AN/0063/2025
TOP 9.1: Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 Begleitbeschlüsse
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.01.2025 AN/0063/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 17.01.2025 TOP 9.1: Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 Begleitbeschlüsse Sehr geehrter Herr Dr. Krupp, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 9.1 - Haus- haltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschließlich mittelfristiger Fi- nanzplanung in die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 17.01.2025 auf- zunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Haushaltssatzung wird wie folgt ergänzt: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Verwaltung folgende Begleitaufträge zur Haus- haltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für die Jahre 2025/2026 zu geben: 1. Die Liste der Großbauprojekte soll im Hinblick auf möglicherweise schon gebundene Mittel aktualisiert werden. Dabei ist die bereits erfolgte Priorisierung aus der Mitteilung 3331/2024 aus dem Hauptausschuss vom 04.11.2024 zu evaluieren. Dabei soll auch dargestellt werden, welche Projekte bereits wie personalisiert sind. 2. Mit der Einbringung des Haushaltes 2027 sollen die einzelnen Teilpläne der jeweiligen Dezernate in den Fachausschüssen vorgestellt werden. Die Verwaltung wird ange- sichts der weiterhin herausfordernden Haushaltslage aufgefordert, den Rat frühzeitig und zusätzlich zum etablierten „Bericht über die Entwicklung der Ertrags - und Auf- wandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in - 2 - der Finanzrechnung“ zu unterrichten, wenn sich wesentliche Änderungen in der Haus- haltsbewirtschaftung zeigen, die Gegensteuerungsmaßnahmen erfordern. 3. Die Verwaltung soll evaluieren, wie innerhalb der städtischen Museen Synergieeffekte, z.B. durch das Zusammenlegen von Häusern und Sammlungen, zusätzlichen Ausstel- lungen oder eine gemeinsame Vermarktung genutzt werden können. Die Ergebnisse inkl. Handlungsempfehlungen sind dem Rat und den entsprechenden Fachausschüs- sen spätestens im ersten Quartal 2026 vorzulegen. 4. Die Verwaltung soll Vorschläge erarbeiten, wie die Unterstützung der vielfältigen Fes- tivalszene in Köln nachhaltig konzentriert und gestärkt werden kann. 5. Das Portfolio der zahlreichen städtischen Beteiligungen soll konsolidiert und zukunfts- fähig aufgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Synergieeffekte zwischen Be- teiligungen zu identifizieren und Vorschläge zu erarbeiten, wie diese durch eine Opti- mierung der bestehenden Strukturen bis hin zu einer möglichen Verschmelzung von Gesellschaften realisiert werden können. Die Mitglieder der Aufsichtsorgane werden angehalten, die Geschäftsleitungen aufzufordern, Struktur- und Ergebnisverbesserun- gen innerhalb der jeweiligen Beteiligungen zu untersuchen und umzusetzen. Das Er- gebnissicherungskonzept des Stadtwerke Köln Konzerns soll unter enger Einbindung der städtischen Beteiligten so fortgeschrieben werden, dass die wesentlichen Wei- chenstellungen im kommenden Haushalt Berücksichtigung finden können. Die Verwal- tung wird gebeten, Vorschläge für die Strukturierung des weiteren Beratungsprozesses zu erarbeiten und der Politik vorzulegen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden städtischen Bau- und Ausstattungs- standards für städtische Gebäude und Bauprojekte zu überprüfen und zu aktualisieren und diese an die aktuellen Anforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Wirtschaft- lichkeit und Nutzerfreundlichkeit anzupassen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen zum ersten Quartal 2026 den zuständigen Ratsgremien vorgelegt werden. 7. Der in Ziffer 2b der Beschlussvorlage 0551/2023 beschlossene Bericht über den Fort- schritt der Sanierung der Kliniken der Stadt Köln soll zukünftig halbjährlich dem Finanz- ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. 8. Die Verwaltung wird gebeten, die vorhandenen Restmittel aus dem im Haushalt 2023/2024 aufgelegten Strukturförderfonds in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen und zur weiteren Struktursicherung zu nutzen. In 2026 soll bei erfolgreicher Einführung einer Verpackungssteuer ein entsprechender Fonds gebildet werden. 