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V/0340/2018

Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink - Verbesserung der Verkehrssicherheit

Vorlagen 07.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 21.06.2018, TOP 7.4

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 2

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Anlage 1

945 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0340/2018

Art der Änderung

31 Stellplätze
ur Arztehaus

Beratende Ingenieure & Stadtplaner

Vermessung Straßen- und Verkehrsplanung Bauleitung

°
N ts H Stadtplanung Landespflege Siedlungswasserwirtschaft u. Wasserbau
3

Ingenieurgesellschaft

Lärmschutz Verkehrstechnik Leitungsdokumentation
48165 Münster, Hansest.63, Tel: 02501/2760:0 Fax. -38
Homepage: vuıntslan.de - —eMaiinfoßnts plan.de

Name Datum

bearbeitet Marciniak 09.05.2018

gezeichnet Marciniak 09.05.2018

O. Timm 09.05.2018

geprüft:

Projekt Nr.:

Plan Nr.:

Blatt Nr.: 1(1)
Str. Schlüssel:

Anlage Nr.:

STADT ||| MÜNSTER

Amt für
Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung

Lageplan

Lageplan 1: 250

BD Längen 1: / Höhen 1:

Maßstab

Datum

Name

bearbeitet

gezeichnet

geprüft

genehmigt :
Münster, den

Tiefbauamt

Knotenpunkt

Westfalenstraße / Hummelbrink

Blatt: 01 M 1:250 02.05.2018 12:04

V:\VERDATEN_SEVEN\Münster_Hiltrup-Eschweiler\

Beschlussvorlage

7399 Zeichen

V/0340/2018 
V/0340/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink - Verbesserung der Verkehrssicherheit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung vom Mai 2018 (Anlage 1) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt s-
bereich Westfalenstraße / Hummelbrink (Vollsignalisierung) wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von ca. 570.000 € einschließlich Lär m-
vorsorge entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 200.000 € aus Landesz u-
wendungen. Das kommunale Wohnungsunternehmen „Wohn + Stadtbau“ der Stadt Münster wird 
sich im Rahmen der Wohnbauentwicklung auf dem ehem. Eschweiler-Areal anteilig an den Baukos-
ten beteiligen. Die genaue Summe der Beteiligung wird im Rahmen des städtebaulichen Vertrages 
vereinbart.  
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 2.500 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 5.700 € an. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung  
   
Auszahlungen   2019 
2020 
500.000  
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
22.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6156 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0340/2018 
70.000 
Einzahlungen   2019 
2020 
2021 
150.000 
30.000 
20.000 
Landes- 
zuwendungen 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  370.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2019 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfri s-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass: 
Im Jahr 2017 ist es zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen einem Kraftfahrzeug und einem 
Fußgänger gekommen. Hierbei hat der Fußgänger vom Discounter Lidl kommend die Westfalenstr a-
ße in Richtung Hummelbrink überquert. Ein linkseinbiegendes Kraftfahrzeug der Zufahrt Hummelbrink 
erfasste den querenden Fußgänger so stark, dass dieser an den Unfallfolgen verstarb. Bei einem 
Ortstermin mit der Polizei und der Verwaltung konnten verstärkt kriti sche Fußgängerquerungen über 
die Westfalenstraße sowie kritische Ein - und Abbiegevorgänge von Kraftfahrzeugen beobachtet we r-
den. Neben dem tödlichen Verkehrsunfall sind in den Jahren 2015 -2017 fünf weitere Verkehrsunfälle 
mit Personenschaden (11 Leichtverl etzte) entstanden. Die Fachämter und die Polizei haben sich für 
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Knotenpunktsbereich ausgesprochen. 
Bei Sperrung der Marktallee zwecks Karneval, Sportveranstaltungen, etc. muss immer wieder eine 
mobile Vollsignalanlage am Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink zur Verlagerung der Busl i-
nienführung aufgestellt werden.  
Besonders im Hinblick auf die zukünftige Wohnbebauung „Lorenzgrön“ (180 Wohneinheiten) der 
Wohn + Stadtbau, einem KiTa -Standort im Bere ich des ehem. Eschweiler -Areals und den daraus 
resultierenden höheren Verkehrsbelastungen aller Verkehrsarten wird die Vollsignalisierung empfo h-
len. 
 
