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1542/2017

Einführung einer Busspur auf der Justinianstraße

Mitteilung BV 22.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 29.06.2017, TOP 10.6

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2340 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 1542/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 
 
Einführung einer Busspur auf der Justinianstraße 
hier: Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-
Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 07.07.2016, TOP 5.1.3 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Justinianstraße zwischen Deutz-Kalker-Straße und KVB- 
Bushaltstelle Bf. Deutz / LANXESSarena der Linie 153 eine Busspur einzuführen, die auch von Taxis 
und Radfahrern genutzt werden darf.“ 
 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung kann dem Beschluss nicht folgen, da die Vorgaben zu Zeichen 245 der Straßenver-
kehrsordnung (Bussonderfahrstreifen) nicht gegeben sind. Des Weiteren sprechen die Besonderhei-
ten der Örtlichkeit gegen die Einrichtung einer Busspur. 
 
Ein Sonderfahrstreifen auf der Justinianstraße könnte lediglich auf eine Strecke von 100 Metern ein-
gerichtet werden. Der Bereich wird von zwei Buslinien (153 und 156) befahren, zudem befindet sich 
dort nicht nur die Haltestelle der beiden Linien, sondern ebenfalls der Warteplatz, an dem die Busfah-
rer ihre Pause verbringen. Das Ziel, eine bevorrechtigte und zügige Durchfahrt für Busse im öffentli-
chen Nahverkehr zu ermöglichen, wird in diesem Fall mit der Einrichtung einer Busspur nicht erreicht. 
Des Weiteren soll die Anordnung von Sonderfahrstreifen in der Regel nur dann erfolgen, wenn min-
destens 20 Omnibusse des Linienverkehrs pro Stunde der stärksten Verkehrsbelastung verkehren. 
Dies ist hier nicht der Fall: In der Spitzenstunde, werktags 7 bis 8 Uhr, befahren 10 Busse den Fahr-
streifen. 
 
Zu den Besonderheiten der Örtlichkeit gehört, dass sich zwischen Gehweg und Fahrbahn ein baulich 
gestalteter bewirtschafteter Parkstreifen befindet. Bei Einrichtung einer Busspur müssten diese Park-
möglichkeiten entfallen. In diesem Fall gäbe es keine Parkmöglichkeiten mehr für Patienten der anlie-
genden Ärzte (ein Kinderarzt, ein Facharzt für Innere Medizin und Sportmedizin), sowie keine Lade-
möglichkeit mehr für den dort befindlichen Imbiss. 
 
Im Hinblick auf die genannten Gründe, kann die Verwaltung den Sonderfahrstreifen auf der Justinian-
straße nicht einrichten.

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Justinianstraße
  • Deutz-Kalker Straße

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Details

Aktenzeichen
1542/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27