohner in der Frankfurter Straße wer-
den durch das erhöhte Verkehrsaufkommen sehr benach-
teiligt, da die Ausfahrt aus unserer Privatstraße erheblich 
erschwert und die Gefahr eines Verkehrsunfalls gesteigert 
wird. 
 
Die Verschlechterung der Parkplatzsituation für die Nach-
barschaft wurde auch nicht beachtet. Auch wenn durch 
die Tiefgarage eine gewisse Anzahl an Stellplätzen vorge-
sehen werden, sind die Zweitwagen und die Besucher 
hier nicht eingeschlossen und werden somit in der Nach-
barschaft parken.  
 
Ja 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine 
Verkehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plan-
gebietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung 
der geplanten zusätzlichen Wohnungen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Plangebiet sollen Besucherparkplätze in ausreichender An-
zahl geschaffen werden, um den Parkdruck auf der Nachtigallen-
straße nicht weiter zu erhöhen. Auch soll ein Mobilitätskonzept 
Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. 
8.4 Parkfläche 
Der geplante Park wird überbewertet und ein solcher nicht 
an dieser Stelle benötigt. Darüber hinaus ist er eher klein 
und wird von den momentan hohen Mehrfamilienhäusern 
umschlossen, so dass ein entspanntes Gefühl hier nicht 
 
Nein 
 
Gemäß Kooperativem Baulandmodell müssen bei Neubauvorha-
ben öffentliche Grünflächen in der Größenordnung von 10 m² je 
künftigem/künftiger Einwohner*in eingeplant werden. Zusätzlich 
sind Flächen für Kinderspiel vorzusehen. Eine Parkanlage als 
zentrales Element des Entwurfs kann die genannten Funktionen

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
aufkommen wird. Diese Fläche wird eher von den Anwoh-
nern des neuen Quartiers angenommen werden. Eigent-
lich hat Wahn hinter den „Neubauten“ am Bahnhof eine 
Grünfläche, die zu einem Park endlich mal gestaltet wer-
den könnte und die wäre zentral im Ort und würde Wahn 
aufwerten.  
aufnehmen, zur Aufenthaltsfläche für die alten und neuen Bewoh-
ner*innen werden und darüber hinaus einen wichtigen ökologi-
schen wie klimatischen Beitrag liefern.  
8.5 Architektur 2-geschössige Atriumhäuser 
Die dargestellten Atriumhäuser bilden einen Innenhof, der 
leider überwiegend verschattet ist und somit nicht so ge-
nutzt werden kann, wie ein klassischer Garten. Dieser 
Qualitätsverlust der Einfamilienhäuser sollte nochmal 
überdacht werden. 
 
Ja 
 
Die Planung wurde inzwischen überarbeitet und die Atriumhäuser 
zugunsten eines weiteren dreigeschossigen Geschosswohnungs-
gebäudes aufgegeben. 
8.6 Fassadengestaltung 
Ein wesentlicher Punkt für die Neubauten und dessen Au-
ßenwirkung ist neben der Geometrie auch die Fassaden-
gestaltung. Das Ziel sollte hier, auch bei den Reihenhäu-
sern, dass es eine Varianz gibt und die Gestaltung für 
eine Adressbildung sorgt. Eventuell kann die Klinker-Ma-
terialität der benachbarten Reihenhäuser in der Frankfur-
ter Straße und auch des neuen Schulbaus in Teilberei-
chen übernommen werden. So würde man sich auch an 
die bestehende Bebauung anpassen. 
 
Ja 
 
Die Gestaltung der Fassaden wird im weiteren Verfahren qualifi-
ziert. Durch die enge Einbindung des renommierten Architekten 
Prof. Selva aus Basel in das Verfahren, entsprechende regelmä-
ßige Abstimmungen mit dem Stadtplanungsamt und einer Beteili-
gung des Gestaltungsbeirates ist eine ansprechende Fassaden-
gestaltung gewährleistet. Über den Durchführungsvertrag kann 
die Umsetzung bestimmter Gestaltungsqualitäten gesichert wer-
den. 
9 
9.1 
 
Kita- und Schulplatzbedarf 
Das Konzept sieht vor, dass eine viergruppige Kinderta-
gesstätte entsteht. Es wird angezweifelt, dass der zusätz-
liche Bedarf an Grundschulplätzen über den Bestand ge-
deckt werden kann. 
 
 
 
Ja 
 
 
Die Kapazität in der Planungsregion „Wahn, Wahnheide, Lind, 
Libur“ ist aktuell im Bestand rechnerisch auskömmlich. Durch das 
Vorhaben an der Nachtigallenstraße entstehen zusätzliche Be-
darfe, die bereits durch die Schulentwicklungsplanung erfasst 
wurden und in die sich in der Prüfung befindenden Erweiterungs-
empfehlungen eingeflossen sind. Im weiteren Bebauungsplanver-
fahren wird diese Einschätzung fortlaufend überprüft und gegebe-
nenfalls angepasst werden.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 MIV 
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist das Verkehrsnetz zu 
den üblichen Stoßzeiten vollkommen überlastet. In der In-
formationsveranstaltung teilten Sie mit, dass Sie davon 
ausgehen, dass die bestehende Straßeninfrastruktur das 
zusätzliche Verkehrsaufkommen auffangen kann. Über-
dies teilten Sie mit, dass hierzu lediglich eine stadtinterne 
Vorprüfung durchgeführt wurde. Eine externe Prüfung soll 
erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Dies kann ich 
leider nicht nachvollziehen – in meinen Augen sollte zu-
nächst überprüft werden, ob das Straßennetz den Zu- und 
Abfluss von weiteren 700 Autos stemmen kann.  
 
Der anvisierte Stellplatzschlüssel ist nicht ausreichend. 
Wo sollen das Zweitfahrzeug und/oder Besucher der je-
weiligen Wohneinheit parken? Da sich Wahn im Einzugs-
gebiet des Flughafens befindet, werden bereits zum jetzi-
gen Zeitpunkt die Seitenstraßen durch Mitarbeitende des 
Flughafens und Urlauber zugeparkt. Werden diese Gege-
benheiten ebenfalls bei der externen Prüfung berücksich-
tigt? 
Ja 
 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine 
Verkehrsuntersuchung durch ein externes Gutachterbüro die Ver-
kehrssituation im Umfeld des Plangebietes erfassen und bewer-
ten, auch unter Berücksichtigung der geplanten zusätzlichen 
Wohnungen. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung finden 
Eingang in die Begründung zum Bebauungsplan, die Verkehrsun-
tersuchung selbst kann während der öffentlichen Auslegung des 
Bebauungsplanes eingesehen werden. 
 
