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2254/2017

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Benennung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Beschlussvorlage Ausschuss 03.08.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 25.09.2017, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2971 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2254/2017 
Freigabedatum  03.08.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in  öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Benennung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
 
Der Betriebsausschuss schlägt der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW vor, die Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH, Richard-Wagner-Str. 9-11, 50674 Köln, mit der Prü-
fung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ver-
anstaltungszentrum Köln zu beauftragen. 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 25.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
 
 
Gemäß § 106 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfallen (GO NRW) ist der Jahresabschluss der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung unter Einbeziehung des Lageberichts durch die Gemeindeprü-
fungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA) zu prüfen, die sich dabei eines Wirtschaftsprü-
fers oder in Einzelfällen eines hierzu befähigten eigenen Bediensteten bedient. Die Gemeinde kann 
einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die GPA soll dem 
Vorschlag der Kommune folgen. 
 
Nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln benennt der Betriebsausschuss den Abschlussprüfer. 
 
Mit Beschluss vom 15.12.2014 wurde auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Köln am 04.03.2008 
beschlossenen „Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprüferinnen und –prüfern bei städtischen 
Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben / eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen“ erstmals die 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 
2014 beauftragt. Dieses Unternehmen hat im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung das wirt-
schaftlichste Angebot abgegeben. 
 
Gemäß der Richtlinie ist bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln ein 
Prüferwechsel nach sechsjähriger Prüftätigkeit, also in 2020, vorzunehmen. Die Betriebsleitung 
schlägt daher vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk für die Prüfung des Jahres-
abschlusses 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln zu beauftra-
gen.  
 
Dem Unternehmen obliegt die Prüfung der Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2017 der  
KölnTourismus GmbH sowie der KölnKongress GmbH, wobei das Veranstaltungszentrum Köln und 
die KölnKongress GmbH aufgrund der steuerlichen Organschaft als ein Mandat gewertet werden. 
Ferner besteht – bis zur Entscheidung durch die Hauptversammlung - eine Vormerkung für die  
Jahresabschlussprüfung 2017 der Zoo AG. In der Summe wird die in der oben genannten Richtlinie 
festgelegte Höchstzahl der Mandate somit nicht überschritten.

Beratungsverlauf (1)

25.09.2017 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Richard-Wagner-Straße 9
  • Straße 9 11

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Details

Aktenzeichen
2254/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27