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AN/0459/2020

Gefährliche Einmündung Eintrachtstraße/Cordulastraße in der Innenstadt-Nord entschärfen, Antrag CDU

Antrag nach § 3 BV1 (CDU) 09.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.06.2020, TOP 5.2.3

Antrag nach § 3 (CDU BV1)

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Antrag nach § 3 (CDU BV1)

2836 Zeichen

CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz  
Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln  
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1  
 
Ralf  Uerlich · Vorsitzender 
 
Bezirksrathaus  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln  
 
Tel.:   0221 / 221-91305 
Mob:  0172 / 2951 497  
Fax:   0221 / 221 -6569702 
 
 
E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de  
 
Mehr Inf ormationen im Internet:  
www.cdu-koeln-innenstadt.de  
www.cdu-koeln.de 
 
Twitter: CDUKoeln1  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn  
Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 09.04.2020 
AN/0459/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 
 
 
Gefährliche Einmündung Eintrachtstraße/Cordulastraße in der Innenstadt-Nord 
entschärfen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im 
Kreuzungsbereich Eintrachtstraße/Cordulastraße auf der Straßenseite vor Hausnummer 110 
eine Aufpflasterung vorzunehmen, die ein Abstellen von Fahrzeugen in den 
Kreuzungsbereich hinein verhindert. Die Aufpflasterung ist so zu dimensionieren, dass keine 
PKW darauf abgestellt werden können. Im Mündungsbereich soll durch eine 
Fahrbahnmarkierung das Parkverbot deutlich hervorgehoben werden.  
 
Die Position der vorgeschlagenen Aufpflasterung ist der beliegenden Skizze zu entnehmen. 
Die hier vorgeschlagene Maßnahme wurde bereits auf der Norbertstraße an der Eimündung 
zu Im Klapperhof (siehe beiliegendes Foto) umgesetzt. 
 
Begründung: 
Gemäß § 12 Abs. 3 Ziff. 1 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor und hinter 
Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten 
unzulässig. Auf Grund der zu wenigen PKW-Abstellflächen im Veedel wird auf der 
Eintrachtstraße regelmäßig bis weit in den Mündungsbereich der Cordulastraße hinein 
geparkt.

Aus der Cordulastraße in die Eintrachtstraße in Richtung Victoriastraße abbiegenden PKW-
Fahrern wird dann derart die Sicht genommen, dass es notwendig ist, sich bis zur 
Straßenmitte der Eintrachtstraße vorzutasten. Durch den abknickenden Straßenverlauf und 
auch, weil das bestehende Tempolimit (30) vom Durchgangsverkehr auf der Eintrachtstraße 
ignoriert wird, kommt es hier regelmäßig zu gefährlichen Situationen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Ralf Uerlich  Michael Domgörgen 
Fraktionsvorsitzender  Bezirksvertreter 
 
 
 
 
Ansicht Cordulastraße

Ansicht Eintrachtstraße 
 
 
 
Vorhandene Umsetzung Norbertstraße

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Ludwigstraße 8
  • Norbertstraße
  • Eintrachtstraße
  • Cordulastraße
  • Victoriastraße
  • Im Klapperhof

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Details

Aktenzeichen
AN/0459/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (CDU)
Datum
09.04.2020
Erstellt
09.04.2020 08:54