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2423/2018

Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Umgestaltug des Rochusplatzes" in Köln-Bickendorf aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf); Bedarfsfeststellungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.02.2019

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Anlage 9 Planung Künstler

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0

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Anlage 1 Niederschrift 12.11.2015

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Anlage 3 Maßnahmenblatt

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Anlage 2 Niederschrift Rat 20.12.2016

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Anlage 6, Auszug BV4 (Ehrenfeld) vom 28.01.2019

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Anlage 8 Vorentwurf Verkehrspl

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Anlage 5 Bedarfsprüfung

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Anlage 4 Stellungnahme RPA

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Anlage 7

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Anlage 10 Stellungnahme

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Anlage 9 Planung Künstler

50 Zeichen

Anlage 9
Planungsvorschlag Künstler für Bickendorf

Beschlussvorlage Rat

13732 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Rols Az 
Vorlagen-Nummer 
 2423/2018 
Freigabedatum 
 30.11.2018 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Umgestaltung des 
Rochusplatzes" in Köln-Bickendorf aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" 
(Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf)  
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beauftragung von externen Planungsleistungen und 
Grundstückskosten 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat 
1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Umgestaltung des Rochusplatzes" in Köln-
Bickendorf fest. Die Planungs- und Grundstückskosten – ohne Ausbaukosten - für das Verfahren 
werden insgesamt auf etwa 231.500 EUR netto (= 275.485 EUR brutto für Bodengutachten, 
Grundstückskosten, Honorar für Verkehrsanlagen Leistungsphasen 5-9 und Honorar für techni-
sche Ausrüstung Leistungsphasen 1-9) geschätzt; 
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme " Umgestaltung des Rochusplatzes" in Köln-Bickendorf 
(Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf); 
3. beschließt, die Erstellung eines Bodengutachtens, die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 bis 6  
für Technische Anlagen und der Leistungsphasen 5 bis 6 für Verkehrsanlagen sowie unter dem 
Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel die Leistungsphasen 7, 8 und 9 an für das jeweilige 
Fachgebiet qualifizierte Ingenieurbüros zu vergeben; 
4. beschließt zur Finanzierung der Planungs- und Grundstückskosten in Höhe von 231.500 EUR 
netto (=275.485 EUR brutto) die außerplanmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln gemäß § 83 
Abs. 2 GO NW auf der neu einzurichtenden Finanzstelle 1502-0902-4-1006, Starke Veedel, Um-
gestaltung Rochusplatz, im Haushaltsjahr 2019. Die Deckung erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 
Stadtentwicklung, Finanzstelle 1502-0902-0-1200, Städtebauförderung. 
 
 
Alternative: Die Maßnahme wird nicht umgesetzt.   
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   275.485 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 192.859  70 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
1. Anlass und Ziel 
 
In der Sitzung am 12.11.2015 hat der Rat die Verwaltung ermächtigt, vorbereitende Arbeiten zur Um-
setzung des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel – Starkes Köln" auszuführen (s. Anlage 
1). Am 20.12.2016 beschloss der Rat die Erarbeitung der Einzel-ISEKs (integrierte städtebauliche 
Entwicklungskonzepte) sowie die Anerkennung des Bedarfes für die Einzelmaßnahmen (s. Anlage 2).  
 
Die Maßnahme Umgestaltung des Rochusplatzes soll durch eine gesonderte Beschlussvorlage in das 
vom Rat der Stadt Köln am 28.09.2017 beschlossene Einzel-ISEK Bickendorf, Westend und Ossen-
dorf nachträglich aufgenommen werden.  
 
Der Rochusplatz liegt im Stadtteil Bickendorf innerhalb des Sozialraumgebietes Bickendorf, Westend 
und Ossendorf. Er soll im Rahmen des Förderprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ als Ortsmit-
telpunkt gestärkt und aufgewertet werden. Der Platz ist im Norden und Osten umgeben von den 
Hauptverkehrsstraßen Venloer Straße und Äußerer Kanalstraße. Im Süden schließt eine vierge-
schossige Wohnbebauung an, die durch einen öffentlichen Fußweg in Ost-West-Richtung erschlos-
sen ist. Auf der westlichen Platzkante befindet sich ein eingeschossiges Gewerbegebäude mit Ein-
zelhandel, Kultur- und Gastronomienutzung. Dahinter steht das sogenannte Westcenter mit 24 Ge-
schossen, das überwiegend mit Wohnnutzung belegt ist. Die denkmalgeschützte Rochuskapelle bil-
det mit der umgebenden Baumgruppe direkt an der nördlichen Platzgrenze einen architektonischen 
Auftakt für den städtischen Raum. Nördlich der Venloer Straße befinden sich die Feuerwache sowie 
ein Schnellrestaurant und Wohnhäuser mit teilweise Einzelhandel in den Erdgeschossflächen. Der 
Platz ist durch die Stadtbahn sowie mehrere Buslinien gut an das ÖPNV-Netz angebunden. Die Platz-
fläche wird zurzeit als Parkplatz sowie für den Wochenmarkt genutzt. Die Zufahrt für die Marktausstel-
ler erfolgt von Süden über die Vitalisstraße.

3 
 
Der Rochusplatz war lange Zeit vom Baukörper des Rochusbades und von großzügigen Verkehrsflä-
chen geprägt. Um den Bereich städtebaulich neu zu ordnen und eine gemischte Nutzung aus Woh-
nen, Büros und Dienstleistung zu ermöglichen, wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Im 
Rahmen dieses Verfahrens fand 2011 eine zweistufige moderierte Bürgerbeteiligung statt. Als Ergeb-
nis der Beteiligung beschloss der Stadtentwicklungsausschuss 2013, den Bebauungsplan abgeändert 
fortzuführen:  
 Um eine Verlegung der Venloer Straße gemäß dem Planungsvorschlag der „Künstler für Bi-
ckendorf“, der auf dem Siegerentwurf des Wettbewerbes von 1993 basiert, zu ermöglichen, 
wurde der nördliche Baukörper um 3 Grad nach Süden verschwenkt.  
 Der südliche Baukörper wurde nach Osten verschoben, um die Sichtachse Vitalisstra-
ße/Rochusstraße freizuhalten.  
 
