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1779/2019

Prüfauftrag zur Änderung der Linienführung der Buslinie 157 in Köln-Ostheim in Fahrtrichtung Ostheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.09.2019, TOP 8.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe Anwohnerschaft

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

10433 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1779/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Prüfauftrag zur Änderung der Linienführung der Buslinie 157 in Köln-Ostheim in Fahrtrichtung 
Ostheim 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 22.06.2017, TOP 7.3, Beschluss der 
Bezirksvertretung Kalk vom 21.06.2018, TOP 7.4 sowie Eingabe an den Ausschuss für 
Anregungen und Beschwerden vom 13.06.2018 (AZ 02-1600-96/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk spricht sich gegen eine Änderung der Linienführung der Buslinie 157 in 
Fahrtrichtung Ostheim über Hardtgenbuscher Kirchweg und Weinheimer Straße aus.  
 
Stattdessen fordert die Bezirksvertretung Kalk die Verwaltung auf, den in der Anlage dargestellten 
Kompromissvorschlag zur Änderung der Linienführung der Buslinie 157 in Fahrtrichtung Ostheim 
über den Hardtgenbuscher Kirchweg bis zur Frankfurter Straße und dann weiter Richtung Norden bis 
zur Haltestelle Ostheim zu prüfen. 
 
Alternative 2:  
 
Die Bezirksvertretung Kalk spricht sich gegen eine Änderung der Linienführung der Buslinie 157 aus. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk hat in der Sitzung am 22.06.2017 folgenden Beschluss gefasst:   
 
„Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, in Rücksprache und Abstimmung mit den Köl-
ner Verkehrsbetrieben (KVB) zu prüfen, 
 
1. ob sich die in der Antragsbegründung beschriebene Situation eventuell dadurch spürbar verbes-
sern ließe, dass die Linienführung der Buslinie 157 in Fahrtrichtung Ostheim noch vor der Halte-
stelle Servatiusstraße geändert und der Bus von der Rösrather Straße links in den Hardtgenbu-
scher Kirchweg einbiegend über die Weinheimer Straße von hinten in den Busbahnhof geführt 
würde,  
 
2. welche baulichen Maßnahmen hierfür erforderlich wären, die da wären: Verlegung der Haltestelle 
„Servatiusstraße“ in den Hardtgenbuscher Kirchweg bzw. hinter die Bahnlinienquerung, die Bahn-
linienquerung unter Sicherstellung des Ausschlusses von künftigem Schleichverkehr und die Nut-
zung der Weinheimer Straße und Durchfahrung des Sackgassenbereichs zur Bushaltestelle 
Ostheim, 
 
3. ob Kosten und Nutzen der Maßnahme in vernünftiger Relation stehen und hierdurch auch eine 
Entlastung der Kreuzung Frankfurter Straße/Rösrather Straße/Ostheimer Straße erreicht werden 
könnte. 
 
Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung Kalk möglichst zur nächsten Sitzung vorzulegen, 
wobei bei einem positivem Ergebnis eine Realisierung noch zum kommenden Fahrplanwechsel an-
gestrebt werden sollte. 
 
Der Beschluss über diesen Prüfantrag ist dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben.“ 
 
In der Sitzung am 21.06.2018 hat die Bezirksvertretung Kalk den Beschluss bestätigt und an den 
Prüfauftrag erinnert.  
 
Parallel dazu haben sich betroffene Anwohnerinnen und Anwohner der Weinheimer Straße mit einem 
Schreiben im Juli 2017 an die Oberbürgermeisterin gewandt und sich gegen eine Änderung der Lini-
enführung der Buslinie 157 ausgesprochen. Die Verwaltung hat den Anwohnerinnen und Anwohnern 
mit Schreiben vom 02.08.2017 mitgeteilt, dass es sich zunächst um einen Prüfauftrag handelt und 
nicht um einen Umsetzungsbeschluss.  
 
