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AN/0692/2023

Ertüchtigung der Knotenpunkte Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-Straße/Brückenstraße und Ringstraße/Schillingsrotter Straße

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 24.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 05.06.2023, TOP 8.2.1

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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Sachstandsbericht BV

6485 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0692/2023
Stand: 03.06.2024 
Sachstandsbericht  
Ertüchtigung der Knotenpunkte Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-
Straße/Brückenstraße und Ringstraße/Schillingsrotter Straße 
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.06.2023 
8.2.1 Ertüchtigung der Knotenpunkte Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-
Straße/Brückenstraße und Ringstraße/Schillingsrotter Straße,  
Antrag der CDU-Fraktion 
AN/0692/2023 
Die CDU-Fraktion modifiziert ihren Antrag in Hinblick auf Änderungsvorschläge der SPD-Frak-
tion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt einen Plan vorzulegen, wie die verkehrliche Ertüchtigung der 
Knotenpunkte Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-Straße/Brückenstraße und Ring-
straße/Schillingsrotter Straße erfolgen kann, so dass der Verkehr auch unter Berücksichtigung 
der Bebauung auf der Ringstraße 38–46 in Köln-Rodenkirchen weiterhin möglichst in der 
Qualitätsstufe C fließt. Der Plan ist möglichst zügig der Bezirksvertretung vorzulegen. In die 
verkehrliche Ertüchtigung der vorgenannten Knotenpunkte soll der Radverkehr in die Planung 
explizit mit einfließen.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
In der Verkehrsuntersuchung (BSV, 10.03.2022) wurde für den Planfall (Umsetzung des Plan-
gebietes Ringstraße 38-46) die Prognose für den Kfz-Verkehr auf Grundlage einer Verkehrs-
erhebung und einer Berechnung der Verkehrserzeugung ermittelt. Die Belastungszahlen der 
vor- und nachmittäglichen Spitzenstunden wurden auf die beiden Knotenpunkte Maternus-
straße/ Ringstraße/ Friedrich-Ebert-Straße/ Brückenstraße und Ringstraße/ Schillingsrotter

2 
 
Straße richtungsbezogen umgelegt. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinien für 
Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 2015, erfolgten dann die Nachweise der Verkehrsquali-
tät nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), Ausgabe 
2015. 
 
Diese gutachterlichen Nachweise müssen mit der tatsächlichen Verkehrssituation an den Kno-
tenpunkten abgeglichen werden, um eine reale Bewertung zu erhalten. 
 
Zu den Knotenpunkten: 
 
1. Maternusstraße/Ringstraße/ Friedrich-Ebert-Straße/ Brückenstraße: 
 
Der Knotenpunkt Maternusstraße/ Ringstraße/ Friedrich-Ebert-Straße/ Brückenstraße wird in 
der Realität verkehrsabhängig gesteuert, d. h. die Schaltung der Lichtsignalanlage wird ent-
sprechend des Verkehrsaufkommens flexibel geschaltet.  
 
In dem im Verkehrsgutachten verwendete Verfahren zum Nachweis der Verkehrsqualität ge-
mäß HBS wurden lediglich die vorgegebenen starren Signalzeitenpläne bewertet und nicht die 
tatsächlichen Umlaufzahlen, die sehr viel flexibler erfolgen. Somit ergibt sich eine Differenz 
zwischen der realen Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und den dargestellten Nachweisen 
im Gutachten. 
 
Der gutachterliche Nachweis ergab für den Knotenpunkt mit den Signalzeitenplänen und der 
Prognosebelastung die Qualitätsstufe D. Maßgebend für die Einstufung des gesamten Kno-
tenpunkts ist hierbei die schlechteste Bewertung der einzelnen Fahrströme. An dem Knoten-
punkt weisen lediglich die Busse auf dem Bussonderfahrstreifen die QSV D auf. Alle anderen 
Verkehrsströme weisen mit den Signalzeitenplan jedoch eine Qualitätsstufe C auf. 
 
