Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Umgestaltug des Rochusplatzes" in Köln-Bickendorf aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf); Bedarfsfeststellungsbeschluss
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2423/2018 vom 07.02.2019
Stand: Am 14.02.2019 im Rat geändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Anlage 4 Stellungnahme RPA
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
14 04.06.2018 141/1 15 Bedarfsprüfung für die noch ausstehenden Maßnahmen ("große Bedarfsprüfung") im Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“; voraussichtliche Auftragssumme 69.559.657 € netto zzgl. MwSt. = 82.775.992 € brutto RPA – Nr. 141/11/06/18 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 04.05.2018 übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die noch ausstehenden Maßnahmen im Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“. Ihrer Bedarfsprüfung waren Maßnahmenbeschreibungen sowie eine tabellarische Maßnah- meübersicht (insgesamt 57 Positionen) mit der beabsichtigten Vergabeart und den von Ihnen prognostizierten Kosten (Stand 04.05.2018) für die Jahre 2019 bis 2023 ff. beigefügt. Die Maßnahmeübersicht enthält auch sieben Projekte, deren Bedarf von mir in der Vergangen- heit durch Einzelentscheidungen bereits anerkannt wurden. Den von Ihnen nun geltend gemachten Gesamtbedarf erkenne ich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ausführungen an: Ausgangslage ist der Beschluss des Rates vom 20.12.2016 (Vorlagen-Nr. 2899/2016) über das Integrierte Handlungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ als Leitkonzept in der neu- en EFRE/ESF Förderphase 2014 – 2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maß- nahmen. Die Verwaltung wurde dabei u. a. beauftragt, unter Nutzung möglicher Förderanträge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig hatte der Rat die Anerkennung des Be- darfs für die aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Mio. € vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen beschlossen. Die erfor- derlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah- lungsermächtigungen bis 2020 waren laut Beschlussvorlage im Haushaltsplan bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgt. Der entstehende Aufwand ab 2021ff sollte in den zu- künftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt werden. Anlage 4 2 Mit dem Beschluss wurde nach Einschätzung der Verwaltung eine grundsätzliche Anerken- nung des Bedarfs der einzelnen Maßnahmen vorgenommen (siehe Pkt. 3 der Begründung zur Vorlage Nr. 2899/2016). Gemäß Ihrem aktuellen Schreiben erfolgt die Anmeldung des Finanzbedarfs für das Pro- gramm zum Haushaltsplanentwurf 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2023 auf Basis der angegebenen Kosten. Sie räumen ein, dass sich die Maßnahmen derzeit noch in der Planung befinden und sich die kalkulierten Kosten daher noch verändern können. Aufgrund meiner mdl. Rückfrage versicherten Sie, dass es sich bei den von Ihnen angege- benen Kosten um Bruttobeträge handelt; dies galt insofern auch für die Anlage 2 (Priorisie- rung der Maßnahmen) der damaligen Beschlussvorlage 2899/2016. Da es sich bei den Wertgrenzen der Zuständigkeitsordnung jeweils um Nettobeträge handelt, möchte ich Sie bitten, dies zukünftig explizit anzugeben. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Sie das durch den Rat beschlossene Finanz- volumen von rd. 77,3 Mio. € brutto bereits mit der aktuellen Kalkulation (26.596.601 € konsumtive und 56.179.391 € investive Kosten) um rd. 5,5 Mio. € brutto überschreiten. In der Vergangenheit wurden von 15, 61 und 67 bereits folgende Bedarfsprüfungen zum Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgelegt und von mir genehmigt: Bedarfsprüfung 67 vom 11.12.2015 bzw. 15.12.2016 (siehe RPA-Nr. BD 2015/1486 und BD 2016/1589) Maßnahme 4.7.1 Integrierte Maßnahme zur ökologischen Revitalisierung Westerwald- straße; Kosten für externe Planungsleistungen sowie weiterer Nebenleistungen (Vorstu- dien, Baugrund- u. Altlastenuntersuchungen, Durchführung Bürgerbeteiligung, Erstellung von Förderanträgen etc.) 454.000 € netto zzgl. MwSt. = 540.260 € brutto Bedarfsprüfung 61 vom 20.12.2016 (siehe RPA-Nr. BD 2016/1602) Maßnahme 2.5.5 Ein Platz an der Herler Straße; Kosten für externe Planungsleistungen 96.000 € netto zzgl. MwSt. = 114.000 € brutto Bedarfsprüfung 15 vom 22.05.2017 (siehe RPA-Nr. 141/11/10/17) Projekt Aufbau einer bürgerschaftlichen Kultur der Wohnumfeldpflege, Müllvermeidung und Müllbeseitigung" als Teilnahme der Fördermaßnahme "Büro für Quartiersmanage- ment und Aktivierung von Sozialräumen Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße; voraussichtliche Auftragssumme: 84.033 € netto zzgl. MwSt. = 100.000 € brutto Bedarfsprüfung 15 vom 26.07.2017 (siehe RPA - Nr. 141/11/13/17) Projektbausteine des Projekts 0.0.1 Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung für elf Sozialräume bzw. zehn integrierte Stadtentwicklungsprojekte (ISEK); voraussichtlicher Aufwand 6.207.116,39 € netto zzgl. MwSt. = 7.386.468,50 € brutto Bedarfsprüfung 15 vom 04.08.2017 (siehe RPA-Nr. 141/11/15/17) Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" für