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4026/2017

Anordnung einer Fahrradstraße im Friesenwall

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2018, TOP 5.13

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Mobilität im Viertel

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Anlage 2 Stellplatzbilanz

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9176 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 4026/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anordnung einer Fahrradstraße im Friesenwall 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Anordnung einer Fahrradstraße 
im gesamten Friesenwall zwischen „Im Klapperhof“ (Friesenplatz) und Mittelstraße (Rudolfplatz). 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI)-Bedeutung im Radverkehrsnetz 
Das am 14.06.2016 vom Verkehrsausschuss beschlossene RVKI der Stadt Köln sieht die Einrichtung 
von insgesamt 83 Fahrradstraßenabschnitten vor. Die erste Fahrradstraße in der Innenstadt soll nun 
im Friesenwall umgesetzt werden. 
Im städtischen Radverkehrsnetz stellt der Friesenwall einen Teilabschnitt der vom Radverkehr stark 
frequentierten Wälle dar. Aufgrund ihres parallelen Verlaufs zu den Ringen handelt es sich bei den 
Wällen schon heute um eine attraktive Fahrradhauptroute, die auch im RVKI als Fahrradstraßenach-
se ausgewiesen ist. Vor allem defensive Radler und Genussradler bevorzugen das Fahren in Neben-
straßen wie den Wällen, also abseits der Hauptverkehrsstraßen (Ringe), auf denen offensive Radler 
das Fahren auf der Fahrbahn nicht scheuen. Darüber hinaus bietet die Achse der Wälle schon heute 
gute Voraussetzungen, da im Vergleich zu den Ringen wesentlich weniger signalisierte Knotenpunkte 
überquert werden müssen. Sie ist aus diesem Grund auch die erste eingerichtete Veloroute in Köln. 
 
Zuzulassende Verkehrsarten auf der Fahrradstraße 
Bei Erhebungen des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik wurde im Juli 2017 festgestellt, dass der 
Radverkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr bereits heute im Friesenwall im Abschnitt zwischen Friesen-
straße und Im Klapperhof dominiert.  
Erfahrungen der Verwaltung haben gezeigt, dass sich der Radverkehrsanteil nach der Anordnung 
einer Fahrradstraße zwischen 50 % und 100 % erhöht. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
geht davon aus, dass diese Entwicklung auch auf den Friesenwall zutrifft, zumal mit der Umsetzung 
des Fahrradstraßenstandards attraktivere Bedingungen (insbesondere in Bezug auf die Fahrbahn-
breite) im bislang sehr schmalen Friesenwall geschaffen werden.  
Gemäß des im Rahmen des RVKI dargelegten Fahrradstraßenstandards, sollen für Radfahrende

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attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden, die neben komfortablen Breiten und Fahrradstra-
ßenpiktogrammen auch eine Bevorrechtigung an Kreuzungen im Erschließungsstraßennetz vorse-
hen.  
Aus verkehrsrechtlichen Gründen erfordert eine Bevorrechtigung von Fahrradstraßen zusätzliche 
Beschilderungsmaßnahmen. Zudem muss die Tempo-30-Zone hier aufgehoben werden. Auf die Ge-
schwindigkeitsbegrenzung auf den Wällen hat dies keinen Einfluss, da in Fahrradstraßen grundsätz-
lich Tempo 30 gilt. Um den Durchgangsverkehr auf den Fahrradstraßen zu unterbinden, aber trotz-
dem die Erreichbarkeit aller Adressen auch für den Autoverkehr sicherzustellen, sollen die Fahr-
radstraßen mit Verkehrszeichen 260 („Verbot für Kraftfahrzeuge“) und Zusatzzeichen 1020-30 („An-
lieger frei“) ausgeschildert werden. 
 
1. Bestand 
Die Erdgeschossnutzungen im Friesenwall bestehen überwiegend aus gastronomischen Betrieben 
sowie kleineren Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben (u.a. Friseure). Darüber hinaus herrscht 
die Wohnnutzung vor. Die im Straßenraum bestehenden Kurzzeitparkplätze sind kostenpflichtig und 
für das Bewohnerparken freigegeben. 
 