Bestand: 
Die Verkehrsabwicklung im Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink erfolgt aktuell über eine 
Vorfahrtsregelung der bevorrechtigten Westfalenstraße (B 54). Die Westfalenstraße ist in die Kateg o-
rie der Bundesstraßen einzuordnen und ist dem Feuerwehrvorbehaltsnetz zugehörig. Die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit beträgt sowohl auf der Westfalenstraße a ls auch auf der Straße „Humme l-
brink“ 50 km/h. Bereits heute weist der Linkseinbieger des ehem. Eschweiler -Areals in Richtung I n-
nenstadt eine schlechte Verkehrsqualität auf.  Ca. 13.800 Kraftfahrzeuge befahren täglich den Kn o-
tenpunktsbereich Westfalenstraße / Hummelbrink. In Verbindung mit der zukünftigen Bebauung im 
Bereich des ehemaligen Eschweiler-Areals werden höhere Verkehrsbelastungen erwartet.  
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und mit dem Ziel, die Verkehrssituation (vordringlich für Link s-
einbieger in die Westfalenstraße und einer gesicherten Querung für Fußgänger) zu verbessern, sind 
verkehrliche Maßnahmen erforderlich. 
 
Planung: 
Vollsignalisierung inkl. Linksabbiegespuren im Zuge der Westfalenstraße (Anlage 1) 
 
Um eine Vollsignalisierung ermögliche n zu können, wird im Knotenpunktsbereich Westfalenstraße / 
Hummelbrink die Fahrbahn zu Lasten des westlichen Parkstreifens aufgeweitet. Auf der Westfale n-
straße werden separate Linksabbiegespuren (getrennte Signalisierung) im Kreuzungsbereich mit e i-
ner Breite von 3,00m angelegt, sodass die Linksabbieger i.d.R. den fließenden Geradeausverkehr der 
Westfalenstraße nicht mehr behindern. Radfahrer auf dem Hummelbrink sowie im Bereich der Zufahrt 
zum Eschweiler -Areal werden auf der Fahrbahn geführt. Für linksabbie gende Radfahrer von der 
Westfalenstraße werden Aufstellflächen, sogenannte Fahrradtaschen markiert. Alle Fußgängerströme

- 3 - 
V/0340/2018 
werden mit in die Signalisierung einbezogen, sodass gesicherte Querungsmöglichkeiten entstehen. 
An allen Fußgängerquerungen entstehen Aufstellbereiche mit Blindenleiteinrichtungen. Die zukünftige 
Lichtsignalanlage wird mit den angrenzenden Lichtsignalanlagen auf der Westfalenstraße koordiniert. 
 
Reduktionsvariante: 
Fußgängerquerungen über die Westfalenstraße (Anlage 2) 
 
Diese Variante ste llt die Mindestanforderung für die Erschließung der zukünftigen Nutzung des E-
schweiler-Areals (zukünftig „Lorenzgrön“) dar. Hier werden nur die querenden Fußgänger über die 
Westfalenstraße gesichert geführt. Es werden keine separaten Linksabbiegespuren ang eboten, so-
dass der fließende Verkehr bei einem Linksabbiegevorgang warten muss. Für den linkseinbiegenden 
Verkehr aus den Nebenrichtungen wird sich die zukünftige Verkehrssituation nur marginal verbe s-
sern. Querende Fußgänger über die Nebenstraße werden nicht gesichert geführt.  
Für diese Maßnahme entstehen Baukosten in Höhe von ca. 240.000 €.  
 
