0174/2023
Beantwortung AN/2314/2022 Kita Züricher Weg Bruder-Klaus-Siedlung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2334 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 0174/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 Beantwortung AN/2314/2022 Kita Züricher Weg Bruder-Klaus-Siedlung Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion sowie die FDP-Fraktion stellen die nachfolgende Anfrage: In der Stadt Köln fehlen mehrere Tausend Kitaplätze. Nun soll auch die Einrichtung am Züri- cher Weg in der Bruder-Klaus-Siedlung geschlossen werden. Dort sind zur Zeit etwa 40 Kin- der untergebracht. Das Gebäude gehört der katholischen Kirche und ist mindestens deutlich renovierungsbedürftig. Deshalb war anfangs geplant, das Gebäude abzureißen und durch einen von einem Investor finanzierten Neubau zu ersetzen, der es dann an Köln Kitas als Be- treiber vermieten soll. Dieser Investor ist angeblich abgesprungen, weil keine Einigung mit der Kirche erreicht werden konnte. Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, bei der Suche nach einem Investor behilf- lich zu sein? 2. Wie kann die Stadtverwaltung dazu beitragen, zwischen einem möglichen Investor und der Kirche über die notwendige Erbpacht eine Einigung zu erzielen? 3. Welche alternativen Betreibermodelle wären möglich? 4. Welche Vorteile bietet das Investorenmodell Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Nachdem bekannt wurde, dass die Verhandlungen in 11/22 zwischen der Kirchengemeinde St. Bruder Klaus, als Eigentümer des Grundstücks und dem ursprünglichen Investor scheiter- ten, wurden durch das Fachamt weitere Vermittlungsversuche initiiert. Im Rahmen von Ge- sprächen wurde versucht, einen weiteren neuen Investor zu aktivieren, mit dem Ziel die 3- gruppige Kita durch einen 5 gruppigen Neubau zu realisieren. Auch die weiterführenden Ver- handlungen sind aus wirtschaftlichen Gründen gescheitert. Aufgrund dieser Kenntnis der wirt- schaftlichen Begründung durch die Investoren, werden daher keine weiteren Verhandlungen von Seiten der Investoren angestrebt. Im konkreten Fall bietet das Investorenmodell keine Vorteile, da dieses aus städtischer Sicht nur Anwendung findet, wenn das Grundstück sich im städtischen Vermögen befindet. Das hier definierte Grundstück befindet sich faktisch im Eigentum der Kirchengemeinde.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Züricher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- 0174/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.01.2023
- Erstellt
- 13.01.2023 10:07