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AN/1194/2017

Raderthalgürtel in Zollstock, 1. Änderung B-Plan 67419/08 – Erhalt von großwüchsigen Bäumen

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 03.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.11.2017, TOP 8.1.9

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

1938 Zeichen

Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene-bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Mike Homann 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1194/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 
 
Raderthalgürtel in Zollstock, 1. Änderung B-Plan 67419/08 – Erhalt von alten Bäumen 
Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Fraktion Die Grünen bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV 
Rodenkirchen (BV2) am 18.09.2017 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möge beschließen: 
 
Das Stadtplanungsamt wird aufgefordert, den vorliegenden B -Plan-Entwurf so abz u-
ändern, dass möglichst viele der bisher zur Fällung vorgesehenen schützenswerten 
Bäume außerhalb der B -Plan-Grenzen an der Böschungskrone zum Raderthalgürtel 
zwischen zukünftigem Baugrund und Fuß-/ Radweg erhalten bleiben. 
 
Begründung: 
Über diese B -Planänderung würde geltendes Baurecht geschaffen, auf dessen Grundlage 
die Fällung des gesamten schützenswerten Baumbestandes an der Böschungskrone bea n-
tragt und genehmigt werden könnte, ohne dass sein Ausgleich im Bebaungsplan geregelt 
wäre und ohne dass man sich um seine Erhaltung bemüht hätte. Das steht im Widerspruch 
zu der festgestellten Tatsache, dass das Änderungsgebiet dem Klimatop Stadtklima III (h o-
her Belastungsgrad) zuzuordnen ist (siehe Begründung, 3.4 Naturraum und Klima). Die bi s-
her vorliegende Planung  und das Vorgehen im Verfahren lassen jegliches Streben nach E r-
halt von schützenswerten Bäumen im öffentlichen Raum vermissen und berücksichtigen in 
keiner Weise die Förderung eines auf die Zukunft ausgerichteten Stadtklimas. 
 
gez.   Manfred Giesen                              gez.   Frank Theilen von Wrochem

Sachstandsbericht BV

7270 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1194/2017 
 Stand: 04.07.2022 
Sachstandsbericht  
Raderthalgürtel in Zollstock, 1. Änderung B-Plan 67419/08 – Erhalt von großwüchsigen 
Bäumen 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 
 
8.1.9 Raderthalgürtel in Zollstock, 1. Änderung B-Plan 67419/08 – Erhalt von großwüchsigen 
Bäumen;  
 Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/1194/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird aufgefordert, möglichst viele der zur Fällung vorgesehenen schützenswerten 
Bäume außerhalb der B-Plan-Grenzen an der Böschungskrone zum Raderthalgürtel zwischen zu-
künftigem Baugrund und Fuß-/ Radweg in Abhängigkeit zum Gebäudeverlauf, zu erhalten; dies soll 
für jeden einzelnen Baum geprüft werden, ergänzt durch eine ökologische Baubegleitung. 
 
Sachstand Dezember 2017 
Es wird auf die Vorlage 2821/2017 des Stadtplanungsamtes verwiesen: 
Das Änderungsgebiet ist Teil des ehemaligen DuPont-Geländes in Köln-Zollstock. In der Vergangen-
heit wurde die Fläche durch eine Lackfirma mit Produktionslager, Labor und Verwaltungsgebäuden 
genutzt. Nach Aufgabe der industriell-gewerblichen Nutzung ist das Areal bereits 2008 mit dem Ziel 
einer städtebaulichen Neuordnung für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung überplant worden, so 
dass in den vergangenen Jahren nördlich und südlich der Fritz-Hecker-Straße umfangreicher Woh-
nungsbau entstehen konnte. Entlang des Raderthalgürtels sollte allerdings in einer Tiefe von circa 40 
m eine gewerbliche Nutzung beibehalten werden. Hier war die sogenannten "Automeile" vorgesehen.  
Da sich seit dem Jahr 2008 keine gewerbliche Nutzung angesiedelt hat, soll nun auch dieser Bereich 
für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung vorbereitet werden.  
Bei dem Standort handelt es sich somit um eine alte Industriebrache, die vor der Umstrukturierung 
überwiegend versiegelt war (siehe Anlagen). Aufgrund der jahrzehntelangen industriellen Nutzung in 
Form einer Lackfabrik ist es zu einer starken Beeinträchtigung der Umweltsituation kommen. In Folge 
der Altlastenbelastung wurden große Teile der Flächen ausgekoffert und saniert. Für eine Neubau-
maßnahme war grundsätzlich die Auffüllung bis Niveau Gehweg beabsichtigt. Dies musste jedoch in 
Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung mit TG-Zufahrt, Eingänge offen bleiben.  
Im Plangebiet sind Festsetzungen zur Begrünung vorgesehen. Grundstücksflächen, die nicht mit Ge-
bäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, sind als Vegetations-
flächen dauerhaft zu begrünen. Die Dachflächen der geplanten Gebäude sind oberhalb des vierten