Aus Anlass des erneuten Beschlusses der Bezirksvertretung Kalk vom 21.06.2018 haben sich die 
Anwohnerinnen und Anwohner am 13.06.2018 mit einer Eingabe an den Ausschuss für Anregungen 
und Beschwerden der Stadt Köln gewendet und ihre Bedenken gegen eine Änderung der Buslinien-
führung erneut dargestellt (siehe Anlage1). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Buslinie 157 fährt heute von Dünnwald kommend über die Rösrather Straße bis zum Knotenpunkt 
Rösrather Straße/Frankfurter Straße und biegt dort links auf die Frankfurter Straße und nachfolgend 
erneut links zur Bushaltestelle Ostheim ab. Dabei muss der Bus auch die Gleise der Stadtbahn auf 
der Frankfurter Straße queren. 
 
Im Bereich des Knotenpunktes Rösrather Straße/Frankfurter Straße bildet sich aufgrund der Komple-

3 
xität des Knotens insbesondere während der Hauptverkehrszeiten ein Rückstau, der sich negativ auf 
die Fahrplanstabilität der Busse auswirkt.  
 
 
Abbildung 1: Vorschlag zur Änderung der Linienführung Linie 157 
 
 
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der KVB den Vorschlag der Bezirksvertretung geprüft. Um 
die Befahrbarkeit des vorgeschlagenen Linienweges über Hardtgenbuscher Kirchweg und Weinhei-
mer Straße zu gewährleisten, sind nach einer ersten Einschätzung folgende Maßnahmen erforderlich: 
 
 Bau einer zusätzlichen Haltestelle in Fahrtrichtung Ostheim, auf dem Hardtgenbuscher 
Kirchweg: 
Die jetzige Haltestelle Servatiusstraße kann bei einem geänderten Linienweg nicht mehr angefah-
ren werden, da sie hinter dem Knotenpunkt Rösrather Straße/Hardtgenbuscher Kirchweg liegt. Für 
die Anlage einer neuen Haltestelle müssten auf dem vorhandenen Parkstreifen auf dem Hardtgen-
buscher Kirchweg voraussichtlich vier Stellplätze entfallen. 
 
 Öffnung und Anpassung der Querung der Stadtbahngleise für den Busverkehr: 
Der Überweg über die Stadtbahngleise ist heute durch eine Schrankenanlage gesichert. Die 
Durchfahrt ist durch Poller und Baken eingeengt. Poller und Baken müssten entfernt werden. 
 
 Entfernen der Grünfläche im südlichen Wendehammer auf dem Hardtgenbuscher Kirchweg: 
Im Wendehammer auf dem Hardtgenbuscher Kirchweg muss die vorhandene Grünfläche entfernt 
werden. 
 
 Anordnung eines Haltverbots (VZ 283) auf mindestens einer Straßenseite der Weinheimer 
Straße im gesamten Abschnitt zwischen Hardtgenbuscher Kirchweg und Busbahnhof 
Ostheim: 
Auf der Weinheimer Straße gibt es derzeit keine angeordneten Einschränkungen hinsichtlich des 
Parkens auf der Fahrbahn. Um die Befahrbarkeit mit dem Bus zu ermöglichen, müsste mindestens 
auf einer Straßenseite ein Haltverbot (VZ 283) angeordnet werden. Dementsprechend würden 
zahlreiche Stellplätze am Fahrbahnrand entfallen.

4 
 
Wünschenswert wäre aus ÖPNV-Sicht zumindest die Neuordnung des Parkens durch Schaffung 
vorgeschriebener Parkbereiche auf der verbleibenden Straßenseite, da die Restfahrbahnbreite von 
ca. 3,50 m beim Parken am Fahrbahnrand ansonsten auf diesem Straßenabschnitt keinen Begeg-
nungsverkehr Bus/Pkw zulässt.  
 
Anderenfalls wäre auch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Weinheimer Straße 
in Betracht zu ziehen, um das Parken zumindest auf einer Straßenseite weiterhin uneingeschränkt 
zu ermöglichen. 
 
 Aufheben der Durchfahrtsperre zwischen Weinheimer Straße und Busbahnhof inkl. Fällung 
eines Baumes: 
Die Durchfahrt von der Weinheimer Straße zum Busbahnhof ist heute durch eine Grünfläche inkl. 
Baumstandort und Pollern gesperrt. Der Baum müsste gefällt, die Grünfläche und die Poller müss-
ten entfernt werden. 
 