 
Im Plangebiet sollen Besucherparkplätze in ausreichender An-
zahl im öffentlichen Straßenraum geschaffen werden, um den 
Parkdruck auf der Nachtigallenstraße und den umliegenden Stra-
ßen nicht weiter zu erhöhen. Auch soll ein Mobilitätskonzept Hin-
weise zur Verbesserung der Situation geben. 
10 - Massive Verdichtung der Wohneinheiten durch die hohe 
Anzahl von geplanten Häusern 
- Konkrete Dimensionierung und Standortwahl der geplan-
ten Wohneinheiten 
- Der geplante Spielplatz gehört nicht an den Rand des 
Wohngebietes, sondern in die Mitte der geplanten Grün-
fläche. 
- Entsprechend der hohen Einwohnerzahl, große Ver-
kehrsbelastung 
Teilweise  
 
 
 
Der städtebauliche Entwurf wurde überarbeitet und sieht den öf-
fentlichen Kinderspielplatz nun folgerichtig in der zentralen Grün-
fläche vor. 
Im weiteren Verfahren wird eine Verkehrsuntersuchung erarbeitet 
und die tatsächliche Belastung überprüft. 
11 Beim aktuellen Mangel an Wohnraum wäre es unverant-
wortlich, dieses Grundstück mit nur 20 Reihenhäusern zu 
bebauen. Damit würde man lediglich 20 Familien mit 
Wohnraum versorgen. Die einzig sinnvolle Möglichkeit ist 
Ja Die Stellungnahme wird als Zustimmung zum vorliegenden städ-
tebaulichen Planungskonzept gesehen.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
es, auf dem Grundstück mehrstöckige Häuser zu errich-
ten, die vielen Familien, aber auch Einzelpersonen Wohn-
raum bieten würden.  
12 
12.1 
Baudichte, Höhe, Infrastruktur 
Die geplante Bauweise fügt sich nicht in die bestehende 
Bauweise ein. Zudem sind die geplanten Bauhöhen nicht 
mit der Randlage des Plangebietes zu vereinbaren. Dar-
über hinaus ist die die bestehende Infrastruktur nicht aus-
reichend: Kita- und Schulplätze, bezüglich der geplanten 
Kita Stellplätze für den Bring- und Holverkehr, bestehende 
Kanalisation  
 
Ja 
 
Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos-
sigkeiten überarbeitet; für die Mehrfamilienhäuser sollen maximal 
fünf Geschosse realisiert werden. Das Höhenkonzept sieht damit 
eine Staffelung von maximal drei Geschossen im Anschluss an 
die Bestandsbebauung im Westen und nach Norden zur freien 
Landschaft auf maximal fünf Geschosse für die Mehrfamilien-
häuser entlang der Nachtigallenstraße und an der öffentlichen 
Grünfläche. Im Plangebiet soll eine vierzügige Kita einschließlich 
Stellplätzen für den Hol- und Bringverkehr errichtet werden.  
Die Kapazität in der Planungsregion „Wahn, Wahnheide, Lind, 
Libur“ ist aktuell im Bestand rechnerisch auskömmlich. Durch das 
Vorhaben an der Nachtigallenstraße entstehen zusätzliche Be-
darfe, die bereits durch die Schulentwicklungsplanung erfasst 
wurden und in die sich in der Prüfung befindenden Erweiterungs-
empfehlungen eingeflossen sind. Im weiteren Bebauungsplanver-
fahren wird diese Einschätzung fortlaufend überprüft und gegebe-
nenfalls angepasst werden. Um die Kanalisation nicht weiter zu 
belaste, soll nur das Schmutzwasser eingeleitet werden. Das an-
fallende Niederschlagswassersoll nach Möglichkeit vor Ort versi-
ckert werden. Ein entsprechendes Entwässerungskonzept ist in 
Abstimmung mit der StEB zu erarbeiten und umzusetzen. 
12.2 Abstandsflächen 
Die geplante Bauhöhe von bis zu sieben Stockwerken 
würde zu einer massiven Verschattung der angrenzenden 
Grundstücke führen. 
 
Ja 
 
Durch die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstands-
flächen ist gewährleistet, dass es zu keinen unzumutbaren Ver-
schattungen von bestehenden Wohngebäuden kommt. Die Redu-
zierung der Gebäudehöhe von sieben auf fünf Geschosse ent-
schärft die Situation zusätzlich. 
12.3 Verkehrssituation 
Frankfurter Straße und Nachtigallenstraße sind schon 
jetzt überlastet. Zusätzlicher Verkehr ist nicht mehr auf-
 
Ja 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine 
Verkehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plan-
gebietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nehmbar. Ebenso besteht die Sorge, dass Baustellenver-
kehr Passanten und Schulkinder gefährdet und Verkehrs-
flächen beschädigt werden. Durch das Planvorhaben 
kommt es zu einer Erhöhung der Verkehrs- und Lärmbe-
lastung. Es werden nicht genügend Parkplätze vorhanden 
sein. Das Abstellen der Fahrzeuge auf den öffentlichen 
Plätzen des Neubaugebietes wäre vorprogrammiert. Die 
künftige Elektromobilität wird nicht ausreichend berück-
sichtigt. 
der geplanten zusätzlichen Wohnungen. Der Verkehrslärm wird 
im Rahmen eines Immissionsgutachtens untersucht, ggf. werden 
Festsetzungen zum Lärmschutz in den Bebauungsplan aufge-
nommen. Im Plangebiet sollen Besucherparkplätze in ausrei-
chender Anzahl geschaffen werden, um den Parkdruck auf der 
Nachtigallenstraße nicht weiter zu erhöhen. Auch soll ein Mobili-
tätskonzept Hinweise zur Verbesserung der Situation und zur In-
tegration von Elektromobilität geben. 
12.4 Altlasten 
Laut Bodengutachten ist die Fläche besonders dort belas-
tet, wo der öffentliche Spielplatz entstehen soll. Dies ist 
nicht zu verantworten. 
 
Ja 
 
Die Altlast ist bekannt. Im Rahmen des Verfahrens werden wei-
tere Untersuchungen durchgeführt, um eine Gesundheitsgefähr-
dung der künftigen Bewohner auszuschließen. 
12.5 Naturschutz/Artenschutz 
Das angrenzende Naturschutzgebiet „Kiesgrube Wahn“ ist 
aufgrund der Vielfalt der dort vorkommenden Strukturen 
und der damit verbundenen Artenvielfalt (Pflanzen, Vögel, 
Libellen, 12 Vogelarten der Roten Liste) zu erhalten, zu-
dem die Vögel auf dem geplanten Bauland Nahrung fin-
den.  
 
Ja 
 
Das angrenzende Naturschutzgebiet wird durch die Planung nicht 
beeinträchtigt. Dennoch wird im Rahmen einer Artenschutzprü-
fung detailliert erfasst, welche Arten auf der Ackerfläche vorkom-
men, welche Funktionen diese besitzt und wenn erforderlich 
Maßnahmen zum Erhalt der Funktion oder zur Vermittlung fest-
gelegt.  
12.6 Klimaschutz 
Eine Klima- und Lufthygieneuntersuchung hat bislang 
noch nicht stattgefunden. Die Luftqualität hat demzufolge 
in den Planungsbelangen und Entscheidungsprozessen 
keine Berücksichtigung gefunden. 
 
Teilweise 
 
Im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan werden 
auch die Belange Klima und Lufthygiene zu berücksichtigen sein. 
Ob eine eigenständige Klima- und Lufthygieneuntersuchung er-
forderlich sein wird, wird im weiteren Verfahren geklärt. 
13 
13.1 
 
