Anpassung der Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3399/2024 vom 20.11.2024
Stand: Am 25.11.2024 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/403 Vorlagen-Nummer 20.11.2024 3399/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 Finanzierungsdelta der Umwandlung von Honorarverträgen in TVöD-Verträge an der Rheinischen Musikschule nach Abzug der bisherigen Honorarkosten und Zahlungen an die Künstlersozialkasse Anpassung der „Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule der Stadt Köln" 1780/2024 „Heiner Kockerbeck (DIE LINKE) fragt nach, wie hoch das Delta sei, welches verbliebe, sollte man von den Kosten der Umwandlung in Festanstellungen in Höhe von 3,6 Mio. Euro die Honorarkosten und Einzahlungen in die Künstlerkasse abziehen.“ Antwort der Verwaltung: Der Jahresbedarf 2025 für 46,6 Planstellen TVöD E 9b ist mit 3.853.820,00 EUR kalkuliert. Abzüglich der eingesparten jährlichen Honorarkosten i.H.v. 1.372.497,50 Euro und der einge- sparten jährlichen Beiträge zur Künstlersozialkasse i.H.v. 56.445,87 Euro verbleiben damit 2.424.876,63 Euro, die anteilig aus dem städtischen Haushalt (1.649.876,63 Euro) und durch die Mehrerträge aus der Gebührenanpassung (775.000 Euro) gedeckt werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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25.11.2024
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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