4026/2017
Anordnung einer Fahrradstraße im Friesenwall
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 Vorlagen-Nummer 4026/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anordnung einer Fahrradstraße im Friesenwall Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Anordnung einer Fahrradstraße im gesamten Friesenwall zwischen „Im Klapperhof“ (Friesenplatz) und Mittelstraße (Rudolfplatz). Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI)-Bedeutung im Radverkehrsnetz Das am 14.06.2016 vom Verkehrsausschuss beschlossene RVKI der Stadt Köln sieht die Einrichtung von insgesamt 83 Fahrradstraßenabschnitten vor. Die erste Fahrradstraße in der Innenstadt soll nun im Friesenwall umgesetzt werden. Im städtischen Radverkehrsnetz stellt der Friesenwall einen Teilabschnitt der vom Radverkehr stark frequentierten Wälle dar. Aufgrund ihres parallelen Verlaufs zu den Ringen handelt es sich bei den Wällen schon heute um eine attraktive Fahrradhauptroute, die auch im RVKI als Fahrradstraßenach- se ausgewiesen ist. Vor allem defensive Radler und Genussradler bevorzugen das Fahren in Neben- straßen wie den Wällen, also abseits der Hauptverkehrsstraßen (Ringe), auf denen offensive Radler das Fahren auf der Fahrbahn nicht scheuen. Darüber hinaus bietet die Achse der Wälle schon heute gute Voraussetzungen, da im Vergleich zu den Ringen wesentlich weniger signalisierte Knotenpunkte überquert werden müssen. Sie ist aus diesem Grund auch die erste eingerichtete Veloroute in Köln. Zuzulassende Verkehrsarten auf der Fahrradstraße Bei Erhebungen des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik wurde im Juli 2017 festgestellt, dass der Radverkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr bereits heute im Friesenwall im Abschnitt zwischen Friesen- straße und Im Klapperhof dominiert. Erfahrungen der Verwaltung haben gezeigt, dass sich der Radverkehrsanteil nach der Anordnung einer Fahrradstraße zwischen 50 % und 100 % erhöht. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik geht davon aus, dass diese Entwicklung auch auf den Friesenwall zutrifft, zumal mit der Umsetzung des Fahrradstraßenstandards attraktivere Bedingungen (insbesondere in Bezug auf die Fahrbahn- breite) im bislang sehr schmalen Friesenwall geschaffen werden. Gemäß des im Rahmen des RVKI dargelegten Fahrradstraßenstandards, sollen für Radfahrende 3 attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden, die neben komfortablen Breiten und Fahrradstra- ßenpiktogrammen auch eine Bevorrechtigung an Kreuzungen im Erschließungsstraßennetz vorse- hen. Aus verkehrsrechtlichen Gründen erfordert eine Bevorrechtigung von Fahrradstraßen zusätzliche Beschilderungsmaßnahmen. Zudem muss die Tempo-30-Zone hier aufgehoben werden. Auf die Ge- schwindigkeitsbegrenzung auf den Wällen hat dies keinen Einfluss, da in Fahrradstraßen grundsätz- lich Tempo 30 gilt. Um den Durchgangsverkehr auf den Fahrradstraßen zu unterbinden, aber trotz- dem die Erreichbarkeit aller Adressen auch für den Autoverkehr sicherzustellen, sollen die Fahr- radstraßen mit Verkehrszeichen 260 („Verbot für Kraftfahrzeuge“) und Zusatzzeichen 1020-30 („An- lieger frei“) ausgeschildert werden. 