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0974/2020

Geruchsbelästigung im Stadtbezirk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.05.2020, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3960 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 
 0974/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2020 
 
Geruchsbelästigung im Stadtbezirk 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen mit Anfrage AN/1463/2019 die Fragen: 
 
Sind der Stadtverwaltung Verursacher der immer wieder in den Morgen- und/oder Abendstunden im 
Südwesten Kölns wahrnehmbaren Geruchsbelästigungen bekannt (deutlich nach "Chemie" riechende 
Luft)? 
Welche Schritte können unternommen werden, diese Geruchsbelästigungen abzustellen? 
 
Zur Begründung wird vorgetragen, dass vorwiegend bei geringer Luftbewegung im Stadtteil Sülz 2019 
zu folgenden Zeiten Geruchsbelästigungen festzustellen waren: 
 
25. Januar 9.00 Uhr 
28. Januar 16.30 - 17.00 Uhr 
08.Februar 20.00 Uhr 
20. Februar 9.30 Uhr 
06. März 18.30 Uhr 
19. März 9.30 Uhr 
15. Oktober  gegen 9.00 Uhr 
21. Oktober  19.00 Uhr 
22. Oktober 7.00 - 8.oo Uhr 
 
Hierzu antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegen nur zum 08. Februar 2019 und zum 19. März 2019 
Hinweise zu Geruchsbelästigungen im Kölner Süden vor. Eine Zuordnung zu der Quelle oder der 
Ursache ist nicht bekannt gemacht worden und konnte seitens der Stadtverwaltung nicht vorgenom-
men werden. 
Zu den übrigen genannten Zeitpunkten liegen keine Hinweise zu Geruchsbelästigungen sowie deren 
Verursacher im Südwesten Kölns vor. 
 
Gerüche können auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein. Für eventuelle Abhilfemaßnahmen 
muss zunächst die Geruchsquelle eindeutig ermittelt werden. Ohne Hinweise auf die mögliche Quelle 
ist es nicht möglich, weitere Ermittlungen vorzunehmen und Maßnahmen vorzusehen.  
 
Für viele Gewerbebetriebe auf dem Kölner Stadtgebiet ist das Umweltamt- und Verbraucherschutz-
samt als Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Köln grundsätzlich für den Immissionsschutz 
zuständig und Ansprechpartner bei Beschwerden über Luftverunreinigungen, wie Gerüche. 
Während der Dienstzeit ist ein „Einsatzdienst Immissionsschutz“ eingerichtet, um Hinweisen und Be-
schwerden unverzüglich vor Ort nachzugehen.  
Außerhalb der Dienstzeiten ist die Leitstelle des Ordnungs- und Verkehrsdienstes im Amt für öffentli-
che Ordnung zu informieren, damit von dort sofort vor Ort eine Überprüfung vorgenommen werden

2 
 
kann.  
Im Falle einer besonders starken Geruchsbelästigung und einer möglichen konkreten Gefahr ist die 
Berufsfeuerwehr der Stadt Köln anzusprechen, die die Situation vor Ort überprüft und Maßnahmen 
zur Gefahrenabwehr einleitet.  
 
Zur Eingrenzung der möglichen Ursache empfiehlt das Umweltamt, ein sogenanntes Geruchsproto-
koll zu führen und darin die genauen Zeiten und Dauer, den Ort und ggf. den Geruchseindruck 
("riecht nach ...") zu protokollieren. 
 
Im Kölner Süden befinden sich emittierende industrielle Anlagen. Die Bezirksregierung Köln ist für die 
Überwachung dieser besonders umweltrelevanten Anlagen die zuständige Aufsichtsbehörde.  
 
Von Anlagen können trotz Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und bei allen Anstrengungen zur Luft-
reinhaltung vereinzelt Geruchsimmissionen ausgehen. Die Immissionen können unter Berücksichti-
gung der unterschiedlichen Windrichtungen geringfügige Belästigungen in der näheren wie auch wei-
teren Nachbarschaft hervorrufen. Hier kann es unter Umständen zu Belästigungen kommen, die von 
Beschwerdeführern z.B. als deutlich nach "Chemie" riechende Luft beschrieben werden.  
Diesen Belästigungen können nicht mit behördlichen Anordnungen entgegengewirkt werden.  
 
Sowohl die Bezirksregierung Köln wie auch die Stadt Köln überwachen die Gewerbetreibenden. Bei 
Nichtbeachtung der rechtlichen und fachlichen Vorgaben ordnet die zuständige Behörde Maßnahmen 
an. Dabei wird auch der Stand der Technik berücksichtigt, der die Begrenzung von Emissionen und 
die Erreichung eines hohen Schutzniveaus sichern soll.

Beratungsverlauf (1)

04.05.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0974/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.04.2020
Erstellt
26.03.2020 17:02