Abbildung 1: Fahrgasse mit 3,50 Meter für RVKI-Standards deutlich zu schmal. 
Der Friesenwall stellt im gesamten Verlauf eine Einbahnstraße dar, die aufgrund ihrer besonderen 
Netzfunktion für den Radverkehr in gegenläufiger Richtung bereits geöffnet wurde. Die schmale 
Fahrgasse von lediglich 3,00 Meter Breite erschwert den Begegnungsfall zwischen Kfz und Rad. 
Parksuch- und Lieferverkehr schränken den Fahrkomfort für Radfahrende weiter ein. Diese Gege-
benheiten sollen mit Einrichtung der Fahrradstraße verbessert werden, sodass eine Umverteilung der 
Verkehrsfläche erforderlich wird.

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2. Planung 
 
Abbildung 2: Planung künftige Verkehrsflächenaufteilung im Friesenwall 
Überwiegend in Fahrtrichtung links (östliche Seite) wird das Parken im Friesenwall aufgehoben. Der 
bisherige 2,00 Meter breite Längsparkstreifen wird aufgeteilt, sodass die eine Hälfte des Streifens der 
Fahrgasse zugeteilt wird und die andere Hälfte des verbleibenden Straßenraums für Straßenmobiliar 
zur Verfügung steht. Die Verbreiterung der Fahrgasse erhöht den Komfort für Radfahrende und ent-
schärft den Begegnungsfall mit dem motorisierten Individualverkehr. 
Aufgrund der belebten Randnutzung und dem damit verbundenen hohen Fußverkehrsaufkommen rät 
die Verwaltung davon ab das Gehwegparken zuzulassen.  
Die neue Gliederung des Straßenraumes erfordert den Entfall von 62 Stellplätzen. Davon entfallen 50 
Stellplätze auf das Bewohnerparkgebiet „nördlicher Neumarkt“ (entspricht 5,5 % der Stellplätze im 
Bewohnerparkgebiet „nördlicher Neumarkt“) und 12 Stellplätze auf das Gereonsviertel (entspricht 1,3 
% der Stellplätze im Bewohnerparkgebiet Gereonsviertel). Informationen zur Parkraumbilanz, freien 
Kapazitäten in Parkhäusern, Motorisierung der Bevölkerung und Mobilitätsalternativen befinden sich 
im Anhang.  
Im Friesenwall kreuzen die Ehrenstraße und die Palmstraße den Straßenverlauf, wobei der Knoten 
Ehrenstraße/Friesenwall insgesamt ein hohes Fußverkehrsaufkommen und damit verbundene starke 
Querungsbedarfe aufweist. Zudem kreuzt dort mit der Ehrenstraße eine weitere bedeutende Radver-
kehrsachse, sodass dort von einer Bevorrechtigung der Fahrradstraße abgesehen wird und die 
Rechts-vor-Links-Regelung bestehen bleibt. Mit dieser Maßnahme wird eine parallele Beschleuni-
gung des Kfz-Verkehrs vermieden, sodass die Verwaltung zunächst von weiteren Kfz-
Entschleunigungsmaßnahmen (Diagonalsperren, Drehung Einbahnstraßen) absieht. Am Knoten 
Palmstraße/Friesenwall wird eine Bevorrechtigung der Fahrradstraße vorgesehen. 
Im Knotenpunkt Friesenwall/Magnusstraße wird die Querung für den Radverkehr signaltechnisch ver-
bessert, entsprechende Vorarbeiten hierzu sind bereits erfolgt und endabgestimmt. Im Bereich des 
Friesenplatzes erschweren zwischen Magnusstraße und Friesenstraße Nutzungskonflikte die Que-
rung. Um Bewegungs- und Begegnungsraum für Fuß- und Radverkehr zu verbessern, wird die Ver-
waltung prüfen, ob störende Einbauten reduziert werden können.

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3. Finanzierung 
 
Für die zusätzlich erforderlichen Beschilderungsmaßnahmen, notwendige Markierungsarbeiten und 
die Optimierung der Signaltechnik (Magnusstraße/Friesenwall) fallen Kosten in Höhe von insgesamt 
ca. 10.000 € an. Die Mittel stehen im Hpl. 2018 inkl. Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 - 
Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in aus-
reichender Höhe zur Verfügung. 
 