2 
 
Geschosses als extensive Dachbegrünung auszuführen. Auch die Tiefgarage wird eine Vegetations-
schicht in einer Stärke von mindestens 80 cm erhalten, die in Bereichen mit Bäumen auf eine Stärke 
von mindestens 120 cm erweitert wird.  
Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, das Erdgeschossniveau der Neubebauung auf das 
Niveau des Gehweges am Raderthalgürtel anzuheben. Das Gebäude zum Raderthalgürtel soll dann 
über mehrere Hauszugänge fußläufig erschlossen werden. Dies bedingt ein Anheben des Niveaus 
auf dem Baugrundstück und somit ein Aufschütten der heutigen Böschung.  
Der Gehölzbestand ist im Wesentlichen durch Spontanaufwuchs entstanden und nicht nach baum-
pflegerischen Kriterien der Straßenbäume gepflegt worden. Die älteren Bäume weisen einen stark 
ausladenden Habitus auf. Bei vollständiger Aufschüttung der Böschung, bis zum Gehwegniveau und 
Anlagen von Zugängen zu den Gebäuden, sind die Gehölze auf der Böschung nicht zu erhalten. Be-
standsbäume, insbesondere ältere Bäume, vertragen keine Niveauänderungen der Geländehöhen 
am Stammfuß.  
 
Hinsichtlich der möglichen Auswirkung der Planung auf den Baumbestand der Umgebung wurde vom 
Landschaftsarchitekturbüro RMP Stephan Lenzen eine Baumerhebung und Baumbewertung (RMP 
Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten “Einschätzung Baumbestand und Auswirkungen der Planung 
- Bebauungsplans Nummer 67419/07 Raderthalgürtel Köln-Zollstock“, Bonn, 27.01.2016) durchge-
führt. In dieser werden unter anderem Aussagen getroffen, inwiefern sich die Planung auf den Baum-
bestand entlang des Raderthalgürtels auswirkt.  
Unter den Aspekten der Verkehrssicherheit, Pflegemaßnahme und prognostizierte Reststandzeit 
wurden im Rahmen der Begehung lediglich drei Bäume als erhaltenswert und unter den angenom-
menen Umständen gegebenenfalls auch erhaltensfähig eingeschätzt. Die Bewertung von RMP Ste-
phan Lenzen Landschaftsarchitekten wurde durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
vollumfänglich gestützt. Bäume deren Wurzelbereich überschüttet wird - unabhängig ob in Gänze 
oder in Teilen - haben eine eingeschränkte Reststandzeit und einen deutlich höheren Pflegeaufwand, 
um Standsicherheit und Verkehrssicherheit zu erhalten.  
Die Bäume der Böschung, die unter die Baumschutzsatzung fallen, werden vollständig und ohne 
Ausnahme zu ersetzen sein. Der notwendige Baumersatz wird soweit wie möglich vor Ort im Bereich 
der ehemaligen Böschungsfläche zwischen Raderthalgürtel und der Geltungsbereichsgrenze des 
Bebauungsplanes erfolgen. Da die betreffenden Gehölze außerhalb des Geltungsbereiches des Be-
bauungsplanes liegen, kann eine Sicherung der drei vorgenannten Bestandsbäume nicht im Bebau-
ungsplan vorgenommen werden. Hierzu wird eine entsprechende Regelung in einem städtebaulichen 
Vertrag aufgenommen.  
Dem Bebauungsplan liegt ein städtebaulicher Entwurf zugrunde, der neben der Aussage zur Bebau-
ung auch eine Aussage zur Freiraumplanung beinhaltet. Ziel des Freiraumkonzeptes (Begrünungs-
plan) ist die Herstellung und Sicherung der erforderlichen Erholungsqualität insbesondere zum Aus-
gleich der baulichen Ausnutzung. Unter anderem geht mit der Umsetzung des Freiraukonzeptes die 
Verbesserung des Kleinklimas und der Verbesserung des Mikroklimas einher und es wird ein positi-
ver Einfluss auf die Biodiversität ausgeübt.  
Um das zugrunde liegende städtebauliche Konzept mit den entsprechend vorgesehenen Freiraumbe-
reichen, welches die Erholungsflächen für ein innerstädtisch verdichtetes Wohnquartier vorsieht, um-
setzen zu können, werden 30 Baumpflanzungen festgesetzt. Von den 30 Bäumen sind 10 Bäume so 
zu pflanzen, dass sie einen natürlichen Bodenanschluss haben.  
Auch wenn das Änderungsgebiet dem Klimatop Stadtklima III (hoher Belastungsgrad) zuzuordnen ist, 
sind die geplanten Festsetzungen geeignet, gegenüber der ursprünglichen industriellen Nutzung mit 
einer fast vollständigen Versieglung auch für das Stadtklima eine Verbesserung herbeizuführen und 
einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum zu leisten.  
Abschließend kann gesagt werden, dass im Rahmen des Planverfahrens eine sorgfältige Auseinan-
dersetzung mit allen Umweltmedien stattgefunden hat. Hierzu wurden sowohl die Auswirkungen der 
geplanten Bebauung auf den vorhandenen Baumbestand im Bereich der Böschung als auch auf das 
Klima betrachtet und Kompensationsmaßnahmen getroffen. Eine Änderung der Planung wird vom 
Stadtplanungsamt nicht unterstützt. 
Sachstand Dezember 2018 
Der Beschluss ist erledigt.

3 
 
Status    erledigt

Beratungsverlauf (1)

13.11.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Fritz-Hecker-Straße
  • Hauptstraße 85
  • Raderthalgürtel

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Details

Aktenzeichen
AN/1194/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
03.09.2017
Erstellt
02.09.2017 13:38