elf Sozialräume bzw. zehn Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK); voraussichtlicher Aufwand 370.504 € netto zzgl. MwSt. = 440.900 € brutto Bedarfsprüfung 61 vom 04.10.2017 (siehe RPA-Nr. BD 2017/1120) Maßnahme 2.10.4 Platz an Sankt Adelheid; Kosten für externe Planungs-, Regie- und Si- GeKo-Leistungen 168.194 € netto zzgl. MwSt. = 200.152 € brutto 3 Bedarfsprüfung 61 vom 09.10.2017 (siehe RPA-Nr. BD 2017/1231) Umbau von drei öffentlichen Plätzen in Köln Porz Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit Retentionsfunktion; Städtebauförderungsprojekt in Kooperation mit der StEB, 61, 66 und 67; Kosten für externe Planungsleistungen 166.432 € netto zzgl. MwSt. = 198.000 € brutto Die hier genannten Einzelsummen sind bereits in der Gesamtsumme von rd. 82 Mio. € ent- halten und dürfen keinesfalls hinzugerechnet werden. Aktuell hat mir 61 eine erneute Bedarfsprüfung vom 28.05.2018 über die Umgestaltung des Rochusplatzes in Bickendorf mit einem voraussichtlichen Auftragswert über 194.000 € netto zzgl. MwSt. = 230.860 € brutto übersandt. Diese Maßnahme ist in Ihrer Aufstellung unter Pkt. 2.1.1 mit einem Gesamtvolumen von 3,7 Mio. € brutto enthalten. Ich werde zu diesem gel- tend gemachten Bedarf 61 daher keine gesonderte Anerkennung bzw. Stellungnahme über- senden. Sollte zukünftig weitere Korrespondenz der Fachämter mit 14 zum Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ notwendig werden, so halte ich es für zweckmäßig, wenn dies ausschließlich über 15 als Koordinator erfolgt. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass die Umsetzung der geförderten Einzelprojekte unter Beachtung der Zuschussvorgaben erfolgt und die Beteiligungsrechte der politischen Gremien von den projektbetreuenden Fachämtern berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Hemsing -
Anlage 5 Bedarfsprüfung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 5 -
Anlage 7
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
A N L A G E 7 Anlage 7 zu 2423-2018.docx Umgestaltung Rochusplatz "Starke Veedel – Starkes Köln", Vorlage 2423/2018 Bedarfsfeststellungsbeschluss für externe Planungsleistungen und Grundstückskosten für die Sitzung am 07.02.2019, Top 6.1 Umgestaltung Rochusplatz "Starke Veedel – Starkes Köln", Vorlage 2423/2018 Bedarfsfeststellungsbeschluss für externe Planungsleistungen und Grundstückskosten Die Verwaltung nimmt zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.01.2019 wie folgt Stellung: Der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017 (AN/1886/2016) ist in der vorliegenden Planung der Verwaltung berücksichtigt. Der für einen späteren Verschwenk der Venloer Straße erforderliche Korridor sowie die Fläche für einen Kreisverkehr an der Einmündung der Wilhelm-Mauser-Straße sind in der Planung freigehalten (siehe Anlage 8). Eine Planung des Verschwenks der Venloer Straße zum jetzigen Zeitpunkt wird durch die Verwaltung abgelehnt (siehe Anlage 9). Zum einen sind umfassende verkehrliche Untersuchungen sowie die notwendigen Ausführungsplanungen erforderlich, die einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren beanspruchen. Dies hätte eine Verzögerung der Umsetzung der Maßnahme von etwa acht bis zehn Jahren zur Folge. Der Umbau des Straßenkörpers kann aufgrund der Förderrichtlinien nicht in das Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" aufgenommen werden. Die bauliche Maßnahme Rochusplatz ist für die Anerkennung des Sozialraums Bickendorf, Westend und Ossendorf von erheblicher Bedeutung. Eine Verzögerung der Umgestaltung des Rochusplatzes gefährdet die Förderung der Maßnahme selbst sowie die Förderung weiterer Maßnahmen in dem Sozialraum und kann bis zum Verlust der Fördermittel reichen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Ursprungsbeschluss zu folgen. -
Anlage 10 Stellungnahme
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
A N L A G E 10 Umgestaltung Rochusplatz "Starke Veedel – Starkes Köln", Vorlage 2423/2018 Bedarfsfeststellungsbeschluss für externe Planungsleistungen und Grundstückskosten für die Ratssitzung am 14.02.2019, TOP 10.18 Stellungnahme der Verwaltung: Die Vorlage wurde in der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss kontrovers diskutiert, da seitens der Initiative „Künstler für Bickendorf“ ein Verschwenk der Venloer Straße in Richtung Süden vorgeschlagen wurde. Es besteht ein enger Bezug zur aktuellen Beschlussvorlage der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum "Bickendorf, Westend und Ossendorf" (Vorlage 4249/2018). Aufgrund der Aufnahme der neuen städtebaulichen Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ in das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ ist eine Fortschreibung des ISEKs erforderlich. Der Förderantrag ist zum STEP 2020 (Einreichungsfrist 30.09.2019) vorgesehen. Die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ ist eine wichtige städtebauliche Maßnahme im Sozialraum. Falls die Maßnahme nicht im Rahmen von „Starke Veedel – Starkes Köln“ umgesetzt und zur Förderung angemeldet wird, ist die Förderung der städtebaulichen Maßnahmen für den gesamten Sozialraum gefährdet (es