Der geänderte Bebauungsplan wurde 2014 rechtskräftig und das Grundstück für das östliche Baufeld  
anschließend veräußert. Für die Planung des Neubaus führte der Grundstückseigentümer 2016 eine 
Mehrfachbeauftragung mit sechs interdisziplinären Planungsteams durch. Das Ergebnis der Mehr-
fachbeauftragung wurde der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss An-
fang 2017 mitgeteilt.  
Der Bebauungsplan sieht im westlichen Bereich ebenfalls eine neue Bebauung mit gemischter Nut-
zung vor. Grundlage der zu erarbeitenden Planung ist in diesem Bereich vorerst die Bestandsstruktur, 
da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Absicht für einen Neubau bekannt ist. 
 
 
2. Projektorganisation und Durchführung des Verfahrens 
 
Aufgrund seiner stadträumlichen Lage und der guten verkehrlichen Anbindung hat der Rochusplatz 
eine zentrale Bedeutung im Stadtviertel. Er soll zur Begegnung und zum Aufenthalt der Anwohner 
dienen sowie für Veranstaltungen und den Wochenmarkt genutzt werden.  
Durch den östlichen Neubau wird die Platzfläche räumlich neu gefasst und durch die vorgesehene 
Wohn- und Gewerbenutzung zusätzlich belebt.  
Aus diesen Gründen soll der Rochusplatz mit seinem direkten Umfeld aufgewertet und in seiner 
Funktion als Stadtteilplatz gestärkt werden. 
 
Baustein 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung (2018) 
Auf Basis der Bestandserfassung wird die Vorplanung unter Berücksichtigung der verschiedenen 
Nutzerbelange entwickelt. Insbesondere ist hier der Wochenmarkt, der zweimal wöchentlich stattfin-
det, zu beachten. Weiterhin ändern sich durch den Neubau im östlichen Planungsbereich die stadt-
räumliche Wirkung sowie die Wegebeziehungen. Diese sind in Einklang mit der Anbindung des Plat-
zes an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs zu bringen.  
 Grundlagenermittlung und Vorplanung (Durchführung der Leistungsphasen 1-2) 
Baustein 2: Bürgerinformation (2018) 
 Die Vorplanung wurde den Bürgerinnen und Bürgern am 12.07.2018 öffentlich vorgestellt.  
Baustein 3: Fortschreibung der Vorplanung (2018-2019) 
 Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerinformation werden geprüft und in die Fortschrei-
bung der Planung integriert. 
 Einholung des Planungsbeschlusses  
Baustein 4: Entwurfsplanung (2019) 
 Erstellen der Entwurfsplanung (Durchführung der Leistungsphase 3) 
 Erstellung des Förderantrags 
 Einholung des Baubeschlusses

4 
 
Baustein 5: Bauphase (2019-2022) 
 Erstellung der Leistungsphasen 5 bis 9 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Bau-
überwachung, Objektbetreuung)  
 Ausführung der Maßnahmen nach Fertigstellung des östlichen Neubaugebietes 
 
3. Beteiligung der Stadtgesellschaft während der Leistungsphasen 1 - 3 und Zeitplan 
 
Der Vorentwurfsplan wurde am 12.07.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Bürger hatten die Mög-
lichkeit, Vorschläge und Anregungen einzubringen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der weiteren 
Planung geprüft und ausgewertet. Über die fortgeschriebene Planung soll die Bezirksvertretung 4 
(Ehrenfeld) im Rahmen des Planungsbeschlusses zur Ausarbeitung der Entwurfsplanung Anfang des 
Jahres 2019 beraten. 
Auf dieser Grundlage (Entwurfsplanung Leistungsphase 3) soll Ende des Jahres 2019 der Förderan-
trag eingereicht werden. 
 
 
4. Kosten des Verfahrens 
 
Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 4 im Leistungsbild Freianlagen in Eigenleistung durch das 
Stadtplanungsamt Köln.  
 
Leistungsbild Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 5 - 9) gemäß §§ 45ff. HOAI.  
Einordnung in die Honorarzone IV unten. 
 
Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto:  
Kernbereich Platzfläche:  3.900 qm x 320 €/qm =  1.248.000 EUR 
umgebende Platzflächen:  7.350 qm x 220 €/qm= 1.617.000 EUR 
        2.865.000 EUR 
 
Planungshonorar Verkehrsanlagen 
45 % Honorar bei 2.865.000 
EUR: 
45 % v. 202.649 EUR 
91.192 EUR 
20 % Umbauzuschlag Lph 5 - 9 18.238 EUR 
Zwischensumme Honorar 109.430 EUR 
+ 3,5 % Nebenkosten (NK) 3.830 EUR 
Gesamt Honorar netto 113.260 EUR 
gerundet 113.500 EUR 
 
Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9) gemäß §§ 55 ff. HOAI.  
Einordnung in die Honorarzone III unten. 
Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto: 250.000 EUR 
 
Planungshonorar Technische Ausrüstung 
100 % Honorar bei 250.000 
EUR: 
100 % v. 65.418 EUR 
65.418 EUR 
+ 3,5 % Nebenkosten (NK) 2.290 EUR 
Gesamt Honorar netto 67.708 EUR 
gerundet 68.000 EUR 
 
Baunebenkosten 
Gutachten, Voruntersuchungen 10.000 EUR 
Grundstückskosten 40.000 EUR

5 
Kosten für den Grundstückserwerb Flurstück 1298/1  
(Umgebung Rochuskapelle, Eigentümer: Katholische Kirchen-
gemeinde St. Rochus): 180 qm x 200 EUR/qm (geschätzt) 
zzgl. 10 % für Steuern, Gebühren;  
die Ankaufsprüfung und Wertermittlung wird zurzeit beim Amt 
für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bearbeitet 
 
Planungs- und Grundstückskosten gesamt    231.500 EUR  
zzgl. MWSt 19 %      43.985 EUR 
 
beantragte Mittel    275.485 EUR  
 
GESAMTKOSTEN: 
Planungskosten    181.500 EUR 
Grundstückskosten      40.000 EUR 
Baunebenkosten      20.000 EUR 
Herstellkosten 2.865.000 EUR 
Projektkosten gesamt netto:  3.106.500 EUR 
Gesamtkosten (inkl. 19% MwSt) brutto:  3.696.735 EUR 
gerundet  3.700.000 EUR brutto 
 
Auf der Grundlage der noch im integrierten Stadtentwicklungskonzept anzuerkennenden Maßnahme 
werden die darin aufgeführten Einzelmaßnahmen sukzessive zur Bewilligung angemeldet.  
 
