Mandari Insight

1554/2018

Anfrage von Herrn Bezirksvertreter Stuhlweißenburg nach (Groß-) Veranstaltungen, die auf Grundlage eines Sicherheitskonzeptes entsprechend den Maßgaben des vorliegenden Orientierungsrahmens des Landes NRW genehmigt worden sind

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 14.05.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 17.05.2018, TOP 7.1.5

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2786 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
327/ZAP 
Vorlagen-Nummer 
 1554/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 
 
Anfrage von Herrn Bezirksvertreter Stuhlweißenburg nach (Groß-) Veranstaltungen, die auf 
Grundlage eines Sicherheitskonzeptes entsprechend den Maßgaben des vorliegenden 
Orientierungsrahmens des Landes NRW genehmigt worden sind 
Herr Bezirksvertreter Stuhlweißenburg, Mitglied der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorwei-
ler, bittet unter Verweis auf die Vorlage Nummer 0704/2018 und der dort erläuterten Vorgehensweise 
hinsichtlich der Notwendigkeit von Sicherheitskonzepten bei (Groß-) Veranstaltungen um Mitteilung,  
1. welche Veranstaltungen im Stadtbezirk Chorweiler bereits mit einem Sicherheitskonzept statt-
gefunden haben und  
2. welches Amt festlegt, ob ein Sicherheitskonzept erforderlich ist. 
 
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
1. Im Stadtbezirk Chorweiler wurde in den vergangenen Jahren die Vorlage eines Sicherheitskon-
zeptes lediglich für das Summer Jam-Festival auf dem Gelände des Fühlinger Sees verlangt. 
Der Veranstalter ist dieser Aufforderung bislang auch immer nachgekommen. Für die Veranstal-
tung ist aufgrund der Besucherzahl und der mit der Veranstaltung in Form der Straßensperrun-
gen, der Einrichtung von Übernachtungsplätzen sowie dem Betrieb mehrerer Konzertbühnen 
verbundenen komplexen Maßnahmen die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes entsprechend 
dem Orientierungsrahmen der nordrhein-westfälischen Landesregierung notwendig. 
 
2. Ob im Vorfeld einer (Groß-) Veranstaltung ein Sicherheitskonzept gemäß dem vorliegenden 
Orientierungsrahmen der nordrhein-westfälischen Landesregierung erforderlich ist, entscheidet 
das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln im Einvernehmen mit den weiteren zu beteili-
genden Sicherheitsstellen und –behörden, insbesondere mit der Feuerwehr, der Polizei sowie 
dem Bauaufsichtsamt der Stadt Köln. Das Sicherheitskonzept ist sodann durch den Veranstal-
ter zu erstellen. Die Genehmigung der Veranstaltung ist an die Vorlage eines abgestimmten Si-
cherheitskonzeptes gebunden. Hinsichtlich der Kriterien, die für die Forderung eines Sicher-
heitskonzeptes erfüllt sein müssen und denen ein Sicherheitskonzept entsprechen muss, wird 
auf die Ausführungen der Vorlage Nummer 0704/2018 verwiesen. Legt ein Veranstalter entge-
gen der Aufforderung des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln kein Sicherheitskonzept 
vor bzw. kann kein Einvernehmen mit den übrigen Sicherheitsstellen über die Durchführung der 
Veranstaltung erzielt werden, wird auch keine Genehmigung für die Veranstaltung erteilt und 
diese findet nicht statt.

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1554/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
14.05.2018
Erstellt
09.05.2018 13:57