0331/2020
3.4. Fertiggestellte Baumaßnahmen auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen 2018/2019 Session-Nr.: 3737/2019
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 22.06.2020 0331/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.06.2020 Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 3.4. Fertiggestellte Baumaßnahmen auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen 2018/2019 Session- Nr.: 3737/2019 In der Sitzung vom 06.12.2019 wurde der Top 3.4. „Fertiggestellte Baumaßnahmen auf öf- fentlichen Spiel- und Bolzplätzen 2018/2019“ behandelt und diverse Fragen der Behinder- tenorganisationen und –selbsthilfegruppen von der Kinder- und Jugendverwaltung mündlich beantwortet. Herr Intveen fragt an, inwieweit das Thema Disability Mainstreaming bei der für den Aufga- benbereich Kinderspielplätze zuständige Verwaltung angekommen ist? Er bittet zudem darum das zuständige Amt die in der Sitzung gestellten Fragen in schriftlicher Form im Rahmen einer Vorlage im Ratsinformationssystem zur nächsten Sitzung der Stadt- arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 17.02.2020 ausführlicher und umfassender zu beantworten. 1. Frage: Die Kriterien für barrierefreie Spielplätze sind nach wie vor nicht veröffentlicht. Aus der Vorlage wird nicht ersichtlich, ob sie bei den Baumaßnahmen beachtet worden sind. Wann werden die Kriterien für barrierefreie Spielplätze veröffentlicht? 2. Frage: Bei welchen der in der Mitteilung aufgeführten Baumaßnahmen wurden die Krite- rien beachtet? 3. Frage: Falls sie nicht beachtet worden sind: Warum nicht? 4. Frage: Falls sie beachtet worden sind: Wie hat sich dies bei der jeweiligen Baumaßnahme ausgewirkt?“ Für die 15 kompletten Neugestaltungen und die 6 Neuanlagen ist hierbei jeweils darzustel- len, welche der Kriterien für barrierefreie Spielplätze beachtet worden sind und welche nicht. Sind die Kriterien nicht beachtet worden, sind die Gründe darzulegen. 2 Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: Generell gilt für die Planung und den Bau von öffentlichen Spielplätzen in Köln - neben den gesetzlichen Vorgaben - die Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln in der aktuellen Fas- sung von 2018, in der Richtwerte, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards festgelegt sind. Hier finden sich u.a. die mit dem Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ entwickelten Stan- dards für barrierefreies Bauen. Spielplätze sollen inklusive Orte sein. Damit ist ein Spielplatz gemeint, der die Möglichkeit des Miteinanderspielens für alle Kinder und Jugendlichen bietet – ohne Ausgrenzung, unab- hängig von deren Alter, Geschlecht, Nationalität und von körperlicher, geistiger oder seeli- scher Gesundheit. Derzeit gibt es ungefähr 700 Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen Köln. Hinsichtlich der Erreichbarkeit besitzen bereits ungefähr 95% einen barrierefreien Zugang. Der restliche Teil der Spielplätze wird sukzessive überarbeitet und wo topografisch möglich auch stufenfrei umgebaut. Barrierefreiheit der Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen bedeutet für die Kinder- und Ju- gendverwaltung, dass bei der Planung darauf geachtet wird, dass sowohl die barrierefreie Erreichbarkeit des gesamten Spielplatzes oder einzelner Spielzonen ermöglicht und darüber hinaus eine vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden realisiert wird. Mit einem integrativen Spielplatz ist ein Ort gemeint, der die Möglichkeit des Miteinanderspie- lens für alle Kinder bietet – ohne Ausgrenzung, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, Na- tionalität und von körperlicher, geistiger oder seelischer Gesundheit. Integratives Spiel be- deutet allen Kindern zur gleichen Zeit den Zugang zum selben Ort zu ermöglichen und hängt nicht ausschließlich von spezifischen Ausstattungsgegenständen ab. Dies ist umso wichtiger, da aus Beteiligungsverfahren, an dem