Unter Buschweg in Sürth: Teilausbau des Bürgersteigs
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/1447/2019 vom 25.10.2019
Stand: Am 20.01.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Dokumente
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AN-1447-2019 Grüne Foto 2
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / 66 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1447/2019 Stand: 13.05.2022 Sachstandsbericht Unter Buschweg in Sürth: Teilausbau des Bürgersteigs 8.1.2 Unter Buschweg in Sürth: Teilausbau des Bürgersteigs, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/1447/2019 Die Fraktion Die Grünen hat ihren Antrag modifiziert. Der Antrag AN/1447/2019 ist hinfällig und wird durch den Antrag AN/0019/2020 ersetzt. -
Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1447/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 Unter Buschweg in Sürth: Bürgersteigverbreiterung und Geschwindigkeitsreduzierung Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion „Die Grünen“ bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 11.11.2019 zu setzen. Die BV Rodenkirchen möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen Gestaltungvorschlag zu unterbreiten, wie im Bereich um die Hausnummer 28 der Bürgersteig (siehe beiliegen- des Foto) a uf ein akzeptables Maß verbreitert, der angrenzende ruhende Verkehr – evtl. teils - auf die Straße gezogen und so auch das überhöhte Geschwindigkeitsn i- veau (angeordnet ist Tempo-30) auf der sehr breiten Fahrbahn reduziert werden kann. Zudem ist zu prüfen, ob vom Bahnhof kommend vor der Einmündung der rechts a b- gehenden Stichstraße auf Höhe Nr. 46 eine unterbrochene Wartelinie gezogen werden kann (dort Rechts vor Links). Begründung: Die vorhandene Gehweg-„Breite“ ist unzulässig. Die sehr breite Fahrbahn lädt zum „Schnel- ler-als-erlaubt-Fahren“ geradezu ein. gez. Manfred Giesen gez. Frank Theilen von Wrochem -
AN-1447-2019 Grüne Foto.pdf.JPG
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Beratungsverlauf
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20.01.2020
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.2, Anhörung (BV). Ergebnis: Sache ist erledigt
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