2007/0509
Umweltallianz Hessen
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2007/0509
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 05.09.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Dezernat I Dezernat III Dezernat VI Grünflächen- und Umweltamt Stadtplanungsamt Amt: Agenda-Büro an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0509 Magistratsbeschluss-Nr. 583 Betreff: Umweltallianz Hessen Vorlage vom: 20.08.2007 Beschlussvorschlag: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt einen Antrag zur Aufnahme in die Umweltallianz Hessen. Anlagen: Rahmenvereinbarung Umweltallianz Beschluss des Magistrats vom 19.09.2007 Der Vorlage wird zugestimmt. Begründungseite zur Magistratsvorlage 2007/0509 Unter dem Motto „Ohne Schutz der Umwelt geht es nicht. Ohne übergeordnete Bürokratie dagegen schon – und zwar viel besser.“ gründete die Hessische Landesregierung zusammen mit der Hessischen Wirtschaft im Mai 2000 die Umweltallianz Hessen. Das erklärte Ziel der Umweltallianz Hessen ist es, den hohen Umweltstandard in Hessen zu sichern und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung in Hessen zu verbessern. Das ursprünglich auf 5 Jahre angelegte Projekt ist im Mai 2005 als Daueraufgabe der Hessischen Landesregierung fest verankert worden und hat in den letzten Monaten und Jahren mit Gemeinden, Städten und Landkreisen neue Partner dazu gewonnen. Im Mittelpunkt der Kooperation stehen: • die freiwilligen Umweltschutzleistungen der Betriebe • die Annerkennung der Eigenverantwortung • die Annerkennung des Engagements der Wirtschaft Festzuhalten ist, dass die Aktivitäten im Rahmen der Umweltallianz Hessen bislang zu einem besseren Miteinander zwischen Wirtschaft und Behörde (Landes und/oder kommunaler Ebene) geführt haben und eine partnerschaftliche Kommunikation zwischen Wirtschaft, Behörde und Kommunen eingetreten ist. Die Umweltallianz Hessen entwickelt Handlungsempfehlungen, Merkblätter und Mustervereinbahrungen zur Arbeitserleichterung und hat bereits für die Themen Abfall, Anlagensicherheit und Industriepark so genannte Klärungsstellen eingerichtet. Darüber hinaus wurden bislang gemeinschaftliche Projekte beispielsweise zum betrieblichem Umweltschutz initiiert und verschiedene Managementsysteme ( ECO-Step, ECO-Best, ECO-Klima) implementiert. Politik und Wirtschaft als starke Partner in der Umweltallianz Hessen wollen gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft bewältigen; derzeit sind mehr als 700 Unternehmen und Behörden Mitglied der Umweltallianz (darunter auch namhafte Firmen in Darmstadt). Gründe zur Teilnahme/Beantragung der Mitgliedschaft: • Mitgliedschaft dient als Basis guter Zusammenarbeit mit örtlicher Wirtschaft • Vorbildfunktion der Stadt • Imagegewinn • Stärkung des Wirtschaftsstandortes und Förderung der Standortpolitik • Plattform zur Klärung evtl. kritischer Satzungsfragen • Zugriffsmöglichkeit/Lobbyarbeit zur Europäischen Union und Landesregierung • Direkter Draht/Diskussionsplattform mit der Landesregierung Hessen • Mögliche Projekte mit kleineren und mittleren Unternehmen • Plattform zur Klärung von möglichen Problemen mit übergeordneten Behörden Die Mitgliedschaft bei der Umweltallianz Hessen bedarf der Antragsstellung bei der Hessischen Landesregierung. Die Mitgliedschaft ist an gewisse selbstverpflichtende Zielvereinbahrungen geknüpft und setzt das Erfüllen bestimmter Mindeststandards voraus. Diese Ziele sind insbesondere die • stetige Verbesserung der Umweltsituation • Stärkung der Wirtschaft im nationalen und internationalen Wettbewerb durch o kontinuierliche Verbesserung der Standortfaktoren und o der Erschließung neuer Märkte 3 ... • frühzeitige Information, Beteiligung und Unterstützung bei politischen, gesetzgeberischen und anderen Vorhaben auf allen Ebenen • Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung • Reduzierung des Kontroll- und Überwachungsaufwandes auf Seiten der Verwaltung • Intensivierung der Partnerschaft von