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0828/2017

Fördervereinbarung zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln zugunsten des Gürzenich-Orchesters Köln

Mitteilung Ausschuss 14.03.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Theater-und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen Fördervereinbarung (Orchester)

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Mitteilung Ausschuss

2503 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/47 
 
Vorlagen-Nummer  14.03.2017 
 0828/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 21.03.2017 
Fördervereinbarung zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln zugunsten des Gürzenich-
Orchesters Köln 
Am 8. März 2017 haben die Kulturministerin des Landes NRW, Christina Kampmann, und die 
Kulturdezernentin der Stadt Köln, Susanne Laugwitz-Aulbach, die „Fördervereinbarung (Or-
chester)“ im Rahmen des „Theater- und Orchesterpakts Nordrhein-Westfalen“ unterzeichnet. 
  
Die Vereinbarung sieht einen jährlichen Betriebskostenzuschuss des Landes NRW an das 
Gürzenich-Orchester in Höhe von 455.000 EUR vor. Davon sind 25.000 EUR für musikpäda-
gogische Maßnahmen vorgesehen.  
 
Durch die Fördervereinbarung wird die bislang vom Land NRW an das Gürzenich-Orchester 
gewährte Förderung erstmals über mehrere Jahre bis zum 31.08.2020 (Spielzeit 2019/2020) 
verbindlich zugesagt und dem Gürzenich-Orchester Planungssicherheit gegeben. 
 
Es ist beiderseitig beabsichtigt, die Fördervereinbarung (mit Erklärung bis 31.08.2019) über 
das Ende der Spielzeit 2019/2020 hinaus zu verlängern.  
 
In der Fördervereinbarung erklären das Land NRW und die Stadt Köln ferner, ihre Zuschüsse 
für das Gürzenich-Orchester bis einschließlich der Spielzeit 2019/2020 mindestens auf dem 
vereinbarten Niveau stabil halten zu wollen. Die Stadt Köln sichert darüber hinaus über die 
Laufzeit der Mittelfristplanung des Gürzenich-Orchesters zu, das jährliche Zuschussniveau 
entsprechend der Tarifkostensteigerungen zum Erhalt der künstlerischen Leistungsfähigkeit 
des Orchesters anzuheben. 
 
Der Erhalt des Zuschussniveaus der Stadt Köln steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der 
Stadt entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellt. Der Erhalt des Zuschussniveaus des 
Landes NRW steht unter dem Vorbehalt, dass das Land NRW entsprechende Fördermittel 
zur Verfügung stellt. 
 
Die Stadt Köln und das Gürzenich-Orchester Köln erklären in der Fördervereinbarung ihre 
Einigkeit über die künstlerischen, bildungspolitischen und gesellschaftlichen Zielsetzungen 
des Orchesters. 
 
Grundlage der Fördervereinbarung ist der Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen. 
Rechtliche Ermächtigung für den Abschluss der Fördervereinbarung ist das Gesetz zur För-
derung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-
Westfalen vom 18.12.2014 (Kulturfördergesetz NRW). 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Theater-und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen Fördervereinbarung (Orchester)

16420 Zeichen

Ministerium für Familie, Kinder,  
Jugend, Kultur und Sport  
des Landes Nordrhein-Westfalen
Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen  
Fördervereinbarung (Orchester)
zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerin für Familie, 
Kinder, Jugend, Kultur und Sport
- nachfolgend Land NRW genannt -
und
der Stadt Köln vertreten durch die Oberbürgermeisterin
- nachfolgend Stadt Köln genannt -

