V/0340/2018
Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink - Verbesserung der Verkehrssicherheit
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0340/2018 Art der Änderung 31 Stellplätze ur Arztehaus Beratende Ingenieure & Stadtplaner Vermessung Straßen- und Verkehrsplanung Bauleitung ° N ts H Stadtplanung Landespflege Siedlungswasserwirtschaft u. Wasserbau 3 Ingenieurgesellschaft Lärmschutz Verkehrstechnik Leitungsdokumentation 48165 Münster, Hansest.63, Tel: 02501/2760:0 Fax. -38 Homepage: vuıntslan.de - —eMaiinfoßnts plan.de Name Datum bearbeitet Marciniak 09.05.2018 gezeichnet Marciniak 09.05.2018 O. Timm 09.05.2018 geprüft: Projekt Nr.: Plan Nr.: Blatt Nr.: 1(1) Str. Schlüssel: Anlage Nr.: STADT ||| MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Lageplan Lageplan 1: 250 BD Längen 1: / Höhen 1: Maßstab Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt : Münster, den Tiefbauamt Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink Blatt: 01 M 1:250 02.05.2018 12:04 V:\VERDATEN_SEVEN\Münster_Hiltrup-Eschweiler\
Beschlussvorlage
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V/0340/2018 V/0340/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink - Verbesserung der Verkehrssicherheit Beratungsfolge 07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung vom Mai 2018 (Anlage 1) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt s- bereich Westfalenstraße / Hummelbrink (Vollsignalisierung) wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von ca. 570.000 € einschließlich Lär m- vorsorge entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 200.000 € aus Landesz u- wendungen. Das kommunale Wohnungsunternehmen „Wohn + Stadtbau“ der Stadt Münster wird sich im Rahmen der Wohnbauentwicklung auf dem ehem. Eschweiler-Areal anteilig an den Baukos- ten beteiligen. Die genaue Summe der Beteiligung wird im Rahmen des städtebaulichen Vertrages vereinbart. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 2.500 € und Unterhaltungskosten von rd. 5.700 € an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2019 2020 500.000 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 22.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6156 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0340/2018 70.000 Einzahlungen 2019 2020 2021 150.000 30.000 20.000 Landes- zuwendungen Summe aller Auszahlungen/Saldo 370.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2019 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfri s- tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Anlass: Im Jahr 2017 ist es zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger gekommen. Hierbei hat der Fußgänger vom Discounter Lidl kommend die Westfalenstr a- ße in Richtung Hummelbrink überquert. Ein linkseinbiegendes Kraftfahrzeug der Zufahrt Hummelbrink erfasste den querenden Fußgänger so stark, dass dieser an den Unfallfolgen verstarb. Bei einem Ortstermin mit der Polizei und der Verwaltung konnten verstärkt kriti sche Fußgängerquerungen über die Westfalenstraße sowie kritische Ein - und Abbiegevorgänge von Kraftfahrzeugen beobachtet we r- den. Neben dem tödlichen Verkehrsunfall sind in den Jahren 2015 -2017 fünf weitere Verkehrsunfälle mit Personenschaden (11 Leichtverl etzte) entstanden. Die Fachämter und die Polizei haben sich für Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Knotenpunktsbereich ausgesprochen. Bei Sperrung der Marktallee zwecks Karneval, Sportveranstaltungen, etc. muss immer wieder eine mobile Vollsignalanlage am Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink zur Verlagerung der Busl i- nienführung aufgestellt werden. Besonders im Hinblick auf die zukünftige Wohnbebauung „Lorenzgrön“ (180 Wohneinheiten) der Wohn + Stadtbau, einem KiTa -Standort im Bere ich des ehem. Eschweiler -Areals und den daraus resultierenden höheren Verkehrsbelastungen aller Verkehrsarten wird die Vollsignalisierung empfo h- len. Bestand: Die Verkehrsabwicklung im Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink erfolgt aktuell über eine Vorfahrtsregelung der bevorrechtigten Westfalenstraße (B 54). Die Westfalenstraße ist in die Kateg o- rie der Bundesstraßen einzuordnen und ist dem Feuerwehrvorbehaltsnetz zugehörig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt sowohl auf der Westfalenstraße a ls auch auf der Straße „Humme l- brink“ 50 km/h. Bereits heute weist der Linkseinbieger des ehem. Eschweiler -Areals in Richtung I n- nenstadt eine schlechte Verkehrsqualität auf. Ca. 13.800 Kraftfahrzeuge befahren täglich den Kn o- tenpunktsbereich Westfalenstraße / Hummelbrink. In Verbindung mit der zukünftigen Bebauung im Bereich des ehemaligen Eschweiler-Areals werden höhere Verkehrsbelastungen erwartet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und mit dem Ziel, die Verkehrssituation (vordringlich für Link s- einbieger in die Westfalenstraße und einer gesicherten Querung für Fußgänger) zu verbessern, sind verkehrliche Maßnahmen erforderlich. Planung: Vollsignalisierung inkl. Linksabbiegespuren im Zuge der Westfalenstraße (Anlage 1) Um eine Vollsignalisierung ermögliche n zu können, wird im Knotenpunktsbereich Westfalenstraße / Hummelbrink die Fahrbahn zu Lasten des westlichen Parkstreifens aufgeweitet. Auf der Westfale n- straße werden separate