V/0594/2013
Einbringung des kommunalen Eigenanteils im Kontext der Bundesinitiative Frühe Hilfen durch Finanzierung respektive Teilfinanzierung von vier Präventionsprojekten
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Beschlussvorlage
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V/0594/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Einbringung des kommunalen Eigenanteils im Kontext der Bundesinitiative Frühe Hilfen durch Finanzierung respektive Teilfinanzierung von vier Präventionsprojekten Beratungsfolge 11.09.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster erbringt den kommunalen Eigenanteil von mindestens 20 % der Ge- samtkosten zur Bundesinitiative „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ durch Finanzie- rung / Teilfinanzierung erprobter Präventionsangebote. 2. Für das Jahr 2013 werden 29.941,50 €, für die Jahre 2014 und 2015 werden je 33.500,00 € (Summe für den Gesamtzeitraum: 96.941,50 €) aus der Produktgruppe 0604 „Familien- förderung“ für vier im Bereich der Prävention angesiedelte Projekte bereitgestellt. 3. Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wird zum Ablauf des dreijährigen Förderzeitraums über die Ergebnisse berichtet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Einbringung des kommunalen Eigenanteils für die Jahre 2013 bis 2015 Kosten in Höhe von 96.941,50 € entstehen. Der Bedarf wird aus der Produktgruppe 0604 „Familienförderung“ bereitgestellt. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0604 Familienförderung Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwen- dungen 2013 29.941,50 2014 33.500,00 2015 33.500,00 Insgesamt: 96.941,50 Vorlagen-Nr.: V/0594/2013 Auskunft erteilt: Frau Landenberger Frau Dartmann Ruf: 492-5876 492-5526 E-Mail: Landenberger@stadt-muenster.de DartmannS@stadt-muenster.de Datum: 21.08.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0594/2013 Begründung: 1. Ausgangslage Am 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten. Somit sind Frühe Hilfen gesetzlich verankert und werden im Gesetz als “die Vorhaltung eines möglichst früh- zeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebotes im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie für schwangere Frauen und werdende Väter“ definiert (§1 Abs.4 KKG). Das Bundesprogramm „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ unterstützt den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen, den Einsatz der Familienhebammen sowie die Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen. So sind Bundesmittel für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 30 Millionen Euro, Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 45 Millionen Euro, Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 51 Millionen Euro, Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 51 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2016 sollen die Frühen Hilfen dauerhaft durch einen Fonds unterstützt werden, für den der Bund jährlich 51 Millionen Euro bereitstellt. Das Land Nordrhein- Westfalen erhält in 2012 rund 6,2 Millionen Euro, 2013 rund 9,0 Millionen Euro, 2014 rund 10,3 Millionen Euro. Die Stadt Münster erhält laut Verteilerschlüssel im Jahr 2012 87.228 Euro, im Jahr 2013 119.766 Euro. Im Jahr 2013 müssen die Kommunen im Finanzierungsplan einen Eigenanteil von 20 % der Ge- samtkosten nachweisen, der sich aus dem Landeshaushaltsrecht Nordrhein- Westfalen § 44 VVG 2.4 – Zuwendungen an Gemeinden begründen lässt. Für die Stadt Münster ergibt sich somit ein Betrag in Höhe von 29.941,50 € Eigenanteil. Es ist davon auszugehen, dass dieser Prozentsatz auch für die Jahre 2014 und 2015 veranschlagt wird. Gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung (B-L-VV) vom 01.07.2012 werden Prioritäten in der Förde- rung der verschiedenen Bereiche vorgegeben. So sollen zunächst kommunale Maßnahmen in den Bereichen „Netzwerkkoordination“ und „Familienhebammen“ gefördert werden. Nachgegliedert können Angebote unter Beteiligung von Ehrenamtlichen oder sonstige Angebote der Frühen Hilfen gefördert werden. Diese Voraussetzung ist in der Stadt Münster erfüllt. 