liegt dann kein angemessenes Verhältnis von baulichen und flankierenden Maßnahmen vor). Weiterhin ist zu beachten, dass die Maßnahme bei einer Finanzierung über die Städtebauförderung einer Zweckbindungsfrist unterliegt, und nachträgliche Änderungen mit dem Fördermittelgeber abgestimmt werden müssen. Andernfalls können Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Zwar ist der Korridor für einen künftigen Verschwenk der Venloer Straße in der Planung freigehalten, die Umsetzung eines Verschwenks sollte jedoch aus oben genannten Gründen frühestens in 10 bis 20 Jahren weiter betrachtet werden. Der gewünschte Kreisverkehr an der Einmündung der Wilhelm-Mauser-Straße ist unabhängig vom Verschwenk der Venloer Straße realisierbar, da er außerhalb des Bearbeitungsbereichs der Platzfläche liegt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Ursprungsbeschluss der Vorlage zu folgen. -
Anlage 0
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
A N L A G E 0 Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Umgestaltung des Rochusplatzes" in Köln-Bickendorf aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf) hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beauftragung von externen Planungsleistungen und Grundstückskosten Vorlage 2423/2018 hier: Begründung der Dringlichkeit Die externen Planungsleistungen werden zur ordnungsgemäßen Erstellung der Planungsunterla- gen für den Förderantrag benötigt. Diese sollen im Herbst 2019 fertiggestellt werden. Für einen entsprechenden Vorlauf der Leistungsphasen 1 bis 3 müssen die externen Planungsleistungen, insbesondere die Planung der Technischen Ausrüstung und erforderliche Gutachten, so bald wie möglich beauftragt werden. Eine Verzögerung des Ratsbeschlusses hätte entsprechende Verzögerungen im Projektverlauf zur Folge, so dass die fristgerechte Erstellung der Planunterlagen zum Förderantrag für 2019 nicht mehr gesichert ist. -
Beschlussvorlage Rat
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rols Az Vorlagen-Nummer 2423/2018 Freigabedatum 30.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Umgestaltung des Rochusplatzes" in Köln-Bickendorf aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf) hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beauftragung von externen Planungsleistungen und Grundstückskosten Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat 1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Umgestaltung des Rochusplatzes" in Köln- Bickendorf fest. Die Planungs- und Grundstückskosten – ohne Ausbaukosten - für das Verfahren werden insgesamt auf etwa 231.500 EUR netto (= 275.485 EUR brutto für Bodengutachten, Grundstückskosten, Honorar für Verkehrsanlagen Leistungsphasen 5-9 und Honorar für techni- sche Ausrüstung Leistungsphasen 1-9) geschätzt; 2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme " Umgestaltung des Rochusplatzes" in Köln-Bickendorf (Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf); 3. beschließt, die Erstellung eines Bodengutachtens, die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 bis 6 für Technische Anlagen und der Leistungsphasen 5 bis 6 für Verkehrsanlagen sowie unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel die Leistungsphasen 7, 8 und 9 an für das jeweilige Fachgebiet qualifizierte Ingenieurbüros zu vergeben; 4. beschließt zur Finanzierung der Planungs- und Grundstückskosten in Höhe von 231.500 EUR netto (=275.485 EUR brutto) die außerplanmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln gemäß § 83 Abs. 2 GO NW auf der neu einzurichtenden Finanzstelle 1502-0902-4-1006, Starke Veedel, Um- gestaltung Rochusplatz, im Haushaltsjahr 2019. Die Deckung erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Finanzstelle 1502-0902-0-1200, Städtebauförderung. Alternative: Die Maßnahme wird nicht umgesetzt. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 275.485 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 192.859 70 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung 1. Anlass und Ziel In der Sitzung am 12.11.2015 hat der Rat die Verwaltung ermächtigt, vorbereitende Arbeiten zur Um- setzung des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel – Starkes Köln" auszuführen (s. Anlage 1). Am 20.12.2016 beschloss der Rat die Erarbeitung der Einzel-ISEKs (integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte) sowie die Anerkennung des Bedarfes für die Einzelmaßnahmen (s. Anlage 2). Die Maßnahme Umgestaltung des Rochusplatzes soll durch eine gesonderte Beschlussvorlage in das vom Rat der Stadt Köln am 28.09.2017 beschlossene Einzel-ISEK Bickendorf, Westend und Ossen- dorf nachträglich aufgenommen werden. Der Rochusplatz liegt im Stadtteil Bickendorf innerhalb des Sozialraumgebietes Bickendorf, Westend und Ossendorf. Er soll im Rahmen des Förderprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ als Ortsmit- telpunkt gestärkt und aufgewertet werden. Der Platz ist im Norden und Osten umgeben von den Hauptverkehrsstraßen Venloer Straße und Äußerer Kanalstraße. Im Süden schließt eine vierge- schossige Wohnbebauung an, die durch einen öffentlichen Fußweg in Ost-West-Richtung erschlos- sen ist. Auf der westlichen