2218/2023
Städtebauliches Planungkonzept Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn; Anhörung der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4_Niederschrift zur Abendveranstaltung
19182 Zeichen
/ 2 Die O berbürgermeisterin Stadtplanungsamt 61, 61/1 Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus 50679 Köln NIEDERSCHRIFT über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Nac htigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn Ver anstaltungsort: Aula des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums in Köln-Porz-Wahn Ter min: 22.03.2023 Beg inn: 19:00 Uhr Ende : 20:50 Uhr Bes ucher*innen: circa 105 Bürgerinnen und Bürger Teilnehmer*innen: Podium: Her r Kleinemeier, Stadtplanungsamt Frau Stiller, Bezirksbürgermeisterin Porz Herr Prof. Selva, Architekt Frau Morka, Stadtplanungsamt Ni ederschrift: He rr Zimmermann, Stadtplanung Zimmermann GmbH Frau Neumann, Stadtplanung Zimmermann GmbH Herr Knust, Stadtplanung Zimmermann GmbH Anlage 4 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn - 2 - / 3 Frau Stiller, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Porz, begrüßt um 19:00 Uhr die anwe- senden Bürgerinnen und Bürger. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung aufgezeichnet wird und das Vorgehen zur Abgabe der Stellungnahmen wäh- rend und nach der Veranstaltung wird erläutert. Um 19:05 Uhr beginnt Herr Kleinemeier, Stadtplanungsamt, mit der Vorstellung des Podiums. Neben Frau Stiller, Bezirksbürgermeisterin Porz, und Herr Prof. Selva, Architekt, bilden Herr Kleinemeier und Frau Morka vom Stadtplanungsamt das Podium. Darüber hinaus sitzen Vertre- ter von Seiten der Vorhabenträgerinnen in der ersten Reihe des Publikums. Das Protokoll über- nehmen Herr Zimmermann und Frau Neumann vom Büro Stadtplanung Zimmermann. Herr Kleinemeier erläutert in der Funktion des Moderators erneut den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der Wortmeldezettel. Frau Morka, Stadtplanungsamt präsentiert ab 19:10 Uhr das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens Nachtigallenstraße. Ab 19: 22 Uhr stellt Herr Prof. Selva das städtebauliche Konzept vor. Zu Beginn werden die überörtliche Einbindung und die verkehrliche Anbindung des Quartiers aufgezeigt. Es folgt die geplante Bebauungsstruktur mit Angaben zu Nutzungen und Geschossigkeiten der Gebäude. Anschließend wird die verkehrliche Erschließung inklusive der Stellplätze präsentiert. Die Größe der Geschossfläche aller Gebäude und die Anzahl der Wohneinheiten definieren laut Kooperati- ven Baulandmodell der Stadt K öln die Anforderungen an die Dimension ierung der öffentlichen Grün- und Spielflächen. Die Präsentation endet mit Vorstellung der Maßnahmen zur klimafreund- lichen Quartiersentwicklung. Frau Stiller bedankt sich für den Vortrag und eröffnet um 19:31 Uhr die Diskussion. 1. N.N. fragt nach, ob die vorhandenen Nutzungen in den Containern und das angrenzende Vereinsheim des SC Neptun Porz in der Planung berücksichtigt werden und ob nach Reali- sierung des Bauvorhabens im Vereinsheim auch weiterhin Veranstaltungen wie beispiels- weise Partys stattfinden können. Auch möchte er wissen, ob die vorhandenen Nutzungen durch die neue Bebauung verschattet werden. Frau Morka erwidert, dass bei Planungsverfahren umgebende Nutzungen mit in den Blick genommen werden müssen. Eine Verschattung des Vereinsheims ist aufgrund der geplan- ten Gebäudehöhe der Kindertagesstätte (zweigeschossig) nicht zu befürchten. 2. N.N. weist auf die starke Verkehrsbelastung der Frankfurter Straße und der St.-Sebastia- nus-Straße hin. Durch die Planung werde die bereits angespannte Situation weiter ver- schärft. Zur Entlastung rege er den Bau von Entlastungsstraßen und Radwegen und die Verlängerung der Linie 7 an. Zunächst müsse die Infrastruktur verbessert werden, bevor neuer Wohnraum geschaffen werde. Frau Morka und Herr Kleinemeier erwidern, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt wird, die die Verkehrssituation im Umfeld erheben wird. Auch soll ein Mobilitätskonzept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. Sie weisen darauf hin, dass die vorhandenen Verkehrsprobleme in Porz nicht in diesem Bebauungs- planverfahren gelöst werden können. Dies betrifft auch die Verlängerung der Linie 7. Die Verlängerung der Linie 7 habe keinen großen Einfluss auf die vorliegende Planung, weil diese nicht in Nähe zum Plangebiet verlaufen würde. 3. N.N. hat mehrere Fragen schriftlich notiert, welche nacheinander von Herrn Kleinemeier vorgelesen und beantwortet werden a. Ist das Baugrundstück voll erschlossen? Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn - 3 - / 4 Antwort: Ja, das Baugrundstück ist voll erschlossen. b. Wie viel kostet ein m² Bauland? Antwort: Hierzu können zum derzeitigen Stand des Verfahrens noch keine Angaben ge- macht werden. c. Ab wann kann ein Antrag für ein Einfamilienhaus beim Bauamt frühestens gestellt wer- den? Antwort: Dazu muss zunächst der Bebauungsplan beschlossen werden. Dieser Prozess wird voraussichtlich erst in zwei bis drei Jahren abgeschlossen sein. d. Wird eine Schwerbehinderung bei der Verteilung der Baugrundstücke positiv berücksich- tigt? Antwort: Da es sich um ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren handelt, werden sich die Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag zur Umsetzung der Planung inner- halb einer gewissen Frist verpflichten müssen. Auf die spätere Vergabe der Häuser und Wohnungen hat die Stadt keinen Einfluss. e. Welche Anforderungen ergeben sich aus dem Kooperativen Baulandmodell und der Kli- maschutzleitlinie? Antwort: Das Kooperative Baulandmodell trifft unter anderem Festsetzungen zur Größe von Grünflächen, welche im Rahmen des Bauvorhabens zu errichten sind. Aus der Klima- schutzleitlinie ergeben sich unter anderem Anforderungen an die Energieeffizienz der Ge- bäude. f. Ist im Planungskonzept ein kleiner Supermarkt geplant? Antwort: Nein, ein Supermarkt ist nicht Bestandteil der Planung, weil das Plangebiet laut Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln außerhalb eines zentralen Versorgungs- bereichs liegt. 4. N.N. bezweifelt, dass die geplanten Gebäudehöhen angemessen für eine Stadtrandlage seien und fragt, warum die niedrigen Höhen der angrenzenden Bestandsbebauung nicht be- achtet würden. Schließlich grenze das Plangebiet auch an ein Naturschutzgebiet. Herr Prof. Selva antwortet, dass die Planung bereits dem Gestaltungsbeirat der Stadt Köln vorgelegt wurde. Auf dessen Anmerkung hin soll die Geschossigkeit zur Bestandsbebauung hin reduziert werden. Das Konzept ist noch zu überarbeiten. Generell hat die vorgelegte Planung das Ziel, einen Übergang zwischen der angrenzenden Bestandsbebauung und den höheren Gebäuden im Zentrum des Quartiers darzustellen. N.N. erwidert, dass es in Wahn nur Gebäude mit einer Höhe von maximal vier Geschossen gebe und dementsprechend die Planung nicht zum Ortsbild passe. Des Weiteren möchte er wissen, warum die Erschließung des Plangebiets nicht aus Richtung Norden erfolge, um den Verkehr auf der Nachtigallenstraße und am Kreisverkehr an der Frankfurter Straße zu entlasten. Frau Morka erwidert, dass es sich bei dem nördlichen Weg um einen Wirtschaftsweg han- delt, der so nicht für einer Erschließung geeignet ist. Zudem sollen durch die Erschließung des Quartiers ausschließlich über die Nachtigallenstraße Durchgangsverkehre vermieden werden. In jedem Fall wird die geplante Erschließung nochmal durch Fachgutachter über- prüft. Zum Thema städtebauliche Dichte verweist N.N. auch auf das im benachbarten Elsdorf lie- gende Plangebiet Fuchskaule, welches über Gebäudehöhen von maximal drei Geschossen Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn - 4 - / 5 verfüge. Generell lasse sich das Problem des fehlenden Wohnraums in Köln nicht aus- schließlich durch eine hohe Dichte bei Neubauprojekten lösen. Herr Kleinemeier ergänzt bezüglich des Plangebiets Fuchskaule, dass dort auch vierge- schossige Gebäude (zuzüglich Staffelgeschoss) Teil des Planungskonzepts sind. Im Ge- gensatz zur Fuchskaule liegt das Plangebiet Nachtigallenstraße nicht in einer Randlage und ist dementsprechend grundsätzlich für dichtere Bebauung geeignet. Die Verdichtung und die Verteilung der Baumassen werden im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptes noch überprüft. 5. N.N. möchte wissen, ob die bereits bestehende Überlastung der umliegenden Straßen bei der Planung berücksichtigt wurde und nennt exemplarisch die Nachtigallenstraße. Die für das Plangebiet vorgesehene Anzahl von einem Stellplatz pro Wohneinheit solle aus seiner Sicht auf zwei pro Wohneinheit erhöht werden. Außerdem weist er auf das bereits zum ge- genwärtigen Zeitpunkt bestehende Problem fehlender Kapazitäten an Schulplätzen in den umliegenden Schulen hin, welches bei Realisierung der Planung weiter verschärft werde. Auch sei für ihn der Mehrwert des geplanten öffentlichen Parks für die Bürger*innen nicht erkennbar. Eine Bebauung mit Einfamilienhäusern und entsprechend weniger Wohneinhei- ten halte er deswegen für geeigneter. Bezüglich der Kapazitäten der umliegenden Schulen antwortet Frau Morka, dass das Stadt- planungsamt mit dem zuständigen Amt im Austausch steht, derzeitige Prognosen aber von einer Bedarfsdeckung ausgehen. Herr Kleinemeier ergänzt, dass sich die Situation mit den fehlenden Schulplätzen erst in einigen Jahren verändern wird. N.N. fragt, wie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens informiert werde. Frau Morka antwortet, dass ein Verkehrsgutachten erst dann erstellt wird, wenn der städte- bauliche Entwurf überarbeitet und beschlossen ist. Im Rahmen der gesetzlich verpflichten- den Offenlage des Bebauungsplans besteht dann nochmal die Möglichkeit zur Einsicht in alle erstellten Gutachten und die Gelegenheit zur Stellungnahme. Des Weiteren ergänzt Herr Kleinemeier, dass alle Anregungen aus der heutigen Veranstal- tung aufgenommen werden. Es ist jedoch möglich, dass das Planungskonzept im weiteren Verlauf des Verfahrens nochmal geändert wird. Abhängig davon müssen dann auch die Gutachten angepasst werden. Während der Offenlage sind alle Gutachten öffentlich einseh- bar. N.N. wirft ein, dass von zwei Fahrspuren eine durch parkende Lastkraftwagen blockiert sei. Dies führe zu erheblichen Problemen insbesondere für den Busverkehr, ein geordneter Ver- kehrsfluss sei unmöglich. Herr Kleinemeier erwidert, dass auch dieser Einwand geprüft werde. Die Offenlage des Be- bauungsplans erfolgt erst in ein bis zwei Jahren. Neben einer analogen Bekanntmachung werden die Unterlagen dann auch im Internet veröffentlicht, sodass eine Einsicht für jeden möglich ist. 6. N.N. fragt, warum die Gebäude mit geringer Höhe überwiegend in Nähe zum nördlich an- grenzenden Landschaftsraum stehen, während sich die höchsten Gebäude in Nähe der südlich angrenzenden Bestandsbebauung anordnen. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn - 5 - / 6 Herr Prof. Selva antwortet, dass mit der Höhenentwicklung der Gebäude auf das Umfeld des Plangebiets reagiert wird und dementsprechend zur nördlich angrenzenden Landschaft ein weicher Übergang mit geringeren Gebäudehöhen entsteht. Höhere Gebäude im Inneren des Plangebietes erzeugen zudem mehr Verkehr im Inneren des Plangebietes. Der ruhende Verkehr soll am Eingang ins Plangebiet abgefangen und in einer Tiefgarage mit ca. 220 Stellplätzen untergebracht werden. N.N. wirft noch ein, dass die Nachtigallenstraße schon im Bestand überlastet sei und durch die Planung noch mehr Parkplätze nachgefragt werden. Es müsse mit 2-3 Autos je Einfami- lienhaus gerechnet werden. Herr Kleinemeier ergänzt, dass im Anschluss an die vorhandenen Reihenhäuser auch nur 2-3 Geschosse geplant sind. Er merkt an, dass der Besucherverkehr nicht auf der Nachti- gallenstraße untergebracht wird, sondern Stellplätze für Besucher im Plangebiet geplant sind. 7. N.N. möchte Angaben zur Anzahl der Wohnungen und zur Höhe der Gebäude erfahren. Bei 300 Wohneinheiten rechne er mit 1000 neuen Einwohnern in Wahn und diese Zahl sei an- gesichts des kleinen Plangebiets zu hoch. Er schlägt vor, die Anzahl der Wohneinheiten auf die Hälfte zu reduzieren, dann finde die Planung auch die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Herr Kleinemeier nimmt die Anregung zur Kenntnis, weil die eingebrachten Themen bereits ausführlich diskutiert wurden. Herr Prof. Selva merkt an, dass die Einwohnerzahl des zukünftigen Quartiers zwischen 600 bis 700 liegen wird. 8. N.N. fragt, ob es einen Termin für den Baubeginn gebe und in welchem zeitlichen Rahmen ein Projekt dieser Größenordnung realisiert werde. Zudem merkt sie an, dass sie die ge- plante Anzahl von einem Stellplatz pro Wohneinheit als nicht ausreichend einschätze. Herr Kleinemeier antwortet, dass es bis zum Baubeginn noch einige Jahre dauern kann. Eine verbindliche Aussage kann zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens noch nicht getroffen werden. Dies kann erst erfolgen, wenn die städtebauliche Struktur nicht mehr zur Diskus- sion steht. Herr Prof. Selva ergänzt, dass die reine Bauzeit nochmal zwei bis zweieinhalb Jahre in An- spruch nehmen wird. 9. N.N. fragt, ob die Zielvorgabe von 320 Wohneinheiten bereits politisch beschlossen sei oder noch zur Debatte stehe. Abhängig davon möchte er zusätzlich wissen, ob eine Anpassung der geplanten Geschosshöhen überhaupt möglich sei. Herr Kleinemeier verneint eine politische Festlegung der Anzahl der WE. 10. N.N. äußert Bedenken, dass die geplante Anzahl von einem Stellplatz pro Wohneinheit aus- reichend sei. Herr Kleinemeier nimmt die Ausführung zur Kenntnis. Die Anzahl der WE und der Stellplätze ist vom städtebaulichen Konzept abhängig. 11. N.N. bemängelt, dass die bestehenden Parkplätze bei Veranstaltungen auf dem nahe gele- genen Sportplatz oder in der nahe gelegenen Sporthalle nicht ausreichen und zu weit weg Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn - 6 - / 7 liegen. Die geplante Bebauung kritisiert er als zu hoch und zu massiv sowie den geplanten Park als überflüssig. Und die Erschließung des Plangebiets solle von Norden aus erfolgen. Herr Neuberger erwähnt, dass er als Mitglied der Bezirksvertretung Porz einige Anträge ge- stellt habe, um die angespannte Parkplatzsituation an der Nachtigallenstraße zu entschär- fen. Konkret sollen neue Stellplätze für Lastkraftwagen an der Autobahn und am Grengeler Mauspfad entstehen. 12. N.N. möchte wissen, ob auch die Verkehrslage im benachbarten Elsdorf berücksichtigt werde. Frau Morka antwortet, dass im Rahmen des Verkehrsgutachtens geprüft wird, welcher Un- tersuchungsraum zu berücksichtigen ist. 13. N.N. regt ausreichend Standorte für die Müllentsorgung im Gebiet an, damit einer Vermül- lung des Quartiers, insbesondere des zentralen Parks, vorgebeugt werde. 