In dem Signalzeitenplan erfolgt die Freigabe der Busse 48 Mal in der Stunde. Dies entspricht 
jedoch nicht der Realität. Hier werden die Busse mittels serieller Telegramme genau identifi-
ziert und erhalten auf dem Bussonderfahrstreifen eine signaltechnisch vorrangige Freigabe, 
sodass die Wartezeiten für die Busse auf ein Minimum reduziert werden. In der Realität erfolgt 
die Freigabezeit für die Busse nur, wenn tatsächlich ein Bus sie anfordert. Dies ist sechs Mal 
in der Stunde der Fall und nicht 48 Mal. Somit erreicht der Knotenpunkt de facto eine bessere 
Bewertung als die Qualitätsstufe D. Dies hat zur Folge, dass sich in der Realität für alle Ver-
kehrsströme geringere Wartezeiten und somit für alle Verkehrsarten auch bessere Verkehrs-
qualitäten ergeben.  
 
Verkehrslenkende Maßnahmen sind somit an diesem Knotenpunkt nicht notwendig und vor-
gesehen. 
 
Im April 2024 wurde eine Vergleichszählung durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass sich die 
Verkehrszahlen um rund 6% verringert haben. Der Radverkehrsanteil hat sich im Vergleich 
zur Zählung im Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Auch anhand der Ergebnisse der aktuellen 
Zählung sind keine verkehrslenkenden Maßnahmen erforderlich. 
 
2. Ringstraße/ Schillingsrotter Straße 
 
Der Knotenpunkt Ringstraße/ Schillingsrotter Straße wird in der Realität festzeitgesteuert, d. 
h., die Lichtsignalanlage dieses Knotenpunktes wird nicht verkehrsabhängig geschaltet. Die 
für diesen Knotenpunkt von der Stadt Köln vorgegebenen Signalzeitenpläne wurden in der 
Verkehrsuntersuchung übernommen und im Hinblick auf die Planfall-Prognosebelastung (Um-
setzung des Vorhabens an der Ringstraße 38-46) so weit angepasst, dass an dem Knoten-
punkt in der vor- und nachmittäglichen Spitzenstunde insgesamt jeweils die QSV D erreicht 
wird. 
 
Aufgrund der ungünstigen Geometrie des Knotenpunktes Ringstraße/ Schillingsrotter Straße 
besteht eine Rückstaugefahr bei linksabbiegenden Fahrzeugen aus der Hauptrichtung (Ring-

3 
 
straße). Als Verbesserungsmaßnahme wird die Schaltung der Lichtsignalanlage (LSA) Ring-
straße/ Schillingsrotter Straße kurzfristig im Sinne des Gutachtens angepasst. So soll die 
Hauptfließrichtung (Ringstraße) längere Freigabezeiten erhalten. Für den Knotenpunkt kann 
durch diese Anpassung des Signalzeitenplans die QSV C erreicht werden.  
 
Die Anpassung führt zu einer Verbesserung der Gesamtsituation am Knotenpunkt. Die Maß-
nahme wird in 2024 von Seiten der Stadt umgesetzt.  
 
3. Konkreter Plan 
 
Ein konkreter Plan kann nicht gezeigt werden, da es sich bei den Anpassungen um rein nicht-
bauliche Maßnahmen handelt.  
Für eine weitere Optimierung der Knotenpunkte wären Eingriffe in den Straßenraum und bau-
liche Maßnahmen erforderlich. Änderungen am Straßenquerschnitt können jedoch nicht um-
gesetzt werden, da hierfür die notwendigen Flächen nicht zur Verfügung stehen. 
Nächste Schritte: 
Anpassung des Signalprogramms am Knotenpunkt Ringstraße/ Schillingsrotter Straße. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
04.11.2024

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

4699 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0692/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 
Ertüchtigung der Knotenpunkte Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-
Straße/Brückenstraße und Ringstraße/Schillingsrotter Straße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen am 08. Mai 2023 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt einen Plan vorzulegen, wie die verkehrliche Ertüchtigung der 
Knotenpunkte Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-Straße/Brückenstraße und Ringstra-
ße/Schillingsrotter Straße erfolgen kann, so dass der Verkehr auch unter Berücksichtigung der 
Bebauung auf der Ringstraße 38 –46 in Köln-Rodenkirchen weiterhin mindestens in der Quali-
tätsstufe C f ließt. Der Plan ist vor dem Beschluss der Satzung des B -Plans Ringstraße 38-46 
vorzulegen und hat einen Realisierungstermin auszuweisen, der vor der Fertigstellung der 
Wohnanlage liegt. 
 
