Mandari Insight

2010/0514

Neubau Wohngebäude Rodgaustraße 6 statt Sanierung

Magistratsvorlage 16.11.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2010/0514

12.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

1.6 MB · application/pdf

Ansehen

2010/0514

1465 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.11.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0514 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Neubau Wohngebäude Rodgaustraße 6 statt Sanierung 
 
Vorlage vom: 16.11.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt vom Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement vom 03.11.2010 Kenntnis und leitet diesen der Stadtverordnetenversammlung 
zur Kenntnisnahme weiter. 
 
 
Anlagen: Vorlage der Betriebskommission 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.11.2010  
 
 
 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt hat in ihrer Sitzung am 03.11.2010 den Bericht zur Kenntnis genommen. 
 
Der Magistrat nimmt Kenntnis und leitet die Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung zur 
Kenntnisnahme weiter.  
 
 
 
 
 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

anlage 1

5121 Zeichen

Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA)

Vorlage für die Betriebskommission des Eigenbetriebes IDA
zur Sitzung am 03.11.2010

Tagesordnungspunkt: 10

Betreff: Neubau Wohngebäude Rodgaustraße 6 statt Sanierung

Vorlage vom 03.11.2010 zu beschließen:

Die Betriebskommission nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Beschluss der Betriebskommission IDA vom 03.11.2010: ? o1o/ 044
Die Betriebskommission nimmt von dem Bericht Kenntnis.

1. V;

N
kadhim Lisowski R ner Barnewald
Techn. Betriebsleiter

Begründungsseite an die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement
Darmstadt vom 03.11.2010

Begründung:

Nach den Erfahrungen bei der Sanierung der beiden ersten Bauabschnitte der
Gesamtmaßnahme „Sanierung Rodgaustraße 4, 6 und 8“ und entsprechenden
Kostenerhöhungen, sowie aufgrund von zusätzlich entstehenden Kosten für die Betonsanierung
nach erfolgter Begutachtung, wurden die aktualisierten Kosten der Sanierungsmaßnahme
seitens der Projektsteuerung des Eigenbetriebs Immobilienmanagement trotz erfolgten
Baubeginns mit den Kosten für Abriss und Neubau verglichen.

Ergebnis dieser Kostenschätzung ist, dass die Kosten für Abriss und Neubau, etwa den
aktuellen Kostenberechnungen für die vorgesehene Sanierung entsprechen. Im Vergleich nicht
enthalten sind Kosten für die schon erfolgte Sanierungsplanung und die bis jetzt in relativ
geringem Maße angefallenen Bauarbeiten, sowie entgangener Gewinn der beauftragten
Rohbaufirma.

Gegenüberstellung Sanierung Neubau
1.179,96 m? Nettowohnfläche | aktuelle Kostenberechnung Kostenschätzung
Kostengruppe 300 + 400 1.179,96 m? x 1.200,00 €=
1.538.615,05 € 1.415.952,00 €
Kostengruppe 500 (pauschal) 130.000,00 € 130.000,00 €
Abbruch (pauschal) 150.000,00 €
Kostengruppe 700 365.000,00€| 325.000,00 €
Projektkosten 2.033.615,05 € 2.020.952,00 €
Bereits geleistete Planung und
entgangener Gewinn 280.000,00 €
Summen 2.033.615,05 € 2.300.952,00 €

In der Summe entstehen für Abriss und Neubau zwar etwa 270.000,00 € Mehrkosten, jedoch
entsteht bei Umsetzung eines Neubaus im Gegensatz zu einer Sanierung ein im Sinne der
Nachhaltigkeit qualitativ viel besseres Ergebnis.

Bei Umsetzung eines Neubaus könnte die Grundrissplanung nach Nutzer-, beziehungsweise
Bauherrenwünschen neu erstellt werden, die Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück
nach städtebaulichen Gesichtspunkten wäre zu überdenken, die Einhaltung der aktuellen
Energieeinsparverordnung wäre gegeben und die Gewährleistung auf die gesamte
Neubausubstanz wäre ein zusätzlicher Vorteil.

Die Sanierung hätte gegenüber einem Neubau die Nachteile, dass die Grundrissplanung nach
vorhandener Rohbaustruktur ausgerichtet werden müsste, die aktuelle Energieeinspar-
Verordnung nicht eingehalten würde, da die vorhandenen Wärmedämmung (60 mm) und die
alten Fenster weitgehend belassen werden würden, dass mit der alten Bausubstanz weiterhin
alte Bauteile im Bestand belassen und die Gewährleistung nur für separate Bauteile bestehen
würden. Gegebenenfalls während der Umbauarbeiten entstehender weiterer

.3-

Sanierungsaufwand mit entsprechenden Kosten, wären ein weiterer Nachteil bei der
Weiterführung der Sanierungsmaßnahme.

Objektmanagement und Projektsteuerung des Eigenbetriebs Immobilienmanagement haben
das bei der Gesamtmaßnahme beteiligte Stadtplanungsamt, als auch das ebenso beteiligte
Amt für Wohnungswesen vorab in die Überlegungen einbezogen.

Seitens der Stadtplanung bestehen keine Bedenken, die Sanierungsmaßnahme in eine
Neubaumaßnahme umzuwandeln. Dies würde im Gegenteil die Möglichkeit eröffnen, eine
schon vorliegende Überlegung zur Veränderung der Lage eines Neubaus auf dem Grundstück
im Rahmen der Neuplanung zu untersuchen.

Durch das Amt für Wohnungswesen wurde der Vorschlag mit den Institutionen auf Seiten des
Fördermittelgebers (WI-Bank/LTH) besprochen und grundsätzlich geprüft: Vorbehaltlich einer
weiteren Prüfung spricht von Seiten der Fördergeber nichts gegen eine Umstellung von
Sanierung auf Neubaumaßnahme. Die bewilligten Mittel in Höhe von 970.035,968€ als
Teilbetrag der Gesamtmaßnahme für den Bauabschnitt Rodgaustraße 6 würden - die
Erstellung der gleichen Nettowohnfläche vorausgesetzt - weiterhin auch für einen Neubau zur
Verfügung stehen. Für die Sanierung wurden bei der damaligen Bewilligung sechzig Prozent
der Kosten zugestanden. Bei Änderung der Teilmaßnahme in eine Neubaumaßnahme, ist es
gegebenenfalls möglich, hundert Prozent der Kosten durch die Förderung zu erhalten.

Entsprechend der vorliegenden Zustimmung der Dezernate V und VI soll die
Sanierungsmaßnahme - trotz Verlust von schon verausgabten Mitteln in Höhe von etwa
280.000,00 € - in eine Abriss- und Neubaumaßnahme umgewandelt werden.

Die Beauftragung zur Erstellung des Abbruchantrages und zur Planung, Ausschreibung und
Überwachung des Abbruchs ist erfolgt. Die Planung soll nach Einholen einer grundsätzlichen
schriftlichen Zustimmung der Fördermittelgeber vergeben werden. Nach Vorliegen des
Vorentwurfs mit Kostenberechnung wird ein entsprechender Beschluss herbeigeführt werden.

Darmstadt, 03.11.2010
65-11-00

u?
k 10
re Rainer Barnewald

Technischer Betriebsleiter

Beratungsverlauf (4)

TOP 17
TOP 13
TOP 37
TOP 613

Orte (1)

  • Rodgaustraße 6

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2010/0514
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.11.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00