1494/2021
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur externen Vergabe von Leistungen zur Überführung von Bebauungsplänen in den Standard XPlanung
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Anlage 3 Stellungnahme von 14
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14 20.5.2021 61 Externe Vergabe eines Dienstleistungsauftrages zur Überführung von 202 teildigi- talisierten Bebauungsplänen in eine standardisierte Vektorgrafik (Standard XPla- nung) Gesamtkosten = ca. 910.000 € (netto) / ca. 1.082.900 € (brutto); RPA - Nr. 141/12/01/20 hier: Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1494/2021; in Session eingestellt von 61/61/1 am 20.4.2021 (Eingang bei -14- am 11.5.2021, aufgrund einer Nachfrage Eingang der Antwort am 19.5.2021) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage 1494/2021 wurde mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Stellung- nahme übersandt. Im Rahmen der Arbeiten für das städtische Verbundprojekt "Beschleunigung von Baugeneh- migungsprozessen“ erhielten Sie die Aufgabe, 202 Bebauungspläne, die bereits als Raster- grafiken vorliegen, jeweils in eine Vektorgrafik zu überführen. Die Neudigitalisierung der Plan- daten ermöglicht das zügige Abfragen von planungsrelevanten Informationen und ist insge- samt Teil des internen Digitalisierungsprozesses. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen beabsichtigen Sie, die manuelle Übernahme der Planungsdaten in ein Vektorformat als Dienstleistung extern zu vergeben und aufgrund der Höhe der geschätzten Auftragssumme europaweit auszuschreiben. Der voraussichtliche Auftragswert für den Zeitraum von Oktober 2021 bis September 2023 wurde von Ihnen anhand des erwarteten Arbeitsaufwandes in Verbindung mit einer angenom- menen Komplexitätsverteilung von einfachen bis zu umfangreicheren Bebauungsplänen ge- schätzt. Die Kostenschätzung basiert auf Ihren rechnerisch ermittelten Durchschnittswerten für eine externe Fachkraft unter Einbeziehung von Urlaubs- und Krankheitstagen (incl. firmeninterner Mehrungen). Die von Ihnen erstellte Komplexitätsverteilung beruht auf dem erwarteten Ar- beitsaufwand nach interner Sichtung aller zu vergebender Bebauungspläne. Mit den nachgelieferten Informationen ist der Bedarf nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen Gez.: Jülich
Anlage 1 Kostenschätzung
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Anlage 1
Kostenschätzung
Berechnung nach Arbeitsaufwand
Die Kostenberechnung basiert auf einer Schätzung des benötigten Arbeitsaufwandes in
Arbeitsstunden. Der durchschnittliche Arbeitsaufwand eines Bebauungsplans mittleren Aufwands in
Kombination mit dem Mittelwert eines verringerten Zeitaufwandes für kleinere Pläne und der Zeit, die
man für einen erhöhten Aufwand bei komplexeren Plänen benötigt, wird nachfolgend berechnet:
Arbeitszeitgrundlage mit Komplexitätsverteilung:
Die Grundannahme ist, dass ein Plan der Komplexität II b eine Woche Arbeitszeit braucht für
die Überführung in den Standard XPlanung. Die Komplexität II b wird mit einem Umfang von
100% berechnet. Ausgehend davon werden die Prozentangaben auf dieser Basis berechnet.
