1360/2017
Beantwortung einer Anfrage der Bezirksvertretung Rodenkirchen bezüglich der Restaurierung des historischen Zauns an der Rheinuferpromenade zwischen Bayenthalgürtel und Südbrücke
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2738 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/804 Vorlagen-Nummer 08.05.2017 1360/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 Beantwortung einer Anfrage der Bezirksvertretung Rodenkirchen bezüglich der Restaurierung des historischen Zauns an der Rheinuferpromenade zwischen Bayenthalgürtel und Südbrücke Anfrage der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Rodenkirchen, ob die Restaurierung des historischen Zauns an der Rheinuferpromenade zwischen Bayenthalgürtel und Südbrücke über das Stadtverschö- nerungsprogramm des Amtes für Wirtschaftsförderung mit der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung durchgeführt werden kann ? Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich könnte die Restaurierung des historischen Zauns an der Rheinuferpromenade zwi- schen Bayenthalgürtel und der Südbrücke im Rahmen des Stadtverschönerungsprogramms als vor- gezogene/zusätzliche Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahme durchgeführt werden. Diese Arbeiten könnten von der Struktur der Anleitung und Arbeitsgruppen sowohl von der Kölner Gesell- schaft für Arbeit- und Berufsförderung, der Ökobau gGmbH und dem Ehrenfelder Verein für Arbeit gGmbH ausgeführt werden. Für die Restaurierung müssten jedoch umfängliche Sachmittel finanziert werden. Diese Finanzmittel stehen auf den Finanzpositionen des Stadtverschönerungsprogramms aber sowohl in dem laufenden Haushaltsjahr und absehbar auch in den kommenden Haushaltsjahren im erforderlichen Umfang nicht zur Verfügung. Die Haushaltsmittel des Stadtverschönerungsprogramms sind aufgrund der ver- änderten Rechtslage im Förderinstrument Arbeitsgelegenheit bis auf weiteres zum großen Teil für die Finanzierung von Qualifizierungsangeboten der Teilnehmenden an Arbeitsgelegenheiten und für Per- sonalkostenzuschüsse bei öffentlich geförderter Beschäftigung gebunden. Die genannten größeren Sanierungsmaßnahmen, wie etwa die des „Herrenhauses im Thurner Hof“ ist im Rahmen des Programms „Win-Win für Köln“ durchgeführt worden. Hierbei dürfen jedoch nur im Rahmen von investiven Maßnahmen städtische Gebäude saniert und wieder einer sozial-kulturellen Nutzung zugeführt werden. Die Sanierung des historischen Geländers an der Rheinuferpromenade erfüllt diese Kriterien leider nicht. Das Amt für Wirtschaftsförderung kann mit Hilfe der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförde- rung auf Wunsch die Kosten für die Restaurierung des historischen Geländers zwischen Bayent- halgürtel und Südbrücke ermitteln. Durchgeführt werden kann die Restaurierung dann jedoch nur, wenn hierfür zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Bayenthalgürtel
- Südbrücke
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Details
- Aktenzeichen
- 1360/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27