1542/2017
Einführung einer Busspur auf der Justinianstraße
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Mitteilung BV
2340 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 1542/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 Einführung einer Busspur auf der Justinianstraße hier: Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD- Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 07.07.2016, TOP 5.1.3 Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Justinianstraße zwischen Deutz-Kalker-Straße und KVB- Bushaltstelle Bf. Deutz / LANXESSarena der Linie 153 eine Busspur einzuführen, die auch von Taxis und Radfahrern genutzt werden darf.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Verwaltung kann dem Beschluss nicht folgen, da die Vorgaben zu Zeichen 245 der Straßenver- kehrsordnung (Bussonderfahrstreifen) nicht gegeben sind. Des Weiteren sprechen die Besonderhei- ten der Örtlichkeit gegen die Einrichtung einer Busspur. Ein Sonderfahrstreifen auf der Justinianstraße könnte lediglich auf eine Strecke von 100 Metern ein- gerichtet werden. Der Bereich wird von zwei Buslinien (153 und 156) befahren, zudem befindet sich dort nicht nur die Haltestelle der beiden Linien, sondern ebenfalls der Warteplatz, an dem die Busfah- rer ihre Pause verbringen. Das Ziel, eine bevorrechtigte und zügige Durchfahrt für Busse im öffentli- chen Nahverkehr zu ermöglichen, wird in diesem Fall mit der Einrichtung einer Busspur nicht erreicht. Des Weiteren soll die Anordnung von Sonderfahrstreifen in der Regel nur dann erfolgen, wenn min- destens 20 Omnibusse des Linienverkehrs pro Stunde der stärksten Verkehrsbelastung verkehren. Dies ist hier nicht der Fall: In der Spitzenstunde, werktags 7 bis 8 Uhr, befahren 10 Busse den Fahr- streifen. Zu den Besonderheiten der Örtlichkeit gehört, dass sich zwischen Gehweg und Fahrbahn ein baulich gestalteter bewirtschafteter Parkstreifen befindet. Bei Einrichtung einer Busspur müssten diese Park- möglichkeiten entfallen. In diesem Fall gäbe es keine Parkmöglichkeiten mehr für Patienten der anlie- genden Ärzte (ein Kinderarzt, ein Facharzt für Innere Medizin und Sportmedizin), sowie keine Lade- möglichkeit mehr für den dort befindlichen Imbiss. Im Hinblick auf die genannten Gründe, kann die Verwaltung den Sonderfahrstreifen auf der Justinian- straße nicht einrichten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Justinianstraße
- Deutz-Kalker Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1542/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27