Empfehlung: 
Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei wird der Vollausbau favorisiert, da die Linksabbieger den 
fließenden Verkehr auf der Westfalenstraße nicht länge r beeinträchtigen und die Fußgänger die 
Fahrbahn an allen Einmündungen gesichert queren können. Somit entsteht eine wesentliche Verbe s-
serung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsarten. Diese Maßnahme ist mit der Wohn + Stadtbau 
als Investor des Wohngebiets „Lorenzgrön“ abgestimmt. 
 
Finanzierung/ Förderung/ Umsetzung: 
Die Baumaßnahme ist nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi -kom-Stra) förderfä-
hig. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2019 vorbehaltlich der Rechtskraft des vorhabenbezogenen  
Bebauungsplanes Nr. 573 Hiltrup – westlich Westfalenstraße/ nördlich An der Alten Kirche vorges e-
hen.  
 
 
gez. 
 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
 
Anlagen: 
Planung:  Knotenpunkt  Westfalenstraße / Hummelbrink – Vollsignalisierung 
Reduktionsvariante: doppelte FSA

Anlage A

2333 Zeichen

Anlage A zur V/0340/2018 
Kurzüberblick 
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll der Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink als 
vollsignalisierter Knotenpunkt ausgebaut werden. Aufgrund zahlreicher kritischer Ein- und Abbie-
gevorgänge von Kfz, verstärkt kritischer Fußgängerquerungen über die Westfalenstraße und der 
höheren Verkehrsbelastung im Knotenpunkt durch das zukünftige Wohngebiet ehem. Eschweiler 
hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen die Vollsignalisierung empfohlen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balan-
ce in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink – Verbesserung der Verkehrssi-
cherheit“. 
Zielerreichung:  
Die Maßnahme steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung zum 
Sommer 2019 vorgesehen. Für den Umbau des Knotenpunktes entstehen Kosten in Höhe von 
ca. 570.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? - Ja - Nein - teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplanes2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbereit-
stellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht 
nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- 
und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Knotenpunkt wird barrierefrei ausgebaut. Die weiteren Querschnittsthemen haben keine Rele-
vanz für die Planung.

Anlage 2

1191 Zeichen

vorh. Gehweg

vorh. Radweg
vorh. Radweg

vorh. Parkstände
vorh. Parkstände

vorh. Parkstände
vorh. Parkstände

vorh. Radweg

Legende Signaltechnik Anlage 2 zur Vorlage V/0340/2018

Schaltschrank
Signalgeber 0200

Signaltongeber für Sehbehinderte
Signalgeber 0300

Anforderungstaste mit takt. Signal
> 4,70 m über der Fahrbahn

Kontrastblende

Nur für Amtsumlauf

vorh. Radweg nn

vorh. Gehweg
LT vorh. Gehweg

“03 vaBssman2\”
—— x 5751559.396
a
V:\VERDATEN_SEVEN\Münster_Hiltrup-Eschweiler\

Art der Änderung Name Datum

Ingenieurgesellschaft mbH 48165 Münster, Hansestr. 63, Tel.: 02501/2760-0 Fax.: -33

5 Beratende Ingenieure & Stadtplaner
» Vermessung Straßen- und Verkehrsplanung Bauleitung

[ ] ts S Stadtplanung Landespflege Siedlungswasserwirtschaft u. Wasserbau
= Lärmschutz Verkehrstechnik Leitungsdokumentation

Homepage: www.nts-plan.de - eMail: info@nts-plan.de

Straße

Verkehrstechnischer Entwurf Sin.

Nächster Ort :

Blatt Nr. :
: Westfalenstraße / Hummelbrink lfd Nr. :

Datum Zeichen

bearbeitet |07.02.2018 | A. Toporowsk

Variante 2 gezeichnet | 07.02.2018
Doppelte FSA geprüft

A. Toporowski

Maßstab 1: 250

Aufgestellt:

PLOTM 6HZC04 Blatt: 03 M1:250 11.07.2016 15:21

Beratungsverlauf (2)

07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Westfalenstraße
  • Hansestraße 63
  • An der Alten Kirche
  • Hummelbrink
  • Marktallee

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0340/2018
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37