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Änderungsantrag zu TOP 3.1.5 „Wo und was sind Angsträume? – Köln startet Aktionen zur Identifizierung von Angsträumen in Köln", Drucksachen-Nr. AN/0613/2018, Antrag der Gruppe BUNT

Gem. Änderungsantrag (Linke) AN/0706/2018 vom 08.05.2018

Stand: Am 18.06.2018 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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    Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln Freie Wähler Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.05.2018 AN/0706/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.05.2018 Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verga- be / Internationales 28.05.2018 Änderungsantrag zu TOP 3.1.5 „Wo und was sind Angsträume? – Köln startet Aktionen zur Identifizierung von Angsträumen in Köln", Drucksachen-Nr. AN/0613/2018, Antrag der Gruppe BUNT Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.5, Antrag der Ratsgrup- pe BUNT „Wo und was sind Angsträume? – Köln startet Aktionen zur Identifizierung von Angsträumen in Köln", Drucksachen-Nr. AN/0613/2018 auf die Tagesordnung der Ratssit- zung am 3. Mai 2018 zu setzen. Der vorliegende Antrag wird durch folgenden Beschluss ersetzt: Beschluss: 1. Die Stadt Köln beginnt Punkt 50 des im September 2016 beschlossenen „1. Kölner Gleichstellungsaktionsplans 2016 – 2020“ umzusetzen. Er lautet: „Die Beleuchtung bzw. Beseitigung von Angsträumen im Stadtgebiet wird sukzessiv optimiert.“ Dazu entwickelt sie einen Kriterienkatalog, der sich an den bereits vorhandenen Konzepten und Arbeitsanweisungen anderer Städte orientiert, z. B dem Angstraumkonzept der Stadt Wuppertal oder dem Handbuch „Richtlinien für eine sichere Stadt“ der Stadt Wien. 2. Um eine ausreichende Beleuchtung zu gewährleisten, setzt die Stadt mindestens, wo nicht schon geschehen, die EU-Richtlinie EN 13201 um. 3. Um Angsträume nach der Erarbeitung eines Kriterienkatalogs identifizieren zu kön- nen, führt die Stadt Interviews zu von der Bevölkerung als Angsträume empfundenen Plätzen und Wegen mit einer Auswahl von Funktionsträgern in den Sozialräumen durch. Das können Ordnungskräfte wie Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes oder - 2 - Polizistinnen, Streetworker, Sozialraumkoordinatoren, Teilnehmer/innen von Stadt- teilkonferenzen oder andere geeignete Personenkreise sein. 4. Die so entstehende Sammlung von Angsträumen wird nach einer Skala von leicht angstbesetzt bis extrem angstbesetzt gegliedert, parallel zu den verwendeten Skalen anderer Städte wie z. B. Wuppertal. Diese Gliederung soll es erleichtern, eine Rei- henfolge der Dringlichkeit und damit der Abarbeitung zu erstellen. 5. Die Stadt benennt eine Stelle, z. B. das Bürgertelefon und -büro, bei der Einwoh- ner/innen Angsträume melden können. Diese Möglichkeit, Angsträume zu melden, wird durch Pressemitteilungen u. ä. bekannt gemacht. 6. Die Gleichstellungsbeauftragte wird über die einzelnen Punkte der Umsetzung von Punkt 50 regelmäßig informiert und gehört. 7. Die Ergebnisse der Angstraumanalyse und -beseitigung werden Rat und Ausschüs- sen spätestens mit der Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplans bekannt ge- geben. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE gez. Walter Wortmann Einzelmandatsträger Freie Wähler Köln

Beratungsverlauf

  1. 03.05.2018

    Rat

    Entscheidung. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
  2. 18.06.2018 zuletzt

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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