9. Das „Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport“ wird aufgefordert, die Tarifsteigerungen bei den freien Trägern ab dem Haushaltsjahr 2027 anteilig zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird die Sportverwaltung beauftragt, die politisch gefassten Planungsbe- schlüsse für Sportfreianlagen (z.B. aus der Sportentwicklungsplanung oder der Kunst- - 3 - rasenprioritätenliste) und für Hochbauprojekte (Sportentwicklungsplanung) umzuset- zen. Dies erfolgt bis spätestens zum Ende des Zeitraums der mittelfristigen Finanzpla- nung (2029). Die Sportverwaltung legt dafür dem Sportausschuss eine Umsetzungs- planung mit Zeitplan vor. 10. Die in 2025 vorgesehenen Mittel aus den Klimaschutz-Förderprogrammen „Gebäudes- anierung – Klimafreundliches Wohnen“, „Photovoltaik – Klimafreundliches Wohnen“ und „Photovoltaik – Klimafreundliches Arbeiten“ in Gesamthöhe von 20 Millionen Euro werden auf die Jahre 2025 (12 Millionen Euro) und 2026 (8 Millionen Euro) aufgeteilt. 11. Die im Drogenhilfekonzept 2020 (3804/2019) in Aussicht gestellte Erweiterung des Be- ratungsangebotes in Köln-Porz soll bei der Umsetzung des Konzeptes vorrangig be- rücksichtig werden. 12. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Aufwand im Bereich der Unterbringung geflüch- teter Menschen in den Jahren 2025 und 2026 um jeweils 3 Millionen Euro zu reduzie- ren und dem Rat bzw. den Fachausschüssen entsprechende Vorschläge zu unterbrei- ten. Hierbei sollen vorrangig strukturelle Optimierungen und Effizienzsteige rungen identifiziert und umgesetzt werden, ohne die angemessene Unterbringungsqualität und menschenwürdige Versorgung der Geflüchteten im Sinne der neuen Leitlinien, die der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen verabschiedet hat, zu gefährden. Begründung: Der Doppelhaushalt 2025/2026 wächst auf der einen Seite insgesamt auf, auf der anderen Seite besteht auch in den kommenden Jahren weiterer Konsolidierungsbedarf um den weite- ren Vermögensverzehr zu verhindern, auf eine Haushaltssicherung verzichten zu können und die sozialen Strukturen in der Stadt erhalten zu können. Hierfür besteht neben den Umschichtungen im Haushalt 2025/2026 die Notwendigkeit, schon jetzt die erforderlichen Schritte einzuleiten, um zu Beginn des Haushaltsaufstellungsprozesses für den Haushalt 2027 mit ersten Ergebnissen der weiteren Konsolidierungen planen zu kön- nen. Zu 1) Die Liste der Großbauprojekte ist für die ehrenamtliche Kommunalpolitik ein wichtiges Hilfsmittel, um einen Überblick über die aktuelle Situation der einzelnen Projekte zu bekom- men. Da diese Projekte sehr lange laufen, ist es notwendig, diese Liste in regelmäßigen Ab- ständen zu aktualisieren und somit der Politik mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, falls bestimmte Projekte nicht mehr weiterverfolgt werden sollen. Hierzu ist es notwendig zu wissen, welche Mittel schon verausgabt wurden. Zu 2) Der Rat der Stadt Köln ist sich bewusst, dass weitere Gegensteuerungsmaßnahmen sowohl für 2026 als auch für die Folgejahre zu erarbeiten sind. Hierzu ist es auf der einen Seite notwendig, die Politik zeitnah in geeigneter Form über aktuelle auftretende Handlungserfor- dernisse zu unterrichten, als auch die Beratungen für die Haushaltsjahre 2027 ff. anzupassen. Damit die Fachausschüsse einen Überblick über die sie betreffenden Teilpläne erhalten, sollen - 4 - diese nach Einbringung den betroffenen Fachausschüssen vorgestellt werden. Zu 3) Die Stadt Köln verfügt über eine herausragende und vielfältige Museumslandschaft, die von internationalem Rang ist. Mit Häusern wie dem Wallraf-Richartz-Museum, dem Museum Ludwig und dem Römisch -Germanischen Museum, aber auch spezialisierten Einrichtungen wie dem Museum für Ostasiatische Kunst oder dem NS-Dokumentationszentrum, bietet Köln ein breites kulturelles Angebot. Angesichts wachsender Herausforderungen wie begrenzter finanzieller Mittel, sich ändernder Besucherbedürfnisse und steigender Anforderungen an Di- gitalisierung und Nachhaltigkeit ist eine Überprüfung der bestehenden Strukturen notwendig. Eine Evaluation kann dazu beitragen, Redundanzen zu vermeiden, Ressourcen effizienter zu nutzen und die Museumslandschaft zukunftsfähig auszurichten, sowie zusätzliche Einnahmen zu akquirieren. Zu 4) Köln ist eine international anerkannte Festival-Stadt. Neben großen Festivals wie dem Gamescom-Festival gibt es zahlreiche kleine Festivals, die eine große Zahl an Besucherinnen und Besuchern anziehen. Bei der großen Anzahl an – teilweise sehr spezialisierten – Festivals könnten Synergieeffekte gehoben werden, z.B. durch Beratung der Verwaltung oder der ge- meinsamen Nutzung von Festival-Infrastruktur. Zu 5) Die Stadt Köln verfügt über zahlreiche Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe, die