Platzkante befindet sich ein eingeschossiges Gewerbegebäude mit Ein- zelhandel, Kultur- und Gastronomienutzung. Dahinter steht das sogenannte Westcenter mit 24 Ge- schossen, das überwiegend mit Wohnnutzung belegt ist. Die denkmalgeschützte Rochuskapelle bil- det mit der umgebenden Baumgruppe direkt an der nördlichen Platzgrenze einen architektonischen Auftakt für den städtischen Raum. Nördlich der Venloer Straße befinden sich die Feuerwache sowie ein Schnellrestaurant und Wohnhäuser mit teilweise Einzelhandel in den Erdgeschossflächen. Der Platz ist durch die Stadtbahn sowie mehrere Buslinien gut an das ÖPNV-Netz angebunden. Die Platz- fläche wird zurzeit als Parkplatz sowie für den Wochenmarkt genutzt. Die Zufahrt für die Marktausstel- ler erfolgt von Süden über die Vitalisstraße. 3 Der Rochusplatz war lange Zeit vom Baukörper des Rochusbades und von großzügigen Verkehrsflä- chen geprägt. Um den Bereich städtebaulich neu zu ordnen und eine gemischte Nutzung aus Woh- nen, Büros und Dienstleistung zu ermöglichen, wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens fand 2011 eine zweistufige moderierte Bürgerbeteiligung statt. Als Ergeb- nis der Beteiligung beschloss der Stadtentwicklungsausschuss 2013, den Bebauungsplan abgeändert fortzuführen: Um eine Verlegung der Venloer Straße gemäß dem Planungsvorschlag der „Künstler für Bi- ckendorf“, der auf dem Siegerentwurf des Wettbewerbes von 1993 basiert, zu ermöglichen, wurde der nördliche Baukörper um 3 Grad nach Süden verschwenkt. Der südliche Baukörper wurde nach Osten verschoben, um die Sichtachse Vitalisstra- ße/Rochusstraße freizuhalten. Der geänderte Bebauungsplan wurde 2014 rechtskräftig und das Grundstück für das östliche Baufeld anschließend veräußert. Für die Planung des Neubaus führte der Grundstückseigentümer 2016 eine Mehrfachbeauftragung mit sechs interdisziplinären Planungsteams durch. Das Ergebnis der Mehr- fachbeauftragung wurde der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss An- fang 2017 mitgeteilt. Der Bebauungsplan sieht im westlichen Bereich ebenfalls eine neue Bebauung mit gemischter Nut- zung vor. Grundlage der zu erarbeitenden Planung ist in diesem Bereich vorerst die Bestandsstruktur, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Absicht für einen Neubau bekannt ist. 2. Projektorganisation und Durchführung des Verfahrens Aufgrund seiner stadträumlichen Lage und der guten verkehrlichen Anbindung hat der Rochusplatz eine zentrale Bedeutung im Stadtviertel. Er soll zur Begegnung und zum Aufenthalt der Anwohner dienen sowie für Veranstaltungen und den Wochenmarkt genutzt werden. Durch den östlichen Neubau wird die Platzfläche räumlich neu gefasst und durch die vorgesehene Wohn- und Gewerbenutzung zusätzlich belebt. Aus diesen Gründen soll der Rochusplatz mit seinem direkten Umfeld aufgewertet und in seiner Funktion als Stadtteilplatz gestärkt werden. Baustein 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung (2018) Auf Basis der Bestandserfassung wird die Vorplanung unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzerbelange entwickelt. Insbesondere ist hier der Wochenmarkt, der zweimal wöchentlich stattfin- det, zu beachten. Weiterhin ändern sich durch den Neubau im östlichen Planungsbereich die stadt- räumliche Wirkung sowie die Wegebeziehungen. Diese sind in Einklang mit der Anbindung des Plat- zes an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs zu bringen. Grundlagenermittlung und Vorplanung (Durchführung der Leistungsphasen 1-2) Baustein 2: Bürgerinformation (2018) Die Vorplanung wurde den Bürgerinnen und Bürgern am 12.07.2018 öffentlich vorgestellt. Baustein 3: Fortschreibung der Vorplanung (2018-2019) Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerinformation werden geprüft und in die Fortschrei- bung der Planung integriert. Einholung des Planungsbeschlusses Baustein 4: Entwurfsplanung (2019) Erstellen der Entwurfsplanung (Durchführung der Leistungsphase 3) Erstellung des Förderantrags Einholung des Baubeschlusses 4 Baustein 5: Bauphase (2019-2022) Erstellung der Leistungsphasen 5 bis 9 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Bau- überwachung, Objektbetreuung) Ausführung der Maßnahmen nach Fertigstellung des östlichen Neubaugebietes 3. Beteiligung der Stadtgesellschaft während der Leistungsphasen 1 - 3 und Zeitplan Der Vorentwurfsplan wurde am 12.07.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Bürger hatten die Mög- lichkeit, Vorschläge und Anregungen einzubringen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der weiteren Planung geprüft und ausgewertet. Über die fortgeschriebene Planung soll die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) im Rahmen des Planungsbeschlusses zur Ausarbeitung der Entwurfsplanung Anfang des Jahres 2019 beraten. Auf dieser Grundlage (Entwurfsplanung Leistungsphase 3) soll Ende des Jahres 2019 der Förderan- trag eingereicht werden. 4. Kosten des Verfahrens Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 4 im Leistungsbild Freianlagen in Eigenleistung durch das Stadtplanungsamt Köln. Leistungsbild Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 5 - 9) gemäß §§ 45ff. HOAI. Einordnung in die Honorarzone IV unten. Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto: Kernbereich Platzfläche: 3.900 qm x 320 €/qm = 1.248.000 EUR umgebende Platzflächen: 7.350 qm x 220 €/qm= 1.617.000 EUR 2.865.000 EUR Planungshonorar Verkehrsanlagen 45 % Honorar bei 2.865.000 EUR: 45 % v. 202.649 EUR 91.192 EUR 20 % Umbauzuschlag Lph 5 - 9 18.238 EUR Zwischensumme Honorar 109.430 EUR + 3,5 % Nebenkosten (NK) 3.830 EUR Gesamt Honorar netto 113.260 EUR gerundet 113.500 EUR Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9) gemäß §§ 55 ff. HOAI. Einordnung in die Honorarzone III unten. Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto: 250.000 EUR Planungshonorar Technische Ausrüstung 100 % Honorar bei 250.000 EUR: 100 % v. 65.418 EUR 65.418 EUR + 3,5 % Nebenkosten (NK) 2.290 EUR Gesamt Honorar netto 67.708 EUR gerundet 68.000 EUR Baunebenkosten Gutachten, Voruntersuchungen 10.000 EUR Grundstückskosten 40.000 EUR 5 Kosten für den Grundstückserwerb Flurstück 1298/1 (Umgebung Rochuskapelle, Eigentümer: Katholische Kirchen- gemeinde St. Rochus): 180 qm x 200 EUR/qm (geschätzt) zzgl. 10 % für Steuern, Gebühren; die Ankaufsprüfung und Wertermittlung wird zurzeit beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bearbeitet Planungs- und Grundstückskosten gesamt 231.500 EUR zzgl. MWSt 19 % 43.985 EUR beantragte Mittel 275.485 EUR GESAMTKOSTEN: Planungskosten 181.500 EUR Grundstückskosten 40.000 EUR Baunebenkosten 20.000 EUR Herstellkosten 2.865.000 EUR Projektkosten gesamt netto: 3.106.500 EUR Gesamtkosten (inkl. 19% MwSt) brutto: 3.696.735 EUR gerundet 3.700.000 EUR brutto Auf der Grundlage der noch im integrierten Stadtentwicklungskonzept anzuerkennenden Maßnahme werden die darin aufgeführten Einzelmaßnahmen sukzessive zur Bewilligung angemeldet. Die Gesamtkosten in Höhe von 3,7 Mio. € wurden vom Rechnungsprüfungsamt bestätigt (siehe Anla- ge 4). Die Kostensteigerung gegenüber der Bedarfsprüfung vom 28.05.2018 (siehe Anlage 5) von 37.500 EUR resultiert zum einen aus der Erhöhung der Honorarermittlung für die Brunnenplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung), die den vollen Umfang der Grundleistungen gemäß HOAI voraussetzt. Zum anderen liegen zum aktuellen Zeitpunkt neuere Erkenntnisse aus der Liegen- schaftsabteilung vor, die von einem höheren Grundstückspreis für die Ankaufverhandlungen ausgeht. Die erforderlichen Mittel, einschließlich der hier beantragten außerplanmäßigen Ausgaben für 2019 in Höhe von 275.485 € brutto, werden auf der neu einzurichtenden Finanzstelle 1502-0902-4-1006, Starke Veedel, Umgestaltung Rochusplatz, in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI können förderunschädlich bereits vor einer Bewilligung der Förde- rung beauftragt und durchgeführt werden. Die folgenden Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI können förderunschädlich erst nach erfolgter Bewilli- gung oder einem von der Stadt Köln zu beantragenden und durch den Zuschussgeber formal zu ge- nehmigenden förderunschädlichen vorzeitigen Beginn vergeben werden. Die Refinanzierung der för- derunschädlich vergebenen Planungsleistungen erfolgt mit der Bewilligung der Maßnahme. Da zwischen Antragstellung und angestrebter Bewilligung einer Maßnahme regelmäßig 9 bis 12 Mo- nate liegen, sichert die frühzeitige Beauftragung der Planungsleistungen gemäß HOAI den fristge- rechten Mittelabfluss nach Bewilligung und eine schnelle Umsetzung der Maßnahme sowie die Bin- dung der externen Ingenieurbüros. Andernfalls könnten die Planungsleistungen erst nach der Bewilli- gung ausgeführt werden und würden eine erhebliche zeitliche Verzögerung in der Realisierung der Maßnahme bedingen. Um das Zeitfenster zwischen Förderantragstellung und Entscheidung über die Bewilligung des För- derantrags zu überbrücken, werden die Leistungsphasen 1 bis 4 im Leistungsbild Freianlagen für die Planung der Oberflächen durch das Stadtplanungsamt in Eigenleistung erbracht. Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 04.06.2018 den Gesamtbedarf der Maßnahme anerkannt. Die ergänzenden Ausführungen der Stellungnahme (vgl. Anlage 4) finden Berücksichti- gung. 6 Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 12.11.2015 Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.12.2016 Anlage 3 Maßnahmenblatt Umgestaltung Rochusplatz Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt vom 04.06.2018 Anlage 5 Bedarfsprüfung 61 für Planungs- und Grundstückskosten vom 28.05.2018 -
Anlage 9 Planung Künstler
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 9 Planungsvorschlag Künstler für Bickendorf -
Anlage 8 Vorentwurf Verkehrspl
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 8 -
Anlage 1 Niederschrift 12.11.2015