Die Gesamtkosten in Höhe von 3,7 Mio. € wurden vom Rechnungsprüfungsamt bestätigt (siehe Anla-
ge 4). Die Kostensteigerung gegenüber der Bedarfsprüfung vom 28.05.2018 (siehe Anlage 5) von 
37.500 EUR resultiert zum einen aus der Erhöhung der Honorarermittlung für die Brunnenplanung 
(Leistungsbild Technische Ausrüstung), die den vollen Umfang der Grundleistungen gemäß  
HOAI voraussetzt. Zum anderen liegen zum aktuellen Zeitpunkt neuere Erkenntnisse aus der Liegen-
schaftsabteilung vor, die von einem höheren Grundstückspreis für die Ankaufverhandlungen ausgeht. 
Die erforderlichen Mittel, einschließlich der hier beantragten außerplanmäßigen Ausgaben für 2019 
in Höhe von 275.485 € brutto, werden auf der neu einzurichtenden Finanzstelle 1502-0902-4-1006, 
Starke Veedel, Umgestaltung Rochusplatz, in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt.  
 
Die Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI können förderunschädlich bereits vor einer Bewilligung der Förde-
rung beauftragt und durchgeführt werden.  
Die folgenden Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI können förderunschädlich erst nach erfolgter Bewilli-
gung oder einem von der Stadt Köln zu beantragenden und durch den Zuschussgeber formal zu ge-
nehmigenden förderunschädlichen vorzeitigen Beginn vergeben werden. Die Refinanzierung der för-
derunschädlich vergebenen Planungsleistungen erfolgt mit der Bewilligung der Maßnahme. 
 
Da zwischen Antragstellung und angestrebter Bewilligung einer Maßnahme regelmäßig 9 bis 12 Mo-
nate liegen, sichert die frühzeitige Beauftragung der Planungsleistungen gemäß HOAI den fristge-
rechten Mittelabfluss nach Bewilligung und eine schnelle Umsetzung der Maßnahme sowie die Bin-
dung der externen Ingenieurbüros. Andernfalls könnten die Planungsleistungen erst nach der Bewilli-
gung ausgeführt werden und würden eine erhebliche zeitliche Verzögerung in der Realisierung der 
Maßnahme bedingen.  
 
Um das Zeitfenster zwischen Förderantragstellung und Entscheidung über die Bewilligung des För-
derantrags zu überbrücken, werden die Leistungsphasen 1 bis 4 im Leistungsbild Freianlagen für die 
Planung der Oberflächen durch das Stadtplanungsamt in Eigenleistung erbracht.  
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 04.06.2018 den Gesamtbedarf der Maßnahme 
anerkannt. Die ergänzenden Ausführungen der Stellungnahme (vgl. Anlage 4) finden Berücksichti-
gung.

6 
Anlagen 
 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 12.11.2015 
Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.12.2016 
Anlage 3 Maßnahmenblatt Umgestaltung Rochusplatz 
Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt vom 04.06.2018 
Anlage 5 Bedarfsprüfung 61 für Planungs- und Grundstückskosten vom 28.05.2018

Anlage 0

1020 Zeichen

A N L A G E  0  
 
 
 
Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Umgestaltung des 
Rochusplatzes" in Köln-Bickendorf aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" 
(Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf)  
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beauftragung von externen Planungsleistungen 
und Grundstückskosten 
Vorlage 2423/2018 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit  
 
 
 
 
Die externen Planungsleistungen werden zur ordnungsgemäßen Erstellung der Planungsunterla-
gen für den Förderantrag benötigt. Diese sollen im Herbst 2019 fertiggestellt werden. Für einen 
entsprechenden Vorlauf der Leistungsphasen 1 bis 3 müssen die externen Planungsleistungen, 
insbesondere die Planung der Technischen Ausrüstung und erforderliche Gutachten, so bald wie 
möglich beauftragt werden.  
 
Eine Verzögerung des Ratsbeschlusses hätte entsprechende Verzögerungen im Projektverlauf zur 
Folge, so dass die fristgerechte Erstellung der Planunterlagen zum Förderantrag für 2019 nicht 
mehr gesichert ist.

Anlage 1 Niederschrift 12.11.2015

1360 Zeichen

Geschäftsführung 
Rat 
Frau Kramp 
Telefon: (0221 ) 221-22061 
Fax      : (0221 ) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Rates vom 12.11.2015 
öffentlich 
10 Allgemeine Vorlagen 
10.25 Aufwandsermächtigung für vorbereitende Arbeiten zur geplanten Um-
setzung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel-
Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014-2020 
2901/2015 
Beschluss: 
Der Rat ermächtigt die Verwaltung vorbereitende Arbeiten zur Umsetzung des Inte-
grierten Handlungskonzep tes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (DS.-Nr. 2899) zu täti-
gen. Hierzu gehören z. B. das Einholen von Angeboten für eine externe förder- und 
vergabespezifische Beratung sowie vorbereitende Arbeiten wie Planungen von Ein-
zelmaßnahmen und Bürgerbeteiligungen hierzu.  
Die Finanzierung dieser vorbereitenden Arbeiten erfolgt im Hj. 2015 aus dem verfüg-
baren Budget des Teilplans 0902 Stadtentwicklung.  
Außerdem beschließt der Rat die Einrichtung eines Aktivierungsfonds über 55.000 € 
für  Aufwendungen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engage ments im Sinne des 
Integrierten Handlungskonzeptes. 
Entsprechende Haushaltsermächtigungen werden im Zuge der Hpl.-Aufstellung 2016 
im Teilergebnisplan 0902 berücksichtigt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Anlage 1

