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Geruchsbelästigung im Stadtbezirk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0974/2020 vom 02.04.2020

Stand: Am 04.05.2020 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/572 Vorlagen-Nummer 0974/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2020 Geruchsbelästigung im Stadtbezirk Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen mit Anfrage AN/1463/2019 die Fragen: Sind der Stadtverwaltung Verursacher der immer wieder in den Morgen- und/oder Abendstunden im Südwesten Kölns wahrnehmbaren Geruchsbelästigungen bekannt (deutlich nach "Chemie" riechende Luft)? Welche Schritte können unternommen werden, diese Geruchsbelästigungen abzustellen? Zur Begründung wird vorgetragen, dass vorwiegend bei geringer Luftbewegung im Stadtteil Sülz 2019 zu folgenden Zeiten Geruchsbelästigungen festzustellen waren: 25. Januar 9.00 Uhr 28. Januar 16.30 - 17.00 Uhr 08.Februar 20.00 Uhr 20. Februar 9.30 Uhr 06. März 18.30 Uhr 19. März 9.30 Uhr 15. Oktober gegen 9.00 Uhr 21. Oktober 19.00 Uhr 22. Oktober 7.00 - 8.oo Uhr Hierzu antwortet die Verwaltung wie folgt: Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegen nur zum 08. Februar 2019 und zum 19. März 2019 Hinweise zu Geruchsbelästigungen im Kölner Süden vor. Eine Zuordnung zu der Quelle oder der Ursache ist nicht bekannt gemacht worden und konnte seitens der Stadtverwaltung nicht vorgenom- men werden. Zu den übrigen genannten Zeitpunkten liegen keine Hinweise zu Geruchsbelästigungen sowie deren Verursacher im Südwesten Kölns vor. Gerüche können auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein. Für eventuelle Abhilfemaßnahmen muss zunächst die Geruchsquelle eindeutig ermittelt werden. Ohne Hinweise auf die mögliche Quelle ist es nicht möglich, weitere Ermittlungen vorzunehmen und Maßnahmen vorzusehen. Für viele Gewerbebetriebe auf dem Kölner Stadtgebiet ist das Umweltamt- und Verbraucherschutz- samt als Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Köln grundsätzlich für den Immissionsschutz zuständig und Ansprechpartner bei Beschwerden über Luftverunreinigungen, wie Gerüche. Während der Dienstzeit ist ein „Einsatzdienst Immissionsschutz“ eingerichtet, um Hinweisen und Be- schwerden unverzüglich vor Ort nachzugehen. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Leitstelle des Ordnungs- und Verkehrsdienstes im Amt für öffentli- che Ordnung zu informieren, damit von dort sofort vor Ort eine Überprüfung vorgenommen werden 2 kann. Im Falle einer besonders starken Geruchsbelästigung und einer möglichen konkreten Gefahr ist die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln anzusprechen, die die Situation vor Ort überprüft und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleitet. Zur Eingrenzung der möglichen Ursache empfiehlt das Umweltamt, ein sogenanntes Geruchsproto- koll zu führen und darin die genauen Zeiten und Dauer, den Ort und ggf. den Geruchseindruck ("riecht nach ...") zu protokollieren. Im Kölner Süden befinden sich emittierende industrielle Anlagen. Die Bezirksregierung Köln ist für die Überwachung dieser besonders umweltrelevanten Anlagen die zuständige Aufsichtsbehörde. Von Anlagen können trotz Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und bei allen Anstrengungen zur Luft- reinhaltung vereinzelt Geruchsimmissionen ausgehen. Die Immissionen können unter Berücksichti- gung der unterschiedlichen Windrichtungen geringfügige Belästigungen in der näheren wie auch wei- teren Nachbarschaft hervorrufen. Hier kann es unter Umständen zu Belästigungen kommen, die von Beschwerdeführern z.B. als deutlich nach "Chemie" riechende Luft beschrieben werden. Diesen Belästigungen können nicht mit behördlichen Anordnungen entgegengewirkt werden. Sowohl die Bezirksregierung Köln wie auch die Stadt Köln überwachen die Gewerbetreibenden. Bei Nichtbeachtung der rechtlichen und fachlichen Vorgaben ordnet die zuständige Behörde Maßnahmen an. Dabei wird auch der Stand der Technik berücksichtigt, der die Begrenzung von Emissionen und die Erreichung eines hohen Schutzniveaus sichern soll.

Beratungsverlauf

  1. 04.05.2020

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 7.1.4, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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