2374/2018
Bedarfsfeststellungsbeschluss für den Aufbau eines Verkehrszeichenkatasters als Grundlage für eine stadtverträgliche LKW-Navigation sowie Beschluss zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung, hier: Finanzstelle 6
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Anlage 1_Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes zur Bedarfsprüfung
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14 09.07.2018 142 en & StadtKöln MM | Eingang 10, Juli 2018 66 - Amt für | Straßen und Verkehrsentwickiung 66 Aufbau eines Verkehrszeichenkatasters (142/26/35/18) hier: Bedarfsprüfung Voraussichtliche Auftragssumme: 493.000,00 EUR brutto/414.285,71 EUR netto Sehr geehrter Herr Sturm, gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung vom 28.06.2018 bestehen keine Bedenken. Das Erstellen eines Verkehrszeichenkatasters kann zur Verbesserung der Verkehrsabwick- lung sowie zu einer intelligenten Verkehrsführung auch für den LKW-Schwerlastverkehr bei- tragen. Im Vorfeld des Vergabeverfahrens sind ein eventuelles Alleinstellungsmerkmal sowie die Vergabeart mit dem Zentralen Vergabeamt zu klären. Mit freundlichen Grüßen gez. Szymanski
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2374/2018 Freigabedatum 24.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für den Aufbau eines Verkehrszeichenkatasters als Grundlage für eine stadtverträgliche Lkw-Navigation sowie Beschluss zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1101, Erstellung eines Verkehrszeichenkatasters Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf für den Aufbau eines Verkehrszeichenkatasters als Grundlage für ei- ne stadtverträgliche Lkw-Navigation fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme mit Gesamtkosten von rund 493.000 €. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2018 die Bereitstellung einer außerplanmäßi- gen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 493.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 für die Erstellung eines Verkehrszeichenkatasters im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei neuer Finanzstelle 6601-1201-0-1101, Erstellung eines Verkehrszeichenkatasters, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die De- ckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6601-1201-0-4799, Radschnellweg Köln – Frechen. Alternative: Der Rat verzichtet auf den Aufbau eines Verkehrszeichenkatasters. Verkehrsausschuss 11.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 493.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 245.500 50 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 49.300 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 24.550 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Wie in anderen Großstädten, ist auch im Kölner Stadtgebiet die Belastung mit dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) nicht nur anhaltend hoch, sondern seit einigen Jahren grenzwertüberschrei- tend. Für die Jahre 2016 und 2017 zeigt die Entwicklung der NO2-Belastung entsprechend der Mess- ergebnisse des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LA- NUV) eine gleichbleibende Tendenz auf hohem Niveau. Somit ist NO2, bezogen auf die Anzahl und die Höhe der Grenzwertüberschreitungen, weiterhin als derzeit kritischster Luftschadstoff zu bewer- ten. Vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt, der steigenden Pendlerbewegungen aus dem Umland und der regelmäßig anstehenden Baumaßnahmen u.a. an den städtischen Brücken sowie auf dem Kölner Autobahnring (z. B. Leverkusener Rheinbrücke) wird ein ungestörter Verkehrsfluss erschwert. Da die städtischen Straßen immer stärker belastet werden, ist nicht davon auszugehen, dass sich eine Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung ohne umfängliche und gezielte Maßnahmen in den nächsten Jahren von selbst einstellen wird. Der Aufbau eines Verkehrszeichenkatasters, das alle vorhandenen Verkehrszeichen auf der Grund- lage der Straßenverkehrsordnung (StVO) umfasst, ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung und somit zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung. Im Rahmen der „Digi- talisierung