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AN/0063/2025

TOP 9.1: Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 Begleitbeschlüsse

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 16.01.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 17.01.2025, TOP 9.1.5

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

13867 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Finanzausschusses 
Herrn Dr. Gerrit Krupp 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.01.2025 
 
AN/0063/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 17.01.2025 
 
TOP  9.1: Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Begleitbeschlüsse 
Sehr geehrter Herr Dr. Krupp, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 9.1 - Haus-
haltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschließlich mittelfristiger Fi-
nanzplanung in die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 17.01.2025 auf-
zunehmen: 
 
Beschluss: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Haushaltssatzung wird wie folgt ergänzt: 
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Verwaltung folgende Begleitaufträge zur Haus-
haltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für die Jahre 2025/2026 zu geben: 
 
1. Die Liste der Großbauprojekte soll im Hinblick auf möglicherweise schon gebundene 
Mittel aktualisiert werden. Dabei ist die bereits erfolgte Priorisierung aus der Mitteilung 
3331/2024 aus dem Hauptausschuss vom 04.11.2024 zu evaluieren. Dabei soll auch 
dargestellt werden, welche Projekte bereits wie personalisiert sind. 
 
2. Mit der Einbringung des Haushaltes 2027 sollen die einzelnen Teilpläne der jeweiligen 
Dezernate in den Fachausschüssen vorgestellt werden. Die Verwaltung wird ange-
sichts der weiterhin herausfordernden Haushaltslage aufgefordert, den Rat frühzeitig 
und zusätzlich zum etablierten „Bericht über die Entwicklung der Ertrags - und Auf-
wandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in

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der Finanzrechnung“ zu unterrichten, wenn sich wesentliche Änderungen in der Haus-
haltsbewirtschaftung zeigen, die Gegensteuerungsmaßnahmen erfordern. 
 
3. Die Verwaltung soll evaluieren, wie innerhalb der städtischen Museen Synergieeffekte, 
z.B. durch das Zusammenlegen von Häusern und Sammlungen, zusätzlichen Ausstel-
lungen oder eine gemeinsame Vermarktung genutzt werden können. Die Ergebnisse 
inkl. Handlungsempfehlungen sind dem Rat und den entsprechenden Fachausschüs-
sen spätestens im ersten Quartal 2026 vorzulegen. 
 
4. Die Verwaltung soll Vorschläge erarbeiten, wie die Unterstützung der vielfältigen Fes-
tivalszene in Köln nachhaltig konzentriert und gestärkt werden kann. 
 
5. Das Portfolio der zahlreichen städtischen Beteiligungen soll konsolidiert und zukunfts-
fähig aufgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Synergieeffekte zwischen Be-
teiligungen zu identifizieren und Vorschläge zu erarbeiten, wie diese durch eine Opti-
mierung der bestehenden Strukturen bis hin zu einer möglichen Verschmelzung von 
Gesellschaften realisiert werden können. Die Mitglieder der Aufsichtsorgane werden 
angehalten, die Geschäftsleitungen aufzufordern, Struktur- und Ergebnisverbesserun-
gen innerhalb der jeweiligen Beteiligungen zu untersuchen und umzusetzen. Das Er-
gebnissicherungskonzept des Stadtwerke Köln Konzerns soll unter enger Einbindung 
der städtischen Beteiligten so fortgeschrieben werden, dass die wesentlichen Wei-
chenstellungen im kommenden Haushalt Berücksichtigung finden können. Die Verwal-
tung wird gebeten, Vorschläge für die Strukturierung des weiteren Beratungsprozesses 
zu erarbeiten und der Politik vorzulegen. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden städtischen Bau- und Ausstattungs-
standards für städtische Gebäude und Bauprojekte zu überprüfen und zu aktualisieren 
und diese an die aktuellen Anforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Wirtschaft-
lichkeit und Nutzerfreundlichkeit anzupassen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung 
sollen zum ersten Quartal 2026 den zuständigen Ratsgremien vorgelegt werden. 
 
