2326/2025
Beantwortung der Anfrage AN/0530/2025 der FDP-Fraktion bezüglich Bunker-Schutzplan Rodenkirchen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2937 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2326/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 Beantwortung der Anfrage AN/0530/2025 der FDP-Fraktion bezüglich Bunker- Schutzplan Rodenkirchen Text der Anfrage: 1) Inwieweit gibt es im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Gebäude von Behörden (Kommunal-, Landes-, Bundesbehörden), die Teil des Bunker-Schutzplans sind? Gibt es hier Planungen im Hinblick auf die Bereitstellung von Gebäuden von Behörden zu diesem Zweck? 2) Welche weiteren öffentlich zugänglichen Gebäude (z.B. Tiefgaragen) im Stadtbezirk Köln- Rodenkirchen sind bereits Teil des Bunker-Schutzplans oder sollen dies werden? Antwort der Verwaltung: Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZStG) vom 25.03.1997 in der aktuellen Fassung vom 19.06.2020 werden die mit Mit- teln des Bundes wiederhergestellten Bunker von den Gemeinden verwaltet und unterhalten. In Köln gibt es keine Bunkeranlagen, die mit Bundesmitteln wiederhergestellt wurden. Experten gehen heute von einem Schadenszenario ohne Vorwarnzeit aus, daher können Schutzräume der Bevölkerung keine ausreichende Sicherheit bieten. Aus diesem Grunde be- schloss der Bund im Einvernehmen mit den Ländern im Jahr 2007 das bisherige Konzept auf- zugeben, die Schutzräume aus der Zivilschutzbindung zu entlassen und die Rückabwicklung der Anlagen vorzunehmen. Die Rückabwicklung der öffentlichen Schutzräume wurde mit Erlass vom 17. März 2022 durch das Bundesinnenministerium (kurz: BMI) gestoppt. Die zu diesem Datum noch nicht rückab- gewickelten öffentlichen Schutzräume sind zurzeit Gegenstand einer Bestandsaufnahme mit dem Ziel, den derzeitigen Zustand der Anlagen festzustellen, um daraus eine aktuelle Eignung als Schutzraum bewerten zu können. Hierzu bedarf es einer aktuellen Bedrohungs- und Risi- koanalyse. Erst auf Grundlage einer solchen Analyse kann über das weitere Vorgehen im Be- reich des Zivilschutzes entschieden werden. Am 1. September 2020 wechselte die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung und Abwicklung der öffentlichen Schutzräume an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Sitz in Bielefeld. Diese wurde im März 2022 zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beauftragt, eine Bestandsaufnahme aller noch öffentlich gewid- meten Schutzräume durchzuführen. Die Bestandsaufnahme wurde Ende Mai 2023 abge- schlossen und dem BMI mit einem ausführlichen Bericht vorgelegt. Die Auswertung des Be- richts erfolgt dort unter anderem mit Blick auf Empfehlungen für künftige baulich-technische 2 Schutzvorkehrungen. Die Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme und die Empfehlungen werden dann Grundlage weitergehender Entscheidungen sein. Ein fertiger Bunker-Schutzplan liegt der Verwaltung nicht vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2326/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 22.07.2025
- Erstellt
- 21.07.2025 09:39