 Umbau der Weinheimer Straße im Abschnitt zwischen Heppenheimer Straße und Busbahn-
hof: 
Im Abschnitt der Weinheimer Straße zwischen Heppenheimer Straße und Busbahnhof sind heute 
keine Gehwege vorhanden. Zur Sicherung des Fußverkehrs, insbesondere des Schulweges zu 
den nahegelegenen Schulen am Hardtgenbuscher Kirchweg, ist hier die Anlage eines Gehweges 
erforderlich. 
 
Grundsätzlich sollte bei einer Änderung des Linienweges auf dem Hardtgenbuscher Kirchweg eine 
Busschleuse eingerichtet werden, um möglichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet zu unterbin-
den. 
 
Kritisch zu bewerten ist, dass der nördliche Gehweg auf der Weinheimer Straße überwiegend nur ca. 
1,00 m breit ist. Der südliche Gehweg ist ca. 1,50 m breit.  
 
Um eine abschließende straßenbautechnische Stellungnahme abgeben zu können, sind zunächst 
folgende Untersuchungen als vorbereitende Maßnahmen erforderlich: 
 
 Erstellung eines Bodengutachtens – insbesondere im Bereich der Bahnlinienquerung, der Wein-
heimer Straße und im Anschlussbereich an den Busbahnhof; 
 Erstellung der Aufmaße zum Nachweis der Schleppkurven – insbesondere in den Kreuzungsberei-
chen Weinheimer Straße sowie Hardtgenbuscher Kirchweg; 
 Abstimmung mit den Anliegerinnen und Anliegern der Zufahrt im Bereich der Bahnlinienquerung 
(z. B. Penny). 
 
Die Ergebnisse des Bodengutachtens bzw. die Überprüfung der Schleppkurven könnten ggf. einen 
Vollausbau der Verkehrsflächen erforderlich machen. 
 
 
Fazit 
Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgeschlagene Änderung der Linienführung mit umfangreichen Pla-
nungs- und Umbauarbeiten verbunden. 
 
Darüber hinaus hätte die Maßnahme hinsichtlich der Verkehrsführung deutliche Auswirkungen auf 
das gesamte Wohngebiet. Teile der anliegenden Bevölkerung befürchten eine Verschlechterung der 
Verkehrsverhältnisse in diesem Wohngebiet und lehnen die vorgeschlagene Änderung der Linienfüh-
rung der Buslinie 157 ab (siehe Anlage 1, Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwer-
den). Hinzu kommt, dass es sich bei der Weinheimer Straße und dem Hardtgenbuscher Kirchweg um 
eine stark frequentierte Schulwegroute handelt. Da die Gehwege teilweise sehr schmal sind, ergibt 
sich daraus eine besondere Gefahrenlage.  
 
Die KVB würde eine Änderung des Linienwegs der Buslinie 157 begrüßen. Aus ihrer Sicht hätte eine

5 
Änderung der Linienführung über Hardtgenbuscher Kirchweg und Weinheimer Straße den Vorteil, 
dass sich die Fahrplanstabilität und damit auch die Qualität der Anschlüsse deutlich verbessern lie-
ßen. Der fahrzeitkritische Knotenpunkt Rösrather Straße/Frankfurter Straße könnte zumindest in einer 
Fahrtrichtung umfahren werden.  
 
Die Verwaltung empfiehlt die vorgeschlagene Änderung der Linienführung der Buslinie 157 aufgrund 
der aufgezeigten umfangreichen Planungs- und Umbauarbeiten sowie der erwarteten negativen Aus-
wirkungen auf das angrenzende Wohngebiet nicht weiter zu verfolgen. 
 