1. Bestand Die Erdgeschossnutzungen im Friesenwall bestehen überwiegend aus gastronomischen Betrieben sowie kleineren Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben (u.a. Friseure). Darüber hinaus herrscht die Wohnnutzung vor. Die im Straßenraum bestehenden Kurzzeitparkplätze sind kostenpflichtig und für das Bewohnerparken freigegeben. Abbildung 1: Fahrgasse mit 3,50 Meter für RVKI-Standards deutlich zu schmal. Der Friesenwall stellt im gesamten Verlauf eine Einbahnstraße dar, die aufgrund ihrer besonderen Netzfunktion für den Radverkehr in gegenläufiger Richtung bereits geöffnet wurde. Die schmale Fahrgasse von lediglich 3,00 Meter Breite erschwert den Begegnungsfall zwischen Kfz und Rad. Parksuch- und Lieferverkehr schränken den Fahrkomfort für Radfahrende weiter ein. Diese Gege- benheiten sollen mit Einrichtung der Fahrradstraße verbessert werden, sodass eine Umverteilung der Verkehrsfläche erforderlich wird. 4 2. Planung Abbildung 2: Planung künftige Verkehrsflächenaufteilung im Friesenwall Überwiegend in Fahrtrichtung links (östliche Seite) wird das Parken im Friesenwall aufgehoben. Der bisherige 2,00 Meter breite Längsparkstreifen wird aufgeteilt, sodass die eine Hälfte des Streifens der Fahrgasse zugeteilt wird und die andere Hälfte des verbleibenden Straßenraums für Straßenmobiliar zur Verfügung steht. Die Verbreiterung der Fahrgasse erhöht den Komfort für Radfahrende und ent- schärft den Begegnungsfall mit dem motorisierten Individualverkehr. Aufgrund der belebten Randnutzung und dem damit verbundenen hohen Fußverkehrsaufkommen rät die Verwaltung davon ab das Gehwegparken zuzulassen. Die neue Gliederung des Straßenraumes erfordert den Entfall von 62 Stellplätzen. Davon entfallen 50 Stellplätze auf das Bewohnerparkgebiet „nördlicher Neumarkt“ (entspricht 5,5 % der Stellplätze im Bewohnerparkgebiet „nördlicher Neumarkt“) und 12 Stellplätze auf das Gereonsviertel (entspricht 1,3 % der Stellplätze im Bewohnerparkgebiet Gereonsviertel). Informationen zur Parkraumbilanz, freien Kapazitäten in Parkhäusern, Motorisierung der Bevölkerung und Mobilitätsalternativen befinden sich im Anhang. Im Friesenwall kreuzen die Ehrenstraße und die Palmstraße den Straßenverlauf, wobei der Knoten Ehrenstraße/Friesenwall insgesamt ein hohes Fußverkehrsaufkommen und damit verbundene starke Querungsbedarfe aufweist. Zudem kreuzt dort mit der Ehrenstraße eine weitere bedeutende Radver- kehrsachse, sodass dort von einer Bevorrechtigung der Fahrradstraße abgesehen wird und die Rechts-vor-Links-Regelung bestehen bleibt. Mit dieser Maßnahme wird eine parallele Beschleuni- gung des Kfz-Verkehrs vermieden, sodass die Verwaltung zunächst von weiteren Kfz- Entschleunigungsmaßnahmen (Diagonalsperren, Drehung Einbahnstraßen) absieht. Am Knoten Palmstraße/Friesenwall wird eine Bevorrechtigung der Fahrradstraße vorgesehen. Im Knotenpunkt Friesenwall/Magnusstraße wird die Querung für den Radverkehr signaltechnisch ver- bessert, entsprechende Vorarbeiten hierzu sind bereits erfolgt und endabgestimmt. Im Bereich des Friesenplatzes erschweren zwischen Magnusstraße und Friesenstraße Nutzungskonflikte die Que- rung. Um Bewegungs- und Begegnungsraum für Fuß- und Radverkehr zu verbessern, wird die Ver- waltung prüfen, ob störende Einbauten reduziert werden können. 5 3. Finanzierung Für die zusätzlich erforderlichen Beschilderungsmaßnahmen, notwendige Markierungsarbeiten und die Optimierung der Signaltechnik (Magnusstraße/Friesenwall) fallen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 10.000 € an. Die Mittel stehen im Hpl. 2018 inkl. Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in aus- reichender Höhe zur Verfügung. Die durch den Wegfall von Stellflächen zu erwartenden Mindererträge bei den Erträgen aus Parkge- bühren in Höhe von ca. 33.000 € pro Jahr wurden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018 ff. in Form von allgemeinen Abzugsbeträgen im selben Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 4 – Öf- fentlich-rechtliche Leistungsentgelte pauschaliert berücksichtigt. Im Radverkehrskonzept Innenstadt ist die Einrichtung von insgesamt 83 Fahrradstraßenabschnitten vorgesehen. Hierunter befinden sich sieben Abschnitte (u. a. Friesenwall), bei denen der Gutachter eine Umwandlung der Stellplätze zugunsten des Radverkehrs empfiehlt. Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Parkgebühren werden in einer gesonderten Mitteilung dargestellt und bei den Hpl.- Aufstellungsverfahren ab 2019 entsprechend berücksichtigt. Dringlichkeitsbegründung: Die Fahrradstraße Friesenwall ist Bestandteil des Fahrradstraßennetzes aus dem Radverkehrskon- zept Innenstadt. Damit die Umsetzung der ersten Maßnahme aus dem Fahrradstraßennetz als wich- tiger Baustein des Radverkehrskonzeptes Innenstadt zeitnah umgesetzt werden kann, ist ein Be- schluss in der kommenden Sitzung erforderlich. Eine Verschiebung um 7 Wochen in die März-Sitzung (08.03.2018) würde die Umsetzung dieses wichtigen Projekts zur Förderung des Radverkehrs verzö- gern. So ist kurzfristig eine deutliche Verbesserung für den Radverkehr möglich. Anlagen
Anlage 1 Mobilität im Viertel
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Anlage 1: Mobilität im Viertel, Kurzzeitparken, Carsharing Friesenwall - Mobilität im Viertel Der Friesenwall durchquert im Wesentlichen das Apostelnviertel, in dem etwa 2.000 Men- schen leben. Der Motorisierungsgrad liegt dort bei 37 %, so dass 63 % der Haushalte nicht über ein Auto verfügen. Befragungen der Stadt Köln haben in der Vergangenheit hingegen ergeben, dass statistisch jeder Kölner über ein Fahrrad verfügt. Neben dem Fahrrad ergeben sich weitere Alternativen zum Auto. Über den Friesen- und Rudolfplatz ist das Viertel optimal an den Nahverkehr angebunden. Darüber hinaus befinden sich im direkten Umfeld zahlrei- che Carsharing-Stationen sowie ein Lastenradverleih an der Maastrichter Straße. Verhältnis von Anwohnern und Fremdparkern im Bewohnerparkgebiet Das Apostelnviertel ist Teil des Bewohnerparkgebiets „nördl. Neumarkt“ und befindet sich im zentralen Einkaufsbereich der Kölner City. Für dieses Bewohnerparkgebiet wurde an einem Werktag im November 2017 der Anteil zwischen Fremdparkern und Anwohnern erfasst. Dar- über hinaus erfolgte eine Analyse freier Kapazitäten in Straßenräumen und Parkhäusern. Im Ergebnis wird deutlich, dass sich im Tagesverlauf ca. 50 % der Parkenden aus Anwohnern zusammensetzen. Auslastung Parkhäuser Eine Auswertung umliegender Parkhauskapazitäten hat im März 2017 ergeben, dass sowohl innerhalb der Woche (Stichtag Mittwoch) als auch am Wochenende (Stichtag Samstag) freie Kapazitäten von bis zu 50 % vorhanden sind. Aufgrund dessen finden alle Kurzzeitparker in der Regel einen freien Stellplatz in einem der Parkhäuser. Fazit Der Kernbereich der geplanten Fahrradstraße des Friesenwalls befindet sich im Aposteln- viertel. Hier hat die aktuelle Parkraumuntersuchung der Verwaltung gezeigt, dass der An- wohneranteil in diesem Viertel bei lediglich 50 % liegt. Durch die geringe Nachfrage der An- wohner im Straßenraum stehen auch bei einem Wegfall von 62 bewirtschafteten Parkplätzen ausreichende Kapazitäten für die Bewohner in Zukunft zur Verfügung. Besucher und Kunden finden ausreichend Kapazitäten in den anliegenden Parkhäusern.
Anlage 2 Stellplatzbilanz
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Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4026/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.01.2018
- Erstellt
- 21.12.2017 10:17