0828/2017
Fördervereinbarung zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln zugunsten des Gürzenich-Orchesters Köln
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/47 Vorlagen-Nummer 14.03.2017 0828/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 21.03.2017 Fördervereinbarung zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln zugunsten des Gürzenich- Orchesters Köln Am 8. März 2017 haben die Kulturministerin des Landes NRW, Christina Kampmann, und die Kulturdezernentin der Stadt Köln, Susanne Laugwitz-Aulbach, die „Fördervereinbarung (Or- chester)“ im Rahmen des „Theater- und Orchesterpakts Nordrhein-Westfalen“ unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht einen jährlichen Betriebskostenzuschuss des Landes NRW an das Gürzenich-Orchester in Höhe von 455.000 EUR vor. Davon sind 25.000 EUR für musikpäda- gogische Maßnahmen vorgesehen. Durch die Fördervereinbarung wird die bislang vom Land NRW an das Gürzenich-Orchester gewährte Förderung erstmals über mehrere Jahre bis zum 31.08.2020 (Spielzeit 2019/2020) verbindlich zugesagt und dem Gürzenich-Orchester Planungssicherheit gegeben. Es ist beiderseitig beabsichtigt, die Fördervereinbarung (mit Erklärung bis 31.08.2019) über das Ende der Spielzeit 2019/2020 hinaus zu verlängern. In der Fördervereinbarung erklären das Land NRW und die Stadt Köln ferner, ihre Zuschüsse für das Gürzenich-Orchester bis einschließlich der Spielzeit 2019/2020 mindestens auf dem vereinbarten Niveau stabil halten zu wollen. Die Stadt Köln sichert darüber hinaus über die Laufzeit der Mittelfristplanung des Gürzenich-Orchesters zu, das jährliche Zuschussniveau entsprechend der Tarifkostensteigerungen zum Erhalt der künstlerischen Leistungsfähigkeit des Orchesters anzuheben. Der Erhalt des Zuschussniveaus der Stadt Köln steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellt. Der Erhalt des Zuschussniveaus des Landes NRW steht unter dem Vorbehalt, dass das Land NRW entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellt. Die Stadt Köln und das Gürzenich-Orchester Köln erklären in der Fördervereinbarung ihre Einigkeit über die künstlerischen, bildungspolitischen und gesellschaftlichen Zielsetzungen des Orchesters. Grundlage der Fördervereinbarung ist der Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen. Rechtliche Ermächtigung für den Abschluss der Fördervereinbarung ist das Gesetz zur För- derung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein- Westfalen vom 18.12.2014 (Kulturfördergesetz NRW). gez. Laugwitz-Aulbach
Theater-und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen Fördervereinbarung (Orchester)
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Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen Fördervereinbarung (Orchester) zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - nachfolgend Land NRW genannt - und der Stadt Köln vertreten durch die Oberbürgermeisterin - nachfolgend Stadt Köln genannt - 2 Präambel Die Theater- und Orchesterlandschaft Nordrhein-Westfalens zeichnet sich durch eine außerordentliche Vielfalt, Dichte und Qualität aus. Die 18 zumeist mehrspartigen Stadttheater und die 15 kommunalen Orchester sind bedeutende Eckpfeiler der kulturellen Infrastruktur des Landes. Theater und Orchester sind wichtige Produktionsstätten von Kunst, zentrale Bildungseinrichtungen, wesentliche Standortfaktoren und tragen zur wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Stadt in erheblichem Maße bei. Allein die kommunal getragenen Theater und Orchester in Nordrhein-Westfalen schaffen rund 8.000 Arbeitsplätze, dazu kommen ca. 3.500 Gast-, Werk- und Dienstverträge. Rund 5 Mio. Besucherinnen und Besucher nehmen an ca. 12.500 Veranstaltungen jährlich teil (Quelle: Statistik Deutscher Bühnenverein). Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die theater- und orchestertragenden Städte werden in enger Kooperation alles in ihren Kräften stehende tun, um die künstlerische und personelle Substanz der kommunalen Orchester- und Theaterlandschaft in ihrer Vielfalt und Qualität zu erhalten und im Sinne eines reichhaltigen Kulturangebots weiterzuentwickeln. Diesem Bestreben liegt ein Verständnis von Orchestern und Theatern als Stätten der Kunst und der kulturellen Bildung zugrunde, die als Reflexionsebene und Impulsgeberin für das gesellschaftliche Selbstverständnis unverzichtbar sind. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW mit dem Städtetag NRW in Kooperation mit den Intendantinnen und Intendanten, den kaufmännischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, dem Deutschen Bühnenverein und dem NRW Kultursekretariat für Nordrhein-Westfalen am 14. Oktober 2013 einen Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen (Anlage 1) vereinbart. Dieser Pakt ist ein Ergebnis der Theater- und Orchesterkonferenz des Landes, in der auf Initiative des Kulturministeriums Vertreterinnen und Vertreter der theater- und orchestertragenden Städte, der Intendanzen der 18 Stadttheater und 15 kommunalen Orchester sowie des Kulturministeriums seit 2011 zum regelmäßigen Austausch Zusammenkommen. Der Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen ist zugleich politischer Rahmen und auch Grundlage dieser Fördervereinbarung. Rechtliche Ermächtigung für den Abschluss der Fördervereinbarung ist das Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 2014 (Kulturfördergesetz NRW), insbesondere die §§ 29 und 30. Vorgaben des Haushaltsrechts von Kommunen Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln 3 und Land NRW, des Zuwendungsrechtes des Landes NRW, der Betriebssatzung für das Gürzenich-Orchester Köln vom 01.02.2011 sowie die Verträge mit der Betriebsleitung bleiben davon unberührt. § 1 Planungssicherheit Das Gürzenich-Orchester Köln erhält zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Fördervereinbarung Unterstützung vom Land NRW und von der Stadt Köln. Zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses wird das Gürzenich-Orchester als städtische Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt. Die Befugnisse der Gremien des Gürzenich-Orchesters bleiben von der Fördervereinbarung unberührt. Gegenstand der Einrichtung ist der Betrieb eines Orchesters zur Pflege und Förderung kultureller Aufgaben. Der Zweck umfasst insbesondere die musikalische Mitwirkung bei der Aufführung von Bühnenwerken im Bereich des Musiktheaters und die Darbietung von Konzerten. Das Gürzenich-Orchester erhält für die Spielzeit 2016/2017 einen Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln in Höhe von 8.687.000 EUR. Die Mittelfristige Finanzplanung (2015-2020) des vom Rat der Stadt Köln genehmigten Wirtschaftsplans 2015/2016 sieht um die Tarifkostenerhöhungen steigende Betriebskostenzuschüsse sowie positive Betriebsergebnisse für die Spielzeiten bis einschließlich 2019/2020 vor. Überschüsse, die das Gürzenich-Orchester erwirtschaftet, sollen in dessen Etat verbleiben und fließen nicht in den allgemeinen Haushalt der Stadt Köln. Die Stadt Köln erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Einrichtung. Das Land NRW beabsichtigt, die ab 2011 zusätzlich gewährten Theater- und Orchesterpaktmittel in Höhe von 4,5 Mio. EUR für alle kommunalen Theater und Orchester Nordrhein-Westfalens zu verstetigen. Die Verteilung erfolgt nach dem in der Theater- und Orchesterkonferenz NRW vereinbarten Schlüssel. Er beinhaltet u.a. einen Berechnungsparameter, der vom Finanzstatus der jeweiligen