Anzahl Wohneinheiten und Geschossen 
Über 300 Wohneinheiten auf einer Grundstücksgröße von 
29.000 m² wird für viel zu viel gehalten. Eine Bebauung 
mit bis zu 7 Geschossen ist ebenso nicht angebracht. Ein 
ähnlich hohes Gebäude an der Nachtigallenstraße passt 
ebenfalls nicht ins Umfeld.  
Ja Die Anzahl der Wohneinheiten und damit die Dichte ist Ergebnis 
eines politischen Beschlusses und eines längeren Abstimmungs-
prozesses. Die im ursprünglichen Konzept vorgesehenen 174 
Wohneinheiten sind vor dem Hintergrund des Wohnungsman-
gels, des schonenden Umgangs mit Grund und Boden und aus 
Gründen des Klimaschutzes nicht mehr zeitgemäß. Das städte-
bauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschossigkeiten 
überarbeitet; für die Mehrfamilienhäuser sollen nun maximal fünf 
Geschosse realisiert werden.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
13.2 MIV-Belastung 
Eine Zufahrt ist nicht ausreichend, zudem würde die jetzt 
schon oft belastete Nachtigallenstraße und der nahe 
Kreisverkehr Frankfurter Straße zusätzlich belastet bzw. 
überlastet.  
Ja Die Erschließung des Plangebietes wurde überarbeitet. Vorgese-
hen sind jetzt zwei separate Stiche vor der Nachtigallenstraße, Im 
Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Ver-
kehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plange-
bietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung der 
geplanten zusätzlichen Wohnungen. Auch soll ein Mobilitätskon-
zept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. 
13.3 Die geplante Anzahl der Parkplätze dürfte nicht ausrei-
chen, da die durchschnittliche Anzahl an Fahrzeugen weit 
über 1 pro WE liegt, eher Richtung 2 pro WE tendieren 
dürfte. Die These, eine Reduzierung der Stellplätze führe 
auch zur Reduzierung der PKW, ist nicht glaubhaft. 
Nein Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird die Planung weiter dif-
ferenziert und die Anzahl der Stellplätze an die Anzahl der 
Wohneinheiten angepasst. Die Anzahl der Stellplätze orientiert 
sich dabei an der Stellplatzsatzung der Stadt Köln. Diese orien-
tiert sich an der Anzahl 1 St je WE, weitere Reduzierungen durch 
die Nähe zu Haltestellen des ÖPNV und durch ein (noch zu er-
stellendes) Mobilitätskonzept sind aber möglich. Im Plangebiet 
sollen auch Besucherparkplätze in ausreichender Anzahl ge-
schaffen werden, um den Parkdruck auf der Nachtigallenstraße 
nicht weiter zu erhöhen. 
13.4 Auch die sonstige Infrastruktur (Schulen, Kanalsystem) ist 
von einer derartigen Großbebauung überfordert. 
Nein Die Kapazität in der Planungsregion „Wahn, Wahnheide, Lind, 
Libur“ ist aktuell im Bestand rechnerisch auskömmlich. Durch das 
Vorhaben an der Nachtigallenstraße entstehen zusätzliche Be-
darfe, die bereits durch die Schulentwicklungsplanung erfasst 
wurden und in die sich in der Prüfung befindenden Erweiterungs-
empfehlungen eingeflossen sind. Im weiteren Bebauungsplanver-
fahren wird diese Einschätzung fortlaufend überprüft und gegebe-
nenfalls angepasst werden. Um die Kanalisation nicht weiter zu 
belasten, soll nur das Schmutzwasser eingeleitet werden. Das 
anfallende Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit vor Ort 
versickert werden. Dazu wird ein Entwässerungskonzept in Ab-
stimmung mit der StEB erarbeitet.  
13.5 Durch die Bebauung wird eine wichtige Frischluftschneise 
zugebaut. Bei dem geplanten Park handelt es sich um 
eine Freifläche zwischen Hochhäusern, die max. nur 60-
70 m, an der engsten Stelle nur 25-30 m breit sein düfte 
und von 4-7-geschossigen Gebäuden eingerahmt wird. Es 
Nein Wesentliches Ziel der Planung ist die Herstellung einer ökolo-
gisch hochwertigen und klimawirksamen Grünfläche innerhalb 
des besiedelten Bereichs, die auch als Luftschneise fungieren 
und Abkühlung spenden kann.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
wird bezweifelt, dass diese Freifläche als Park angenom-
men wird. 
13.6 Das Problem der Altlasten (frühere Deponie) wurde auf 
der Veranstaltung nicht thematisiert und auf Nachfrage 
vage und unzureichend beantwortet. 
Ja Die Altlast ist bekannt. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplan-
verfahrens werden weitere Untersuchungen durchgeführt, um 
eine Gesundheitsgefährdung der Anwohnenden und künftigen 
Bewohnerschaft auszuschließen. 
14 
14.1 
 
Es sollte ein Weg zwischen den Gärten der bestehenden 
Häuser an der Frankfurter Straße und den neu geplanten 
Einfamilienhäusern berücksichtigt werden, der einen Ab-
transport von Gartenabfällen ermöglicht.  
Ein Abstand zwischen den Gärten wäre auch daher sinn-
voll, da die Gärten durch ihre Lage nach Osten ab mittags 
keine Sonne mehr haben. Durch größere Bäume in den 
geplanten Gärten würden die bestehenden Gärten zusätz-
lich vormittags verschattet. Auch durch die geplanten Ge-
bäude wird Verschattung befürchtet. 
 
Ja 
 
Zwischen den bestehenden und den geplanten Gärten wird ein 
Mistweg zur Entsorgung der Gartenabfälle den Zugang zu den 
Gärten sicherstellen. 
 
 
 
 
14.2 Bezüglich der Bauzeit wäre interessant, ob ein General-
bauträger oder Einzelbauherren geplant sind, da dies in 
der Länge der Lärmbelästigung einen Unterschied macht. 
Ein Baubeginn an der Grenze zu den bestehenden Häu-
sern würde helfen, Baulärm und Schmutz für die Nach-
barn zu reduzieren. 
Teilweise Da es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan han-
delt und sich die Vorhabenträger im Durchführungsvertrag zur 
Umsetzung der Planung innerhalb einer bestimmten Frist ver-
pflichten werden, kann von einem engeren zeitlichen Zusammen-
hang in der Realisierung ausgegangen werden. Eine Festlegung 
von Baustufen ist nicht vorgesehen. 
15 
15.1 
 
Es wird Verwunderung darüber geäußert, dass die an-
fängliche Planung sich ins Negative geändert hat, um so 
viel Wohnungsraum wie möglich zu schaffen. 
 
Nein 
 
Die Anzahl der Wohneinheiten und damit die Dichte ist Ergebnis 
eines politischen Beschlusses und eines darauffolgenden länge-
ren Abstimmungsprozesses. Die im ursprünglichen Konzept vor-
gesehenen 174 Wohneinheiten sind vor dem Hintergrund des 
Wohnungsmangels, des schonenden Umgangs mit Grund und 
Boden und aus Gründen des Klimaschutzes nicht mehr zeitge-
mäß. 
15.2 Zeitablauf 
Wie ist der Zeitablauf der Planung und Ausführung ge-
plant? 
 
Nein 
 
Zum Zeitablauf ist keine belastbare Aussage möglich.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
15.3 Städtebau 
Die Höhe der geplanten Gebäude ist zu hoch und fügt 
sich nicht in die Umgebung ein. Die Umgebungsbebauung 
hat bis zun 4 Geschosse plus ein Dachgeschoss und 
sollte als Vorbild dienen. Die Einfamilienhausbebauung 
der Planung aus 2015 fügt sich besser ein und öffnet sich 
zudem zu der bestehenden Reihenhausbebauung in der 
Frankfurter Straße. Zudem wäre ein größerer Abstand 
zum Bestand sowie ein Weg von Bedeutung. 
Dennoch ist die Schaffung von mehr Geschosswohnungs-
bau nachvollziehbar, wenn auch nicht in dieser Form. 
 
Teilweise 
 
Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos-
sigkeiten überarbeitet; für die Mehrfamilienhäuser sollen maximal 
fünf Geschosse realisiert werden. Das Höhenkonzept sieht damit 
eine Staffelung von maximal drei Geschossen im Anschluss an 
die Bestandsbebauung im Westen und nach Norden zur freien 
Landschaft auf maximal fünf Geschosse für die Mehrfamilien-
häuser entlang der Nachtigallenstraße und an der öffentlichen 
Grünfläche. Die Ausrichtung der Reihenhäuser orientiert sich 
nach wie vor an der Bestandsbebauung. Zwischen den bestehen-
den und den geplanten Gärten wird ein Mistweg zur Entsorgung 
der Gartenabfälle den Zugang zu den Gärten sicherstellen. 
15.4 Bevölkerungsstruktur und Wohnungsmix 
Es wird davon ausgegangen, dass es sich hier überwie-
gend um Sozialwohnungsbau handelt, insbesondere bei 
den hohen Mehrfamilienhäusern. Es wird befürchtet, dass 
es keine ausreichende soziale Durchmischung und eine 
negative Entwicklung geben wird.  
 
