AN/0692/2023
Ertüchtigung der Knotenpunkte Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-Straße/Brückenstraße und Ringstraße/Schillingsrotter Straße
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Sachstandsbericht BV
6485 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0692/2023
Stand: 03.06.2024
Sachstandsbericht
Ertüchtigung der Knotenpunkte Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-
Straße/Brückenstraße und Ringstraße/Schillingsrotter Straße
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.06.2023
8.2.1 Ertüchtigung der Knotenpunkte Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-
Straße/Brückenstraße und Ringstraße/Schillingsrotter Straße,
Antrag der CDU-Fraktion
AN/0692/2023
Die CDU-Fraktion modifiziert ihren Antrag in Hinblick auf Änderungsvorschläge der SPD-Frak-
tion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt einen Plan vorzulegen, wie die verkehrliche Ertüchtigung der
Knotenpunkte Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-Straße/Brückenstraße und Ring-
straße/Schillingsrotter Straße erfolgen kann, so dass der Verkehr auch unter Berücksichtigung
der Bebauung auf der Ringstraße 38–46 in Köln-Rodenkirchen weiterhin möglichst in der
Qualitätsstufe C fließt. Der Plan ist möglichst zügig der Bezirksvertretung vorzulegen. In die
verkehrliche Ertüchtigung der vorgenannten Knotenpunkte soll der Radverkehr in die Planung
explizit mit einfließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
In der Verkehrsuntersuchung (BSV, 10.03.2022) wurde für den Planfall (Umsetzung des Plan-
gebietes Ringstraße 38-46) die Prognose für den Kfz-Verkehr auf Grundlage einer Verkehrs-
erhebung und einer Berechnung der Verkehrserzeugung ermittelt. Die Belastungszahlen der
vor- und nachmittäglichen Spitzenstunden wurden auf die beiden Knotenpunkte Maternus-
straße/ Ringstraße/ Friedrich-Ebert-Straße/ Brückenstraße und Ringstraße/ Schillingsrotter
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Straße richtungsbezogen umgelegt. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 2015, erfolgten dann die Nachweise der Verkehrsquali-
tät nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), Ausgabe
2015.
Diese gutachterlichen Nachweise müssen mit der tatsächlichen Verkehrssituation an den Kno-
tenpunkten abgeglichen werden, um eine reale Bewertung zu erhalten.
Zu den Knotenpunkten:
1. Maternusstraße/Ringstraße/ Friedrich-Ebert-Straße/ Brückenstraße:
Der Knotenpunkt Maternusstraße/ Ringstraße/ Friedrich-Ebert-Straße/ Brückenstraße wird in
der Realität verkehrsabhängig gesteuert, d. h. die Schaltung der Lichtsignalanlage wird ent-
sprechend des Verkehrsaufkommens flexibel geschaltet.
In dem im Verkehrsgutachten verwendete Verfahren zum Nachweis der Verkehrsqualität ge-
mäß HBS wurden lediglich die vorgegebenen starren Signalzeitenpläne bewertet und nicht die
tatsächlichen Umlaufzahlen, die sehr viel flexibler erfolgen. Somit ergibt sich eine Differenz
zwischen der realen Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und den dargestellten Nachweisen
im Gutachten.
Der gutachterliche Nachweis ergab für den Knotenpunkt mit den Signalzeitenplänen und der
Prognosebelastung die Qualitätsstufe D. Maßgebend für die Einstufung des gesamten Kno-
tenpunkts ist hierbei die schlechteste Bewertung der einzelnen Fahrströme. An dem Knoten-
punkt weisen lediglich die Busse auf dem Bussonderfahrstreifen die QSV D auf. Alle anderen
Verkehrsströme weisen mit den Signalzeitenplan jedoch eine Qualitätsstufe C auf.
In dem Signalzeitenplan erfolgt die Freigabe der Busse 48 Mal in der Stunde. Dies entspricht
jedoch nicht der Realität. Hier werden die Busse mittels serieller Telegramme genau identifi-
ziert und erhalten auf dem Bussonderfahrstreifen eine signaltechnisch vorrangige Freigabe,
sodass die Wartezeiten für die Busse auf ein Minimum reduziert werden. In der Realität erfolgt
die Freigabezeit für die Busse nur, wenn tatsächlich ein Bus sie anfordert. Dies ist sechs Mal
in der Stunde der Fall und nicht 48 Mal. Somit erreicht der Knotenpunkt de facto eine bessere
Bewertung als die Qualitätsstufe D. Dies hat zur Folge, dass sich in der Realität für alle Ver-
kehrsströme geringere Wartezeiten und somit für alle Verkehrsarten auch bessere Verkehrs-
qualitäten ergeben.
Verkehrslenkende Maßnahmen sind somit an diesem Knotenpunkt nicht notwendig und vor-
gesehen.
Im April 2024 wurde eine Vergleichszählung durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass sich die
Verkehrszahlen um rund 6% verringert haben. Der Radverkehrsanteil hat sich im Vergleich
zur Zählung im Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Auch anhand der Ergebnisse der aktuellen
Zählung sind keine verkehrslenkenden Maßnahmen erforderlich.
2. Ringstraße/ Schillingsrotter Straße
Der Knotenpunkt Ringstraße/ Schillingsrotter Straße wird in der Realität festzeitgesteuert, d.
h., die Lichtsignalanlage dieses Knotenpunktes wird nicht verkehrsabhängig geschaltet. Die
für diesen Knotenpunkt von der Stadt Köln vorgegebenen Signalzeitenpläne wurden in der
Verkehrsuntersuchung übernommen und im Hinblick auf die Planfall-Prognosebelastung (Um-
setzung des Vorhabens an der Ringstraße 38-46) so weit angepasst, dass an dem Knoten-
punkt in der vor- und nachmittäglichen Spitzenstunde insgesamt jeweils die QSV D erreicht
wird.
