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1716/2019

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates; AN/0418/2019, hier: Bauflächen für Seniorenheime

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.05.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.05.2019, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1816 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Makr Az 
Vorlagen-Nummer 15.05.2019 
 1716/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Bauflächen für Seniorenheime" 
(AN/0418/2019) 
Text der Anfrage: 
 
1. Inwiefern hält die Verwaltung den Vorschlag, in Neubaugebieten auch Flächen für Senioren-
heime auszuweisen, für sinnvoll? 
 
2. Wenn ja, wie könnte dieser Vorschlag in der Praxis umgesetzt werden? 
 
3. Was ist im Neubaugebiet Rondorf-Nordwest diesbezüglich vorgesehen? 
 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
 
Grundsätzlich gehören auch Seniorenheime in Neubaugebieten zu der Vielfalt des Angebotes von 
Wohnformen. Beispielhaft ist im Plangebiet Rondorf Nord-West vorgesehen, die geplanten Wohnbau-
flächen überwiegend als Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Seniorenheime sind im Allgemeinen 
Wohngebiet allgemein zulässig. Insofern ist eine explizite Ausweisung von Seniorenheimen im Be-
bauungsplan nicht erforderlich. 
 
Bei Entwicklung von Flächen Dritter werden Vorhabenträger durch Markterkundung ermitteln, inwie-
weit Seniorenheime nachgefragt werden. Im Falle der Veräußerung städtischer Liegenschaften hat 
der Rat die Möglichkeit, eine Auflage im Kaufvertrag zur Bereitstellung von Flächen für Seniorenhei-
me zu beschließen. 
 
Zu 2. 
 
In Planverfahren Rondorf Nord-West wird die Planung über einen Investor entwickelt. Dieser wird bei 
Bedarf eine entsprechende Planung und Realisierung vornehmen. 
 
Zu 3. 
 
Das Planverfahren ist noch in einem frühen Planungsstadium. Das Thema Seniorenheime soll in ab-
sehbarer Zeit mit der Investorenseite diskutiert und bei Bedarf weiter konkretisiert werden. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1716/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.05.2019
Erstellt
15.05.2019 07:15