V/0406/2024
Von-Esmarch-Straße - Umsetzung eines Unfallkommissionsbeschlusses - Überplanung des Kreisverkehres hin zu einer signalisierten Kreuzung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0406/2024 Kurzüberblick Umsetzung eines Unfallkommissionsbeschlusses zur Entschärfung des Unfallschwerpunktes am Kreisverkehr der Von-Esmarch-Straße mit der Roxeler Straße und der Busso-Peus-Straße, durch Überplanung des Kreisverkehrs hin zu einer signalisierten Kreuzung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Verkehrssicherheitsprogramm / Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaß- nahmen“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.900.000 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen durch Förderungen von ca. 1.350.000 €. Zusätzlich müssen Fördergelder des Kreisverkehrs zu- rückgezahlt werden. Insgesamt entstehen Kosten für die Stadt Münster von ca. 750.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplanentwurf 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Anlage 1: Lageplan
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GGGGGGG GasWW W W W GW W WMuckermannweg HsNr. 12 aHsNr. 14HsNr. 14 a HainbucheSTø= 0.55 mKø= 12.00 mHainbucheSTø= 0.40 mKø= 9.00 mHainbucheSTø= 0.35 mKø= 8.00 mLindeSTø= 0.75 mKø= 14.00 mLindeSTø= 0.75 mKø= 12.00 m AhornSTø= 0.35 mKø= 10.00 m LindeSTø= 0.20 mKø= 5.00 mLindeSTø= 0.20 mKø= 5.00 m LindeSTø= 0.25 mKø= 6.00 m LindeSTø= 0.20 mKø= 5.00 mLindeSTø= 0.20 mKø= 5.00 mLindeSTø= 0.25 mKø= 5.00 mLindeSTø= 0.45 mKø= 8.00 m EicheSTø= 0.25 mKø= 8.00 m EicheSTø= 0.45 mKø= 8.00 m LindeSTø= 0.40 mKø= 8.00 m AhornSTø= 0.40 mKø= 8.00 m AhornSTø= 0.50 mKø= 12.00 m LindeSTø= 0.60 mKø= 12.00 mLindeSTø= 0.60 mKø= 12.00 m AhornSTø= 0.70 mKø= 14.00 mAhornSTø= 0.60 mKø= 12.00 m AhornSTø= 0.40 mKø= 10.00 m AhornSTø= 0.40 mKø= 8.00 m II8381 1513 (2)(1) 91I(1)II89(1) (1) II Gerichtsmedizinisches Institut62 Klärbecken I 11 bIIF 11 cFII11 aFII 11FII Gas W GW Gerichtsmedizinisches Institut ?STø= 0.10 mKø= 4.00 m?STø= 0.15 mKø= 4.00 m ?STø= 0.20 mKø= 5.00 m ?STø= 0.15 mKø= 5.00 m ?STø= 0.10 mKø= 4.00 m?STø= 0.10 mKø= 4.00 m ?STø= 0.50 mKø= 8.00 m ?STø= 0.50 mKø= 10.00 m ?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.15 mKø= 6.00 m?STø= 0.15 mKø= 6.00 m?STø= 0.40 mKø= 10.00 m?STø= 0.10 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 8.00 m?STø= 0.20 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 8.00 m ?STø= 0.20 mKø= 6.00 m?STø= 0.10 mKø= 5.00 m?STø= 0.10 mKø= 6.00 m ?STø= 0.20 mKø= 6.00 m ?STø= 0.30 mKø= 6.00 m ?STø= 0.20 mKø= 8.00 m?STø= 0.30 mKø= 8.00 m?STø= 0.20 mKø= 6.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.30 mKø= 8.00 m?STø= 0.75 mKø= 10.00 m?STø= 0.35 mKø= 8.00 m?STø= 0.35 mKø= 8.00 m II8381 (2) (1) II 62I 11 bIIF 11 cFII11 aFII 11FII II FHFHWSTø= 0.40 mKø= 10.00 m -STø= 0.30 mKø= 10.00 m 91I(1)II89 36 205 54 327 54 36 242 232 205 307 267 327 54 242 232 36 205 307 9RQ(VPDUFK6WUDH 5R[HOHU6WUDH%XVVR3HXV6WUDH 0|OOPDQQVZHJAppelbreistiege 4.00 62I1.753.001.75 2.504.50 2.502.500.503.253.903.252.504.552.503.003.00 2.003.003.256.153.802.60 3.003.253.000.502.002.551.505.802.503.003.003.253.002.503.00 3.00 Ausbau nach AnlageIV 2.4Ausbau nach AnlageIV 2.12 Ausbau nach AnlageIV 2.4Ausbau nach AnlageIV 2.4 Ausbau nach AnlageIV 2.4Leuchten versetzen Leuchten versetzen2.003.003.253.002.504.65 Anschluss anBestand Anschluss an]XNQIWLJH3ODQXQJ 2.502.052.00 3.2540.002.00 Plot 14.10.2024 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_11500Okt. 2024RevermannOkt. 2024HollenbergVon-Esmarch-StraßePlanung LSAPlot 14.10.2024
Berichtsvorlage