2. Das Angebot „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in der Stadt Münster In Münster nimmt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die stadtweite Koordination der „Frühen Hilfen“ federführend wahr. Ziel ist es, verbindliche Netzwerkstrukturen, eine enge Verzah- nung präventiver Strukturen und Maßnahmen sowie ein wirksames Vorbeugesystem mit eindeuti- ger Zuständigkeit aufzubauen und weiter zu qualifizieren. Die Koordination und den Einsatz der Familienhebammen erfolgen durch die Beratungsstelle Frü- he Hilfen der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Amtes für Gesundheit, Veteri- när- und Lebensmittelangelegenheiten. Die notwendigen Verfahrensabsprachen, die Festlegung der Zuständigkeiten und der Verantwort- lichkeiten für die Aufgabenwahrnehmung, wurden in 2012 im Rahmen einer Kooperations- vereinbarung geklärt. 2.1 Koordinierungsstelle Frühe Hilfen Die Schwerpunkte der Koordinierung und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen sind in den folgen- den drei Jahren insbesondere: Bestandsaufnahme bestehender gesamtstädtischer Netzwerke Analyse bestehender Netzwerke, Arbeitskreise und Qualitätszirkel - 3 - V/0594/2013 Schaffung eines übergeordneten Netzwerkes Weiterqualifizierung und Wirksamkeitsprüfung bestehender Maßnahmen und Angebote Entwicklung einer zukunftsorientierten kindbezogenen Präventionsmaxime Interner Transfer und Öffentlichkeitsarbeit. 2.2 Familienhebammen Durch den Einsatz von Familienhebammen werden neben den strukturellen und qualitätssichern- den Aspekten auch direkte familienbezogene und unterstützende Hilfeleistungen für junge Fami- lien angeboten. Die Familienhebammen sind angebunden an die Beratungsstelle Frühe Hilfen im Gesundheitsamt. Die Abteilungsleiterin ist Mitglied in der Steuerungsgruppe des Netzwerkes Frühe Hilfen. Die Hebammen wurden in allen wichtigen Beratungsstellen persönlich vorgestellt und ste- hen im engen Kontakt mit den Kollegen und Kolleginnen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 3. Die Modellprojekte Die vier nachfolgend dargestellten Modellprojekte sind seit mehreren Jahren erprobt, sind zum Teil Bestandteil des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ und haben sich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, ihrer Effektivität und ihrer Effizienz bewährt. Alle Projekte sind im Bereich der Frühen Hilfen/Prävention angesiedelt und wurden in eigener fachlicher Ver- antwortung der freien Träger durchgeführt. Ihre bisherige Finanzierung erfolgte aus unterschiedli- chen Mitteln wie Spenden, Stiftungsgelder oder Sparkassengewinnausschüttung. 3.1 „ Sure Start – Die Babyspielstunde“ Berg Fidel - Haus der Familie Das Angebot Sure Start - Die Babyspielstunde® wird über das Haus der Familie Münster mittler- weile in Gievenbeck, Kinderhaus, Angelmodde und über das Anna-Krückmann-Haus in Coerde durchgeführt. Im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention wurde das Angebot zusätzlich in Berg Fidel gestartet. Ziele des Angebotes sind die Stärkung der Mütter und der Mutter-Kind-Beziehung, die Stärkung der Erziehungskompetenz, die Teilhabe der Familien an der Gesellschaft sowie ihre Vernetzung. Mütter, die in ihrem bisherigen Leben wenig Kontinuität, Wertschätzung und Unterstützung erlebt haben, entdecken eigene Ressourcen und erkennen, wie und wodurch diese ausgebaut werden können. Hinzu kommt eine Vernetzung der Mütter untereinander, wodurch ein gegenseitiges Un- terstützungssystem gefördert wird. Das Angebot wird regelmäßig von acht bis zwölf Müttern und ihren neun bis zwölf Kindern aus unterschiedlichen Kulturkreisen in Anspruch genommen. Jährliche Kosten Gesamtkosten 12.000 € 36.000 € 3.2 Gruppe für seelisch belastete Mütter und Väter – Beratungsstelle Südviertel e.V. Das Angebot der Beratungsstelle Südviertel richtet sich an Eltern, die psychisch erkrankt oder