Mandari Insight

3763/2023

Abriss und Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage Pohlstadtsweg, Köln-Kalk

Beschlussvorlage Ausschuss 01.02.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.03.2024, TOP 8.1.1

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

622 Zeichen

Anlage 0 
 
Vorlagen-Nummer 3763/2023 
Abriss und Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage 
Pohlstadtsweg, Köln-Kalk 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Mit Blick auf die derzeit nicht tragbare Situation der Vereine ohne Umkleide- und 
Sanitäreinrichtungen, besteht ein dringender Bedarf die temporären Container 
zeitnah aufzustellen. Der dafür benötigte Platz stellt die Fläche des jetzigen 
Gebäudes dar, weshalb der Abriss dringend notwendig ist und kurzfristig beauftragt 
werden muss. Eine Behandlung im regulären Sitzungslauf würde eine Verzögerung 
von mindestens zwei Monaten nach sich ziehen.

Beschlussvorlage Ausschuss

3015 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52 
 
Vorlagen-Nummer 
 3763/2023 
Freigabedatum 01.02.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Abriss und Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage 
Pohlstadtsweg, Köln-Kalk  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss und der Entsorgung des 
Umkleide- und Vereinsheims auf der Sportanlage Pohlstadtsweg 1 in Köln-Kalk mit voraus-
sichtlichen Gesamtkosten von 119.200,00 €. 
 
Zur Finanzierung stehen im Haushalt 2024 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 119.200 € 
im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 – Sportförderung/Unterhal-
tung von Sportstätten, Unterhaltung von Sportstätten/Sportförderung, Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 
 
 
Sportausschuss 01.02.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  in 2024: 
119.200,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Das ehemalige Vereinsheim des SV Neubrück ist in einem sehr schlechten Zustand, sodass 
eine Nutzung nicht mehr möglich ist und bereits eine Unfallgefahr darstellt. Im Hinblick auf die 
Verkehrssicherungspflichten ist der zügige Abriss des Gebäudes, welches sich im Eigentum 
der Stadt Köln befindet, dringend geboten. Derzeit wird noch auf den etwa 1 km entfernt lie-
genden Brücker Sporttreff am Oberen Bruchweg ausgewichen. 
 
Nach dem notwendigen Abriss des Bestandsgebäudes sollen mindestens zwei Umkleide- und 
zwei Duschcontainer temporär auf der Fläche des Vereinsheims aufgestellt werden. Diese 
werden speziell dem SC Köln Brück 07 e.V. zur Nutzung von einem privaten Investor bereit-
gestellt. 
 
Durch die Gebäudewirtschaft wurden die voraussichtlichen Kosten der Abrissmaßnahme mit 
rd. 119.200,00 € ermittelt. 
 
Finanzierung:

3 
 
Im Haushaltsplan 2023/2024 sind im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Sportamtes 
in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen für die Sanierung 
des Umkleidehauses in Höhe von 119.200,- € veranschlagt.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1104 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Aufgrund des schlechten Zustands des Vereinsheims des SV Neubrück ist eine weitere Nutzung nicht 
mehr möglich, so dass ein Abriss zwingend erforderlich ist. Für die vorübergehende Aufstellung mobiler 
Duschcontainer ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

01.02.2024 Sportausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3763/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.02.2024
Erstellt
15.11.2023 09:17