14. N.N. fragt, ob die brachliegende Fläche südlich des Vereinsheims auch bebaut werden soll. Herr Kleinemeier antwortet, dass diese Fläche nicht Teil des Plangebiets ist. 15. Laut N.N. bestehen weiterhin offene Fragen beim Thema Verkehr. Er hinterfragt in erster Linie die Unterbringung der Stellplätze in Tiefgarage und ist auch vom Konzept der „Kiss & Ride Parkplätze“ für die Kita nicht überzeugt. Herr Prof. Selva erwidert nach dem erneuten Beitrag zum Thema Verkehr, dass sich die gesamte Gesellschaft unter anderem auch vor dem Hintergrund des Klimawandels Gedan- ken darüber machen müsse, wie viel und welche Art von Mobilität zukünftig gebraucht wird. Die Planung entspricht mit einem Stellplatz pro Wohneinheit aktuellen Leitbildern der Stadt- planung. Mehr Stellplätze werden die bestehenden Verkehrsprobleme weiter verschärfen. Um die notwendigen Klimaziele zu erreichen ist es erforderlich auch im Bereich Verkehr an- ders zu denken. 16. N.N. kritisiert die geplante Bebauung als zu dicht, weil unter anderem Wege zwischen den Gärten der Neu- und Bestandsbebauung fehlen. Frau Morka antwortet, dass zwischen den Gärten der Neu- und Bestandsbebauung Wege- verbindungen, die ebenfalls zur Entsorgung des Grünschnitts genutzt werden können, ent- stehen sollen. Diese seien jedoch auf der vorgelegten Planzeichnung nicht dargestellt. 17. N.N möchte den Zeitplan des Projektes erfahren. Herr Kleinemeier antwortet, dass es keinen konkreten Zeitplan gibt und er zu diesem Thema auch keine Prognose abgeben wird. 18. N.N. fragt, welche Änderungsvorschläge der Gestaltungsbeirat zur Planung gemacht habe und ob diese öffentlich einsehbar seien. Herr Kleinemeier erwidert, dass die Gebäudehöhen insbesondere im Bereich der Nachti- gallenstraße überarbeitet werden sollen. Konkrete Höhenvorgaben wurden nicht gemacht. Der Gestaltungsbeirat sei ein nicht öffentliches Gremium. Die Planung werde dem Gestal- tungsbeirat nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB er- neut vorgelegt. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn - 7 - 19. N.N. spricht das Thema Altlasten an und möchte wissen, was diesbezüglich auf die Anwoh- ner zukomme. Im Plangebiet befand sich früher eine Mülldeponie. Frau Morka erwidert, dass die Problematik bekannt ist und in Form von Probebohrungen untersucht wird. Die daraus resultierenden Ergebnisse fließen in ein Sanierungskonzept ein. Falls erforderlich wird der belastete Boden fachgerecht entsorgt. N.N. fragt ergänzend, ob bereits Bohrungen durchgeführt wurden und zu welchem Ergebnis diese gekommen seien. Herr Dr. Voß wird, als Vertreter einer der beiden Vorhabenträgerinnen, um seine Einschät- zung gebeten und er führt dazu aus, dass bezüglich aller Vorkommen im Boden die Vorga- ben der Bundesbodenschutzverordnung eingehalten werden. Bei der Altlast handelt es sich überwiegend um Asche und Bauschutt. Methangase oder andere Ausgasungen wurden nicht vorgefunden. Die Altlast soll abgedichtet und mit Erdboden bedeckt werden. Ergän- zend davon wird auf den Bau von Kellern im Bereich der Altlast verzichtet. Im Bereich der Altlast sind allerdings überwiegend Grünbereiche geplant. Herr Kleinemeier bedankt sich für den sachlichen und konstruktiven Austausch und erinnert an die Möglichkeit auch schriftlich Stellung zu nehmen. Frau Stiller stellt um 20:51 Uhr fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Sie bedankt sich für die angeregte Diskussion, wünscht einen guten Heimweg und schließt die formale Ver- anstaltung. Zudem erläutert Sie, dass noch bis zum 06.04.2023 schriftliche Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben werden können. gez. am 28.06.2023 gez. am 28.06.2023 Frau Stiller Frau Neumann (Bezirksbürgermeisterin) (Schriftführerin)
Anlage 2.1_Übersicht Städtebaulicher Entwurf September 2022
931 Zeichen
Übersicht Städtebaulicher Entwurf September 2022 Situation Modellfoto Zahlen/Fakten Öffentliche Freifläche 10 EFH Öffentliche Freifläche Öffentliche Freifläche KITA Aussen-Spielfläche 1110m2 Öffentliche Spielfläche 1 500 m2 V VI III VI V V IV VII V IV 21 EFH V IV V IV II III Einfahrt & Ausfahrt Tiefgarage 100PP Einbahnstrasse Einbahnstrasse Einbahnstrasse Müll Standort Unterflurbehälter Standplatz 6m x 15m Müll Standort Unterflurbehälter Standplatz 6m x 15m Stellplätze für Bring- und Holverkehr Kita Parkbucht für Hol- und Bringverkehr Stellplätze Carsharing + E-Mobility 4-zügige Kita Einfahrt & Ausfahrt Tiefgarage 110PP II III GFGESAMT: 29 300m2 GFGESAMT/90: 325 WE WE*2.3: 748 Einwohner WEGESAMT: 325 WEEFH: 30 WEWOHNUNGEN: 173 WEGEFÖRDERT: 117 Wohneinheiten Öffentl. Grünfläche GrünflächeSOLL: 7 480m 2 GrünflächeIST: 7 400m 2 Öffentl. Spielfläche SpielflächeSOLL: 1 496m 2 SpielflächeIST: 1 500m 2 Stellplätze 294 PP Anlage 2.1
Beschlussvorlage Ausschuss
12592 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
2218/2023
Freigabedatum
02.08.2023
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Städtebauliches Planungskonzept Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn; Anhörung
der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs und
Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
Beschlussorgan
Stadtentwicklungsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes
Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn aus dem Ein-
leitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.10.2015 geringfügig in
das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). Die Änderung bezieht sich auf den
Ausschluss zweier Flurstücke (insgesamt ca. 150 m²), die zwischenzeitlich an einen
Vorderlieger der Reihenhausbebauung an der Frankfurter Straße verkauft wurden.
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes
gemäß Anlagen 2.2 und 2.3 „Städtebauliches Konzept (Stand Juni 2023)“ einen Be-
bauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stel-
lungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen.
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7) ohne Ein-
schränkung zustimmt.
Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Anlass und Ziel der Planung
Die Vorhabenträgerin BIP/INTERHOMES Nachtigallenstraßen GmbH beabsichtigt auf der ak-
tuell landwirtschaftlich genutzten Plangebietsfläche zwischen der Wohnbebauung an der
Frankfurter Straße im Westen und dem Wahn Bad im Osten etwa 300 Wohneinheiten zu er-
richten. Die Nachverdichtung soll in Form von mehrgeschossigen Baukörpern als Mehrfami-
lien- sowie Reihenhäuser erfolgen. Dabei werden 30 % der entstehenden Geschossfläche för-
derfähige Wohnungen sein.
Für das Plangebiet wurde von der Vorhabenträgerin das Architekturbüro Luca Selva AG aus
Basel beauftragt einen städtebaulichen Entwurf zu verfassen. Dabei war das Ziel einen attrak-
tiven Wohnstandort zu schaffen, der sich an der umgebenden Bebauung orientiert, aber auch
eine eigene Adresse ausbildet. Zudem waren die öffentlichen Grün- und Spielflächen gemäß
Kooperativem Baulandmodell nachzuweisen und eine im Flächennutzungsplan der Stadt Köln
dargestellte Grünverbindung zu schaffen. Der Nachweis der erforderlichen Betreuungsplätze
wird durch eine dreizügige Kindertagesstätte, die auch Bedarfe aus der umliegenden Wahner
Bevölkerung decken wird, am östlichen Eingang zum Quartier erbracht.
Für das Vorhaben "Nachtigallenstraße" ist die Schaffung von neuem Planungsrecht in Form
eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich. Dieser kann aus den aktuell gültigen Darstel-
lungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden.
Verfahren
Zwischen dem 05. Mai 2015 und dem 12. Juni 2015 wurde die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchge-
führt. Auf der Grundlage eines ersten Bebauungskonzeptes mit etwa 170 Wohneinheiten in
Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern wurden Stellungnahmen zur Ermittlung von Betroffen-
heiten und weiterführenden Hinweisen eingeholt (Anlage 6).
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat dann in seiner Sitzung am 15. Oktober
2015 im Rahmen eines Beschlusses zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach § 12
Absatz 2 Baugesetzbuch mit dem Arbeitstitel: "Nachtigallenstraße" in Köln-Porz-Wahn be-
schlossen, dass für das Gebiet eine Entwicklung von Wohnraum vorzunehmen ist. Darüber
hinaus wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1
BauGB in Form einer Versammlung (Modell 2) beschlossen (Vorlagen-Nr.: 1337/2015).
Der Beschluss wurde ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht.
Am 18. Juni 2020 hat der Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung die Maßgabe der Erhö-
hung der Dichte, im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Verkauf der westlichen städti-
schen Plangebietshälfte, formuliert. Zudem beinhaltet die Beschlussformulierung die Forde-
rung den überarbeiteten Entwurf im Gestaltungsbeirat vorzustellen. Der Rat hat dies in seiner
Sitzung am 18. Juni 2020 beschlossen.
3
Die Vorstellung des nach den Maßgaben des Rates überarbeiteten Entwurfs (Anlage 2.1) im
Gestaltungsbeirat fand am 06. September 2022 statt.
Im Zeitraum zwischen dem 22. März und dem 06. April 2023 wurde der Öffentlichkeit die Ge-
legenheit gegeben zum Planungskonzept mit dem Stand von September 2022 Stellung zu
nehmen. Vorab wurde am 22. März 2023 eine Abendveranstaltung in der Aula des Maximi-
lian-Kolbe-Gymnasiums durchgeführt, bei der das Vorhaben mit Stand vom September 2022
vorgestellt und Gelegenheit zur Äußerung von Fragen und Hinweisen gegeben wurde (Anla-
gen 4 und 5).
Überarbeitung des Entwurfs mit Stand vom September 2022
Aus der Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs mit Stand von September 2022 (Anlage
2.1) am 06. September 2022 im Gestaltungsbeirat gingen folgende Empfehlungen für die
Überarbeitung hervor:
Die städtebauliche Setzung und Grundidee werden positiv bewertet.
Die Auftaktsituation in das Quartier soll überarbeitet werden. Hierbei gilt es insbeson-
dere die Stellung der Baukörper, die Geschossigkeit und die Adressbildung zu berück-
sichtigen und zu überdenken (Einbeziehung der näheren Umgebung und bessere Ver-
bindung des Bestands und des Plangebiets).
Die Außenanlagen sollen auf der vorgelegten Basis weiter qualifiziert und ausgearbei-
tet werden, dabei sollen vor allem folgende Aspekte bearbeitet oder überprüft werden:
o Die Wegeverbindung zwischen West und Ost genauer herausarbeiten (Anbin-
dung an östlich angrenzendes Schulareal ermöglichen).
o Die Grünstruktur als verbindendes Element präzisieren (Trennung der öffentli-
chen und privaten Räume berücksichtigen)
o Die Eingangssituation zum Quartier überarbeiten (im Entwurf von September
2022prägen Stellplätze den Eingangsbereich)
o Aufenthaltsqualität der Straßenräume im gesamten Quartier überprüfen (Quar-
tiersplatz / Nachbarschaftsplätze als Angebotsergänzung zu Grünflächen)
Die Öffentlichkeit gab neben den Wortbeiträgen im Rahmen der Abendveranstaltung am 22.
März 2023 in Form von 20 schriftlichen Stellungnahmen (Anlage 5) Hinweise zu folgenden
Themenschwerpunkten:
Überprüfung der Dichte und der Höhe der Bebauung, qualitätsvolle Fassadengestal-
tung
Überprüfung der Erschließung und der Anzahl der Stellplätze
Untersuchung der Altlasten und auf Kampfmittel
Übergang zu den Reihenhäusern an der Frankfurter Straße: mehr Abstand sowie
„Mistweg“
Verbesserung der Infrastruktur in der Umgebung: Überlastung des Straßennetzes,
bessere Radwege, Schulplätze
Qualität und Größe der Grünfläche, Lage des öffentlichen Spielplatzes
Berücksichtigung Bedürfnisse älterer Menschen: Barrierefrei, behindertengerecht
Wohnungsmix, sozialer Wohnungsbau
Verlorener Lebensraum Fauna, Frischluft, Überschwemmung bei Starkregen
In Ableitung der genannten Rückmeldungen aus dem Gestaltungsbeirat und der Bürgerinnen
und Bürger wurde der städtebauliche Entwurf nochmals überarbeitet (Anlagen 2.2 und 2.3).
Insbesondere die Geschossigkeit entlang der Nachtigallenstraße und die Eingangssituation in
das Quartier wurden konzeptionell angepasst. Die im ursprünglichen Entwurf kritisch gese-
hene Höhe der Baukörper mit bis zu sieben Geschossen wurde auf fünf Geschosse reduziert.
Gleichzeitig wurde die Erschließung des Plangebietes nochmal überarbeitet. Die seinerzeit
angedachte Schleifenerschließung erfolgt nun über zwei unabhängige Stichstraßen mit ent-
sprechenden Wendemöglichkeiten. Einerseits führt dies zu einer Reduktion von notwendigen
Erschließungsflächen, sodass die Flächenversieglung verkleinert wird. Andererseits gewinnt
die zentrale Grünfläche an Qualität, da keinerlei Querungen und Unterbrechungen durch den
motorisierten Individualverkehr mehr vorgesehen werden. Weiterhin wurde die öffentliche
4
Spielfläche ins Zentrum des Quartiers gerückt, sowie die gewünschte Wegeverbindung an das
östlich angrenzende Schulzentrum Wahn mitgedacht und ermöglicht.
Vorgaben für die Weiterführung des Verfahrens
Der städtebauliche Entwurf wird hinsichtlich der Empfehlungen des Gestaltungsbeirats und
gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung zu den Hinweisen aus den Beteiligungsschritten
nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB weiter qualifiziert. Zudem werden folgende Aspekte
gutachterlich untersucht und konzeptionell berücksichtigt:
Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept inkl. Förderung nachhaltiger Mobilität,
Lärmgutachten (Lärm durch MIV, Flugverkehr, Bäderbetrieb),
Grünordnungsplan / Landschaftspflegerischer Fachbeitrag,
Artenschutzprüfung und Untersuchung des Baumbestands
Untersuchung zur Starkregenvorsorge und dem Grundhochwasser-/Überflutungsnach-
weis
Bezüglich der Versorgung mit Schulplätzen ist nach neusten Prognosen (Juli 2023) davon
auszugehen, dass durch das Vorhaben Bedarfe ausgelöst werden, die die derzeit vorhande-
nen Kapazitäten übersteigen würden. Die zusätzlichen Bedarfe wurden jedoch bereits durch
die Schulentwicklungsplanung erfasst und sind in die sich in der Prüfung befindende Erweite-
rungsempfehlungen eingeflossen. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird diese Einschät-
zung laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission
stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe-
reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch,
soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die An-
wendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln.
Es sind emissionsmindernde Maßnahmen wie die Einhaltung der Gebäudestandards gemäß
den Klimaleitlinien der Stadt Köln und der Einsatz von Photovoltaik vorgesehen. Ebenso wer-
den eine Dachbegrünung, Retentionsdächer, eine klimafreundliche Materialisierung, eine
CO2-freie Wärmeerzeugung sowie die Förderung von Carsharing vorgesehen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung (Vollverfahren) statt. Hier-
für werden verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Bebauungsplanunterla-
gen zu entnehmen sind.
Vorgabenbeschluss / Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes
(Anlagen 2.2 und 2.3) und der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchungen sowie den Anre-
gungen aus der Bürgerbeteiligung einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und das vor-
habenbezogenen Bebauungsplanverfahren mit dem geänderten Geltungsbereich gemäß An-
lage 1 fortzuführen.