Linksabbiegespuren (getrennte Signalisierung) im Kreuzungsbereich mit e i- ner Breite von 3,00m angelegt, sodass die Linksabbieger i.d.R. den fließenden Geradeausverkehr der Westfalenstraße nicht mehr behindern. Radfahrer auf dem Hummelbrink sowie im Bereich der Zufahrt zum Eschweiler -Areal werden auf der Fahrbahn geführt. Für linksabbie gende Radfahrer von der Westfalenstraße werden Aufstellflächen, sogenannte Fahrradtaschen markiert. Alle Fußgängerströme - 3 - V/0340/2018 werden mit in die Signalisierung einbezogen, sodass gesicherte Querungsmöglichkeiten entstehen. An allen Fußgängerquerungen entstehen Aufstellbereiche mit Blindenleiteinrichtungen. Die zukünftige Lichtsignalanlage wird mit den angrenzenden Lichtsignalanlagen auf der Westfalenstraße koordiniert. Reduktionsvariante: Fußgängerquerungen über die Westfalenstraße (Anlage 2) Diese Variante ste llt die Mindestanforderung für die Erschließung der zukünftigen Nutzung des E- schweiler-Areals (zukünftig „Lorenzgrön“) dar. Hier werden nur die querenden Fußgänger über die Westfalenstraße gesichert geführt. Es werden keine separaten Linksabbiegespuren ang eboten, so- dass der fließende Verkehr bei einem Linksabbiegevorgang warten muss. Für den linkseinbiegenden Verkehr aus den Nebenrichtungen wird sich die zukünftige Verkehrssituation nur marginal verbe s- sern. Querende Fußgänger über die Nebenstraße werden nicht gesichert geführt. Für diese Maßnahme entstehen Baukosten in Höhe von ca. 240.000 €. Empfehlung: Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei wird der Vollausbau favorisiert, da die Linksabbieger den fließenden Verkehr auf der Westfalenstraße nicht länge r beeinträchtigen und die Fußgänger die Fahrbahn an allen Einmündungen gesichert queren können. Somit entsteht eine wesentliche Verbe s- serung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsarten. Diese Maßnahme ist mit der Wohn + Stadtbau als Investor des Wohngebiets „Lorenzgrön“ abgestimmt. Finanzierung/ Förderung/ Umsetzung: Die Baumaßnahme ist nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi -kom-Stra) förderfä- hig. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2019 vorbehaltlich der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 573 Hiltrup – westlich Westfalenstraße/ nördlich An der Alten Kirche vorges e- hen. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Planung: Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink – Vollsignalisierung Reduktionsvariante: doppelte FSA
Anlage A
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Anlage A zur V/0340/2018 Kurzüberblick Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll der Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink als vollsignalisierter Knotenpunkt ausgebaut werden. Aufgrund zahlreicher kritischer Ein- und Abbie- gevorgänge von Kfz, verstärkt kritischer Fußgängerquerungen über die Westfalenstraße und der höheren Verkehrsbelastung im Knotenpunkt durch das zukünftige Wohngebiet ehem. Eschweiler hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen die Vollsignalisierung empfohlen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balan- ce in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Knotenpunkt Westfalenstraße / Hummelbrink – Verbesserung der Verkehrssi- cherheit“. Zielerreichung: Die Maßnahme steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung zum Sommer 2019 vorgesehen. Für den Umbau des Knotenpunktes entstehen Kosten in Höhe von ca. 570.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? - Ja - Nein - teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplanes2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbereit- stellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Knotenpunkt wird barrierefrei ausgebaut. Die weiteren Querschnittsthemen haben keine Rele- vanz für die Planung.
Anlage 2
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vorh. Gehweg vorh. Radweg vorh. Radweg vorh. Parkstände vorh. Parkstände vorh. Parkstände vorh. Parkstände vorh. Radweg Legende Signaltechnik Anlage 2 zur Vorlage V/0340/2018 Schaltschrank Signalgeber 0200 Signaltongeber für Sehbehinderte Signalgeber 0300 Anforderungstaste mit takt. Signal > 4,70 m über der Fahrbahn Kontrastblende Nur für Amtsumlauf vorh. Radweg nn vorh. Gehweg LT vorh. Gehweg “03 vaBssman2\” —— x 5751559.396 a V:\VERDATEN_SEVEN\Münster_Hiltrup-Eschweiler\ Art der Änderung Name Datum Ingenieurgesellschaft mbH 48165 Münster, Hansestr. 63, Tel.: 02501/2760-0 Fax.: -33 5 Beratende Ingenieure & Stadtplaner » Vermessung Straßen- und Verkehrsplanung Bauleitung [ ] ts S Stadtplanung Landespflege Siedlungswasserwirtschaft u. Wasserbau = Lärmschutz Verkehrstechnik Leitungsdokumentation Homepage: www.nts-plan.de - eMail: info@nts-plan.de Straße Verkehrstechnischer Entwurf Sin. Nächster Ort : Blatt Nr. : : Westfalenstraße / Hummelbrink lfd Nr. : Datum Zeichen bearbeitet |07.02.2018 | A. Toporowsk Variante 2 gezeichnet | 07.02.2018 Doppelte FSA geprüft A. Toporowski Maßstab 1: 250 Aufgestellt: PLOTM 6HZC04 Blatt: 03 M1:250 11.07.2016 15:21
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Westfalenstraße
- Hansestraße 63
- An der Alten Kirche
- Hummelbrink
- Marktallee
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0340/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37