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AN/1447/2019

Unter Buschweg in Sürth: Teilausbau des Bürgersteigs

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 25.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.11.2019, TOP 8.1.3

AN-1447-2019 Grüne Foto 2

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Sachstandsbericht BV

460 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
66 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1447/2019 
 Stand: 13.05.2022 
Sachstandsbericht  
Unter Buschweg in Sürth: Teilausbau des Bürgersteigs 
8.1.2 Unter Buschweg in Sürth: Teilausbau des Bürgersteigs,  
Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/1447/2019 
Die Fraktion Die Grünen hat ihren Antrag modifiziert. Der Antrag AN/1447/2019 ist hinfällig und wird 
durch den Antrag AN/0019/2020 ersetzt.

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

1578 Zeichen

Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Mike Homann 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1447/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 
 
Unter Buschweg in Sürth: Bürgersteigverbreiterung und Geschwindigkeitsreduzierung 
Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Fraktion „Die Grünen“ bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der BV Rodenkirchen am 11.11.2019 zu setzen. 
 
Die BV Rodenkirchen möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen Gestaltungvorschlag zu 
unterbreiten, wie im Bereich um die Hausnummer 28 der Bürgersteig (siehe beiliegen-
des Foto) a uf ein akzeptables Maß verbreitert, der angrenzende ruhende Verkehr – 
evtl. teils - auf die Straße gezogen und so auch das überhöhte Geschwindigkeitsn i-
veau (angeordnet ist Tempo-30) auf der sehr breiten Fahrbahn reduziert werden kann. 
Zudem ist zu prüfen, ob vom Bahnhof kommend vor der Einmündung der rechts a b-
gehenden Stichstraße auf Höhe Nr. 46 eine unterbrochene Wartelinie gezogen werden 
kann (dort Rechts vor Links). 
 
 
Begründung: 
Die vorhandene Gehweg-„Breite“ ist unzulässig. Die sehr breite Fahrbahn lädt zum „Schnel-
ler-als-erlaubt-Fahren“ geradezu ein. 
 
 
gez.   Manfred Giesen                              gez.   Frank Theilen von Wrochem

Beratungsverlauf (1)

11.11.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1447/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
25.10.2019
Erstellt
24.10.2019 22:35