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0815/2021

Zuschuss für die Jugendeinrichtung Mädchenzentrum II des Trägers "Lobby für Mädchen e.V."

Mitteilung Ausschuss 05.03.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.03.2021, TOP 8.5.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2695 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/6 
510/62 
Vorlagen-Nummer 05.03.2021 
 0815/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 
 
Zuschuss für die Jugendeinrichtung Mädchenzentrum II des Trägers "Lobby für Mädchen e.V." 
Der Träger „Lobby für Mädchen e.V. unterhält derzeit neben einer Mädchenberatungsstelle in Köln -
Ehrenfeld zwei Jugendeinrichtungen. Eine hat ihren Sitz in Köln -Mülheim (Mädchenzentrum I) und 
eine weitere im Eigelstein-Viertel (Mädchenzentrum II). 
Über den politischen Veränderungsnachweis (pol. VN) sind dem Haushalt 2019 im Teilplan 0604, 
Kinder- und Jugendarbeit, 800.000 Euro für Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendförderplan zu-
gesetzt worden (Vorlagen-Nr. 3368/2018). 
Ein Teil dieser 800.000  Euro wurde als Anschubfinanzierung für den Aufbau eines weiteren Mäd-
chenhauses (Mädchenhaus II) für Miet- und Personalkosten im Umfang von einer Stelle vorgesehen 
(Vorlagen-Nr. 0158/2019). Somit erfolgte in 2019 aufgrund einer unterjährigen Öffnung des Ha uses 
eine Förderung in Höhe von 34.165,40 Euro. In 2020 erfolgte eine ganzjährige Förderung in Höhe 
von 108.421,19 Euro. 
Für den Haushalt 2021 wurden, wiederum über den pol. VN, dem Teilplan 0604, Kinder- und Jugend-
arbeit, 180.000 Euro konkret für die Maßnahme „Zuschuss an Mädchenhaus“ zugesetzt. 
Diese Mittel werden nun verwendet, um das Angebot aus der Anschubfinanzierung in ein Regelange-
bot zu überführen. Für das laufende Haushaltsjahr können dementsprechend Miet-, Sach- und Per-
sonalkosten für zwei fachpädagogische Stellen finanziert werden, womit sich die Förderung des Trä-
gers auf Basis eines am 14.12.2020 geschlossenen Vertrages für das laufende Jahr auf insgesamt 
177.246,40 Euro erhöht hat. 
Da die Mittel aus dem pol. VN nicht in die mittelfristige Finanzplanung übernommen wurden, sucht die 
Verwaltung derzeit nach Möglichkeiten einer dauerhaften Finanzierung. 
 
 
Das Konzept für das „Mädchenzentrum II“ beinhaltet, wie bei dem „Mädchenzentrum I“ neben der 
Offenen Kinder- und Jugendarbeit als Besonderheit einen fest installierten Beratungsteil, der sich im 
Rahmen eines bewusst niedrigschwelligen Zugangs gezielt an die Besucherinnen der Offenen Arbeit 
wendet. 
Der Träger „Lobby für Mädchen e.V.“ möchte nun neben den zwei fachpädagogischen Personalstel-
len eine we itere 0,7 -fachpädagogische Personalstelle für die Beratung in der Jugendeinrichtung 
„Mädchenzentrum II“ einsetzen. 
Die zur Kostendeckung dieser fachpädagogischen Personalstelle benötigten Mittel in Höhe von 
50.820,89 Euro sind jedoch im Haushalt nicht hint erlegt, weswegen eine Förderung derzeit nicht er-
folgen kann. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

09.03.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Eigelstein

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Details

Aktenzeichen
0815/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.03.2021
Erstellt
03.03.2021 13:15