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V/0406/2024

Von-Esmarch-Straße - Umsetzung eines Unfallkommissionsbeschlusses - Überplanung des Kreisverkehres hin zu einer signalisierten Kreuzung

Vorlagen 22.08.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 19.11.2024, TOP 6.8

Anlage A

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Anlage 1: Lageplan

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Berichtsvorlage

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Anlage A

1788 Zeichen

Anlage A zur V/0406/2024 
Kurzüberblick 
Umsetzung eines Unfallkommissionsbeschlusses zur Entschärfung des Unfallschwerpunktes am 
Kreisverkehr der Von-Esmarch-Straße mit der Roxeler Straße und der Busso-Peus-Straße, durch 
Überplanung des Kreisverkehrs hin zu einer signalisierten Kreuzung.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Verkehrssicherheitsprogramm / Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaß-
nahmen“. 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt werden. Für die 
Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.900.000 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen 
durch Förderungen von ca. 1.350.000 €. Zusätzlich müssen Fördergelder des Kreisverkehrs zu-
rückgezahlt werden. Insgesamt entstehen Kosten für die Stadt Münster von ca. 750.000 €.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplanentwurf 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage 1: Lageplan

2408 Zeichen

GGGGGGG
GasWW
W
W
W
GW
W
WMuckermannweg
HsNr. 12 aHsNr. 14HsNr. 14 a
HainbucheSTø= 0.55 mKø= 12.00 mHainbucheSTø= 0.40 mKø= 9.00 mHainbucheSTø= 0.35 mKø= 8.00 mLindeSTø= 0.75 mKø= 14.00 mLindeSTø= 0.75 mKø= 12.00 m
AhornSTø= 0.35 mKø= 10.00 m
LindeSTø= 0.20 mKø= 5.00 mLindeSTø= 0.20 mKø= 5.00 m
LindeSTø= 0.25 mKø= 6.00 m
LindeSTø= 0.20 mKø= 5.00 mLindeSTø= 0.20 mKø= 5.00 mLindeSTø= 0.25 mKø= 5.00 mLindeSTø= 0.45 mKø= 8.00 m
EicheSTø= 0.25 mKø= 8.00 m
EicheSTø= 0.45 mKø= 8.00 m
LindeSTø= 0.40 mKø= 8.00 m
AhornSTø= 0.40 mKø= 8.00 m
AhornSTø= 0.50 mKø= 12.00 m
LindeSTø= 0.60 mKø= 12.00 mLindeSTø= 0.60 mKø= 12.00 m
AhornSTø= 0.70 mKø= 14.00 mAhornSTø= 0.60 mKø= 12.00 m
AhornSTø= 0.40 mKø= 10.00 m
AhornSTø= 0.40 mKø= 8.00 m
II8381
1513
(2)(1)
91I(1)II89(1)
(1)
II
Gerichtsmedizinisches
Institut62
Klärbecken
I
11 bIIF 11 cFII11 aFII 11FII
Gas
W
GW
Gerichtsmedizinisches
Institut
?STø= 0.10 mKø= 4.00 m?STø= 0.15 mKø= 4.00 m
?STø= 0.20 mKø= 5.00 m
?STø= 0.15 mKø= 5.00 m
?STø= 0.10 mKø= 4.00 m?STø= 0.10 mKø= 4.00 m
?STø= 0.50 mKø= 8.00 m
?STø= 0.50 mKø= 10.00 m
?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.15 mKø= 6.00 m?STø= 0.15 mKø= 6.00 m?STø= 0.40 mKø= 10.00 m?STø= 0.10 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 8.00 m?STø= 0.20 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 8.00 m
?STø= 0.20 mKø= 6.00 m?STø= 0.10 mKø= 5.00 m?STø= 0.10 mKø= 6.00 m
?STø= 0.20 mKø= 6.00 m
?STø= 0.30 mKø= 6.00 m
?STø= 0.20 mKø= 8.00 m?STø= 0.30 mKø= 8.00 m?STø= 0.20 mKø= 6.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.30 mKø= 8.00 m?STø= 0.75 mKø= 10.00 m?STø= 0.35 mKø= 8.00 m?STø= 0.35 mKø= 8.00 m
II8381
(2)
(1)
II
62I
11 bIIF 11 cFII11 aFII 11FII
II
FHFHWSTø= 0.40 mKø= 10.00 m
-STø= 0.30 mKø= 10.00 m
91I(1)II89
36
205
54
327
54
36
242
232
205
307
267
327
54
242
232
36
205
307
9RQ(VPDUFK6WUD‰H
5R[HOHU6WUD‰H%XVVR3HXV6WUD‰H
0|OOPDQQVZHJAppelbreistiege
4.00
62I1.753.001.75
2.504.50
2.502.500.503.253.903.252.504.552.503.003.00
2.003.003.256.153.802.60
3.003.253.000.502.002.551.505.802.503.003.003.253.002.503.00
3.00
Ausbau nach AnlageIV 2.4Ausbau nach AnlageIV 2.12
Ausbau nach AnlageIV 2.4Ausbau nach AnlageIV 2.4
Ausbau nach AnlageIV 2.4Leuchten versetzen
Leuchten versetzen2.003.003.253.002.504.65
Anschluss anBestand
Anschluss an]XNQIWLJH3ODQXQJ
2.502.052.00 3.2540.002.00
Plot 14.10.2024
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_11500Okt. 2024RevermannOkt. 2024HollenbergVon-Esmarch-StraßePlanung LSAPlot 14.10.2024

