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2690/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Widerrechtliches Parken an Fußgängerüberwegen (Az.: 02-1600-92/21) und Freihalten von Zuwegen (Az.: 02-1600-151/21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 25.10.2021, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2- Fotos

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Anlage 3 - Poller Klaprothstr.

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Anlage 1- Eingaben

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7328 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2690/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Widerrechtliches Parken an Fußgängerüberwegen (Az.: 02-
1600-92/21) und Freihalten von Zuwegen (Az.: 02-1600-151/21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für ihre Eingaben, spricht sich aber gegen stra-
ßenverkehrstechnische Maßnahmen aus. 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bürgerinitiative „Buchforst Mobil“ beklagt die Parkraumsituation in Köln-Buchforst und macht eini-
ge verkehrssicherheitstechnische Vorschläge (s. Anlage 1). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Allgemein kann vorab mitgeteilt werden, dass gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz Straßen-
verkehrsordnung (StVO) Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen. Fahrzeuge sind alle Fahrzeuge, 
die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen. 
Nach Maßgabe des §12 Absatz 4 Satz 1 StVO besteht ein grundsätzliches Haltverbot auf Gehwegen. 
vDes Weiteren gilt das Park- bzw. Haltverbot auch für Feuerwehrzufahrten nach § 12 Absatz 1 Nr. 5 
StVO. Bei der angesprochenen Örtlichkeit ist der Gehweg sehr gut für alle Verkehrsteilnehmenden 
erkennbar und erfüllt die Voraussetzungen der StVO (bauliche Abgrenzung zur Fahrbahn).  
Weiterhin muss vor und hinter Kreuzungen bzw. Einmündungen ein Bereich von 5 m freigehalten 
werden. Die 5 m ergeben sich aus den Schnittpunkten der jeweiligen Eckausrundungen. Das bedeu-
tet, dass innerhalb dieses 5 m Bereiches das Parken gemäß §12 Absatz 3 Nr. 1 StVO verboten ist. 
Nach §12 Absatz 3 Nr. 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und Ausfahrten (auch Garagenein- 
und ausfahrten) unzulässig. Es befindet sich gegenüber der Garagenzufahrt eine Fahrbahnmarkie-
rung (sog. Zick-Zack-Markierung) nach Zeichen 299 StVO (siehe Bilder in der Anlage 2). Diese dürfen 
von Fahrzeugen nicht benutzt werden. Das heißt, es ist verboten auf ihnen zu halten oder zu parken. 
Somit ist eine gesetzliche Regelung vorhanden, die bei Beachtung der Vorschriften eine ungehinderte 
Zu- und Ausfahrt zur Garage gewährleistet. Diese Regelung gilt jedoch nur unmittelbar vor der Zu-
fahrt und nicht daneben. Somit greift der § 12 Absatz 3 Nr. 3 StVO nicht bei Garten- oder Hofein-
gangstüren (laut Bilder).  
Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zudem nur dort anzu-
bringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem 
Grundsatz zu verfahren, so wenige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzu-
ordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden 
durch bauliche Maßnahmen (z. B. Poller, weitere Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrszeichen) zu 
unterbinden, besteht darüber hinaus nicht. 
Die beschriebene Örtlichkeit ist durch die StVO klar definiert (z. B. abgesenkte Bordsteine, Feuer-
wehrzufahrten oder baulich erkennbare Gehwege). Damit ist eine gesetzliche Regelung vorhanden, 
die unter Berücksichtigung der oben genannten Vorschriften eine ungehinderte Benutzung des Geh-
weges, der Durchfahrt im Kurvenbereich und die Freihaltung der Feuerwehrzufahrten gewährleistet. 
Aus diesen Gründen handelt es sich hierbei um ein Verkehrsüberwachungsproblem. Dies gilt insbe-
sondere in den Straßen Galileistraße, Voltastraße und Kopernikusstraße. 
 
Zur Analyse der Parkraumsituation in Buchforst teilt die Verwaltung Folgendes mit:  
 
Aufgrund des ständig steigenden Parkdruckes im Bereich der Waldecker Straße und Umgebung hat 
die Bezirksvertretung Mülheim die Verwaltung mit oben genannten Beschluss beauftragt, eine Ver-

3 
kehrsuntersuchung in diesem Bereich durchzuführen und das Ergebnis der Bezirksvertretung vorzu-
stellen. 
 
Aufgrund der Vielzahl der stadtweit vorliegenden Beschlüsse zum bevorrechtigten Parken für Bewoh-
nende und der damit einhergehenden Verkehrszählungen kann die Durchführung dieser nur sukzes-
sive erfolgen.  
Um ein repräsentatives Ergebnis zu erzielen, können diese Zählungen nicht in allen Kalenderwochen 
erfolgen. Diese erfolgen ausschließlich außerhalb der Ferienzeiten und in Wochen ohne Feiertage. 
Um Wochenendeinflüsse auszuschließen wird montags und freitags ebenfalls nicht erhoben. 
 