7. Der in Ziffer 2b der Beschlussvorlage 0551/2023 beschlossene Bericht über den Fort-
schritt der Sanierung der Kliniken der Stadt Köln soll zukünftig halbjährlich dem Finanz-
ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. 
 
8. Die Verwaltung wird gebeten, die vorhandenen Restmittel aus dem im Haushalt 
2023/2024 aufgelegten Strukturförderfonds in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen 
und zur weiteren Struktursicherung zu nutzen. In 2026 soll bei erfolgreicher Einführung 
einer Verpackungssteuer ein entsprechender Fonds gebildet werden. 
 
9. Das „Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport“ wird aufgefordert, die Tarifsteigerungen 
bei den freien Trägern ab dem Haushaltsjahr 2027 anteilig zu berücksichtigen. Darüber 
hinaus wird die Sportverwaltung beauftragt, die politisch gefassten Planungsbe-
schlüsse für Sportfreianlagen (z.B. aus der Sportentwicklungsplanung oder der Kunst-

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rasenprioritätenliste) und für Hochbauprojekte (Sportentwicklungsplanung) umzuset-
zen. Dies erfolgt bis spätestens zum Ende des Zeitraums der mittelfristigen Finanzpla-
nung (2029). Die Sportverwaltung legt dafür dem Sportausschuss eine Umsetzungs-
planung mit Zeitplan vor. 
 
10. Die in 2025 vorgesehenen Mittel aus den Klimaschutz-Förderprogrammen „Gebäudes-
anierung – Klimafreundliches Wohnen“, „Photovoltaik – Klimafreundliches Wohnen“ 
und „Photovoltaik – Klimafreundliches Arbeiten“ in Gesamthöhe von 20 Millionen Euro 
werden auf die Jahre 2025 (12 Millionen Euro) und 2026 (8 Millionen Euro) aufgeteilt. 
 
11. Die im Drogenhilfekonzept 2020 (3804/2019) in Aussicht gestellte Erweiterung des Be-
ratungsangebotes in Köln-Porz soll bei der Umsetzung des Konzeptes vorrangig be-
rücksichtig werden. 
 
12. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Aufwand im Bereich der Unterbringung geflüch-
teter Menschen in den Jahren 2025 und 2026 um jeweils 3 Millionen Euro zu reduzie-
ren und dem Rat bzw. den Fachausschüssen entsprechende Vorschläge zu unterbrei-
ten. Hierbei sollen vorrangig strukturelle Optimierungen und Effizienzsteige rungen 
identifiziert und umgesetzt werden, ohne die angemessene Unterbringungsqualität und 
menschenwürdige Versorgung der Geflüchteten im Sinne der neuen Leitlinien, die der 
Runde Tisch für Flüchtlingsfragen verabschiedet hat, zu gefährden. 
 
Begründung: 
 
Der Doppelhaushalt 2025/2026 wächst auf der einen Seite insgesamt auf, auf der anderen 
Seite besteht auch in den kommenden Jahren weiterer Konsolidierungsbedarf um den weite-
ren Vermögensverzehr zu verhindern, auf eine Haushaltssicherung verzichten zu können und 
die sozialen Strukturen in der Stadt erhalten zu können. 
 
Hierfür besteht neben den Umschichtungen im Haushalt 2025/2026 die Notwendigkeit, schon 
jetzt die erforderlichen Schritte einzuleiten, um zu Beginn des Haushaltsaufstellungsprozesses 
für den Haushalt 2027 mit ersten Ergebnissen der weiteren Konsolidierungen planen zu kön-
nen. 
 
Zu 1) Die Liste der Großbauprojekte ist für die ehrenamtliche Kommunalpolitik ein wichtiges 
Hilfsmittel, um einen Überblick über die aktuelle Situation der einzelnen Projekte zu bekom-
men. Da diese Projekte sehr lange laufen, ist es notwendig, diese Liste in regelmäßigen Ab-
ständen zu aktualisieren und somit der Politik mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, falls 
bestimmte Projekte nicht mehr weiterverfolgt werden sollen. Hierzu ist es notwendig zu wissen, 
welche Mittel schon verausgabt wurden. 
 
