BV10/105/2025
Zuschuss an den Garather Sportverein 1966 e.V.
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Beschlussvorlage
4249 Zeichen
BV10/105/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zuschuss an den Garather Sportverein 1966 e.V. Fachbereich: 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 24.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Verein Garather Sportverein 1966 e.V. Maßnahme Modernisierung des Vereinshauses Koblenzer Straße 133/Sanierung der Gebäudehülle und Ersatz von Fenstern und Türen Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu 12.303,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein. Sachdarstellung: Mitgliederstatistik 2025: Anteil % Gesamt: 442 männlich: 318 weiblich: 124 divers 0 keine Angabe 0 Jugendanteil (0-18 Jahre): 173 39 männlich: 152 34 weiblich: 21 5 divers 0 0 keine Angabe 0 0 Seite 2 Der Garather Sportverein 1966 e.V. (Garather SV) ist auf der Bezirkssportanlage Koblenzer Straße 133 in Düsseldorf-Garath ansässig. Für das Vereinshaus besteht ein langfristig vertraglich festgelegtes Erbbaurecht. Hier finden weite Teile des Vereinslebens statt. Der größte, als Gastraum ausgestattete, Bereich im Erdgeschoss wird vor allem als Treffpunkt und Versammlungsraum genutzt. Darüber hinaus steht im Keller des Gebäudes ein Jugendversammlungsraum zur Verfügung. Im Vereinshaus befindet sich außerdem die Geschäftsstelle des Garather SV, ebenso wie die des Football-Vereins AFC Düsseldorf 1978 e.V. – Panther (Düsseldorf Panther). Zwischen beiden Vereinen ist eine vertraglich festgeschriebene Kooperationsvereinbarung geplant. Das 1973 errichtete Gebäude ist in weiten Teilen sanierungsbedürftig und entspricht schon lange nicht mehr den aktuellen technischen Standards. Der Garather SV plant daher eine umfassende Sanierung des Vereinshauses. Im ersten Schritt ist die Sanierung der Gebäudehülle sowie der Ersatz von Fenstern im großen Versammlungsraum geplant. Die Beheizung des Vereinshauses erfolgt über Fernwärme. Da die Gebäudehülle nach wie vor auf dem Stand der 1970er Jahre ist, ist keinerlei Wärmedämmung vorhanden. Insbesondere durch steigende Heizkosten entstehen dem Verein erhebliche finanzielle Lasten. Um hier eine – auch aus ökologischen Gesichtspunkten notwendige – effiziente Nutzung von Heizenergie zu erreichen, muss dringend eine Sanierung der Gebäudehülle mit besonderem Schwerpunkt auf effektive Wärmedämmung erfolgen. Hierzu soll ein Sockelmauerwerk hergestellt und ein Wärmedämmverbundsystem innen und außen eingebaut werden. Fensterleibungen und Heizkörpernischen erhalten eine Verkleidung aus wärmedämmenden Bauplatten. Die Fensterbänke werden ausgetauscht und der Dachüberstand wird der vergrößerten Wandstärke angepasst. Abschließend werden die Flächen innen und außen fachgerecht verputzt. Die Fenster sind einfachverglast und mit Metallrahmen. Gleiches gilt für die als Ausgang ins Freie vorgesehenen Schiebetüren. Diese lassen sich zudem nur noch schwer öffnen und sind somit als Notausgang und Fluchtweg nicht mehr hinreichend geeignet. Im Zuge der vorgesehenen Mauer-, Innenputz-, und Trockenbauarbeiten soll der Anteil an verglaster Fläche ohnehin verringert werden. Anstelle der abgängigen Schiebetüren werden den aktuellen Sicherheits- und Energiestandards entsprechende Flügeltüren eingebaut. Auf diese Weise wird dort zusätzlich ein vollständig barrierefreier Durchgang ermöglicht. Die veralteten Fenster werden durch moderne ersetzt. Fenster und Türen verfügen dann über Dreifachverglasung und Kunststoffrahmen. Damit kann ein UW-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von weniger als 0,95 erreicht werden. Insgesamt ist nach Umsetzung Maßnahme mit einem erheblich geringeren Energieverbrauch zu rechnen. Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 37.282,10 EUR Der städtische Zuschuss wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt. Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan: Zuschussfähige Gesamtkosten 37.282,10 EUR ./. städtischer Zuschuss für Fremdleistungen von bis zu 33% 12.303,00 EUR Vereinsanteil 24.979,10 EUR
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV10/105/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 14.05.2025
- Erstellt
- 14.05.2025 13:50