Berichtsvorlage

7384 Zeichen

V/0406/2024 
V/0406/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Von-Esmarch-Straße - Umsetzung eines Unfallkommissionsbeschlusses  
Überplanung des Kreisverkehres hin zu einer signalisierten Kreuzung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   19.11.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Auslöser der Maßnahme: 
 
Der Kreisverkehr der Von-Esmarch-Straße mit der Roxeler Straße und der Busso-Peus-Straße ist seit 
Jahren unfallauffällig und unter erhöhter Beobachtung der Ordnungsbehörden der Stadt Münster, 
Polizei und der Bezirksregierung. 
 
 
Unfalllage: 
 
Der Kreisverkehr ist seit 2002 in Betrieb und erstmalig im Jahr 2004 unfallauffällig geworden. Seitdem 
ist der Kreisverkehr nahezu durchgehend stark unfallauffällig und seit dem Jahr 2018 liegt eine 
durchgängige Unfallhäufungsstelle vor. Im Zeitraum von 2018 bis 2023 wurden über 60 Unfälle mit 29 
verletzten Verkehrsteilnehmenden von der Polizei Münster registriert. Alle verletzten Verkehrsteil-
nehmenden waren mit einem Zweirad unterwegs, 25 davon mit dem Fahrrad. In der Analyse der Un-
fälle ist klar zu sehen, dass es vor allem beim Einfahren und Verlassen des Kreisverkehrs zu Unfällen 
zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugen kommt.   
 
 
Folgen der Unfalllage: 
 
Aufgrund der Unfalllage war der Knotenpunkt bereits mehrmals Thema in der Unfallkommission der 
Stadt Münster. Von der Unfallkommission wurden in den folgenden Jahren bereits Sofortmaßnahmen 
beschlossen und umgesetzt (Markierungen und Rüttelstreifen), um die Verkehrssicherheit weiter zu 
erhöhen. Leider hat auch dies nicht zu einer dauerhaften Verbesserung der Situation geführt.  
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
26.09.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hollenberg 
Telefon: 492-6699 
Hollenbergj@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0406/2024 
Aufgrund der nach wie vor vorliegenden hohen Unfalllage hat sich die Unfallkommission dazu ent-
schlossen größere Umbaumaßnahmen am Knotenpunkt vorzunehmen. In der Folge wurden mehrere 
Planungen und Untersuchungen vorgenommen und beauftragt, um zu überprüfen, wie langfristig eine 
verkehrssichere und auch praktikable Lösung für den Knotenpunkt aussehen kann.  
Von der Unfallkommission der Stadt Münster wurde entschieden, dass der Umbau zu einer Lichtsig-
nalanlage unabdingbar ist. Der En tschluss hierzu begründet sich auch dadurch, dass die Konflikte 
zwischen dem Radverkehr und den Kraftfahrzeugen nur durch den Umbau zu einem signalisierten 
Knotenpunkt die gewünschte und dringend benötigte deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit 
schaffen kann. Dies wurde auch in einem im weiteren Planungsverlauf beauftragten Gutachten bestä-
tigt. 
 
 
 
Beschreibung der Baumaßnahme:  
 