Zu 2) Der Rat der Stadt Köln ist sich bewusst, dass weitere Gegensteuerungsmaßnahmen 
sowohl für 2026 als auch für die Folgejahre zu erarbeiten sind. Hierzu ist es auf der einen Seite 
notwendig, die Politik zeitnah in geeigneter Form über aktuelle auftretende Handlungserfor-
dernisse zu unterrichten, als auch die Beratungen für die Haushaltsjahre 2027 ff. anzupassen. 
Damit die Fachausschüsse einen Überblick über die sie betreffenden Teilpläne erhalten, sollen

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diese nach Einbringung den betroffenen Fachausschüssen vorgestellt werden. 
 
Zu 3) Die Stadt Köln verfügt über eine herausragende und vielfältige Museumslandschaft, die 
von internationalem Rang ist. Mit Häusern wie dem Wallraf-Richartz-Museum, dem Museum 
Ludwig und dem Römisch -Germanischen Museum, aber auch spezialisierten Einrichtungen 
wie dem Museum für Ostasiatische Kunst oder dem NS-Dokumentationszentrum, bietet Köln 
ein breites kulturelles Angebot. Angesichts wachsender Herausforderungen wie begrenzter 
finanzieller Mittel, sich ändernder Besucherbedürfnisse und steigender Anforderungen an Di-
gitalisierung und Nachhaltigkeit ist eine Überprüfung der bestehenden Strukturen notwendig. 
Eine Evaluation kann dazu beitragen, Redundanzen zu vermeiden, Ressourcen effizienter zu 
nutzen und die Museumslandschaft zukunftsfähig auszurichten, sowie zusätzliche Einnahmen 
zu akquirieren. 
 
Zu 4) Köln ist eine international anerkannte Festival-Stadt. Neben großen Festivals wie dem 
Gamescom-Festival gibt es zahlreiche kleine Festivals, die eine große Zahl an Besucherinnen 
und Besuchern anziehen. Bei der großen Anzahl an – teilweise sehr spezialisierten – Festivals 
könnten Synergieeffekte gehoben werden, z.B. durch Beratung der Verwaltung oder der ge-
meinsamen Nutzung von Festival-Infrastruktur. 
 
Zu 5) Die Stadt Köln verfügt über zahlreiche Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe, die 
im Sinne der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger tätig sind. In Vorbereitung auf 
die weiteren Konsolidierungen in den zukünftigen Haushalten ist es von besonderer Bedeu-
tung, die Effizienz und Effektivität dieser Strukturen regelmäßig zu hinterfragen. Eine Analyse 
der bestehenden Aufgaben, Prozesse und Verflechtungen kann dazu beitragen, Potenziale 
zur Optimierung aufzudecken und langfristig die Leistungsfähigkeit sowie Wirtschaftlichkei t 
dieser Unternehmen zu steigern. 
 
Zu 6) Die Stadt Köln errichtet eine Vielzahl eigener Gebäude, darunter Schulen, Kindertages-
stätten, Sozialwohnungen, Unterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete sowie Museen und 
Verwaltungsgebäude. Neben den gesetzlichen Vorgaben hat sich die Stadt zusätzliche Stan-
dards gesetzt, die nun einer Überprüfung und Aktualisierung bedürfen, um den aktuellen Her-
ausforderungen und Entwicklungen gerecht zu werden. Dabei ist die Sicherstellung der Aktu-
alität und Angemessenheit der städtischen Standards sowie die Förderung von Wirtschaftlich-
keit und Nachhaltigkeit und kommunalen Bauprojekten zu berücksichtigen. 
 