Kommune abhängig ist (sog. „Nothilfe“). Stichtag für die Berechnung ist der kommunale Finanzstatus der Kommunen zum 31.12. des jeweiligen Vorvorjahres der Bewilligung. Für den Fall, dass sich durch Änderungen im Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln 4 kommunalen Finanzstatus Abweichungen ergeben sollten, teilt das Land NRW den Kommunen dies mit zeitlichem Vorlauf mit. Seitens des Landes NRW erhält das Gürzenich-Orchester einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 455.000 EUR. Darin enthalten sind zweckgebundene Zuschüsse für orchesterpädagogische Maßnahmen in Höhe von jährlich 25.000 EUR. Es besteht Einvernehmen darüber, dass beide Zuschussgeber anstreben, das Zuschussniveau für das Gürzenich-Orchester bis einschließlich der Spielzeit 2019/2020, also bis zum 31.08.2020, mindestens auf dem vereinbarten Niveau stabil zu halten. Die Stadt Köln hat darüber hinaus über die Laufzeit der Mittelfristplanung des Gürzenich-Orchesters (bis einschließlich der Spielzeit 2019/2020, also bis zum 31.08.2020) zugesichert, das Zuschussniveau entsprechend der Tarifkostensteigerungen anzuheben, um die künstlerische Leistungsfähigkeit des Gürzenich-Orchesters zu erhalten. Der Erhalt des Zuschussniveaus der Stadt Köln steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt der Stadt Köln dies zulässt und der Rat der Stadt während der Laufzeit der Fördervereinbarung entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellt. Der Erhalt des Zuschussniveaus des Landes NRW steht unter dem Vorbehalt, dass das Land NRW entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellt. Der kommunale Zuschuss erfolgt in Form eines Betriebskostenzuschusses an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Die Landesförderung erfolgt in Form einer Zuwendung gemäß §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung. Die Zuwendung ist bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Der Zuwendungsbescheid kann einen über die Fördervereinbarung hinaus gehenden Regelungsinhalt haben. § 2 Informationspflichten Für die Wirtschaftsführung des Gürzenich-Orchesters gilt ein auf die jeweilige Spielzeit (01. September bis 31. August des Folgejahres) abgestellter Wirtschaftsplan. Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln 5 Änderungen, die sich im Haushaltsvollzug während der Geltungszeit dieses Vertrages ergeben, werden dem Land mitgeteilt. Die Vertragsparteien teilen einander beabsichtigte, von der Fördervereinbarung abweichende Kürzungen oder Konsolidierungsmaßnahmen mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 18 Monaten mit und erörtern diese vor der abschließenden Beschlussfassung miteinander. § 3 Künstlerisches Profil Das Gürzenich-Orchester ist seit über 150 Jahren das Konzert- und Opernorchester der Stadt Köln. Es zählt heute zu den führenden Klangkörpern Deutschlands. Mit Beginn der Spielzeit 2015/2016 konnte Frangois-Xavier Roth als Gürzenich-Kapellmeister und GMD der Stadt Köln gewonnen werden. Das Gürzenich-Orchester erreicht mit seinen kulturellen Angeboten viele in und um Köln lebende Menschen und wird mit seiner Programmatik zugleich dem Rang Kölns als viertgrößter deutscher Stadt und internationaler Musik- und Kunstmetropole gerecht. Gesellschaftliche Vielfalt und gesellschaftlicher Wandel werden als Herausforderung angenommen, denn sie bereichern die Stadt und die Arbeit der Kultureinrichtungen. Das Gürzenich-Orchester ist „für alle“ da. Dabei sind Angebote für Kinder und Jugendliche, aber auch für Benachteiligte und Randgruppen besonders wichtig. Die Stadt Köln und das Gürzenich-Orchester erklären, dass Einigkeit besteht über die künstlerischen, bildungspolitischen und gesellschaftlichen Zielsetzungen des