0815/2021
Zuschuss für die Jugendeinrichtung Mädchenzentrum II des Trägers "Lobby für Mädchen e.V."
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Mitteilung Ausschuss
2695 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/6 510/62 Vorlagen-Nummer 05.03.2021 0815/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 Zuschuss für die Jugendeinrichtung Mädchenzentrum II des Trägers "Lobby für Mädchen e.V." Der Träger „Lobby für Mädchen e.V. unterhält derzeit neben einer Mädchenberatungsstelle in Köln - Ehrenfeld zwei Jugendeinrichtungen. Eine hat ihren Sitz in Köln -Mülheim (Mädchenzentrum I) und eine weitere im Eigelstein-Viertel (Mädchenzentrum II). Über den politischen Veränderungsnachweis (pol. VN) sind dem Haushalt 2019 im Teilplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, 800.000 Euro für Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendförderplan zu- gesetzt worden (Vorlagen-Nr. 3368/2018). Ein Teil dieser 800.000 Euro wurde als Anschubfinanzierung für den Aufbau eines weiteren Mäd- chenhauses (Mädchenhaus II) für Miet- und Personalkosten im Umfang von einer Stelle vorgesehen (Vorlagen-Nr. 0158/2019). Somit erfolgte in 2019 aufgrund einer unterjährigen Öffnung des Ha uses eine Förderung in Höhe von 34.165,40 Euro. In 2020 erfolgte eine ganzjährige Förderung in Höhe von 108.421,19 Euro. Für den Haushalt 2021 wurden, wiederum über den pol. VN, dem Teilplan 0604, Kinder- und Jugend- arbeit, 180.000 Euro konkret für die Maßnahme „Zuschuss an Mädchenhaus“ zugesetzt. Diese Mittel werden nun verwendet, um das Angebot aus der Anschubfinanzierung in ein Regelange- bot zu überführen. Für das laufende Haushaltsjahr können dementsprechend Miet-, Sach- und Per- sonalkosten für zwei fachpädagogische Stellen finanziert werden, womit sich die Förderung des Trä- gers auf Basis eines am 14.12.2020 geschlossenen Vertrages für das laufende Jahr auf insgesamt 177.246,40 Euro erhöht hat. Da die Mittel aus dem pol. VN nicht in die mittelfristige Finanzplanung übernommen wurden, sucht die Verwaltung derzeit nach Möglichkeiten einer dauerhaften Finanzierung. Das Konzept für das „Mädchenzentrum II“ beinhaltet, wie bei dem „Mädchenzentrum I“ neben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als Besonderheit einen fest installierten Beratungsteil, der sich im Rahmen eines bewusst niedrigschwelligen Zugangs gezielt an die Besucherinnen der Offenen Arbeit wendet. Der Träger „Lobby für Mädchen e.V.“ möchte nun neben den zwei fachpädagogischen Personalstel- len eine we itere 0,7 -fachpädagogische Personalstelle für die Beratung in der Jugendeinrichtung „Mädchenzentrum II“ einsetzen. Die zur Kostendeckung dieser fachpädagogischen Personalstelle benötigten Mittel in Höhe von 50.820,89 Euro sind jedoch im Haushalt nicht hint erlegt, weswegen eine Förderung derzeit nicht er- folgen kann. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Eigelstein
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Details
- Aktenzeichen
- 0815/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.03.2021
- Erstellt
- 03.03.2021 13:15