beeinträchtigte Kinder teilge- nommen haben und aus Erfahrungen mit inklusive Kindertagesstätten klar zu erkennen ist, dass die Spielinteressen von Kindern mit Beeinträchtigungen sich nicht wesentlich von denen anderer Kinder unterscheiden. Spielplätze sollten so beschaffen sein, dass gemeinsames Spiel ermöglicht und die Begegnung aller Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gefördert wird. Lediglich die Nutzung der Spielgeräte ist unterschiedlich eingeschränkt und vereinzelt auch nur mit Hilfestellung möglich. Aber auch das gegenseitige Helfen beinhaltet den inklusiven Gedanken. Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass nur zusätzliche oder an Stelle der bisherigen Spielplatz- 3 ausstattung spezielle Spielgeräte aufgestellt werden, die von einer gehandicapten Zielgruppe genutzt werden können. Barrierefreiheit bedeutet auch nicht, dass jeder jedes Spielangebot gleich nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivi- tät der Plätze und die Herausbildung von Motorik, Risiko- und Selbsteinschätzung. Dies ist sowohl für körperlich oder geistig beeinträchtigte Kinder, aber auch für jüngere, kleinere, mo- torisch ungeschicktere oder ängstliche Kinder wichtig, um die eigene Körperwahrnehmung zu stärken und Ängste abzubauen. Das gemeinsame Spiel, das für die behinderten und nicht behinderten Kinder und Jugendlichen im Focus steh t, ist der Weg, der zur Inklusion führt. Damit wird der Spielplatz zu einem Ort des inklusiven Miteinanders. Beantwortung der 1. Frage: In Treffen mit Vertreter*innen des Arbeitskreises „Barrierefreies Köln“, sachkundigen Bür- ger*innen Vertreter*innen von Verbänden und dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln wird an der Weiterentwicklung von Standards gearbeitet. Die derzeitigen noch nicht festge- schriebenen Standards für barrierefreie Spielplätze, die die Verwaltung erarbeitet, wurden einem Sachverständigen für barrierefreie Spielplätze im sicherheitstechnischen Bereich zur Prüfung vorgelegt, da sich bei der Planung und Umsetzung herausgestellt hat, dass einige Kriterien nicht Normkonform umgesetzt werden konnten. Derzeit wird geklärt welche Mög- lichkeiten es gibt, der Norm entsprechend zu planen und umzusetzen und mit Herrn Dr. Bell abgestimmt. Beantwortung der Fragen 2 bis 4 Gemäß der Behindertenpolitik werden in allen neuen Flächen für Wohnungsbau und den jet- zigen Neubaugebieten Standards der Barrierefreiheit, die Normkonform angewendet werden konnten, berücksichtigt. Dieses gilt bereits für die 2018/2019 fertiggestellten Neugestaltun- gen und Neuanlagen. Für die in 2018/2019 fertiggestellten 15 Neugestaltungen und die 6 Neuanlagen (Spiel- und Bolzplätze) im öffentlichen Raum, wurden folgende Kriterien bei allen angewendet: Die Zugänglichkeit zu den Spiel- und Bolzplätzen wurde barrierefrei gestaltet – auch für Rollstuhlfahrer. Zwischen Umlaufschranken (Drängelgittern) befindet sich eine lich- te Durchgangsbreite von mindestens 1,50 m. Der Eingang und Ausgang von Umlauf- schranken und der Durchgang von Rahmensperren sowie bei Anordnung von Pollern weist immer eine lichte Breite von mindestens 90 cm auf. Die Zugänge sind taktil und 4 visuell wahrnehmbar gestaltet. Die Nutzbarkeit der Plätze ist weitgehend barrierefrei gestaltet. Wichtige Ziele sind barrierefrei auffindbar gestaltet. Dies wurde beispielsweise erreicht durch Leitelemente und Bodenindikatoren nach DIN 32984. Hindernisse und Gefahrenstellen sind taktil wahrnehmbar und visuell kontrastierend gestaltet. Bewegungsflächen und Gehwege sind entsprechend den Anforderungen der DIN 18040-3 gestaltet. Gehwegbegrenzungen sind so gestaltet, dass sie mit dem Langstock leicht und sicher wahrgenommen werden können. Dies wurde beispielsweise erreicht mit Rasenkan- tensteinen oder einem Materialwechsel, z.B. zwischen Oberflächenbelag und Rasen. Eine Befahrbarkeit der Wege ist durch die Bodenbeläge, die erschütterungsarm, be- rollbar, eben und rutschhemmend