Berechnung der Lohnkosten
Beschreibung Anzahl Einheitspreis Summe in €
Facharbeiterstunden 40 65 2.600,00
Nebenkosten und Gewinn:
Nebenkosten Anteil Anteil in % Anteil in €
Mehrung
Urlaub/Feiertage 1/12 8,33 216,67
Mehrung Krankheit 1/24 4,17 108,33
Mehrung Arbeitsplatz 7 182,00
Mehrung Gewinn 15 390,00
Summe 3.497,00
Erläuterung der Eingruppierung:
Daten umfassende vorhanden a
Daten teilweise vorhanden b
Daten nur in PDF c
Einfache Komplexität I
Mittlere Komplexität II
Hohe Komplexität III
Kostenschätzung auf Grundlage der Arbeitszeit:
Einteilung Komplexität Schätzung in € Anzahl
Pläne Summe in €
I a 40% 1.398,80 1 1.398,80
I b 50% 1.748,50 1 1.748,50
I c 70% 2.447,90 -
II a 90% 3.147,30 37 116.450,10
II b 100% 3.497,00 43 150.371,00
II c 125% 4.371,25 28 122.395,00
III a 150% 5.245,50 60 314.730,00
III b 175% 6.119,75 28 171.353,00
III c 200% 6.994,00 4 27.976,00
Summe 202 906.422,40
Aufgerundet 910.000,00
19% MwST 172.900,00
Brutto: 1.082.900,00
Rechnerischer Mittelwert
(vom Nettobetrag)
genau:
gerundet:
4.487,26
4.504,95
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Hoff Sa Vorlagen-Nummer 1494/2021 Freigabedatum 25.06.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 GO NRW. Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss zur externen Vergabe von Leistungen zur Überführung von Bebauungsplänen in den Standard XPlanung für das Verbundprojekt (Beschleunigung des Baugenehmigungsprozesses) Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 30.08.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Im Rahmen des Verbundprojekts „Beschleunigung von Baugenehmigungsprozessen“ und um die damit verbundene gesamtstädtische Zielerreichung nicht zu gefährden, müssen kurzfristig externe Planungsleistungen zur Überführung von teildigitalisierten Bebauungsplänen in den Standard XPlanung ausgeschrieben und vergeben werden. Wenn der Bedarf für die Vergabe für die externen Planungsleistungen erst nach der nächsten Sitzung des Digitalisierungsausschusses im August anerkannt werden würde, würde ein wichtiges Teilziel des Verbundprojektes nicht planmäßig erreicht werden können. Weitere Teilprojekte des Verbundprojek- tes wie der „Digitale Prüfvermerk“, die von dem Vorhaben direkt abhängig sind, würden sich ebenfalls verzögern und damit das Gesamtprojektziel gefährden. Wegen umfangreicher Abstimmungsprozesse konnte die Beschlussvorlage nicht mehr in den regulä- ren Beschlusslauf eingebracht werden. Beschluss: Der Digitalisierungsausschuss erkennt den Bedarf für die Überführung der teildigitalisierten Bebau- ungspläne in den Standard XPlanung an. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 910.000 € (netto) ./. 1.082.900 € (brutto). Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 25.06.2021 Gez. Reker Gez. Jeschka 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 134.022,27 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 2022 541.450,00 € 2023 407.427,73 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Durch die Gesamtmaßnahme werden keine Auswirkungen auf den Klimaschutz erwartet. Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise Die Überführung der Bebauungspläne in den Standard XPlanung ist Teil des Verbundprojektes "Be- schleunigung von Baugenehmigungsprozessen" (Teilprojekt F). Gegenstand des Verbundprojektes ist unter anderem die Gestaltung eines effizienten digitalen Baugenehmigungsprozesses unter Ver- wendung moderner und zeitgemäßer Datenformate. Die verbindliche Einführung des sogenannten "Standard XPlanung" hat der IT-Planungsrat bereits am 5. Oktober 2017 mit dem Ziel der Sicherstel- lung bis Februar 2023 beschlossen und muss daher priorisiert werden. 