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Gefährliche Einmündung Eintrachtstraße/Cordulastraße in der Innenstadt-Nord entschärfen, Antrag CDU

Antrag nach § 3 BV1 (CDU) AN/0459/2020 vom 09.04.2020

Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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    CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 Ralf Uerlich · Vorsitzender Bezirksrathaus Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel.: 0221 / 221-91305 Mob: 0172 / 2951 497 Fax: 0221 / 221 -6569702 E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de Mehr Inf ormationen im Internet: www.cdu-koeln-innenstadt.de www.cdu-koeln.de Twitter: CDUKoeln1 Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 09.04.2020 AN/0459/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 Gefährliche Einmündung Eintrachtstraße/Cordulastraße in der Innenstadt-Nord entschärfen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Kreuzungsbereich Eintrachtstraße/Cordulastraße auf der Straßenseite vor Hausnummer 110 eine Aufpflasterung vorzunehmen, die ein Abstellen von Fahrzeugen in den Kreuzungsbereich hinein verhindert. Die Aufpflasterung ist so zu dimensionieren, dass keine PKW darauf abgestellt werden können. Im Mündungsbereich soll durch eine Fahrbahnmarkierung das Parkverbot deutlich hervorgehoben werden. Die Position der vorgeschlagenen Aufpflasterung ist der beliegenden Skizze zu entnehmen. Die hier vorgeschlagene Maßnahme wurde bereits auf der Norbertstraße an der Eimündung zu Im Klapperhof (siehe beiliegendes Foto) umgesetzt. Begründung: Gemäß § 12 Abs. 3 Ziff. 1 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Auf Grund der zu wenigen PKW-Abstellflächen im Veedel wird auf der Eintrachtstraße regelmäßig bis weit in den Mündungsbereich der Cordulastraße hinein geparkt. Aus der Cordulastraße in die Eintrachtstraße in Richtung Victoriastraße abbiegenden PKW- Fahrern wird dann derart die Sicht genommen, dass es notwendig ist, sich bis zur Straßenmitte der Eintrachtstraße vorzutasten. Durch den abknickenden Straßenverlauf und auch, weil das bestehende Tempolimit (30) vom Durchgangsverkehr auf der Eintrachtstraße ignoriert wird, kommt es hier regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Mit freundlichen Grüßen gez. Ralf Uerlich Michael Domgörgen Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter Ansicht Cordulastraße Ansicht Eintrachtstraße Vorhandene Umsetzung Norbertstraße

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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