 
Ja 
 
Im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells, zu dessen Um-
setzung sich die Vorhabenträger verpflichtet haben, müssen min-
destens 30% der Geschossflächen als geförderte Wohnungen er-
richtet werden. Die restlichen 70% sind als frei finanzierte Woh-
nungen geplant. Dabei soll der geförderte Wohnungsbau im 
neuen Quartier und nicht separiert angesiedelt werden. Neben 
Mietwohnungsbau soll es ebenfalls Eigentumswohnungen/-häu-
ser geben. 
15.5 Verkehr 
Aufgrund der vorgesehenen Zufahrt von der Nachtigallen-
straße wird die Frankfurter Straße /Stadteileinfahrt zum 
Kreisverkehr erheblich verkehrstechnisch mehr belastet, 
wodurch die Belastung für die angrenzenden Reihenhäu-
ser sich verstärkt. Dadurch entsteht eine erhöhte Gefahr 
eines Verkehrsunfalls bei der Einfahrt auf die Frankfurter 
Straße aus der Privatstraße. Es ist jetzt schon Gefahren-
punkt! Warum erfolgt nicht zusätzlich eine Zufahrt in das 
Neubaugebiet über die nördliche Straße am Golfplatz? 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine 
Verkehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plan-
gebietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung 
der geplanten zusätzlichen Wohnungen. Auch soll ein Mobilitäts-
konzept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. 
 
 
Bei dem nördlichen Weg am Golfplatz handelt es sich um einen 
Wirtschaftsweg, der so nicht für eine Erschließung geeignet ist. 
Zudem sollen durch die Erschließung des Quartiers aus einer 
Himmelsrichtung ausschließlich über die Nachtigallenstraße 
Durchgangsverkehre vermieden werden sollen. In jedem Fall wird

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
die geplante Erschließung nochmal durch Fachgutachter über-
prüft.  
15.6 Neue Konzepte 
Neue Wohnkonzepte, wie z.B. ein autofreies oder eine au-
toarme Siedlung werden angeregt. Auf das Neubaugebiet 
von bpd in Lind wird verwiesen: Neubau- und Bauprojekt 
in Köln ▷ Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben (klima-
schutzsiedlungbpd.de) 
 
Kenntnisnahme 
 
An dieser Stelle wird darauf verwiesen, dass das Erschließungs-
konzept vorsieht den Verkehr bereits an Eingang zum Quartier in 
eine Tiefagarage zu leiten. Zudem wird über den Stellplatzschlüs-
sel und die Förderung nachhaltiger Mobilität angestrebt den MIV-
Anteil zu reduzieren. Die Vorgaben der Klimaschutzleitlinien der 
Stadt Köln bzgl. der Errichtung von Photovoltaik und energieeffi-
zienter Gebäude sind ebenfalls einzuhalten. Zudem sieht die Pla-
nung Maßnahmen zur Begrünung und Versickerung des Nieder-
schlagswassers vor.  
15.7 Gestaltungskonzept 
Gibt es Überlegungen zur Fassadengestaltung der einzel-
nen Mehrfamilienhäuser, aber auch der Reihenhäuser? 
Es besteht die Sorge einer monotonen Gestaltung der 
Reihenhäuser. Es wird angeregt sich an der Klinkerfas-
sade der angrenzenden Reihenhäuser zu orientieren. Zu-
dem sollte ein Gestaltungskonzept erarbeitet werden, so 
dass hier eine moderne Fassadengestaltung erfolgt. 
 
Ja 
 
Die Gestaltung der Fassaden wird im weiteren Verfahren qualifi-
ziert. Durch die frühe und enge Einbindung eines Architekturbü-
ros (Luca Selva Architekten aus Basel) in das Verfahren, entspre-
chende regelmäßige Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und 
die spätere Vorstellung der ausgearbeiteten Planung im Gestal-
tungsbeirat der Stadt Köln ist eine qualitätsvolle Fassadengestal-
tung gewährleistet. Über den Durchführungsvertrag kann die Um-
setzung bestimmter Gestaltungsqualitäten gesichert werden. 
16 
 
Die Planung ist sehr autoorientiert und damit auch flä-
chenverbrauchend und stellt die Aufenthaltsqualität der 
Bewohner*innen nicht in den Vordergrund. Eine Quartiers-
garage am Siedlungseingang wäre zielführend. Zum tiefe-
ren Verständnis des neuen Ansatzes wird auf die Ausar-
beitung „Paradigmenwechsel beim Siedlungsneubau“ ver-
wiesen.  
Kenntnisnahme Die Ausarbeitung „Paradigmenwechsel beim Siedlungsneubau“ 
wird zur Kenntnis genommen. Im Plangebiet sind, jeweils am Ein-
gang ins Quartier, Tiefgaragenzufahrten geplant, sodass der pri-
vate Pkw-Verkehr direkt am Eingang abgefangen wird. Lediglich 
die Bewohner*innen der Einfamilienhäuser, Besucher*innen so-
wie Müll- und Rettungsfahrzeuge befahren die Stichstraßen. Eine 
attraktive Gestaltung und Nutzung der Straßenräume für und 
durch die Anwohnerschaft wird angestrebt. 
17 
 
Die Verkehrssituation in Wahn (St.-Sebastianus-Str./ Hei-
destr.) ist schon mehr als ausgelastet. Wenn man jetzt die 
Neubauten Fuchskaule/Friedrich Hirsch Str. sieht, muss 
man sich fragen, ob hier in Wahn oder Urbach ein Ver-
Ja 
 
 
 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine 
Verkehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plan-
gebietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung 
der geplanten Neubaugebiete. Je nach Ergebnis wird auch ein

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
kehrsinfarkt in Kauf genommen wird mit hoher Feinstaub-
belastung und Lärm auf der Frankfurter Str. in beiden 
Richtungen. 
 
Es fehlt ein Verkehrskonzept für Porz mit einem Augen-
merk auf vernünftigen Radwegen, Umgehungsstraßen 
(Ortskernberuhigung), ÖPNV für Straße und Schiene so-
wie Tempolimit 30Km/h. Es fehlt die Umsetzung der ver-
sprochenen Entlastungs- und Umgehungsstraßen, der 
Sammeltrasse für die Entlastung der Hauptstr. und der 
Verlängerung der Linie 7. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Gutachten zur verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung beauf-
tragt. Ein Lärmgutachten wird im weiteren Bebauungsplanverfah-
ren verpflichtend erarbeitet. 
 
Ein Verkehrskonzept für Porz kann das Bebauungsplanverfahren 
nicht leisten. Weder die Verlängerung der Linie 7 noch die Errich-
tung von Umgehungsstraßen sind Gegenstand des vorliegenden 
Bebauungsplanes. 
 
