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V/0594/2013

Einbringung des kommunalen Eigenanteils im Kontext der Bundesinitiative Frühe Hilfen durch Finanzierung respektive Teilfinanzierung von vier Präventionsprojekten

Vorlagen 07.08.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 11.09.2013, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11850 Zeichen

V/0594/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einbringung des kommunalen Eigenanteils im Kontext der Bundesinitiative Frühe Hilfen durch 
Finanzierung respektive Teilfinanzierung von vier Präventionsprojekten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.09.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Stadt Münster erbringt den kommunalen Eigenanteil von mindestens 20 % der Ge-
samtkosten zur Bundesinitiative „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ durch Finanzie-
rung / Teilfinanzierung erprobter Präventionsangebote. 
2. Für das Jahr 2013 werden 29.941,50 €, für die Jahre 2014 und 2015 werden je 33.500,00 
€ (Summe für den Gesamtzeitraum: 96.941,50 €) aus der Produktgruppe 0604 „Familien-
förderung“ für vier im Bereich der Prävention angesiedelte Projekte bereitgestellt. 
3. Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wird zum Ablauf des dreijährigen   
Förderzeitraums über die Ergebnisse berichtet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Einbringung des  kommunalen Eigenanteils für die 
Jahre 2013 bis 2015 Kosten in Höhe von 96.941,50 € entstehen.  
Der Bedarf wird aus der Produktgruppe 0604 „Familienförderung“ bereitgestellt. 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0604 Familienförderung    
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
15 Transferaufwen-
dungen 
2013 29.941,50  
 2014 33.500,00 
2015 33.500,00 
Insgesamt: 96.941,50  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0594/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Landenberger 
Frau Dartmann 
Ruf: 
492-5876 
492-5526 
E-Mail: 
Landenberger@stadt-muenster.de  
DartmannS@stadt-muenster.de 
Datum: 
21.08.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0594/2013 
Begründung: 
1. Ausgangslage  
Am 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten. Somit sind 
Frühe Hilfen gesetzlich verankert und werden im Gesetz als “die Vorhaltung eines möglichst früh-
zeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebotes im Hinblick auf die Entwicklung von 
Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie für schwangere Frauen 
und werdende Väter“ definiert (§1 Abs.4 KKG). 
 
Das Bundesprogramm „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ unterstützt den Aus- und 
Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen, den Einsatz der Familienhebammen sowie die Einbeziehung 
ehrenamtlicher Strukturen. So sind Bundesmittel für das 
Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 30 Millionen Euro, 
Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 45 Millionen Euro, 
Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 51 Millionen Euro, 
Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 51 Millionen Euro 
zur Verfügung gestellt. Ab 2016 sollen die Frühen Hilfen dauerhaft durch einen Fonds unterstützt 
werden, für den der Bund jährlich 51 Millionen Euro bereitstellt. 
 
Das Land Nordrhein- Westfalen erhält in 
2012   rund 6,2 Millionen Euro, 
2013   rund 9,0 Millionen Euro, 
2014   rund 10,3 Millionen Euro. 
 
Die Stadt Münster erhält laut Verteilerschlüssel 
im Jahr 2012     87.228 Euro, 
im Jahr 2013  119.766 Euro. 
 
Im Jahr 2013 müssen die Kommunen im Finanzierungsplan einen Eigenanteil von 20 % der Ge-
samtkosten nachweisen, der sich aus dem Landeshaushaltsrecht Nordrhein- Westfalen § 44  VVG 
2.4 – Zuwendungen an Gemeinden begründen lässt. Für die Stadt Münster ergibt sich somit ein 
Betrag in Höhe von 29.941,50 € Eigenanteil. Es ist davon auszugehen, dass dieser Prozentsatz 
auch für die Jahre 2014 und 2015 veranschlagt wird. 
 
Gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung (B-L-VV) vom 01.07.2012 werden Prioritäten in der Förde-
rung der verschiedenen Bereiche vorgegeben. So sollen zunächst kommunale Maßnahmen in den 
Bereichen „Netzwerkkoordination“ und „Familienhebammen“ gefördert werden. Nachgegliedert 
können Angebote unter Beteiligung von Ehrenamtlichen oder sonstige Angebote der Frühen Hilfen 
gefördert werden. Diese Voraussetzung ist in der Stadt Münster erfüllt. 
 
