AN/1003/2018
Bolzplatz Hansaplatz
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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV1)
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DIE LINKE Deine Freunde GUT Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 18.06.2018 AN/1003/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Gemeinsamer Änderungsantrag zur Vorlage-Nummer 0039/2018 Änderungsantrag zur Vorlage-Nummer 0039/2018: Die Vorlage zur Neugestaltung des Bolzplatzes Hansaplatz in Köln-Altstadt/Nord wird um die folgenden Beschlusspunkte ergänzt: 1.) Statt der geplanten zwei Spielfelder wird dem Fußball exklusiv ein gut ausgebautes Spielfeld gewidmet. Entsprechend der Vorbesprechungen mit den Vertretern der Bil- dungslandschaft Altstadt-Nord u.a. soll die zweite Spielfläche multifunktional ausge- baut und für andere Sportarten mittels passenden Bodenbelags nutzbar gemacht werden. 2.) Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgehaltene Fläche den Anforderungen für Behinder- tensport, beispielsweise Rollstuhlbasketball gerecht wird, bzw. entsprechend ertüch- tigt werden kann (beispielsweise durch höhenverstellbare Körbe). Begründung: Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt, dass der Platz nun endlich in Stand gesetzt wer- den soll. Es ist allerdings unklar, wie die geplante sportliche Nutzung ermittelt und begründet wurde. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, warum beide Spielfelder für den Fußballsport ausgebaut werden sollen, während andere populärer werdende Sportarten keine Berücksich- tigung finden sollen (Volleyball, Basketball, Tennis, Tischtennis, Hockey,…) Zumal der Fuß- ball prinzipiell auch auf den meisten öffentlichen Grünflächen gespielt werden kann und auch gespielt wird. Es ist fraglich, ob die Stadt Köln diese Dominanz in der geplanten Form weiter befördern muss. - 2 - Die Bezirksvertretung Innenstadt hat mehrfach einstimmige Beschlüsse gefasst, wonach bei Um- und Neugestaltung von Spiel- und Bolzplätzen das Handlungskonzept zur Kölner Be- hindertenpolitik zu beachten ist. Dieses fordert beispielsweise „die Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsräumen, die die Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beein- trächtigungen fördern und ihren Bedürfnissen gerecht werden“ sowie „die Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung sowie aller Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort, ohne jede Einschränkung.“ (1) Des Weiteren hat die Bezirksvertretung zuletzt im Dezember 2017 beschlossen, dass „bei allen zukünftigen Planungen von Spiel- und Bolzplätzen dieses Handlungskonzept nicht nur zu beachten, sondern der BV jeweils darzulegen, wie es konkret, inklusive einer Aufstellung der entstandenen Kosten, umgesetzt wird.“ (2) Wenn die Verwaltung nun erklärt, dass die Zugänglichkeit für gehbehinderte Menschen und ihre Begleitpersonen gegeben ist, so ist das zwar löblich aber auch recht dürftig. Die aktuell geplante Zuwegung über eine Treppe bzw. über eine Rampe mit 9,2% Gefälle entspricht nicht den Normen und ist für Menschen mit Behinderung nicht zumutbar. Die baulichen Vorschriften der Bauordnung NRW für die Barrie- refreiheit von öffentlich zugänglichen Anlagen werden nicht erfüllt. Insgesamt dient die Ausweitung der Funktionalität der Anlage einer Steigerung der Nut- zungsmöglichkeiten und damit der Auslastung. Auch die umliegenden Schulen hätten die Möglichkeit dort ihren Sportunterricht (unter freiem Himmel) vielseitiger zu gestalten. Die vorgeschlagene reine Bolzplatzlösung ist sehr stark an den Bedürfnissen von männli- chen Sportlern orientiert. Frauen (wie auch Kinder bzw. Familien, ältere Menschen und Men- schen mit Behinderung) spielen öfter bzw. bevorzugt weniger kampfbetonte und durch nicht so stark durch Körperkontakt geprägte Teamsportarten wie Basketball, Volleyball etc. Diese Sportarten werden auch viel häufiger von gemischten Teams ausgeübt. Die gezielte Förde- rung dieser Sportarten wäre nicht nur ein Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit, auch der Inklusion von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen käme eine flexiblere Konzeption entgegen. Fußball bliebe auf beiden Flächen möglich. Rollstuhlbasketball ist eine der wenigen Sportarten, die in gemischten Teams inklusiv ge- spielt wird. Köln ist eine Hochburg des Rollstuhlbasketballs in Deutschland. Der neu gestalte- te Patz könnte gezielt als Treffpunkt für Rollstuhlbasketballer*innen bzw. für inklusiven Sport beworben werden. Die Sportministerkonferenz 2017/18 empfiehlt in ihren Hinweisen für bar- rierefreie Sportstätteninfrastruktur höhenverstellbare Basketballkörbe. Quellenangaben: (1) Siehe dazu Vorlagen-Nummer AN/0323/2015 (2) Siehe dazu Vorlagen-Nummer AN/1756/2017 Gez. Michael Scheffer Adrian Kasnitz Tom Geffe Die Linke Deine Freunde GUT
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (1)
- Hansaplatz
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1003/2018
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV1 (Linke)
- Datum
- 18.06.2018
- Erstellt
- 18.06.2018 13:12