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BV10/105/2025

Zuschuss an den Garather Sportverein 1966 e.V.

Beschlussvorlage 14.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 24.06.2025, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4249 Zeichen

BV10/105/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Zuschuss an den Garather Sportverein 1966 e.V. 
Fachbereich: 
52 - Sportamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor  Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 10 24.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Verein Garather Sportverein 1966 e.V. 
Maßnahme Modernisierung des Vereinshauses Koblenzer 
Straße 133/Sanierung der Gebäudehülle und 
Ersatz von Fenstern und Türen 
Profitcenter/Konto/Maßnahme  42 424 04 /78170100/ 7.90000278 
Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine 
Zuschuss bis zu 12.303,00 EUR 
 
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.  
 
Sachdarstellung: 
 
Mitgliederstatistik 2025: Anteil % 
Gesamt: 442  
männlich: 318  
weiblich: 124  
divers 0  
keine Angabe 0  
Jugendanteil (0-18 
Jahre): 
173 39 
männlich: 152 34 
weiblich: 21 5 
divers 0 0 
keine Angabe 0 0

Seite 2 
Der Garather Sportverein 1966 e.V. (Garather SV) ist auf der Bezirkssportanlage 
Koblenzer Straße 133 in Düsseldorf-Garath ansässig. Für das Vereinshaus besteht 
ein langfristig vertraglich festgelegtes Erbbaurecht. Hier finden weite Teile des 
Vereinslebens statt. Der größte, als Gastraum ausgestattete, Bereich im Erdgeschoss 
wird vor allem als Treffpunkt und Versammlungsraum genutzt. Darüber hinaus steht 
im Keller des Gebäudes ein Jugendversammlungsraum zur Verfügung. Im 
Vereinshaus befindet sich außerdem die Geschäftsstelle des Garather SV, ebenso wie 
die des Football-Vereins AFC Düsseldorf 1978 e.V. – Panther (Düsseldorf Panther). 
Zwischen beiden Vereinen ist eine vertraglich festgeschriebene 
Kooperationsvereinbarung geplant. 
 
Das 1973 errichtete Gebäude ist in weiten Teilen sanierungsbedürftig und entspricht 
schon lange nicht mehr den aktuellen technischen Standards. Der Garather SV plant 
daher eine umfassende Sanierung des Vereinshauses. Im ersten Schritt ist die 
Sanierung der Gebäudehülle sowie der Ersatz von Fenstern im großen 
Versammlungsraum geplant. 
 
Die Beheizung des Vereinshauses erfolgt über Fernwärme. Da die Gebäudehülle nach 
wie vor auf dem Stand der 1970er Jahre ist, ist keinerlei Wärmedämmung 
vorhanden. Insbesondere durch steigende Heizkosten entstehen dem Verein 
erhebliche finanzielle Lasten. Um hier eine – auch aus ökologischen Gesichtspunkten 
notwendige – effiziente Nutzung von Heizenergie zu erreichen, muss dringend eine 
Sanierung der Gebäudehülle mit besonderem Schwerpunkt auf effektive 
Wärmedämmung erfolgen. Hierzu soll ein Sockelmauerwerk hergestellt und ein 
Wärmedämmverbundsystem innen und außen eingebaut werden. Fensterleibungen 
und Heizkörpernischen erhalten eine Verkleidung aus wärmedämmenden Bauplatten. 
Die Fensterbänke werden ausgetauscht und der Dachüberstand wird der 
vergrößerten Wandstärke angepasst. Abschließend werden die Flächen innen und 
außen fachgerecht verputzt.  
Die Fenster sind einfachverglast und mit Metallrahmen. Gleiches gilt für die als 
Ausgang ins Freie vorgesehenen Schiebetüren. Diese lassen sich zudem nur noch 
schwer öffnen und sind somit als Notausgang und Fluchtweg nicht mehr hinreichend 
geeignet. Im Zuge der vorgesehenen Mauer-, Innenputz-, und Trockenbauarbeiten 
soll der Anteil an verglaster Fläche ohnehin verringert werden. Anstelle der 
abgängigen Schiebetüren werden den aktuellen Sicherheits- und Energiestandards 
entsprechende Flügeltüren eingebaut. Auf diese Weise wird dort zusätzlich ein 
vollständig barrierefreier Durchgang ermöglicht.  
Die veralteten Fenster werden durch moderne ersetzt. Fenster und Türen verfügen 
dann über Dreifachverglasung und Kunststoffrahmen. Damit kann ein UW-Wert 
(Wärmedurchgangskoeffizient) von weniger als 0,95 erreicht werden.  
Insgesamt ist nach Umsetzung Maßnahme mit einem erheblich geringeren 
Energieverbrauch zu rechnen. 
 
Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 37.282,10 EUR 
 
Der städtische Zuschuss wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt.  
 
Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan: 
 
Zuschussfähige Gesamtkosten 37.282,10 EUR 
./. städtischer Zuschuss für Fremdleistungen von bis zu 33% 12.303,00 EUR 
Vereinsanteil 24.979,10 EUR

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Bezirksvertretung 10
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV10/105/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
14.05.2025
Erstellt
14.05.2025 13:50