2. Das Angebot „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in der Stadt Münster 
In Münster nimmt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die stadtweite Koordination der 
„Frühen Hilfen“ federführend wahr. Ziel ist es, verbindliche Netzwerkstrukturen, eine enge Verzah-
nung präventiver Strukturen und Maßnahmen sowie ein wirksames Vorbeugesystem mit eindeuti-
ger Zuständigkeit aufzubauen und weiter zu qualifizieren. 
 
Die Koordination und den Einsatz der Familienhebammen erfolgen durch die Beratungsstelle Frü-
he Hilfen der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Amtes für Gesundheit, Veteri-
när- und Lebensmittelangelegenheiten. 
 
Die notwendigen Verfahrensabsprachen, die Festlegung der Zuständigkeiten und der Verantwort-
lichkeiten für die Aufgabenwahrnehmung, wurden in 2012 im Rahmen einer Kooperations-
vereinbarung geklärt.  
 
2.1 Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 
Die Schwerpunkte der Koordinierung und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen sind in den folgen-
den drei Jahren insbesondere: 
 Bestandsaufnahme bestehender gesamtstädtischer Netzwerke  
 Analyse bestehender Netzwerke, Arbeitskreise und Qualitätszirkel

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V/0594/2013 
 Schaffung eines übergeordneten Netzwerkes  
 Weiterqualifizierung und Wirksamkeitsprüfung bestehender Maßnahmen und Angebote 
 Entwicklung einer zukunftsorientierten kindbezogenen Präventionsmaxime 
 Interner Transfer und Öffentlichkeitsarbeit. 
 
2.2 Familienhebammen 
Durch den Einsatz von Familienhebammen werden neben den strukturellen und qualitätssichern-
den Aspekten auch direkte familienbezogene und unterstützende Hilfeleistungen für junge Fami-
lien angeboten. Die Familienhebammen sind angebunden an die Beratungsstelle Frühe Hilfen im 
Gesundheitsamt. Die Abteilungsleiterin ist Mitglied in der Steuerungsgruppe des Netzwerkes Frühe 
Hilfen. Die Hebammen wurden in allen wichtigen Beratungsstellen persönlich vorgestellt und ste-
hen im engen Kontakt mit den Kollegen und Kolleginnen des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien. 
 
 
3. Die Modellprojekte 
Die vier nachfolgend dargestellten Modellprojekte sind seit mehreren Jahren erprobt, sind zum Teil 
Bestandteil des „Maßnahmenprogramms einer  kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ und 
haben sich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, ihrer Effektivität und ihrer Effizienz bewährt. Alle Projekte 
sind im Bereich der Frühen Hilfen/Prävention angesiedelt und wurden in eigener fachlicher Ver-
antwortung der freien Träger durchgeführt. Ihre bisherige Finanzierung erfolgte aus unterschiedli-
chen Mitteln wie Spenden, Stiftungsgelder oder Sparkassengewinnausschüttung. 
 
3.1 „ Sure Start – Die Babyspielstunde“ Berg Fidel -  Haus der Familie 
Das Angebot Sure Start - Die Babyspielstunde® wird über das Haus der Familie Münster mittler-
weile in Gievenbeck, Kinderhaus, Angelmodde und über das Anna-Krückmann-Haus in Coerde 
durchgeführt. Im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention 
wurde das Angebot zusätzlich in Berg Fidel gestartet. Ziele des Angebotes sind die Stärkung der 
Mütter und der Mutter-Kind-Beziehung, die Stärkung der Erziehungskompetenz, die Teilhabe der 
Familien an der Gesellschaft sowie ihre Vernetzung. 
Mütter, die in ihrem bisherigen Leben wenig Kontinuität, Wertschätzung und Unterstützung erlebt 
haben, entdecken eigene Ressourcen und erkennen, wie und wodurch diese ausgebaut werden 
können. Hinzu kommt eine Vernetzung der Mütter untereinander, wodurch ein gegenseitiges Un-
terstützungssystem gefördert wird. 
Das Angebot wird regelmäßig von acht bis zwölf Müttern und ihren neun bis zwölf Kindern aus 
unterschiedlichen Kulturkreisen in Anspruch genommen.  
 