Anlage 3 Maßnahmenblatt

9423 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Laufende Nummer 2.1.1 Handlungsfeld Öffentlicher Raum  
Maßnahme UMGESTALTUNG ROCHUSPLATZ 
Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf 
Umbau der vorhandenen Platzfläche 
Baumaßnahmen: Neugestaltung des Rochusplatzes als 
Ortsmittelpunkt, Einbindung eines vier- bis fünfgeschossigen 
Neubaus der GAG mit Wohn- und Gewerbenutzung  
Inhalt Ausgangslage 
Der Rochusplatz liegt im Stadtteil Bickendorf innerhalb des 
Sozialraumgebietes Bickendorf, Westend und Ossendorf. Er soll 
im Rahmen des Förderprogramms „Starke Veedel – Starkes 
Köln“ als Ortsmittelpunkt gestärkt und aufgewertet werden. Der 
Platz ist im Norden und Osten umgeben von den 
Hauptverkehrsstraßen Venloer Straße und Äußerer Kanalstraße. 
Im Süden schließt eine viergeschossige Wohnbebauung der 
GAG an, die durch einen öffentlichen Fußweg in Ost-West-
Richtung erschlossen ist. Auf der westlichen Platzkante befindet 
sich ein eingeschossiges Gewerbegebäude mit Einzelhandel, 
Kultur- und Gastronomienutzung. Dahinter steht das sogenannte 
Westcenter mit 24 Geschossen, das überwiegend mit 
Wohnnutzung belegt ist. Die denkmalgeschützte Rochuskapelle 
bildet mit der umgebenden Baumgruppe direkt an der nördlichen 
Platzgrenze einen architektonischen Auftakt für den städtischen 
Raum. Nördlich der Venloer Straße befinden sich die 
Feuerwache sowie ein Schnellrestaurant und Wohnhäuser mit 
teilweise Einzelhandel in den Erdgeschossflächen. Der Platz ist 
durch die Stadtbahn sowie mehrere Buslinien gut an das ÖPNV-
Netz angebunden. Die Platzfläche wird zurzeit als Parkplatz 
sowie für den zwei Mal in der Woche stattfindenden 
Wochenmarkt und die Kirmes genutzt. Die Zufahrt für die 
Marktaussteller erfolgt von Süden über die Vitalisstraße. 
Der Rochusplatz war lange Zeit vom Baukörper des 
Rochusbades und von großzügigen Verkehrsflächen geprägt. 
Nach dem Abriss des Bades in 2010 wurde die frei gewordene 
Fläche überwiegend als Parkplatz mit temporärer Markt- und 
Kirmesnutzung belegt. Um den Bereich städtebaulich neu zu 
ordnen und eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Büros und 
Dienstleistung zu ermöglichen, wurde ein 
Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses 
Verfahrens fand 2011 eine zweistufige moderierte 
Bürgerbeteiligung statt. Als Ergebnis der Beteiligung beschloss 
der Stadtentwicklungsausschuss 2013, den Bebauungsplan 
abgeändert fortzuführen:  
 Um eine Verlegung der Venloer Straße gemäß dem 
Planungsvorschlag der „Künstler für Bickendorf“, der auf 
dem Siegerentwurf des Wettbewerbes von 1993 basiert, 
zu ermöglichen, wurde der nördliche Baukörper um 3 
Grad nach Süden verschwenkt.

12.11.2018 
 Der südliche Baukörper wurde nach Osten verschoben, 
um die Sichtachse Vitalisstraße/Rochusstraße 
freizuhalten.  
Der geänderte Bebauungsplan wurde 2014 rechtskräftig. Das 
Grundstück für den Neubau wurde von der GAG Immobilien AG 
erworben, die für die Planung eine Mehrfachbeauftragung mit 
fünf interdisziplinären Planungsteams durchführte. Das Ergebnis 
der Mehrfachbeauftragung wurde durch die Bezirksvertretung 
und den Stadtentwicklungsausschuss 2017 beschlossen.  
Der Bebauungsplan sieht im westlichen Bereich ebenfalls eine 
neue Bebauung mit gemischter Nutzung vor. Grundlage der zu 
erarbeitenden Planung ist in diesem Bereich vorerst die 
Bestandsstruktur, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Absicht 
für einen Neubau besteht.  
 
Projektbeschreibung 
Aufgrund seiner stadträumlichen Lage und der guten 
verkehrlichen Anbindung hat der Rochusplatz eine zentrale 
Bedeutung im Stadtviertel. Er soll zur Begegnung und zum 
Aufenthalt der Anwohner dienen sowie für Veranstaltungen und 
den Wochenmarkt genutzt werden.  
Durch den östlichen Neubau wird die Platzfläche räumlich neu 
gefasst und durch die vorgesehene Wohn- und Gewerbenutzung 
zusätzlich belebt.  
Aus diesen Gründen soll der Rochusplatz mit seinem direkten 
Umfeld aufgewertet und in seiner Funktion als Stadtteilplatz 
gestärkt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Baustein 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung (2018) 
Auf Basis der Bestandserfassung wird die Vorplanung unter 
Berücksichtigung der verschiedenen Nutzerbelange entwickelt. 
Insbesondere ist hier der Wochenmarkt, der zweimal wöchentlich