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Präambel
Die Theater- und Orchesterlandschaft Nordrhein-Westfalens zeichnet sich 
durch eine außerordentliche Vielfalt, Dichte und Qualität aus. Die 18 zumeist 
mehrspartigen Stadttheater und die 15 kommunalen Orchester sind bedeutende 
Eckpfeiler der kulturellen Infrastruktur des Landes.
Theater und Orchester sind wichtige Produktionsstätten von Kunst, zentrale 
Bildungseinrichtungen, wesentliche Standortfaktoren und tragen zur 
wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Stadt in erheblichem Maße bei. Allein die 
kommunal getragenen Theater und Orchester in Nordrhein-Westfalen schaffen 
rund 8.000 Arbeitsplätze, dazu kommen ca. 3.500 Gast-, Werk- und 
Dienstverträge. Rund 5 Mio. Besucherinnen und Besucher nehmen an ca. 
12.500 Veranstaltungen jährlich teil (Quelle: Statistik Deutscher Bühnenverein).
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die theater- und 
orchestertragenden Städte werden in enger Kooperation alles in ihren Kräften 
stehende tun, um die künstlerische und personelle Substanz der kommunalen 
Orchester- und Theaterlandschaft in ihrer Vielfalt und Qualität zu erhalten und 
im Sinne eines reichhaltigen Kulturangebots weiterzuentwickeln. Diesem 
Bestreben liegt ein Verständnis von Orchestern und Theatern als Stätten der 
Kunst und der kulturellen Bildung zugrunde, die als Reflexionsebene und 
Impulsgeberin für das gesellschaftliche Selbstverständnis unverzichtbar sind.
Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW mit dem Städtetag NRW in 
Kooperation mit den Intendantinnen und Intendanten, den kaufmännischen 
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, dem Deutschen Bühnenverein und 
dem NRW Kultursekretariat für Nordrhein-Westfalen am 14. Oktober 2013 
einen Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen (Anlage 1) vereinbart. 
Dieser Pakt ist ein Ergebnis der Theater- und Orchesterkonferenz des Landes, 
in der auf Initiative des Kulturministeriums Vertreterinnen und Vertreter der 
theater- und orchestertragenden Städte, der Intendanzen der 18 Stadttheater 
und 15 kommunalen Orchester sowie des Kulturministeriums seit 2011 zum 
regelmäßigen Austausch Zusammenkommen.
Der Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen ist zugleich politischer 
Rahmen und auch Grundlage dieser Fördervereinbarung. Rechtliche 
Ermächtigung für den Abschluss der Fördervereinbarung ist das Gesetz zur 
Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in 
Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 2014 (Kulturfördergesetz NRW), 
insbesondere die §§ 29 und 30. Vorgaben des Haushaltsrechts von Kommunen
Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

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und Land NRW, des Zuwendungsrechtes des Landes NRW, der 
Betriebssatzung für das Gürzenich-Orchester Köln vom 01.02.2011 sowie die 
Verträge mit der Betriebsleitung bleiben davon unberührt.
§ 1
Planungssicherheit
Das Gürzenich-Orchester Köln erhält zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der 
Fördervereinbarung Unterstützung vom Land NRW und von der Stadt Köln. 
Zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses wird das Gürzenich-Orchester als 
städtische Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb nach 
den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO 
NRW), der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO 
NRW) und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt. Die Befugnisse der 
Gremien des Gürzenich-Orchesters bleiben von der Fördervereinbarung 
unberührt. Gegenstand der Einrichtung ist der Betrieb eines Orchesters zur 
Pflege und Förderung kultureller Aufgaben. Der Zweck umfasst insbesondere 
die musikalische Mitwirkung bei der Aufführung von Bühnenwerken im Bereich 
des Musiktheaters und die Darbietung von Konzerten.
Das Gürzenich-Orchester erhält für die Spielzeit 2016/2017 einen 
Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln in Höhe von 8.687.000 EUR. Die 
Mittelfristige Finanzplanung (2015-2020) des vom Rat der Stadt Köln 
genehmigten Wirtschaftsplans 2015/2016 sieht um die Tarifkostenerhöhungen 
steigende Betriebskostenzuschüsse sowie positive Betriebsergebnisse für die 
Spielzeiten bis einschließlich 2019/2020 vor.
Überschüsse, die das Gürzenich-Orchester erwirtschaftet, sollen in dessen Etat 
verbleiben und fließen nicht in den allgemeinen Haushalt der Stadt Köln. Die 
Stadt Köln erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Einrichtung.
Das Land NRW beabsichtigt, die ab 2011 zusätzlich gewährten Theater- und 
Orchesterpaktmittel in Höhe von 4,5 Mio. EUR für alle kommunalen Theater 
und Orchester Nordrhein-Westfalens zu verstetigen. Die Verteilung erfolgt nach 
dem in der Theater- und Orchesterkonferenz NRW vereinbarten Schlüssel. Er 
beinhaltet u.a. einen Berechnungsparameter, der vom Finanzstatus der 
jeweiligen Kommune abhängig ist (sog. „Nothilfe“). Stichtag für die Berechnung 
ist der kommunale Finanzstatus der Kommunen zum 31.12. des jeweiligen 
Vorvorjahres der Bewilligung. Für den Fall, dass sich durch Änderungen im
Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