 
 
18 
18.1 
Ist eine ausreichende Anzahl von behindertengerechten 
oder zumindest barrierearmen Wohnungen vorgesehen? 
Wie hoch ist deren Anteil? 
Hintergrund: Der Anteil der älteren Menschen in Köln be-
trägt ca. 25% der Gesamtbevölkerung, wovon viele in ih-
rer Mobilität eingeschränkt sind. Somit wären ca. 75 sol-
cher Wohnungen erforderlich. 
Ja Die Anzahl an behindertengerechten Wohnungen ist noch nicht 
bekannt. Zumindest aber der Geschosswohnungsbau wird barrie-
refrei gestaltet sein. Unter den Reihenhäusern ist noch kein Anteil 
an barrierefreien Häusern bekannt. 
18.2 Wieviel Wohnungen, die behindertengerecht oder barrie-
rearm gestaltet sind, sind sozial gefördert (Wohnberechti-
gungsschein)? Hintergrund: Viele ältere Menschen, spezi-
ell Frauen beziehen geringe Einkünfte / Renten und leben 
in oder in der Nähe der Altersarmut. 
Kenntnisnahme 30% der realisierten Geschossfläche sind förderfähig und damit 
auch barrierefrei. Wie viele Wohnungen darüber hinaus barriere-
frei und nicht gefördert sind, ist noch nicht bekannt.  
18.3 Wie werden die Bedürfnisse älterer Menschen bei der Pla-
nung der Außenanlagen berücksichtigt? 
Hintergrund: Besonders ältere Menschen sind auf eine 
helle Ausleuchtung der Gehwege und Freizeitflächen so-
wie eine ausreichende Anzahl von Ruhezonen/ -bänken 
angewiesen. Ferner sollten die Wege behindertengerecht 
/ barrierefrei (z,B. abgesenkte Bordsteine) gestaltet wer-
den. 
Ja Die öffentlichen Wege im Plangebiet werden behindertengerecht 
/ barrierefrei (z. B. abgesenkte Bordsteine) gestaltet. Auf eine 
helle Ausleuchtung der Gehwege und Freizeitflächen sowie eine 
ausreichende Anzahl von Ruhezonen/ -bänken wird in der weite-
ren Planung geachtet. 
18.4 Sind spezielle Einrichtungen für Senioren vorgesehen? Kenntnisnahme Ob Einrichtungen für Senior*innen im Plangebiet umgesetzt wer-
den können, wird im weiteren Bebauungsplanverfahren geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Hintergrund: Bei der großen Anzahl von Bewohnern aus 
unterschiedlichsten Milieus und einer entsprechenden An-
zahl von älteren Menschen müssen auch Einrichtungen 
ähnlich Sozialstationen, Bürgertreff, Seniorentreff, Nach-
barschafts-Büro vorgesehen werden.  
19 
19.1 
 
Die Bebauungsdichte und die Geschossigkeit ist zu hoch. 
Es besteht die Gefahr eines "sozialen Brennpunktes" und 
die Gebäude passen sich nicht an die Umgebungsbebau-
ung an. 
 
Teilweise 
 
Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos-
sigkeiten überarbeitet; es sollen maximal fünf Geschosse reali-
siert werden. Die geplante Dichte ist vor dem Hintergrund des 
Wohnungsmangels, des schonenden Umgangs mit Grund und 
Boden und aus Gründen des Klimaschutzes erforderlich, die Ent-
stehung eines sozialen Brennpunktes wird aufgrund des Mixes 
aus unterschiedlichen Wohnungs- und Haustypen nicht befürch-
tet. 
19.2 Die Erschließung des Planungsgebietes mittels einer 
Ringstraße über die Nachtigallenstraße ist für alle Anlie-
ger und Anwohner unzumutbar. Zudem gefährdet es zu 
den morgendlichen Stoßzeiten die Schüler, die die dane-
benliegenden Schulen (Gymnasium, Realschule) besu-
chen. Der dort bereits schon existierende Verkehr sollte 
vorab der Planung erst einmal begutachtet werden. 
Ja Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine 
Verkehrsuntersuchung durch ein anerkanntes Fachbüro erarbei-
tet, die die bestehende und die künftige Verkehrssituation auf der 
Nachtigallenstraße und auf den umliegenden Straßen und Kno-
tenpunkten erfasst und bewertet. Auch soll ein Mobilitätskonzept 
Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. Die Erschlie-
ßung des Plangebietes wurde überarbeitet und soll nicht mehr 
über eine Ringerschließung, sondern über zwei Stichstraßen er-
folgen. 
19.3 Die Stellplatznachweise sind definitiv zu gering. Park-
Probleme sind schon jetzt vorhanden.  
 
 
Kenntnisnahme Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird die Planung weiter dif-
ferenziert und die Anzahl der Stellplätze an die Anzahl der 
Wohneinheiten angepasst. Die Anzahl der Stellplätze orientiert 
sich dabei an der Stellplatzsatzung der Stadt Köln. Diese orien-
tiert sich an der Anzahl 1 St je WE, weitere Reduzierungen durch 
die Nähe zu Haltestellen des ÖPNV und durch ein (noch zu er-
stellendes) Mobilitätskonzept sind aber möglich. Im Plangebiet 
sollen auch Besucherparkplätze in ausreichender Anzahl ge-
schaffen werden, um den Parkdruck auf der Nachtigallenstraße 
nicht weiter zu erhöhen.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
19.4 Ein Sammelpunkt für Müllentsorgung und eine Aufladesta-
tion für E-Bikes/-Roller an der Nachtigallenstraße ist frag-
würdig; wie würde der Eingang zum neuen Quartier nach 
geraumer Zeit an der Nachtigallenstraße aussehen? 
Ja Der Eingang ins Quartier wurde im Rahmen der Überarbeitung 
der Planung neugestaltet. Die Lage von Müllstationen und E-Lad-
einfrastruktur wird im weiteren Verfahren noch konkretisiert. 
19.5 Die versorgende Infrastruktur ist nicht gegeben (Einkauf, 
Ärzte...). 
Nein Das Plangebiet liegt außerhalb eines zentralen Versorgungsbe-
reiches. Einzelhandel ist im Plangebiet nicht geplant, um die be-
stehenden Zentren nicht zu gefährden. Das Plangebiet liegt im 
fußläufigen 700 m-Radius Einzugsbereich des Stadtteilzentrums 
Wahn, Frankfurter Straße / Heidestraße, in dem sich Versor-
gungseinrichtungen für den kurzfristigen Bedarf wie Lebensmittel- 
und Drogeriemärkte befinden.  
19.6 Die bildende Infrastruktur ist nicht gegeben. Das Maximi-
lian-Kolbe-Gymnasium gilt mittlerweile als 4-zügig. Der 
Anbau und die Mensa sind immer noch nicht fertiggestellt. 
Es sollen zum neuen Schuljahr mal wieder Provisorien in 
Form von Containern aufgestellt werden. Dies ist noch 
nicht einmal von der Stadt bis jetzt genehmigt worden. Die 
Schule ist jetzt schon räumlich und personell am Limit. 
Kenntnisnahme Das Problem der fehlenden Schulplätze bei den weiterführenden 
Schulen ist ein die Gesamtstadt betreffendes, das nicht in diesem 
Bebauungsplanverfahren gelöst werden kann. Mit dem Ausbau 
des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums ist ein wichtiger Schritt für die 
Versorgung der Porzer Schüler gemacht. 
19.7 Dem städtebaulichen Planungskonzept kann in keinster 
Weise zugestimmt werden. Man kann nicht das allge-
meine Wohnungsnotproblem unserer Stadt an einem 
Standort lösen. Dies wird keinem gerecht, weder den 
Menschen, die neu dort hinziehen sollen, noch den Men-
schen, die bereits dort wohnen. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
20 
20.1 
 
Gebäudehöhe 
Das Bebauungskonzept mit zum Teil siebengeschossigen 
Mehrfamilienhäusern fügt sich nicht in die Umgebung ein. 
Die maximale Geschosshöhe darf 4 Geschosse nicht 
überschreiten. 
 
 
Ja 
 
 
Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos-
sigkeit überarbeitet; es sollen maximal fünf Geschosse realisiert 
werden.  
20.2 Anzahl der Wohneinheiten und Dichte 
Die Anzahl der Wohneinheiten ist zu hoch, der Anteil der 
versiegelten Fläche zu groß. 
 