Vorberatungen
Beschluss über die Einleitung und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
(1337/2015)
08.09.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz) (7.2.4) einstimmig zugestimmt
01.10.2015 Stadtentwicklungsausschuss (10.3) einstimmig zugestimmt
5
Beschluss über den Verkauf des städtischen Grundstücks Gemarkung Wahn, Flur 8,
Flurstück 228 (3338/2019)
18.06.2020 Liegenschaftsausschuss (9.2.2) mit Maßgabe bei Enthaltung der
Fraktion Die Linke zugestimmt
18.06.2020 Rat (23.4) Mehrheitlich gegen die Stimmen
der
AfD Fraktion und bei Stimm-ent-
haltung der Fraktion Die Linke zu-
gestimmt
Anlagen
1 Geltungsbereich des Bebauungsplans
2.1 Übersicht städtebauliches Planungskonzept Stand September 2022
2.2 Übersicht städtebauliches Planungskonzept Stand Juni 2023
2.3 Detail städtebauliches Planungskonzept Stand Juni 2023
3 Flyer zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
4 Niederschrift der Abendveranstaltung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB
5 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB
6 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ge-
mäß § 4 Abs. 1 BauGB
Anlage 2.3_Detail Städtebaulicher Entwurf September 2022
1441 Zeichen
135.0 m2 120.0m2 75.0 m2 115.0 m2 120.0m2 120.0m2 95.0 m2 120.0m2 95.0 m2 135.0 m2 135.0 m2 145.0m2 145.0m2 135.0m2 Nachtigallenstraße Golfplatz Vereinsheim Sichtschutzwall Verbindung Fussweg Öffentl. Freifläche 6’850.0 m2 Verbindung Fussweg V 19 EFH 8 PP Bring- und Holverkehr KITA 4 PP Car-Sharing 7 PP 8 PP 20 PP V V V V V III III III III 13 PP 12PP Tiefgarage 100 PP Tiefgarage 70 PP KITA Spielfläche 1’000.0 m2 II vierzügige KITA 8 PP Sammelcontainer Unterflursystem Altglas, Papier 3 PP Öffentl. Spielfläche 1’300.0 m2 Öffentl. Freifläche 0 10 50 100 Situation 1:500 Detail Städtebauliches Planungskonzept Juni 2023 GFGESAMT: 27 000m2 GFGESAMT/90: 300 WE WE*2.3: 690 Einwohner WEGESAMT: 300 WEEFH: 19 WEWOHNUNGEN: 172 WEGEFÖRDERT: 108 Wohneinheiten Öffentl. Grünfläche GrünflächeSOLL: 6 800m 2 GrünflächeIST: 6 850m 2 Öffentl. Spielfläche SpielflächeSOLL: 1 380m 2 SpielflächeIST: 1 300m 2 BIP WEGESAMT WOHNUNGEN: 160-170 WE PPSOLL BEWOHNER: 110-120 PP PPIST: 145 PP Bewohner Tiefgarage 100 PP Bewohner oberirdisch 20 PP Besucher/Öffentlich 12 PP KITA 8 PP Car Sharing 4 PP Stellplätze StellplätzeGESAMT: 265 PP StellplätzeINTERHOMES: 120 PP StellplätzeBIP: 145 PP Interhomes WEGESAMT WOHNUNGEN: 120-130 WE PPSOLL BEWOHNER: 85-90 PP PPIST: 120 PP Bewohner Tiefgarage 70 PP Bewohner oberirdisch 20 PP Besucher/Öffentlich 11 PP EFH 19 PP Öffentliche Freifläche Öffentliche Spielfläche Private Grünläche Private Spielfläche Anlage 2.3
Anlage 3_Flyer Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
4216 Zeichen
Für die Bebauung der Fläche ist ein Bebau- ungsplanverfahren notwendig. Die Veran- staltung ist Bestandteil der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Verfahren. Bei diesem Schritt informieren wir Sie bereits zu Beginn des Verfahrens über die Planungsabsichten. Anhand Ihrer Anregungen können nach Abwägung wei- tere Vorgaben für die Planung der Bebau- ung gemacht werden. Gegen Ende des Verfahrens erhalten Sie erneut die Gelegenheit, eine Stellungnah- me innerhalb einer bestimmten Frist abzu- geben. Hinweise zum Verfahren Es lädt ein: Frau Sabine Stiller Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Porz Die Veranstaltung findet statt: Mittwoch, den 22. März 2023 um 19.00 Uhr in der Aula des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums in der Nachtigallenstraße 19-21, 51147 Köln. Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt: Telefon: 0221/221-22855 E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-koeln.de Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich 06.04.2023 an die Bezirks- bürgermeisterin des Stadtbezirks Porz, Frau Sabine Stiller, Bezirksrathaus Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln oder an sabine.stiller@stadt-koeln.de per E-Mail gerichtet werden. Informationen zum Bebauungsplanverfah- ren im Stadtbezirk Porz finden Sie auch im Internet unter: http:/ /www.stadt-koeln.de/leben-in-ko- eln/planen-bauen/bebauungsplaene/ Vorstellung des Konzepts „Nachtigallenstraße“ in Köln-Porz-Wahn Städtebauliches Planungskonzept Einladung zur Informationsveranstaltung am 22. März um 19.00 Uhr Stadtplanungsamt der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit Stadtplanung Zimmermann GmbH Anlage 3 Situation 1:500 V VI III VI V V IV VII V IV V IV IV II III II III 0 10 50 100 Auf einer aktuell landwirtschaftlich ge- nutzten Fläche nördlich der Nachtigallen- straße und östlich des Wahnbads sollen in etwa 300 neue Wohnungen entstehen. Das Vorhaben reagiert auf den hohen Be- darf an Wohnraum. Die Wohnungen sol- len sowohl in Reihen- bzw. Hofhäusern als Einfamilienhaus als auch in Mehrfami- lienhäusern untergebracht werden. 30% der Wohnungen sind öffentlich gefördert. Aufgrund seiner Nähe zur S-Bahn, zu Ein- kaufsmöglichkeiten und zu Schulen ist der Standort sehr gut für die Schaffung zu- sätzlicher Wohnungen geeignet. Die etwa 3 Hektar große Fläche erstreckt sich zwischen der Bebauung an der Frank- furter Straße, dem Golfplatz, dem Wahn- bad bzw. Schulzentrum Wahn und der Nachtigallenstraße. Die neue Bebauung soll sowohl ein eigen- ständiges, lebenswertes Quartier bilden als auch für die angrenzende Nachbar - schaft einen Mehrwert bieten. So wird die neue Bebauung von einem Grünzug mit einem großen Spielplatz durchzogen. Der Grünzug soll wie ein öffentlicher Park gestaltet und nutzbar sein. Er ermöglicht auch eine sichere und ruhige Anbindung an den nördlich gelegenen Freiraum. Dar- über hinaus wird beabsichtigt eine vierzü- gige Kindertagesstätte zu errichten. Die verkehrliche Erschließung des Vorha- bens erfolgt über eine Anbindung an die Nachtigallenstraße mittels einer Ringer - schließung. Von dieser zweigen Zufahrten zu den Einfamilienhäusern bzw. Tiefgara - genzufahrten der Mehrfamilienhäuser und Fußwege in die zentrale Grünfläche ab. Stellplätze für PKW und Fahrräder werden den Einfamilienhäusern auf den Grund- stücken zugeordnet. Der Stellplatzbedarf der Mehrfamilienhäuser wird über die Tiefgarage gedeckt (ca. 200 Stellplätze). Die Zufahrt erfolgt über die Planstraße. Stellplätze für Besucher*innen werden im Straßenraum nachgewiesen. Anlass und Ziel der Planung Städtebauliches Konzept Rahmenbedingungen In der ersten Planungsphase gab es be- reits behördliche Abstimmungen zu den Rahmenbedingungen, die im weiteren Verfahren untersucht werden müssen. Unter anderem folgende Themen sind da- bei zu betrachten: die Verkehrssituation vor Ort und durch neue Verkehre entste- hender Lärm, Geruchsimmissionen, Ar - tenschutz und Baumbestand, Umgang mit Starkregen, Altlasten, Förderung nachhal- tiger Mobilität und Klimaanpassung. Der Flächennutzungsplan stellt den Be- reich bereits überwiegend als Wohnbau- fläche (W) dar. Deutsche Grundkarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Modellfoto Städtebauliches und freiräumliches Planungskonzept
Anlage 5_Stellungnahmen 3(1)
72417 Zeichen
Anlage 5 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren D arstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 – Arbeitstitel: „Nachtigallenstraße“ in Köln-Porz – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit D ie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 22.03.2023 im Maximilian-Kolbe-Gymnasium in Köln-Porz und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Z eitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzuse- hen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. I m Zeitraum der Beteiligung sind 20 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. N achfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. D ie Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. A us Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Dichte Die Anzahl von 320 Wohneinheiten sowie der geplanten Geschosse ist - insbesondere angrenzend an die Nachti- gallenstraße - viel zu hoch. Ja Die Anzahl der Wohneinheiten ist Ergebnis eines politischen Be- schlusses (Fehler! Linkreferenz ungültig.). Vom Liegenschafts- ausschuss wurde die Schaffung von mehr Wohnraum gefordert. Die im ursprünglichen Konzept vorgesehenen 174 Wohneinhei- Anlage 5 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ten sind vor dem Hintergrund des Wohnungsmangels, des scho- nenden Umgangs mit Grund und Boden und aus Gründen des Klimaschutzes nicht konsensfähig. Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschossigkeiten überarbeitet, die Mehrfamilienhäuser sollen maximal fünf Geschosse erhalten. 1.2 Infrastruktur Die Parkplätze sind bereits ausgelastet ebenso kommt es in der Rushhour bereits zu Rückstauen aufgrund einer ho- hen Auslastung der Nachtigallenstraße. Bis zur Auffahrt an der Kreuzung Albin-Köbes-Straße und Heidestraße be- nötigt man bis zu 15 Minuten. Diese Verkehrssituation wird sich durch das neue Wohngebiet deutlich verschär- fen. Ja Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plan- gebietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung der geplanten zusätzlichen Wohnungen. Im Plangebiet sollen Be- sucherparkplätze in ausreichender Anzahl geschaffen werden, um den Parkdruck in der Nachbarschaft nicht weiter zu erhöhen. Auch soll ein Mobilitätskonzept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. 2 2.1 Ruhender Verkehr Die wenigen Besucherparkplätze können die vielen Zweit- autos der Haushalte nicht auffangen und im Umfeld ist der wenige Parkraum häufig durch Besucher*innen belegt. Ja Im Plangebiet sollen auch Besucherparkplätze in ausreichender Anzahl geschaffen werden, um den Parkdruck auf die Nachbar- schaft nicht weiter zu erhöhen. 2.2 Soziale Infrastruktur Die Grundschulen von Wahn und Wahnheide sind bereits mehr als ausgelastet und im Einzugsgebiet entstehen be- reits an diversen Stellen neue Wohnung und Häuser. Die dadurch hinzukommenden Kinder werden ohne weitere Kitas und Grundschulen bereits nicht betreut werden kön- nen. Es sollte erst der eklatante Mangel an Betreuungs- und Bildungsplätzen behoben werden, ehe neue Familien zuziehen. Ja Die Kapazität in der Planungsregion „Wahn, Wahnheide, Lind, Libur“ ist aktuell im Bestand rechnerisch auskömmlich. Durch das Vorhaben an der Nachtigallenstraße entstehen zusätzliche Be- darfe, die bereits durch die Schulentwicklungsplanung erfasst wurden und in die sich in der Prüfung befindenden Erweiterungs- empfehlungen eingeflossen sind. Im weiteren Bebauungsplanver- fahren wird diese Einschätzung fortlaufend überprüft und gegebe- nenfalls angepasst werden. Für die Deckung des Betreuungsbedarfs in Kindertagesstätten (Kita) wird eine dreizügige Kita im Südosten geplant. Hier werden nicht nur Plätze für die Bewohnerschaft des neuen Quartiers, sondern auch für die Wahner Nachbarschaft zur Verfügung ste- hen. 3 3.1 Verändertes Planungskonzept Nein Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Das Konzept wurde seit dem Beschluss über die Einlei- tung des Bebauungsplanverfahrens im Jahr 2015 in ganz erheblicher Weise zum Nachteil für Nachbarschaft und Umwelt verändert. Das ursprüngliche Planungskonzept sah insgesamt 89 Einfamilien- bzw. Reihenhäusern sowie 86 Geschosswohnungen vor. Das Konzept orientierte sich mit einem Geschosswohnungsbaukörper und überwiegen- der Einfamilienhausbebauung an der Umgebung und be- wahrte die raumprägenden Bestandsbäume und -sträu- cher. Der Kinderspielplatz sollte sich im sozialen Zentrum des Plangebiets befinden. Das Grünkonzept sah Umrah- mungen der Grundstücke mit Hecken und vor. Mit dem neuen Planungskonzept ist fast eine Verdopplung der Wohnungen vorgesehen, was unüberwindbare städte- bauliche Spannungen in Bezug auf die Umgebungsbe- bauung auslösen wird. Das Planungsziel wie auch seine geplante Umsetzung wi- dersprechen den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung nach Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewoh- nerstrukturen, entwickeln den vorhandenen Ortsteil nicht gemeinwohlverträglich fort und missachten die Belange des Umweltschutzes mit Blick auf Menschen, Tiere, Pflan- zen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie dem Wir- kungsgefüge zwischen ihnen. Die Planung, auf deren Basis der Einleitungsbeschluss gefasst wurde, sah auf der Fläche 174 Wohneinheiten vor, die in etwa hälftig in Einfamilienhäusern und hälftig in einem Geschosswoh- nungsbaubaukörper untergebracht waren. Nachdem die frühzei- tige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden nach § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt wurde, fanden umfangrei- che Verhandlungen mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln statt. Schließlich wurde der Verkauf auch im Liegenschaftsaus- schuss in der Sitzung vom 18.06.2020 behandelt (Vorlagen-Nr.: Fehler! Linkreferenz ungültig.). Aus dieser Sitzung ging die Vorgabe hervor, dass der städtebauliche Entwurf überarbeitet werden soll, mit dem Ziel an der Nachtigallenstraße eine höhere Ausnutzung der städtischen Flächen zu ermöglichen. In der darauffolgenden Überarbeitungsphase wurde unter mehr- facher Beteiligung verschiedener Fachdienststellen der Entwurf mit dem Stand aus September 2022 erstellt. Dieser sieht mit ins- gesamt 325 Wohneinheiten, die zum größten Teil in Geschoss- wohnungsbauten untergebracht sind, eine deutlich größere Dichte gegenüber der Ursprungsplanung vor. In Verbindung mit den Forderungen nach Kooperativem Bauland- modell ist darüber hinaus ein großzügiger öffentlicher Grünzug, der nicht nur eine Verbindungsfunktion aufweist, sondern auch ein Ort der Gemeinschaft für die Quartiersbewohnerschaft, aber auch die angrenzende Wahner Bevölkerung darstellen wird, ent- standen. Zusätzlich erweitert sich das Angebot an öffentlichen Spielflächen sowie an Kinderbetreuungsplätzen durch die Unter- bringung eines öffentlichen Spielplatzes und einer vierzügigen Kindertagesstätte. Darüber hinaus überzeugt das überarbeitete Entwurfskonzept mit einem deutlichen Zugewinn an räumlichen Qualitäten. Die ursprüngliche Planung entlang von Eigentums- grenzen wurde aufgegeben und ein zusammenhängendes Stadt- quartier entwickelt. Der Entwurf überzeugt durch eine klare Ad- ressbildung zur Nachtigallenstraße, einer behutsamen Einbin- Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung dung in die Nachbarschaft der westlich angrenzenden Reihen- häuser, sowie einer abnehmenden Dichte und Durchlässigkeit zum unmittelbar nördlich angrenzenden Freiraum. 3.2 Entwicklung der Fläche Grundsätzlich wird der Entwicklung der Fläche zuge- stimmt. Auch das Angebot von 30% gefördertem Woh- nungsbau gemäß Kooperativem Baulandmodell zur Er- weiterung für sozial schwächere Menschen wird begrüßt. Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. An dieser Stelle wird jedoch klarstellend darauf hingewiesen, dass sich das Angebot von gefördertem Wohnungsbau nicht ausschließlich an Men- schen mit niedrigerem sozialem Status richtet. Adressat*innen sind alle Bevölkerungsgruppen mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen, wozu häufig auch Rentner*innen, Studierende, Men- schen mit Behinderung, Alleinerziehende oder Haushalte mit ei- nem niedrigen Erwerbseinkommen zählen und die sich auf dem angespannten freien Kölner Wohnungsmarkt nicht mehr adäquat mit Wohnraum versorgen können. 