im Sinne der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger tätig sind. In Vorbereitung auf die weiteren Konsolidierungen in den zukünftigen Haushalten ist es von besonderer Bedeu- tung, die Effizienz und Effektivität dieser Strukturen regelmäßig zu hinterfragen. Eine Analyse der bestehenden Aufgaben, Prozesse und Verflechtungen kann dazu beitragen, Potenziale zur Optimierung aufzudecken und langfristig die Leistungsfähigkeit sowie Wirtschaftlichkei t dieser Unternehmen zu steigern. Zu 6) Die Stadt Köln errichtet eine Vielzahl eigener Gebäude, darunter Schulen, Kindertages- stätten, Sozialwohnungen, Unterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete sowie Museen und Verwaltungsgebäude. Neben den gesetzlichen Vorgaben hat sich die Stadt zusätzliche Stan- dards gesetzt, die nun einer Überprüfung und Aktualisierung bedürfen, um den aktuellen Her- ausforderungen und Entwicklungen gerecht zu werden. Dabei ist die Sicherstellung der Aktu- alität und Angemessenheit der städtischen Standards sowie die Förderung von Wirtschaftlich- keit und Nachhaltigkeit und kommunalen Bauprojekten zu berücksichtigen. Zu 7) Das vom Rat beschlossene Zukunftsmodell für die Kliniken der Stadt Köln ist mit hohen finanziellen Herausforderungen verbunden. Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Dritten sind zu prüfen Eine jährliche Information über den aktuellen Umsetzungsstand ist angesichts der Gesamtherausforderungen für den städtischen Haushalt nicht ausreichend. Daher soll mit Hilfe des entsprechenden Berichts die Politik regelmäßiger informiert werden, um ggf. Anpas- sungen vornehmen zu können. Zu 8) Da der Strukturförderfonds in den Jahren 2023 und 2024 nicht in voller Höhe ausge- schöpft wurde, stehen hier entsprechende Restmittel zur Verfügung. Da sich auch im Haushalt 2025/2026 noch Bedarfe für eine weitere Struktursicherung ergeben könnten, wird die Verwal- tung gebeten, die entsprechenden Mittel zu übertragen. Durch die Einführung einer Verpa- ckungssteuer können sich Einnahmen von geschätzten 10 Millionen Euro in 2026 generieren - 5 - lassen. Sobald diese kommunale Steuer eingeführt wird, sollen Teile dieser zusätzlichen Ein- nahmen zur weiteren Struktursicherung verwendet werden. Zu 9) Die Maßnahmen aus der Sportentwicklungsplanung oder der Kunstrasenprioritätenliste sind seit langer Zeit Beschlusslage des Rates. Um die Infrastruktur auch in diesen Bere ich entsprechend ausbauen zu können und trotzdem den Anforderungen der Haushaltskonsoli- dierung gerecht zu werden, bedarf es einer ausgewogenen Planung für die kommenden Jahre. Zu 10) Die kommunalen Klimaschutz-Förderprogramme erfreuen sich großer Beliebtheit und zahlen auf das Ziel der Klimaneutralität Kölns 2035 ein. Um nachhaltig Wirkung zu erzielen, sind sowohl in 2025 als auch in 2026 Mittel bereitzustellen, da nicht alle Bedarfe in 2025 bereits bekannt sind. Durch die Aufteilung in zwei Teil -Chargen besteht außerdem die Möglichkeit, durch das Strecken der notwendigen Abschreibungen zusätzliche konsumtive Mittel für not- wendige Klimaschutzprojekte in 2026 bereitzustellen. Zu 11) Neben den bereits umgesetzten Drogenkonsumräumen am Neumarkt und in Kalk be- steht ebenfalls akuter Handlungsbedarf in Köln-Porz zumindest Beratungsangebote bereitzu- stellen. Die entsprechenden Angebote sind bereits im Drogenhilfekonzept in Aussicht gestellt worden und sollen nun zeitnah mit dem vorhandenen Budget umgesetzt werden. Zu 12) Angesichts der mittelfristigen Finanzplanung, die für die Unterbringung geflüchteter Menschen eine Kostensteigerung vorsieht, ist es erforderlich, Einsparpotenziale zu prüfen, ohne die menschenwürdige Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten zu gefährden. Die geplante Reduzierung der Mittel soll durch eine Optimierung der Prozesse und Strukturen er- reicht werden. Hierzu gehören u.a. die Ermittlung der effizientesten Formen der Unterbringung unter Berücksichtigung von Kosten, langfristiger Planungssicherheit und sozialer Integration sowie die bessere Ausnutzung bestehender Immobilien. Für den Fall, dass die Zahl der an- kommenden Geflüchteten die Prognosen übersteigt, soll eine regelmäßige Überprüfung der Haushaltsansätze vorgenommen werden, um siche rzustellen, dass auf unvorhergesehene Entwicklungen flexibel mit Hilfe von Bundes- und Landesmitteln reagiert werden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0063/2025
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 16.01.2025
- Erstellt
- 16.01.2025 17:12