Die durch den Wegfall von Stellflächen zu erwartenden Mindererträge bei den Erträgen aus Parkge-
bühren in Höhe von ca. 33.000 € pro Jahr wurden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018 
ff. in Form von allgemeinen Abzugsbeträgen im selben Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 4 – Öf-
fentlich-rechtliche Leistungsentgelte pauschaliert berücksichtigt. 
Im Radverkehrskonzept Innenstadt ist die Einrichtung von insgesamt 83 Fahrradstraßenabschnitten 
vorgesehen. Hierunter befinden sich sieben Abschnitte (u. a. Friesenwall), bei denen der Gutachter 
eine Umwandlung der Stellplätze zugunsten des Radverkehrs empfiehlt. Die Auswirkungen auf die 
Entwicklung der Parkgebühren werden in einer gesonderten Mitteilung dargestellt und bei den Hpl.-
Aufstellungsverfahren ab 2019 entsprechend berücksichtigt. 
 
Dringlichkeitsbegründung:  
 
Die Fahrradstraße Friesenwall ist Bestandteil des Fahrradstraßennetzes aus dem Radverkehrskon-
zept Innenstadt. Damit die Umsetzung der ersten Maßnahme aus dem Fahrradstraßennetz als wich-
tiger Baustein des Radverkehrskonzeptes Innenstadt zeitnah umgesetzt werden kann, ist ein Be-
schluss in der kommenden Sitzung erforderlich. Eine Verschiebung um 7 Wochen in die März-Sitzung 
(08.03.2018) würde die Umsetzung dieses wichtigen Projekts zur Förderung des Radverkehrs verzö-
gern. So ist kurzfristig eine deutliche Verbesserung für den Radverkehr möglich. 
 
Anlagen

Anlage 1 Mobilität im Viertel

2117 Zeichen

Anlage 1: Mobilität im Viertel, Kurzzeitparken, Carsharing 
 
Friesenwall - Mobilität im Viertel 
Der Friesenwall durchquert im Wesentlichen das Apostelnviertel, in dem etwa 2.000 Men-
schen leben. Der Motorisierungsgrad liegt dort bei 37 %, so dass 63 % der Haushalte nicht 
über ein Auto verfügen. Befragungen der Stadt Köln haben in der Vergangenheit hingegen 
ergeben, dass statistisch jeder Kölner über ein Fahrrad verfügt. Neben dem Fahrrad ergeben 
sich weitere Alternativen zum Auto. Über den Friesen- und Rudolfplatz ist das Viertel optimal 
an den Nahverkehr angebunden. Darüber hinaus befinden sich im direkten Umfeld zahlrei-
che Carsharing-Stationen sowie ein Lastenradverleih an der Maastrichter Straße. 
Verhältnis von Anwohnern und Fremdparkern im Bewohnerparkgebiet 
Das Apostelnviertel ist Teil des Bewohnerparkgebiets „nördl. Neumarkt“ und befindet sich im 
zentralen Einkaufsbereich der Kölner City. Für dieses Bewohnerparkgebiet wurde an einem 
Werktag im November 2017 der Anteil zwischen Fremdparkern und Anwohnern erfasst. Dar-
über hinaus erfolgte eine Analyse freier Kapazitäten in Straßenräumen und Parkhäusern. Im 
Ergebnis wird deutlich, dass sich im Tagesverlauf ca. 50 % der Parkenden aus Anwohnern 
zusammensetzen.  
Auslastung Parkhäuser 
Eine Auswertung umliegender Parkhauskapazitäten hat im März 2017 ergeben, dass sowohl 
innerhalb der Woche (Stichtag Mittwoch) als auch am Wochenende (Stichtag Samstag) freie 
Kapazitäten von bis zu 50 % vorhanden sind. Aufgrund dessen finden alle Kurzzeitparker in 
der Regel einen freien Stellplatz in einem der Parkhäuser. 
Fazit  
Der Kernbereich der geplanten Fahrradstraße des Friesenwalls befindet sich im Aposteln-
viertel. Hier hat die aktuelle Parkraumuntersuchung der Verwaltung gezeigt, dass der An-
wohneranteil in diesem Viertel bei lediglich 50 % liegt. Durch die geringe Nachfrage der An-
wohner im Straßenraum stehen auch bei einem Wegfall von 62 bewirtschafteten Parkplätzen 
ausreichende Kapazitäten für die Bewohner in Zukunft zur Verfügung. Besucher und Kunden 
finden ausreichend Kapazitäten in den anliegenden Parkhäusern.

Anlage 2 Stellplatzbilanz

8 Zeichen

Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4026/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.01.2018
Erstellt
21.12.2017 10:17