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kommunalen Finanzstatus Abweichungen ergeben sollten, teilt das Land NRW 
den Kommunen dies mit zeitlichem Vorlauf mit.
Seitens des Landes NRW erhält das Gürzenich-Orchester einen jährlichen 
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 455.000 EUR. Darin enthalten sind 
zweckgebundene Zuschüsse für orchesterpädagogische Maßnahmen in Höhe 
von jährlich 25.000 EUR.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass beide Zuschussgeber anstreben, das 
Zuschussniveau für das Gürzenich-Orchester bis einschließlich der Spielzeit 
2019/2020, also bis zum 31.08.2020, mindestens auf dem vereinbarten Niveau 
stabil zu halten. Die Stadt Köln hat darüber hinaus über die Laufzeit der 
Mittelfristplanung des Gürzenich-Orchesters (bis einschließlich der Spielzeit 
2019/2020, also bis zum 31.08.2020) zugesichert, das Zuschussniveau 
entsprechend der Tarifkostensteigerungen anzuheben, um die künstlerische 
Leistungsfähigkeit des Gürzenich-Orchesters zu erhalten.
Der Erhalt des Zuschussniveaus der Stadt Köln steht unter dem Vorbehalt, 
dass der Haushalt der Stadt Köln dies zulässt und der Rat der Stadt während 
der Laufzeit der Fördervereinbarung entsprechende Fördermittel zur Verfügung 
stellt. Der Erhalt des Zuschussniveaus des Landes NRW steht unter dem 
Vorbehalt, dass das Land NRW entsprechende Fördermittel zur Verfügung 
stellt.
Der kommunale Zuschuss erfolgt in Form eines Betriebskostenzuschusses an 
die eigenbetriebsähnliche Einrichtung.
Die Landesförderung erfolgt in Form einer Zuwendung gemäß §§ 23, 44 der 
Landeshaushaltsordnung. Die Zuwendung ist bei der Bezirksregierung Köln zu 
beantragen. Der Zuwendungsbescheid kann einen über die Fördervereinbarung 
hinaus gehenden Regelungsinhalt haben.
§ 2
Informationspflichten
Für die Wirtschaftsführung des Gürzenich-Orchesters gilt ein auf die jeweilige 
Spielzeit (01. September bis 31. August des Folgejahres) abgestellter 
Wirtschaftsplan.
Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

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Änderungen, die sich im Haushaltsvollzug während der Geltungszeit dieses 
Vertrages ergeben, werden dem Land mitgeteilt.
Die Vertragsparteien teilen einander beabsichtigte, von der Fördervereinbarung 
abweichende Kürzungen oder Konsolidierungsmaßnahmen mit einem zeitlichen 
Vorlauf von mindestens 18 Monaten mit und erörtern diese vor der 
abschließenden Beschlussfassung miteinander.
§ 3
Künstlerisches Profil
Das Gürzenich-Orchester ist seit über 150 Jahren das Konzert- und 
Opernorchester der Stadt Köln. Es zählt heute zu den führenden Klangkörpern 
Deutschlands. Mit Beginn der Spielzeit 2015/2016 konnte Frangois-Xavier Roth 
als Gürzenich-Kapellmeister und GMD der Stadt Köln gewonnen werden.
Das Gürzenich-Orchester erreicht mit seinen kulturellen Angeboten viele in und 
um Köln lebende Menschen und wird mit seiner Programmatik zugleich dem 
Rang Kölns als viertgrößter deutscher Stadt und internationaler Musik- und 
Kunstmetropole gerecht. Gesellschaftliche Vielfalt und gesellschaftlicher 
Wandel werden als Herausforderung angenommen, denn sie bereichern die 
Stadt und die Arbeit der Kultureinrichtungen. Das Gürzenich-Orchester ist „für 
alle“ da. Dabei sind Angebote für Kinder und Jugendliche, aber auch für 
Benachteiligte und Randgruppen besonders wichtig.
Die Stadt Köln und das Gürzenich-Orchester erklären, dass Einigkeit besteht 
über die künstlerischen, bildungspolitischen und gesellschaftlichen 
Zielsetzungen des Orchesters:
Konzerte in der Kölner Philharmonie
Das Gürzenich-Orchester bietet dem Publikum pro Saison mindestens 36 
Sinfoniekonzerte mit 12 eigenständigen Programmen im Abonnement. Diese 
Konzerte finden seit deren Bestehen in der Kölner Philharmonie statt und sind 
die Kernleistung des Gürzenich-Orchesters in Bezug auf künstlerische Qualität 
und Strahlkraft. International renommierte Gastdirigenten und Solisten stehen 
hierfür ebenso wie eine innovative Programmatik, die Brückenschläge zwischen 
Tradition und Moderne schafft. Die Abonnementkonzerte des Gürzenich- 
Orchesters prägen damit entscheidend das musikalische Profil und die Identität 
der Kulturmetropole Köln. Hier überzeugen Orchester, Künstlerinnen und 
Künstler und Programme jede Spielzeit aufs Neue ein anspruchsvolles
Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