Aufgrund der Corana-Pandemie und den daraus resultierenden Maßnahmen und Einschränkungen 
(Schließung von Einzelhandelsgeschäften und Gastronomien, verstärktes Arbeiten im Homeoffice 
etc.) wäre ein repräsentatives und belastbares Ergebnis einer Verkehrserhebung gleichfalls nicht er-
zielt worden. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist aber bemüht, auch diesen Beschluss 
so schnell wie möglich umzusetzen. 
 
Zum Thema „Verkehrsüberwachung“ teilt die Verwaltung Folgendes mit:  
 
Im Stadtbezirk Mülheim wurden in diesem Jahr bereits mehr als 16.000 Verwarnungen ausgestellt, 
hiervon rd. 1.500 im Stadtteil Buchforst. Auf den benannten Straßen Voltastraße und Galileistraße 
wurden aufgrund der Eingabe Schwerpunkt-Kontrollen durchgeführt, hierbei wurden rd. 200 Verwar-
nungen ausgestellt. Die beschriebene Problematik, dass Einfahrten zugeparkt werden, kann bei regu-
lären Kontrollen nicht berücksichtigt/verwarnt werden, da die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwa-
chung nicht feststellen können, ob das Fahrzeug mit Genehmigung des Inhabers der Einfahrt dort 
geparkt hat, z. B. bei Besuch. 
Eine Verwarnung oder Sicherstellung, wenn der Inhaber der Zufahrt das Grundstück nicht verlassen 
kann, ist nur nach telefonischer Meldung beim Amt für öffentliche Ordnung möglich oder wenn der 
Inhaber vor Ort die Mitarbeitenden anspricht. 
Eine dauerhafte Überwachung zu unterschiedlichen Zeiten in bestimmten Straßen eines Bezirks ist 
nicht möglich, da sämtliche Stadtteile eines Bezirks Berücksichtigung finden müssen. Der Kontrollbe-
darf in sehr vielen Stadtteilen des Bezirks Mülheim ist sehr hoch. Hinzu kommt eine umfangreiche 
Anzahl von Eingaben von Bürger*innen und aus der Politik, die ebenfalls auf akute Gefahren und 
schwierige Gesamtsituationen hinweisen, so dass auch dort verstärkte Kontrollen durchgeführt wer-
den müssen.  
 
Weiterhin haben sich Bewohner*innen in Köln-Buchforst beklagt, dass sich die Parksituation im Stadt-
teil z. B. in der Kopernikusstraße und Fabriziusstraße sehr verschärft hat und es durch falsch parken-
de Fahrzeuge zu Gefährdung/Behinderung anderer Verkehrsteilnehmenden kommt. 
 
Die Verkehrsüberwachung führt regelmäßig in Köln-Buchforst Kontrollen durch und verwarnt behin-
dernd parkende Fahrzeuge, insbesondere auf Gehwegen, wenn die Restbreite von 1,2 m nicht ein-
gehalten wird. Im gesamten Stadtteil Buchforst wurden 2020 insgesamt rd. 5.000 Verwarnungen aus-
gestellt, wobei tägliche Kontrollen in allen benannten Straßen nicht möglich sind.  
Die Abschnittsleitung wurde über die Beschwerde informiert und gebeten, im Rahmen der Möglichkei-
ten verstärkt Kontrollen durchzuführen. 
 
Anlagen 
1. Eingaben 
2. Fotos 
3. Poller Klapprothstr.

Anlage 2- Fotos

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Anlage 3 - Poller Klaprothstr.

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Anlage 3 
Neue Poller Klapprothstr.

Anlage 1- Eingaben

5263 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
1. Bürgereingabe gem. 24 § GO NRW: Widerrechtliches Parken an 
Fußgängerüberwegen (AZ 92-21) 
 