Verwaltung, Kommunen und Wirtschaft • Verbesserung der Kenntnisse in der Verwaltung über die Auswirkungen von Rechtsvorschriften für das betriebliche Handeln und • Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug für die beteiligten Unternehmen bei gleichzeitiger Übernahme von mehr Eigenverantwortung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten • Stärkung der Mitarbeitermotivation im Hinblick auf Umwelt- und Arbeitsschutz relevante Belange im Betrieb. • u.v.m. Mitglieder der Umweltallianz verpflichten sich: • in ihrem Wirkungsbereich aktiv für die Ziele der Umweltallianz Hessen und die Beteiligung an diesem Vorhaben zu werben • im Rahmen zur Verfügung stehender Ressourcen substanzielle Leistungen zu erarbeiten und festzuschreiben • neue Mitglieder (Unternehmen und Kommunen) zu werben und für einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zu sorgen • gemeinsam konkrete Maßnahmen und Projekte zur Erreichung der Ziele der Umweltallianz Hessen zu erarbeiten • im zweijährigen Rhythmus in Symposien die Mitglieder der Umweltallianz Hessen und die Öffentlichkeit über die erzielten Ergebnisse und das künftige Arbeitsprogramm zu informieren. Darmstadt weist eine Reihe von Maßnahmen auf, die eine Mitgliedschaft in der Umweltallianz Hessen rechtfertigen: • Erstellung und Umsetzung von Konzepten, die den Zielen der Umweltallianz Hessen entsprechen (Klimaschutzkonzept, Feinstaub-Aktionsplan u.ä.) • Aktive Mitgliedschaft in Zusammenschlüssen von Unternehmen, die Ziele der Umweltallianz Hessen umsetzen (Bsp.: Klimabündnis) • Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS oder ISO 14001 (Bsp.: EAD) • Wesentliche freiwillige Beiträge zur Ressourcenschonung, wie z.B. o Minderung der CO2-Emissionen und/oder anderer klimaschädlicher Gase o Erhöhung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe o Reduzierung, Substitution bzw. Optimierung des betrieblichen Einsatzes umweltgefährdender Stoffe o Verbesserung des Immissionsschutzes, des Gewässerschutzes, des Naturschutzes oder des Bodenschutzes o Durchsetzung des Kreislaufwirtschaftsprinzip, wie z.B. Auf- und Ausbau freiwilliger Rücknahmesysteme o Energieeinsparungen o Lärmvermeidung und Lärmminderung Die in der Anlage skizzierten Ziele und Teilnahmenkriterien wurden vom Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadtplanungsamt, Grünflächen-und Umweltamt sowie Agenda-Büro vorgeprüft und tlw. gemeinsam mit der Geschäftstelle der Umweltallianz erörtert. Im Ergebnis wird die Teilnahme an der Umweltallianz Hessen empfohlen. Mit Ausnahme der eingegangenen Selbstverpflichtungen entstehen keine weitergehenden Pflichten, Rechte, Anforderungen oder Zwänge seitens der Umweltallianz. Die personelle, organisatorische, finanzielle Ausgestaltung der Mitgliedschaft steht ausschließlich im Ermessen der die Mitgliedschaft beantragenden Institution (hier Stadt Darmstadt) Die Wahrnehmung der Mitgliedschaft in der Umweltallianz soll im Wesentlichen beim Agenda-Büro liegen. Weiterführene Links: 4 ... http://www.umweltallianz.de Darmstadt den, 20.08.2007 Der Dezernent I Der Dezernent III Der Dezernent VI Walter Hofmann Klaus Feuchtinger Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat Anlage: Rahmenvereinbarung
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Hessische Landesregierung VEREINIGUNG DER HESSISCHEN UNTERNEHMERVERBÄNDE HESSISCHER HANDWERKSTAG Hessischer Landkreistaghttp://www.hessen-staedtetag.de hessischer städtetag Fortschreibung der freiwilligen Vereinbarung zwischen der Hessischen Landesregierung, der hessischen Wirtschaft und den Kommunalen Spitzenverbänden Umweltallianz Hessen Bündnis für nachhaltige Standortpolitik Hessischer Städte- und Gemeindebund Präambel In Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung zum Schutz der Umwelt und zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung für nachfolgende Generationen haben die Hessische Landesregierung und die hessische Wirtschaft am 24.05.2000 die Umweltallianz