3.3 Massive Verdichtung Ein hoher politischer Handlungsdruck hat zur Erhöhung der Wohnungen geführt. Zudem wird eine über ein ange- messenes Maß hinausgehende hohe wirtschaftliche Ge- winnerwartung des Investors vermutet. Es werden zu viele Wohnungen auf zu engem Raum ge- schaffen. Die hohe Anzahl an neuen Bewohnerinnen und Bewohnern wird zu sozialen Spannungen führen. Daher sollte die Anzahl der Wohnungen um mindestens etwa 50 % reduziert werden. Diese Bedenken wurden ebenfalls bei der Informationsveranstaltung am 22.03.2023 geäu- ßert. Die Stadt Köln sollte eine sozialverträglichere, men- schenfreundlichere und umweltgerechtere Bauplanung anzielen. Nein Insbesondere im Kontext des Klimawandels, dem ausgerufenen Klimanotstand innerhalb der Stadt Köln sowie den beschlossenen Klimaleitlinien schien der ursprünglich vorgesehene Anteil an Ein- familienhausbebauung im Rahmen einer nachhaltigen Stadtent- wicklung nicht mehr zeitgemäß. Die im Vergleich zur ursprüngli- chen Planung höhere Ausnutzung und Dichte – insbesondere der städtischen Grundstücke – wird insbesondere auch aus Perspek- tive der Stadtentwicklung befürwortet. 3.4 Dimensionierung und Standortauswahl Die geplanten Wohnblocks mit bis zu sieben Stockwerken sind deutlich zu hoch sowie zu massiv dimensioniert und fügen sich nicht in die Umgebung ein. Es sollten vermehrt Einfamilienhäuser, wie beispielsweise Reihenhäuser im Ja/Nein Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos- sigkeiten überarbeitet; es sollen maximal fünf Geschosse reali- siert werden. Fünf Geschosse werden als ein verträgliches Maß erachtet. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung östlichen Grundstücksteil, geschaffen werden. Die maxi- male Geschosshöhe im Planungsgebiet darf vier Ge- schosse nicht überschreiten. Zudem ist die rückwärtige Seite der bestehenden Einfami- lienhausbebauung an der Frankfurter Straße bislang durch zahlreiche Bäume und Sträucher geprägt und stellt eine Ruhezone dar. Mit der Umsetzung des Planungsentwurfs würde sich das einschneidend ändern. Umso wichtiger ist es, die schüt- zenswerten Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner an der Frankfurter Straße im Blick zu behalten, die beste- hende Vegetation in der nord-westlichen Ecke des Plan- gebiets zu erhalten und einen größeren Abstand der neuen Bebauung zum Bestand vorzusehen. Die in der Stellungnahme genannten Bäume und Sträucher befin- den sich überwiegend nicht mehr im Plangebiet und bleiben er- halten. Im weiteren Planverfahren wird geprüft, ob die wenigen Bäume und Sträucher innerhalb des Plangebietes erhalten wer- den können oder an anderer Stelle im Plangebiet durch Ersatz- pflanzung auszugleichen sind. 3.5 Standort Spielplatz Der Spielplatz sollte dort angelegt werden, wo er auch von allen neuen Bewohnerinnen und Bewohnern am besten erreicht werden kann, in die Mitte der neuen Wohnbebau- ung in dem geplanten Grünstreifen – nördlich oder südlich der geplanten neuen Erschließungsstraße. Nur so kann der Spielplatz zum sozialen Mittelpunkt der Familien des neuen Wohnviertels werden. Am aktuellen Standort stört er die aktuelle Bewohnerschaft und berücksichtigt den Baumbestand nicht. Ja Die Lage des öffentlichen Kinderspielplatzes wurde im Rahmen der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs korrigiert und in die zentrale Grünfläche integriert. So kann der Spielplatz zum so- zialen Mittelpunkt der Familien des neuen Wohnviertels werden. Es wird klargestellt, dass Kinderlärm kein Lärm im Sinne des Ge- setzes ist, sondern es sich um hinzunehmende menschliche Äu- ßerungen handelt. 3.6 Infrastruktur Die Verkehrsinfrastruktur des Ortes Wahn und der Nachti- gallenstraße sowie Frankfurter Straße ist schon heute zu den Stoßzeiten vielfach überlastet. Der hinzukommende an- und abfahrende Verkehr kann im Norden von Wahn nicht mehr abgewickelt werden. Die Parkplatzsituation im engeren Umfeld des Plangebiets ist bereits heute angespannt. Die geplante Anzahl der Stellplätze ist nicht ausreichend. Ein schlüssiges und tragfähiges Verkehrs- und Stellplatzkonzept fehlt. Ja Ja Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plan- gebietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung der geplanten zusätzlichen Wohnungen. Auch soll ein Mobilitäts- konzept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. Im Plangebiet sollen neben Stellplätzen für die Bewohner auch Besucherparkplätze in ausreichender Anzahl geschaffen werden, um den Parkdruck auf der Nachtigallenstraße nicht weiter zu er- Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die Wahner Grundschule in der Adolph-Kolping-Straße ist bereits heute an ihrer Kapazitätsgrenze und würde eine so hohe zusätzliche Anzahl an Schüler*innen nicht auf- nehmen können. Probleme nicht nur verkehrstechnischer, sondern auch sozialer Art dürften in der Kumulation von Realschule, Gymnasium, Schwimmbad und neu hinzu- kommender Kindertagesstätte in und an der Albert- Schweizer-Straße auftreten. höhen. Der konkrete Bedarf wird mittels eines Verkehrsgutach- tens sowie der Erstellung eines Mobilitätskonzepts im weiteren Verfahren ermittelt werden. Die Kapazität in der Planungsregion „Wahn, Wahnheide, Lind, Libur“ ist aktuell im Bestand rechnerisch auskömmlich. Durch das Vorhaben an der Nachtigallenstraße entstehen zusätzliche Be- darfe, die bereits durch die Schulentwicklungsplanung erfasst wurden und in sich in der Prüfung befindenden Erweiterungsemp- fehlungen eingeflossen sind. Im weiteren Bebauungsplanverfah- ren wird diese Einschätzung fortlaufend überprüft und gegebe- nenfalls angepasst werden. 3.7 Umweltsituation Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Altlasten nicht ausreichend. Der in der Bürgerinformation am 22.03.2023 erläuterte Plan, die Mülldeponie mit einer Plane abzudecken und dann neues Erdreich aufzuschüt- ten, ist in keiner Weise ausreichend, um die neuen Be- wohner*innen – aber auch die Bewohner*innen der Be- standsimmobilien – vor (Umwelt-)Gefahren, die bei einer Bebauung auftreten können, zu schützen. Es sollten wei- tere Bodenuntersuchungen und eine umfangreiche Sanie- rung der Bodenschichten vorgenommen werden. Der geplante Grünzug gleicht die ökologischen Verluste, wie den Lebensraum für Tiere, der durch die Vegetation geboten wird, nicht aus. Zusätzlich zu dem geplanten Grünzug müssten so viele Bäume und Sträucher der Randbegrünung wie möglich erhalten bleiben, die Dimen- sionen der Baukörper deutlich reduziert, auf eine verbes- serte Durchgrünung des Viertels geachtet und eine mög- lichst geringe Flächenversiegelung angestrebt werden. Ja Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden in enger Abstim- mung mit der Unteren Bodenschutzbehörde im Umwelt- und Ver- braucherschutzamt ergänzende Bodenuntersuchungen, insbe- sondere eine Oberboden-Untersuchung gemäß BBodSchG durchgeführt. Von den Ergebnissen hängt dann das Konzept für den Umgang mit den Altlasten ab. Das Plangebiet ist überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die in der Stellungnahme genannten Bäume und Sträucher befinden sich überwiegend nicht mehr im Plangebiet und bleiben erhalten. Im weiteren Planverfahren wird geprüft, ob die wenigen Bäume und Sträucher innerhalb des Plangebietes erhalten werden kön- nen oder an anderer Stelle auszugleichen sind. Der geplante Grünzug wird ökologisch hochwertig gestaltet, mit zusätzlichen Bäumen und Pflanzen, und der Öffentlichkeit zugänglich ge- macht. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die geplanten Ein- griffe vollständig innerhalb des Plangebietes ausgeglichen wer- Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die derzeitig den unbebauten Feldern innewohnende Funktion der Kühlung der Luft und Weiterleitung der Luft geht durch die Bebauung verloren. Vor diesem Hinter- grund sollte eine aufgelockerte und durchgrünte Bebau- ung gewählt werden. den können, da eine landwirtschaftliche Fläche einen nur gerin- gen Biotopwert hat und die geplante Grünfläche um ein Vielfa- ches ökologisch hochwertiger ist. Dies gilt es im weiteren Plan- verfahren gutachterlich zu untersuchen und entsprechende Maß- nahmen zur Schaffung einer ökologisch wertvollen Grünfläche festzusetzen. In der überarbeiteten Planung ist der Anteil der versiegelten Ver- kehrsfläche reduziert worden und der öffentliche Grünraum wird nicht mehr von einer öffentlichen Straße durchschnitten. Wesentliches Ziel der Planung ist die Herstellung einer ökolo- gisch hochwertigen und klimawirksamen Grünfläche innerhalb des besiedelten Bereichs, die auch als Luftschneise fungieren und Abkühlung spenden kann. 4 4.1 Die Stellplatzversorgung ist unzureichend dimensioniert. Laut Vorschriften sind 1 Stellplatz pro Wohneinheit festge- schrieben. Ja Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird die Planung weiter auf der Basis gutachterlicher Ergebnisse qualifiziert. Die Anzahl der Stellplätze orientiert sich dabei an der Stellplatzsatzung der Stadt Köln. Diese orientiert sich an der Anzahl 1 St je WE, weitere Re- duzierungen durch die Nähe zu Haltestellen des ÖPNV und durch ein (noch zu erstellendes) Mobilitätskonzept sind aber möglich. 4.2 Die Bebauung fügt sich nicht hinsichtlich der Gebäude- höhe in die nähere Umgebung ein. An der Nachtigallen- straße stehen ausschließlich vierstöckige Bauten. Das Hochhaus Nachtigallenstraße / Ecke St. Ägidiusstraße liegt außerhalb der nahen Umgebung und kann somit, auch als einzelnes Hochhaus, nicht mit in die Höhenbe- rechnung mit einbezogen werden. Der Neubaubereich, der an die Gärten an der Frankfurter Straße angrenzt, ist demnach auch an den Altbestand anzupassen, somit max. zweigeschossig. Ja Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos- sigkeiten überarbeitet; die geplanten Mehrfamilienhäuser werden maximal fünf Geschosse erhalten, wobei das oberste Geschoss durch Rücksprünge gestaltet werden soll. Die Hausgruppen/ Rei- henhäuser im westlichen Plangebiet erhalten maximal drei Ge- schosse, um den Übergang zu den zweigeschossigen Bestands- bauten zu gestalten. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 4.3 Zum Thema Altlasten und ehemalige Mülldeponie wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Gesundheit der jetzigen Anwohner rund um das zu entstehende Neubau- gebiet in keinster Weise gefährdet werden darf. Im Zuge der Erdbauarbeiten kann es jederzeit zu Ausdunstungen des alten Mülls kommen. Dies ist strikt zu vermeiden. Ja Die Altlast ist bekannt. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplan- verfahrens werden weitere Untersuchungen durchgeführt und Maßnahmen zum Umgang mit den Altlasten benannt, um eine Gesundheitsgefährdung der bestehenden und künftigen Bewoh- nerschaft auszuschließen. 4.4 Am kleinen Feldweg Ecke Frankfurter Straße haben sich schon 2022 zwei Verkehrsunfälle mit Fußgängern bzw. Radfahrern ereignet, daher ist aus unserer Sicht, auch auf Grund des zu schnellen Fahrens der Autos auf der Frank- furter Straße, hier eine Querungshilfe erforderlich. Nein Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung werden die Auswirkun- gen des neuen Quartiers auf die Verkehrssituation untersucht. Abhängig vom Ergebnis werden dann Maßnahmen abgeleitet, die auch außerhalb des Planungsgebietes liegen können. 5 5.1 Thema MIV Es gibt bereits große Probleme bei der täglich vorbeifah- renden Anzahl an PKWs und LKWs. Die gesicherte Ein- /Ausfahrt der Häuser an der Frankfurter Str. wird durch Rückstau und parkende PKW sowie LKW behindert. Lange Staus zu den Bring- und Holzeiten und für die Kin- der gefährliche Situationen sind im Zusammenhang mit der Adolph-Kolping-Grundschule zu nennen. Darauf ist die Sankt-Ägidius-Str. nicht ausgelegt. Ja Nein Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung durch ein anerkanntes Fachbüro erarbei- tet, die die bestehende und die künftige Verkehrssituation auf der Nachtigallenstraße und auf den umliegenden Straßen und Kno- tenpunkten erfasst und bewertet. Auch soll ein Mobilitätskonzept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. Die Verkehrssituation in der St.-Ägidius-Straße ist nicht Bestand- teil dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Stellungnahme wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet. 5.2 Thema ÖPNV Die Taktung der Busse sowie der Ausbau des ÖPNV sollte geprüft werden. Nein Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung werden die Auswirkun- gen des neuen Quartiers auf die vorherrschende Verkehrssitua- tion untersucht. Abhängig vom Ergebnis werden dann Maßnah- men abgeleitet, die auch das bestehende ÖPNV-Angebot betref- fen können. 5.3 Thema Gebäudehöhe Teilweise Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos- sigkeiten überarbeitet; an der Nachtigallenstraße und um die Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bis zu 7-stöckige Häuser sind absolut inakzeptabel und nicht passend zum weiteren Umgebungsbild. Eine Be- grenzung auf 4- bis 5-stöckige Häuser wäre hier ange- bracht. zentrale Grünfläche herum sollen maximal fünf Geschosse reali- siert werden. 5.4 Thema Schulplätze Es wird bezweifelt, dass nach Abschluss der Baumaßnah- men in der Nähe genügend Schulplätze zur Verfügung stehen. Bereits heute ist die Aufnahme an einer nahegele- genen Schule, speziell bei den weiterführenden Schulen, nicht gesichert. Auch der Ausbau des Gymnasiums an der Nachtigallenstraße verzögert sich. Wann ist hier mit einer Fertigstellung zu rechnen? Ja Die Deckung des Schulplatzbedarfs wird im laufenden Verfahren im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut ge- prüft werden. Eine Aussage zur Fertigstellung des Ausbaus des Gymnasiums kann seitens des Stadtplanungsamtes nicht getroffen werden. 5.5 Thema Lärmsituation durch Feiern im Vereinsheim des SC Neptun Bereits in der Vergangenheit kam es vor, dass sehr laute Musik aufgrund von Vermietungen für Feierlichkeiten im Vereinsheim des SC Neptun, für abendliche Ruhestörun- gen gesorgt hat. Dies könnte zu einem Problem für die neue Bewohnerschaft werden. Ja Das Vereinsheim des SC Neptun wird im noch zu erarbeitenden Immissionsgutachten als Emittent im Rahmen seiner genehmig- ten Nutzungen eingestellt. Je nach Ergebnis der Lärmuntersu- chung sind ggf. Festsetzungen zum Lärmschutz im Plangebiet zu treffen. 5.6 Thema Altlasten auf dem Feld Im Plangebiet befand sich eine Mülldeponie. Es wird um einen gründlichen Umgang mit den Altlasten gebeten. Ja Die Altlast ist bekannt. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wer- den weitere Untersuchungen durchgeführt, um Maßnahmen für einen gesicherten Umgang zu ermitteln. 5.7 Thema Weltkriegsbombenfund Es bestehen Sorgen, dass eine oder mehrere Kampmittel gefunden werden. Wie wird damit umgegangen? Ja In den Bebauungsplan wird folgender Hinweis aufgenommen: „Innerhalb des Plangebietes ist mit Bombenblindgängern/Kampf- mitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von Bauarbeiten (circa 6 Wo- chen) ist das Amt für öffentliche Ordnung, Gliederungsziffer 322/40 (allgemeine Ordnungsangelegenheiten) unter Benennung des Aktenzeichens sowie der Bebauungsplan-Nummer einzu- schalten. Die Anfrage kann per E-Mail an kampfmittel@stadt- koeln.de erfolgen.“ Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Damit ist sichergestellt, dass das Plangebiet vor Baubeginn mög- liche Blindgänger untersucht wird. 5.8 Verschiedene Fragen 1. Wie wollen Sie den Schul-/KITA-Verkehr vernünftig steuern, wenn zukünftig neben dem Gymnasium an glei- cher Stelle auch noch eine KITA gebaut wird? 2. Wie viel Abstand wird zwischen unseren Gärten der Reihenhäuser Frankfurter Str. und den Gärten der Rei- henhäuser der neuen Bebauung sein? Wie stellen Sie hier sowohl Privatsphäre als auch den Zugang zu den Gärten sicher? 3. Wann ist frühestens mit dem Start der Bebauung zu rechnen? 4. Wie lange würde die Bebauung ungefähr dauern? (Er- fahrungswert Ihrerseits) 5. Wie wird von Ihnen/der Stadt Köln sichergestellt, dass die Anwohner weiterhin über die Fortschritte des Bebau- ungsprozesses informiert werden? 6. Wo kann ich mich als Anwohner selbst über die Fort- schritte des Bebauungsprozesses informieren? Internet, Kontakt per E-Mail/Telefon etc. Ja Zu 1: Das Verkehrsaufkommen wird gutachterlich ermittelt, die Verträglichkeit muss sichergestellt werden. Zu 2: Zwischen den bestehenden und den geplanten Gärten wird ein Mistweg zur Entsorgung der Gartenabfälle den Zugang zu den Gärten sicherstellen. Zu 3: Eine gesicherte Aussage ist dazu nicht möglich. Zu 4: Eine gesicherte Aussage ist dazu nicht möglich. Zu 5 und 6.: In der zweiten Stufe des Bebauungsplanverfahrens wird der Entwurf des Bebauungsplanes für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die Offenlage wird ortsüblich bekannt gemacht (Ta- gespresse, Amtsblatt). Während der Offenlage erhält die Öffent- lichkeit erneut die Möglichkeit Stellung zur Planung zu nehmen. Zudem werden Informationen auf der Website des Stadtpla- nungsamtes der Stadt Köln geteilt. Konkrete Fragen außerhalb der offiziellen Bürgerbeteiligung können an Fehler! Linkreferenz ungültig. gerichtet werden. 6 6.1 Fahrradverkehr: Weder die Nachtigallenstraße noch die Frankfurter Straße sind fahrradfreundlich. Zunächst müssten sämtliche Rad- wege im Umfeld des neuen Gebietes erneuert sowie zu- sätzliche sichere und ausreichend breite, durchgängige Nein Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung werden die Auswirkun- gen des neuen Quartiers auf die vorherrschende Verkehrssitua- tion untersucht. Abhängig vom Ergebnis werden dann Maßnah- men abgeleitet, die auch außerhalb des Plangebiets liegen kön- nen. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Radwege geschaffen werden, bevor dort noch mehr Men- schen leben sollen. 6.2 ÖPNV: Die Buslinien sind bereits überlastet zudem ist die Anbin- dung an die Straßenbahn zu langsam. Man könnte auch über eine Schnellbuslinie nachdenken, vom Bahnhof Wahn bis Porz Markt über die Frankfurter Str.. Kenntnisnahme Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung werden die Auswirkun- gen des neuen Quartiers auf die vorherrschende Verkehrssitua- tion untersucht. Abhängig vom Ergebnis werden dann Maßnah- men abgeleitet, die auch das bestehende ÖPNV-Angebot betref- fen können. 6.3 MIV: Die Umgebung (Heidestraße) ist bereits stark frequentiert und dies würde durch eine zusätzliche Bebauung ver- schärft. ja Die Auswirkungen auf den MIV werden durch ein Verkehrsgut- achten ermittelt. 7 7.1 Altlasten: Liegen Altlasten vor und wenn ja, in welchem Umfang? Wie wird mit den Altlasten umgegangen? Eine Tiefgarage stellt in belastetem Boden eine Gefahr für die Anwohner- schaft dar. Ja Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden in enger Abstim- mung mit der Unteren Bodenschutzbehörde im Umwelt- und Ver- braucherschutzamt ergänzende Bodenuntersuchungen, insb. eine Oberboden-Untersuchung gemäß BBodSchG durchgeführt. Daraus werden Maßnahmen für einen fachgerechten Umgang, der eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner und künftigen Bewohner ausschließt, abgeleitet. 7.2 Geschossigkeit: Sieben Geschosse sind für Wahn, für Porz, für Köln heut- zutage völlig ausgeschlossen! Ja Das städtebauliche Konzept wird im Hinblick auf die Geschossig- keiten derzeit noch überarbeitet; an der Nachtigallenstraße und um die Grünfläche herum sollen maximal fünf Geschosse reali- siert werden. 7.3 Anzahl der Wohneinheiten und Überlastung: Die Infrastruktur wird nicht entsprechend der Nachverdich- tungsvorhaben in Porz-Wahn angepasst. Es besteht die Sorge vor einer Verschlimmerung der Situ- ation. Die Ziele sollten sein: Vermeidung sozialer Anspan- nungen, Streben nach menschenfreundlichem Bauen, Höhe der Häuser passend zur direkten Umgebung, Infra- struktur behutsam mitwachsend. Teilweise Die Anzahl der Wohneinheiten und damit die Dichte ist Ergebnis eines längeren Abstimmungsprozesses, Die im ursprünglichen Konzept vorgesehenen 174 Wohneinheiten sind vor dem Hinter- grund des Wohnungsmangels, des schonenden Umgangs mit Grund und Boden und aus Gründen des Klimaschutzes nicht konsensfähig. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfah- Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung rens werden Untersuchungen und Abstimmungen mit Fachbehör- den unternommen, die die Verträglichkeit des Vorhabens sicher- stellen. 7.4 Umwelt- und Klimaschutz: Die Planung ist nicht nachhaltig und berücksichtigt vor- handene Grünstrukturen nicht. Der Grünzug ist nicht aus- reichend. Die alte Planung ging erheblich behutsamer mit dem Areal um hinsichtlich Flächenversiegelung, Lärmbe- lästigung, Umgehen mit Hitze, Starkregen ja Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich ge- nutzt, es handelt sich um eine Ackerfläche mit niedrigem Bio- topwert. Der Großteil der sichtbaren Bäume und Sträucher befin- det sich nicht mehr im Plangebiet, sondern auf dem Nachbar- grundstück. Durch die Anlage einer großen zentralen Grünfläche mit Baumpflanzungen wird das Plangebiet ökologisch aufgewer- tet. Zusätzlich sind intensive Dachbegrünungen und insgesamt eine Durchgrünung des Plangebietes geplant. Auch Retentions- räume für den Starkregenfall sollen ins Plangebiet intergiert wer- den. Die Leitlinien für Klimaschutz der Stadt Köln finden ebenfalls Anwendung. 8 8.1 Grundsätzliches Die Fläche ist sehr gut für eine Bebauung geeignet und sollte daher für eine Verringerung des Wohnungsmangels genutzt werden. Es war verwunderlich, dass der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstaltung eine Planung vorgelegt wurde, die bereits von den Vortragenden als zu hoch ein- gestuft wurde. Die Vermutung liegt nah, dass man hier wohl den Bedarf an einer überarbeiteten und aktuellen Planung für die Öffentlichkeit nicht für wichtig ansah. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zum einen sollte ein hohes Maß an Transparenz gewahrt werden und zum anderen war das Stadtplanungsamt an der Meinung der Öffentlichkeit zu dem Entwurfsstand mit der höheren Bebauung interessiert. 8.2 Städtebau/ Einbindung in die nähere Umgebung: Eine Planung von Mehrfamilienhäusern mit bis zu 7 Ge- schossen ist an der bestehenden Bebauung vorbeige- plant. Das bestehende Mehrfamilienhaus mit den 8 Geschossen kann nicht als Referenz genommen werden, da es selbst eine Ausnahme als Solitär ist. Das Mehrfamilienhaus am Kreisverkehr und die Mehrfamilienhäuser gegenüber der Ja Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos- sigkeiten überarbeitet; für die Mehrfamilienhäuser sollen maximal fünf Geschosse realisiert werden. Das Höhenkonzept sieht damit eine Staffelung von maximal drei Geschossen im Anschluss an die Bestandsbebauung im Westen und nach Norden zur freien Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Planungsgebietes mit ihren 4 Geschosse plus Dachge- schoss geben die Gebäudehöhe für das Neubauquartier an der Nachtigallenstraße vor und sind zu übernehmen. An der Nachtigallenstraße sollten die Mehrfamilienhäuser nur 4 Geschosse plus Staffel-/ Dachgeschoss (5 Ge- schosse), nach innen auf 3 Geschosse plus Staffel-/Dach- geschoss (4 Geschosse) und letztendlich auf Einfamilien- häuser mit 2 Geschossen entwickelt werden. Landschaft auf maximal fünf Geschosse für die Mehrfamilienhäu- ser entlang der Nachtigallenstraße und an der öffentlichen Grün- fläche vor. 8.3 Verkehr Die Frankfurter Straße am Kreisverkehr ist schon überlas- tet und würde bei einer zu großen Erhöhung der Bevölke- rung komplett versagen. Die jetzige Planung sieht die Er- schließung des Quartiers genau über das Nadelöhr Kreis- verkehr Frankfurter Straße/ Nachtigallenstraße vor. Wa- rum wurde nicht nördlich die Haupterschließung mit Ne- benerschließung von der Nachtgallenstraße aus geplant, um das schon bekannte Verkehrsproblem nicht weiter zu verschärfen. Die Anwohner in der Frankfurter Straße wer- den durch das erhöhte Verkehrsaufkommen sehr benach- teiligt, da die Ausfahrt aus unserer Privatstraße erheblich erschwert und die Gefahr eines Verkehrsunfalls gesteigert wird. Die Verschlechterung der Parkplatzsituation für die Nach- barschaft wurde auch nicht beachtet. Auch wenn durch die Tiefgarage eine gewisse Anzahl an Stellplätzen vorge- sehen werden, sind die Zweitwagen und die Besucher hier nicht eingeschlossen und werden somit in der Nach- barschaft parken. Ja Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plan- gebietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung der geplanten zusätzlichen Wohnungen. Im Plangebiet sollen Besucherparkplätze in ausreichender An- zahl geschaffen werden, um den Parkdruck auf der Nachtigallen- straße nicht weiter zu erhöhen. Auch soll ein Mobilitätskonzept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. 8.4 Parkfläche Der geplante Park wird überbewertet und ein solcher nicht an dieser Stelle benötigt. Darüber hinaus ist er eher klein und wird von den momentan hohen Mehrfamilienhäusern umschlossen, so dass ein entspanntes Gefühl hier nicht Nein Gemäß Kooperativem Baulandmodell müssen bei Neubauvorha- ben öffentliche Grünflächen in der Größenordnung von 10 m² je künftigem/künftiger Einwohner*in eingeplant werden. Zusätzlich sind Flächen für Kinderspiel vorzusehen. Eine Parkanlage als zentrales Element des Entwurfs kann die genannten Funktionen Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung aufkommen wird. Diese Fläche wird eher von den Anwoh- nern des neuen Quartiers angenommen werden. Eigent- lich hat Wahn hinter den „Neubauten“ am Bahnhof eine Grünfläche, die zu einem Park endlich mal gestaltet wer- den könnte und die wäre zentral im Ort und würde Wahn aufwerten. aufnehmen, zur Aufenthaltsfläche für die alten und neuen Bewoh- ner*innen werden und darüber hinaus einen wichtigen ökologi- schen wie klimatischen Beitrag liefern. 8.5 Architektur 2-geschössige Atriumhäuser Die dargestellten Atriumhäuser bilden einen Innenhof, der leider überwiegend verschattet ist und somit nicht so ge- nutzt werden kann, wie ein klassischer Garten. Dieser Qualitätsverlust der Einfamilienhäuser sollte nochmal überdacht werden. Ja Die Planung wurde inzwischen überarbeitet und die Atriumhäuser zugunsten eines weiteren dreigeschossigen Geschosswohnungs- gebäudes aufgegeben. 8.6 Fassadengestaltung Ein wesentlicher Punkt für die Neubauten und dessen Au- ßenwirkung ist neben der Geometrie auch die Fassaden- gestaltung. Das Ziel sollte hier, auch bei den Reihenhäu- sern, dass es eine Varianz gibt und die Gestaltung für eine Adressbildung sorgt. Eventuell kann die Klinker-Ma- terialität der benachbarten Reihenhäuser in der Frankfur- ter Straße und auch des neuen Schulbaus in Teilberei- chen übernommen werden. So würde man sich auch an die bestehende Bebauung anpassen. Ja Die Gestaltung der Fassaden wird im weiteren Verfahren qualifi- ziert. Durch die enge Einbindung des renommierten Architekten Prof. Selva aus Basel in das Verfahren, entsprechende regelmä- ßige Abstimmungen mit dem Stadtplanungsamt und einer Beteili- gung des Gestaltungsbeirates ist eine ansprechende Fassaden- gestaltung gewährleistet. Über den Durchführungsvertrag kann die Umsetzung bestimmter Gestaltungsqualitäten gesichert wer- den. 9 9.1 Kita- und Schulplatzbedarf Das Konzept sieht vor, dass eine viergruppige Kinderta- gesstätte entsteht. Es wird angezweifelt, dass der zusätz- liche Bedarf an Grundschulplätzen über den Bestand ge- deckt werden kann. Ja Die Kapazität in der Planungsregion „Wahn, Wahnheide, Lind, Libur“ ist aktuell im Bestand rechnerisch auskömmlich. Durch das Vorhaben an der Nachtigallenstraße entstehen zusätzliche Be- darfe, die bereits durch die Schulentwicklungsplanung erfasst wurden und in die sich in der Prüfung befindenden Erweiterungs- empfehlungen eingeflossen sind. Im weiteren Bebauungsplanver- fahren wird diese Einschätzung fortlaufend überprüft und gegebe- nenfalls angepasst werden. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung MIV Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist das Verkehrsnetz zu den üblichen Stoßzeiten vollkommen überlastet. In der In- formationsveranstaltung teilten Sie mit, dass Sie davon ausgehen, dass die bestehende Straßeninfrastruktur das zusätzliche Verkehrsaufkommen auffangen kann. Über- dies teilten Sie mit, dass hierzu lediglich eine stadtinterne Vorprüfung durchgeführt wurde. Eine externe Prüfung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Dies kann ich leider nicht nachvollziehen – in meinen Augen sollte zu- nächst überprüft werden, ob das Straßennetz den Zu- und Abfluss von weiteren 700 Autos stemmen kann. Der anvisierte Stellplatzschlüssel ist nicht ausreichend. Wo sollen das Zweitfahrzeug und/oder Besucher der je- weiligen Wohneinheit parken? Da sich Wahn im Einzugs- gebiet des Flughafens befindet, werden bereits zum jetzi- gen Zeitpunkt die Seitenstraßen durch Mitarbeitende des Flughafens und Urlauber zugeparkt. Werden diese Gege- benheiten ebenfalls bei der externen Prüfung berücksich- tigt? Ja Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung durch ein externes Gutachterbüro die Ver- kehrssituation im Umfeld des Plangebietes erfassen und bewer- ten, auch unter Berücksichtigung der geplanten zusätzlichen Wohnungen. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung finden Eingang in die Begründung zum Bebauungsplan, die Verkehrsun- tersuchung selbst kann während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes eingesehen werden. Im Plangebiet sollen Besucherparkplätze in ausreichender An- zahl im öffentlichen Straßenraum geschaffen werden, um den Parkdruck auf der Nachtigallenstraße und den umliegenden Stra- ßen nicht weiter zu erhöhen. Auch soll ein Mobilitätskonzept Hin- weise zur Verbesserung der Situation geben. 10 - Massive Verdichtung der Wohneinheiten durch die hohe Anzahl von geplanten Häusern - Konkrete Dimensionierung und Standortwahl der geplan- ten Wohneinheiten - Der geplante Spielplatz gehört nicht an den Rand des Wohngebietes, sondern in die Mitte der geplanten Grün- fläche. - Entsprechend der hohen Einwohnerzahl, große Ver- kehrsbelastung Teilweise Der städtebauliche Entwurf wurde überarbeitet und sieht den öf- fentlichen Kinderspielplatz nun folgerichtig in der zentralen Grün- fläche vor. Im weiteren Verfahren wird eine Verkehrsuntersuchung erarbeitet und die tatsächliche Belastung überprüft. 11 Beim aktuellen Mangel an Wohnraum wäre es unverant- wortlich, dieses Grundstück mit nur 20 Reihenhäusern zu bebauen. Damit würde man lediglich 20 Familien mit Wohnraum versorgen. Die einzig sinnvolle Möglichkeit ist Ja Die Stellungnahme wird als Zustimmung zum vorliegenden städ- tebaulichen Planungskonzept gesehen. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 17 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung es, auf dem Grundstück mehrstöckige Häuser zu errich- ten, die vielen Familien, aber auch Einzelpersonen Wohn- raum bieten würden. 12 12.1 Baudichte, Höhe, Infrastruktur Die geplante Bauweise fügt sich nicht in die bestehende Bauweise ein. Zudem sind die geplanten Bauhöhen nicht mit der Randlage des Plangebietes zu vereinbaren. Dar- über hinaus ist die die bestehende Infrastruktur nicht aus- reichend: Kita- und Schulplätze, bezüglich der geplanten Kita Stellplätze für den Bring- und Holverkehr, bestehende Kanalisation Ja Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos- sigkeiten überarbeitet; für die Mehrfamilienhäuser sollen maximal fünf Geschosse realisiert werden. Das Höhenkonzept sieht damit eine Staffelung von maximal drei Geschossen im Anschluss an die Bestandsbebauung im Westen und nach Norden zur freien Landschaft auf maximal fünf Geschosse für die Mehrfamilien- häuser entlang der Nachtigallenstraße und an der öffentlichen Grünfläche. Im Plangebiet soll eine vierzügige Kita einschließlich Stellplätzen für den Hol- und Bringverkehr errichtet werden. Die Kapazität in der Planungsregion „Wahn, Wahnheide, Lind, Libur“ ist aktuell im Bestand rechnerisch auskömmlich. Durch das Vorhaben an der Nachtigallenstraße entstehen zusätzliche Be- darfe, die bereits durch die Schulentwicklungsplanung erfasst wurden und in die sich in der Prüfung befindenden Erweiterungs- empfehlungen eingeflossen sind. Im weiteren Bebauungsplanver- fahren wird diese Einschätzung fortlaufend überprüft und gegebe- nenfalls angepasst werden. Um die Kanalisation nicht weiter zu belaste, soll nur das Schmutzwasser eingeleitet werden. Das an- fallende Niederschlagswassersoll nach Möglichkeit vor Ort versi- ckert werden. Ein entsprechendes Entwässerungskonzept ist in Abstimmung mit der StEB zu erarbeiten und umzusetzen. 12.2 Abstandsflächen Die geplante Bauhöhe von bis zu sieben Stockwerken würde zu einer massiven Verschattung der angrenzenden Grundstücke führen. Ja Durch die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstands- flächen ist gewährleistet, dass es zu keinen unzumutbaren Ver- schattungen von bestehenden Wohngebäuden kommt. Die Redu- zierung der Gebäudehöhe von sieben auf fünf Geschosse ent- schärft die Situation zusätzlich. 12.3 Verkehrssituation Frankfurter Straße und Nachtigallenstraße sind schon jetzt überlastet. Zusätzlicher Verkehr ist nicht mehr auf- Ja Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plan- gebietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 18 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nehmbar. Ebenso besteht die Sorge, dass Baustellenver- kehr Passanten und Schulkinder gefährdet und Verkehrs- flächen beschädigt werden. Durch das Planvorhaben kommt es zu einer Erhöhung der Verkehrs- und Lärmbe- lastung. Es werden nicht genügend Parkplätze vorhanden sein. Das Abstellen der Fahrzeuge auf den öffentlichen Plätzen des Neubaugebietes wäre vorprogrammiert. Die künftige Elektromobilität wird nicht ausreichend berück- sichtigt. der geplanten zusätzlichen Wohnungen. Der Verkehrslärm wird im Rahmen eines Immissionsgutachtens untersucht, ggf. werden Festsetzungen zum Lärmschutz in den Bebauungsplan aufge- nommen. Im Plangebiet sollen Besucherparkplätze in ausrei- chender Anzahl geschaffen werden, um den Parkdruck auf der Nachtigallenstraße nicht weiter zu erhöhen. Auch soll ein Mobili- tätskonzept Hinweise zur Verbesserung der Situation und zur In- tegration von Elektromobilität geben. 12.4 Altlasten Laut Bodengutachten ist die Fläche besonders dort belas- tet, wo der öffentliche Spielplatz entstehen soll. Dies ist nicht zu verantworten. Ja Die Altlast ist bekannt. Im Rahmen des Verfahrens werden wei- tere Untersuchungen durchgeführt, um eine Gesundheitsgefähr- dung der künftigen Bewohner auszuschließen. 12.5 Naturschutz/Artenschutz Das angrenzende Naturschutzgebiet „Kiesgrube Wahn“ ist aufgrund der Vielfalt der dort vorkommenden Strukturen und der damit verbundenen Artenvielfalt (Pflanzen, Vögel, Libellen, 12 Vogelarten der Roten Liste) zu erhalten, zu- dem die Vögel auf dem geplanten Bauland Nahrung fin- den. Ja Das angrenzende Naturschutzgebiet wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Dennoch wird im Rahmen einer Artenschutzprü- fung detailliert erfasst, welche Arten auf der Ackerfläche vorkom- men, welche Funktionen diese besitzt und wenn erforderlich Maßnahmen zum Erhalt der Funktion oder zur Vermittlung fest- gelegt. 12.6 Klimaschutz Eine Klima- und Lufthygieneuntersuchung hat bislang noch nicht stattgefunden. Die Luftqualität hat demzufolge in den Planungsbelangen und Entscheidungsprozessen keine Berücksichtigung gefunden. Teilweise Im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan werden auch die Belange Klima und Lufthygiene zu berücksichtigen sein. Ob eine eigenständige Klima- und Lufthygieneuntersuchung er- forderlich sein wird, wird im weiteren Verfahren geklärt. 13 13.1 Anzahl Wohneinheiten und Geschossen Über 300 Wohneinheiten auf einer Grundstücksgröße von 29.000 m² wird für viel zu viel gehalten. Eine Bebauung mit bis zu 7 Geschossen ist ebenso nicht angebracht. Ein ähnlich hohes Gebäude an der Nachtigallenstraße passt ebenfalls nicht ins Umfeld. Ja Die Anzahl der Wohneinheiten und damit die Dichte ist Ergebnis eines politischen Beschlusses und eines längeren Abstimmungs- prozesses. Die im ursprünglichen Konzept vorgesehenen 174 Wohneinheiten sind vor dem Hintergrund des Wohnungsman- gels, des schonenden Umgangs mit Grund und Boden und aus Gründen des Klimaschutzes nicht mehr zeitgemäß. Das städte- bauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschossigkeiten überarbeitet; für die Mehrfamilienhäuser sollen nun maximal fünf Geschosse realisiert werden. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 19 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 13.2 MIV-Belastung Eine Zufahrt ist nicht ausreichend, zudem würde die jetzt schon oft belastete Nachtigallenstraße und der nahe Kreisverkehr Frankfurter Straße zusätzlich belastet bzw. überlastet. Ja Die Erschließung des Plangebietes wurde überarbeitet. Vorgese- hen sind jetzt zwei separate Stiche vor der Nachtigallenstraße, Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Ver- kehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plange- bietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung der geplanten zusätzlichen Wohnungen. Auch soll ein Mobilitätskon- zept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. 13.3 Die geplante Anzahl der Parkplätze dürfte nicht ausrei- chen, da die durchschnittliche Anzahl an Fahrzeugen weit über 1 pro WE liegt, eher Richtung 2 pro WE tendieren dürfte. Die These, eine Reduzierung der Stellplätze führe auch zur Reduzierung der PKW, ist nicht glaubhaft. Nein Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird die Planung weiter dif- ferenziert und die Anzahl der Stellplätze an die Anzahl der Wohneinheiten angepasst. Die Anzahl der Stellplätze orientiert sich dabei an der Stellplatzsatzung der Stadt Köln. Diese orien- tiert sich an der Anzahl 1 St je WE, weitere Reduzierungen durch die Nähe zu Haltestellen des ÖPNV und durch ein (noch zu er- stellendes) Mobilitätskonzept sind aber möglich. Im Plangebiet sollen auch Besucherparkplätze in ausreichender Anzahl ge- schaffen werden, um den Parkdruck auf der Nachtigallenstraße nicht weiter zu erhöhen. 13.4 Auch die sonstige Infrastruktur (Schulen, Kanalsystem) ist von einer derartigen Großbebauung überfordert. Nein Die Kapazität in der Planungsregion „Wahn, Wahnheide, Lind, Libur“ ist aktuell im Bestand rechnerisch auskömmlich. Durch das Vorhaben an der Nachtigallenstraße entstehen zusätzliche Be- darfe, die bereits durch die Schulentwicklungsplanung erfasst wurden und in die sich in der Prüfung befindenden Erweiterungs- empfehlungen eingeflossen sind. Im weiteren Bebauungsplanver- fahren wird diese Einschätzung fortlaufend überprüft und gegebe- nenfalls angepasst werden. Um die Kanalisation nicht weiter zu belasten, soll nur das Schmutzwasser eingeleitet werden. Das anfallende Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit vor Ort versickert werden. Dazu wird ein Entwässerungskonzept in Ab- stimmung mit der StEB erarbeitet. 13.5 Durch die Bebauung wird eine wichtige Frischluftschneise zugebaut. Bei dem geplanten Park handelt es sich um eine Freifläche zwischen Hochhäusern, die max. nur 60- 70 m, an der engsten Stelle nur 25-30 m breit sein düfte und von 4-7-geschossigen Gebäuden eingerahmt wird. Es Nein Wesentliches Ziel der Planung ist die Herstellung einer ökolo- gisch hochwertigen und klimawirksamen Grünfläche innerhalb des besiedelten Bereichs, die auch als Luftschneise fungieren und Abkühlung spenden kann. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 20 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung wird bezweifelt, dass diese Freifläche als Park angenom- men wird. 13.6 Das Problem der Altlasten (frühere Deponie) wurde auf der Veranstaltung nicht thematisiert und auf Nachfrage vage und unzureichend beantwortet. Ja Die Altlast ist bekannt. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplan- verfahrens werden weitere Untersuchungen durchgeführt, um eine Gesundheitsgefährdung der Anwohnenden und künftigen Bewohnerschaft auszuschließen. 14 14.1 Es sollte ein Weg zwischen den Gärten der bestehenden Häuser an der Frankfurter Straße und den neu geplanten Einfamilienhäusern berücksichtigt werden, der einen Ab- transport von Gartenabfällen ermöglicht. Ein Abstand zwischen den Gärten wäre auch daher sinn- voll, da die Gärten durch ihre Lage nach Osten ab mittags keine Sonne mehr haben. Durch größere Bäume in den geplanten Gärten würden die bestehenden Gärten zusätz- lich vormittags verschattet. Auch durch die geplanten Ge- bäude wird Verschattung befürchtet. Ja Zwischen den bestehenden und den geplanten Gärten wird ein Mistweg zur Entsorgung der Gartenabfälle den Zugang zu den Gärten sicherstellen. 14.2 Bezüglich der Bauzeit wäre interessant, ob ein General- bauträger oder Einzelbauherren geplant sind, da dies in der Länge der Lärmbelästigung einen Unterschied macht. Ein Baubeginn an der Grenze zu den bestehenden Häu- sern würde helfen, Baulärm und Schmutz für die Nach- barn zu reduzieren. Teilweise Da es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan han- delt und sich die Vorhabenträger im Durchführungsvertrag zur Umsetzung der Planung innerhalb einer bestimmten Frist ver- pflichten werden, kann von einem engeren zeitlichen Zusammen- hang in der Realisierung ausgegangen werden. Eine Festlegung von Baustufen ist nicht vorgesehen. 15 15.1 Es wird Verwunderung darüber geäußert, dass die an- fängliche Planung sich ins Negative geändert hat, um so viel Wohnungsraum wie möglich zu schaffen. Nein Die Anzahl der Wohneinheiten und damit die Dichte ist Ergebnis eines politischen Beschlusses und eines darauffolgenden länge- ren Abstimmungsprozesses. Die im ursprünglichen Konzept vor- gesehenen 174 Wohneinheiten sind vor dem Hintergrund des Wohnungsmangels, des schonenden Umgangs mit Grund und Boden und aus Gründen des Klimaschutzes nicht mehr zeitge- mäß. 15.2 Zeitablauf Wie ist der Zeitablauf der Planung und Ausführung ge- plant? Nein Zum Zeitablauf ist keine belastbare Aussage möglich. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 21 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 15.3 Städtebau Die Höhe der geplanten Gebäude ist zu hoch und fügt sich nicht in die Umgebung ein. Die Umgebungsbebauung hat bis zun 4 Geschosse plus ein Dachgeschoss und sollte als Vorbild dienen. Die Einfamilienhausbebauung der Planung aus 2015 fügt sich besser ein und öffnet sich zudem zu der bestehenden Reihenhausbebauung in der Frankfurter Straße. Zudem wäre ein größerer Abstand zum Bestand sowie ein Weg von Bedeutung. Dennoch ist die Schaffung von mehr Geschosswohnungs- bau nachvollziehbar, wenn auch nicht in dieser Form. Teilweise Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos- sigkeiten überarbeitet; für die Mehrfamilienhäuser sollen maximal fünf Geschosse realisiert werden. Das Höhenkonzept sieht damit eine Staffelung von maximal drei Geschossen im Anschluss an die Bestandsbebauung im Westen und nach Norden zur freien Landschaft auf maximal fünf Geschosse für die Mehrfamilien- häuser entlang der Nachtigallenstraße und an der öffentlichen Grünfläche. Die Ausrichtung der Reihenhäuser orientiert sich nach wie vor an der Bestandsbebauung. Zwischen den bestehen- den und den geplanten Gärten wird ein Mistweg zur Entsorgung der Gartenabfälle den Zugang zu den Gärten sicherstellen. 15.4 Bevölkerungsstruktur und Wohnungsmix Es wird davon ausgegangen, dass es sich hier überwie- gend um Sozialwohnungsbau handelt, insbesondere bei den hohen Mehrfamilienhäusern. Es wird befürchtet, dass es keine ausreichende soziale Durchmischung und eine negative Entwicklung geben wird. Ja Im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells, zu dessen Um- setzung sich die Vorhabenträger verpflichtet haben, müssen min- destens 30% der Geschossflächen als geförderte Wohnungen er- richtet werden. Die restlichen 70% sind als frei finanzierte Woh- nungen geplant. Dabei soll der geförderte Wohnungsbau im neuen Quartier und nicht separiert angesiedelt werden. Neben Mietwohnungsbau soll es ebenfalls Eigentumswohnungen/-häu- ser geben. 15.5 Verkehr Aufgrund der vorgesehenen Zufahrt von der Nachtigallen- straße wird die Frankfurter Straße /Stadteileinfahrt zum Kreisverkehr erheblich verkehrstechnisch mehr belastet, wodurch die Belastung für die angrenzenden Reihenhäu- ser sich verstärkt. Dadurch entsteht eine erhöhte Gefahr eines Verkehrsunfalls bei der Einfahrt auf die Frankfurter Straße aus der Privatstraße. Es ist jetzt schon Gefahren- punkt! Warum erfolgt nicht zusätzlich eine Zufahrt in das Neubaugebiet über die nördliche Straße am Golfplatz? Ja Nein Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plan- gebietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung der geplanten zusätzlichen Wohnungen. Auch soll ein Mobilitäts- konzept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. Bei dem nördlichen Weg am Golfplatz handelt es sich um einen Wirtschaftsweg, der so nicht für eine Erschließung geeignet ist. Zudem sollen durch die Erschließung des Quartiers aus einer Himmelsrichtung ausschließlich über die Nachtigallenstraße Durchgangsverkehre vermieden werden sollen. In jedem Fall wird Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 22 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung die geplante Erschließung nochmal durch Fachgutachter über- prüft. 