An die Mitglieder der Bezirksvertretung Köln Mülheim (Buchforst) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
wir wenden uns mit einem Problem an Sie, welches bereits seit einiger Zeit im Stadteil 
Buchforst für Verärgerung sorgt. Die Straßen im süd-östlichen Teil von Buchforst sind sehr 
eng, haben schmale Fußgängerwege und können an der ein oder anderen Stelle auch nur 
als Einbahnstraße genutzt werden. Als Beispiel sei hier die Galileistr, die Eulerstraße, aber 
auch die Volta-, Herschel- und Cusanusstraße stellvertretend genannt. 
Die steigende Anzahl der parkenden PKW/Transporter im Wohngebiet führt immer häufiger 
dazu, dass Fahrzeuge widerrechtlich in Kreuzungsbereichen parken und dort die Querung 
von Straßen für Fußgänger behindern. Nicht nur, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf 
einem abgesenkten Bordsteine eine Ordnungswiedrigkeit darstellt (je nach Dauer zw. 10-
20€). Nein, es führt zudem noch zu weiteren Effekten, die wir hier nur kurz auflisten 
möchten, die aber Jede für sich schon Handlungsbedarf auslöst: 
1. Im Kreuzungsbereichen wird die Sicht auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer 
deutlich eingeschränkt, damit steigt die Unfallgefahr. Insbesondere, wenn Kinder hier 
kreuzen möchten und von PKW verdeckt werden. 
2.  Menschen mit Einschränkungen, beispielsweise einem Rollator können Ihre abgesenkten 
Wege nicht mehr nutzen, es steigt die Unfallgefahr bei Querungen mit erhöhter 
Bordsteinkante (Beispiel an der Kopernikusstr. Nähe Seniorenheim) 
3. Größere Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr haben nicht mehr die 
Möglichkeit (versperrte Wendekreise) um Abbiegen zu können. 
4. Die Fahrbahn bzw. Bordsteine nehmen Schaden von Fahrzeugen, da diese widerrechtlich 
befahren werden.  
Zu allen Fällen haben wir Ihnen Beispielfotos beigefügt (siehe Anlage). 
Im Rahmen der Initiative "Buchforst Mobil" wurde die Problematik besprochen und auch 
mehrmals das Ordnungsamt um Hilfe gebeten. Trotz vereinzelter Maßnahmen des 
Ordnungsamtes stellt sich keine nachhaltige Besserung ein. 
Wir bitten daher um folgende Prüfung und Durchsetzung folgender Schritte: 
1. Analyse der Parkraumsituation in Buchforst, hierzu hatte es bereits einen Beschluss der 
BV gegeben nach einer Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken in Köln-
Buchforst (Az.: 02-1600-109/18) 2699/2018. Leider kann bis heute die Stadtverwaltung 
hierzu keine Auskunft geben.  
2. Absprache mit dem Ordnungsamt/Polizei für feste regelmäßige Touren durch die 
Siedlung, hierbei sollte ebenfalls die Kulturkirche mit kontrolliert werden, da sich dort häufiger 
Drogendealer aufhalten. Insbesonders wird hier um konsequentes Handeln bei Verstößen 
gebeten (gemäß der Rechtslage). 
3. Prüfung um zusätzliche Poller insbesondere im Bereich des Seniorenheims, der 
Kulturkirche, der Str. Petrus Canisus Kirche, der GGS Kopernikusstr. und der 
Kindertagesstätte

2 
 
[4. Weitere Maßnahmen nach Bedarf, je nach Ergebnis der Parkraumanalyse.] 
Zudem würde die Bürgerinitiative es sehr begrüßen, wenn auch die Poller, welche sich in der 
Verlängerung der Klaprothstr. (Fußweg an der Kulturkirche) befinden, zur Kopernikusstr. 
versetzt werden würden, um Drogenkurieren hier keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten zu 
geben. (Entsprechendes Foto anbei). 
 
2. Bürgereingabe gem. 24 § GO NRW: Anregung zum Thema Freihalten von 
Zufahrten/Zugängen versperrt durch widerrechtlich parkende Autos (AZ 151/21) 
An die Mitglieder der Bezirksvertretung Köln Mülheim (Buchforst)  
Sehr geehrte Damen und Herren,  
die Bürgerinitiative „Buchforst Mobil“ wendet sich an Sie mit einem ärgerlichen Umstand für 
einige Anwohner zum Thema „versperrte Zuwege“. Die räumlich beengte Situation in 
Buchforst ist hinreichend bekannt, jedoch gibt es zwischen den Häuserblöcken einzelne 
Zugänge zu Wirtschaftswegen und Gärten, welche vermehrt zuparkt werden.  
Dies führt dazu, dass Anwohner die Zugänge nur unzureichend nutzen können, um sowohl 
Ihre Gärten zu bearbeiten, als auch im Bedarfsfall Ihre Fahrräder (insb. Lastenräder und 
Anhänger) aus den Gärten /Abstellanlagen zu holen.  
Dies umfasst insbesondere folgende Zugänge:  
1. Galileistr. (zwischen Archimedesstr. & Kopernikusstr.)  
2. Voltastr. (zwischen Galileistr. & Eulerstr.)  
3. Voltastr. (zwischen Cusanusstr. & Herschelstr.)  
4. Voltastr. (zwischen Herschelstr. & Fabriciusstr.)  
Einige Tore sind bereits privat beschildert worden mit einer Aufschrift „Bitte Freihalten“ oder 
einem „Halteverbot“. Andere Zugänge sind mit Straßenbemalung als Sperrfläche 
gekennzeichnet worden.  
Leider halten sich viele PKW-Verkehrsteilnehmer nicht an diese Aufforderung/Verbote und 
ignorieren diese. Aufgrund der sehr engen Fußgängerwege ist ein Zugang mit Fahrrad oder 
Gartengeräten teilweise dann nicht mehr möglich.  
Wir bitten Sie daher den Einsatz von folgenden Maßnahmen zu prüfen:  
1. Einsatz von Sperrzone (Bemalung auf der Fahrbahn)  
2. Offizielles Halteverbot inkl. Beschilderung  
3. Einsatz von je zwei Pollern zur Freihaltung der Zuwege  
Anbei übersenden wir Ihnen einige Beispielbilder zur Veranschaulichung der Situation.  
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung,  
mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

25.10.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2690/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.08.2021
Erstellt
28.07.2021 09:56