sind, gegeben. Soweit möglich wurden mit Rollstüh- len befahrbare Bodenbeläge verwendet. Wassergebundene Decken bzw. Deckschich- ten ohne Bindemittel kamen als barrierefreie Lösung nur dann in Betracht, wenn eine regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung gewährleistet werden konnte. Wo möglich wurden als Belag um die Spielgeräte auch Alternativen zu Sand erprobt. Die Spielgeräte wurden nach den Wünschen, der in den Beteiligungsverfahren teil- nehmenden Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ausgewählt und aufgestellt. Hierbei wurde immer wieder von den beeinträchtigten Kindern und Jugend- lichen betont, dass sie sich Spielgeräte wünschen, die sie mit ihren Freunden zusam- men nutzen können. Die Wünsche nach Spezialgeräten waren dabei die Ausnahme. Bezirk 1 Neugestaltung Spielplatz Brüsseler Platz Der neugestaltete Spielplatz Brüsseler Platz ist barrierefrei zugänglich. Auch die Spielgeräte (u.a. Vogelnestschaukel) sind barrierefrei zu erreichen, da als Fallschutzmaterial weitgehend EPDM gewählt wurde. Neugestaltung Bolzplatz Aggripinaufer Zu der Bolzplatz- und Basketballfläche führt ein barrierefreier Zugang über einen separaten Toreingang. Die Bolzplatzfläche ist für Kinder und Jugendliche mit eingeschränktem Seh- vermögen durch die starken Farbkontraste gut erkennbar. Die kleinen Tore sind rot und die großen Tore in weiß gehalten. Sie sind integriert in eine anthrazitfarbene Zaunanlage mit grünem Bodenbelag. Die Basketballfläche ist zur Abgrenzung der Bolzplatzfläche in himmel- blau gehalten. Der Unterstand bittet für alle eine gemeinsame Aufenthaltsfläche. Alle Flächen 5 sind mit Rollstuhl zu befahren. Bezirk 2 Neugestaltung Spielplatz Uferstraße Der Spielplatz ist auf der gesamten Fläche mit einen rollstuhlbefahrbaren Bodenbelag aus- gestattet. Im Zuge der Neugestaltung des Spielplatzareals wurde der Gedanke der Inklusion umgesetzt. Es entstanden zwei Sandspielbereiche, die eine Nutzung der Bewegungsflächen durch Rollstuhlfahrer ermöglichen. Durch die Positionierung der Spielgeräte können in Zu- kunft auch Kinder, der Unterstützung von Begleitpersonen bedürfen, dir Aufbauten aufgrund der geringen Entfernung zur Wegefläche besser erreichen. Spielgeräte wie ein bewegliches Goldgräbersieb, ein Matschtisch, und ein Wabennest genutzt werden. Bezirk 3 Neuanlage Spielplatz Feldhasenweg Der 2019 an die Stadt übergebene Investorenspielplatz „Feldhasenweg“ ist ebenfalls barrie- refrei zugänglich. Der Weg führt mittig über den Spielplatz. Rollstuhlfahrer/innen können an die Spielaktionsflächen heranfahren. Zwischen den beiden Sandspielflächen wurde ein Pflas- terstreifen angelegt, der mit dem Rollstuhl befahren werden kann und ebenfalls mit Kaut- schuksitzflächen ausgestattet ist. Auch hier wurde eine Nestschaukel aufgestellt, die eben- falls für Kinder mit Handicap nutzbar ist. Neugestaltung Spielplatz St -George-Straße Der Spielplatz ist bereits so angelegt, dass er barrierefrei im Sinne der Zugänglichkeit und als Treffpunkt für alle Kinder erreichbar ist. Er wurde so angelegt, dass die zentral gelegene Spielaktionsfläche rundherum mit dem Rollstuhl umfahren werden kann. Die Nestschaukel, die Drehscheibe und die Federwippe wurden so nah wie möglich an den Rand der Fall- schutzfläche gesetzt, damit gehbehinderten Kinder und Jugendlichen diese besser erreichen können. Die Spielgeräte sind farbig gestaltet, so dass sie für sehgeschwächte Kinder leichter sichtbar sind. Bezirk 4 Neugestaltung Spielplatz Am Pistorhof Die Neugestaltung des Spielplatzes bezieht sich weitestgehend auf die Erneuerung der Aus- stattung mit neuen Spielgeräten in dem schon vorhandenen Sandspielbereich. Durch die his- 6 torische Lage des Spielplatzes auf einer natürlichen Erhebung im Rochuspark ist eine barrie- refreie Zuwegung nur eingeschränkt gegeben. Neuanlage Spiel- und Bolzplatz Butzweilerhofallee Der Spiel- und Bolzplatz wurde mit verschiedenen inklusive Spielmöglichkeiten