15.6 Neue Konzepte Neue Wohnkonzepte, wie z.B. ein autofreies oder eine au- toarme Siedlung werden angeregt. Auf das Neubaugebiet von bpd in Lind wird verwiesen: Neubau- und Bauprojekt in Köln ▷ Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben (klima- schutzsiedlungbpd.de) Kenntnisnahme An dieser Stelle wird darauf verwiesen, dass das Erschließungs- konzept vorsieht den Verkehr bereits an Eingang zum Quartier in eine Tiefagarage zu leiten. Zudem wird über den Stellplatzschlüs- sel und die Förderung nachhaltiger Mobilität angestrebt den MIV- Anteil zu reduzieren. Die Vorgaben der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln bzgl. der Errichtung von Photovoltaik und energieeffi- zienter Gebäude sind ebenfalls einzuhalten. Zudem sieht die Pla- nung Maßnahmen zur Begrünung und Versickerung des Nieder- schlagswassers vor. 15.7 Gestaltungskonzept Gibt es Überlegungen zur Fassadengestaltung der einzel- nen Mehrfamilienhäuser, aber auch der Reihenhäuser? Es besteht die Sorge einer monotonen Gestaltung der Reihenhäuser. Es wird angeregt sich an der Klinkerfas- sade der angrenzenden Reihenhäuser zu orientieren. Zu- dem sollte ein Gestaltungskonzept erarbeitet werden, so dass hier eine moderne Fassadengestaltung erfolgt. Ja Die Gestaltung der Fassaden wird im weiteren Verfahren qualifi- ziert. Durch die frühe und enge Einbindung eines Architekturbü- ros (Luca Selva Architekten aus Basel) in das Verfahren, entspre- chende regelmäßige Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und die spätere Vorstellung der ausgearbeiteten Planung im Gestal- tungsbeirat der Stadt Köln ist eine qualitätsvolle Fassadengestal- tung gewährleistet. Über den Durchführungsvertrag kann die Um- setzung bestimmter Gestaltungsqualitäten gesichert werden. 16 Die Planung ist sehr autoorientiert und damit auch flä- chenverbrauchend und stellt die Aufenthaltsqualität der Bewohner*innen nicht in den Vordergrund. Eine Quartiers- garage am Siedlungseingang wäre zielführend. Zum tiefe- ren Verständnis des neuen Ansatzes wird auf die Ausar- beitung „Paradigmenwechsel beim Siedlungsneubau“ ver- wiesen. Kenntnisnahme Die Ausarbeitung „Paradigmenwechsel beim Siedlungsneubau“ wird zur Kenntnis genommen. Im Plangebiet sind, jeweils am Ein- gang ins Quartier, Tiefgaragenzufahrten geplant, sodass der pri- vate Pkw-Verkehr direkt am Eingang abgefangen wird. Lediglich die Bewohner*innen der Einfamilienhäuser, Besucher*innen so- wie Müll- und Rettungsfahrzeuge befahren die Stichstraßen. Eine attraktive Gestaltung und Nutzung der Straßenräume für und durch die Anwohnerschaft wird angestrebt. 17 Die Verkehrssituation in Wahn (St.-Sebastianus-Str./ Hei- destr.) ist schon mehr als ausgelastet. Wenn man jetzt die Neubauten Fuchskaule/Friedrich Hirsch Str. sieht, muss man sich fragen, ob hier in Wahn oder Urbach ein Ver- Ja Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung die Verkehrssituation im Umfeld des Plan- gebietes erfassen und bewerten, auch unter Berücksichtigung der geplanten Neubaugebiete. Je nach Ergebnis wird auch ein Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 23 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung kehrsinfarkt in Kauf genommen wird mit hoher Feinstaub- belastung und Lärm auf der Frankfurter Str. in beiden Richtungen. Es fehlt ein Verkehrskonzept für Porz mit einem Augen- merk auf vernünftigen Radwegen, Umgehungsstraßen (Ortskernberuhigung), ÖPNV für Straße und Schiene so- wie Tempolimit 30Km/h. Es fehlt die Umsetzung der ver- sprochenen Entlastungs- und Umgehungsstraßen, der Sammeltrasse für die Entlastung der Hauptstr. und der Verlängerung der Linie 7. Kenntnisnahme Gutachten zur verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung beauf- tragt. Ein Lärmgutachten wird im weiteren Bebauungsplanverfah- ren verpflichtend erarbeitet. Ein Verkehrskonzept für Porz kann das Bebauungsplanverfahren nicht leisten. Weder die Verlängerung der Linie 7 noch die Errich- tung von Umgehungsstraßen sind Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanes. 18 18.1 Ist eine ausreichende Anzahl von behindertengerechten oder zumindest barrierearmen Wohnungen vorgesehen? Wie hoch ist deren Anteil? Hintergrund: Der Anteil der älteren Menschen in Köln be- trägt ca. 25% der Gesamtbevölkerung, wovon viele in ih- rer Mobilität eingeschränkt sind. Somit wären ca. 75 sol- cher Wohnungen erforderlich. Ja Die Anzahl an behindertengerechten Wohnungen ist noch nicht bekannt. Zumindest aber der Geschosswohnungsbau wird barrie- refrei gestaltet sein. Unter den Reihenhäusern ist noch kein Anteil an barrierefreien Häusern bekannt. 18.2 Wieviel Wohnungen, die behindertengerecht oder barrie- rearm gestaltet sind, sind sozial gefördert (Wohnberechti- gungsschein)? Hintergrund: Viele ältere Menschen, spezi- ell Frauen beziehen geringe Einkünfte / Renten und leben in oder in der Nähe der Altersarmut. Kenntnisnahme 30% der realisierten Geschossfläche sind förderfähig und damit auch barrierefrei. Wie viele Wohnungen darüber hinaus barriere- frei und nicht gefördert sind, ist noch nicht bekannt. 18.3 Wie werden die Bedürfnisse älterer Menschen bei der Pla- nung der Außenanlagen berücksichtigt? Hintergrund: Besonders ältere Menschen sind auf eine helle Ausleuchtung der Gehwege und Freizeitflächen so- wie eine ausreichende Anzahl von Ruhezonen/ -bänken angewiesen. Ferner sollten die Wege behindertengerecht / barrierefrei (z,B. abgesenkte Bordsteine) gestaltet wer- den. Ja Die öffentlichen Wege im Plangebiet werden behindertengerecht / barrierefrei (z. B. abgesenkte Bordsteine) gestaltet. Auf eine helle Ausleuchtung der Gehwege und Freizeitflächen sowie eine ausreichende Anzahl von Ruhezonen/ -bänken wird in der weite- ren Planung geachtet. 18.4 Sind spezielle Einrichtungen für Senioren vorgesehen? Kenntnisnahme Ob Einrichtungen für Senior*innen im Plangebiet umgesetzt wer- den können, wird im weiteren Bebauungsplanverfahren geprüft. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 24 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Hintergrund: Bei der großen Anzahl von Bewohnern aus unterschiedlichsten Milieus und einer entsprechenden An- zahl von älteren Menschen müssen auch Einrichtungen ähnlich Sozialstationen, Bürgertreff, Seniorentreff, Nach- barschafts-Büro vorgesehen werden. 19 19.1 Die Bebauungsdichte und die Geschossigkeit ist zu hoch. Es besteht die Gefahr eines "sozialen Brennpunktes" und die Gebäude passen sich nicht an die Umgebungsbebau- ung an. Teilweise Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos- sigkeiten überarbeitet; es sollen maximal fünf Geschosse reali- siert werden. Die geplante Dichte ist vor dem Hintergrund des Wohnungsmangels, des schonenden Umgangs mit Grund und Boden und aus Gründen des Klimaschutzes erforderlich, die Ent- stehung eines sozialen Brennpunktes wird aufgrund des Mixes aus unterschiedlichen Wohnungs- und Haustypen nicht befürch- tet. 19.2 Die Erschließung des Planungsgebietes mittels einer Ringstraße über die Nachtigallenstraße ist für alle Anlie- ger und Anwohner unzumutbar. Zudem gefährdet es zu den morgendlichen Stoßzeiten die Schüler, die die dane- benliegenden Schulen (Gymnasium, Realschule) besu- chen. Der dort bereits schon existierende Verkehr sollte vorab der Planung erst einmal begutachtet werden. Ja Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung durch ein anerkanntes Fachbüro erarbei- tet, die die bestehende und die künftige Verkehrssituation auf der Nachtigallenstraße und auf den umliegenden Straßen und Kno- tenpunkten erfasst und bewertet. Auch soll ein Mobilitätskonzept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. Die Erschlie- ßung des Plangebietes wurde überarbeitet und soll nicht mehr über eine Ringerschließung, sondern über zwei Stichstraßen er- folgen. 19.3 Die Stellplatznachweise sind definitiv zu gering. Park- Probleme sind schon jetzt vorhanden. Kenntnisnahme Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird die Planung weiter dif- ferenziert und die Anzahl der Stellplätze an die Anzahl der Wohneinheiten angepasst. Die Anzahl der Stellplätze orientiert sich dabei an der Stellplatzsatzung der Stadt Köln. Diese orien- tiert sich an der Anzahl 1 St je WE, weitere Reduzierungen durch die Nähe zu Haltestellen des ÖPNV und durch ein (noch zu er- stellendes) Mobilitätskonzept sind aber möglich. Im Plangebiet sollen auch Besucherparkplätze in ausreichender Anzahl ge- schaffen werden, um den Parkdruck auf der Nachtigallenstraße nicht weiter zu erhöhen. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 19.4 Ein Sammelpunkt für Müllentsorgung und eine Aufladesta- tion für E-Bikes/-Roller an der Nachtigallenstraße ist frag- würdig; wie würde der Eingang zum neuen Quartier nach geraumer Zeit an der Nachtigallenstraße aussehen? Ja Der Eingang ins Quartier wurde im Rahmen der Überarbeitung der Planung neugestaltet. Die Lage von Müllstationen und E-Lad- einfrastruktur wird im weiteren Verfahren noch konkretisiert. 19.5 Die versorgende Infrastruktur ist nicht gegeben (Einkauf, Ärzte...). Nein Das Plangebiet liegt außerhalb eines zentralen Versorgungsbe- reiches. Einzelhandel ist im Plangebiet nicht geplant, um die be- stehenden Zentren nicht zu gefährden. Das Plangebiet liegt im fußläufigen 700 m-Radius Einzugsbereich des Stadtteilzentrums Wahn, Frankfurter Straße / Heidestraße, in dem sich Versor- gungseinrichtungen für den kurzfristigen Bedarf wie Lebensmittel- und Drogeriemärkte befinden. 19.6 Die bildende Infrastruktur ist nicht gegeben. Das Maximi- lian-Kolbe-Gymnasium gilt mittlerweile als 4-zügig. Der Anbau und die Mensa sind immer noch nicht fertiggestellt. Es sollen zum neuen Schuljahr mal wieder Provisorien in Form von Containern aufgestellt werden. Dies ist noch nicht einmal von der Stadt bis jetzt genehmigt worden. Die Schule ist jetzt schon räumlich und personell am Limit. Kenntnisnahme Das Problem der fehlenden Schulplätze bei den weiterführenden Schulen ist ein die Gesamtstadt betreffendes, das nicht in diesem Bebauungsplanverfahren gelöst werden kann. Mit dem Ausbau des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums ist ein wichtiger Schritt für die Versorgung der Porzer Schüler gemacht. 19.7 Dem städtebaulichen Planungskonzept kann in keinster Weise zugestimmt werden. Man kann nicht das allge- meine Wohnungsnotproblem unserer Stadt an einem Standort lösen. Dies wird keinem gerecht, weder den Menschen, die neu dort hinziehen sollen, noch den Men- schen, die bereits dort wohnen. Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 20 20.1 Gebäudehöhe Das Bebauungskonzept mit zum Teil siebengeschossigen Mehrfamilienhäusern fügt sich nicht in die Umgebung ein. Die maximale Geschosshöhe darf 4 Geschosse nicht überschreiten. Ja Das städtebauliche Konzept wurde im Hinblick auf die Geschos- sigkeit überarbeitet; es sollen maximal fünf Geschosse realisiert werden. 20.2 Anzahl der Wohneinheiten und Dichte Die Anzahl der Wohneinheiten ist zu hoch, der Anteil der versiegelten Fläche zu groß. Nein Die geplante Dichte ist vor dem Hintergrund des Wohnungsman- gels, des schonenden Umgangs mit Grund und Boden und aus Gründen des Klimaschutzes erforderlich. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 20.3 Verkehr und Schadstoffe Durch die hohe Anzahl der Wohnungen verschlechtert sich die verkehrliche Situation in Wahn und spitzt sich zu. Auf der Nachtigallenstr. ist eine der beiden Fahrspuren wg. Mangel an Parkplätzen täglich zugeparkt. Der öffentli- che Nahverkehr (Bus) hat jetzt schon täglich Probleme, diese Straße zu befahren. Durch diese zusätzliche Ver- kehrsbelastung würden noch mehr Schadstoffe/Abgase freigesetzt. Kenntnisnahme Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung durch ein anerkanntes Fachbüro erarbei- tet, die die bestehende und die künftige Verkehrssituation auf der Nachtigallenstraße und auf den umliegenden Straßen und Kno- tenpunkten erfasst und bewertet. Auch soll ein Mobilitätskonzept Hinweise zur Verbesserung der Situation geben. 20.4 Kinderspielplatz Da ein Kinderspielplatz ein Treffpunkt für Eltern und Kin- der sein soll, wäre es sinnvoll den Spielplatz zentral in der Wohnanlage anzulegen, wo er von allen neuen Bewohne- rinnen und Bewohnern am besten erreicht werden kann. Ja Die Lage des öffentlichen Kinderspielplatzes wurde im Rahmen der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs korrigiert und in die zentrale Grünfläche integriert. Stand 11.07.2023
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
4135 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
2218/2023
Stand: 12.08.2024
Sachstandsbericht
Städtebauliches Planungskonzept Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn;
Anhörung der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs
und Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: 31.08.2023
I Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Ent-
wurfes Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn
aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom
01.10.2015 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1).
Die Änderung bezieht sich auf den Ausschluss zweier Flurstücke (insgesamt
ca. 150 m²), die zwischenzeitlich an einen Vorderlieger der Reihenhausbebau-
ung an der Frankfurter Straße verkauft wurden.
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlagen 2.2 und 2.3 „Städtebauliches Konzept (Stand Juni
2023)“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksich-
tigen.
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7)
ohne Einschränkung zustimmt.
Mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Ergänzung fett):
II Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung das Projekt
betreffend die Architektur und der Fassade im Gestaltungsbeirat vorzu-
stellen.
2
Abstimmungsergebnis zum Ergänzungsantrag:
Einstimmig zugestimmt.
III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett):
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Ent-
wurfes Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn
aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom
01.10.2015 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1).
Die Änderung bezieht sich auf den Ausschluss zweier Flurstücke (insgesamt
ca. 150 m²), die zwischenzeitlich an einen Vorderlieger der Reihenhausbebau-
ung an der Frankfurter Straße verkauft wurden.
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlagen 2.2 und 2.3 „Städtebauliches Konzept (Stand Juni
2023)“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksich-
tigen.
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7)
ohne Einschränkung zustimmt.
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung das Projekt
betreffend die Architektur und der Fassade im Gestaltungsbeirat vorzu-
stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Aktuell werden alle notwendigen Gutachten und die Planentwürfe mit Begründung für
die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.
2 BauGB vorbereitet. Geplant ist diese Beteiligung im I. Quartal 2025.
Nächste Schritte:
Nach der Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentli-
cher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt die Prüfung der vorgebrachten Belange
und die Finalisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs. Die Planung
wird weiter hinsichtlich der Gestaltung der einzelnen Baukörper qualifiziert und dem
Gestaltungsbeirat vorgelegt werden.
Daran anschließend erfolgt die Vorbereitung der Veröffentlichung (ehemals Offenlage)
nach § 3 Abs. 2 BauGB. Der Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung
Porz werden zu gegebener Zeit hierüber gesondert mit einer Mitteilung informiert. Ein
erneuter Sachstandsbericht erfolgt daher nicht.