Ein Kompromiss könnte sein, die Buslinie 157 in Fahrtrichtung Ostheim über den Hardtgenbuscher 
Kirchweg bis zur Frankfurter Straße und dann weiter Richtung Norden bis zur Haltestelle Ostheim zu 
führen. Dies sollte zum Schutz der Anwohnerschaft nur tagsüber geschehen. Die zuvor beschriebe-
nen, notwendigen Umbauarbeiten auf dem Hardtgenbuscher Weg blieben dabei aber weiterhin be-
stehen.  
Sollte die Bezirksvertretung mit dem Kompromissvorschlag einverstanden sein, würde die Verwaltung 
die Detailprüfung zur Umsetzung dieses Linienwegs vornehmen. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage 1 Eingabe Anwohnerschaft

6287 Zeichen

Von: Korinna Köpp [mailto:korinna.koepp@googlemail.com]  
Gesendet: Mittwoch, 13. Juni 2018 20:23 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden; 66-Poststelle Strassen und 
Verkehrsentwicklung; markus_klein@koeln.de; CDU-BV8, NN; Dahm, Daniel (Weiterleitung); Linke-
BV8, NN; Pagano, Marco 
Betreff: Eingabe an den Ausschuss für Beschwerden: Betrifft Punkt 7.4 der 30. Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk vom Do. 21.06.2018 ab 17.00 Uhr 
Betr.: Eingabe an den Ausschuss für Beschwerden bezüglich des Prüfauftrags zur Änderung 
der Linienführung der KVB-Buslinie 157 in Köln Ostheim in Fahrtrichtung Ostheim 
Tagesordnungspunkt 7.4 der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom Donnerstag, 
21.06.2018, ab 17.00 Uhr 
S
ehr geehrte Damen und Herren,          Köln, 13.06.2018 
a
ls Anwohner möchten wir an die Gründe erinnern, die gegen eine Öffnung der Weinheimer 
Straße für jeglichen Busverkehr sprechen. Wir hatten 2017 bereits eine erste Stellungnahme 
hierzu, sowie eine Unterschriftenliste eingereicht.  
Über die Weinheimer Straße fließt der gesamte Fußgängerstrom der Schülerinnen und Schüler 
(ca. 1.400 Kinder!) von und zum Schulzentrum zu Fuß und per Fahrrad. Wir fügen hierzu 
Fotos bei. Die Fotos sind um die Mittagszeit (13.30 Uhr) entstanden. Es gibt immer wieder 
solche Fußgängerströme, denn Schulbeginn und Schulende ist nicht für alle Kinder gleich. Es 
handelt sich um zwei Schulen mit gebundenem Ganztag bis in die späten 
Nachmittagsstunden. Zudem werden die Turnhallen auch im Anschluss noch für 
Sportangebote genutzt. So laufen bis in den Abend hinein immer wieder Fußgänger über den 
Wendehammer –
 mitten auf der Straße – zum Busbahnhof. Immer ist eine Querung der 
Fahrbahn hin zur Weinheimer Straße notwendig. Bitte bedenken Sie, dass zudem viele Eltern 
(oft auf den letzten Drücker) ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und hierzu auch 
die Anwohnerstraße nutzen. Auch parken dort Lehrer im Kreuzungsbereich und auf der 
Weinheimer Straße. 
Die meisten Fahrgäste der Buslinie 157 fahren übrigens mit der Bahnlinie 9 weiter und 
können das Stehen im Stau vermeiden, indem sie lediglich zwei Haltestellen vorher den Bus 
verlassen und an der Haltestelle Autobahn umsteigen. Dies bedeutet kaum einen längeren 
Fußweg. Aufgrund dessen gehen wir davon aus, dass die wenigen Fahrgäste, die mit den 
Buslinien von Ostheim aus weiterfahren möchten etwa der Anzahl der Anwohner der 
Weinheimer Straße entsprechen und somit das Problem einiger zum Problem anderer gemacht 
werden soll. Zudem würden die Anwohner durch den Busverkehr vor ihren Häusern 
regelrecht vom Lärm eingekesselt. Von oben Fluglärm, hinter den Häusern die Straßenbahn 
und vor den Häusern Busverkehr.  
Zudem besteht das Stauproblem nur zu Stoßzeiten. Der Bus würde die Anwohner jedoch 
ganztags und auch in Nachtzeiten völlig unnötig belasten. Zu diesen Zeiten wäre die bisherige 
Strecke ohne Probleme zu befahren und es gäbe keinen Grund für eine neue Streckenführung 
durch Wohngebiete! 
1
Anlage

Wo sollen in der Weinheimer Straße die Autos parken? Was, wenn jemand 
Parkverbotsschilder missachtet und der Bus nicht mehr durchfahren kann? Was passiert bei 
Paketlieferungen? 
Wie soll Schleichverkehr vermieden werden? Sobald der Busbahnhof geöffnet wird, werden 
Raser den Stau auf der Frankfurter Straße Richtung Innenstadt umfahren wollen. Oder sind 
zweimal versenkbare Poller geplant (bei Querung der Gleise und am Busbahnhof)? Wer 
übernimmt die Verantwortung für Verkehrsunfälle mit Schülern? Seiner Zeit ist die Straße 
genau aus diesen Gründen geschlossen worden! 
Wir glauben nicht, dass Verkehrsprobleme auf Hauptverkehrsstraßen durch Umleitungen in 
Wohngebiete mit Schulbetrieb gelöst werden sollten. Dies wäre ganz sicher nicht zeitgemäß 
und wir Anwohner würden hierzu dauerhaft und heftig Widerstand leisten. 
Bezüglich der bestehenden Verkehrsprobleme auf der Großkreuzung Frankfurter Straße / 
Rösrather Straße in Köln Ostheim sollte es nur eine schon lange angedachte, aber aus 
Kostengründen bisher nicht weiterverfolgte Gesamtlösung geben - zum Beispiel den Bau 
eines Tunnels oder die Schaffung einer U-Bahnhaltestelle. Manchmal können aber auch schon 
kleine Dinge weiterhelfen. Hat bisher niemand daran gedacht eine kostenmäßig wohl kaum 
ins Gewicht fallende Fahrbahnmarkierung zu schaffen? Ein Hauptärgernis sind doch die 
Autofahrer, die regelmäßig im Stau die Busabbiegespur zum Busbahnhof versperren. Durch 
eine besondere, vielleicht farbliche Markierung, könnte hier doch sicherlich kurzfristig 
Abhilfe geschaffen werden. 
Der öffentliche Personennahverkehr sollte nicht im Stau stehen, Alternativen sollten jedoch 
klug durchdacht sein und nicht kurzsichtig auf Kosten anderer geplant werden. 
Sicherlich gibt es bisher keine Zahlen zu der wirklichen Anzahl betroffener Fahrgäste? Und 
zwar nur in den Zeiten, in denen der Bus auch wirklich im Stau steht? Und dann auch nur 
diejenigen Fahrgäste, die nicht von einem vorgezogenen Umstieg in die Bahnlinie 9 Gebrauch 
machen könnten? 
 Wir zweifeln die Aussage von Herrn Klein (SPD), Herrn Schuiszill (CDU) 
und Daniel Bauer-Dahm (Bündnis 90/Grüne) in ihrem Antrag vom 06.06.2017 daher absolut 
an! Dort schätzt man, dass es in 9 von 10 Fällen zu Wartezeiten durch verpasste Anschlüsse 
von 10 und mehr Minuten kommt. Eine solche Schätzung gilt doch wohl nur für Fahrten in 
der morgentlichen Stoßzeit, oder? Den restlichen Tag über wird der Bus wohl meist pünktlich 
ankommen. Hierzu haben wir auch einen Fahrer der Linie 157 befragt. Kann es sein, dass 
einer der Politiker, der diese Idee hatte, selbst einer der wenigen Betroffenen ist? So stand es 
nämlich damals in der Stadtteilzeitung. Oft hilft es, aus der Sichtweise eines Einzelnen 
herauszutreten und die Fakten objektiv gegeneinander abzuwägen. 
Hierum bitten wir Sie ganz herzlich! 
Vielen Dank 
 Korinna Köpp, Hardtgenbuscher Kirchweg 79 a, 51107 Köln, Tel. 0221661010  für die 
Anwohner der Weinheimer Straße und des Hardtgenbuscher Kirchweges 
P.S.: Wie bereits die erste Stellungnahme, haben wir auch diesen Brief zusammen mit den
Fotos zur Kenntnis an Frau Oberbürgermeisterin Reker geschickt. Zudem haben wir die
Presse gebeten, auch unsere Sicht der Dinge darzulegen (falls über den Prüfantrag erneut
berichtet wird).
2

Beratungsverlauf (1)

12.09.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1779/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.06.2019
Erstellt
20.05.2019 12:57