ausgestattet. Es gibt einen mit Rollstuhl befahrbaren Bodenbelag auf dem Bolzplatz, Basketballplatz und rund um die Tischtennisplatten. Zwei ebenerdig eingebaute Trampoline, die mit einem Roll- stuhl befahrbar sind und eigenständiges Schwingen ermöglicht. Die Vogelnestschaukel ist am Weg liegend eingebaut. Die Unterpflasterung der Doppelholmsperren 60 cm breit, wie im Grünhandbuch im Kapitel 6 Barrierefreiheit auf Seite 9f dargestellt. An den Wegekreuzungs- punkten sind taktile Orientierungshilfen vorhanden. Taktile Leitlinien gegenüber den Bank- standorten in der wassergebundenen Wegedecke gelten als taktile Orientierungshilfe. Die kleine Asphaltspielfläche ist zum Befahren für Rollsport bzw. Rollstuhl geeignet. Es gibt di- verse Sandspielmöglichkeiten, außerdem wurde der Gurtsteg und Drehscheibe direkt am Weg erbaut und bieten Schwingen und Drehen auch für beeinträchtigte Kinder und Jugendli- che. Neuanlage Spielplatz Christianstr. / Leyendecker Straße Der Spielplatz ist auf der gesamten Fläche mit einen rollstuhlbefahrbaren Bodenbelag aus- gestattet. Zwei Trampoline sind bodengleich eingebaut. Die Bewegung auf einem Trampolin ist intensiv koordinationsfördernd und durch einen bodengleichen Einbau auch mit dem Roll- stuhl zu befahren. Bezirk 5 Neugestaltung Spielplatz Brehmstraße Bei der Planung des Spielplatzes wurden Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt. Nicht nur die barrierefreie Zugänge und Zuwegung zu den Spielgeräten, sondern auch eine Fläche für freies (Rollen-)Spiel auch für Rollstuhlfahrer. Alle Spielgeräte sind durch farbliche Akzen- tuierungen voneinander getrennt. Die Spielplatzbereiche sind für Kinder und Jugendliche mit eingeschränktem Sehvermögen durch die starken Farbkontraste gut erkennbar. Schwarz- weiß mit roten Aufhängungen bei der Vogelnestschaukel, schwarz-weiße Pfosten bei den übrigen Geräten. Tischtennisplatte mit grünem Belag. Neugestaltung Spielplatz Geldernstraße Der Spielplatz ist von allen Seiten barrierefrei zugänglich. Die Vogelnestschaukel wurde aus 7 Gründen der guten Erreichbarkeit so montiert, dass die Entfernung zwischen Spielgerät und Weg möglichst kurz ist. Bezirk 6 Neuanlage Spielplatz Straberger Weg / Elvira -Tuszik-Str. Der 2019 an die Stadt übergebene Investorenspielplatz ist barrierefrei zugänglich. Der Weg führt mittig über den Spielplatz. Rollstuhlfahrer/innen können an die Spielaktionsflächen her- anfahren. So gibt es eine Fläche für freies Spiel mit Hauskulissen auch für Rollstuhlfahrer. Ein kleines Spielpodest mit Rutsche, Drehscheibe und Gurtsteg sind am Weg liegend einge- baut und können entsprechend genutzt werden. Neugestaltung Spielplatz Giershausener Weg Bei der Planung des Spielplatzes wurden Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt. Zwei von drei vorhandenen Zugängen wurden mit versetzbaren Wegesperren und taktilen Pflas- terstreifen für Personen mit Sehbehinderung versehen. Diese beiden Eingänge sind auch für Rollstuhlfahrer gut nutzbar. Die Position der Vogelnestschaukel ist so gewählt, dass Kinder, welche auf einen Rollstuhl angewiesen sind und der Unterstützung von Begleitpersonen be- dürfen, das Spielgerät aufgrund der geringen Entfernung zur Wegefläche sehr gut erreichen können. Eine Chillarea bietet auch für Rollstuhlfahrer Möglichkeiten und dieses in einer witte- rungsgeschützten Umgebung. Neugestaltung Spielplatz Osloer Straße Bei den Beteiligungen wurde auf Spielgeräte hingewiesen, die barrierefrei sind, die Kinder und Jugendlichen lehnten diese ab, da sie ihre Beeinträchtigung sichtbarer machen würden und dies nach ihrer Meinung zur Ausgrenzung führt. Deshalb wurden die Geräte aufgestellt, die sie sich gewünscht haben, da sie meinen, diese zusammen mit den nicht behinderten Freunden gemeinsam besser nutzen zu können. Der Spielplatz ist von allen Seiten barriere- frei zugänglich. Die Wegeführung kann barrierefrei genutzt bzw. befahren werden. Ein Teil der Spielfläche