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3340/2020

Maßnahmen zur Entzerrung der Schülerströme bei der Beförderung und in Klassenräumen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 23.11.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 23.11.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

7478 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 23.11.2020 
 3340/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 23.11.2020 
 
Maßnahmen zur Entzerrung der Schülerströme bei der Beförderung und in Klassenräumen 
Beantwortung der Anfrage AN/1258/2020 der SPD Fraktion:  
Frage 1:  
Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung derzeit, um eine Entzerrung der Schülerströme in 
den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erzielen? Gibt es hierzu Gespräche mit der KVB, beispielsweise 
über besondere Gefährdungspotentiale durch mögliche Hotspots an Haltestellen oder Bussen und 
Bahnen? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Bereits seit Schuljahresbeginn hat die KVB ihr Angebot deutlich aufgestockt, in de m sie auf ausg e-
wählten Fahrtstrecken eigene Verstärkerfahrten sowie durch das Förderprogramm des Landes a n-
gemietete Reisebusse eingesetzt hat. Dennoch zeigt sich an einigen Knotenpunkten morgens ein 
sehr hohes Schüleraufkommen. Der Krisenstab der Stadt Köl n hat daher vor einigen Wochen alle 
weiterführenden Schulen dringend darum gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, auf gestaffelte A n-
fangszeiten umzustellen. Bei einem Start um 9 Uhr für einige Jahrgangsstufen sieht die KVB auch die 
Möglichkeit, die Reisebusse des Landes morgens ein zweites Mal einzusetzen. Die KVB hat die aus 
ihrer Sicht bestehenden Handlungsbedarfe ermittelt und der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Die 
Schulverwaltung hat alle Schulen, für die ein hoher Handlungsbedarf identifiziert wurde, gebeten, die 
Möglichkeiten zur Umstellung des Unterrichtsbeginns zu prüfen und der Verwaltung mitzuteilen. Die 
Entscheidung obliegt letztlich der Schule bzw. der Schulkonferenz. Die Bezirksregierung Köln unter-
stützt die Stadt Köln bei diesem Vorhaben. Die Rückmeldungen der Schulen liegen bisher nur teilwei-
se vor.  
Im Bereich der Grund- und Förderschulen wurde der Schülerspezialverkehr an nur zwei Standorten 
um zusätzliche Busse ausgestattet, da die Unterrichtszeiten entzerrt wurden. Bei den übrigen Stand-
orten fand keine Entzerrung der Anfangszeiten statt, so dass keine zusätzlichen Busse benötigt wur-
den. 
 
Frage 2:  
Für eine Ausweitung der Buskapazitäten zur Schülerbeförderung kann die Stadt auf Fördermittel des 
Landes NRW zugreifen. In welchem Umfang wird in  Köln davon Gebrauch gemacht, welche Erfah-
rungen liegen über die Ausnutzung vor und in welcher Form wurden die Schulen über das zusätzliche 
Angebot informiert bzw. in die Entscheidungsfindung eingebunden? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Die KVB hat die Fördermöglichkeiten in eigener Zuständigkeit in Anspruch genommen. Die Verkehrs-
unternehmen können dies unmittelbar tun, es bedarf keiner Antragstellung durch die Stadt Köln. Der-
zeit führt die KVB an allen Schultagen 119 ergänzende  Busfahrten durch private Busunternehmer 
durch. Zusammen mit den mehr als 60 grundsätzlich verkehrenden Verstärkerfahrten im Schülerver-
kehr sind damit im Schülerverkehr aktuell täglich über 180 Verstärkerfahrten im Einsatz. Die KVB 
geht davon aus, die Fördermittel vollständig abrufen zu können.

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Frage 3:  
Inwieweit wird eine Kombination aus Präsenz- und Distanzunterricht derzeit von der Verwaltung durch 
eine Verbesserung der Digitalausstattung für die Schülerinnen und Schüler vorbereitet? 
Antwort der Verwaltung:  
Die Stadt Köln hat in den letzten Jahren insbesondere mit Hilfe der Fördermittel aus dem Programm 
„Gute Schule 2020“ die digitale Ausstattung der Kölner Schulen weit vorangebracht.  
So standen den Schulen bereits vor Beginn der Covid -19-Pandemie rd. 13.000 Tablets zur Verf ü-
gung. 
 
