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A-H/0024/2025

Parkverbotszone für E-Scooter in der Hiltruper Bahnunterführung und Einrichtung einer Abstellfläche für E-Scooter am Hiltruper Bahnhof

Antrag an die BV Hiltrup 06.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 15.01.2026, TOP 4.1

2025-12-22_Antrag Parkverbotszone für E-Scooter in Hiltruper Bahnunterführung

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2025-12-22_Antrag Parkverbotszone für E-Scooter in Hiltruper Bahnunterführung

3045 Zeichen

SPD-Fraktion in der BV Münster-Hiltrup  
Annette Ulrich 
Fraktionsvorsitzende 
Drachterstraße 3 
48153 Münster 
annette.ulrich@t-online.de  
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion in der BV Hiltrup – www.spd-hiltrup.de 
22. Dezember 2025 
 
 
Antrag: Parkverbotszone für E-Scooter in der Hiltrup er Bahnunterführung und Einrichtung 
einer Abstellfläche für E-Scooter am Hiltruper Bahnhof 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
1.  Die Stadt Münster wird aufgefordert, die bisher nur in der Münsteraner Innenstadt 
(innerhalb der Promenade und auf der Weseler Straße) vorhandenen Parkverbotszonen 
für E-Scooter, in denen das Abstellen außerhalb von markierten, offiziellen Parkzonen 
verboten und eine Abmeldung nicht möglich ist, auf den Bereich der Hiltruper 
Bahnunterführung (zwischen Glasuritstraße und Prinzenbrücke) inklusive deren 
Zufahrtsrampen auszuweiten. 
2.  Die Stadt Münster wird aufgefordert, am Bahnhof Hiltrup eine gekennzeichnete 
Abstellfläche für E-Scooter einzurichten. 
 
Begründung: 
  
Zu 1. 
Fast täglich kommt es zu Behinderungen und Gefährdungen von Fußgänger*innen und 
Radfahrer*innen durch in der Unterführung oder auf deren Zufahrtsrampen abgestellte 
E-Scooter. Im Tunnel, auf dem Gehweg am Treppenfuß und vor dem Aufzug sind die Roller 
ein ständiges Ärgernis.  
Auf der Ostseite der Bahnunterführung werden Roller bevorzugt an der Stelle abgestellt, wo 
der neue Gehweg zur neuen Prinzenbrücke endet und die verbauten haptisch markierten 
Pflastersteine den Übergang für seheingeschränkte Menschen vorsehen (siehe Foto 1).  
Diese Stelle als Stolperfalle zu bezeichnen, verharmlost die Situation, denn hier besteht 
eindeutig die Gefahr von Unfällen mit Verletzungen. 
 
Aber es gibt noch rücksichtslosere Zeitgenossen, die ihren Roller mitten auf dem Gehweg in 
der Unterführung abstellen (siehe Fotos 2 + 3). An dieser Stelle kann dies mit schweren 
Verletzungen für Radfahrer enden.

SPD-Fraktion in der BV Münster-Hiltrup  
Annette Ulrich 
Fraktionsvorsitzende 
Drachterstraße 3 
48153 Münster 
annette.ulrich@t-online.de  
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion in der BV Hiltrup – www.spd-hiltrup.de 
Deshalb gilt es dem Einhalt zu gebieten. In der Münsteraner Innenstadt haben sich die 
Verbotszonen und markierten Abstellflächen bewährt, diese benötigen wir auch in Hiltrup.  
 
Zu 2.     
Wir möchten die Nutzung der E-Scooter als mobiles Verkehrsmittel nicht einschränken und 
erkennen an, dass viele Bürger*innen aus Hiltrup-Ost diese nutzen, um den Hiltruper 
Bahnhof zu erreichen. Durch einen ausgewiesenen Sammelbereich für E-Scooter wird 
sowohl die Verkehrssicherheit im Bahnhofsbereich verbessert als auch die Mobilität vor Ort 
gestärkt, indem ankommende Reisende E-Scooter gezielt und ohne längere Suchzeiten 
nutzen können. 
 
gez. 
Annette Ulrich Friedhelm Schade Emily Zlateva 
 
  
Foto 1

SPD-Fraktion in der BV Münster-Hiltrup  
Annette Ulrich 
Fraktionsvorsitzende 
Drachterstraße 3 
48153 Münster 
annette.ulrich@t-online.de  
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion in der BV Hiltrup – www.spd-hiltrup.de 
   
Foto 2 Foto 3

Beratungsverlauf (1)

15.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Drachterstraße 3
  • Weseler Straße
  • Glasuritstraße
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
A-H/0024/2025
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
06.01.2026
Erstellt
23.12.2025 11:29