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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Benennung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Beschlussvorlage Ausschuss 2254/2017 vom 03.08.2017

Stand: Am 25.09.2017 im Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 2254/2017 Freigabedatum 03.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Benennung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss schlägt der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW vor, die Wirtschafts- prüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH, Richard-Wagner-Str. 9-11, 50674 Köln, mit der Prü- fung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ver- anstaltungszentrum Köln zu beauftragen. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 25.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Gemäß § 106 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfallen (GO NRW) ist der Jahresabschluss der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung unter Einbeziehung des Lageberichts durch die Gemeindeprü- fungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA) zu prüfen, die sich dabei eines Wirtschaftsprü- fers oder in Einzelfällen eines hierzu befähigten eigenen Bediensteten bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die GPA soll dem Vorschlag der Kommune folgen. Nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln benennt der Betriebsausschuss den Abschlussprüfer. Mit Beschluss vom 15.12.2014 wurde auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Köln am 04.03.2008 beschlossenen „Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprüferinnen und –prüfern bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben / eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen“ erstmals die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 beauftragt. Dieses Unternehmen hat im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung das wirt- schaftlichste Angebot abgegeben. Gemäß der Richtlinie ist bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln ein Prüferwechsel nach sechsjähriger Prüftätigkeit, also in 2020, vorzunehmen. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk für die Prüfung des Jahres- abschlusses 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln zu beauftra- gen. Dem Unternehmen obliegt die Prüfung der Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2017 der KölnTourismus GmbH sowie der KölnKongress GmbH, wobei das Veranstaltungszentrum Köln und die KölnKongress GmbH aufgrund der steuerlichen Organschaft als ein Mandat gewertet werden. Ferner besteht – bis zur Entscheidung durch die Hauptversammlung - eine Vormerkung für die Jahresabschlussprüfung 2017 der Zoo AG. In der Summe wird die in der oben genannten Richtlinie festgelegte Höchstzahl der Mandate somit nicht überschritten.

Beratungsverlauf

  1. 25.09.2017

    Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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