Nein 
 
Die geplante Dichte ist vor dem Hintergrund des Wohnungsman-
gels, des schonenden Umgangs mit Grund und Boden und aus 
Gründen des Klimaschutzes erforderlich.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
20.3 Verkehr und Schadstoffe 
Durch die hohe Anzahl der Wohnungen verschlechtert 
sich die verkehrliche Situation in Wahn und spitzt sich zu. 
Auf der Nachtigallenstr. ist eine der beiden Fahrspuren 
wg. Mangel an Parkplätzen täglich zugeparkt. Der öffentli-
che Nahverkehr (Bus) hat jetzt schon täglich Probleme, 
diese Straße zu befahren. Durch diese zusätzliche Ver-
kehrsbelastung würden noch mehr Schadstoffe/Abgase 
freigesetzt. 
 
Kenntnisnahme 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine 
Verkehrsuntersuchung durch ein anerkanntes Fachbüro erarbei-
tet, die die bestehende und die künftige Verkehrssituation auf der 
Nachtigallenstraße und auf den umliegenden Straßen und Kno-
tenpunkten erfasst und bewertet. Auch soll ein Mobilitätskonzept 
Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. 
20.4 Kinderspielplatz 
Da ein Kinderspielplatz ein Treffpunkt für Eltern und Kin-
der sein soll, wäre es sinnvoll den Spielplatz zentral in der 
Wohnanlage anzulegen, wo er von allen neuen Bewohne-
rinnen und Bewohnern am besten erreicht werden kann. 
 
Ja 
 
Die Lage des öffentlichen Kinderspielplatzes wurde im Rahmen 
der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs korrigiert und in 
die zentrale Grünfläche integriert. 
Stand 11.07.2023

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

4135 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2218/2023
Stand: 12.08.2024 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn; 
Anhörung der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs 
und Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 31.08.2023 
I Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Ent-
wurfes Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn 
aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 
01.10.2015 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). 
Die Änderung bezieht sich auf den Ausschluss zweier Flurstücke (insgesamt 
ca. 150 m²), die zwischenzeitlich an einen Vorderlieger der Reihenhausbebau-
ung an der Frankfurter Straße verkauft wurden. 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlagen 2.2 und 2.3 „Städtebauliches Konzept (Stand Juni 
2023)“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksich-
tigen. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7) 
ohne Einschränkung zustimmt. 
 
Mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Ergänzung fett): 
II Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung das Projekt 
betreffend die Architektur und der Fassade im Gestaltungsbeirat vorzu-
stellen.

2 
 
 
Abstimmungsergebnis zum Ergänzungsantrag:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett):  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Ent-
wurfes Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn 
aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 
01.10.2015 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). 
Die Änderung bezieht sich auf den Ausschluss zweier Flurstücke (insgesamt 
ca. 150 m²), die zwischenzeitlich an einen Vorderlieger der Reihenhausbebau-
ung an der Frankfurter Straße verkauft wurden. 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlagen 2.2 und 2.3 „Städtebauliches Konzept (Stand Juni 
2023)“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksich-
tigen. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7) 
ohne Einschränkung zustimmt. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung das Projekt 
betreffend die Architektur und der Fassade im Gestaltungsbeirat vorzu-
stellen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Aktuell werden alle notwendigen Gutachten und die Planentwürfe mit Begründung für 
die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 
2 BauGB vorbereitet. Geplant ist diese Beteiligung im I. Quartal 2025. 
 
Nächste Schritte: 
Nach der Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentli-
cher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt die Prüfung der vorgebrachten Belange 
und die Finalisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs. Die Planung 
wird weiter hinsichtlich der Gestaltung der einzelnen Baukörper qualifiziert und dem 
Gestaltungsbeirat vorgelegt werden. 
 
Daran anschließend erfolgt die Vorbereitung der Veröffentlichung (ehemals Offenlage) 
nach § 3 Abs. 2 BauGB. Der Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung 
Porz werden zu gegebener Zeit hierüber gesondert mit einer Mitteilung informiert. Ein 
erneuter Sachstandsbericht erfolgt daher nicht. 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht entfällt

Anlage_1:Geltungsbereich

370 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des  Bebauungsplanes Nr.: 76370 / 03Nachtigallenstrassein Köln - Porz - Wahn
010050200300 Meter

Anlage 2.2 Übersicht städtebaulicher Entwurf_Juni 2023

910 Zeichen

135.0 m2
120.0m2
75.0 m2
115.0 m2
120.0m2
120.0m2
95.0 m2
120.0m2
95.0 m2
135.0 m2
135.0 m2
145.0m2
145.0m2
135.0m2
Nachtigallenstraße
Vereinsheim
Sichtschutzwall
Verbindung
Fussweg
Öffentl. Freifläche
6’850.0 m2
Verbindung
Fussweg
V
19 EFH
8 PP
Bring- und Holverkehr KITA
4 PP
Car-Sharing
7 PP
8 PP
20 PP
V
V
V
V
V
III
III
III
III
13 PP
12PP
Tiefgarage
100 PP
Tiefgarage
70 PP
KITA Spielfläche
1’000.0 m2
II
vierzügige KITA
8 PP
Sammelcontainer
Unterflursystem
Altglas, Papier
3 PP
Öffentl. Spielfläche
1’300.0 m2
Öffentl. Freifläche
Übersicht Städtebaulicher Entwurf Juni 2023
Situation Modellfoto
Zahlen/Fakten
GFGESAMT: 27 000m2
GFGESAMT/90: 300 WE
WE*2.3:  690 Einwohner
WEGESAMT: 300
WEEFH:  19
WEWOHNUNGEN:  172
WEGEFÖRDERT:  108
Wohneinheiten
Öffentl. Grünfläche
GrünflächeSOLL: 6 800m 2
GrünflächeIST: 6 850m 2
Öffentl. Spielfläche
SpielflächeSOLL: 1 380m 2
SpielflächeIST: 1 300m 2
Stellplätze 265 PP
Anlage 2.2

Anlage 7 Auszug aus dem Beschlussprotokoll 9.1 StEA 31.08.2023

3257 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
   
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 05.09.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 
öffentlich 
9.1 Städtebauliches Planungskonzept Nachtigallenstraße in Köln-Porz-
Wahn; Anhörung der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Änderung 
des Geltungsbereichs und Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungs-
plan-Entwurfes 
2218/2023 
 
 
I Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Ent-
wurfes Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn 
aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 
01.10.2015 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). 
Die Änderung bezieht sich auf den Ausschluss zweier Flurstücke (insgesamt 
ca. 150 m²), die zwischenzeitlich an einen Vorderlieger der Reihenhausbebau-
ung an der Frankfurter Straße verkauft wurden. 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlagen 2.2 und 2.3 „Städtebauliches Konzept (Stand Juni 
2023)“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksich-
tigen. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7) 
ohne Einschränkung zustimmt. 
 
Mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Ergänzung fett): 
 
II Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung das Projekt betref-
fend die Architektur und der Fassade im Gestaltungsbeirat vorzustellen. 
 
