Mandari Insight

A-R/0036/2008

Klimabonus einführen - Energie effizienter nutzen zum Vorteil von Mietern, Vermietern und der Umwelt

Antrag an den Rat 20.08.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.08.2008, TOP 21.1

Originalantrag

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag

4572 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0036/2008  
 
 1 
 
 
Antrag 
 
 
 
 
 
11.08.2008 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
     www.spd-muenster.de  
 
Klimabonus einführen - Energie effizienter nutzen z um 
Vorteil von Mietern, Vermietern und der Umwelt 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien für die Gelder der 
angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) zu überarb eiten und  
nach energetischen Maßstäben anzupassen. Statt des bisherigen 
Pauschalsatzes, soll es zukünftig eine Staffelung, orientiert am 
Energieverbrauch geben, die sich durch einen Klimab onus pro qm 
ergibt. 
 
2. Der Nachweis über die energetische Sanierung wir d über die Kennzahlen aus 
dem Energiepass gemäß Energieeinsparverordnung (EnE V) geführt. 
 
3. Das vorgeschlagene Verfahren soll kostenneutral gestaltet, die höheren 
Kosten der Kaltmiete durch geringere Kosten bei den  Heizkosten 
ausgeglichen werden. 
 
4. Die Stadt Münster führt bei ihren Mietspiegelver handlungen eine ökologische 
Komponente ein. In diesem „Ökologischen Mietspiegel “ wird die 
„wärmetechnische Beschaffenheit“ für Wohnungen als neues Kriterium 
eingeführt und ausgewiesen. 
 
5. Die Auswirkungen in wohnungspolitischer, finanzi eller und umweltpolitischer 
Sicht sind jährlich zu prüfen. Je nach Zuständigkei t wird den einzelnen 
Fachausschüssen, aber auch den Hauptausschuss in ei ner Gesamtvorlage 
berichtet.  
 
 
Begründung: 
 
 
Die energetische Sanierung im Altbaubestand, der da mit einhergehende verringerte 
Energieeinsatz und die CO2-Reduktion sind wichtige Bausteine in einem 
kommunalen Klimaschutzprogramm. Energie muss effizi enter genutzt werden. 
Neben dem erfolgreichen, aber zurzeit mit deutlich zu geringen Mitteln 
ausgestatteten städtischen Altbausanierungsprogramm  gibt es in diesem Bereich 
noch weitere Steuerungsmöglichkeiten, die genutzt werden sollten.

2 
 
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV-Empfänger trägt die 
Stadt Münster die Kosten für Unterkunft und Heizung  in angemessener Höhe 
(Kosten der Unterkunft). Diese könnten erhöht werde n, wenn das Gebäude 
nachweislich energetisch saniert worden ist. Das Ga nze kann für die Kommune 
kostenneutral geschehen, wenn die höheren Kosten de r Kaltmiete durch geringere 
Kosten bei den Heizkosten ausgeglichen werden. Die betroffenen Mieter würden 
durch eine Verbesserung ihres Wohnstandards profitieren. Gewinner ist in jedem Fall 
aber auch die Umwelt, denn es wird ein Beitrag zum kommunalen Klimaschutz 
geleistet, da weniger Heizenergie auch weniger CO2-Ausstoß bedeutet. 
 
Es könnten aber auch diejenigen Fälle abgefangen we rden, bei denen nach einer 
energetischen Sanierung der Wohnung die Kaltmiete s teigt und die ALG-II-Bezieher 
aufgefordert werden, in eine günstigere Wohnung umz uziehen. Dieser unter „Hartz- 
IV-Zwangsumzug“ inzwischen verrufenen Vorgehensweis e kann somit entgegen 
gewirkt werden. Mit der Einführung einer abweichend en Kaltmiete für energetisch 
sanierte Gebäude haben Kommunen in NRW und der Schw eiz bereits eine 
Vorreiterrolle übernommen, die auf die Stadt Münste r übertragen werden kann. 
 
Maßnahmen zur Energieeinsparung in Mietobjekte unte rbleiben oftmals, da hier das 
so genannte Investorendilemma wirkt: Der Vermieter investiert, der Mieter profitiert. 
Das Beispiel Darmstadt hat gezeigt, dass diesem Ums tand durch die Aufnahme des 
Mietspiegelmerkmals „Wärmetechnische Gebäudebeschaf fenheit“ entgegengewirkt 
werden kann. Es soll daher bei den Mietspiegelverha ndlungen in Münster eine 
ökologische Komponente eingeführt werden. Mit diese m Zuschlagsmerkmal werden 
Kosten und Nutzen von Energiesparmaßnahmen gerechte r auf Mieter und Vermieter 
aufgeteilt, die Refinanzierung der Energiesparmaßna hmen kann so in vielen Fällen 
erreicht werden. Auch hier ist die erhöhte Miete fü r die Mieter weitgehend ein 
Nullsummenspiel. Der Zuschlag auf die Kaltmiete wir d durch Einsparungen bei den 
Heizkosten weitgehend wieder ausgeglichen. Aus all diesen Gründen ist es für die 
Stadt Münster sinnvoll, einen „Ökologischer Mietspiegel“ einzuführen. 
 
 
Holger Wigger   Marianne Hopmann     Karsten Rahn 
Wolfgang Heuer   Ralf Hubert      Udo Reiter 
Anika Bergner   Dr. Michael Jung     Anne Schulze W intzler 
Hedwig Chudziak   Marianne Koch     Joachim Tonn 
Philipp Gabriel   Gaby Kubig-Steltig     Beate Vilh jalmsson 
Beanka Ganser   Kurt Pölling      Karl-Heinz Winter  
Anne Hakenes

Beratungsverlauf (1)

27.08.2008 Rat
TOP 21.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0036/2008
Typ
Antrag an den Rat
Datum
20.08.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37