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Geschäftsführung Rat Frau Kramp Telefon: (0221 ) 221-22061 Fax : (0221 ) 221-26570 E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de Datum: 24.02.2017 Auszug aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Rates vom 12.11.2015 öffentlich 10 Allgemeine Vorlagen 10.25 Aufwandsermächtigung für vorbereitende Arbeiten zur geplanten Um- setzung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel- Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014-2020 2901/2015 Beschluss: Der Rat ermächtigt die Verwaltung vorbereitende Arbeiten zur Umsetzung des Inte- grierten Handlungskonzep tes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (DS.-Nr. 2899) zu täti- gen. Hierzu gehören z. B. das Einholen von Angeboten für eine externe förder- und vergabespezifische Beratung sowie vorbereitende Arbeiten wie Planungen von Ein- zelmaßnahmen und Bürgerbeteiligungen hierzu. Die Finanzierung dieser vorbereitenden Arbeiten erfolgt im Hj. 2015 aus dem verfüg- baren Budget des Teilplans 0902 Stadtentwicklung. Außerdem beschließt der Rat die Einrichtung eines Aktivierungsfonds über 55.000 € für Aufwendungen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engage ments im Sinne des Integrierten Handlungskonzeptes. Entsprechende Haushaltsermächtigungen werden im Zuge der Hpl.-Aufstellung 2016 im Teilergebnisplan 0902 berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anlage 1 -
Anlage 3 Maßnahmenblatt
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 3 Laufende Nummer 2.1.1 Handlungsfeld Öffentlicher Raum Maßnahme UMGESTALTUNG ROCHUSPLATZ Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf Umbau der vorhandenen Platzfläche Baumaßnahmen: Neugestaltung des Rochusplatzes als Ortsmittelpunkt, Einbindung eines vier- bis fünfgeschossigen Neubaus der GAG mit Wohn- und Gewerbenutzung Inhalt Ausgangslage Der Rochusplatz liegt im Stadtteil Bickendorf innerhalb des Sozialraumgebietes Bickendorf, Westend und Ossendorf. Er soll im Rahmen des Förderprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ als Ortsmittelpunkt gestärkt und aufgewertet werden. Der Platz ist im Norden und Osten umgeben von den Hauptverkehrsstraßen Venloer Straße und Äußerer Kanalstraße. Im Süden schließt eine viergeschossige Wohnbebauung der GAG an, die durch einen öffentlichen Fußweg in Ost-West- Richtung erschlossen ist. Auf der westlichen Platzkante befindet sich ein eingeschossiges Gewerbegebäude mit Einzelhandel, Kultur- und Gastronomienutzung. Dahinter steht das sogenannte Westcenter mit 24 Geschossen, das überwiegend mit Wohnnutzung belegt ist. Die denkmalgeschützte Rochuskapelle bildet mit der umgebenden Baumgruppe direkt an der nördlichen Platzgrenze einen architektonischen Auftakt für den städtischen Raum. Nördlich der Venloer Straße befinden sich die Feuerwache sowie ein Schnellrestaurant und Wohnhäuser mit teilweise Einzelhandel in den Erdgeschossflächen. Der Platz ist durch die Stadtbahn sowie mehrere Buslinien gut an das ÖPNV- Netz angebunden. Die Platzfläche wird zurzeit als Parkplatz sowie für den zwei Mal in der Woche stattfindenden Wochenmarkt und die Kirmes genutzt. Die Zufahrt für die Marktaussteller erfolgt von Süden über die Vitalisstraße. Der Rochusplatz war lange Zeit vom Baukörper des Rochusbades und von großzügigen Verkehrsflächen geprägt. Nach dem Abriss des Bades in 2010 wurde die frei gewordene Fläche überwiegend als Parkplatz mit temporärer Markt- und Kirmesnutzung belegt. Um den Bereich städtebaulich neu zu ordnen und eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Büros und Dienstleistung zu ermöglichen, wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens fand 2011 eine zweistufige moderierte Bürgerbeteiligung statt. Als Ergebnis der Beteiligung beschloss der Stadtentwicklungsausschuss 2013, den Bebauungsplan abgeändert fortzuführen: Um eine Verlegung der Venloer Straße gemäß dem Planungsvorschlag der „Künstler für Bickendorf“, der auf dem Siegerentwurf des Wettbewerbes von 1993 basiert, zu ermöglichen, wurde der nördliche Baukörper um 3 Grad nach Süden verschwenkt. 12.11.2018 Der südliche Baukörper wurde nach Osten verschoben, um die Sichtachse Vitalisstraße/Rochusstraße freizuhalten. Der geänderte Bebauungsplan wurde 2014 rechtskräftig. Das Grundstück für den Neubau wurde von der GAG Immobilien AG erworben, die für die Planung eine Mehrfachbeauftragung mit fünf interdisziplinären Planungsteams durchführte. Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung wurde durch die Bezirksvertretung und den Stadtentwicklungsausschuss 2017 beschlossen. Der Bebauungsplan sieht im westlichen Bereich ebenfalls eine neue Bebauung mit gemischter Nutzung vor. Grundlage der zu erarbeitenden Planung ist in diesem Bereich vorerst die Bestandsstruktur, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Absicht für einen Neubau besteht. Projektbeschreibung Aufgrund seiner stadträumlichen Lage und der guten verkehrlichen Anbindung hat der Rochusplatz eine zentrale Bedeutung im Stadtviertel. Er soll zur Begegnung und zum Aufenthalt der Anwohner dienen sowie für Veranstaltungen und den Wochenmarkt genutzt werden. Durch den östlichen Neubau wird die Platzfläche räumlich neu gefasst und durch die vorgesehene Wohn- und Gewerbenutzung zusätzlich belebt. Aus diesen Gründen soll der Rochusplatz mit seinem direkten Umfeld aufgewertet und in seiner Funktion als Stadtteilplatz gestärkt werden. Baustein 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung (2018) Auf Basis der Bestandserfassung wird die Vorplanung unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzerbelange entwickelt. Insbesondere