kommunaler Verkehrssysteme“ wird mit den generierten Daten eine intelligente Verkehrs- führung für den Lkw-Schwerlastverkehr auf der Grundlage von Lkw-Vorrangrouten, bestehender Restriktionen (z.B. Tonnage- und Höhenbeschränkungen) sowie umwelt- und geschwindigkeitsbe- schränkter Zonen möglich sein. Dies führt zu einer Optimierung der Routenführung und damit zu ei- ner Reduzierung der NO2-Belastung. Die Daten werden über die Plattform www.mobil-im-rheinland.de 3 und den Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) potentiellen Nutzern zur Verfügung gestellt. Neben dem umweltpolitischen Aspekt und der Verminderung von gesundheitlichen Risiken trägt der Aufbau eines Verkehrszeichenkatasters auch zur Verbesserung von innerbetrieblichen Arbeitsabläu- fen bei. In einer Datenbank werden sämtliche, dem jeweiligen Verkehrszeichen zugehörige Informati- onen (Schildtyp, Material, georeferenzierte Lage, Bezug zur rechtlichen Anordnung, etc.) hinterlegt. Bei der Anordnung neuer Verkehrszeichen führt der Abgleich mit dem Datenbestand somit zu einem organisatorisch vereinfachten und zügigen Verfahrensablauf, da ein Außendiensttermin besser vorbe- reitet oder gegebenenfalls sogar gänzlich entfallen kann. Ersatzvornahmen und Neuausschreibung an Schilderstandorten oder der regelmäßig erforderliche, altersbedingte Austausch von Schildern können mit Hilfe der Datensätze zuverlässig vorgenommen werden. Darüber hinaus erhält man ge- naue Kenntnis über den tatsächlichen Bestand der Verkehrszeichen im Kölner Stadtgebiet. Als Ergänzung zu den Verkehrszeichen sollen im Zuge der Bestandsaufnahme auch die städtischen Parkscheinautomaten, die Radverkehrswegweisung (Velorouten) und das Fußgängerleitsystem in- ventarisiert werden. Kosten Der Gesamtbedarf für die Inventarisierung von Verkehrszeichen, städtischen Parkscheinautomaten, Radverkehrswegweisung sowie Fußgängerleitsystem beträgt rund 493.000 €. Der Bedarf zum „Aufbau eines Verkehrszeichenkatasters als Grundlage für eine stadtverträgliche Lkw-Navigation“ wurde durch das Rechnungsprüfungsamt mit Schreiben vom 09.07.2018 (Anlage 1) anerkannt. Finanzierung Die Erstellung des Verkehrszeichenkatasters erfährt gemäß der Förderrichtlinie „Digitalisierung kom- munaler Verkehrssysteme“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (vom 31.01.2018) im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ eine Förderung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten bis maximal 250.000 € brutto. Gefördert wird die Erstellung eines Verkehrszeichenkatasters, das u.a. über die Plattform „www.mobil-im-rheinland.de“ und den „Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM)“ des Bundes als Grundlage für die Lkw-Navigationsgeräte dienen soll. Der zugehörige Förderbescheid vom 15.06.2018 liegt vor. Die Fördermittel sind zeitnah, mög- lichst bis zum 31.12.2019 abzurufen. Die erforderlichen investiven Finanzmittel für die „Aufstellung eines Verkehrszeichenkatasters“ sind im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsverfahrens 2019 ff im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-1101, Erstellung eines Verkehrszeichenkatasters, in Höhe von 493.000 € erstmalig eingeplant worden. Vor dem Hintergrund, dass sämtliche geeignete Maß- nahmen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung schnellstmöglich umgesetzt werden sollen sowie der Tatsache, dass die Fördermittel des Bundesministeriums zeitnah abzurufen sind, ist eine Auftrags- vergabe noch in 2018 zwingend geboten. Im Haushaltsjahr 2018 ist daher eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 493.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 bei der o.g. neuen Finanzstelle erforderlich. Die Deckung erfolgt durch eine in 2018 nicht benötigte Verpflich- tungsermächtigung in gleicher Höhe sowie im gleichen Teilfinanzplan, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-4799, Radschnellweg Köln – Frechen. Anlage 1 Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes zur Bedarfsprüfung vom 09.07.2018
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2374/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.08.2018
- Erstellt
- 18.07.2018 11:50