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2846/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Grabeland der Siedlergemeinschaft Köln-Vogelsang, Aktenzeichen 55/25

Mitteilung BV 25.09.2025

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

7938 Zeichen

Gesendet: Montag, 14. April 2025 um 14:29 
Von: " 
An:  
Betreff: "Grabeland" der Siedlergemeinschaft Köln-Vogelsang 
Sehr geehrter Herr     und Herr     ,  
wir wohnen im Zeisigweg, angrenzend an die Pachtländer hinter dem Zeisigweg, (zwischen 
dem Zeisigweg und der Bahnlinie bzw. Militärringstraße), die über die Stadt Köln an die 
Siedlergemeinschaft Köln-Vogelsang verpachtet werden. 
Diese Pachtländer werden von diesem Verein „verwaltet“ und sind offiziell „Grabeländer“, auf 
denen nur Obst und Gemüse für den Eigenbedarf erzeugt werden darf. Bauten sind nicht 
erlaubt. 
Nun gibt es allerdings keinerlei Kontrollen durch den Verein in diesem 
Landschaftsschutzgebiet, so dass jeder machen kann, was er will, z.B. auch Baumaterialien 
lagern und ein Gartenhaus als Motorradgarage darauf bauen und nutzen! 
Direkt hinter unserem Haus pachtet eine ältere Dame gleich drei zusammengelegte 
Pachtländer mit circa 900 m² Gesamtfläche und nutzt diese Fläche nur als abgemähte 
Rasenfläche. 
Wir sind eine Familie mit drei kleinen Kindern, die die Igelhilfe Hürth und das Gut 
Leidenhausen bei der Pflege und Auswilderung von Igeln unterstützt und würden gerne auch 
ein Stück von diesem Pachtland pachten, werden aber durch diesen Verein nie die 
Möglichkeit dazu haben. Da es billigst verpachtet wird (300 m² kosten circa 100 Euro im 
Jahr), wird kein Pachtland weitergegeben. Die Warteliste ist auch undurchsichtig und es 
wurden auch Pachtländer durch Umgehung der Warteliste vermittelt. 
Die Pachtländer sind einzeln schon sehr groß, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden 
würde es Sinn machen diese noch einmal zu teilen und komplett neu zu strukturieren und zu 
vergeben. Der Verein hat aber persönliche Beziehungen zu einigen Pächtern und würde das 
deshalb nie angehen. 
Wir würden gerne ein Pachtland für die Igel nutzen, um dort natürliche 
Unterschlupfmöglichkeiten für Igel zu schaffen, außerdem einen Lebensraum mit 
Wildblumen für Insekten als Nahrungsquelle und eine Benjeshecke errichten. 
Aus diesen Gründen möchte ich beantragen, dass diese verpachtete Fläche an einen 
anderen / neuen Verein übergegeben wird, der neutral und fair die Pachtländer neu 
vergeben wird und dies auch kontrolliert. Sollte das nicht möglich sein, könnte man die 
Fläche, die ein Landschaftsschutzgebiet ist, für alle als Naturfläche wieder nutzbar machen. 
Es macht auch keinen Sinn, dieses Landschaftsschutzgebiet an einen Verein, der zum 
Verband Wohneigentum gehört, zu verpachten. Jeder Mitbürger sollte eine realistische 
Chance haben, ebenfalls in den Genuss eines „Pachtlandes“ zu kommen. 
Viele Grüße  
P.S. 
Hier noch ein Auszug aus der Satzung des Vereins der Siedlergemeinschaft Köln-
Vogelsang, welche aber so von diesem Verein nicht gelebt wird: 
Satzung Zweck: 
„Die Gemeinschaft informiert und berät in ihrer Familienschutzfunktion unabhängig und 
marktneutral. Die Gemeinschaft hat 50 Parzellen Grabeland von der Stadt Köln gemietet, um 
interessierten Gemeinschaftsmitgliedern die Möglichkeit zu geben, Natur zu erleben und im 
eigenen Garten Obst und Gemüse für den Eigenbedarf zu erzeugen.“

Von:  
Gesendet: Freitag, 23. Mai 2025 08:41 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Aw: AW: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Grabeland der Siedlergemeinschaft Köln-
Vogelsang“, Aktenzeichen 55/25 
 
Sehr geehrte Frau    , 
  
dann würde ich gerne meine Bürgereingabe um folgende Punkte ergänzen: 
  