 
Abstimmungsergebnis zum Ergänzungsantrag: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett):  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Ent-
wurfes Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn 
aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 
01.10.2015 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). 
Die Änderung bezieht sich auf den Ausschluss zweier Flurstücke (insgesamt 
ca. 150 m²), die zwischenzeitlich an einen Vorderlieger der Reihenhausbebau-
ung an der Frankfurter Straße verkauft wurden. 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlagen 2.2 und 2.3 „Städtebauliches Konzept (Stand Juni 
2023)“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksich-
tigen. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7) 
ohne Einschränkung zustimmt. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung das Projekt betref-
fend die Architektur und der Fassade im Gestaltungsbeirat vorzustellen. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6_Stellungnahmen_4 (1)

18879 Zeichen

Anlage 6
/ 2 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 – Arbeitstitel: Nachtigallenstraße in Köln-Porz – 
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die fr
ühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 
05.05.2015 bis zum 12.06.2015 durchgeführt. 
Im Z
eitraum der Beteiligung sind 21 Stellungnahmen eingegangen. 
Nach
folgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Die B
ehandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB [alternativ: nach § 13a Abs. 3 Satz 1 
Nr. 2 BauGB] und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 
Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr, vom 
13.05.2015: 
Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 
2 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH vom 
13.05.2015: 
Keine Bedenken 
Falls für den Eingriff ein Ausgleich in Natur und Land-
schaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, dass die-
ser nicht im Schutzstreifen 
Kenntni
snahme Im Fal
le von Ausgleichsmaßnahmen werden die Schutzstreifen 
freigehalten und es wird eine erneute Beteiligung durchgeführt. 
Anlage 6

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
unserer Leitungen stattfindet. Sollten Ausgleichsmaßnah-
men vorgenommen werden, bitten wir um erneute Beteili-
gung. 
3 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH vom 13.05.2015: 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
4 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, vom 22.05.2015: 
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Kläranlage 
Wahn. Es ist vorgesehen das Planungsgebiet im modifi-
zierten Mischsystem zu entwässern. Das Schmutzwasser 
und gering belastetes Niederschlagswasser wird den vor-
handenen Abwasserkanal in der Nachtigallenstraße zu-
geführt. 
 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß § 
51 a Landeswassergesetz von Grundstücken (Erstbebau-
ung) zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit 
nicht beeinträchtigt wird. In der Regel wird eine Versicke-
rung nur über belebte Bodenschichten zugelassen. Die 
Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebau-
ungsplan festzusetzen. Sofern eine Versickerung gegen 
das Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder aus techni-
schen Gründen nicht möglich ist, kann die Ableitung des 
Niederschlagswassers gedrosselt (Rückhaltung erforder-
lich) in den vorhandenen Regenwasserkanal DN 1000 in 
der Nachtigallenstraße erfolgen (siehe Anlage) 
 
Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete 
Konzepte als Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in 
der Stadtentwicklung und Bauleitplanung zu integrieren 
(z.B. Wahl der Straßenführung, gezielte bzw. schadlose 
Ableitung von Starkregenereignissen über Grünflächen, 
Rückhaltung von Niederschlagswasser, Notüberläufe, 
Objektschutz besonders gefährdeter Grundstücke/Ge-
bäude). Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfal-
lenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen die 
 
Ja 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässe-
rungskonzept unter Einbeziehung der Stadtentwässerungsbe-
triebe erarbeitet, das Aussagen zum Umgang mit Niederschlags-
wasser – auch im Starkregenfall – treffen wird. Ob eine Versicke-
rung im Plangebiet stattfinden kann oder wegen undurchlässiger 
Bodenschichten oder möglicher Bodenbelastungen nicht sinnvoll 
ist, wird im weiteren Verfahren gutachterlich geprüft. Ggf. sind 
entsprechende Rückhalte- und Versickerungsflächen im Bebau-
ungsplan festzusetzen.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
vorgenannten Konzepte der Sicherheit, falls es zu den 
von Hydrologen prognostizierten, vermehrt auftretenden 
Starkregenereignissen kommen sollte. 
Weitere städtebauliche Planungen sind mit den StEB 
(TP-1) abzustimmen. 
Angefügte Anlagen: 
- Ausschnitt aus der Netzkarte 
- Höhenmodell für das Plangebiet 
- Entwässerungskonzept (Variante mit örtlicher Nie-
derschlagswasserversickerung) 
5 Rechtsrheinischer Kölner Randkanal vom 19.05.2015: 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
6 Evonik vom 21.05.2015: 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
7 
 
Nord-West Oelleitung GmbH vom 15.05.2015 
Soweit aus den uns übersandten Unterlagen zu ersehen 
ist, werden unsere dort vorhandenen Mineralölfernleitun-
gen und / oder weitere von uns überwachte Fernleitungen 
nicht berührt. Wir haben daher gegen das Vorhaben 
keine Bedenken. Als Leitungsbetreiber empfehlen wir 
den ausführenden Firmen, die Dienste der ALIZ GmbH & 
Co. KG, als zentrales Leitungsauskunftssystem in An-
spruch zu nehmen. 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
8 Thyssengas vom 26.05.2015: 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
9 Stadt Troisdorf vom 27.05.2015: 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
10 Landwirtschaftskammer NRW vom 27.05.2015: 
Gegen die o.a. Planungen bestehen seitens der Landwirt-
schaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis keine 
grundsätzlichen Bedenken. 
Da mittlerweile aber der Flächenverbrauch ein drasti-
sches Problem für die Landwirtschaft darstellt, regen wir 
 
Ja 
 
Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird eine Eingriffs- /Aus-
gleichsbilanzierung durch ein Fachbüro erarbeitet und mögliche 
Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Da die derzeitige Ackerfläche 
nur geringe Biotopwertpunkte aufweist, wird derzeit davon ausge-
gangen, dass durch die Herstellung der zentralen Grünfläche und 
weiterer umfangreicher Begrünungsmaßnahmen eine Aufwertung

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
schon an dieser Stelle an, im weiteren Verfahren nach in-
telligenten, flächensparenden Lösungen bei der Erbrin-
gung des erforderlichen Ausgleichs zu suchen. Hier kann 
auch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft behilflich 
sein. Eine weitere Inanspruchnahme landwirtschaftlicher 
Flächen für Kompensationsmaßnahmen wird abgelehnt.  
des Plangebietes erfolgen wird. Sollten doch externe Ausgleichs-
maßnahmen erforderlich werden, soll eine Inanspruchnahme 
landwirtschaftlicher Flächen möglichst vermieden werden.  
11 Industrie -und Handelskammer zu Köln vom 27.05.2015: 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
12 InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG vom 27.05.2015: 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
13 DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH, Technik Nie-
derlassung West vom 28.05.2015: 
Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommuni-
kationslinien der Telekom. Wir bitten folgende fachliche 
Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In al-
len Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausrei-
chende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite 
von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommuni-
kationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich ge-
planter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baum-
standorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanla-
gen" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Ver-
kehrswesen, Ausgabe 1989, insbesondere Abschnitt 3, 
zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass durch die 
Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erwei-
terung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht 
behindert werden. 
 
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikations-
netzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und 
den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es 
notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungs-
maßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Te-
lekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 6 
Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. 
 
Ja 
 
Die genannten Hinweise werden in der weiteren Planung beach-
tet. Es wird geprüft, ob in den Bebauungsplan folgender Hinweis 
aufgenommen werden kann: „In allen Straßen bzw. Gehwegen 
sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone 
in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekom-
munikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter 
Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und un-
terirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesell-
schaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; insbeson-
dere Abschnitt 3, zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass durch 
die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung 
der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert wer-
den.“ 
 
 
 
 
Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebau-
ungsplangebiet werden der Deutschen Telekom Technik GmbH 
so früh wie möglich durch die Vorhabenträgerin schriftlich ange-
zeigt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Versorgung des 
Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in 
unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile 
einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichen-
den Planungssicherheit möglich. 
14 GASCADE Gastransport GmbH vom 01.06.2015: 
GASCADE antwortet zugleich auch im Namen und Auf-
trag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gas-
transport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. 
KG. Anlagen der GASCADE sind zum gegenwärtigen 
Zeitpunkt nicht betroffen. Dies schließt die Anlagen der v. 
g. Betreiber mit ein. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kabel und Leitun-
gen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. 
Diese Betreiber sind gesondert zur Ermittlung der ge-
nauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzu-
fragen.  
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
15 PLEDOC GmbH vom 03.06.2015: 
In dem angefragten Bereich sind keine von der PLEDOC 
verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden. Maßgeb-
lich für die Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte 
Bereich. Die PLEDOC beauskunftet die Versorgungsein-
richtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer 
bzw. Betreiber: Open Grid Europe GmbH, Kokereigas-
netz Ruhr GmbH, Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. 
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Mittel-Europäische 
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Mittelrheinische 
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Nord-
rheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & 
Co. KG (NETG), Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH 
(TENP), GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft 
deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, 
Viatel GmbH. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Ver-
sorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versor-
gungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger 
Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunter-
nehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcen-
tern gesondert einzuholen. 
 
