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1494/2021

Bedarfsfeststellungsbeschluss zur externen Vergabe von Leistungen zur Überführung von Bebauungsplänen in den Standard XPlanung

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 25.06.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 30.08.2021, TOP 8.1

Anlage 3 Stellungnahme von 14

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Anlage 1 Kostenschätzung

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Zeitplan

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Anlage 3 Stellungnahme von 14

2053 Zeichen

14  20.5.2021 
 
 
 
61 
 
 
 
Externe Vergabe eines Dienstleistungsauftrages zur Überführung von 202 teildigi-
talisierten Bebauungsplänen in eine standardisierte Vektorgrafik (Standard XPla-
nung)  
Gesamtkosten = ca. 910.000 € (netto) / ca. 1.082.900 € (brutto);  
RPA - Nr. 141/12/01/20 
 
hier: Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1494/2021; in Session eingestellt von 61/61/1 
am 20.4.2021 (Eingang bei -14- am 11.5.2021, aufgrund einer Nachfrage Eingang der 
Antwort am 19.5.2021) 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Beschlussvorlage 1494/2021 wurde mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Stellung-
nahme übersandt. 
 
Im Rahmen der Arbeiten für das städtische Verbundprojekt "Beschleunigung von Baugeneh-
migungsprozessen“ erhielten Sie die Aufgabe, 202 Bebauungspläne, die bereits als Raster-
grafiken vorliegen, jeweils in eine Vektorgrafik zu überführen. Die Neudigitalisierung der Plan-
daten ermöglicht das zügige Abfragen von planungsrelevanten Informationen und ist insge-
samt Teil des internen Digitalisierungsprozesses. 
 
Aufgrund fehlender personeller Ressourcen beabsichtigen Sie, die manuelle Übernahme der 
Planungsdaten in ein Vektorformat als  Dienstleistung extern zu vergeben und aufgrund der 
Höhe der geschätzten Auftragssumme europaweit auszuschreiben.  
 
Der voraussichtliche Auftragswert für den Zeitraum von Oktober 2021 bis September 2023 
wurde von Ihnen anhand des erwarteten Arbeitsaufwandes in Verbindung mit einer angenom-
menen Komplexitätsverteilung von einfachen bis zu umfangreicheren Bebauungsplänen  ge-
schätzt.  
 
Die Kostenschätzung basiert auf Ihren rechnerisch ermittelten Durchschnittswerten für eine 
externe Fachkraft unter Einbeziehung von Urlaubs- und Krankheitstagen (incl. firmeninterner 
Mehrungen). Die von Ihnen erstellte Komplexitätsverteilung beruht auf dem erwarteten Ar-
beitsaufwand nach interner Sichtung aller zu vergebender Bebauungspläne.  
 
Mit den nachgelieferten Informationen ist der Bedarf nachvollziehbar dargestellt. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez.: Jülich

Anlage 1 Kostenschätzung

1899 Zeichen

Anlage 1 
Kostenschätzung 
 
Berechnung nach Arbeitsaufwand 
 
Die Kostenberechnung basiert auf einer Schätzung des benötigten Arbeitsaufwandes in 
Arbeitsstunden. Der durchschnittliche Arbeitsaufwand eines Bebauungsplans mittleren Aufwands in 
Kombination mit dem Mittelwert eines verringerten Zeitaufwandes für kleinere Pläne und der Zeit, die 
man für einen erhöhten Aufwand bei komplexeren Plänen benötigt, wird nachfolgend berechnet:  
 
Arbeitszeitgrundlage mit Komplexitätsverteilung: 
Die Grundannahme ist, dass ein Plan der Komplexität II b eine Woche Arbeitszeit braucht für 
die Überführung in den Standard XPlanung. Die Komplexität II b wird mit einem Umfang von 
100% berechnet. Ausgehend davon werden die Prozentangaben auf dieser Basis berechnet. 
 
Berechnung der Lohnkosten 
 
Beschreibung Anzahl Einheitspreis Summe in € 
Facharbeiterstunden 40 65 2.600,00 
 
Nebenkosten und Gewinn: 
 
Nebenkosten Anteil Anteil in % Anteil in € 
Mehrung 
Urlaub/Feiertage 1/12 8,33 216,67 
Mehrung Krankheit 1/24 4,17 108,33 
    
Mehrung Arbeitsplatz  7 182,00 
Mehrung Gewinn  15 390,00 
    
Summe   3.497,00 
 
Erläuterung der Eingruppierung: 
 
