1655/2026
Suchthilfezentrum am Perlengraben Baubeschluss
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Auszug zu 10.1
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Geschäftsführung Rat Jan Oster Telefon: (0221) 221 22058 E-Mail: jan.oster@stadt-koeln.de Datum: 13.05.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des Rates vom 12.05.2026 öffentlich 10.1 Suchthilfezentrum am Perlengraben Baubeschluss 0916/2026 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke, Volt und FDP/KSG AN/0814/2026 I. Abstimmung über den Änderungsantrag: Beschluss: Die Beschlusspunkte 3 und 4 werden wie folgt geändert (Änderung in fett). Punkt 5 wird ergänzt (Ergänzung in fett): 3. beschließt den Betrieb des Suchthilfezentrums durch einen nichtstädtischen Träger/Trägerkonsortiums mit Gestellung des Gebäudes durch die Verwaltung. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag, wie die Stadt Köln in den Be- trieb des Suchthilfezentrums eingebunden werden kann. Zur Finanzierung der Maßnahme erfolgen zum Haushaltsplanentwurf 2027/2028 entsprechende Veranschlagungen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produkt- gruppe 0701 in den Teilplanzeilen 11 bis 16 für die Haushaltsjahre 2027 ff. (siehe Anlage 1). 4. beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des „Rahmenkonzeptes Betrieb Suchthilfezentrum“ bis zur nächsten Ratssitzung, der Umsetzung des Betriebs sowie auf dieser Basis der Fortschreibung des Sicherheitskon- zeptes. Dabei sind insbesondere die in der Stellungnahme des Rech- nungsprüfungsamtes genannten Informationen gemäß §13 der Kommu- nalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) bereitzu- stellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Fachaus- schüsse sind in der Phase der konzeptionellen Entwicklung zu informie- ren. 5. Die Verwaltung evaluiert unabhängig die Nutzung der Angebote und prüft auf dieser Grundlage, ob Anpassungen und Erweiterungen baulich, per- sonell und konzeptionell erforderlich sind. Den Fachausschüssen ist fort- laufend über die Evaluation zu berichten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Gruppe BSW zugestimmt. II. Abstimmung über die Vorlage in der so geänderten Fassung: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt den Bau des Suchthilfezentrums „Am Perlengraben“ in Modulbau- weise mit Kosten von rund 8,72 Mio. € und stimmt der Vergabe der Baumaßnah- men an einen T otalunternehmer zu. 2. beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im T eilfinanzplan des Gesundheits- amtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste in der T eilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5302-0701-1-0003, Suchthilfezentrum Perlengraben i. H. v. 1,72 Mio. €, Haushaltsjahr 2026. Die De- ckung erfolgt im T eilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produkt- gruppe 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft in der T eilplanzeile 12, Investitions- auszahlungen. Darüber hinaus beschließt der Rat außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigun- gen im T eilfinanzplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Ge- sundheitsdienste in der T eilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5302-0701-1-0003, Suchthilfezentrum Perlengraben im Haus- haltsjahr 2026 für das Haushaltsjahr 2027 i.H.v. 6,45 Mio. € und für das Haus- haltsjahr 2028 in Höhe von 0,55 Mio. Euro. Die Deckung erfolgt für das Jahr 2027 im T eilfinanzplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Fi- nanzwirtschaft in der T eilplanzeile 10, Auszahlung für den Erwerb von Finanzan- lagen bei der Finanzstelle 2010.578.4100.3, Auszahlung für den Erwerb von Fi- nanzanlagen. Für das Jahr 2028 erfolgt die Deckung im T eilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in der T eilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601- 1201-0-1131, Umgestaltung Gürtel. In den Haushaltsjahren 2027 und 2028 wer- den entsprechende Finanzmittel bereitgestellt. 3. beschließt den Betrieb des Suchthilfezentrums durch einen nichtstädtischen Trä- ger/Trägerkonsortium mit Gestellung des Gebäudes durch die Verwaltung. Die Verw altung erarbeitet einen Vorschlag, w ie die Stadt Köln in den Betrieb des Suchthilfezentrums eingebunden w erden kann. Zur Finanzierung der Maßnahme erfolgen zum Haushaltsplanentwurf 2027/2028 entsprechende Veranschlagun- gen im T eilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 in den T eilplanzeilen 11 bis 16 für die Haushaltsjahre 2027 ff. (siehe Anlage 1). 4. beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des „Rahmenkonzeptes Be- trieb Suchthilfezentrum“ bis zur nächsten Ratssitzung, der Umsetzung des Be- triebs sow ie auf dieser Basis der Fortschreibung der „Grundlagenanalyse Sicher- heitskonzept“. Dabei sind insbesondere die in der Stellungnahme des Rech- nungsprüfungsamtes genannten Informationen gemäß §13 der Kommunalhaus- haltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) bereitzustellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Fachausschüsse sind in der Phase der konzeptionellen Entw icklung zu informieren. 5. Die Verw altung evaluiert unabhängig die Nutzung der Angebote und prüft auf dieser Grundlage, ob Anpassungen und Erw eiterungen baulich, personell und konzeptionell erforderlich sind. Den Fachausschüssen ist fortlaufend über die Evaluation zu berichten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Gruppe BSW zugestimmt.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 16.06.2026 1655/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 16.06.2026 Suchthilfezentrum am Perlengraben Baubeschluss Der Rat der Stadt Köln hat am 12.05 2026 den Bau des Suchthilfezentrums „Am Perlengra- ben“ in Modulbauweise mit Kosten von rund 8,72 Mio. € beschlossen und der Vergabe der Baumaßnahmen an einen Totalunternehmer zugestimmt (0916/2026). Darüber hinaus hat der Rat beschlossen, dass das Gebäude durch die Verwaltung gestellt und das Suchthilfezentrum durch einen nichtstädtischen Träger/Trägerkonsortium betrieben werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt zu überprüfen, wie die Stadt Köln in den Betrieb einzubinden ist, das „Rahmenkonzept Betrieb Suchthilfezentrum“ zu Umsetzung des Betriebs zu kon- kretisieren und auf dieser Basis die „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“ fortzuschreiben. Die Verwaltung hat unabhängig die Nutzung der Angebote zu evaluieren und auf dieser Grundlage zu prüfen, ob Anpassungen und Erweiterungen baulich, personell und konzeptio- nell erforderlich sind. Sie hat den Fachausschüssen fortlaufend über die Evaluationsergeb- nisse zu berichten. Die Baukosten i. H. v. rund 8,72 Mio. € fallen im Haushaltsjahr 2026 i. H. v. 1,72 Mio. €, im Haushaltsjahr 2027 i. H. v. 6,45 Mio. € und im Haushaltsjahr 2028 in Höhe von 0,55 Mio. Euro an. Die Finanzierung des Betriebes der Maßnahme erfolgt in 2026 durch Umschichtung aus dem Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1601. Ab dem Jahr 2027 wird sie über die Veranschlagungen in den Teilplanzeilen 11 - Personalaufwendungen; 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 14 - Bilanzielle Abschreibungen, 15 - Trans- feraufwendungen und 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2027/2028 sichergestellt. Weitergehende Informationen und Anlagen sind im Ratsinformationssystem unter 0916/2026 sowie im Auszug aus der Niederschrift anbei einsehbar. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Perlengraben
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Details
- Aktenzeichen
- 1655/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 03.06.2026 13:46