3763/2023
Abriss und Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage Pohlstadtsweg, Köln-Kalk
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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 Vorlagen-Nummer 3763/2023 Abriss und Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage Pohlstadtsweg, Köln-Kalk Begründung der Dringlichkeit: Mit Blick auf die derzeit nicht tragbare Situation der Vereine ohne Umkleide- und Sanitäreinrichtungen, besteht ein dringender Bedarf die temporären Container zeitnah aufzustellen. Der dafür benötigte Platz stellt die Fläche des jetzigen Gebäudes dar, weshalb der Abriss dringend notwendig ist und kurzfristig beauftragt werden muss. Eine Behandlung im regulären Sitzungslauf würde eine Verzögerung von mindestens zwei Monaten nach sich ziehen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52 Vorlagen-Nummer 3763/2023 Freigabedatum 01.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abriss und Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage Pohlstadtsweg, Köln-Kalk Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss und der Entsorgung des Umkleide- und Vereinsheims auf der Sportanlage Pohlstadtsweg 1 in Köln-Kalk mit voraus- sichtlichen Gesamtkosten von 119.200,00 €. Zur Finanzierung stehen im Haushalt 2024 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 119.200 € im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 – Sportförderung/Unterhal- tung von Sportstätten, Unterhaltung von Sportstätten/Sportförderung, Teilplanzeile 13, Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Sportausschuss 01.02.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2024: 119.200,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das ehemalige Vereinsheim des SV Neubrück ist in einem sehr schlechten Zustand, sodass eine Nutzung nicht mehr möglich ist und bereits eine Unfallgefahr darstellt. Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflichten ist der zügige Abriss des Gebäudes, welches sich im Eigentum der Stadt Köln befindet, dringend geboten. Derzeit wird noch auf den etwa 1 km entfernt lie- genden Brücker Sporttreff am Oberen Bruchweg ausgewichen. Nach dem notwendigen Abriss des Bestandsgebäudes sollen mindestens zwei Umkleide- und zwei Duschcontainer temporär auf der Fläche des Vereinsheims aufgestellt werden. Diese werden speziell dem SC Köln Brück 07 e.V. zur Nutzung von einem privaten Investor bereit- gestellt. Durch die Gebäudewirtschaft wurden die voraussichtlichen Kosten der Abrissmaßnahme mit rd. 119.200,00 € ermittelt. Finanzierung: 3 Im Haushaltsplan 2023/2024 sind im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen für die Sanierung des Umkleidehauses in Höhe von 119.200,- € veranschlagt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Aufgrund des schlechten Zustands des Vereinsheims des SV Neubrück ist eine weitere Nutzung nicht mehr möglich, so dass ein Abriss zwingend erforderlich ist. Für die vorübergehende Aufstellung mobiler Duschcontainer ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3763/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.02.2024
- Erstellt
- 15.11.2023 09:17