Der nächste Sachstandsbericht entfällt
Anlage_1:Geltungsbereich
370 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.: 76370 / 03Nachtigallenstrassein Köln - Porz - Wahn 010050200300 Meter
Anlage 2.2 Übersicht städtebaulicher Entwurf_Juni 2023
910 Zeichen
135.0 m2 120.0m2 75.0 m2 115.0 m2 120.0m2 120.0m2 95.0 m2 120.0m2 95.0 m2 135.0 m2 135.0 m2 145.0m2 145.0m2 135.0m2 Nachtigallenstraße Vereinsheim Sichtschutzwall Verbindung Fussweg Öffentl. Freifläche 6’850.0 m2 Verbindung Fussweg V 19 EFH 8 PP Bring- und Holverkehr KITA 4 PP Car-Sharing 7 PP 8 PP 20 PP V V V V V III III III III 13 PP 12PP Tiefgarage 100 PP Tiefgarage 70 PP KITA Spielfläche 1’000.0 m2 II vierzügige KITA 8 PP Sammelcontainer Unterflursystem Altglas, Papier 3 PP Öffentl. Spielfläche 1’300.0 m2 Öffentl. Freifläche Übersicht Städtebaulicher Entwurf Juni 2023 Situation Modellfoto Zahlen/Fakten GFGESAMT: 27 000m2 GFGESAMT/90: 300 WE WE*2.3: 690 Einwohner WEGESAMT: 300 WEEFH: 19 WEWOHNUNGEN: 172 WEGEFÖRDERT: 108 Wohneinheiten Öffentl. Grünfläche GrünflächeSOLL: 6 800m 2 GrünflächeIST: 6 850m 2 Öffentl. Spielfläche SpielflächeSOLL: 1 380m 2 SpielflächeIST: 1 300m 2 Stellplätze 265 PP Anlage 2.2
Anlage 7 Auszug aus dem Beschlussprotokoll 9.1 StEA 31.08.2023
3257 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 öffentlich 9.1 Städtebauliches Planungskonzept Nachtigallenstraße in Köln-Porz- Wahn; Anhörung der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs und Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungs- plan-Entwurfes 2218/2023 I Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Ent- wurfes Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.10.2015 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). Die Änderung bezieht sich auf den Ausschluss zweier Flurstücke (insgesamt ca. 150 m²), die zwischenzeitlich an einen Vorderlieger der Reihenhausbebau- ung an der Frankfurter Straße verkauft wurden. 2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlagen 2.2 und 2.3 „Städtebauliches Konzept (Stand Juni 2023)“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksich- tigen. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7) ohne Einschränkung zustimmt. Mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Ergänzung fett): II Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung das Projekt betref- fend die Architektur und der Fassade im Gestaltungsbeirat vorzustellen. Abstimmungsergebnis zum Ergänzungsantrag: Einstimmig zugestimmt. III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett): Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Ent- wurfes Nr. 76370/03 mit dem Arbeitstitel Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.10.2015 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). Die Änderung bezieht sich auf den Ausschluss zweier Flurstücke (insgesamt ca. 150 m²), die zwischenzeitlich an einen Vorderlieger der Reihenhausbebau- ung an der Frankfurter Straße verkauft wurden. 2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlagen 2.2 und 2.3 „Städtebauliches Konzept (Stand Juni 2023)“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksich- tigen. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7) ohne Einschränkung zustimmt. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung das Projekt betref- fend die Architektur und der Fassade im Gestaltungsbeirat vorzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6_Stellungnahmen_4 (1)
18879 Zeichen
Anlage 6 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 – Arbeitstitel: Nachtigallenstraße in Köln-Porz – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die fr ühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 05.05.2015 bis zum 12.06.2015 durchgeführt. Im Z eitraum der Beteiligung sind 21 Stellungnahmen eingegangen. Nach folgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die B ehandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB [alternativ: nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB] und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr, vom 13.05.2015: Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 2 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH vom 13.05.2015: Keine Bedenken Falls für den Eingriff ein Ausgleich in Natur und Land- schaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, dass die- ser nicht im Schutzstreifen Kenntni snahme Im Fal le von Ausgleichsmaßnahmen werden die Schutzstreifen freigehalten und es wird eine erneute Beteiligung durchgeführt. Anlage 6 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung unserer Leitungen stattfindet. Sollten Ausgleichsmaßnah- men vorgenommen werden, bitten wir um erneute Beteili- gung. 3 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH vom 13.05.2015: Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 4 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, vom 22.05.2015: Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Kläranlage Wahn. Es ist vorgesehen das Planungsgebiet im modifi- zierten Mischsystem zu entwässern. Das Schmutzwasser und gering belastetes Niederschlagswasser wird den vor- handenen Abwasserkanal in der Nachtigallenstraße zu- geführt. Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß § 51 a Landeswassergesetz von Grundstücken (Erstbebau- ung) zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. In der Regel wird eine Versicke- rung nur über belebte Bodenschichten zugelassen. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebau- ungsplan festzusetzen. Sofern eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder aus techni- schen Gründen nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers gedrosselt (Rückhaltung erforder- lich) in den vorhandenen Regenwasserkanal DN 1000 in der Nachtigallenstraße erfolgen (siehe Anlage) Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Konzepte als Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Stadtentwicklung und Bauleitplanung zu integrieren (z.B. Wahl der Straßenführung, gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregenereignissen über Grünflächen, Rückhaltung von Niederschlagswasser, Notüberläufe, Objektschutz besonders gefährdeter Grundstücke/Ge- bäude). Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfal- lenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen die Ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässe- rungskonzept unter Einbeziehung der Stadtentwässerungsbe- triebe erarbeitet, das Aussagen zum Umgang mit Niederschlags- wasser – auch im Starkregenfall – treffen wird. Ob eine Versicke- rung im Plangebiet stattfinden kann oder wegen undurchlässiger Bodenschichten oder möglicher Bodenbelastungen nicht sinnvoll ist, wird im weiteren Verfahren gutachterlich geprüft. Ggf. sind entsprechende Rückhalte- und Versickerungsflächen im Bebau- ungsplan festzusetzen. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung vorgenannten Konzepte der Sicherheit, falls es zu den von Hydrologen prognostizierten, vermehrt auftretenden Starkregenereignissen kommen sollte. Weitere städtebauliche Planungen sind mit den StEB (TP-1) abzustimmen. Angefügte Anlagen: - Ausschnitt aus der Netzkarte - Höhenmodell für das Plangebiet - Entwässerungskonzept (Variante mit örtlicher Nie- derschlagswasserversickerung) 5 Rechtsrheinischer Kölner Randkanal vom 19.05.2015: Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 6 Evonik vom 21.05.2015: Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 7 Nord-West Oelleitung GmbH vom 15.05.2015 Soweit aus den uns übersandten Unterlagen zu ersehen ist, werden unsere dort vorhandenen Mineralölfernleitun- gen und / oder weitere von uns überwachte Fernleitungen nicht berührt. Wir haben daher gegen das Vorhaben keine Bedenken. Als Leitungsbetreiber empfehlen wir den ausführenden Firmen, die Dienste der ALIZ GmbH & Co. KG, als zentrales Leitungsauskunftssystem in An- spruch zu nehmen. Kenntnisnahme entfällt 8 Thyssengas vom 26.05.2015: Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 9 Stadt Troisdorf vom 27.05.2015: Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 10 Landwirtschaftskammer NRW vom 27.05.2015: Gegen die o.a. Planungen bestehen seitens der Landwirt- schaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis keine grundsätzlichen Bedenken. Da mittlerweile aber der Flächenverbrauch ein drasti- sches Problem für die Landwirtschaft darstellt, regen wir Ja Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird eine Eingriffs- /Aus- gleichsbilanzierung durch ein Fachbüro erarbeitet und mögliche Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Da die derzeitige Ackerfläche nur geringe Biotopwertpunkte aufweist, wird derzeit davon ausge- gangen, dass durch die Herstellung der zentralen Grünfläche und weiterer umfangreicher Begrünungsmaßnahmen eine Aufwertung Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung schon an dieser Stelle an, im weiteren Verfahren nach in- telligenten, flächensparenden Lösungen bei der Erbrin- gung des erforderlichen Ausgleichs zu suchen. Hier kann auch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft behilflich sein. Eine weitere Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Kompensationsmaßnahmen wird abgelehnt. des Plangebietes erfolgen wird. Sollten doch externe Ausgleichs- maßnahmen erforderlich werden, soll eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen möglichst vermieden werden. 11 Industrie -und Handelskammer zu Köln vom 27.05.2015: Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 12 InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG vom 27.05.2015: Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 13 DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH, Technik Nie- derlassung West vom 28.05.2015: Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommuni- kationslinien der Telekom. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In al- len Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausrei- chende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommuni- kationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich ge- planter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baum- standorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanla- gen" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Ver- kehrswesen, Ausgabe 1989, insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erwei- terung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikations- netzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungs- maßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Te- lekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Ja Die genannten Hinweise werden in der weiteren Planung beach- tet. Es wird geprüft, ob in den Bebauungsplan folgender Hinweis aufgenommen werden kann: „In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekom- munikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und un- terirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesell- schaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; insbeson- dere Abschnitt 3, zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert wer- den.“ Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebau- ungsplangebiet werden der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich durch die Vorhabenträgerin schriftlich ange- zeigt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichen- den Planungssicherheit möglich. 14 GASCADE Gastransport GmbH vom 01.06.2015: GASCADE antwortet zugleich auch im Namen und Auf- trag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gas- transport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Anlagen der GASCADE sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kabel und Leitun- gen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert zur Ermittlung der ge- nauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzu- fragen. Kenntnisnahme entfällt 15 PLEDOC GmbH vom 03.06.2015: In dem angefragten Bereich sind keine von der PLEDOC verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden. Maßgeb- lich für die Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Die PLEDOC beauskunftet die Versorgungsein- richtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Open Grid Europe GmbH, Kokereigas- netz Ruhr GmbH, Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Nord- rheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Viatel GmbH. Kenntnisnahme entfällt Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Ver- sorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versor- gungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunter- nehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcen- tern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Pro- jektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung. 16 Wasser- und Bodenverband Wahn, Poststraße 250, 51147 Köln vom 08.06.2015 Im (Wirtschafts-)Weg im nördlichen Bereich des Pla- nungsgebietes verläuft der Mischwasserhauptsamm- ler (MWHS) Troisdorf/Kläranlage des Wasser- und Bo- denverbandes Wahn. Der Kanal hat einen Schutz- streifen von 15 m Breite (7,50 m beidseitig der Kanal- mitte), der in das Planungsgebiet hineinragt. Innerhalb des Schutzstreifens ist es zu unterlassen, Gebäude oder Anlagen zu errichten oder tiefwurzelnde Bäume und Sträucher zu pflanzen. Außerdem muss der Kanal jeder- zeit zu Unterhaltungs- und Reinigungszwecken mit Schwerlastfahrzeugen erreichbar sein. Wir bitten, dies bei der Aufstellung des Städtebaulichen Planungskonzeptes zu berücksichtigen. Nachgereichte Anlage zum Verlauf des Mischwasser- hauptsammlers vom 25.01.2017 Ja Der vorhandene Mischwasserhauptsammler wird mit seinem Schutzstreifen in den Bebauungsplan übernommen und gesi- chert. Eine Bebauung oder Bepflanzung des Schutzstreifens wird ausgeschlossen. 17 Westnetz, Spezialservice Strom vom 09.06.2015 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110- kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Pla- nungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stel- lungnahme betrifft nur die von Westnetz betreuten Anla- gen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentüme- rin des 110-kV Netzes. Ferner wird davon ausgegangen, Kenntnisnahme entfällt Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zu- ständigen Unternehmen beteiligt wurden. 18 Katholische Kirchengemeinde Christus König, Pastoral- büro Urbach, vom 11.06.2015: Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 19 19.1 Stadtwerke Köln GmbH vom 22.06.2015 Namens und im Auftrag der RheinEnergie AG in Verbin- dung mit der Rheinischen NETZGesellschaft mbH, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG und der KölnBäder GmbH, wird mitgeteilt, dass gegen das städtebauliche Planungs- konzept keine Bedenken bestehen. Kenntnisnahme entfällt 19.2 RheinEnergie AG /Rheinische NETZGesellschaft mbH Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist innerhalb des Plangebietes an der Haupterschließungsstraße eine Tra- fostation erforderlich. Die Maße der Kompakt-Trafosta- tion sind circa: (H/B/T) 1.285 mm/2.540 mm/1.180 mm. Das ergibt eine Stellfläche von rd. 3 m². Es ist zu beach- ten, dass die Station von drei Seiten zugänglich sein muss und eine Fläche von rd. 3 m x 5 m in Richtung die- ser drei Seiten nicht bebaut sein darf (Sicherheitserfor- dernis). Die planungsrechtliche Sicherung der Station ist im vorliegenden Plan nicht erforderlich, sofern die Station auf öffentlicher Fläche errichtet werden kann. Wir bitten aber um einen entsprechenden "Hinweis" im Plan (z.B. als verbaler Einschrieb) sowie um Erwähnung in der Be- gründung. Der genaue Standort wird im Rahmen der spä- teren Abstimmungen zur Verwirklichung der städtebauli- chen Maßnahmen zwischen den zuständigen Ämtern der Stadt Köln, den Vorhaben- und/oder Erschließungsträ- gern und der zuständigen Fachabteilung der RheinEner- gie z.B. im Wege einer Planvereinbarung festgelegt. Ja Eine Trafostation wird in der weiteren Planung berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis auf die erforderliche Größe und Zugäng- lichkeit wird in den Bebauungsplan und in die Begründung aufge- nommen. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76370/03 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 19.3 Kölner Verkehrs-Betriebe AG Die KVB bzw. das Amt für Stadtentwicklung und Statistik als Aufgabenträger ÖPNV möchten über den Fortgang der Baumaßnahmen in diesem Bereich informiert wer- den, da die Vielzahl der entstehenden Wohneinheiten ggf. eine Anpassung des ÖPNV-Angebotes erforderlich macht. Ja Die KVB bzw. das Amt für Stadtentwicklung und Statistik als Auf- gabenträger ÖPNV werden im Rahmen der öffentlichen Ausle- gung des Bebauungsplan-Entwurfs erneut beteiligt. 19.4 KölnBäder GmbH Unmittelbar westlich des Planungsgebietes befindet sich das Hallenbad (Wahnbad) mit seinen Außenanlagen der KölnBäder GmbH. Das städtebauliche Konzept sieht eine umfangreiche Bebauung mit Einfamilien- und Reihenhäu- sern sowie Geschosswohnungsbau vor. Wir weisen darauf hin, dass eine Behinderung oder Be- einträchtigung des Badbetriebes dauerhaft ausgeschlos- sen werden muss und zu keinen lärmmindernden Maß- nahmen durch die KölnBäder führen darf. Ja Eine Behinderung oder Beeinträchtigung des Badbetriebes durch die geplante Bebauung ist nicht erkennbar. Im Rahmen einer noch durchzuführenden Lärmuntersuchung werden die Lärmein- wirkungen durch den Betrieb des Hallenbades untersucht und ggf. Maßnahmen im Plangebiet bzw. an der geplanten Bebauung festgesetzt, sodass lärmmindernde Maßnahmen durch die Köln- Bäder ausgeschlossen werden können. 20 Straßen NRW vom 07.08.2015: Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 21 Bezirksregierung Köln – Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 15.05.2015 Keine Bedenken Auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs lie- gen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorge- nommen werden ist der KBD zu beteiligen. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingrif- fen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerhebli- chen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kom- men, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen. Kenntnisnahme Eine Beteiligung wird erneut im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Stand 05.07.2023
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Frankfurter Straße
- Nachtigallenstraße 19
- Poststraße 250
- Heidestraße
- Adolph-Kolping-Straße
- Ägidiusstraße
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Willy-Brandt-Platz 2
- Friedrich-Hirsch-Straße
- St.-Ägidius-Straße
- Grengeler Mauspfad
- Senkelsgraben
- Hauptstraße
- Ringstraße
- Am Bahnhof
- Fuchskaule
- Markt
- Elsdorf
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2218/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.08.2023
- Erstellt
- 10.07.2023 17:14