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Publikum. Hier zeigt sich die Gestaltungskraft und Begeisterungsfähigkeit der 
Gürzenich-Kapellmeister, die Tradition und Geschichte des Orchesters als 
Verpflichtung für eine zukunftsgerichtete innovative Arbeit begreifen. Ergänzt 
wird das Abonnementprogramm durch Sonderkonzerte, die dem Publikum 
größtmögliche Vielfalt bieten und immer wieder besondere Ereignisse und 
Anlässe, die für die Kölner Stadtgesellschaft von Bedeutung sind, ins Zentrum 
rücken.
Oper Köln
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts spielt das Gürzenich-Orchester bei den 
Aufführungen der Kölner Oper und leistet damit die Voraussetzung für 
Musiktheater in Köln auf höchstem Niveau. Die selbstverständliche und 
ständige Beschäftigung der Musikerinnen und Musiker sowohl mit 
umfassendem Konzert- als auch mit großem Opernrepertoire, einschließlich 
zeitgenössischer Werke des Musiktheaters, ist eine der profilbildenden Stärken 
des Klangkörpers.
Kammermusik
Zur Entwicklung von Virtuosität und Perfektion der Musikerinnen und Musiker 
bietet Kammermusik die besten Voraussetzungen. Mit zwei eigenen 
Kammermusikreihen in der Kölner Philharmonie und der Kölner Flora trägt das 
Gürzenich-Orchester maßgeblich zur Pflege dieses Genres in Köln bei. 
Kammermusik fördert die individuelle Fähigkeit zum Zusammenspiel, von der 
das Orchester bei seinen Aufführungen in Oper und Konzert in Gesamtheit 
profitiert.
Musikvermittlunq
Von Jahr zu Jahr wird das erfolgreiche Musikvermittlungsprogramm „Ohren 
auf!“ des Gürzenich-Orchesters wichtiger. So nehmen rund 10.000 Kinder und 
Jugendliche sowie über 200 Lehrkräfte pro Spielzeit an den vielfältigen 
Angeboten und Fortbildungen rund um die Konzerte und Workshops des 
Gürzenich-Orchesters in der Philharmonie, in Schulen, Kindergärten und an 
anderen Orten teil. Hinzu kommen altersgerechte CDs und Publikationen sowie 
auch die beliebten Lunch-Konzerte mit rund 15.000 Besucherinnen und 
Besuchern pro Saison. Neuerdings sind auch Angebote für ältere Menschen, 
Kranke, Benachteiligte und Randgruppen wichtige Bestandteile des 
Programms. In Kooperationskonzerten mit Jugendorchestern und 
musikalischen Laien trägt das Gürzenich-Orchester nachhaltig zur 
Musikentwicklung in Köln bei und ermöglicht auch sozial schwach gestellten 
Menschen einen Zugang zu klassischer Musik. Dies soll insbesondere in 
„Community-Projekten“ unter Leitung des Gürzenich-Kapellmeisters Frangois-
Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