12.11.2018 
stattfindet, zu beachten. Weiterhin ändern sich durch den 
Neubau im östlichen Planungsbereich die stadträumliche 
Wirkung sowie die Wegebeziehungen. Diese sind in Einklang mit 
der Anbindung des Platzes an das Netz des öffentlichen 
Nahverkehrs zu bringen.  
 Grundlagenermittlung und Vorplanung (Durchführung der 
Leistungsphasen 1-2) 
Baustein 2: Bürgerinformation (2018) 
 Die Vorplanung wurde den Bürgerinnen und Bürgern am 
12.07.2018 öffentlich vorgestellt.  
Baustein 3: Fortschreibung der Vorplanung (2018-2019) 
 Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerinformation 
werden geprüft und in die Fortschreibung der Planung 
integriert. 
 Einholung des Planungsbeschlusses  
Baustein 4: Entwurfsplanung (2019) 
 Erstellen der Entwurfsplanung (Durchführung der 
Leistungsphase 3) 
 Erstellung des Förderantrags 
 Einholung des Baubeschlusses 
Baustein 5: Bauphase (2019-2022) 
 Erstellung der Leistungsphasen 5 bis 9 
(Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, 
Bauüberwachung, Objektbetreuung)  
 Ausführung der Maßnahmen nach Fertigstellung des 
östlichen Neubaugebietes 
Zielgruppe alle Altersgruppen, Geschlechter und Lebensstile, insbesondere 
Familien, Jugendliche, Senioren, Migranten 
Ziele Operative Ziele 
 identitätsstiftende Aufwertung des Platzes und Erhöhung 
der Aufenthaltsqualität  
 Sicherung der Nutzung für den Wochenmarkt und 
Stärkung der Funktion als Treffpunkt für die Bevölkerung 
 Stärkung der Verbindung zum nördlich anschließenden 
Wohngebiet  
 Neuordnung der Fuß- und Radwegverbindungen 
 gut erkennbare und begehbare Wegeverbindungen 
 Schaffung einer raumbildenden Grünstruktur unter 
Berücksichtigung der zu erhaltenden Bestandsbäume  
 Erhöhung der Wahrnehmung des Platzes als 
Ortsmittelpunkt 
 Einbindung von Außengastronomieflächen für das

12.11.2018 
vorgesehene Marktcafé (Neubau) 
 Erhöhung der Wahrnehmbarkeit der denkmalgeschützten 
Rochuskapelle als Wegekapelle am Platzrand  
 Integration der vorhandenen, südlich gelegenen 
Geschosswohnungsbauten  
Projektziele 
Ziel der Umgestaltung ist die Schaffung einer zentralen 
Platzfläche zur sozialen Stärkung des Stadtraums Bickendorf. 
Durch den Entfall des Individualverkehrs entsteht die Möglichkeit 
der Stärkung des Rad- und Fußverkehrs. Die städtebauliche 
Wahrnehmung der Platzfläche soll gestärkt sowie die Nutzung 
sowohl zum Durchqueren als auch für den Aufenthalt erhöht 
werden.  
Zielfeld Sozial- und Freiraum: 
Sicherung eines quartiersbezogenen Treffpunktes zur Stärkung 
des sozialen Austausches und Zusammenhalts. Aufwertung der 
Freiflächen zur Steigerung der Lebensqualität für die Anwohner. 
Erhöhung des Sicherheitsgefühls durch Herstellung freier 
Sichtachsen und ausreichende Beleuchtung. Steigerung der 
Identifikation zur Vermeidung von Vandalismus. Belebung der 
Platzfläche zur Sicherung der sozialen Kontrolle.  
Zielfeld Verkehr und Mobilität: 
Neuordnung der Wegeverbindungen, Anbindung an den 
öffentlichen Nahverkehr, Angebot von Fahrradabstellplätzen zur 
Stärkung des Radverkehrs, Erhöhung der Verkehrssicherheit 
und der Barrierefreiheit.  
Indikatoren  erhöhte Aufenthaltsnutzung 
 Identifikation der Anwohner 
 Verminderung der Wärmebelastung  
Kosten Rochusplatz: 
Leistungsbild Freianlagen (Leistungsphasen 1 - 4) in Eigenleistung 
durch das Stadtplanungsamt Köln.  
Leistungsbild Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 5 - 9) gemäß §§ 45ff. 
HOAI. Einordnung in die Honorarzone IV unten. 
Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto:  
Kernbereich Platzfläche:  3.900 qm x 320 €/qm =  1.248.000 EUR 
umgebende Platzflächen:  7.350 qm x 220 €/qm= 1.617.000 EUR 
       2.865.000 EUR 
Planungshonorar Verkehrsanlagen 
45 % Honorar bei 2.865.000 EUR: 45 % v. 202.649 EUR 
91.192 EUR 
20 % Umbauzuschlag Lph 5-9 18.238 EUR 
Zwischensumme Honorar 109.430 EUR 
+ 3,5 % Nebenkosten 3.830 EUR

12.11.2018 
Gesamt Honorar netto 113.260 EUR 
gerundet 113.500 EUR 
Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9) gemäß 
§§ 55 ff. HOAI. Einordnung in die Honorarzone III unten. 
Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto: 250.000 EUR 
Planungshonorar Technische Ausrüstung (Brunnenplanung) 
100 % Honorar bei 250.000 EUR: 100 % v. 65.418 EUR 
65.418 EUR 
+ 3,5 % Nebenkosten 2.290 EUR 
Gesamt Honorar netto 67.708 EUR 
gerundet 68.000 EUR 
 
Grundstücks- und Baunebenkosten 
Grundstückskosten 40.000 EUR 
Kosten für den Grundstückserwerb Flurstück 1298/1 (Umgebung 
Rochuskapelle): 180 qm x 200 EUR/qm (geschätzt) zzgl. 10% für 
Steuern, Gebühren 
Baunebenkosten 20.000 EUR 
Gesamtkosten Honorar netto:    181.500 EUR 
Grundstücks- und Baunebenkosten netto:      60.000 EUR 
Gesamtkosten Bau netto: 2.865.000 EUR 
 
Projektkosten gesamt netto: 3.106.500 EUR 
Gesamtkosten (inkl. 19% MwSt) brutto: 3.696.735 EUR 
gerundet 3.700.000 EUR  
Prognose Mittelabfluss 2020:     800.000 € 
2021:  2.400.000 € 
2022:     500.000 € 
Projektlaufzeit / Zeitraum 3 Jahre 
2020 bis 2022  
Es ist vorgesehen, den Förderantrag Ende 2019 zu stellen.  
Der Baubeginn ist für Anfang 2021 geplant.  
Projektverantwortung Stadt Köln: Stadtplanungsamt Leistungsphasen 1 bis 4,  
Amt für Straßen und Verkehrstechnik Leistungsphasen 5 bis 9 
Förderung Städtebauförderung