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V/0406/2024 V/0406/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Von-Esmarch-Straße - Umsetzung eines Unfallkommissionsbeschlusses Überplanung des Kreisverkehres hin zu einer signalisierten Kreuzung Beratungsfolge 07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 19.11.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Auslöser der Maßnahme: Der Kreisverkehr der Von-Esmarch-Straße mit der Roxeler Straße und der Busso-Peus-Straße ist seit Jahren unfallauffällig und unter erhöhter Beobachtung der Ordnungsbehörden der Stadt Münster, Polizei und der Bezirksregierung. Unfalllage: Der Kreisverkehr ist seit 2002 in Betrieb und erstmalig im Jahr 2004 unfallauffällig geworden. Seitdem ist der Kreisverkehr nahezu durchgehend stark unfallauffällig und seit dem Jahr 2018 liegt eine durchgängige Unfallhäufungsstelle vor. Im Zeitraum von 2018 bis 2023 wurden über 60 Unfälle mit 29 verletzten Verkehrsteilnehmenden von der Polizei Münster registriert. Alle verletzten Verkehrsteil- nehmenden waren mit einem Zweirad unterwegs, 25 davon mit dem Fahrrad. In der Analyse der Un- fälle ist klar zu sehen, dass es vor allem beim Einfahren und Verlassen des Kreisverkehrs zu Unfällen zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugen kommt. Folgen der Unfalllage: Aufgrund der Unfalllage war der Knotenpunkt bereits mehrmals Thema in der Unfallkommission der Stadt Münster. Von der Unfallkommission wurden in den folgenden Jahren bereits Sofortmaßnahmen beschlossen und umgesetzt (Markierungen und Rüttelstreifen), um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Leider hat auch dies nicht zu einer dauerhaften Verbesserung der Situation geführt. Amt für Mobilität und Tiefbau 26.09.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hollenberg Telefon: 492-6699 Hollenbergj@stadt- muenster.de - 2 - V/0406/2024 Aufgrund der nach wie vor vorliegenden hohen Unfalllage hat sich die Unfallkommission dazu ent- schlossen größere Umbaumaßnahmen am Knotenpunkt vorzunehmen. In der Folge wurden mehrere Planungen und Untersuchungen vorgenommen und beauftragt, um zu überprüfen, wie langfristig eine verkehrssichere und auch praktikable Lösung für den Knotenpunkt aussehen kann. Von der Unfallkommission der Stadt Münster wurde entschieden, dass der Umbau zu einer Lichtsig- nalanlage unabdingbar ist. Der En tschluss hierzu begründet sich auch dadurch, dass die Konflikte zwischen dem Radverkehr und den Kraftfahrzeugen nur durch den Umbau zu einem signalisierten Knotenpunkt die gewünschte und dringend benötigte deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit schaffen kann. Dies wurde auch in einem im weiteren Planungsverlauf beauftragten Gutachten bestä- tigt. Beschreibung der Baumaßnahme: Das vorrangige Ziel der Planung ist eine max. Erhöhung der Verkehrssicherheit für sämtliche Ver- kehrsteilnehmende. Da insbesondere die Konflikte zwischen dem Radverkehr und den Kraftfahrzeu- gen verantwortlich für die Unfalllage sind, ist eine Separierung aller Kfz -Abbiegebeziehungen unab- dingbar. Um den Flächenverbrauch nicht zu groß werden zu lassen, wurde für alle Links - und Rechtsabbiegefahrstreifen eine Breite von 3,00 m vorgesehen. Für die Gradeausfahrstreifen verbleibt die Breite von 3,25 m. Die Länge der Abbiegefahrstreifen orientiert sich an der prognostizierten Ver- kehrsbelastung und den örtlichen Gegebenheiten, um den Eingriff auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Der Radverkehr wird im Bereich der neuen Kreuzung gesichert auf dem Hochbord geführt. Die Breite des Radweges im Bereich der Kreuzung beträgt in der Regel 2,50 m. Die Furten sind jeweils mit einer Breite von 3,00 m auskömmlich ausgeführt und verlaufen vor den Inselköpfen der Verkehrsinseln, um ein möglichst komfortables und sicheres Überqueren der Straße zu ermöglichen. Vor den Haltelinien sind jeweils