hoch belastet sind. Es wird in Kooperation mit dem Förderkreis Sozialpsychiatrie durchgeführt. Das wöchentliche Gruppenangebot für sechs bis acht Mütter und Väter trägt dazu bei, die psychische Stabilität erkrankter Eltern im Umgang mit ihren Kindern zu fördern. Krisen werden aktuell bearbei- tet und Klinikeinweisungen sowie ambulante Behandlungen begleitet. Im Krisenfall werden die Kinder versorgt, bzw. die Versorgung durch Hilfekoordination sichergestellt. Im Einzelnen sind die Ziele die emotionale Entlastung der Eltern, der Ressourcenaufbau und die Selbstwertstärkung der Eltern, der Ausbau der Schutzfaktoren, die Erweiterung des sozialen Netzwerkes, der Erwerb von Kenntnissen über die kindliche Entwicklung und elterliches Verhalten, die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz und der Eltern-Kindbeziehung, Psychoedukation und die Förderung der adäquaten elterlichen Reaktion auf die Signale des Kindes. Jährliche Kosten Gesamtkosten 6.500 € 19.500 € - 4 - V/0594/2013 3.3 Familienpaten – Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Familien mit geringen materiellen und sozialen Ressourcen sind die Zielgruppe dieses nied- rigschwelligen Unterstützungsangebotes. Die ehrenamtlichen Familienpaten begleiten, nach einer umfänglichen Schulung und der weiteren Begleitung durch eine hauptamtliche Ehrenamtskoordi- natorin, die Familien mit Kindern. Sie leisten konkrete alltagspraktische Unterstützung in den Fami- lien indem sie beispielsweise alleinerziehende Mütter entlasten, bei Behördenangelegenheiten behilflich sind oder die Kinder bei den Hausaufgaben betreuen. Bereits in 33 Familien waren die bisher 50 geschulten Familienpaten im Einsatz. Das Projekt ist bis zum 30.09.2013 finanziert. Jährliche Kosten Gesamtkosten 5.000 € 11.250 € 3.4 Starthilfe - Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Es handelt sich schwerpunktmäßig um Familien bei denen die Eltern-Kind-Interaktion per Selbst- oder Fremdeinschätzung mit erheblichen Stress verbunden ist, die die Entwicklungspsychologi- sche Beratung im Rahmen des Starthilfe-Projektes erhalten. Ziel ist es, manifeste Regulationsstö- rungen zu verhindern. Gleichzeitig soll durch Netzwerkarbeit eine Entlastung der Familie stattfin- den, um Eltern die Chance zu eröffnen, an eigene intuitive Kompetenzen anzuknüpfen. Da Fami- lien mit stark unruhigen und extrem viel schreienden Säuglingen häufig kaum die Kraft finden sich angemessene Unterstützung zu suchen, findet die Beratungsarbeit nicht nur in der Beratungsstel- le, sondern auch in den jeweiligen Wohnungen der betroffenen Familien statt. Evaluationsdaten zeigen, dass innerhalb von durchschnittlich fünf Sitzungen die Gesamtsituation der Familie we- sentlich entspannter war. Das Projekt ist bis zum 31.12.2013 finanziert. Jährliche Kosten Gesamtkosten 10.000 € 20.000 € 3.5 Weitere Projekte Des Weiteren wird im Jahr 2013 über die Einmalbezuschussung- bzw. Übergangsfinanzierung der Präventionsprojekte „Ich kann was – ich bin wer“ der Diakonie Münster und der „Erweiterten Prä- ventionsgruppe für junge Mütter“ der Beratungsstelle Südviertel e.V. aus Mitteln des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, der Betrag in Höhe von 10.191,50 Euro zum nachzuweisenden kommunalen Eigenanteil in Höhe von 29.941,50 Euro erbracht. 4. Fazit Das Bundesprogramm „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ ergänzt die vorhandenen präventiven Arbeitsansätze der Stadt Münster. Durch das Ausweisen des erforderlichen kommuna- len Eigenanteils, indem bewährte, jedoch finanziell nicht abgesicherte, Präventionsprojekte finan- ziert werden, wird ein wichtiger Beitrag zu einer lückenlosen und nachhaltigen Präventionskette geleistet. Somit wird dieser bedeutsame Baustein im gesamtstädtischen Präventionskonzept ab- gesichert bzw. ausgebaut und weiterentwickelt. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0594/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.08.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37