Hessen gegründet. Die erfolgreiche Zusammenarbeit der vergangenen fünf Jahre wird durch diese Vereinbarung als Daueraufgabe fortgeschrieben und fortentwickelt. Neue Vertragspartner sind die Kommunalen Spitzenverbände. Die freiwillige Vereinbarung beruht auf dem Kooperationsprinzip und auf der Erkenntnis, dass Umweltschutzbelange effizient mit den Betroffenen gemeinsam erreicht werden können. Zielsetzung der Umweltallianz Hessen ist es, die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Hessen attraktiver als bisher zu gestalten, die Eigenverantwortung der Unternehmen zu stärken und einen hohen Umweltstandard zu gewährleisten. Die Partner der Umweltallianz Hessen bekennen sich zum Leitbild der nachhaltigen Entwicklung und sehen die Umweltallianz Hessen als eine konkrete Umsetzung dieses Leitbildes. Die Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente, die Reduzierung ordnungsrechtlicher Vorgaben auf das notwendige Maß sowie die Erschließung neuer Märkte sind die Eckpunkte für die Erreichung der vereinbarten Ziele. Die Unterzeichner der Vereinbarung zur Umweltallianz Hessen sind sich bewusst, dass die Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung ein von vielen Akteuren getragener Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umwelt- und Standortbedingungen voraussetzt. Eine dauerhafte Festigung und der Ausbau des Standortes Hessen kann nur erreicht werden, wenn die freiwillige Vereinbarung in allen zuständigen Ressorts der Landesregierung, allen Organisationen der hessischen Wirtschaft und den Mitgliedern der Kommunalen Spitzenverbänden implementiert wird. Ziele der Umweltallianz Hessen Die Umweltallianz Hessen steht für Kooperation statt Konfrontation zwischen allen Akteuren: Der Landesverwaltung, den beteiligten Unternehmen, Verbänden und Organisationen der Wirtschaft, den Kommunalen Spitzenverbänden und den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Ziel der Umweltallianz Hessen ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hessen durch mehr Eigenverantwortung der Unternehmen und durch eine attraktive kommunale Rahmengestaltung für wirtschaftliche Prosperität. Gleichzeitig wird von allen Seiten ein hoher Umweltstandard garantiert. Die hessische Wirtschaft verpflichtet sich neben der Einhaltung der gesetzlichen Umweltvorschriften zu weiteren freiwilligen Leistungen zur Verbesserung der Umweltsituation, soweit dies angesichts der zunehmenden Regelungsdichte – insbesondere durch zusätzliche europarechtliche Vorschriften – von den Unternehmen erbracht werden kann (Überforderungsschutz). Die Bilanz der zurückliegenden 5-jährigen Kooperation ist überzeugend. Notwendig ist es jetzt, auch die Städte, Gemeinden und Landkreise, die durch die Kommunalen Spitzenverbände repräsentiert werden, einzubinden. Die Hessische Landesregierung und die hessische Wirtschaft haben in gemeinsamen Projekten praktikable Lösungen erarbeitet, die sowohl Verwaltung als auch Unternehmen von Bürokratie entlastet haben. Die aufgrund der freiwilligen Vereinbarung erbrachten Leistungen führen zur mehr Umweltschutz ohne dass neue Vorschriften erlassen wurden. Die sehr komplexe Rechtsmaterie wurde auf den Prüfstand gestellt und erste Deregulierungen erreicht. Dieser Prozess wird unter Berücksichtigung der zunehmenden Gesetzgebung seitens der EU weiter fortgesetzt und auf alle Belange hessischer Standortpolitik ausgedehnt. Dies setzt eine zunehmende interdisziplinäre Zusammenarbeit über die Ressortgrenzen hinweg voraus. Auf der Grundlage des bisherigen Erfolges wird die ursprünglich befristete freiwillige Vereinbarung zwischen der Hessischen Landesregierung, der hessischen Wirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden unbefristet fortgesetzt. Durch eine Kontrolle der Arbeiten und fünfjährige Bilanzierung wird die Entwicklung der Zusammenarbeit überprüft, und die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Rahmenvereinbarung ist darauf hin zu überprüfen und fort zu entwickeln. Die