auskömmliche Aufstellbereiche vorgesehen, um auch bei wartenden Radfahrenden noch an diesen vorbei verkehrssicher frei rechts abbiegen zu können. Die Aufstellbereiche der zu Fuß ge- henden sind so groß dimensioniert, dass hier eine Vorbeifahrt für die Radfahrenden ohne zusätzli- ches warten möglich ist. Zur Regelung der Radverkehrsströme im Kreuzungsbereich wurden zusätz- lich Haifischzähne, nach niederländischem Vorbild, geplant, um den querenden Radfahrenden Vor- rang einzuräumen. So müssen die Radfahrenden nicht angehalten werden und können sich je nach Bedarf verflechten. Die in der Nebenanlage geführten Geh- und Radwege der Kreuzung werden sowohl in der Roxeler Straße, als auch der Busso -Peus-Straße kurz hinter der Kreuzung auf die gemeinsamen Bestands- Geh- und Radwege verzogen. Im westlichen Arm der Von-Esmarch-Straße wird ebenfalls ein Verzug auf den Bestand vollzogen. Östlich der Kreuzung schließt die Planung der neuen Kreuzung an die weiteren planerischen Überlegungen der Von -Esmarch-Straße an. Die dazu laufenden Planungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen und werden der Politik zu einem späteren Zeitpunkt vorge- legt. Die durch die Planung notwendigerweise entfallenen Bäume werden lokal ausgeglichen. Die im Plan dargestellten Baumstandorte sind erste Vorschläge. Eine genaue Konkretisierung erfolgt mit der Aus- führungsplanung, wenn alle Kanal- und Leitungstrassen final feststehen. Überprüfung der Planung: Aufgrund der Ausmaße der Planung in Kombination mit dem nicht unerheblichen Einfluss auf den Verkehr wurde eine abschließende verkehrstechnische Untersuchung der Planung beauftragt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass die vorliegende Planung den Anforderungen einer maximalen Erhöhung der Verkehrssicherheit vollumfänglich entspricht und auch mit der Bestandsverkehrsbelastung, als auch bei der Prognoseverkehrsbelastung, noch ausreichend leistungsfähig ist. - 3 - V/0406/2024 Zusätzlich wurde noch einmal überprüft, ob auch mit einem Umbau des Bestandskreisverkehrs eine zukünftige verkehrssichere Abwicklung der prognostizierten Verkehre möglich erscheint. Hier kam die Untersuchung klar zu dem Ergebnis, dass die zu erwartenden Pr ognoseverkehre nicht abgewickelt werden können und auch nicht der Sicherheitsgrad einer signalisierten Kreuzung erreicht werden kann. Abschließend kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis den Kreisverkehr in einen lichtsignalisierten Knotenpunkt umzubauen. Bauzeit: Die Planung befindet sich aktuell in der Vorbereitung der Ausführungsplanung. Gegenwärtig wird mit einem Baustart in 2026 kalkuliert. Aufgrund der Dringlichkeit den anhaltenden Unfallschwerpunkt zu entschärfen wird die Maßnahme priorisiert vorangetrieben. Sobald eine genauere Zeitperspektive des Baues absehbar ist, wird die Verwaltung über die weiteren Schritte informieren. Kosten: Für die Maßnahme werden aktuell Kosten von ca. 1.900.000 € kalkuliert. Dem gegenüber stehen Einnahmen durch Förderungen von ca. 1.350.000 €. Somit ergibt sich ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 550.000 Euro. Zusätzlich müssen für den Bau des bestehenden Kreisverkehrs Fördergelder aufgrund von nicht ab- gelaufener Bindefristen zurückgezahlt werden. Schätzungsweise entsteht ein Kostenanteil der Stadt Münster von ca. 200.000 €. Die genaue Festlegung erfolgt von der Bezirksregierung Münster als För- dergeber. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Lageplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Von-Esmarch-Straße
- Roxeler Straße
- Busso-Peus-Straße
- Muckermannweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0406/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.08.2024
- Erstellt
- 24.06.2024 13:23