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3399/2024

Anpassung der Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.11.2024, TOP 8.10

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1240 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/403 
 
Vorlagen-Nummer 20.11.2024 
 3399/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 
 
Finanzierungsdelta der Umwandlung von Honorarverträgen in TVöD-Verträge an der 
Rheinischen Musikschule nach Abzug der bisherigen Honorarkosten und Zahlungen an 
die Künstlersozialkasse 
Anpassung der „Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule der Stadt Köln" 
1780/2024 
 
„Heiner Kockerbeck (DIE LINKE) fragt nach, wie hoch das Delta sei, welches verbliebe, 
sollte man von den Kosten der Umwandlung in Festanstellungen in Höhe von 3,6 Mio. Euro 
die Honorarkosten und Einzahlungen in die Künstlerkasse abziehen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Jahresbedarf 2025 für 46,6 Planstellen TVöD E 9b ist mit 3.853.820,00 EUR kalkuliert. 
Abzüglich der eingesparten jährlichen Honorarkosten i.H.v. 1.372.497,50 Euro und der einge-
sparten jährlichen Beiträge zur Künstlersozialkasse i.H.v. 56.445,87 Euro verbleiben damit 
2.424.876,63 Euro, die anteilig aus dem städtischen Haushalt (1.649.876,63 Euro) und durch 
die Mehrerträge aus der Gebührenanpassung (775.000 Euro) gedeckt werden. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

25.11.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3399/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.11.2024
Erstellt
29.10.2024 14:03