Fortschreibung der Umweltallianz Hessen wird in der Erkenntnis beschlossen, dass aufgrund der immer komplexeren Regelungsdichte in den Bereichen Umweltschutz und Arbeitssicherheit der Freiraum für freiwillige Vereinbarungen und 2 Leistungen immer enger wird. Die noch bestehenden Spielräume müssen durch eine weitere Verringerung der Vorschriften in allen Bereichen genutzt werden, um die Verwaltung und die Unternehmen spürbar zu entlasten und den Standort Hessen dauerhaft zu verbessern. Zusätzliche Belastungen sind zu vermeiden. Eine solche Politik bildet den Rahmen, in dem kreative und innovative Lösungen für die anstehenden Probleme gefunden werden und Arbeitsplätze erhalten bleiben oder entstehen. Mit selbst verantworteten Zielen werden sich die Partner durch freiwillige Maßnahmen im Rahmen vorhandener Spielräume engagieren. Zur Zielerreichung werden Instrumente wie z.B. Leitfäden und Projekte zum betrieblichen Umweltschutz entwickelt, die das Engagement der Unternehmen und der Landes- und Kommunalverwaltung weiter unterstützen. Gleichzeitig wird die Umweltallianz Hessen sowohl die wirtschaftliche Entwicklung wie auch die Entwicklung von Umwelt und Natur berücksichtigen. Unter diesen Prämissen werden durch die Umweltallianz Hessen Ziele verfolgt und weiterentwickelt, die dem Nutzen des Standortes und somit dem Land Hessen sowie seinen Bürgerinnen und Bürgern dienen. Diese Ziele sind insbesondere die • stetige Verbesserung der Umweltsituation durch innovative, marktnahe und flexible Maßnahmen zum Umweltschutz • Stärkung der Position Hessens, insbesondere seiner Wirtschaft, im nationalen und internationalen Wettbewerb durch eine kontinuierliche Verbesserung der Standortfaktoren und der Erschließung neuer Märkte • frühzeitige Information und Beteiligung sowie gegenseitige Unterstützung bei politischen, gesetzgeberischen und anderen Vorhaben auf allen Ebenen • Erarbeitung von Bundesrats- und EU-Initiativen zur Deregulierung und zur Verwaltungsvereinfachung • Reduzierung des Kontroll- und Überwachungsaufwandes auf Seiten der Verwaltung, der Gebietskörperschaften und der Wirtschaft auf das dem Schutzziel dienende Notwendige im Hinblick auf Kosteneinsparung und Optimierung des Personaleinsatzes • Intensivierung der Partnerschaft von Verwaltung, Kommunen und Wirtschaft • Verbesserung der Kenntnisse bezüglich ökonomischer Rahmenbedingungen der einzelnen Wirtschaftszweige in den Verwaltungen und Verbesserung der Kenntnisse über die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Verwaltungen in den Betrieben • Verbesserung der Kenntnisse in der Verwaltung über die Auswirkungen von Rechtsvorschriften für das betriebliche Handeln und Verbesserung der Kenntnisse der Umweltvorschriften in den Unternehmen und dem Bewusstsein für Umweltbelange im betrieblichen Handeln • Verbesserung der nationalen und internationalen Wettbewerbsposition hessischer Unternehmen durch eine Offensive für Produkte, Verfahren und Technologien zur nachhaltigen Entwicklung • Verbesserung des Schutzes der Unternehmen und der Verbraucher vor Import von Nachahmerprodukten, die nicht europäischen Vorschriften entsprechen • Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug für die beteiligten Unternehmen bei gleichzeitiger Übernahme von mehr Eigenverantwortung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten • Verbesserung des Images der Unternehmen z.B. aufgrund vorbildlicher Leistungen für den Umweltschutz • Stärkung der Mitarbeitermotivation im Hinblick auf Umwelt- und Arbeitsschutz relevante Belange im Betrieb. Die Unterzeichner verpflichten sich • in ihrem Wirkungsbereich aktiv für die Ziele der Umweltallianz Hessen und die Beteiligung an diesem Vorhaben zu werben • substanzielle Leistungen zu erarbeiten und festzuschreiben • neue Mitglieder (Unternehmen und Kommunen) zu werben und für einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zu sorgen • gemeinsam konkrete Maßnahmen und Projekte zur Erreichung der Ziele der Umweltallianz Hessen zu erarbeiten • im zweijährigen Rhythmus in Symposien die Mitglieder der Umweltallianz Hessen und die Öffentlichkeit über die erzielten Ergebnisse und das künftige Arbeitsprogramm zu informieren. Die näheren Inhalte sind in der Anlage zum Rahmenvertrag festgehalten und werden durch den Koordinierungskreis der Umweltallianz Hessen fortentwickelt. 