Daten umfassende vorhanden a 
Daten teilweise vorhanden b 
Daten nur in PDF c 
  
Einfache Komplexität I 
Mittlere Komplexität II 
Hohe Komplexität III

Kostenschätzung auf Grundlage der Arbeitszeit: 
Einteilung Komplexität Schätzung in € Anzahl 
Pläne Summe in € 
I a 40% 1.398,80 1 1.398,80  
I b 50% 1.748,50 1 1.748,50  
I c 70% 2.447,90  -   
II a 90% 3.147,30 37 116.450,10  
II b 100% 3.497,00 43 150.371,00 
II c 125% 4.371,25 28 122.395,00 
III a 150% 5.245,50 60 314.730,00  
III b 175% 6.119,75 28 171.353,00  
III c 200% 6.994,00 4 27.976,00 
      
  Summe 202 906.422,40 
  Aufgerundet  910.000,00 
  19% MwST  172.900,00 
  Brutto:  1.082.900,00 
  Rechnerischer Mittelwert 
(vom Nettobetrag) 
genau: 
gerundet: 
4.487,26 
4.504,95

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

6932 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Hoff Sa 
Vorlagen-Nummer 
 1494/2021 
Freigabedatum 25.06.2021 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur externen Vergabe von Leistungen zur Überführung von 
Bebauungsplänen in den Standard XPlanung für das Verbundprojekt (Beschleunigung des 
Baugenehmigungsprozesses) 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 30.08.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Im Rahmen des Verbundprojekts „Beschleunigung von Baugenehmigungsprozessen“ und um 
die damit verbundene gesamtstädtische Zielerreichung nicht zu gefährden, müssen kurzfristig 
externe Planungsleistungen zur Überführung von teildigitalisierten Bebauungsplänen in den 
Standard XPlanung ausgeschrieben und vergeben werden.  
Wenn der Bedarf für die Vergabe für die externen Planungsleistungen erst nach der nächsten Sitzung 
des Digitalisierungsausschusses im August anerkannt werden würde, würde ein wichtiges Teilziel des 
Verbundprojektes nicht planmäßig erreicht werden können. Weitere Teilprojekte des Verbundprojek-
tes wie der „Digitale Prüfvermerk“, die von dem Vorhaben direkt abhängig sind, würden sich ebenfalls 
verzögern und damit das Gesamtprojektziel gefährden. 
 
Wegen umfangreicher Abstimmungsprozesse konnte die Beschlussvorlage nicht mehr in den regulä-
ren Beschlusslauf eingebracht werden. 
 
Beschluss: 
 
Der Digitalisierungsausschuss erkennt den Bedarf für die Überführung der teildigitalisierten Bebau-
ungspläne in den Standard XPlanung an. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 
910.000 € (netto) ./. 1.082.900 € (brutto). 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
25.06.2021    Gez. Reker  Gez. Jeschka

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme             134.022,27 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.  2022  541.450,00 € 
   2023  407.427,73 € 
c) bilanzielle Abschreibungen          € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Durch die Gesamtmaßnahme werden keine Auswirkungen auf den Klimaschutz erwartet. 
 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise 
Die Überführung der Bebauungspläne in den Standard XPlanung ist Teil des Verbundprojektes "Be-
schleunigung von Baugenehmigungsprozessen" (Teilprojekt F). Gegenstand des Verbundprojektes 
ist unter anderem die Gestaltung eines effizienten digitalen Baugenehmigungsprozesses unter Ver-
wendung moderner und zeitgemäßer Datenformate. Die verbindliche Einführung des sogenannten 
"Standard XPlanung" hat der IT-Planungsrat bereits am 5. Oktober 2017 mit dem Ziel der Sicherstel-
lung bis Februar 2023 beschlossen und muss daher priorisiert werden.