Zu 7) Das vom Rat beschlossene Zukunftsmodell für die Kliniken der Stadt Köln ist mit hohen 
finanziellen Herausforderungen verbunden. Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Dritten 
sind zu prüfen Eine jährliche Information über den aktuellen Umsetzungsstand ist angesichts 
der Gesamtherausforderungen für den städtischen Haushalt nicht ausreichend. Daher soll mit 
Hilfe des entsprechenden Berichts die Politik regelmäßiger informiert werden, um ggf. Anpas-
sungen vornehmen zu können. 
 
Zu 8) Da der Strukturförderfonds in den Jahren 2023 und 2024 nicht in voller Höhe ausge-
schöpft wurde, stehen hier entsprechende Restmittel zur Verfügung. Da sich auch im Haushalt 
2025/2026 noch Bedarfe für eine weitere Struktursicherung ergeben könnten, wird die Verwal-
tung gebeten, die entsprechenden Mittel zu übertragen. Durch die Einführung einer Verpa-
ckungssteuer können sich Einnahmen von geschätzten 10 Millionen Euro in 2026 generieren

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lassen. Sobald diese kommunale Steuer eingeführt wird, sollen Teile dieser zusätzlichen Ein-
nahmen zur weiteren Struktursicherung verwendet werden. 
 
Zu 9) Die Maßnahmen aus der Sportentwicklungsplanung oder der Kunstrasenprioritätenliste 
sind seit langer Zeit Beschlusslage des Rates. Um die Infrastruktur auch in diesen Bere ich 
entsprechend ausbauen zu können und trotzdem den Anforderungen der Haushaltskonsoli-
dierung gerecht zu werden, bedarf es einer ausgewogenen Planung für die kommenden Jahre. 
 
Zu 10) Die kommunalen Klimaschutz-Förderprogramme erfreuen sich großer Beliebtheit und 
zahlen auf das Ziel der Klimaneutralität Kölns 2035 ein. Um nachhaltig Wirkung zu erzielen, 
sind sowohl in 2025 als auch in 2026 Mittel bereitzustellen, da nicht alle Bedarfe in 2025 bereits 
bekannt sind. Durch die Aufteilung in zwei Teil -Chargen besteht außerdem die Möglichkeit, 
durch das Strecken der notwendigen Abschreibungen zusätzliche konsumtive Mittel für not-
wendige Klimaschutzprojekte in 2026 bereitzustellen. 
 
Zu 11) Neben den bereits umgesetzten Drogenkonsumräumen am Neumarkt und in Kalk be-
steht ebenfalls akuter Handlungsbedarf in Köln-Porz zumindest Beratungsangebote bereitzu-
stellen. Die entsprechenden Angebote sind bereits im Drogenhilfekonzept in Aussicht gestellt 
worden und sollen nun zeitnah mit dem vorhandenen Budget umgesetzt werden. 
 
Zu 12) Angesichts der mittelfristigen Finanzplanung, die für die Unterbringung geflüchteter 
Menschen eine Kostensteigerung vorsieht, ist es erforderlich, Einsparpotenziale zu prüfen, 
ohne die menschenwürdige Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten zu gefährden. Die 
geplante Reduzierung der Mittel soll durch eine Optimierung der Prozesse und Strukturen er-
reicht werden. Hierzu gehören u.a. die Ermittlung der effizientesten Formen der Unterbringung 
unter Berücksichtigung von Kosten, langfristiger Planungssicherheit und sozialer Integration 
sowie die bessere Ausnutzung bestehender Immobilien. Für den Fall, dass die Zahl der an-
kommenden Geflüchteten die Prognosen übersteigt, soll eine regelmäßige Überprüfung der 
Haushaltsansätze vorgenommen werden, um siche rzustellen, dass auf unvorhergesehene 
Entwicklungen flexibel mit Hilfe von Bundes- und Landesmitteln reagiert werden kann. 
 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.01.2025 Finanzausschuss
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0063/2025
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
16.01.2025
Erstellt
16.01.2025 17:12