3 Grundsätze zur Teilnahme an der Umweltallianz Hessen An der Umweltallianz Hessen können Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft, die einen Standort in Hessen haben, die Kommunalen Spitzenverbände, Kommunen und die Landesverwaltungen teilnehmen, die Leistungen im Sinne der Rahmenvereinbarung erbringen. Teilnehmer der Umweltallianz Hessen haben das Recht, das Logo der Umweltallianz Hessen zu Werbezwecken zu nutzen. Dieses Logo darf zur Werbung und für die Dauer der Mitgliedschaft verwendet werden. Es darf nicht zur Produktwerbung eingesetzt werden. Voraussetzung zur Teilnahme sind Aktivitäten, die in der Vereinbarung genannt sind oder sonstige Leistungen, die qualitativ den Zielsetzungen und Inhalten der Umweltallianz Hessen entsprechen. Leistungen, die ein Unternehmen an Standorten in Mitgliedsländern der EU und insbesondere den Partnerregionen des Landes Hessen sowie in Drittländern erbringt und die dort zu einer wesentlichen Verbesserung der bisherigen Umweltsituation beitragen, können anerkannt werden. Die Teilnahme an der Umweltallianz Hessen setzt eine bei der Gemeinsamen Geschäftsstelle einzureichende schriftliche Bewerbung mit einer Darstellung der Leistungen entsprechend den folgenden Teilnahmekriterien und die Zustimmung des Koordinierungskreises voraus. Teilnahmekriterien Beispielsweise berechtigen folgende Maßnahmen zur Mitgliedschaft in der Umweltallianz Hessen: 1. Erstellung und Umsetzung von Konzepten, die den Zielen der Umweltallianz Hessen entsprechen 2. Aktive Mitgliedschaft in Zusammenschlüssen von Unternehmen, die Ziele der Umweltallianz Hessen umsetzen 3. Einführung oder Aufrechterhaltung • eines Umweltmanagementsystems nach EMAS oder ISO 14001 • des von der Umweltallianz Hessen entwickelten integrierten Managementsystems für KMU - EcoStep • eines umweltorientierten Unternehmensführungs- oder Managementsystems, das an die Gegebenheiten des Betriebes, z.B. in der Landwirtschaft angepasst ist. Dabei bildet ein Kernstück die erklärte Selbstverpflichtung des Unternehmens für ein internes Audit. 4. Erfolgreiche Teilnahme an EcoBest – dem Benchmarking-Projekt der Umweltallianz Hessen (Kennzahlen des Unternehmens liegen bei 60 % der Kriterien im oberen Drittel) 5. Wesentliche freiwillige Beiträge zur Ressourcenschonung, wie z.B. • Minderung der CO 2-Emissionen und/oder anderer klimaschädlicher Gase • Erhöhung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe • Reduzierung, Substitution bzw. Optimierung des betrieblichen Einsatzes umweltgefährdender Stoffe entsprechend wissenschaftlicher Erkenntnisse, sofern kein Sicherheitsmanagement möglich und realisiert ist • Verbesserung des Immissionsschutzes, des Gewässerschutzes, des Naturschutzes oder des Bodenschutzes • Durchsetzung des Kreislaufwirtschaftsprinzip, wie z.B. Auf- und Ausbau freiwilliger Rücknahmesysteme • Energieeinsparungen • Lärmvermeidung Organisation der Umweltallianz Hessen Koordinierungskreis Der Koordinierungskreis ist das Entscheidungsgremium der Umweltallianz Hessen. Zu seinen Funktionen zählen die Evaluierung der freiwilligen Vereinbarung, das Controlling der Arbeiten sowie die Bewertung der Ergebnisse. Darüber hinaus wird der kontinuierliche Dialog zwischen den Partnern der Vereinbarung gesichert und gefördert. Er legt die Arbeitsschwerpunkte der Umweltallianz Hessen fest und entscheidet über die Grundsätze zur Teilnahme und die Mitgliedschaft. 