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A-W/0033/2017

Sportflächen in Gievenbeck

Antrag an die BV West 04.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.03.2018, TOP 9.2.1

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 02.01.2018

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Originalantrag

1201 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
Münster, 30.08.2017 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
          A-W/0033/2017 
 
 
Sportflächen in Gievenbeck 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Ausgleichsfläche 3311 (östlich Sportpark 
Gievenbeck/nördlich Regenrückhaltebecken) zu zusätzlichen Sportflächen umgewidmet werden kann. 
 
 
 
Begründung: 
Laut Auskunft der Verwaltung wird die Ausgleichsfläche 3311 nicht mehr benötigt und kann anderen 
Verwendungen zugeführt werden.  
Zurzeit ist noch nicht geklärt, ob am Grünen Finger am Oxford Areal ausreichend Sportflächen 
ausgewiesen werden können. Der Lärmschutz setzt hier enge Grenzen. 
Die ehemalige Ausgleichsfläche 3311 bietet die Chance auf zusätzliche Sportplätze und das noch 
neben einem bestehenden Sportpark. 
 
 
gezeichnet: 
Bernd Krekeler  Thomas Lilge 
Thomas Bartelt  Nils Schappler 
Peter Hamann  Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Christian Hinzmann  Peter Wolfgarten

Stellungnahme der Verwaltung vom 02.01.2018

3736 Zeichen

A-wW[©033 [20/7

67.20.0014 : 02.01.2018
Achim Sailer 36728
An die

Bezirksvertretung Münster-West

I,
über 1 / O
Herrn Stadtrat Peck | &/ |

31, Sitzung der BV-West am 16.11.2017
Punkt 9.5 der Tagesordnung — Sportflächen in Gievenbeck
Ergänzungsantrag zu A-W/0033/2017 — Antrag der CDU-Fraktion vom 30.08.2017

Gemäß des Ergänzungsantrags der CDU-Fraktion zum o. a. Antrag sollen die nachfolgend
unter Punkt 1 bis 4 aufgeführten Fragestellungen von der Verwaltung geprüft werden, um
eine Sportflächenerweiterung auf der bisher als Ausgleichsfläche Nr. 3311 deklarierten
Fläche im Kinderbachtal realisieren zu können. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung.

1. Kann eine Teilfläche der Ausgleichsfläche 3311_in eine _Sportfläche_ umgewandelt
werden?

Die im Kompensationsflächenkataster erfasste, 19.277 m? große Ausgleichsfläche (Gem.
Münster Flur 64 Teile des Flurstücks 62) umfasst den gesamten, gegenwärtig noch als
Ackerfläche genutzten Bereich jenseits des Wirtschaftsweges. In der Begründung zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 441 ist erläutert, dass auf selbiger Flurstücksfläche
ein 20.000 m? großer Bereich zum Ausgleich der Eingriffe ausgewiesen wird. Insofern ist die
tatsächliche Fläche schon heute geringfügig kleiner als die Darstellung innerhalb des
Bebauungsplans, Eine Inanspruchnahme der Ausgleichsfläche kommt für eine. sportliche
Nutzung somit nicht in Betracht.

2. Können die Sportflächen derart gestaltet werden, dass diese den Belangen einer
Ausgleichsfläche entsprechen?

Bei Sportflächen handelt es sich“{fm sehr intensiv gepflegte und genutzte Flächen, die häufig
versiegelt bzw. teilversiegelt sind. Rasengrün ist in der Regel drainiert und stark gedüngt. Die
landschaftsökologische Wertigkeit dieser Flächen ist gering.

Die Ausgestaltung von Ausgleichsflächen erfolgt dagegen so, dass möglichst strukturreiche
Flächen entstehen, die extensiv oder gar nicht genutzt werden. Nur so lässt sich eine
landschaftsökologische Wertsteigerung gegenüber der an dem jeweiligen Standort
vorherigen Nutzung (in diesem Fall Ackernutzung) erzielen, so dass Ausgleichsfunktionen
von Eingriffen übernommen werden können.

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die Gestaltung einer Sportfläche den
Ansprüchen an eine landschaftsökologisch hochwertige Ausgleichsfläche nicht gerecht
werden kann.

3. Kann die Ausgleichsfläche der LEG an eine andere Stelle verlagert werden?

Im Zuge des Satzungsbeschlusses zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 441
(Gievenbeck-Südwest) ist die in Rede stehende Ausgleichsfläche zugeordnet worden. Die

entsprechenden Bestimmungen mit Flächen- und Flurstücksinformation sowie
Größenordnung und landschaftsökologischer Aufwertung ist in der Begründung zum
Bebauungsplan dargelegt worden. Im städtebaulichen Vertrag zwischen LEG und Stadt
wurde die Regelung getroffen, dass die Stadt diese Fläche bereitstellt und durch
landschaftspflegerische Maßnahmen im definierten Umfang aufwertet. Genau hierauf hat
sich die finanzielle Ablösung der LEG bezogen. Insofern ist die für 2018 vorgesehene
Realisierung des Ausgleichskonzepts unter planungs- und vertragsrechtlichen Aspekten
nicht disponibel.

4. Sind_für Sportflächen geeignete Flächen in unmittelbarer Nähe des Sportparks
vorhanden?

Der Antrag der BV-West zielt nicht auf den momentanen, sondern auf den perspektivischen
Bedarf an Sportflächen anlässlich der Einwohnerentwicklung ab. Insofern wäre deshalb
zunächst eine Sportbedarfsermittlung im Stadtteil "durchzuführen, aus der im Weiteren ein
Sportprogramm abzuleiten wäre. Erst wenn Letzteres vorliegt, ist eine Standortsuche unter
Berücksichtigung der dann definierten Bedingungen sinnvoll. Aktuell kann hierzu keine
Aussage getroffen werden.

Bruns

runs

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.2.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 4

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Details

Aktenzeichen
A-W/0033/2017
Typ
Antrag an die BV West
Datum
04.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37