Aufgrund der ungünstigen Geometrie des Knotenpunktes Ringstraße/ Schillingsrotter Straße
besteht eine Rückstaugefahr bei linksabbiegenden Fahrzeugen aus der Hauptrichtung (Ring-
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straße). Als Verbesserungsmaßnahme wird die Schaltung der Lichtsignalanlage (LSA) Ring-
straße/ Schillingsrotter Straße kurzfristig im Sinne des Gutachtens angepasst. So soll die
Hauptfließrichtung (Ringstraße) längere Freigabezeiten erhalten. Für den Knotenpunkt kann
durch diese Anpassung des Signalzeitenplans die QSV C erreicht werden.
Die Anpassung führt zu einer Verbesserung der Gesamtsituation am Knotenpunkt. Die Maß-
nahme wird in 2024 von Seiten der Stadt umgesetzt.
3. Konkreter Plan
Ein konkreter Plan kann nicht gezeigt werden, da es sich bei den Anpassungen um rein nicht-
bauliche Maßnahmen handelt.
Für eine weitere Optimierung der Knotenpunkte wären Eingriffe in den Straßenraum und bau-
liche Maßnahmen erforderlich. Änderungen am Straßenquerschnitt können jedoch nicht um-
gesetzt werden, da hierfür die notwendigen Flächen nicht zur Verfügung stehen.
Nächste Schritte:
Anpassung des Signalprogramms am Knotenpunkt Ringstraße/ Schillingsrotter Straße.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
04.11.2024
Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0692/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 Ertüchtigung der Knotenpunkte Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert- Straße/Brückenstraße und Ringstraße/Schillingsrotter Straße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen am 08. Mai 2023 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt einen Plan vorzulegen, wie die verkehrliche Ertüchtigung der Knotenpunkte Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-Straße/Brückenstraße und Ringstra- ße/Schillingsrotter Straße erfolgen kann, so dass der Verkehr auch unter Berücksichtigung der Bebauung auf der Ringstraße 38 –46 in Köln-Rodenkirchen weiterhin mindestens in der Quali- tätsstufe C f ließt. Der Plan ist vor dem Beschluss der Satzung des B -Plans Ringstraße 38-46 vorzulegen und hat einen Realisierungstermin auszuweisen, der vor der Fertigstellung der Wohnanlage liegt. Begründung: Die beiden Kontenpunkte werden nur noch die Qualitätsstufe D-F erreichen, sobald die Bebau- ung in der Ringstraße 38 -46 errichtet und die Wohnungen bezogen sind. Bereits bei der Quali- CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen tätsstufe D sind die Wartezeiten für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer beträchtlich. Dies ist für die Anwohnerinnen und Anwohner ebenso wenig akzeptabel wie auch für die übrigen Ro- denkirchener, die auf die Nutzung dieser Straßen angewiesen sind. Daher kann der Satzungs- beschluss nur erfolgen, wenn vorher verbindlich dargestellt wurde, wie die verkehrliche Ertüchtigung der Knotenpunkte erfolgen kann und bis wann sie umgesetzt sein wird. Zitat aus der Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan Nr. 69396/02 Arbeitstitel: Ringstraße 38–46 in Köln-Rodenkirchen: „Für den lichtsignalgeregelten Kno tenpunkt Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich -Ebert- Straße/Brückenstraße (mit Buszufahrt) ergibt sich sowohl im Bestand als auch mit der Ver- kehrsbelastung im Prognose-Planfall für den Kfz-Verkehr in der morgendlichen und nachmittäg- lichen Spitzenstunde die Qualitätsstufe D. Maßgebend hierfür ist jeweils der Linksabbieger (auf dem Bussonderstreifen) aus der Ringstraße. Die Qualitätsstufe D bedeutet, dass die Wartezei- ten für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer beträchtlich sind und auf dem betrachteten Fahrstreifen im Kfz-Verkehr am Ende der Freigabezeit häufig ein Rückstau auftritt. Für die lichtsignalgeregelte Kreuzung Ringstraße/Schillingsrotter Straße wurde für den Bestand in der morgendlichen Spitzenstunde die Qualitätsstufe E und in der nachmittäglichen Spitzen- stunde die Qualitätsstufe F ermittelt. Mit dem planbedingten Mehrverkehr wird im Prognose - Planfall in der morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde für den Kfz-Verkehr die Quali- tätsstufe F erreicht. Maßgebend ist in der morgendlichen und in der nachmittäglichen Spitzen- stunde die Zufahrt Ringstraße aus Südosten (Fahrtrichtung Nordwesten). Qualitätsstufe F heißt, dass die Wartezeiten der jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer sehr lang sind und die Kapazi- tät im Kfz -Verkehr überschritten wird. Der Rückstau wächst stetig. Die Kraftfahrzeuge müssen bis zur Weiterfahrt mehrfach vorrücken. Durch Anpassung des Signalzeitenplans kann die Quali- tätsstufe D erreicht werden. Die Rückstauläge in der Schillingsrotter Straße (Südwest) beträgt mit den optimierten Signalzeiten in der morgendlichen Spitzen[1]stunde 68 m (95 % Sicherheit) und in der nachmittäglichen Spitzenstunde 89 m (95 % Sicherheit). Bis zum Bahnübergang Schillingsrotter Straße steht ein ausreichender Stauraum von rund 140 m zur Verfügung.“ Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Zischler
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungOrte (6)
- Industriestraße 161
- Ringstraße 38
- Maternusstraße
- Schillingsrotter Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Brückenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0692/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 24.04.2023
- Erstellt
- 24.04.2023 12:19