Anlage 2 Niederschrift Rat 20.12.2016

3503 Zeichen

Geschäftsführung 
Rat 
Frau Kramp 
Telefon: (0221 ) 221-22061 
Fax      : (0221 ) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016 
öffentlich 
10 Allgemeine Vorlagen 
10.32 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke V eedel - Star-
kes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 
2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen 
2899/2016 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Star-
kes Köln: mitwirken, zusammenhalten , Zukunft gestalten" (abrufbar unter
www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumori-
entierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher
Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifi-
schen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Hand-
lungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zu-
kunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der
Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraß e als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
     Bickendorf, Westend und Ossendorf 
 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen  
Anlage 2

Höhenberg und Vingst 
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 
 Bocklemünd / Mengenich  
 Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil. 
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsüber-
greifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel -
Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Ein-
zelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehalt-
lich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende
Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich
aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf 
Bilderstöckchen 
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Bocklemünd / Mengenich 
Höhenberg und Vingst 
Humboldt / Gremberg und Kalk 
Meschenich und Rondorf 
Ostheim und Neubrück 
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch 
(BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im 
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.  
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat 
am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. 
Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie 
Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufes t-
legung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6, Auszug BV4 (Ehrenfeld) vom 28.01.2019

3800 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 29.01.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 37. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 28.01.2019  
öffentlich 
10.3 Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Umge-
staltung des Rochusplatzes" in Köln-Bickendorf aus dem Programm 
"Starke Veedel – Starkes Köln" (Sozialraum Bickendorf, Westend und 
Ossendorf)  
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beauftragung von externen 
Planungsleistungen und Grundstückskosten 
2423/2018 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän-
derten Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat 
1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Umgestaltung des Ro-
chusplatzes" in Köln-Bickendorf fest. Die Planungs- und Grundstückskosten – 
ohne Ausbaukosten - für das Verfahren werden insgesamt auf etwa 231.500 EUR 
netto (= 275.485 EUR brutto für Bodengutachten, Grundstückskosten, Honorar für 
Verkehrsanlagen Leistungsphasen 5-9 und Honorar für technische Ausrüstung 
Leistungsphasen 1-9) geschätzt; 
 
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme " Umgestaltung des Rochusplatzes" in 
Köln-Bickendorf (Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf); unter Beach-
tung und Mitplanung des Beschlusses der BV 4 vom 30.01.2017 
(AN/1886/2016); 
 
3. beschließt, die Erstellung eines Bodengutachtens, die Erarbeitung der Leistungs-
phasen 1 bis 6  für Technische Anlagen und der Leistungsphasen 5 bis 6 für Ve r-
kehrsanlagen sowie unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel die 
Leistungsphasen 7, 8 und 9 an für das jeweilige Fachgebiet qualifizierte Ingeni-
eurbüros zu vergeben;

4. beschließt zur Finanzierung der Planungs- und Grundstückskosten in Höhe von 
231.500 EUR netto (=275.485 EUR brutto) die außerplanmäßige Bereitstellung 
von Finanzmitteln gemäß § 83 Abs. 2 GO NW auf der neu einzurichtenden Fi-
nanzstelle 1502-0902-4-1006, Starke Veedel, Umgestaltung Rochusplatz, im 
Haushaltsjahr 2019. Die Deckung erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 Stadtent-
wicklung, Finanzstelle 1502-0902-0-1200, Städtebauförderung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
__________________________________________________________  
Anmerkung: Der Beschluss der Bezirksvertretung vom 30.01.2017 liegt als Anlage 
bei.

Anlage 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schall 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  armin.schall@stadt-koeln.de 
Datum: 01.02.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 30.01.2017  
öffentlich 
8.2 Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf  
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.11.2016 
AN/1886/2016 
 
Geänderter Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplans 
Nummer 63471/04 mit gestalterischer Festsetzung zur Planung des Rochusplatzes 
in Köln-Bickendorf die Verlegung der Venloer Straße, die Einrichtung eines Markt-
platzes nördlich der Venloer Straße um die Rochuskapelle herum (ca. 3.600 qm), 
eine Neue Bebauung vor dem Westcenter, als Blockstruktur, eine Wegeverbindung 
der Vitalishöfe und der Steubenstraße mit dem neuen Platz im Zusammenhang mit 
der Umsetzungsplanung für den Kreisverkehr an der Kreuzung Venloer Straße / Wil-
helm-Mauser-Straße mitzuplanen. Jeder bauliche Eingriff in den öffentlichen 
Raum an dieser Stelle soll auf seine Verträglichkeit mit einer gegebenenfalls zu 
einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Verschwenkung geprüft werden (Kanäle, 
Begrünung, Pflasterung, Bänke, Beleuchtung etc.). 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Hanselmann (SPD-Fraktion).

