V/0147/2010
Verzicht auf Umbenennung des Junglasweges in Glanemannweg
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Anregung 161/2009
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Anregung Nr. 161/2009
Beschlussvorlage
1664 Zeichen
V/0147/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Vermessungs- und Katasteramt Betrifft Verzicht auf Umbenennung des Junglasweges in Glanemannweg Beratungsfolge 20.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Vorschlag zur Umbenennung des Jungglasweges in Glanemannweg wird nicht gefolgt. 2. Die Anregung nach § 24 GO lfd. Nr. 161/2009 vom 14.12.2009 ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Mit Schreiben vom 14.12.2009 schlägt Herr Joseph Glanemann, Zum Erlenbusch 109 in 48167 Münster, vor, die Straße Junglasweg in Angelmodde in Glanemannweg umzubenennen, weil die Grundstücke in diesem Gebiet seit Generat ionen im Eigentum der Familie Glanemann gewesen seien. Der Familienname Glanemann kommt in Münster mehr fach vor. Nach den Recherchen des Stadt- archivs hat es aber einen Hof Glanemann in Angelmodde oder Gremmendorf nicht gegeben. Auch im Urkataster dieses Gebietes, das bis in die Jahre um 1820 zurückgeht, kommt der Familienname Glanemann nicht vor. Die Straßen Junglasweg, Peppinghegeweg und Kissenkötterweg sind im Jahre 2007 auf Antrag der Heimatfreunde Angelmodde e.V. nach Angelmodder Künstlern benannt worden. Die Straßen- namen haben einen Bezug zur Ortsgeschichte und sollten nicht geändert werden. In Vertretung Anlagen: Schultheiß Anregung vom 14.12.2009 Stadtdirektor Übersichtsplan Vorlagen-Nr.: V/0147/2010 Auskunft erteilt: Herr Zimmermann Ruf: 492 62 42 E-Mail: ZimmermannBernhard@stadt-muenster.de Datum: 15.03.2010 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Zum Erlenbusch 109
- Peppinghegeweg
- Kissenkötterweg
- Junglasweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0147/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37