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Pro-
jektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung. 
16 Wasser- und Bodenverband Wahn, Poststraße 250, 
51147 Köln vom 08.06.2015 
Im (Wirtschafts-)Weg im nördlichen Bereich des Pla-
nungsgebietes verläuft der Mischwasserhauptsamm-
ler (MWHS) Troisdorf/Kläranlage des Wasser- und Bo-
denverbandes Wahn. Der Kanal hat einen Schutz-
streifen von 15 m Breite (7,50 m beidseitig der Kanal-
mitte), der in das Planungsgebiet hineinragt. 
Innerhalb 
des Schutzstreifens ist es zu unterlassen, Gebäude oder 
Anlagen zu errichten oder tiefwurzelnde Bäume und 
Sträucher zu pflanzen. Außerdem muss der Kanal jeder-
zeit zu Unterhaltungs- und Reinigungszwecken mit 
Schwerlastfahrzeugen erreichbar sein. 
Wir bitten, dies bei 
der Aufstellung des Städtebaulichen Planungskonzeptes 
zu berücksichtigen. 
Nachgereichte Anlage zum Verlauf des Mischwasser-
hauptsammlers vom 25.01.2017  
 
Ja 
 
Der vorhandene Mischwasserhauptsammler wird mit seinem 
Schutzstreifen in den Bebauungsplan übernommen und gesi-
chert. Eine Bebauung oder Bepflanzung des Schutzstreifens wird 
ausgeschlossen. 
17 Westnetz, Spezialservice Strom vom 09.06.2015 
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-
kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Pla-
nungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen 
Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stel-
lungnahme betrifft nur die von Westnetz betreuten Anla-
gen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und 
mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentüme-
rin des 110-kV Netzes. Ferner wird davon ausgegangen, 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zu-
ständigen Unternehmen beteiligt wurden.  
18 Katholische Kirchengemeinde Christus König, Pastoral-
büro Urbach, vom 11.06.2015: 
Keine Bedenken 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
entfällt 
19 
19.1 
Stadtwerke Köln GmbH vom 22.06.2015 
Namens und im Auftrag der RheinEnergie AG in Verbin-
dung mit der Rheinischen NETZGesellschaft mbH, der 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG und der KölnBäder GmbH, 
wird mitgeteilt, dass gegen das städtebauliche Planungs-
konzept keine Bedenken bestehen. 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
19.2 RheinEnergie AG /Rheinische NETZGesellschaft mbH 
Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist innerhalb des 
Plangebietes an der Haupterschließungsstraße eine Tra-
fostation erforderlich. Die Maße der Kompakt-Trafosta-
tion sind circa: (H/B/T) 1.285 mm/2.540 mm/1.180 mm. 
Das ergibt eine Stellfläche von rd. 3 m². Es ist zu beach-
ten, dass die Station von drei Seiten zugänglich sein 
muss und eine Fläche von rd. 3 m x 5 m in Richtung die-
ser drei Seiten nicht bebaut sein darf (Sicherheitserfor-
dernis). Die planungsrechtliche Sicherung der Station ist 
im vorliegenden Plan nicht erforderlich, sofern die Station 
auf öffentlicher Fläche errichtet werden kann. Wir bitten 
aber um einen entsprechenden "Hinweis" im Plan (z.B. 
als verbaler Einschrieb) sowie um Erwähnung in der Be-
gründung. Der genaue Standort wird im Rahmen der spä-
teren Abstimmungen zur Verwirklichung der städtebauli-
chen Maßnahmen zwischen den zuständigen Ämtern der 
Stadt Köln, den Vorhaben- und/oder Erschließungsträ-
gern und der zuständigen Fachabteilung der RheinEner-
gie z.B. im Wege einer Planvereinbarung festgelegt. 
 
Ja 
 
Eine Trafostation wird in der weiteren Planung berücksichtigt. Ein 
entsprechender Hinweis auf die erforderliche Größe und Zugäng-
lichkeit wird in den Bebauungsplan und in die Begründung aufge-
nommen.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
19.3 Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Die KVB bzw. das Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
als Aufgabenträger ÖPNV möchten über den Fortgang 
der Baumaßnahmen in diesem Bereich informiert wer-
den, da die Vielzahl der entstehenden Wohneinheiten 
ggf. eine Anpassung des ÖPNV-Angebotes erforderlich 
macht. 
 
Ja 
 
Die KVB bzw. das Amt für Stadtentwicklung und Statistik als Auf-
gabenträger ÖPNV werden im Rahmen der öffentlichen Ausle-
gung des Bebauungsplan-Entwurfs erneut beteiligt. 
19.4 KölnBäder GmbH 
Unmittelbar westlich des Planungsgebietes befindet sich 
das Hallenbad (Wahnbad) mit seinen Außenanlagen der 
KölnBäder GmbH. Das städtebauliche Konzept sieht eine 
umfangreiche Bebauung mit Einfamilien- und Reihenhäu-
sern sowie Geschosswohnungsbau vor. 
Wir weisen darauf hin, dass eine Behinderung oder Be-
einträchtigung des Badbetriebes dauerhaft ausgeschlos-
sen werden muss und zu keinen lärmmindernden Maß-
nahmen durch die KölnBäder führen darf. 
 
Ja 
 
Eine Behinderung oder Beeinträchtigung des Badbetriebes durch 
die geplante Bebauung ist nicht erkennbar. Im Rahmen einer 
noch durchzuführenden Lärmuntersuchung werden die Lärmein-
wirkungen durch den Betrieb des Hallenbades untersucht und 
ggf. Maßnahmen im Plangebiet bzw. an der geplanten Bebauung 
festgesetzt, sodass lärmmindernde Maßnahmen durch die Köln-
Bäder ausgeschlossen werden können. 
20 Straßen NRW vom 07.08.2015: 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
21 Bezirksregierung Köln – Kampfmittelbeseitigungsdienst 
vom 15.05.2015 
Keine Bedenken 
Auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in 
ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs lie-
gen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorge-
nommen werden ist der KBD zu beteiligen. Da in ihrem 
Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingrif-
fen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. 
Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerhebli-
chen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kom-
men, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf 
Kampfmittelbelastung zu beantragen. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Eine Beteiligung wird erneut im Rahmen der Beteiligung nach § 4 
Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.  Stand 05.07.2023

Beratungsverlauf (2)

31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Frankfurter Straße
  • Nachtigallenstraße 19
  • Poststraße 250
  • Heidestraße
  • Adolph-Kolping-Straße
  • Ägidiusstraße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Friedrich-Hirsch-Straße
  • St.-Ägidius-Straße
  • Grengeler Mauspfad
  • Senkelsgraben
  • Hauptstraße
  • Ringstraße
  • Am Bahnhof
  • Fuchskaule
  • Markt
  • Elsdorf

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Details

Aktenzeichen
2218/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.08.2023
Erstellt
10.07.2023 17:14