Im Rahmen der seit Juli vorliegenden Richtlinie über die Förderung von Digitaler Sofortausstattung an 
Schulen wurden weitere mobile Endgeräte beschafft und in Auftrag gegeben. Die Schulen werden in 
dem vorgesehenen Rahmen mit mobilen Endgeräten (iPads) ausgestattet. Die in den Schulen einge-
setzten iPads können im Falle eines Distanzlernens von den Schulen an die Schülerinnen und Schü-
ler ausgeliehen werden.   
 
Aktuell läuft noch die Abfrage der Bedarfe an mobilen Endgeräten für die Lehrkräfte an den Kölner 
Schulen. Auch hier erfolgt dann kurzfristig ab Anfang 2021 die Ausstattung im Rahmen der Förde r-
richtlinie des Landes.  
 
Im Zeitraum 9. -26.11.2020 wird eine Online Fortbildungsmöglichkeit für die Lehrerinnen und Lehrer 
angeboten, in denen in unterschiedlichen Workshops die Funktionsweisen und diversen Einsatzsze-
narien von iPads im Unterricht nähergebracht werden. 
 
Festzustellen bleibt, dass eine weitreichende Verbesserung der Digitalausstattung und somit die Mög-
lichkeiten des Distanzlernens seit dem Frühjahr umg esetzt werden konnte. Bis Ende des Ja h-
res/Anfang 2021  werden rd. 37.200 mobile Endgeräte für die Schüler und Schülerinnen zur Verf ü-
gung stehen, so dass die Ausstattung seit Beginn der Covid19 -Pandemie fast verdreifacht werden 
konnte.  
 
Frage 4:  
Welche zusätzlichen Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, um die Infektionsrisiken an Schulen so 
gering wie möglich zu halten?  
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Verwaltung setzt die bisher durch die Landesregierung bzw. das Schulministerium geforderten 
Maßnahmen, z. B . Durchführung zusätzlicher Reinigungen, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, 
Beseitigung von Mängeln an Fenstern etc., um.  
 
Darüber hinaus stellt sie Notfallkontingente von Alltagsschutzmasken in den Schulen für die Schüler 
und Schülerinnen zur Verfügung.  
 
Bereits seit Beginn der Pandemie begleitet die Verwaltung die Kölner Schulen sehr eng hinsichtlich 
des infektionsschutzgerechten Lüftens in Schule.  
Das regelmäßige und richtige Lüften ist eine wirksame Handlung, um das Infektionsrisiko in den 
Räumen gering zu halten. Zur Unterstützung der Handlungssicherheit in Schule wurde jeder Schule 
ein CO2-Messgerät zur Verfügung gestellt. 
Im Rahmen der seit 9.11.20 vorliegenden Förderrichtlinie zum infektionsschutzgerechten Lüften in 
Schule werden weitere technische Maßnahmen erfolgen.  
Diese sieht u.a. vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch 
eine raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können, der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte 
gefördert wird. Die Stadt Köln prüft derzeit, wo ein solcher Einsatz sinnvoll ist, und nimmt etwaige 
Beschaffungen vor. 
 
Auch die bereits stattfindenden bauliche Instandsetzungs- und Umrüstungsmaßnahmen an Fenster-
anlagen werden durch die Förderrichtlinie gefördert und weiter erfolgen. 
 
Am 18.11.20 hat der Krisenstab die Erhöhung der Raumsolltemperaturen in Schulgebäuden b e-
schlossen. Dadurch soll bei regelmäßiger Lüftung trotzdem für eine weitgehende Behaglichkeit in den

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Schulräumen gesorgt werden. 
 
Ferner läuft derzeit das sogenannte „Biomonitoring“ in den Schulen an, das eine differenziertere Tes-
tung bei einem Indexfall vorsieht. Ebenso werden innovative Lüftungslösungen an ausgewählten 
Schulen erprobt. 
 
Ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Schule stellt seit Beginn der Pan-
demie der enge Kontakt zwischen Verwaltung und Schulen im Umgang mit Indexfällen an Schule dar. 
Hier findet eine stetige Beratung der Schulen und Optimierung des Verfahrens der Kontaktverfolgung 
in Schule in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt statt. 
 
Über alle Maßnahmen der Verwaltung werden die Kölner Schulen fortlaufend über den wöchentlichen 
Infobrief informiert. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

23.11.2020 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3340/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
23.11.2020
Erstellt
18.11.2020 11:19