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Xavier Roth, die auch aktuelle gesellschaftliche Fragen ins Zentrum rücken, in 
den kommenden Jahren intensiviert werden.
Ur- und Erstaufführungen
Die Erweiterung des Repertoires durch Ur- und Erstaufführungen ist für die 
Förderung neuer Musik ebenso wie für die Entwicklung des künstlerischen 
Profils des Gürzenich-Orchesters grundlegend. Denn die Erarbeitung neuer 
Kompositionen bedeutet für das Orchester die besondere Herausforderung 
seiner Kreativität, Flexibilität und Leistungsfähigkeit. Kompositionsaufträge 
haben so neben ihrer programmatischen Bedeutung erhebliche Wirkung auf 
das Orchesterprofil. Darüber hinaus stärkt das Orchester im Rahmen von 
Kompositionsaufträgen in Kooperation mit anderen Orchestern und 
Konzerthäusern (sog. co-commissions) seine internationale Reichweite und 
Bekanntheit. Ausdruck dieses Engagements ist auch die Benennung von 
Philippe Manoury als „Komponist für Köln“. Für die Spielzeiten 2015/16 bis 
2018/19 hat das Gürzenich-Orchester den Komponisten damit beauftragt, für 
das Orchester eine große Werktrilogie zu schaffen, die auch die besonderen 
Aufführungsmöglichkeiten der Kölner Philharmonie hervorhebt.
Sonderproiekte
Mit seinem Amtsantritt hat der Gürzenich-Kapellmeister Frangois-Xavier Roth 
die Zusammenarbeit mit anderen Kölner Kulturinstitutionen intensiviert und den 
Austausch mit der freien Szene gesucht. Damit gewinnt er zugleich neue 
Publikumsschichten für das Gürzenich-Orchester, stimuliert und hebt die 
Leistungskraft der Kulturmetropole Köln hervor.
Gastspiele und Tourneen
Die regelmäßige Präsenz in den wichtigen Konzerthäusern und bei den 
bedeutenden Musikfestivals weltweit unterstreicht die Bedeutung und das 
Renommee des Gürzenich-Orchesters über Köln hinaus. Das Orchester erfüllt 
damit eine Rolle als Kulturbotschafter seiner Heimatstadt und des Landes 
NRW. Daneben spielen Tourneen durch die gemeinsame künstlerische 
Erfahrung, die Begegnung mit neuem Publikum und die Herausforderung der 
akustischen Verhältnisse der Konzertsäle eine wichtige Rolle für die 
Entwicklung des Orchesters.
Medienproduktionen
Die Einspielung und Veröffentlichung von Werken des Kernrepertoires ebenso 
wie von Wiederentdeckungen und Raritäten auf Tonträgern sowie zunehmend 
über neue Techniken im Internet wie z.B. Live-Streaming erfordert bei jeder 
Produktion aufs Neue höchste künstlerische Konzentration und Leistung und
Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

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trägt so zur qualitativen Profilierung erheblich bei. Zudem sind 
Medienproduktionen für das Erlebnis und die Verbreitung der Marke Gürzenich- 
Orchester Köln beim Publikum über den Konzertbesuch hinaus und jenseits der 
Grenzen Kölns von großer Bedeutung.
Marketing und Sponsoring
Der Erfolg des Gürzenich-Orchesters beim Publikum ist maßgeblich für sein 
Selbstverständnis als Orchester für die Menschen der Stadt Köln und der 
Region. Ein langfristiges strategisches Konzept ist dafür die Voraussetzung. Die 
Abonnenten als Stammpublikum sowie die jüngeren Generationen sowie 
Benachteiligte und Randgruppen stehen dabei im Mittelpunkt. So konnte die 
Gesamtauslastung seit 2010 auf über 90% mit entsprechenden 
Einnahmenverbesserungen gesteigert werden. Der Zuwachs an Abonnenten 
von 16% trug entscheidend dazu bei. Genauso wichtig ist ein strategischer 
Sponsoringansatz.
§ 4
Laufzeit
Diese auf dem Theater- und Orchesterpakt NRW und dem Kulturfördergesetz 
NRW beruhende Fördervereinbarung gilt zunächst bis einschließlich der 
Spielzeit 2019/2020. Es besteht die Absicht einer anschließenden Verlängerung 
der Fördervereinbarung.
Die Parteien bekunden ihre Absicht, sich bis zum 31.08.2019 verbindlich dazu 
zu äußern, ob und mit welchem Inhalt die Fördervereinbarung fortgesetzt 
werden soll.
§ 5
Änderungsmöglichkeiten
Änderungen und Ergänzungen dieser Fördervereinbarung bedürfen der 
Schriftform.
Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

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Köln, den 08. März 2017
für das
Land Nordrhein-Westfalen
Christina Kampmann 
Ministerin für Familie, Kinder, 
Jugend, Kultur und Sport
für die 
Stadt Köln
Henriette Reker 
Oberbürgermeisterin
Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

Beratungsverlauf (1)

21.03.2017 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
0828/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27