Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates; AN/0418/2019, hier: Bauflächen für Seniorenheime
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1716/2019 vom 15.05.2019
Stand: Am 16.05.2019 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Makr Az Vorlagen-Nummer 15.05.2019 1716/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Bauflächen für Seniorenheime" (AN/0418/2019) Text der Anfrage: 1. Inwiefern hält die Verwaltung den Vorschlag, in Neubaugebieten auch Flächen für Senioren- heime auszuweisen, für sinnvoll? 2. Wenn ja, wie könnte dieser Vorschlag in der Praxis umgesetzt werden? 3. Was ist im Neubaugebiet Rondorf-Nordwest diesbezüglich vorgesehen? Beantwortung der Verwaltung: Zu 1. Grundsätzlich gehören auch Seniorenheime in Neubaugebieten zu der Vielfalt des Angebotes von Wohnformen. Beispielhaft ist im Plangebiet Rondorf Nord-West vorgesehen, die geplanten Wohnbau- flächen überwiegend als Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Seniorenheime sind im Allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig. Insofern ist eine explizite Ausweisung von Seniorenheimen im Be- bauungsplan nicht erforderlich. Bei Entwicklung von Flächen Dritter werden Vorhabenträger durch Markterkundung ermitteln, inwie- weit Seniorenheime nachgefragt werden. Im Falle der Veräußerung städtischer Liegenschaften hat der Rat die Möglichkeit, eine Auflage im Kaufvertrag zur Bereitstellung von Flächen für Seniorenhei- me zu beschließen. Zu 2. In Planverfahren Rondorf Nord-West wird die Planung über einen Investor entwickelt. Dieser wird bei Bedarf eine entsprechende Planung und Realisierung vornehmen. Zu 3. Das Planverfahren ist noch in einem frühen Planungsstadium. Das Thema Seniorenheime soll in ab- sehbarer Zeit mit der Investorenseite diskutiert und bei Bedarf weiter konkretisiert werden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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16.05.2019
TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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