Orchesters: Konzerte in der Kölner Philharmonie Das Gürzenich-Orchester bietet dem Publikum pro Saison mindestens 36 Sinfoniekonzerte mit 12 eigenständigen Programmen im Abonnement. Diese Konzerte finden seit deren Bestehen in der Kölner Philharmonie statt und sind die Kernleistung des Gürzenich-Orchesters in Bezug auf künstlerische Qualität und Strahlkraft. International renommierte Gastdirigenten und Solisten stehen hierfür ebenso wie eine innovative Programmatik, die Brückenschläge zwischen Tradition und Moderne schafft. Die Abonnementkonzerte des Gürzenich- Orchesters prägen damit entscheidend das musikalische Profil und die Identität der Kulturmetropole Köln. Hier überzeugen Orchester, Künstlerinnen und Künstler und Programme jede Spielzeit aufs Neue ein anspruchsvolles Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln 6 Publikum. Hier zeigt sich die Gestaltungskraft und Begeisterungsfähigkeit der Gürzenich-Kapellmeister, die Tradition und Geschichte des Orchesters als Verpflichtung für eine zukunftsgerichtete innovative Arbeit begreifen. Ergänzt wird das Abonnementprogramm durch Sonderkonzerte, die dem Publikum größtmögliche Vielfalt bieten und immer wieder besondere Ereignisse und Anlässe, die für die Kölner Stadtgesellschaft von Bedeutung sind, ins Zentrum rücken. Oper Köln Seit Mitte des 19. Jahrhunderts spielt das Gürzenich-Orchester bei den Aufführungen der Kölner Oper und leistet damit die Voraussetzung für Musiktheater in Köln auf höchstem Niveau. Die selbstverständliche und ständige Beschäftigung der Musikerinnen und Musiker sowohl mit umfassendem Konzert- als auch mit großem Opernrepertoire, einschließlich zeitgenössischer Werke des Musiktheaters, ist eine der profilbildenden Stärken des Klangkörpers. Kammermusik Zur Entwicklung von Virtuosität und Perfektion der Musikerinnen und Musiker bietet Kammermusik die besten Voraussetzungen. Mit zwei eigenen Kammermusikreihen in der Kölner Philharmonie und der Kölner Flora trägt das Gürzenich-Orchester maßgeblich zur Pflege dieses Genres in Köln bei. Kammermusik fördert die individuelle Fähigkeit zum Zusammenspiel, von der das Orchester bei seinen Aufführungen in Oper und Konzert in Gesamtheit profitiert. Musikvermittlunq Von Jahr zu Jahr wird das erfolgreiche Musikvermittlungsprogramm „Ohren auf!“ des Gürzenich-Orchesters wichtiger. So nehmen rund 10.000 Kinder und Jugendliche sowie über 200 Lehrkräfte pro Spielzeit an den vielfältigen Angeboten und Fortbildungen rund um die Konzerte und Workshops des Gürzenich-Orchesters in der Philharmonie, in Schulen, Kindergärten und an anderen Orten teil. Hinzu kommen altersgerechte CDs und Publikationen sowie auch die beliebten Lunch-Konzerte mit rund 15.000 Besucherinnen und Besuchern pro Saison. Neuerdings sind auch Angebote für ältere Menschen, Kranke, Benachteiligte und Randgruppen wichtige Bestandteile des Programms. In Kooperationskonzerten mit Jugendorchestern und musikalischen Laien trägt das Gürzenich-Orchester nachhaltig zur Musikentwicklung in Köln bei und ermöglicht auch sozial schwach gestellten Menschen einen Zugang zu klassischer Musik. Dies soll insbesondere in „Community-Projekten“ unter Leitung des Gürzenich-Kapellmeisters Frangois- Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln 7 Xavier Roth, die auch aktuelle gesellschaftliche Fragen ins Zentrum rücken, in den kommenden Jahren intensiviert werden. Ur- und Erstaufführungen Die Erweiterung des Repertoires durch Ur- und Erstaufführungen ist für die Förderung neuer Musik ebenso wie für die Entwicklung des künstlerischen Profils des Gürzenich-Orchesters grundlegend. Denn die Erarbeitung neuer Kompositionen bedeutet für das Orchester die besondere Herausforderung seiner