4 Der Koordinierungskreis tagt unter Leitung des Staatssekretärs des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Mitglieder im Koordinierungskreis sind: für die Hessische Landesregierung: • Hessische Staatskanzlei • Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung • Hessisches Sozialministerium für die hessische Wirtschaft: • Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. • Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern • Industrie- und Handelskammer Kassel zu Marburg • Industrie- und Handelskammer zu Dillenburg • Hessischer Handwerkstag • Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks e.V. • Verband der chemischen Industrie e.V., Landesverband Hessen • Verband der Automobilindustrie e.V. • Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke, Landesverband Hessen • Hessischer Bauernverband e.V. für die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise: • Hessischer Städtetag • Hessischer Städte- und Gemeindebund • Hessischer Landkreistag Gemeinsame Geschäftsstelle Die Gemeinsame Geschäftsstelle der Umweltallianz Hessen setzt die Entscheidungen des Koordinierungskreises um, soweit es nicht verwaltungsinterne Abläufe betrifft. Sie dient als Anlaufstelle für Fragen, Probleme und Projektvorschläge im Zusammenhang mit der Umweltallianz Hessen. Sie bearbeitet die Mitgliedsanträge und unterstützt den Koordinierungskreis bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Ihr obliegt auch die Öffentlichkeitsarbeit. Sie ist besetzt durch jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter der Hessischen Staatskanzlei, des Hessischen Ministeriums fü r Umwelt, ländlichen Raum und konkreter Verbraucherschutz (HMULV), der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU), der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern (AG IHK), des Hessischen Handwerkstags (HHT) sowie der Kommunalen Spitzenverbände. Projektgruppen / Dialogforen / Klärungsstellen Zur Umsetzung der Ziele der Umweltallianz Hessen können vom Koordinierungskreis Projektgruppen, Dialogforen und Klärungs- stellen mit einem festen Arbeitsauftrag und konkreter Zeitvorgabe eingerichtet werden. In ihnen erarbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder der Umweltallianz Hessen praktikable Lösungsvorschläge. Die Projektgruppen sind paritätisch zu besetzen. 5 Hessischer Ministerpräsident Staatsminister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 6 Präsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände Prof. Dieter Weidemann Jürgen Heyne Dr. Joachim von Harbou Herborn, 20. Mai 2005 Präsident des Hessischen Handwerkstages Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes Präsident des Hessischen Landkreistages Präsident des Hessischen Städtetages Bernhard Brehl Alfred Jakoubek Georg Lewandowski Wilhelm Dietzel Roland Koch Anlage I. Ziele und Leistungen der hessischen Wirtschaft im Rahmen der Umweltallianz Hessen Mit der zunehmenden Globalisierung ist verantwortliches Wirtschaften eine zentrale Herausforderung. Die hessische Wirtschaft bek ennt sich zu ihrer Eigenverantwortung und verpflichtet sich zur Weiterentwicklung ihres freiwilligen Engagements mit dem Ziel einer nachhalt igen Entwicklung des Landes. Die hessische Wirtschaft bekennt sich dabei zum Standort Hessen. Die Organisationen der hessischen Wirtschaft bieten ihren Mitgliedsunternehmen zur Steigerung des freiwilligen Engagements Schulungsveranstaltungen an. Sie erstellen Konzepte (Leitfäden) zu aktuellen und neuen gesetzlichen Regelungen, um die Unternehme n zu informieren und begleiten deren Umsetzung. Die hessische Wirtschaft legt besonderen Wert auf die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und will, dass sie zukünftig weiter inten siviert wird. Eine gute Zusammenarbeit zwischen der Umweltverwaltung und den Unternehmen setzt voraus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Umweltverwaltung die Unternehmen kennen lernen. Unternehmen geben daher interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Verwaltung und den Kommunen die Gelegenheit, die interne Arbeitsweise von Betrieben näher kennen zu lernen und werben dafür. Die hessische Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass sich Unternehmen aktiv an den lokalen Agenda 21-Prozessen beteiligen und eig ene Maßnahmen zur Umsetzung durchführen. Die hessische Wirtschaft fordert mehr Eigenverantwortung der Unternehmen. Daraus resultiert, dass sich Unternehmen frühzeitig zur Einführung und Weiterentwicklung von Maßnahmen im Bereich der betreibereigenen Überwachung verpflichten. Die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens hat Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen, deshalb halten die hessische n Unternehmen eine ganzheitliche Betrachtungsweise über die Produktentstehung für notwendig. Darin eingeschlossen ist eine verläss liche Verbraucherinformation. Die Umweltallianz Hessen entwickelt Projekte, die der nachhaltigen und allgemeinen Standortverbesserung dienen. Möglichst viele Unternehmen sollen sich an den Projekten der Umweltallianz Hessen beteiligen. II. Ziele und Leistungen der Hessischen Landesregierung im Rahmen der Umweltallianz Hessen Die Hessische Landesregierung wird ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Inhalt und die Ziele der Umweltallianz Hessen unterrichten und zur aktiven Mitarbeit auffordern. Sie stellt nach Maßgabe des Haushalts Mittel zur sachgerechten Umsetzung der Maßnahmen bereit. Partnerschaftliches Verwaltungshandeln ist weiterhin ein Schwerpunkt der verwaltungsinternen Schulungs- und Fortbildungsmaßnahm en. Diesem Ziel dienen auch gemeinsame Veranstaltungen. Die Landesregierung gibt interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Unternehmen die Gelegenheit, ihre interne Arbe itsweise näher kennen zu lernen und wirbt dafür. Unter Beibehaltung und Weiterentwicklung des vorhandenen Umweltstandards in Hessen wird eine Reduzierung der staatlichen Über- wachungshäufigkeit angestrebt: Die Überwachungshäufigkeit soll verringert, gebündelt und entsprechend den gesammelten Erfahrungen angepasst werden. Bei den vorg e- schriebenen Prüfungen durch externe Sachverständige wird interner Sachverstand weitgehend einfließen. Dabei muss die Unabhängigk eit der Begutachtung gewährleistet sein. Der Einsatz externer Sachverständige zu Kostenlasten der Unternehmen ist auf das Notwendige zu reduzieren. Optional ist die Einschaltung externer Sachverständiger grundsätzlich möglich. Bei Ermessensentscheidungen der zuständigen Behörde werden die äquivalenten freiwilligen Leistungen von Unternehmen als Teilneh mer an der Umweltallianz Hessen berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere Entscheidungen über • die Anordnung zur Messung • die Zulassung der Messung durch den Betreiber • die Anordnung zum Einsatz externer Fachkundiger • die Zulassung von Ausnahme und Befreiung. Zur Stärkung der klein- und mittelständischen Struktur wird das Land im Rahmen der Umweltallianz Hessen zusätzliche Fördermittel – vorbehalt- lich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln – insbesondere einsetzen für Beratung, Aufbau von Managementsystemen, Pilotprojekte s owie branchenspezifische Leitfäden u.ä. 7 Die wirtschaftlichen Folgen von Erlassen, Verordnungen und Gesetzen werden sorgfältig abgeschätzt und bei der Festlegung ihrer Inhalte einbe- zogen. Die Wirtschaft wird frühzeitig in die Verfahren eingebunden. Es wird geprüft, ob Defizite bei der Umsetzung der Gesetzesfolgenabschätzung bestehen, und mit welchen Maßnahmen diese ggf. beseitigt werden können. In den Bereichen, in denen ein entsprechendes Handeln von Seiten des Landes Hessen aufgrund bundesrechtlicher- oder EU-Vorschrif ten nicht möglich ist, wird das Land Hessen auf allen politischen Ebenen initiativ werden. Bei bestehenden und beabsichtigten Rechtsnormen wird geprüft, ob weitere Bagatellregelungen bzw. Mengenschwellen eingeführt bzw. a n europäische Regeln angepasst werden können. Die Landesregierung wird Bescheidinhalte, insbesondere standardisierte Auflagen, überprüfen und mit dem Ziel überarbeiten, unter Beachtung des Gesetzesauftrages die Bescheide zu straffen und eine