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AN/1003/2018

Bolzplatz Hansaplatz

Gem. Änderungsantrag BV1 (Linke) 18.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.06.2018, TOP 3.5.1

Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV1)

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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV1)

4846 Zeichen

DIE LINKE 
Deine Freunde 
GUT 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 18.06.2018 
AN/1003/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag zur Vorlage-Nummer 0039/2018 
Änderungsantrag zur Vorlage-Nummer 0039/2018: 
Die Vorlage zur Neugestaltung des Bolzplatzes Hansaplatz in Köln-Altstadt/Nord wird um die 
folgenden Beschlusspunkte ergänzt: 
 
 
1.) Statt der geplanten zwei Spielfelder wird dem Fußball exklusiv ein gut ausgebautes 
Spielfeld gewidmet. Entsprechend der Vorbesprechungen mit den Vertretern der Bil-
dungslandschaft Altstadt-Nord u.a. soll die zweite Spielfläche multifunktional ausge-
baut und für andere Sportarten mittels passenden Bodenbelags nutzbar gemacht 
werden. 
 
2.) Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgehaltene Fläche den Anforderungen für Behinder-
tensport, beispielsweise Rollstuhlbasketball gerecht wird, bzw. entsprechend ertüch-
tigt werden kann (beispielsweise durch höhenverstellbare Körbe). 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt, dass der Platz nun endlich in Stand gesetzt wer-
den soll. Es ist allerdings unklar, wie die geplante sportliche Nutzung ermittelt und begründet 
wurde. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, warum beide Spielfelder für den Fußballsport 
ausgebaut werden sollen, während andere populärer werdende Sportarten keine Berücksich-
tigung finden sollen (Volleyball, Basketball, Tennis, Tischtennis, Hockey,…) Zumal der Fuß-
ball prinzipiell auch auf den meisten öffentlichen Grünflächen gespielt werden kann und auch 
gespielt wird. Es ist fraglich, ob die Stadt Köln diese Dominanz in der geplanten Form weiter 
befördern muss.

- 2 - 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat mehrfach einstimmige Beschlüsse gefasst, wonach bei 
Um- und Neugestaltung von Spiel- und Bolzplätzen das Handlungskonzept zur Kölner Be-
hindertenpolitik zu beachten ist. Dieses fordert beispielsweise „die Schaffung von Spiel- und 
Aufenthaltsräumen, die die Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beein-
trächtigungen fördern und ihren Bedürfnissen gerecht werden“ sowie „die Beteiligung aller 
Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung sowie aller Anwohnerinnen und Anwohner vor 
Ort, ohne jede Einschränkung.“ (1) 
 
Des Weiteren hat die Bezirksvertretung zuletzt im Dezember 2017 beschlossen, dass „bei 
allen zukünftigen Planungen von Spiel- und Bolzplätzen dieses Handlungskonzept nicht nur 
zu beachten, sondern der BV jeweils darzulegen, wie es konkret, inklusive einer Aufstellung 
der entstandenen Kosten, umgesetzt wird.“ (2) Wenn die Verwaltung nun erklärt, dass die 
Zugänglichkeit für gehbehinderte Menschen und ihre Begleitpersonen gegeben ist, so ist das 
zwar löblich aber auch recht dürftig. Die aktuell geplante Zuwegung über eine Treppe bzw. 
über eine Rampe mit 9,2% Gefälle entspricht nicht den Normen und ist für Menschen mit 
Behinderung nicht zumutbar. Die baulichen Vorschriften der Bauordnung NRW für die Barrie-
refreiheit von öffentlich zugänglichen Anlagen werden nicht erfüllt. 
 
Insgesamt dient die Ausweitung der Funktionalität der Anlage einer Steigerung der Nut-
zungsmöglichkeiten und damit der Auslastung. Auch die umliegenden Schulen hätten die 
Möglichkeit dort ihren Sportunterricht (unter freiem Himmel) vielseitiger zu gestalten. 
Die vorgeschlagene reine Bolzplatzlösung ist sehr stark an den Bedürfnissen von männli-
chen Sportlern orientiert. Frauen (wie auch Kinder bzw. Familien, ältere Menschen und Men-
schen mit Behinderung) spielen öfter bzw. bevorzugt weniger kampfbetonte und durch nicht 
so stark durch Körperkontakt geprägte Teamsportarten wie Basketball, Volleyball etc. Diese 
Sportarten werden auch viel häufiger von gemischten Teams ausgeübt. Die gezielte Förde-
rung dieser Sportarten wäre nicht nur ein Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit, auch 
der Inklusion von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen käme eine flexiblere 
Konzeption entgegen. Fußball bliebe auf beiden Flächen möglich. 
 
Rollstuhlbasketball ist eine der wenigen Sportarten, die in gemischten Teams inklusiv ge-
spielt wird. Köln ist eine Hochburg des Rollstuhlbasketballs in Deutschland. Der neu gestalte-
te Patz könnte gezielt als Treffpunkt für Rollstuhlbasketballer*innen bzw. für inklusiven Sport 
beworben werden. Die Sportministerkonferenz 2017/18 empfiehlt in ihren Hinweisen für bar-
rierefreie Sportstätteninfrastruktur höhenverstellbare Basketballkörbe. 
 
 
Quellenangaben: 
 
(1) Siehe dazu Vorlagen-Nummer AN/0323/2015 
(2) Siehe dazu Vorlagen-Nummer AN/1756/2017 
 
 
Gez. 
Michael Scheffer  Adrian Kasnitz  Tom Geffe 
Die Linke   Deine Freunde  GUT

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hansaplatz

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Details

Aktenzeichen
AN/1003/2018
Typ
Gem. Änderungsantrag BV1 (Linke)
Datum
18.06.2018
Erstellt
18.06.2018 13:12