Begründung: 
 
Die beiden Kontenpunkte werden nur noch die Qualitätsstufe D-F erreichen, sobald die Bebau-
ung in der Ringstraße 38 -46 errichtet und die Wohnungen bezogen sind. Bereits bei der Quali-
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
tätsstufe D sind die Wartezeiten für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer beträchtlich. Dies 
ist für die Anwohnerinnen und Anwohner ebenso wenig akzeptabel wie auch für die übrigen Ro-
denkirchener, die auf die Nutzung dieser Straßen angewiesen sind. Daher kann der Satzungs-
beschluss nur erfolgen, wenn vorher verbindlich dargestellt wurde, wie die verkehrliche 
Ertüchtigung der Knotenpunkte erfolgen kann und bis wann sie umgesetzt sein wird. 
 
Zitat aus der Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan Nr. 69396/02 Arbeitstitel: Ringstraße 38–46 in Köln-Rodenkirchen: 
 
„Für den lichtsignalgeregelten Kno tenpunkt Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich -Ebert-
Straße/Brückenstraße (mit Buszufahrt) ergibt sich sowohl im Bestand als auch mit der Ver-
kehrsbelastung im Prognose-Planfall für den Kfz-Verkehr in der morgendlichen und nachmittäg-
lichen Spitzenstunde die Qualitätsstufe D. Maßgebend hierfür ist jeweils der Linksabbieger (auf 
dem Bussonderstreifen) aus der Ringstraße. Die Qualitätsstufe D bedeutet, dass die Wartezei-
ten für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer beträchtlich sind und auf dem betrachteten 
Fahrstreifen im Kfz-Verkehr am Ende der Freigabezeit häufig ein Rückstau auftritt.  
 
Für die lichtsignalgeregelte Kreuzung Ringstraße/Schillingsrotter Straße wurde für den Bestand 
in der morgendlichen Spitzenstunde die Qualitätsstufe E und in der nachmittäglichen Spitzen-
stunde die Qualitätsstufe F ermittelt. Mit dem planbedingten Mehrverkehr wird im Prognose -
Planfall in der morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde für den Kfz-Verkehr die Quali-
tätsstufe F erreicht. Maßgebend ist in der morgendlichen und in der nachmittäglichen Spitzen-
stunde die Zufahrt Ringstraße aus Südosten (Fahrtrichtung Nordwesten). Qualitätsstufe F heißt, 
dass die Wartezeiten der jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer sehr lang sind und die Kapazi-
tät im Kfz -Verkehr überschritten wird. Der Rückstau wächst stetig. Die Kraftfahrzeuge müssen 
bis zur Weiterfahrt mehrfach vorrücken. Durch Anpassung des Signalzeitenplans kann die Quali-
tätsstufe D erreicht werden. Die Rückstauläge in der Schillingsrotter Straße (Südwest) beträgt 
mit den optimierten Signalzeiten in der morgendlichen Spitzen[1]stunde 68 m (95 % Sicherheit) 
und in der nachmittäglichen Spitzenstunde 89 m (95 % Sicherheit).  Bis zum Bahnübergang 
Schillingsrotter Straße steht ein ausreichender Stauraum von rund 140 m zur Verfügung.“ 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Schykowski    gez. Zischler

Beratungsverlauf (1)

05.06.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Industriestraße 161
  • Ringstraße 38
  • Maternusstraße
  • Schillingsrotter Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Brückenstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0692/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
24.04.2023
Erstellt
24.04.2023 12:19