Anlage 8 Vorentwurf Verkehrspl

8 Zeichen

Anlage 8

Anlage 5 Bedarfsprüfung

8 Zeichen

Anlage 5

Anlage 4 Stellungnahme RPA

6516 Zeichen

14 04.06.2018 
141/1 
15 
Bedarfsprüfung für die noch ausstehenden Maßnahmen ("große Bedarfsprüfung") im 
Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“; voraussichtliche Auftragssumme 
69.559.657 € netto zzgl. MwSt. = 82.775.992 € brutto 
RPA – Nr. 141/11/06/18 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Schreiben vom 04.05.2018 übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung 
für die noch ausstehenden Maßnahmen im Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“. 
Ihrer Bedarfsprüfung waren Maßnahmenbeschreibungen sowie eine tabellarische Maßnah-
meübersicht (insgesamt 57 Positionen) mit der beabsichtigten Vergabeart und den von Ihnen 
prognostizierten Kosten (Stand 04.05.2018) für die Jahre 2019 bis 2023 ff. beigefügt. Die 
Maßnahmeübersicht enthält auch sieben Projekte, deren Bedarf von mir in der Vergangen-
heit durch Einzelentscheidungen bereits anerkannt wurden. 
Den von Ihnen nun geltend gemachten Gesamtbedarf erkenne ich unter Berücksichtigung 
der nachfolgenden Ausführungen an: 
Ausgangslage ist der Beschluss des Rates vom 20.12.2016 (Vorlagen-Nr. 2899/2016) über 
das Integrierte Handlungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ als Leitkonzept in der neu-
en EFRE/ESF Förderphase 2014 – 2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maß-
nahmen. 
Die Verwaltung wurde dabei u. a. beauftragt, unter Nutzung möglicher Förderanträge die 
dargestellten Maßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig hatte der Rat die Anerkennung des Be-
darfs für die aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Mio. € 
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen beschlossen. Die erfor-
derlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2020 waren laut Beschlussvorlage im Haushaltsplan bzw. in der 
mittelfristigen Finanzplanung erfolgt. Der entstehende Aufwand ab 2021ff sollte in den zu-
künftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt werden. 
Anlage 4

2 
Mit dem Beschluss wurde nach Einschätzung der Verwaltung eine grundsätzliche Anerken-
nung des Bedarfs der einzelnen Maßnahmen vorgenommen (siehe Pkt. 3 der Begründung 
zur Vorlage Nr. 2899/2016). 
Gemäß Ihrem aktuellen Schreiben erfolgt die Anmeldung des Finanzbedarfs für das Pro-
gramm zum Haushaltsplanentwurf 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2023 auf Basis 
der angegebenen Kosten. Sie räumen ein, dass sich die Maßnahmen derzeit noch in der 
Planung befinden und sich die kalkulierten Kosten daher noch verändern können. 
Aufgrund meiner mdl. Rückfrage versicherten Sie, dass es sich bei den von Ihnen angege-
benen Kosten um Bruttobeträge handelt; dies galt insofern auch für die Anlage 2 (Priorisie-
rung der Maßnahmen) der damaligen Beschlussvorlage 2899/2016. Da es sich bei den 
Wertgrenzen der Zuständigkeitsordnung jeweils um Nettobeträge handelt, möchte ich Sie 
bitten, dies zukünftig explizit anzugeben. 
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Sie das durch den Rat beschlossene Finanz-
volumen von rd. 77,3 Mio. € brutto bereits mit der aktuellen Kalkulation (26.596.601 € 
konsumtive und 56.179.391 € investive Kosten) um rd. 5,5 Mio. € brutto überschreiten. 
In der Vergangenheit wurden von 15, 61 und 67 bereits folgende Bedarfsprüfungen zum 
Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgelegt und von mir genehmigt: 
 Bedarfsprüfung 67 vom 11.12.2015 bzw. 15.12.2016 (siehe RPA-Nr. BD 2015/1486 und
BD 2016/1589)
Maßnahme 4.7.1 Integrierte Maßnahme zur ökologischen Revitalisierung Westerwald-
straße; Kosten für externe Planungsleistungen sowie weiterer Nebenleistungen (Vorstu-
dien, Baugrund- u. Altlastenuntersuchungen, Durchführung Bürgerbeteiligung, Erstellung
von Förderanträgen etc.) 454.000 € netto zzgl. MwSt. = 540.260 € brutto
 Bedarfsprüfung 61 vom 20.12.2016 (siehe RPA-Nr. BD 2016/1602)
Maßnahme 2.5.5 Ein Platz an der Herler Straße; Kosten für externe Planungsleistungen
96.000 € netto zzgl. MwSt. = 114.000 € brutto
 Bedarfsprüfung 15 vom 22.05.2017 (siehe RPA-Nr. 141/11/10/17)
Projekt Aufbau einer bürgerschaftlichen Kultur der Wohnumfeldpflege, Müllvermeidung
und Müllbeseitigung" als Teilnahme der Fördermaßnahme "Büro für Quartiersmanage-
ment und Aktivierung von Sozialräumen Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord
und Keupstraße; voraussichtliche Auftragssumme: 84.033 € netto zzgl. MwSt. =
100.000 € brutto
 Bedarfsprüfung 15 vom 26.07.2017 (siehe RPA - Nr. 141/11/13/17)
Projektbausteine des Projekts 0.0.1 Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung für elf
Sozialräume bzw. zehn integrierte Stadtentwicklungsprojekte (ISEK); voraussichtlicher
Aufwand 6.207.116,39 € netto zzgl. MwSt. = 7.386.468,50 € brutto
 Bedarfsprüfung 15 vom 04.08.2017 (siehe RPA-Nr. 141/11/15/17)
Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" für elf Sozialräume bzw. zehn Integrierte
Stadtentwicklungskonzepte (ISEK); voraussichtlicher Aufwand 370.504 € netto zzgl.
MwSt. = 440.900 € brutto
 Bedarfsprüfung 61 vom 04.10.2017 (siehe RPA-Nr. BD 2017/1120)
Maßnahme 2.10.4 Platz an Sankt Adelheid; Kosten für externe Planungs-, Regie- und Si-
GeKo-Leistungen 168.194 € netto zzgl. MwSt. = 200.152 € brutto