Kreativität, Flexibilität und Leistungsfähigkeit. Kompositionsaufträge haben so neben ihrer programmatischen Bedeutung erhebliche Wirkung auf das Orchesterprofil. Darüber hinaus stärkt das Orchester im Rahmen von Kompositionsaufträgen in Kooperation mit anderen Orchestern und Konzerthäusern (sog. co-commissions) seine internationale Reichweite und Bekanntheit. Ausdruck dieses Engagements ist auch die Benennung von Philippe Manoury als „Komponist für Köln“. Für die Spielzeiten 2015/16 bis 2018/19 hat das Gürzenich-Orchester den Komponisten damit beauftragt, für das Orchester eine große Werktrilogie zu schaffen, die auch die besonderen Aufführungsmöglichkeiten der Kölner Philharmonie hervorhebt. Sonderproiekte Mit seinem Amtsantritt hat der Gürzenich-Kapellmeister Frangois-Xavier Roth die Zusammenarbeit mit anderen Kölner Kulturinstitutionen intensiviert und den Austausch mit der freien Szene gesucht. Damit gewinnt er zugleich neue Publikumsschichten für das Gürzenich-Orchester, stimuliert und hebt die Leistungskraft der Kulturmetropole Köln hervor. Gastspiele und Tourneen Die regelmäßige Präsenz in den wichtigen Konzerthäusern und bei den bedeutenden Musikfestivals weltweit unterstreicht die Bedeutung und das Renommee des Gürzenich-Orchesters über Köln hinaus. Das Orchester erfüllt damit eine Rolle als Kulturbotschafter seiner Heimatstadt und des Landes NRW. Daneben spielen Tourneen durch die gemeinsame künstlerische Erfahrung, die Begegnung mit neuem Publikum und die Herausforderung der akustischen Verhältnisse der Konzertsäle eine wichtige Rolle für die Entwicklung des Orchesters. Medienproduktionen Die Einspielung und Veröffentlichung von Werken des Kernrepertoires ebenso wie von Wiederentdeckungen und Raritäten auf Tonträgern sowie zunehmend über neue Techniken im Internet wie z.B. Live-Streaming erfordert bei jeder Produktion aufs Neue höchste künstlerische Konzentration und Leistung und Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln 8 trägt so zur qualitativen Profilierung erheblich bei. Zudem sind Medienproduktionen für das Erlebnis und die Verbreitung der Marke Gürzenich- Orchester Köln beim Publikum über den Konzertbesuch hinaus und jenseits der Grenzen Kölns von großer Bedeutung. Marketing und Sponsoring Der Erfolg des Gürzenich-Orchesters beim Publikum ist maßgeblich für sein Selbstverständnis als Orchester für die Menschen der Stadt Köln und der Region. Ein langfristiges strategisches Konzept ist dafür die Voraussetzung. Die Abonnenten als Stammpublikum sowie die jüngeren Generationen sowie Benachteiligte und Randgruppen stehen dabei im Mittelpunkt. So konnte die Gesamtauslastung seit 2010 auf über 90% mit entsprechenden Einnahmenverbesserungen gesteigert werden. Der Zuwachs an Abonnenten von 16% trug entscheidend dazu bei. Genauso wichtig ist ein strategischer Sponsoringansatz. § 4 Laufzeit Diese auf dem Theater- und Orchesterpakt NRW und dem Kulturfördergesetz NRW beruhende Fördervereinbarung gilt zunächst bis einschließlich der Spielzeit 2019/2020. Es besteht die Absicht einer anschließenden Verlängerung der Fördervereinbarung. Die Parteien bekunden ihre Absicht, sich bis zum 31.08.2019 verbindlich dazu zu äußern, ob und mit welchem Inhalt die Fördervereinbarung fortgesetzt werden soll. § 5 Änderungsmöglichkeiten Änderungen und Ergänzungen dieser Fördervereinbarung bedürfen der Schriftform. Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln 9 Köln, den 08. März 2017 für das Land Nordrhein-Westfalen Christina Kampmann Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport für die Stadt Köln Henriette Reker Oberbürgermeisterin Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 0828/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27