Jährliche Kosten  Gesamtkosten 
12.000 € 36.000 € 
 
3.2 Gruppe für seelisch belastete Mütter und Väter – Beratungsstelle Südviertel e.V. 
Das Angebot der Beratungsstelle Südviertel richtet sich an Eltern, die psychisch erkrankt oder 
hoch belastet sind. Es wird in Kooperation mit dem Förderkreis Sozialpsychiatrie durchgeführt. Das 
wöchentliche Gruppenangebot für sechs bis acht Mütter und Väter trägt dazu bei, die psychische 
Stabilität erkrankter Eltern im Umgang mit ihren Kindern zu fördern. Krisen werden aktuell bearbei-
tet und Klinikeinweisungen sowie ambulante Behandlungen begleitet. Im Krisenfall werden die 
Kinder versorgt, bzw. die Versorgung durch Hilfekoordination sichergestellt. Im Einzelnen sind die 
Ziele die emotionale Entlastung der Eltern, der Ressourcenaufbau und die Selbstwertstärkung der 
Eltern, der Ausbau der Schutzfaktoren, die Erweiterung des sozialen Netzwerkes, der Erwerb von 
Kenntnissen über die kindliche Entwicklung und elterliches Verhalten, die Stärkung der elterlichen 
Erziehungskompetenz und der Eltern-Kindbeziehung, Psychoedukation und die Förderung der 
adäquaten elterlichen Reaktion auf die Signale des Kindes. 
 
Jährliche Kosten  Gesamtkosten 
6.500 € 19.500 €

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V/0594/2013 
3.3 Familienpaten – Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
Familien mit geringen materiellen und sozialen Ressourcen sind die Zielgruppe dieses nied-
rigschwelligen Unterstützungsangebotes. Die ehrenamtlichen Familienpaten begleiten, nach einer 
umfänglichen Schulung und der weiteren Begleitung durch eine hauptamtliche Ehrenamtskoordi-
natorin, die Familien mit Kindern. Sie leisten konkrete alltagspraktische Unterstützung in den Fami-
lien indem sie beispielsweise alleinerziehende Mütter entlasten, bei Behördenangelegenheiten 
behilflich sind oder die Kinder bei den Hausaufgaben betreuen. Bereits in 33 Familien waren die 
bisher 50 geschulten Familienpaten im Einsatz.  
Das Projekt ist bis zum 30.09.2013 finanziert. 
 
Jährliche Kosten  Gesamtkosten 
5.000 € 11.250 € 
 
3.4 Starthilfe - Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
Es handelt sich schwerpunktmäßig um Familien bei denen die Eltern-Kind-Interaktion per Selbst- 
oder Fremdeinschätzung mit erheblichen Stress verbunden ist, die die Entwicklungspsychologi-
sche Beratung im Rahmen des Starthilfe-Projektes erhalten. Ziel ist es, manifeste Regulationsstö-
rungen zu verhindern. Gleichzeitig soll durch Netzwerkarbeit eine Entlastung der Familie stattfin-
den, um Eltern die Chance zu eröffnen, an eigene intuitive Kompetenzen anzuknüpfen. Da Fami-
lien mit stark unruhigen und extrem viel schreienden Säuglingen häufig kaum die Kraft finden sich 
angemessene Unterstützung zu suchen, findet die Beratungsarbeit nicht nur in der Beratungsstel-
le, sondern auch in den jeweiligen Wohnungen der betroffenen Familien statt. Evaluationsdaten 
zeigen, dass innerhalb von durchschnittlich fünf Sitzungen die Gesamtsituation der Familie we-
sentlich entspannter war. 
Das Projekt ist bis zum 31.12.2013 finanziert. 
 
Jährliche Kosten  Gesamtkosten 
10.000 € 20.000 € 
 
3.5  Weitere Projekte 
Des Weiteren wird  im Jahr 2013 über die Einmalbezuschussung- bzw. Übergangsfinanzierung der 
Präventionsprojekte „Ich kann was – ich bin wer“ der Diakonie Münster und der „Erweiterten Prä-
ventionsgruppe für junge Mütter“ der Beratungsstelle Südviertel e.V.  aus Mitteln des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien, der Betrag in Höhe von 10.191,50 Euro zum nachzuweisenden 
kommunalen Eigenanteil in Höhe von 29.941,50 Euro erbracht. 
 
 
4. Fazit 
Das Bundesprogramm „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ ergänzt die vorhandenen 
präventiven Arbeitsansätze der Stadt Münster. Durch das Ausweisen des erforderlichen kommuna-
len Eigenanteils, indem bewährte, jedoch finanziell nicht abgesicherte, Präventionsprojekte finan-
ziert werden, wird ein wichtiger Beitrag zu einer lückenlosen und nachhaltigen Präventionskette 
geleistet. Somit wird dieser bedeutsame Baustein im gesamtstädtischen Präventionskonzept ab-
gesichert bzw. ausgebaut und weiterentwickelt. 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

11.09.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0594/2013
Typ
Vorlagen
Datum
07.08.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37