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AN/0706/2018

Änderungsantrag zu TOP 3.1.5 „Wo und was sind Angsträume? – Köln startet Aktionen zur Identifizierung von Angsträumen in Köln", Drucksachen-Nr. AN/0613/2018, Antrag der Gruppe BUNT

Gem. Änderungsantrag (Linke) 08.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 28.05.2018

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

3138 Zeichen

Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln 
Freie Wähler Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.05.2018 
 
AN/0706/2018 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.05.2018 
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verga-
be / Internationales 28.05.2018 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.5 „Wo und was sind Angsträume? – Köln startet 
Aktionen zur Identifizierung von Angsträumen in Köln", Drucksachen-Nr. 
AN/0613/2018, Antrag der Gruppe BUNT 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.5, Antrag der Ratsgrup-
pe BUNT „Wo und was sind Angsträume? – Köln startet Aktionen zur Identifizierung von 
Angsträumen in Köln", Drucksachen-Nr. AN/0613/2018 auf die Tagesordnung der Ratssit-
zung am 3. Mai 2018 zu setzen. 
 
Der vorliegende Antrag wird durch folgenden Beschluss ersetzt: 
Beschluss: 
1. Die Stadt Köln beginnt Punkt 50 des im September 2016 beschlossenen „1. Kölner 
Gleichstellungsaktionsplans 2016 – 2020“ umzusetzen. Er lautet: „Die Beleuchtung 
bzw. Beseitigung von Angsträumen im Stadtgebiet wird sukzessiv optimiert.“ Dazu 
entwickelt sie einen Kriterienkatalog, der sich an den bereits vorhandenen Konzepten 
und Arbeitsanweisungen anderer Städte orientiert, z. B dem Angstraumkonzept der 
Stadt Wuppertal oder dem Handbuch „Richtlinien für eine sichere Stadt“ der Stadt 
Wien.  
2. Um eine ausreichende Beleuchtung zu gewährleisten, setzt die Stadt mindestens, wo 
nicht schon geschehen, die EU-Richtlinie EN 13201 um. 
3. Um Angsträume nach der Erarbeitung eines Kriterienkatalogs identifizieren zu kön-
nen, führt die Stadt Interviews zu von der Bevölkerung als Angsträume empfundenen 
Plätzen und Wegen mit einer Auswahl von Funktionsträgern in den Sozialräumen 
durch. Das können Ordnungskräfte wie Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes oder

- 2 - 
 
Polizistinnen, Streetworker, Sozialraumkoordinatoren, Teilnehmer/innen von Stadt-
teilkonferenzen oder andere geeignete Personenkreise sein.  
4. Die so entstehende Sammlung von Angsträumen wird nach einer Skala von leicht 
angstbesetzt bis extrem angstbesetzt gegliedert, parallel zu den verwendeten Skalen 
anderer Städte wie z. B. Wuppertal. Diese Gliederung soll es erleichtern, eine Rei-
henfolge der Dringlichkeit und damit der Abarbeitung zu erstellen.  
5. Die Stadt benennt eine Stelle, z. B. das Bürgertelefon und -büro, bei der Einwoh-
ner/innen Angsträume melden können. Diese Möglichkeit, Angsträume zu melden, 
wird durch Pressemitteilungen u. ä. bekannt gemacht.  
6. Die Gleichstellungsbeauftragte wird über die einzelnen Punkte der Umsetzung von 
Punkt 50 regelmäßig informiert und gehört. 
7. Die Ergebnisse der Angstraumanalyse und -beseitigung werden Rat und Ausschüs-
sen spätestens mit der Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplans bekannt ge-
geben. 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer  
DIE LINKE 
gez. 
Walter Wortmann 
Einzelmandatsträger 
Freie Wähler Köln

Beratungsverlauf (2)

03.05.2018 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
28.05.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0706/2018
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
08.05.2018
Erstellt
03.05.2018 12:10