ist hier der Wochenmarkt, der zweimal wöchentlich 12.11.2018 stattfindet, zu beachten. Weiterhin ändern sich durch den Neubau im östlichen Planungsbereich die stadträumliche Wirkung sowie die Wegebeziehungen. Diese sind in Einklang mit der Anbindung des Platzes an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs zu bringen. Grundlagenermittlung und Vorplanung (Durchführung der Leistungsphasen 1-2) Baustein 2: Bürgerinformation (2018) Die Vorplanung wurde den Bürgerinnen und Bürgern am 12.07.2018 öffentlich vorgestellt. Baustein 3: Fortschreibung der Vorplanung (2018-2019) Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerinformation werden geprüft und in die Fortschreibung der Planung integriert. Einholung des Planungsbeschlusses Baustein 4: Entwurfsplanung (2019) Erstellen der Entwurfsplanung (Durchführung der Leistungsphase 3) Erstellung des Förderantrags Einholung des Baubeschlusses Baustein 5: Bauphase (2019-2022) Erstellung der Leistungsphasen 5 bis 9 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Objektbetreuung) Ausführung der Maßnahmen nach Fertigstellung des östlichen Neubaugebietes Zielgruppe alle Altersgruppen, Geschlechter und Lebensstile, insbesondere Familien, Jugendliche, Senioren, Migranten Ziele Operative Ziele identitätsstiftende Aufwertung des Platzes und Erhöhung der Aufenthaltsqualität Sicherung der Nutzung für den Wochenmarkt und Stärkung der Funktion als Treffpunkt für die Bevölkerung Stärkung der Verbindung zum nördlich anschließenden Wohngebiet Neuordnung der Fuß- und Radwegverbindungen gut erkennbare und begehbare Wegeverbindungen Schaffung einer raumbildenden Grünstruktur unter Berücksichtigung der zu erhaltenden Bestandsbäume Erhöhung der Wahrnehmung des Platzes als Ortsmittelpunkt Einbindung von Außengastronomieflächen für das 12.11.2018 vorgesehene Marktcafé (Neubau) Erhöhung der Wahrnehmbarkeit der denkmalgeschützten Rochuskapelle als Wegekapelle am Platzrand Integration der vorhandenen, südlich gelegenen Geschosswohnungsbauten Projektziele Ziel der Umgestaltung ist die Schaffung einer zentralen Platzfläche zur sozialen Stärkung des Stadtraums Bickendorf. Durch den Entfall des Individualverkehrs entsteht die Möglichkeit der Stärkung des Rad- und Fußverkehrs. Die städtebauliche Wahrnehmung der Platzfläche soll gestärkt sowie die Nutzung sowohl zum Durchqueren als auch für den Aufenthalt erhöht werden. Zielfeld Sozial- und Freiraum: Sicherung eines quartiersbezogenen Treffpunktes zur Stärkung des sozialen Austausches und Zusammenhalts. Aufwertung der Freiflächen zur Steigerung der Lebensqualität für die Anwohner. Erhöhung des Sicherheitsgefühls durch Herstellung freier Sichtachsen und ausreichende Beleuchtung. Steigerung der Identifikation zur Vermeidung von Vandalismus. Belebung der Platzfläche zur Sicherung der sozialen Kontrolle. Zielfeld Verkehr und Mobilität: Neuordnung der Wegeverbindungen, Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Angebot von Fahrradabstellplätzen zur Stärkung des Radverkehrs, Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit. Indikatoren erhöhte Aufenthaltsnutzung Identifikation der Anwohner Verminderung der Wärmebelastung Kosten Rochusplatz: Leistungsbild Freianlagen (Leistungsphasen 1 - 4) in Eigenleistung durch das Stadtplanungsamt Köln. Leistungsbild Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 5 - 9) gemäß §§ 45ff. HOAI. Einordnung in die Honorarzone IV unten. Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto: Kernbereich Platzfläche: 3.900 qm x 320 €/qm = 1.248.000 EUR umgebende Platzflächen: 7.350 qm x 220 €/qm= 1.617.000 EUR 2.865.000 EUR Planungshonorar Verkehrsanlagen 45 % Honorar bei 2.865.000 EUR: 45 % v. 202.649 EUR 91.192 EUR 20 % Umbauzuschlag Lph 5-9 18.238 EUR Zwischensumme Honorar 109.430 EUR + 3,5 % Nebenkosten 3.830 EUR 12.11.2018 Gesamt Honorar netto 113.260 EUR gerundet 113.500 EUR Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9) gemäß §§ 55 ff. HOAI. Einordnung in die Honorarzone III unten. Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto: 250.000 EUR Planungshonorar Technische Ausrüstung (Brunnenplanung) 100 % Honorar bei 250.000 EUR: 100 % v. 65.418 EUR 65.418 EUR + 3,5 % Nebenkosten 2.290 EUR Gesamt Honorar netto 67.708 EUR gerundet 68.000 EUR Grundstücks- und Baunebenkosten Grundstückskosten 40.000 EUR Kosten für den Grundstückserwerb Flurstück 1298/1 (Umgebung Rochuskapelle): 180 qm x 200 EUR/qm (geschätzt) zzgl. 10% für Steuern, Gebühren Baunebenkosten 20.000 EUR Gesamtkosten Honorar netto: 181.500 EUR Grundstücks- und Baunebenkosten netto: 60.000 EUR Gesamtkosten Bau netto: 2.865.000 EUR Projektkosten gesamt netto: 3.106.500 EUR Gesamtkosten (inkl. 19% MwSt) brutto: 3.696.735 EUR gerundet 3.700.000 EUR Prognose Mittelabfluss 2020: 800.000 € 2021: 2.400.000 € 2022: 500.000 € Projektlaufzeit / Zeitraum 3 Jahre 2020 bis 2022 Es ist vorgesehen, den Förderantrag Ende 2019 zu stellen. Der Baubeginn ist für Anfang 2021 geplant. Projektverantwortung Stadt Köln: Stadtplanungsamt Leistungsphasen 1 bis 4, Amt für Straßen und Verkehrstechnik Leistungsphasen 5 bis 9 Förderung Städtebauförderung -
Anlage 2 Niederschrift Rat 20.12.2016