1.      1. Man muss Mitglied bei der Siedlergemeinschaft Köln-Vogelsang (gehört zum Verband 
Wohneigentum) werden, um auf eine Warteliste gesetzt zu werden und deren 
Mitgliedsbeitrag zahlen, auch wenn man wahrscheinlich nie die Gelegenheit haben wird ein 
Pachtland zu erhalten. Außerdem lehnt der Verein auch Mitglieder ab, denn die 
untereinander sehr verbandelten Mitglieder können darüber abstimmen, ob sie jemanden 
hinzunehmen wollen oder nicht – ohne Angabe von Gründen. Hätte der Verein nicht diese 
Pachtländer von der Stadt Köln, dann hätte er deutlich weniger Mitglieder. Denn es gibt 
ansonsten kaum einen Grund bei der Siedlergemeinschaft Mitglied zu werden.  
2.      2. Wer genau die Pachtländer verpachtet ist vor Ort nicht ersichtlich, da nirgendwo ein 
Hinweisschild steht. Auf der Warteliste für ein Pachtland stehen circa 50 Interessenten, die 
davon wissen. Die Liste wäre wahrscheinlich noch länger, wenn mehr Familien von den 
Pachtländern wissen würden.  
3.      3. Um dieser Warteliste gerecht zu werden, müssten eigentlich die Pachtländer, die 
zusammengelegt wurden, wieder getrennt werden. Die einzelnen Pachtländern sind jeweils 
schon sehr groß: circa 300 m². Um der Nachfrage gerecht zu werden, müssten sie nochmals 
unterteilt werden. Eine Größe von 300 m² ist eigentlich auch zu groß (manche haben sogar 
900 m²!), um die Fläche sinnvoll für den vorgesehenen Gemüseanbau zu nutzen. Eine 
komplette Neuplanung und Einteilung wäre notwendig. 
4.      4. Es handelt sich bei der Fläche der Pachtländer um ein Landschaftsschutzgebiet und 
gemäß Pachtvertrag sind keinerlei Aufbauten erlaubt. Da nicht kontrolliert wird, wurden 
überall verschiedene Aufbauten erstellt. Außerdem wurden sehr massive und sehr 
unterschiedliche Zaunanlagen errichtet. Für Igel ist kein Durchkommen mehr möglich.  
5.      5. Es gibt auf mehreren Pachtländern nicht genehmigte Brunnenbohrungen, die auch zum 
Pool befüllen genutzt werden. 
6.      6. Bei einigen Pachtländern wird die Fläche zur Lagerung von Baumaterialien und das 
Gartenhaus als Motorradgarage genutzt.  
7.      7. Das Pachtgeld liegt bei circa 100 Euro im Jahr – für viele eine billige 
Grundstückserweiterung. Die Fläche kann dann genutzt werden wie man möchte. Oder auch 
gar nicht genutzt werden. Aufgrund der nicht vorhandenen Kontrolle ist das egal. 
8.      8. Bei einem Verkauf eines angrenzenden Hauses wird das dahinter gepachtete Pachtland 
als Verkaufsförderlichen Grund angegeben und das Pachtland geht dann nicht an einen 
Interessenten auf der Warteliste, sondern an einen neuen Käufer des dahinterliegenden 
Hauses, der dann eine billige Grundstückserweiterung hat. 
Meine Meinung: Eine solche Fläche (in Summe 15.000 m²) muss entweder richtig und fair 
verwaltet werden und dabei Natur- und Umweltschutz berücksichtigt werden, oder die Stadt 
sollte daraus wieder Natur für alle machen. Ich habe erfahren, dass es eigentlich sogar ein 
Landschaftsschutzgebiet ist! Dafür müsste die Fläche also einem anderen Verein übergeben

werden oder ein neuer Verein dafür gegründet werden – mit dem Fokus etwas für die 
Gemeinschaft und die Natur zu tun.  
In Vogelsang gibt es zum Beispiel den Verein „Finks Garten“. Das wäre meiner Meinung 
nach ein geeigneter Verein für eine solche Fläche. Dieser Verein veranstaltet viele 
Veranstaltungen für Familien und Kinder und sorgt mit seinem Demokratie-Café für viele tolle 
Impulse für die Stadt und den Stadtteil. 
Die Stadt Köln macht viel Werbung für Naturschutz, z.B. mit den Kölner Vielfaltsgärten oder 
den Igelplakaten. Doch hier ist eine städtische Fläche, die überhaupt nicht in diesem Sinne 
genutzt wird! Hier muss dringend was geschehen, denn so unfair und entgegen dem 
Naturschutzgedanken sollte diese Fläche nicht weiter genutzt werden dürfen! 
Hier noch eine Studie die dieses Thema sehr gut beschreibt: 
 
Kleingärten im Wandel - Innovationen für verdichtete Räume (lsk-kleingarten.de) 
„Um der großen Nachfrage besser gerecht zu werden, entstehen mancherorts kleinere 
Parzellen, große Gärten werden geteilt oder mehr Flächen gemeinschaftlich genutzt. Die 
vorliegende Studie zeigt, wie sich die grünen Oasen auch in den dicht bebauten Städten 
entwickeln lassen, damit möglichst viele Menschen davon profitieren. 
Sie bauen Zäune ab, schaffen Angebote auch für die Anwohner der angrenzenden Quartiere 
und unterstützen durch Beratung eine ökologische Bewirtschaftung der Gärten.“ 
Viele Grüße

Anlage 2 Antwortschreiben

3662 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 55-25 15.09.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Grabeland der Siedlergemeinschaft Köln-Vogel-
sang“, Aktenzeichen 55/25 
Sehr geehrte Frau    , 
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 14.04.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigungen mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem Amt für 
Liegenschaften, Vermessung und Kataster einzuholen. Die mir nun vorliegende Ant-
wort gebe ich Ihnen nachfolgend weiter:  
„Wie Ihnen bekannt ist, wird die von Ihnen angesprochene Fläche seit vielen Jahren 
im Rahmen eines Vertragsverhältnisses seitens Stadt Köln an den Siedlergemein-
schaft Köln-Vogelsang e.V. überlassen. Die gärtnerische Nutzung der Gesamtfläche 
besteht bereits seit mehreren Jahrzehnten – sie geht auf eine historisch gewachsene 
Struktur zurück, die nicht den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundeskleingar-
tengesetzes unterliegt.  
Die konkrete Ausgestaltung und Organisation vor Ort liegt in der Verantwortlichkeit 
des Vereins. Die Stadt Köln hat keinen unmittelbaren Einfluss auf interne Abläufe wie 
etwa die Vergabepraxis oder die Wartelistenführung. Bezüglich Ihres geäußerten Inte-
resses an einer Pachtparzelle möchte ich Sie daher bitten, sich direkt an den Siedler-
gemeinschaft Köln-Vogelsang e.V. zu wenden. Nur dort können entsprechende Aus-
künfte zur Verfügbarkeit einer Parzelle oder zu internen Regelungen gegeben werden. 
Es ist seitens der Stadt Köln bekannt, dass sich die Nutzung der Fläche im Laufe der 
Zeit verändert hat. Ob und inwieweit daraus Handlungsbedarf erwächst – etwa in Hin-
blick auf bauliche Entwicklungen, eine strukturelle Neuordnung oder ökologische As-
pekte – wird derzeit verwaltungsintern geprüft. Bitte haben Sie Verständnis, dass sol-
che Fragen eine sorgfältige Abwägung und Abstimmung innerhalb der zuständigen 
Fachbereiche erfordern und daher nicht kurzfristig entschieden werden können. Ihre

Seite 2/2 
Hinweise und Anregungen wurden aufgenommen und werden in die weiteren internen 
Überlegungen im Rahmen der städtischen Zuständigkeiten einbezogen.  
Sofern von Ihrer Seite aus Interesse an einer Anpachtung einer städtischen Grabe-
landfläche besteht, kann eine Aufnahme in die entsprechende Interessentenliste erfol-
gen. Hierzu können Sie gerne Frau    (Tel.: 0221-221-     / E-Mail:        ) kontaktieren. 
Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, sich an den Kreisverband Kölner Gar-
tenfreunde e.V. zu wenden, der für die Vergabe von Parzellen in der nahegelegenen 
Kleingartenanlage zuständig ist. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

892 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2846/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.12.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Grabeland der Siedlergemeinschaft 
Köln-Vogelsang, Aktenzeichen 55/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

01.12.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2846/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.09.2025
Erstellt
23.09.2025 15:26