3 Begründung Im Rahmen der Arbeit für das Reform-Verbundprojekt "Beschleunigung von Baugenehmigungspro- zessen" sind im Teilprojekt F auf Grundlage der Projektbeschreibung mehrere Aufgaben auf das Stadtplanungsamt zugekommen. Ein wichtiges Ziel ist die Überführung aller teildigitalisierten Bauleit- pläne der Stadt Köln in den Standard XPlanung. Die XPlanung trägt wesentlich dazu bei, den Bauge- nehmigungsprozess zu beschleunigen. XPlanung ist ein Standard beziehungsweise ein Datenaus- tauschformat, das benutzt wird, um räumliche Planwerke zwischen allen Beteiligten an der Bauleit- planung verlustfrei austauschen zu können. Dieses Verfahren dient der zeitgemäßen Digitalisierung der Bauleitplanung, damit die Verfahren zukünftig schneller und ohne Datenverluste ablaufen können. Außerdem fallen durch diesen einheitlichen Standard Konvertierungen durch eine zusätzliche Soft- ware weg. Durch die Integration dieses Standards in bestehende Arbeitsprozesse der Bauleitplanung können die Nutzer*innen zukünftig neben der Planzeichnung auch Informationen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, eine Vielzahl von Flächeninformationen sowie die textlichen Plan- Festsetzungen entnehmen. Die Überführung in den Standard XPlanung sorgt für eine teils automati- sierte Abfrage der Bebauungspläne. Aus diesem Standard lassen sich auch Fragen schneller und präziser für Bürger*innen und für die Politik beantworten. Der größte Teil der teildigitalisierten Bebauungspläne der Stadt Köln liegt in Form von Raster- grafiken vor, sprich: als Bildinformationen. In diesen Bildern können keine Geometrien oder Festsetzungen digital ausgelesen werden. Zusätzlich zu den Rastergrafiken gibt es unterschied- lich viele Daten, die das Überführen vereinfachen, unter anderem Vektordaten und Textdaten. Die Überführung der teildigitalisierten Bebauungspläne in den Standard XPlanung übersteigt die personellen Ressourcen des Stadtplanungsamtes und muss daher in einem EU-weiten Verfah- ren an einen externen Dienstleister vergeben werden. Kosten Der voraussichtliche Auftragswert gemäß Kostenschätzung (Anlage 1) beläuft sich auf 910.000 € / netto bzw. 1.082.900€/brutto. Die Kostenrechnung basiert auf einer Schätzung der Arbeitszeit für einen Bebauungsplan mittleren Aufwands in Kombination mit dem Mittelwert eines verringerten Zeitaufwandes für kleinere Pläne und der Zeit, die man für einen erhöhten Aufwand bei komplexeren Plänen benötigt. Zeitplan Die anfallenden Kosten erstrecken sich höchstwahrscheinlich auf einen Zeitraum von zwei Jahren. Eine Übersicht der voraussichtlichen Verteilung der Kosten im Zeitraum 2021 bis 2023 ist als Anlage 2 beigefügt. Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung i.H.v. 134.022,27€/brutto steht im Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsplan 2020/2021 im Haushaltsjahr 2021 bereit. Das Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die restlichen erforder- lichen Mittel i.H.v. 948.877,73 € (541.450,00 € in 2022 und 407.427,73 € in 2023) ggf. durch Um- schichtungen vorsehen. Anlagen Anlage 1 Kostenschätzung Anlage 2 Zeitplan Anlage 3 Stellungnahme von 14
Anlage 2 Zeitplan
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Anlage 2
Zeitplan
Grundlagen: 202 BPläne 910.000,00 € 4.504,95 (Übertrag aus Anlage 1)
Monat - Jahr
Abgearbeitete
BPläne
Übermittelte
BPläne
Kostenschätzung des
Mittelwertes aus der
Vergabesumme Summen
Okt 21 8 8 36.039,60
Nov 21 17 9 40.544,55 2021:
Dez 21 25 8 36.039,60 112.623,76
Jan 22 34 9 40.544,55
Feb 22 42 8 36.039,60
Mrz 22 51 9 40.544,55
Apr 22 59 8 36.039,60
Mai 22 67 8 36.039,60
Jun 22 76 9 40.544,55
Jul 22 84 8 36.039,60
Aug 22 93 9 40.544,55
Sep 22 101 8 36.039,60
Okt 22 109 8 36.039,60
Nov 22 118 9 40.544,55 2022:
Dez 22 126 8 36.039,60 455.000,00
Jan 23 135 9 40.544,55
Feb 23 143 8 36.039,60
Mrz 23 152 9 40.544,55
Apr 23 160 8 36.039,60
Mai 23 168 8 36.039,60
Jun 23 177 9 40.544,55
Jul 23 185 8 36.039,60
Aug 23 194 9 40.544,55 2023:
Sep 23 202 8 36.039,60 342.376,24
Haushalt 2021 112.623,76
Haushalt 2022 455.000,00
Haushalt 2023 342.376,24
Summe 910.000,00
MwSt 172.900,00
Summe Brutto 1.082.000,00
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1494/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.06.2021
- Erstellt
- 20.04.2021 14:22