bestmögliche Verständlichkeit von Vorschriften und Verwaltungshandeln zu erreichen. Das Land veröffentlicht – soweit dem keine Rechte Dritter entgegenstehen – alle für Unternehmen wichtigen Gesetze, Erlasse und F achpapiere im Internet, so dass es den Unternehmen möglich wird, sich über Rechts- und Fachnormen aktuell zu informieren. Die Landesregierung baut im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kontakte zu Staaten und Regionen aus und auf, die für die hessische Unter nehmen von besonderem Interesse sind. Sie wird diese Kontakte auch zu einer strategischen Unterstützung der Exportaktivitäten der hessi schen Wirtschaft nutzen. Bei Auslandsreisen von Mitgliedern der Landesregierung werden die Aspekte der hessischen Wirtschaftsentwicklung verstärkt berücksichtigt. III. Ziele und Leistungen der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie ihrer Spitzenverbände im Rahmen der Umweltallianz Hessen Mit zunehmendem Wettbewerb um die besten Wirtschaftsregionen sind auch die Kommunen aufgefordert, ihre Strukturen schlank, effizient und kundennah auszurichten, um den Standort Hessen attraktiv zu gestalten. Dabei stehen eine gute Erreichbarkeit der Verwaltungen, kun den- freundliche Öffnungszeiten und kompetente und freundliche Mitarbeiter im Vordergrund des allgemeinen Interesses. Ziel ist es, die kommunalen Verwaltungen als moderne Dienstleistungsunternehmen zu organisieren, Aufgaben zusammenzufassen, Hierarchie- ebenen zu verringern und die Verwaltung insgesamt überschaubarer zu gestalten. Unternehmer sollen schnell geeignete Ansprechpart ner für die Lösung ihrer Probleme finden. Im Rahmen der Umweltallianz Hessen soll gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen eine Plattform gegeben werden, Probleme in der Zusammenarbeit vortragen zu können, um gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen Kommunen praktikable Lösungen zu erarbeiten. Dies kann in Form einer Klärungsstelle erfolgen. Die Kommunalen Spitzenverbände verpflichten sich darauf hinzuwirken, dass Ergebnisse der Umweltallianz Hessen von ihren Mitgliede rn umgesetzt werden. Es sollen gemeinsame Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt werden, in denen partnerschaftliches Verwaltungshandeln einen Schwerpunkt bildet. Kommunale Betriebe können als Mitglied der Umweltallianz Hessen Vorbildfunktion wahrnehmen. Die Kommunalen Spitzenverbände wirken darauf hin, dass Entscheidungsvorgänge in den Kommunen inhaltlich und vom Verfahren her transparent gestaltet und die Öffentlichkeitsarbeit verbessert wird. Die kommunalen Spitzenverbände werben dafür, dass interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Unternehmen die Gelegen heit erhalten, die interne Arbeitsweise von Städten, Gemeinden und Landkreisen näher kennen zu lernen. Im Rahmen der Umweltallianz Hessen sollen die Themenfelder Abfall, Bauleitplanung, Naturschutz, Wasser, Abwasser und Mustersatzunge n sowie weiche Standortfaktoren wie z.B. urbane innerstädtische Standorte für Wohnen, Arbeiten und Natur, bearbeitet und gemeinsame Lösungen den Kommunen zur Umsetzung empfohlen werden. Die teilnehmenden Kommunen verpflichten sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Ziele der Umweltallianz Hessen umzusetzen, indem sie anstelle eigener Überwachungen bereits erfolgte staatliche oder betriebliche Kontrollen anerkennen. Durch stärkere Anerkennung d er Eigenverantwortung der Unternehmen können Überwachungen gebündelt und reduziert werden. Bei Ermessensentscheidungen werden die äquivalenten freiwilligen Leistungen von Unternehmen als Teilnehmer der Umweltallianz Hessen berücksichtigt. Die wirtschaftlichen Folgen kommunaler Satzungen werden sorgfältig abgeschätzt und bei der Festlegung ihrer Inhalte einbezogen. Die Wirtschaft ist frühzeitig in die Verfahren einzubeziehen. 8
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0509
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.08.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00