Das vorrangige Ziel der Planung ist eine max. Erhöhung der Verkehrssicherheit für sämtliche Ver-
kehrsteilnehmende. Da insbesondere die Konflikte zwischen dem Radverkehr und den Kraftfahrzeu-
gen verantwortlich für die Unfalllage sind, ist eine Separierung aller Kfz -Abbiegebeziehungen unab-
dingbar. Um den Flächenverbrauch nicht zu groß werden zu lassen, wurde für alle Links - und 
Rechtsabbiegefahrstreifen eine Breite von 3,00 m vorgesehen. Für die Gradeausfahrstreifen verbleibt 
die Breite von 3,25 m. Die Länge der Abbiegefahrstreifen orientiert sich an der prognostizierten Ver-
kehrsbelastung und den örtlichen Gegebenheiten, um den Eingriff auf ein notwendiges Minimum zu 
reduzieren.  
Der Radverkehr wird im Bereich der neuen Kreuzung gesichert auf dem Hochbord geführt. Die Breite 
des Radweges im Bereich der Kreuzung beträgt in der Regel 2,50 m. Die Furten sind jeweils mit einer 
Breite von 3,00 m auskömmlich ausgeführt und verlaufen vor den Inselköpfen der Verkehrsinseln, um 
ein möglichst komfortables und sicheres Überqueren der Straße zu ermöglichen. Vor den Haltelinien 
sind jeweils auskömmliche Aufstellbereiche vorgesehen, um auch bei wartenden Radfahrenden noch 
an diesen vorbei verkehrssicher frei rechts abbiegen zu können. Die Aufstellbereiche der zu Fuß ge-
henden sind so groß dimensioniert, dass hier eine Vorbeifahrt für die Radfahrenden ohne zusätzli-
ches warten möglich ist. Zur Regelung der Radverkehrsströme im Kreuzungsbereich wurden zusätz-
lich Haifischzähne, nach niederländischem Vorbild, geplant, um den querenden Radfahrenden Vor-
rang einzuräumen. So müssen die Radfahrenden nicht angehalten werden und können sich je nach 
Bedarf verflechten.  
Die in der Nebenanlage geführten Geh- und Radwege der Kreuzung werden sowohl in der Roxeler 
Straße, als auch der Busso -Peus-Straße kurz hinter der Kreuzung auf die gemeinsamen Bestands-
Geh- und Radwege verzogen. Im westlichen Arm der Von-Esmarch-Straße wird ebenfalls ein Verzug 
auf den Bestand vollzogen. Östlich der Kreuzung schließt die Planung der neuen Kreuzung an die 
weiteren planerischen Überlegungen der Von -Esmarch-Straße an. Die dazu laufenden Planungen 
sind allerdings noch nicht abgeschlossen und werden der Politik zu einem späteren Zeitpunkt vorge-
legt.  
Die durch die Planung notwendigerweise entfallenen Bäume werden lokal ausgeglichen. Die im Plan 
dargestellten Baumstandorte sind erste Vorschläge. Eine genaue Konkretisierung erfolgt mit der Aus-
führungsplanung, wenn alle Kanal- und Leitungstrassen final feststehen.  
 
 
 
Überprüfung der Planung: 
 
Aufgrund der Ausmaße der Planung in Kombination mit dem nicht unerheblichen Einfluss auf den 
Verkehr wurde eine abschließende verkehrstechnische Untersuchung der Planung beauftragt. Diese 
kam zu dem Ergebnis, dass die vorliegende Planung den Anforderungen einer maximalen Erhöhung 
der Verkehrssicherheit vollumfänglich entspricht und auch mit der Bestandsverkehrsbelastung, als 
auch bei der Prognoseverkehrsbelastung, noch ausreichend leistungsfähig ist.

- 3 - 
V/0406/2024 
Zusätzlich wurde noch einmal überprüft, ob auch mit einem Umbau des Bestandskreisverkehrs eine 
zukünftige verkehrssichere Abwicklung der prognostizierten Verkehre möglich erscheint. Hier kam die 
Untersuchung klar zu dem Ergebnis, dass die zu erwartenden Pr ognoseverkehre nicht abgewickelt 
werden können und auch nicht der Sicherheitsgrad einer signalisierten Kreuzung erreicht werden 
kann.  
 
Abschließend kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis den Kreisverkehr in einen lichtsignalisierten 
Knotenpunkt umzubauen.  
 
 
 
Bauzeit: 
 
Die Planung befindet sich aktuell in der Vorbereitung der Ausführungsplanung. Gegenwärtig wird mit 
einem Baustart in 2026 kalkuliert. Aufgrund der Dringlichkeit den anhaltenden Unfallschwerpunkt zu 
entschärfen wird die Maßnahme priorisiert vorangetrieben. Sobald eine genauere Zeitperspektive des 
Baues absehbar ist, wird die Verwaltung über die weiteren Schritte informieren.   
 
 
 
Kosten: 
 
Für die Maßnahme werden aktuell Kosten von ca. 1.900.000 € kalkuliert. Dem gegenüber stehen 
Einnahmen durch Förderungen von ca. 1.350.000 €. Somit ergibt sich ein städtischer Eigenanteil in 
Höhe von 550.000 Euro. 
Zusätzlich müssen für den Bau des bestehenden Kreisverkehrs Fördergelder aufgrund von nicht ab-
gelaufener Bindefristen zurückgezahlt werden. Schätzungsweise entsteht ein Kostenanteil der Stadt 
Münster von ca. 200.000 €. Die genaue Festlegung erfolgt von der Bezirksregierung Münster als För-
dergeber. 
 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez.  
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Lageplan

Beratungsverlauf (2)

07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.11.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Roxeler Straße
  • Busso-Peus-Straße
  • Muckermannweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0406/2024
Typ
Vorlagen
Datum
22.08.2024
Erstellt
24.06.2024 13:23