3 
 Bedarfsprüfung 61 vom 09.10.2017 (siehe RPA-Nr. BD 2017/1231)
Umbau von drei öffentlichen Plätzen in Köln Porz Eil zu multifunktionalen Freiräumen mit
Retentionsfunktion; Städtebauförderungsprojekt in Kooperation mit der StEB, 61, 66 und
67; Kosten für externe Planungsleistungen 166.432 € netto zzgl. MwSt. = 198.000 € brutto
Die hier genannten Einzelsummen sind bereits in der Gesamtsumme von rd. 82 Mio. € ent-
halten und dürfen keinesfalls hinzugerechnet werden. 
Aktuell hat mir 61 eine erneute Bedarfsprüfung vom 28.05.2018 über die Umgestaltung des 
Rochusplatzes in Bickendorf mit einem voraussichtlichen Auftragswert über 194.000 € netto 
zzgl. MwSt. = 230.860 € brutto übersandt. Diese Maßnahme ist in Ihrer Aufstellung unter Pkt. 
2.1.1 mit einem Gesamtvolumen von 3,7 Mio. € brutto enthalten. Ich werde zu diesem gel-
tend gemachten Bedarf 61 daher keine gesonderte Anerkennung bzw. Stellungnahme über-
senden. 
Sollte zukünftig weitere Korrespondenz der Fachämter mit 14 zum Programm „Starke Veedel 
– Starkes Köln“ notwendig werden, so halte ich es für zweckmäßig, wenn dies ausschließlich
über 15 als Koordinator erfolgt.
Des Weiteren gehe ich davon aus, dass die Umsetzung der geförderten Einzelprojekte unter 
Beachtung der Zuschussvorgaben erfolgt und die Beteiligungsrechte der politischen Gremien 
von den projektbetreuenden Fachämtern berücksichtigt werden. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Hemsing

Anlage 7

1840 Zeichen

A N L A G E  7  
Anlage 7 zu 2423-2018.docx 
 
 
Umgestaltung Rochusplatz "Starke Veedel – Starkes Köln", Vorlage 
2423/2018 Bedarfsfeststellungsbeschluss für externe 
Planungsleistungen und Grundstückskosten 
  
 
 
für die Sitzung am 07.02.2019, Top 6.1 
 
 
Umgestaltung Rochusplatz "Starke Veedel – Starkes Köln",  
 
Vorlage 2423/2018 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für externe Planungsleistungen und 
Grundstückskosten 
 
 
Die Verwaltung nimmt zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.01.2019 
wie folgt Stellung: 
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017 (AN/1886/2016) ist in der 
vorliegenden Planung der Verwaltung berücksichtigt. Der für einen späteren Verschwenk der 
Venloer Straße erforderliche Korridor sowie die Fläche für einen Kreisverkehr an der 
Einmündung der Wilhelm-Mauser-Straße sind in der Planung freigehalten (siehe Anlage 8). 
 
Eine Planung des Verschwenks der Venloer Straße zum jetzigen Zeitpunkt wird durch die 
Verwaltung abgelehnt (siehe Anlage 9). Zum einen sind umfassende verkehrliche 
Untersuchungen sowie die notwendigen Ausführungsplanungen erforderlich, die einen 
Zeitraum von bis zu fünf Jahren beanspruchen. Dies hätte eine Verzögerung der Umsetzung 
der Maßnahme von etwa acht bis zehn Jahren zur Folge. 
 
Der Umbau des Straßenkörpers kann aufgrund der Förderrichtlinien nicht in das Programm 
"Starke Veedel – Starkes Köln" aufgenommen werden. Die bauliche Maßnahme Rochusplatz 
ist für die Anerkennung des Sozialraums Bickendorf, Westend und Ossendorf von 
erheblicher Bedeutung. Eine Verzögerung der Umgestaltung des Rochusplatzes gefährdet 
die Förderung der Maßnahme selbst sowie die Förderung weiterer Maßnahmen in dem 
Sozialraum und kann bis zum Verlust der Fördermittel reichen. 
 
 
 
Die Verwaltung empfiehlt, dem Ursprungsbeschluss zu folgen.

Anlage 10 Stellungnahme

2182 Zeichen

A N L A G E  10  
 
 
Umgestaltung Rochusplatz "Starke Veedel – Starkes Köln",  
Vorlage 2423/2018 Bedarfsfeststellungsbeschluss für externe 
Planungsleistungen und Grundstückskosten 
  
 
 
für die Ratssitzung am 14.02.2019, TOP 10.18 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Vorlage wurde in der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss 
kontrovers diskutiert, da seitens der Initiative „Künstler für Bickendorf“ ein Verschwenk der 
Venloer Straße in Richtung Süden vorgeschlagen wurde.  
Es besteht ein enger Bezug zur aktuellen Beschlussvorlage der Fortschreibung des 
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum "Bickendorf, Westend und 
Ossendorf"  (Vorlage 4249/2018). Aufgrund der Aufnahme der neuen städtebaulichen 
Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ in das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ ist 
eine Fortschreibung des ISEKs erforderlich. Der Förderantrag ist zum STEP 2020 
(Einreichungsfrist 30.09.2019) vorgesehen.  
Die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ ist eine wichtige städtebauliche Maßnahme im 
Sozialraum. Falls die Maßnahme nicht im Rahmen von „Starke Veedel – Starkes Köln“ 
umgesetzt und zur Förderung angemeldet wird, ist die Förderung der städtebaulichen 
Maßnahmen für den gesamten Sozialraum gefährdet (es liegt dann kein angemessenes 
Verhältnis von baulichen und flankierenden Maßnahmen vor).  
Weiterhin ist zu beachten, dass die Maßnahme bei einer Finanzierung über die 
Städtebauförderung einer Zweckbindungsfrist unterliegt, und nachträgliche Änderungen mit 
dem Fördermittelgeber abgestimmt werden müssen. Andernfalls können Fördermittel ganz 
oder teilweise zurückgefordert werden. Zwar ist der Korridor für einen künftigen Verschwenk 
der Venloer Straße in der Planung freigehalten, die Umsetzung eines Verschwenks sollte 
jedoch aus oben genannten Gründen frühestens in 10 bis 20 Jahren weiter betrachtet 
werden. 
 
Der gewünschte Kreisverkehr an der Einmündung der Wilhelm-Mauser-Straße ist 
unabhängig vom Verschwenk der Venloer Straße realisierbar, da er außerhalb des 
Bearbeitungsbereichs der Platzfläche liegt.  
 
 
Die Verwaltung empfiehlt, dem Ursprungsbeschluss der Vorlage zu folgen.

Beratungsverlauf (4)

03.12.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.13 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 10.27 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2423/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.02.2019
Erstellt
24.07.2018 09:46