2010/0514
Neubau Wohngebäude Rodgaustraße 6 statt Sanierung
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2010/0514
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.11.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0514 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Neubau Wohngebäude Rodgaustraße 6 statt Sanierung Vorlage vom: 16.11.2010 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt vom Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement vom 03.11.2010 Kenntnis und leitet diesen der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weiter. Anlagen: Vorlage der Betriebskommission Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.11.2010 Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in ihrer Sitzung am 03.11.2010 den Bericht zur Kenntnis genommen. Der Magistrat nimmt Kenntnis und leitet die Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weiter. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
anlage 1
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Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) Vorlage für die Betriebskommission des Eigenbetriebes IDA zur Sitzung am 03.11.2010 Tagesordnungspunkt: 10 Betreff: Neubau Wohngebäude Rodgaustraße 6 statt Sanierung Vorlage vom 03.11.2010 zu beschließen: Die Betriebskommission nimmt den Bericht zur Kenntnis. Beschluss der Betriebskommission IDA vom 03.11.2010: ? o1o/ 044 Die Betriebskommission nimmt von dem Bericht Kenntnis. 1. V; N kadhim Lisowski R ner Barnewald Techn. Betriebsleiter Begründungsseite an die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt vom 03.11.2010 Begründung: Nach den Erfahrungen bei der Sanierung der beiden ersten Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme „Sanierung Rodgaustraße 4, 6 und 8“ und entsprechenden Kostenerhöhungen, sowie aufgrund von zusätzlich entstehenden Kosten für die Betonsanierung nach erfolgter Begutachtung, wurden die aktualisierten Kosten der Sanierungsmaßnahme seitens der Projektsteuerung des Eigenbetriebs Immobilienmanagement trotz erfolgten Baubeginns mit den Kosten für Abriss und Neubau verglichen. Ergebnis dieser Kostenschätzung ist, dass die Kosten für Abriss und Neubau, etwa den aktuellen Kostenberechnungen für die vorgesehene Sanierung entsprechen. Im Vergleich nicht enthalten sind Kosten für die schon erfolgte Sanierungsplanung und die bis jetzt in relativ geringem Maße angefallenen Bauarbeiten, sowie entgangener Gewinn der beauftragten Rohbaufirma. Gegenüberstellung Sanierung Neubau 1.179,96 m? Nettowohnfläche | aktuelle Kostenberechnung Kostenschätzung Kostengruppe 300 + 400 1.179,96 m? x 1.200,00 €= 1.538.615,05 € 1.415.952,00 € Kostengruppe 500 (pauschal) 130.000,00 € 130.000,00 € Abbruch (pauschal) 150.000,00 € Kostengruppe 700 365.000,00€| 325.000,00 € Projektkosten 2.033.615,05 € 2.020.952,00 € Bereits geleistete Planung und entgangener Gewinn 280.000,00 € Summen 2.033.615,05 € 2.300.952,00 € In der Summe entstehen für Abriss und Neubau zwar etwa 270.000,00 € Mehrkosten, jedoch entsteht bei Umsetzung eines Neubaus im Gegensatz zu einer Sanierung ein im Sinne der Nachhaltigkeit qualitativ viel besseres Ergebnis. Bei Umsetzung eines Neubaus könnte die Grundrissplanung nach Nutzer-, beziehungsweise Bauherrenwünschen neu erstellt werden, die Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück nach städtebaulichen Gesichtspunkten wäre zu überdenken, die Einhaltung der aktuellen Energieeinsparverordnung wäre gegeben und die Gewährleistung auf die gesamte Neubausubstanz wäre ein zusätzlicher Vorteil. Die Sanierung hätte gegenüber einem Neubau die Nachteile, dass die Grundrissplanung nach vorhandener Rohbaustruktur ausgerichtet werden müsste, die aktuelle Energieeinspar- Verordnung nicht eingehalten würde, da die vorhandenen Wärmedämmung (60 mm) und die alten Fenster weitgehend belassen werden würden, dass mit der alten Bausubstanz weiterhin alte Bauteile im Bestand belassen und die Gewährleistung nur für separate Bauteile bestehen würden. Gegebenenfalls während der Umbauarbeiten entstehender weiterer .3- Sanierungsaufwand mit entsprechenden Kosten, wären ein weiterer Nachteil bei der Weiterführung der Sanierungsmaßnahme. Objektmanagement und Projektsteuerung des Eigenbetriebs Immobilienmanagement haben das bei der Gesamtmaßnahme beteiligte Stadtplanungsamt, als auch das ebenso beteiligte Amt für Wohnungswesen vorab in die Überlegungen einbezogen. Seitens der Stadtplanung bestehen keine Bedenken, die Sanierungsmaßnahme in eine Neubaumaßnahme umzuwandeln. Dies würde im Gegenteil die Möglichkeit eröffnen, eine schon vorliegende Überlegung zur Veränderung der Lage eines Neubaus auf dem Grundstück im Rahmen der Neuplanung zu untersuchen. Durch das Amt für Wohnungswesen wurde der Vorschlag mit den Institutionen auf Seiten des Fördermittelgebers (WI-Bank/LTH) besprochen und grundsätzlich geprüft: Vorbehaltlich einer weiteren Prüfung spricht von Seiten der Fördergeber nichts gegen eine Umstellung von Sanierung auf Neubaumaßnahme. Die bewilligten Mittel in Höhe von 970.035,968€ als Teilbetrag der Gesamtmaßnahme für den Bauabschnitt Rodgaustraße 6 würden - die Erstellung der gleichen Nettowohnfläche vorausgesetzt - weiterhin auch für einen Neubau zur Verfügung stehen. Für die Sanierung wurden bei der damaligen Bewilligung sechzig Prozent der Kosten zugestanden. Bei Änderung der Teilmaßnahme in eine Neubaumaßnahme, ist es gegebenenfalls möglich, hundert Prozent der Kosten durch die Förderung zu erhalten. Entsprechend der vorliegenden Zustimmung der Dezernate V und VI soll die Sanierungsmaßnahme - trotz Verlust von schon verausgabten Mitteln in Höhe von etwa 280.000,00 € - in eine Abriss- und Neubaumaßnahme umgewandelt werden. Die Beauftragung zur Erstellung des Abbruchantrages und zur Planung, Ausschreibung und Überwachung des Abbruchs ist erfolgt. Die Planung soll nach Einholen einer grundsätzlichen schriftlichen Zustimmung der Fördermittelgeber vergeben werden. Nach Vorliegen des Vorentwurfs mit Kostenberechnung wird ein entsprechender Beschluss herbeigeführt werden. Darmstadt, 03.11.2010 65-11-00 u? k 10 re Rainer Barnewald Technischer Betriebsleiter
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Rodgaustraße 6
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0514
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.11.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00