ist mit EPDM-Belag versehen, das darin eingebaute Spielgerät kann barriere- frei u.a. für sehschwache Kinder genutzt werden. Die übrigen Spielgeräte sind Wege nah aufgestellt, dies gilt auch für die Partnerschaukel. Neugestaltung Spielplatz Kopenhagener Straße Die Neugestaltung des Spielplatzes bezieht sich weitestgehend auf die neue Ausstattung der schon vorhandenen Sandspielbereiche. Der Spielplatz ist von allen Seiten barrierefrei zu- 8 gänglich. Die Spielgeräte sind Wege nah aufgestellt. Eine weitere Frei-Fläche lädt zum Spiel und Rollsportarten auch für Rollstuhlfahrer ein. Neugestaltung Spielplatz Leineweg-Ost Bei der Planung des Spielplatzes wurden Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Eingänge zum Spielplatz sind schwellenfrei. Die Tische sind für Rollstuhlfahrer unterfahrbar. Die Position der Partnerschaukel ist so gewählt, dass Kinder, welche auf einen Rollstuhl an- gewiesen sind und der Unterstützung von Begleitpersonen bedürfen, das Spielgerät aufgrund der geringen Entfernung zur Wegefläche besser erreichen können. Die im Platzbereich vor- handene Tischtennisplatte und ein Drehkreisel auf einer synthetischen Fallschutzfläche kön- nen ebenfalls barrierefrei genutzt werden. Die Spielgeräte sind für Kinder und Jugendliche mit eingeschränktem Sehvermögen durch die starken Farbkontraste gut erkennbar. Bezirk 7 Neugestaltung Spielplatz Frongasse Im Beteiligungsverfahren wurde kein gesondertes barrierefreies Angebot gewünscht. Der Spielplatz wurde sehr farbintensiv gestaltet. Es wurde eine barrierefreie Zuwegung über Schotterrassen ermöglicht. Da der Spielplatz im Landschaftsschutzgebiet liegt, war nur eine eingeschränkte Ausgestaltung der Spielflächen möglich. Die Zuwegung erfolgt, beginnend Am Langeler Lido / Ecke Frongasse barrierefrei über einen Schotterrasenweg. Bezirk 8 bei den drei in Bezirk 8 durchgeführten Maßnahmen Neuanlage Astrid-Lindgren-Allee, Neu- gestaltung Homarstraße sowie Neuanlage Barcelona-Allee wurde auf die barrierefreie Zu- gänglichkeit geachtet. Neuanlage Spielplatz Astrid-Lindgren-Allee Auf dem Spielplatz wurden Tischtennisplatten aufgestellt, ein Angebot, welches auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Neuanlage Spielplatz Barcelona-Allee Der Spielplatz ist für Sehbehinderte sehr gut zu erreichen, da hier taktile Streifen vorhanden sind. Die Vogelnestschaukel wurde aus Gründen der guten Erreichbarkeit so montiert, dass die Entfernung zwischen Spielgerät und Weg möglichst kurz ist. 9 Neugestaltung Spielplatz Homarstraße Auf dem Spielplatz wurden Tischtennisplatten aufgestellt, ein Angebot, welches auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Die Vogelnestschaukel wurde aus Gründen der guten Erreichbarkeit so montiert, dass die Entfernung zwischen Spielgerät und Weg möglichst kurz ist. Bezirk 9 Neugestaltung Spiel- und Bolzplatz Böcking Park Bei der Planung der sportlichen Bewegungsflächen (Basketball- und Bolzplatzfeld) wurden Aspekte der Barrierefreiheit weitestgehend berücksichtigt. Eine Nutzung der Bewegungsflä- chen z. B. durch Rollstuhlfahrer ist durch die umlaufende und unmittelbar an die Zuwegung angeschlossene Wegedecke möglich. Neugestaltung Spiel- und Bolzplatz Wichheimer Straße Bei der Planung der sportlichen Bewegungsflächen (Basketballfeld, Bolzplatz, Parkour- und Trampolinbereich) wurden Aspekte der Barrierefreiheit weitestgehend berücksichtigt. Eine Nutzung der Bewegungsflächen z. B. durch Rollstuhlfahrer ist durch die umlaufende und un- mittelbar an die Zuwegung angeschlossene Wegedecke möglich. Die Position der Parkour- anlage ist so gewählt, dass Kinder, welche auf einen Rollstuhl angewiesen sind und der Un- terstützung von Begleitpersonen bedürfen, die Aufbauten aufgrund der geringen Entfernung zur Wegefläche besser erreichen können. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0331/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 22.06.2020
- Erstellt
- 29.01.2020 13:11