A-R/0013/2009
Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene: Münster ist dabei!
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Originalantrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2009 RATSFRAKT ION Münster, 04.05.2009 Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene: Münster ist dabei! Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadt Münster tritt der "Europäischen Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene" bei und begrü ßt eine Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister. 2. Gleichzeitig verpflichtet sich die Stadt damit, innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Gleichstellungs-Aktionsplan zu erarbeiten und Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Begründung: Die europäische Charta für die Gleichstellung von F rauen und Männern auf lokaler Ebene wurde 2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europ as und seinen Partnern beschlossen. Möglichst viele Kommunen in Europa sol len sich zum Grundsatz der Gleichstellung bekennen und die in der Charta darge stellten Verpflichtungen innerhalb ihrer Möglichkeiten umsetzen. Das betrifft alle Ber eiche der Politik, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Verwaltung. "In der Welt von heute und morgen ist eine echte Gl eichstellung von Frauen und Männern auch der Schlüssel zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg - nicht nur auf europäischer oder nationaler Ebene, sondern auc h in unseren Regionen, Städten und Gemeinden." (Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene) Dieser Anregung wollen CDU und FDP in Münster gerne folgen. Gleichstellungspolitik hat seit über 20 Jahren in der Politik der Stadt Münste r einen festen Platz. In vielen Lebens- und Gesellschaftsbereichen hat das bereits zur Verb esserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen und Jungen und Mädchen in unserer Stadt beigetragen. Münster kann hier schon auf umfassende Erfahrungen und Erfolge aufbauen und diese weiter entwickeln. Mit dem Beitritt zur Charta wird die Bedeutung der Gleichstellungs- aufgabe und ihre Verankerung in den politischen wie verwaltungsmäßigen Beschlüssen, Vorhaben und Maßnahmen noch weiter hervorgehoben. - 2 - In der Charta sind sechs Grundsätze der Chancengleichheit festgelegt: • Das Grundrecht der Gleichstellung von Frauen und M ännern flächendeckend umsetzen • Diskriminierungen und Benachteiligungen bekämpfen • Die ausgewogene Mitwirkung von Männern und Frauen an Entscheidungs- prozessen sicherstellen • Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen als gr undlegend bedeutendes Element der Gleichstellung durchsetzen • Die Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten vo n Lokalregierungen einbeziehen • Aktionspläne und Programme als notwendige Instrume nte für die Umsetzung erarbeiten Diese Grundsätze werden in Münster von den Bürgerin nen und Bürgern, der Verwaltung und der CDU / FDP - Koalition geteilt und unterstüt zt. Sie gelten als Basis für die in der Charta genannten Behandlungsfelder für kommunale Maßnahmen und Aktionen. Zur weiteren Umsetzung der Charta ist es notwendig, einen Gleichstellungs-Aktionsplan zu entwickeln. Münster hat umfangreiche Erfahrungen mit der Querschnittsaufgabe "Chancengleichheit". Viele Aspekte der Charta sind bereits Bestandteil der Arbeit der Verwaltung. Die Erarbeitung eines Gleichstellungs-A ktionsplans bietet die Chance, das Erreichte systematisch darzustellen, zu bewerten un d fortzuentwickeln. Daraus werden sich kostenneutral neue Prioritäten und geänderte Maßnahmen ergeben. Mit dem Beitritt und der Unterzeichnung der Charta bekennt sich Münster zu einer zukunftsorientierten Gleichstellungspolitik. Mit de m Beitritt entsteht ein Verbund mit einer Aktionsgemeinschaft, die bislang 550 Kommunen in Europa aus 42 Ländern umfasst. gez. gez. Heinz-Dieter Sellenriek Carola Möllemann - Appelhof f CDU-Fraktion im Rat FDP-Fraktion im Rat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Appelhof
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0013/2009
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37