3 
 
 
Begründung 
 
 
Im Rahmen der Arbeit für das Reform-Verbundprojekt "Beschleunigung von Baugenehmigungspro-
zessen" sind im Teilprojekt F auf Grundlage der Projektbeschreibung mehrere Aufgaben auf das 
Stadtplanungsamt zugekommen. Ein wichtiges Ziel ist die Überführung aller teildigitalisierten Bauleit-
pläne der Stadt Köln in den Standard XPlanung. Die XPlanung trägt wesentlich dazu bei, den Bauge-
nehmigungsprozess zu beschleunigen. XPlanung ist ein Standard beziehungsweise ein Datenaus-
tauschformat, das benutzt wird, um räumliche Planwerke zwischen allen Beteiligten an der Bauleit-
planung verlustfrei austauschen zu können. Dieses Verfahren dient der zeitgemäßen Digitalisierung 
der Bauleitplanung, damit die Verfahren zukünftig schneller und ohne Datenverluste ablaufen können. 
Außerdem fallen durch diesen einheitlichen Standard Konvertierungen durch eine zusätzliche Soft-
ware weg. Durch die Integration dieses Standards in bestehende Arbeitsprozesse der Bauleitplanung 
können die Nutzer*innen zukünftig neben der Planzeichnung auch Informationen über die Art und das 
Maß der baulichen Nutzung, eine Vielzahl von Flächeninformationen sowie die textlichen Plan-
Festsetzungen entnehmen. Die Überführung in den Standard XPlanung sorgt für eine teils automati-
sierte Abfrage der Bebauungspläne. Aus diesem Standard lassen sich auch Fragen schneller und 
präziser für Bürger*innen und für die Politik beantworten. 
Der größte Teil der teildigitalisierten Bebauungspläne der Stadt Köln liegt in Form von Raster-
grafiken vor, sprich: als Bildinformationen. In diesen Bildern können keine Geometrien oder 
Festsetzungen digital ausgelesen werden. Zusätzlich zu den Rastergrafiken gibt es unterschied-
lich viele Daten, die das Überführen vereinfachen, unter anderem Vektordaten und Textdaten.  
 
Die Überführung der teildigitalisierten Bebauungspläne in den Standard XPlanung übersteigt die 
personellen Ressourcen des Stadtplanungsamtes und muss daher in einem EU-weiten Verfah-
ren an einen externen Dienstleister vergeben werden. 
 
Kosten 
Der voraussichtliche Auftragswert gemäß Kostenschätzung (Anlage 1) beläuft sich auf 910.000 € / 
netto bzw. 1.082.900€/brutto. 
 
Die Kostenrechnung basiert auf einer Schätzung der Arbeitszeit für einen Bebauungsplan mittleren 
Aufwands in Kombination mit dem Mittelwert eines verringerten Zeitaufwandes für kleinere Pläne und 
der Zeit, die man für einen erhöhten Aufwand bei komplexeren Plänen benötigt.  
 
Zeitplan 
Die anfallenden Kosten erstrecken sich höchstwahrscheinlich auf einen Zeitraum von zwei Jahren. 
Eine Übersicht der voraussichtlichen Verteilung der Kosten im Zeitraum 2021 bis 2023 ist als Anlage 
2 beigefügt.  
 
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung i.H.v. 134.022,27€/brutto 
steht im Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen, im Haushaltsplan 2020/2021 im Haushaltsjahr 2021 bereit. 
Das Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die restlichen erforder-
lichen Mittel i.H.v. 948.877,73 € (541.450,00 € in 2022 und 407.427,73 € in 2023) ggf. durch Um-
schichtungen vorsehen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Kostenschätzung 
Anlage 2 Zeitplan 
Anlage 3 Stellungnahme von 14

Anlage 2 Zeitplan

1079 Zeichen

Anlage 2 
Zeitplan 
 
Grundlagen: 202 BPläne 910.000,00 € 4.504,95 (Übertrag aus Anlage 1) 
      
Monat - Jahr 
Abgearbeitete 
BPläne 
Übermittelte 
BPläne 
Kostenschätzung des 
Mittelwertes aus der 
Vergabesumme   Summen 
Okt 21 8 8 36.039,60    
Nov 21 17 9 40.544,55  2021: 
Dez 21 25 8 36.039,60   112.623,76  
Jan 22 34 9 40.544,55     
Feb 22 42 8 36.039,60    
Mrz 22 51 9 40.544,55    
Apr 22 59 8 36.039,60    
Mai 22 67 8 36.039,60    
Jun 22 76 9 40.544,55    
Jul 22 84 8 36.039,60    
Aug 22 93 9 40.544,55    
Sep 22 101 8 36.039,60    
Okt 22 109 8 36.039,60    
Nov 22 118 9 40.544,55  2022: 
Dez 22 126 8 36.039,60   455.000,00  
Jan 23 135 9 40.544,55     
Feb 23 143 8 36.039,60    
Mrz 23 152 9 40.544,55    
Apr 23 160 8 36.039,60    
Mai 23 168 8 36.039,60    
Jun 23 177 9 40.544,55    
Jul 23 185 8 36.039,60    
Aug 23 194 9 40.544,55  2023: 
Sep 23 202 8 36.039,60   342.376,24  
      
   Haushalt 2021  112.623,76 
   Haushalt 2022  455.000,00  
   Haushalt 2023  342.376,24  
   Summe  910.000,00  
   MwSt  172.900,00 
   Summe Brutto  1.082.000,00

Beratungsverlauf (1)

30.08.2021 Digitalisierungsausschuss
TOP 8.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1494/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
25.06.2021
Erstellt
20.04.2021 14:22