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Geschäftsführung Rat Frau Kramp Telefon: (0221 ) 221-22061 Fax : (0221 ) 221-26570 E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de Datum: 24.02.2017 Auszug aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016 öffentlich 10 Allgemeine Vorlagen 10.32 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke V eedel - Star- kes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen 2899/2016 Beschluss: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Star- kes Köln: mitwirken, zusammenhalten , Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumori- entierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifi- schen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Hand- lungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zu- kunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraß e als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk Bickendorf, Westend und Ossendorf bis Mitte 2017: Bilderstöckchen Anlage 2 Höhenberg und Vingst bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück Bocklemünd / Mengenich Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil. Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsüber- greifende und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Ein- zelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehalt- lich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah- lungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufes t- legung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage 6, Auszug BV4 (Ehrenfeld) vom 28.01.2019
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 29.01.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.01.2019 öffentlich 10.3 Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Umge- staltung des Rochusplatzes" in Köln-Bickendorf aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf) hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beauftragung von externen Planungsleistungen und Grundstückskosten 2423/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: Der Rat 1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Umgestaltung des Ro- chusplatzes" in Köln-Bickendorf fest. Die Planungs- und Grundstückskosten – ohne Ausbaukosten - für das Verfahren werden insgesamt auf etwa 231.500 EUR netto (= 275.485 EUR brutto für Bodengutachten, Grundstückskosten, Honorar für Verkehrsanlagen Leistungsphasen 5-9 und Honorar für technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9) geschätzt; 2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme " Umgestaltung des Rochusplatzes" in Köln-Bickendorf (Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf); unter Beach- tung und Mitplanung des Beschlusses der BV 4 vom 30.01.2017 (AN/1886/2016); 3. beschließt, die Erstellung eines Bodengutachtens, die Erarbeitung der Leistungs- phasen 1 bis 6 für Technische Anlagen und der Leistungsphasen 5 bis 6 für Ve r- kehrsanlagen sowie unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel die Leistungsphasen 7, 8 und 9 an für das jeweilige Fachgebiet qualifizierte Ingeni- eurbüros zu vergeben; 4. beschließt zur Finanzierung der Planungs- und Grundstückskosten in Höhe von 231.500 EUR netto (=275.485 EUR brutto) die außerplanmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln gemäß § 83 Abs. 2 GO NW auf der neu einzurichtenden Fi- nanzstelle 1502-0902-4-1006, Starke Veedel, Umgestaltung Rochusplatz, im Haushaltsjahr 2019. Die Deckung erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 Stadtent- wicklung, Finanzstelle 1502-0902-0-1200, Städtebauförderung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. __________________________________________________________ Anmerkung: Der Beschluss der Bezirksvertretung vom 30.01.2017 liegt als Anlage bei. Anlage Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schall Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: armin.schall@stadt-koeln.de Datum: 01.02.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017 öffentlich 8.2 Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf Antrag der CDU-Fraktion vom 14.11.2016 AN/1886/2016 Geänderter Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplans Nummer 63471/04 mit gestalterischer Festsetzung zur Planung des Rochusplatzes in Köln-Bickendorf die Verlegung der Venloer Straße, die Einrichtung eines Markt- platzes nördlich der Venloer Straße um die Rochuskapelle herum (ca. 3.600 qm), eine Neue Bebauung vor dem Westcenter, als Blockstruktur, eine Wegeverbindung der Vitalishöfe und der Steubenstraße mit dem neuen Platz im Zusammenhang mit der Umsetzungsplanung für den Kreisverkehr an der Kreuzung Venloer Straße / Wil- helm-Mauser-Straße mitzuplanen. Jeder bauliche Eingriff in den öffentlichen Raum an dieser Stelle soll auf seine Verträglichkeit mit einer gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Verschwenkung geprüft werden (Kanäle, Begrünung, Pflasterung, Bänke, Beleuchtung etc.). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Hanselmann (SPD-Fraktion).
Beratungsverlauf
-
07.02.2019
TOP 6.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
11.02.2019
TOP 10.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz